Anfrage Aktenzeichen BV4/025/2019

Unfallgefahr beim Linksabbiegen von der Böhlerstraße verringern, Anfrage der SPD-Fraktion

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Böhlerstraße · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 2Dokumente 30. Oktober 2019veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Welche Kommune (Düsseldorf oder Meerbusch) ist für die Fahrbahn-markierung im Kreuzungsbereich der Böhlerstraße und Neusser Straße zuständig und verantwortlich?
  2. Falls die Stadt Düsseldorf zuständig ist, besteht die Möglichkeit einer Beschilderung, um eine frühzeitige Verkehrseinordnung vor der Lichtzeichen-anlage zu ermöglichen oder gegebenenfalls durch die Aufbringung einer Fahr-bahnmarkierung (Piktogramme) auf die sachgerechte Einordnung hinzu-wirken, um so die Unfallgefahr beim Linksabbiegen zu verringern?
  3. Falls die Gemeinde Meerbusch für diesen Bereich zuständig ist, kann die Ver-waltung das beschriebene Anliegen den zuständigen Behörden übermitteln?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Im Kreuzungsbereich der Böhlerstraße auf die Neusser Straße befinden sich zwei Abbiegespuren. Während man auf der rechten Spur in beide Richtungen auf die Neusser Straße abbiegen kann, wird man beim Linksabbiegen entweder auf die Spur in Richtung Heerdt-Handweiser oder auf die Abbiegespur auf die A52 Richtung Kaarster Kreuz geführt. Gleichzeitig führt die linke Abbiegespur der Böhlerstraße entweder auf die Spur in Richtung Heerdt-Handweiser oder auf die Abbiegespur auf die Auffahrt zur A52 in Fahrtrichtung Düsseldorf-Innenstadt. Die Verkehrsführung der Linksabbiegespuren ist – freundlich ausgedrückt – irritierend. Insbesondere führt der Versuch über die linke Abbiegespur die Auffahrt auf die A52 in Fahrtrichtung Kaarster Kreuz zu gelangen zu gefährlichen Situationen. Und möglichen Unfall-schwerpunkten.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 30. Oktober 2019. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00360950.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00360950.pdf Published Time: Thu, 31 Oct 2019 08:47:17 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BV4/025/2019 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 29.10.2019 SPD-Fraktion der Bezirksvertretung 4 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 4 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 4 am 13.11.2019 Betrifft: Unfallgefahr beim Linksabbiegen von der Böhlerstraße verringern, Anfrage der SPD-Fraktion Begründung: Im Kreuzungsbereich der Böhlerstraße auf die Neusser Straße befinden sich zwei Abbiegespuren. Während man auf der rechten Spur in beide Richtungen auf die Neusser Straße abbiegen kann, wird man beim Linksabbiegen entweder auf die Spur in Richtung Heerdt-Handweiser oder auf die Abbiegespur auf die A52 Richtung Kaarster Kreuz geführt. Gleichzeitig führt die linke Abbiegespur der Böhlerstraße entweder auf die Spur in Richtung Heerdt-Handweiser oder auf die Abbiegespur auf die Auffahrt zur A52 in Fahrtrichtung Düsseldorf-Innenstadt. Die Verkehrsführung der Linksabbiegespuren ist – freundlich ausgedrückt – irritierend. Insbesondere führt der Versuch über die linke Abbiegespur die Auffahrt auf die A52 in Fahrtrichtung Kaarster Kreuz zu gelangen zu gefährlichen Situationen. Und möglichen Unfall-schwerpunkten. Wir bitten die Verwaltung, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Kommune (Düsseldorf oder Meerbusch) ist für die Fahrbahn-markierung im Kreuzungsbereich der Böhlerstraße und Neusser Straße zuständig und verantwortlich? 2. Falls die Stadt Düsseldorf zuständig ist, besteht die Möglichkeit einer Beschilderung, um eine frühzeitige Verkehrseinordnung vor der Lichtzeichen-anlage zu ermöglichen oder gegebenenfalls durch die Aufbringung einer Fahr-bahnmarkierung (Piktogramme) auf die sachgerechte Einordnung hinzu-wirken, um so die Unfallgefahr beim Linksabbiegen zu verringern? 3. Falls die Gemeinde Meerbusch für diesen Bereich zuständig ist, kann die Ver-waltung das beschriebene Anliegen den zuständigen Behörden übermitteln? Seite 2
Antwort der Verwaltung Unfallgefahr beim Linksabbiegen von der Böhlerstraße verringern als Text anzeigen
Title: 00369240.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00369240.pdf Published Time: Thu, 23 Jan 2020 07:33:57 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV4/025/2019 Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 4 am 13.11.2019 hier: Unfallgefahr beim Linksabbiegen von der Böhlerstraße verringern Frage 1: Welche Kommune (Düsseldorf oder Meerbusch) ist für die Fahrbahnmarkierung im Kreuzungsbereich der Böhlerstraße und Neusser Straße zuständig und ver-antwortlich? Antwort: Die Stadt Düsseldorf ist in diesem Bereich Anordnungsbehörde. Baulastträger ist Straßen.NRW. Da der Knotenpunkt aber nach dessen Ausbau jedoch noch nicht an Straßen.NRW übergeben wurde, ist aktuell die Stadt Düsseldorf auch für die Umsetzung von Änderungen verantwortlich. Frage 2: Falls die Stadt Düsseldorf zuständig ist, besteht die Möglichkeit einer Beschilderung, um eine frühzeitige Verkehrseinordnung vor der Lichtzeichenanlage zu ermöglichen oder gegebenenfalls durch die Aufbringung einer Fahrbahnmarkierung (Piktogramme) auf die sachgerechte Einordnung hinzuwirken, um so die Unfallgefahr beim Links-abbiegen zu verringern? Antwort: Die Verwaltung wird, wie vorgeschlagen, eine Hinweisbeschilderung und eine ver-besserte Markierung des Knoteninnenraums veranlassen. Die erforderlichen Planungen erfolgen derzeit. Die Umsetzung soll im ersten Quartal 2020 erfolgen. Frage 3: Falls die Gemeinde Meerbusch für diesen Bereich zuständig ist, kann die Verwaltung das beschriebene Anliegen den zuständigen Behörden übermitteln? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV4/025/2019