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Title: 00407968.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00407968.pdf
Published Time: Wed, 14 Apr 2021 08:53:10 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV10/087/2021
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 14.04.2021
Thomas Butzke (FDP)
der Bezirksvertretung10
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 10
Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 10 am 27.04.2021
Betrifft:
Standsicherheit Kastanien „Am Garather Mühlenbach„ - Anfrage von Herr Butzke (FDP) -
Die Verwaltung wird aus aktuellem Anlass um Auskunft gebeten,
1. ob der Baumbestand entlang der Ringstraße in Garath Süd-Ost (Carl-Friedrich-Goerdeler-Straße / Am Kapeller Feld / Matthias-Erzberger-
Straße, insbesondere in Höhe der Straße „Am Garather Mühlenbach“) auf
Standsicherheit überprüft wurden,
2. falls ja, wann wurden diese Überprüfungen vorgenommen und falls diese turnusmäßig vorgenommen werden sollten, in welchem Turnus dies erfolgt ist und mit welchem technischen Verfahren die dauerhafte Standsicherheit der Bäume festgestellt wurde,
3. ob seitens der Verwaltung geplant ist, die durch Sturm zerstörten bzw. wegen Krankheit zu fällenden Bäume zu ersetzten oder - im Interesse der Anwohner - an einem anderen Ort Ersatzpflanzungen vorzunehmen?
.
Begründung:
Während es in den zurückliegenden Jahren bereits zu Fällungen von Kastanien im Bereich der Ringstraße in Garath Süd-Ost (Carl-Friedrich-Goerdeler-Straße / Am Kapeller Feld / Matthias-Erzberger-Straße, in Höhe der Straße „Am Garather Mühlenbach“) gekommen ist, wurde durch das Sturmtief „Luis“ am
Mittag/Nachmittag des 13.03.2021 eine jahrzehntealte, hohe Kastanie entwurzelt u nd stürzte auf ein Reihenendhaus in der Straße „Am Garather Mühlenbach“.
Das Dachgeschoss des Hauses sowie das angrenzende Garagendach wurden massiv beschädigt. Nur durch Glück wurde ein Personenschaden vermieden.
Auf die Gefahr, die von den schräg gewachsenen und teilweise morschen Kastanien ausgeht, wurde zuvor ausdrücklich hingewiesen. Die Verwaltung teilte den Bewohnern mit, dass die Bäume standsicher seien und von ihnen keine Seite 2
akute Gefahr ausgehen würde (auch wenn die Bäume teilweise wegen des Lichteinfalls nach Süden hin einen deutlichen Schiefwuchs aufweisen).
Durch die Fällungen in den zurückliegenden Jahren einerseits wie auch durch den Vorfall vom 13.03.2021 andererseits sind die Anwohner verständlicherweise besorgt, dass es zukünftig zu weiteren Entwurzelungen kommen könnte.
Aus diesem Grunde besteht ein berechtigtes Interesse für die Bürgerinnen und Bürger zu wissen, was die Verwaltung im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht unternimmt, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden.
Im Übrigen wäre es aus Sicht der Anwohner wünschenswert, dass Ersatzpflanzungen nicht mehr direkt an den Privatgrundstücken (wenige Meter von den Wohnhäusern) sondern in einem Bereich vorgenommen werden, wo sie Menschen nicht gefährden können.
Beantwortung zur Vorlage BV10_087_2021 als Text anzeigen
Title: 00416805.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00416805.pdf
Published Time: Wed, 23 Jun 2021 14:19:12 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Beantwortung zur V orl age BV10/0 87 /20 21
# Bezirksvertretung 10
## Anfrage von Herrn Butzke (FDP) vom 27.04.2021
# Standsicherheit Kastanien - Am Garather Mühlenbach
Anfrage:
Die Verwaltung wird aus aktuellem Anlass um Auskunft gebeten,
1. ob der Baumbestand entlang der Ringstraße in Garath Süd -Ost (Carl -Friedrich -
Goerdeler -Straße / Am Kapeller Feld / Matthias -Erzberger -Straße, insbesondere in
Höhe der Straße „Am Garather Mühlenbach“) auf Standsicherheit überprüft wurden,
2. falls ja, wann wurden diese Überprüfungen vorgenommen und falls diese
turnusmäßig vorgenommen werden sollten, in welchem Turnus dies erfolgt ist und
mit welchem technischen Verfahren die dauerhafte Standsicherheit der Bäume
festgestellt wurde,
3. ob seitens der Verwaltung geplant ist, die durch Sturm zerstörten bzw. wegen
Krankheit zu fällenden Bäume zu ersetzten oder - im Interesse der Anwohner - an
einem anderen Ort Ersatzpflanzungen vorzunehmen?
