Anfrage Aktenzeichen BV5/035/2022

Umsetzung und Einhaltung der Stellplatzsatzung bei Neubauten in Lohausen?

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Edmund-Bertrams-Straße 7 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 9. Februar 2022veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Wie sahen die ursprünglichen Stellplatzplanungen bei den og. Bauvorhaben Im Grund Ecke Im Lohauser Feld (Im Grund 55) sowie Im Lohauser Feld 51 aus (z.B. Tiefgarage?)?
  2. Wo finden sich die notwendigen Stellplätze für diese beiden Bauvorhaben?
  3. Wo werden die Stellplätze bei weiteren Bauvorhaben in Lohausen, beispielsweise Im Grund 82a oder Im Lohauser Feld 39, nachgewiesen?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 9. Februar 2022. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00439429.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00439429.pdf Published Time: Wed, 09 Feb 2022 09:06:25 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BV5/035/2022 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Bezirksvertretung 5 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 09.02.2022 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 5 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 22. Februar 2022 Betrifft: Umsetzung und Einhaltung der Stellplatzsatzung bei Neubauten in Lohausen? (Anfrage Frau Gelbke -Mößmer, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vom 9. Februar 2022) Seit der Vor -Ort -Besichtigung von Politik und Verwaltung des (damaligen) Rohbaus auf dem Eckgrundstück Im Grund/Im Lohauser Feld (Adresse: Im Grund 55) am 09.11.2020 (!) versucht die Politik in der BV5 in Erfahrung zu bringen, wie die Umsetzung der Stellplatzsatzung bei diesem Bauvorhaben (sowie weiteren Bauvorhaben in Lohausen) eingehalten bzw. umgesetzt wird. Nach unseren Informationen war für den Neubau auf diesem Eckgrundstück Im Grund 55 im Bauantrag noch eine Tiefgarage mit eingeplant. Bereits bei der seinerzeitigen Vor -Ort -Besichtigung wies die Politik die Verwaltung darauf hin, dass schon damals beim Rohbau zu erkennen war, dass keine Tiefgarage gebaut, sondern dort möglicherweise Souterrainwohnungen entstehen. Die Verwaltung sagte zu, dies zu klären und anschließend die Politik zu informieren. Auch wurde von Seiten der Politik damals bereits die Frage gestellt, ob das Nachbargrundstück (Im Lohauser Feld 39) in irgendeiner Weise bei den Bebauungsplänen für das Grundstück Im Grund 55 eine Rolle spielt. Im mündlichen Bericht zu städtebaulichem Wildwuchs in Lohausen der Verwaltung in der Sitzung der Bezirksvertretung am 31.08.2021 wurde von Seiten der Grünen diese Fragen erneut gestellt. Eine weitere Rückfrage zu der Tiefgarage bzw. den geplanten Stellplätzen bei diesem und anderen Bau - vorhaben (Im Lohauser Feld 51) wurde in der Sitzung am 26.10.21 nochmals geschärft und entsprechend das Protokoll zur Sitzung am 31.08.2021 korrigiert. 1 ½ Jahre sind seit den ersten Rückfragen vergangen; bis heute liegt der Politik keine Antwort zu der Frage Errichtung von Stellplätzen bei den genannten Bauvorhaben vor. Wir bitten deshalb die Verwaltung nochmals, folgende Fragen zu beantworten: Seite 2 1. Wie sahen die ursprünglichen Stellplatzplanungen bei den og. Bauvorhaben Im Grund Ecke Im Lohauser Feld (Im Grund 55) sowie Im Lohauser Feld 51 aus (z.B. Tiefgarage?)? 2. Wo finden sich die notwendigen Stellplätze für diese beiden Bauvorhaben? 3. Wo werden die Stellplätze bei weiteren Bauvorhaben in Lohausen, beispielsweise Im Grund 82a oder Im Lohauser Feld 39, nachgewiesen? gez. Claudia Gelbke -Mößmer

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/035/2022