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Title: 00367810.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00367810.pdf
Published Time: Tue, 07 Jan 2020 08:48:40 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV2/002/2020
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 06.01.2020
BÜ90/Die Grünen
der Bezirksvertretung 2
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 2
Herrn Dr. Uwe Wagner
Betrifft:
Telefonzelle Weseler Straße Ecke Brehmplatz - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
1. Welche städtische Stelle und/oder welches Privatunternehmen ist zuständig bzw. verantwortlich für Unterhalt, Betrieb, Wartung und ggf. Instandsetzung der Telefonzelle an der Weseler Straße Ecke Brehmplatz?
2. Ist die Telefonzelle trotz des beschriebenen und zu beobachtenden Zustands ohne weiteres funktionsfähig und/oder gehen von ihr Gefahren aus?
3. Welche rechtliche (bitte ggf. konkrete Norm zitieren) und/oder vertragliche Grundlage (bitte ggf. Vertragslaufzeit und Kündigungsoptionen seitens der Stadt angeben) rechtfertigt die Belegung öffentlichen Raums mit einer – augenscheinlich nicht nachgefragten und funktionsfähigen – Telefonzelle?
Sachdarstellung:
An der Weseler Straße, Ecke Brehmplatz, befindet sich auf Höhe der „Deutsche Bank“ -Filiale eine Telefonzelle. Wenigstens am 12. Oktober und 17. Dezember 2019 sowie am 4. Januar 2020 fehlten der Tür beide Glasscheiben. Es besteht die Vermutung, dass diese auch in der Zwischenzeit nicht ersetzt worden waren. Ein unmittelbar benachbart lebender Anwohner hat in den vergangenen 15 Monaten keine einzige Benutzung des Telefonhäuschens beobachten können. Ob das Telefon funktionstüchtig ist und die Telefonzelle den ihr einstmals zugedachten Zweck noch erfüllen könnte, ist unbekannt. Ob überhaupt eine Nachfrage und ein Bedarf für sie bestehen, erscheint zweifelhaft – zum einen angesichts der geschilderten Umstände, zum anderen unter Berücksichtigung der Entwicklungen in der Telekommunikationstechnik und dem veränderten Nutzungsverhalten. Zugleich wächst der Druck, mit dem öffentlichen Raum sparsam, effizient und sinnvoll umzugehen. Vor diesem Hintergrund verstehen sich die vorgenannten Fragen.
gez. Harald Schwenk
Fraktionssprecher Seite 2
Beantwortung BV2 002 2020 Telefonzelle Weseler Straße Ecke Brehmplatz als Text anzeigen
Title: TOP 23
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00374384.pdf
Published Time: Wed, 11 Mar 2020 14:38:48 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Seite 1 von 2
TOP 16
Sitzung: 18.02.2020
Drucksache BV2/002/2020
Antwort der Verwaltung zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.01.2020
Telefonzelle Weseler Straße Ecke Brehmplatz
- Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Frage 1:
Welche städtische Stelle und/oder welches Privatunternehmen ist zuständig bzw. verantwortlich für Unterhalt, Betrieb, Wartung und ggf. Instandsetzung der Telefonzellen an der Weseler Straße Ecke Brehmplatz und Rethelstraße 121?
Antwort zu Frage 1:
Es existiert ein Vertrag zwischen der Landeshauptstadt Düsseldorf – Amt f ür
Verkehrsmanagement – und der Deutschen Telekom AG vom 14.12.1998.
Gemäß §3 dieses Vertrages ist die Deutsche Telekom AG
- für die Betriebs- und Unterhaltungskosten,
- Bereitstellung, Unterhaltung des Telefonhäuschens und des Telefonanschlusses, sowie
- die Bereitstellung des Anschlusses für die elektrische Energie verantwortlich.
Frage 2:
Sind die Telefonzellen trotz des beschriebenen und zu beobachtenden Zustands ohne weiteres funktionsfähig und/oder gehen von ihr Gefahren aus?
Antwort zu Frage 2:
Die Überprüfung von Telefonzellen muss durch die Deutsche Telekom AG durchgeführt werden. Die Verwaltung hat die Deutsche Telekom AG zwischenzeitlich über den Zustand der Telefonzellen an der Weseler Straße und Rethelstraße informiert.
Frage 3:
Welche rechtliche (bitte ggf. konkrete Norm zitieren) und/oder vertragliche Grundlage (bitte ggf. Vertragslaufzeit und Kündigungsoptionen seitens der Stadt angeben) rechtfertigt die Belegung öffentlichen Raums mit – augenscheinlich nicht
nachgefragten und funktionsf ähigen – Telefonzelle n?
Antwort zu Frage 3:
Die vertragliche Grundlage ergibt sich aus § 1 des Vertrages vom 14.12.1998, aus dem hervorgeht, dass die im Vertrag bezeichneten Grundstücksflächen zur Seite 2 von 2
Aufstellung und zum Betrieb einer bzw. mehrerer Telefonzellen genutzt werden dürfen.
Die Prüfung, ob gegebenenfalls der Abbau von Telefonzellen möglich ist, wird von der Verwaltung mit der Deutschen Telekom AG unter Einbeziehung der Polizei abgestimmt.
Die Anregung zum Abbau wird an die Telekom weitergeleitet.