Hierzu teilt das Garten -, Friedhofs - und Forstamt Folgendes mit:
Dem Gartenamt der Landeshauptstadt Düsseldorf obliegt die aus dem Deliktsrecht
(§ 823 BGB) abgeleitete Verkehrssicherungspflicht für den gesamten, auf
öffentlichen St raßen und Plätzen stehenden städtischen Baumbestand. Es hat daher
die nach den konkreten Umständen erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu
ergreifen, um von den Bäumen ausgehende, konkrete Gefahren für Dritte zu
vermeiden.
Zu Frage 1:
Der ihr obliegenden Verkehrssicherungspflicht kommt das Gartenamt der
Landeshauptstadt Düsseldorf durch regelmäßige und von geschultem und
zertifiziertem Fachpersonal durchgeführten Kontrollen des Baumbestandes in vollem
Umfang nach. Diese Sichtkontrollen erfolge n nach den anerkannten Richtlinien der
FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung, Landschaftsbau e.V.) wie z.B.
der „ZTV Baumpflege“ (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien
für Baumpflege) und der Baumkontrollrichtlinie 2020.
Dabei wird der Baumzustand überprüft und ggf. das Vorhandensein von äußerlich
erkennbaren Entwicklungsdefiziten und/oder Schäden dokumentiert. Hieraus leiten
sich dann ggf. Pflegemaßnahmen oder bei unklaren Schadensfeststellungen
eingehendere Untersuchunge n ab, sodass eine differenzierte Grundlage für die
Baumbewertung herangezogen werden kann. Eine völlige Gefahrenfreiheit kann indes auch bei fachgerecht durchgeführten
Kontrollen dann nicht garantiert werden, wenn sich außergewöhnliche
Gefahrenereignisse realisieren. Hierzu zählen einerseits Erkrankungen der Bäume
(wie z. B. Wurzelfäulnis), die nicht immer äußerlich zu erkennen sind. Andererseits
können aber auch gesunde Bäume bei außergewöhnlichen Naturereignissen wie
Windstärken von 10 Beaufort entwurzel t werden.
Zu Frage 2:
Der in Rede stehende Baumbestand wurde entsprechend den oben angeführten
Richtlinien im Rahmen von Sichtkontrollen auf seine Standsicherheit hin durch das
Gartenamt der Landeshauptstadt Düsseldorf turnunsmäßig kontrolliert. Der
Kont rollintervall liegt bei 18 Monaten, zuletzt wurde am 02.01.2020 kontrolliert.
Äußerlich erkennbare Anzeichen für eine mangelnde Standfestigkeit kon nten dabei
nicht festgestellt werden.
Anlassbezogen wurde der Baumbestand im Umfeld der Straße Am Garather
Mühlenbach nach dem Schadensereignis vom 13.03.2021 zusätzlich kontrolliert. Im
Rahmen der Kontrolle wurden keine relevanten Schäden oder Beeinträchtigungen
festgeste llt. Der Baumbestand wird auf Grund des Schadensereignisses in kürzeren
Zeitabständen kont rolliert.
Zu Frage 3 :
Die freien Baumstandorte im Bereich der Straße Am Kapeller Feld, zwischen Straße
und der Privatgrundstücke, werden aufgrund der beengten Standortsituation nicht
wieder bepflanzt. Es wird geprüft, ob es in der näheren Umgebung potent ie lle und
geeignete Standort gibt und ein Ausgleich im Wohnquartier erfolgen kann.