Anfrage Aktenzeichen BV10/022/2025

Veränderungen des Grundsteueraufkommens im Stadtbezirk 10 - Anfrage der SPD-Fraktion -

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Theodor-Litt-Straße 1 · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 1Dokument 10. Februar 2025veröffentlicht

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Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 10 am 25.02.2025 Betrifft: Veränderungen des Grundsteueraufkommens im Stadtbezirk 10 - Anfrage der SPD-Fraktion - Die Verwaltung wird gebeten folgende Anfrage zu beantworten: 1. Wie hat sich das Gesamtaufkommen der Grundsteuer B im Vergleich der Jahre 2024 zu 2025 in Düsseldorf sowie in Garath und in Hellerhof entwickelt? 2. Wie hat sich das Aufkommen der Grundsteuer B im Vergleich der Jahre 2024 zu 2025 differenziert nach Wohn- und Nichtwohngrundstücken in

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BV10/022/2025 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 10.02.2025 SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 10 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 10 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 10 am 25.02.2025 Betrifft: Veränderungen des Grundsteueraufkommens im Stadtbezirk 10 - Anfrage der SPD-Fraktion - Die Verwaltung wird gebeten folgende Anfrage zu beantworten: 1. Wie hat sich das Gesamtaufkommen der Grundsteuer B im Vergleich der Jahre 2024 zu 2025 in Düsseldorf sowie in Garath und in Hellerhof entwickelt? 2. Wie hat sich das Aufkommen der Grundsteuer B im Vergleich der Jahre 2024 zu 2025 differenziert nach Wohn- und Nichtwohngrundstücken in Düsseldorf sowie in Garath und in Hellerhof entwickelt? 3. Wie hoch ist der Anteil der Steuerpflichtigen, die einen Rechtsbehelf gegen den Steuerbescheid eingelegt haben? Begründung: Im Januar 2025 hat die Verwaltung auf der Grundlage der veränderten Bewertungsmodelle und des neuen Rechts die Steuerbescheide für die Erhebung der Grundsteuer B verschickt. Wie andernorts ist es dabei auch in Düsseldorf zu teilweise erheblichen Änderungen hinsichtlich der Höhe der Steuerpflichten gekommen. Dabei hat Düsseldorf den Hebesatz zwar abgesenkt; von der vom Land NRW eingeräumten optionalen Möglichkeit differenzierender Steuerhebesätze für Wohn- und für Nichtwohngebäude aber keinen Gebrauch gemacht. Dadurch ist es offenbar zu Belastungsverschiebungen zwischen diesen Bereichen gekommen, so dass Eigentümer:innen von Privatgrundstücken und wegen der Umlegung über die Nebenkosten mittelbar auch Mieter:innen bei angestrebter Neutralität des Gesamtaufkommens mehr zahlen müssen. Durch die Anfrage soll geklärt werden, wie sich die veränderten rechtlichen Bedingungen in Garath und Hellerhof ausgewirkt haben und ob in größerem Umfang von der Möglichkeit zur Einlegung eines Rechtsbehelfs Gebrauch gemacht wird. Seite 2

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV10/022/2025