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Title: 00443108.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00443108.pdf
Published Time: Mon, 14 Mar 2022 09:22:56 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV5/053/2022
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
der Bezirksvertretung 5
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 11.03.2022
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 5
Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 29. März 2022
Betrifft:
Unerklärliche Baumrodungen und weitere Bebauungen am Leuchtenberger
Kirchweg
(Anfrage Herr Fröhlich, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vom 11. März 2022)
Am 28.02.2022, dem letzten Tag der Frühjahrsrodungszeit, wurden auf dem
Gelände Leuchtenberger Kirchweg 53 über 40 großkronige Bäume gefällt, um
Platz für "Kaiservillen" (so der Verkaufsprospekt) zu Preisen von 1,5 Mio. Euro
aufwärts zu machen. Eigentlich hätte bei derartigen Verkaufspreisen auch Geld
für den Erhalt des einen oder anderen Baums sein können. Die Grundlage für
das Fällen aller Bäume, obwohl an dem Tag nur eine Baugenehmigung vorlag
und zwar für eine Doppelhaushälfte – Haus A3, ist unklar. Zum Vergleich:
Insgesamt sind 12 Doppelhaushälften auf dem Grundstück geplant.
Nach den erfolgten Rodungsarbeiten herrscht nun Unklarheit sowohl über die
Anzahl an Bäumen, die gefällt werden durften und die faktisch gefällt wurden. In
der Medienberichterstattung war von rund 50 Bäumen die Rede, in der
Verwaltungsvorlage (BV5/115/2021), die u.a. für die Dringlichkeitsentscheidung
über das Bauvorhaben im Jahr 2021 der Bezirksvertretung vorgelegt wurde war,
von insg. 43 Bäumen die Rede, beim Erhalt von 31 Bäumen auf dem
Grundstück:
"Insgesamt sind durch das Bauvorhaben 37 satzungsgeschützte Bäume
betroffen. Es müssen 6 satzungsgeschützte Bäume auch wegen der
Verkehrssicherheit gefällt werden. 31 satzungsgeschützte Bäume werden
ökologisch begleitet und sollen erhalten werden. Wegen der hohen Zahl zu
fällender Bäume und der eingeschränkten Pflanzmöglichkeiten auf dem
Baugrundstück kann kein vollständiger Nachweis der Ersatzpflanzungen auf dem
eigenen Grundstück erfolgen. Neben dem Anpflanzen von 18 Bäumen erhalten
deshalb alle Zuwegungen versickerungsfähiges Pflaster."
Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen greift die Befürchtungen der Menschen
in Lohausen auf, die angesichts der gegenüberliegenden (temporär errichteten)
Flüchtlingsunterkunft und der dahinterliegenden freien Flächen (östlich Am
Gentenberg) den rücksichtslosen Ausverkauf von Natur und Landschaft für
Luxuswohnraum befürchten.
Die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben im September 2021
einen Antrag auf einen Bebauungsplan für den Bereich Leuchtenberger Kirchweg
eingebracht, den die Verwaltung nicht teilen möchte. Es wäre zu überlegen, Seite 2
diesen Antrag in Anbetracht neuer Erkenntnisse zu aktivieren, dann also, wenn
entsprechender Handlungsbedarf zur Regelung einer ortsangepassten und
bezahlbaren Wohnbebauung gegeben ist.
Vor diesem Hintergrund bitte ich namens meiner Fraktion um die Beantwortung
folgender Fragen:
1. Wie viele Bäume wurden gefällt, sind die in der Vorlage angekündigten 31
Bäume erhalten geblieben und ist der Verwaltung inzwischen bekannt, wo
der (wünschenswert grundstücksbezogene oder ortsnahe) Baumersatz
erfolgen soll?
2. Auf welcher Grundlage erfolgte die Rodung der Bäume auf dem gesamten
Baugrundstück, obwohl am Tag der Rodungen vor Ort als Bauinformation
/"roter Punkt" keine Genehmigung aushing und auch auf Nachfrage nicht
gezeigt wurde? Der Polizei wurde lediglich eine digitale Baugenehmigung
gezeigt; kein „Roter Punkt“. Wieso hing erst am Dienstagmorgen lediglich
die Genehmigung eines Doppelhauses aus?
3. Sind der Verwaltung Pläne bekannt, die Flüchtlingsunterkunft zu Gunsten
von Neubebauung aufzugeben und liegen der Verwaltung andere Anfragen
oder Anträge für Bauvorhaben entlang des Leuchtenberger Kirchwegs
zwischen den Hausnummern 6 und 91 vor, die mehr als den Umbau oder
Ersatz vorhandener Gebäude und mehr als drei neue Wohngebäude
beinhalten?
gez. Waldemar M. Fröhlich