Anfrage Aktenzeichen BV7/088/2021

Straßenbauarbeiten Metzkauser Straße, Gerresheim - Anfrage der Bezirksvertreterin Frau Nießen (CDU-Fraktion) -

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Metzkauser Straße · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 2Dokumente 9. März 2021veröffentlicht

Themen

Beschluss & Empfehlung

  • einseitiges Parken am Fahrbahnrand außerhalb der genehmigten

zur Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 23.03.2021 Betrifft: Straßenbauarbeiten Metzkauser Straße, Gerresheim - Anfrage der Bezirksvertreterin Frau Nießen (CDU-Fraktion) - Die Bezirksvertreterin Frau Nießen (CDU -Fraktion) bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: - 1. Wie sieht die Parkplatzsituation in der Metzkauser Straße nach Fertigstellung aller Arbeiten aus? - 2. Inwieweit wird die bisherige Genehmigungspraxis zur Vermietung öffentlichen Straßenraums und zur Errichtung von Parkraum auf privatem

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BV7/088/2021 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 09.03.2021 Edeltraud Nießen (CDU -Fraktion) Bezirksvertretung 7 An Bezirksbürgermeisterin Stadtbezirk 7 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 23.03.2021 Betrifft: Straßenbauarbeiten Metzkauser Straße, Gerresheim - Anfrage der Bezirksvertreterin Frau Nießen (CDU-Fraktion) - Die Bezirksvertreterin Frau Nießen (CDU -Fraktion) bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: - 1. Wie sieht die Parkplatzsituation in der Metzkauser Straße nach Fertigstellung aller Arbeiten aus? - 2. Inwieweit wird die bisherige Genehmigungspraxis zur Vermietung öffentlichen Straßenraums und zur Errichtung von Parkraum auf privatem Gelände weiteren Bestand haben? - 3. Wie werden die Straßenreserveflächen an der Metzkauser Straße genutzt, bisher und künftig? Sachdarstellung: Der Umfang der Straßenbauarbeiten in der Metzkauser Straße ist einem großen Teil der Anwohner nicht bekannt. Wie aus privatem Schriftverkehr mit der Verwaltung hervorgeht, besteht seitens der Verwaltung auch aktuell noch Recherchebedarf, insbesondere im Hinblick auf die Zahl der Parkplätze im Straßenraum. Der öffentliche Straßenraum erlaubt zur Zeit lediglich ein einseitiges Parken am Fahrbahnrand außerhalb der genehmigten Grundstückszufahrten sowie das Parken in den dem Amt für Verkehrsmanagement zugeordn eten Flächen. Berechtigte Unruhe kommt auf bezüglich der möglichen Genehmigungspraxis für privatem Parkraum. Berechtigte Unruhe insofern, dass in der Vergangenheit a) Parkplätze im öffentlichen Straßenraum an Anlieger (!) vermietet wurden (mittlerweile teilweise wieder rückgängig gemacht) b) Vorgärten (auch Grünflächen) zum Parken freigegeben wurden einschließlich der Genehmigung, Bordsteine in notwendigem Maße abzusenken seitlich sogenannte „Straßenreserveflächen" ausgewiesen wurden, die bisher als solche nicht in Anspruch genommen worden sind. Sie wurden jedoch den Hauseigentümern zur Nutzung überlassen und von diesen zunächst vorgartenähnlich angelegt. Später wurden hier mit Genehmigung der Stadt auch Garagen und Stellplätze errichtet mit der Folge, Bordsteine abzusenken und somit freie Parkmöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum wegfielen Seite 2 (Niederschrift Anregung - und Beschwerdeausschuss 13.06.2007, Vorlage 12/18/2007). gez.: Edeltraud Nießen
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6.2 Anlage 1 zu Vorlage BV7/088/2021 Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 22.03.2022 Straßenbauarbeiten Metzkauser Straße, Gerresheim Anfrage der Bezirksvertreterin Frau Nießen (CDU-Frak tion) Frage 1: Wie sieht die Parkplatzsituation in der Metzkauser Straße nach Fertigstellung aller Ar- beiten aus? Frage 2: Inwieweit wird die bisherige Genehmigungspraxis zur Vermietung öffentlichen Stra- ßenraums und zur Errichtung von Parkraum auf privatem Gelände weiteren Bestand haben? Frage 3: Wie werden die Straßenreserveflächen an der Metzkauser Straße genutzt, bisher und künftig? Antwort zu 1-3: Die Verfahrensweise ist verwaltungsintern noch nicht endgültig abgestimmt, da hier viele rechtliche Aspekte zu beachten sind. Die Bezirksvertretung wird informiert, sobald eine Entscheidung getroffen wurde.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV7/088/2021