Anfrage Aktenzeichen BV5/028/2021

Warum werden die AnwohnerInnen der Graf-Engelbert-Straße alleine gelassen?

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Graf-Engelbert-Straße · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 2Dokumente 8. Februar 2021veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Wann hat die Stadtverwaltung welche Schritte in Richtung Denkmalbereichs- satzung in den letzten 3 Jahren unternommen?
  2. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung zur Entlastung des Begegnungs - verkehrs in der beengten Graf-Engelbert-Straße?
  3. Welche Schritte sind erforderlich, um eine Entlastung durch den Ausbau der Straße "Freiheitshagen" zu erlangen?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 8. Februar 2021. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Graf-Engelbert-Straße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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Dokumenttexte

Anfrage als Text anzeigen
BV5/028/2021 SPD-Fraktion der Bezirksvertretung 5 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 05.02.2021 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 5 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 23. Februar 2021 Betrifft: Warum werden die AnwohnerInnen der Graf -Engelbert-Straße alleine gelassen? (Anfrage Herr Tscholl, SPD-Fraktion, vom 5. Februar 2021) Die Bezirksvertretung 5 hat auf die Anfrage vom 2. Oktober 2017 (175/171/2017) die Rückmeldung erhalten, dass sich eine Denkmalbereichssatzung für die Straße in einer zeitintensiven Behördenabstimmung befindet. Eine Beteiligung u.a. der Be - zirksvertretung 5 war für Anfang 2018 in Aussicht gestellt. Zwischenzeitliche durchgeführte Bauvorhaben führen zu einem stark erhöhten Ver - kehrsaufkommen innerhalb der Sackgasse. In den Medien wurden hierzu kürzlich An - wohnerInnen zu ihren Ideen bzgl. einer Problemlösung befragt. Wünschenswert wäre es, wenn entsprechende Initiativen von der Verwaltung ausgehen. Die Bezirksver - tretung 5 hat hierzu in der Vergangenheit zahlreiche Anregungen gegeben. Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wann hat die Stadtverwaltung welche Schritte in Richtung Denkmalbereichs- satzung in den letzten 3 Jahren unternommen? (Bitte auflisten nach Monat, Jahr und konkreter Handlung) 2. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung zur Entlastung des Begegnungs - verkehrs in der beengten Graf-Engelbert-Straße? 3. Welche Schritte sind erforderlich, um eine Entlastung durch den Ausbau der Straße "Freiheitshagen" zu erlangen? gez. Benjamin Tscholl
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
BV5/028/2021 Anfrage Herr Tscholl, SPD-Fraktion, vom 5. Februar 2021 hier: Warum werden die AnwohnerInnen der Graf -Engelbert-Straße alleine gelassen? Frage 1: Wann hat die Stadtverwaltung welche Schritte in Richtung Denkmalbereichssatzung in den letzten 3 Jahren unternommen (b itte auflisten nach Monat, Jahr und konkreter Handlung)? Antwort: Im Mai 2018 wurden das Stadtplanungsamt und die Untere Denkmalbehörde von der Bezirksregierung Düsseldorf als Obere Denkmalbehörde in einem anderen Denkmal - bereichssatzungsverfahren auf eine aktuelle rechtliche Problematik hingewiesen, die für alle Denkmalbereichssatzungen gilt. Die stadtintern nicht zu klärende Frage beruht auf einer juristischen Unklarheit, die daraufhin auch der Obersten Denkmalbehörde im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung des Landes Nordrhein - Westfalen mit der Bitte um Klarstellung bekannt gegeben wurde. Die Oberste Denkmalbehörde hat im Jahr 2020 angekündigt, die rechtliche Unschärfe in der für 2021 avisierten Gesetzesnovelle auszuräumen. Bis dahin werden Arbeiten an neuen Denkmal - bereichssatzungen und die Durchführung von entsprechenden Verfahren von der Stadtverwaltung als nicht zielführend gewertet. Vor diesem Hintergrund ruht auch das Projekt, eine Denkmalbereichssatzung für Angermund zu erlassen. Frage 2: Welche Maßnahmen plant die Verwaltung zur Entlastung des Begegnungsverkehrs in der beengten Graf-Engelbert-Straße? Antwort: Die Verwaltung hat aufgrund der Anfrage die Verhältnisse in der Straße geprüft. Diese Prüfung hat ergeben, dass bei einer Fahrbahnbreite von 6,10 m das einseitige Parken am Fahrbahnrand möglich ist. Auf dem Gehweg darf nicht geparkt werden, da für Fußgänger ausreichend Platz freigehalten werden muss. Der Begegnungsverkehr ist jeweils an den Grundstückszufahrten möglich. Die Verwaltung wird eine entsprechende Verkehrsregelung im Rahmen der personellen und finanziellen Möglichkeiten umsetzen, dabei wird die Anzahl der aktuell vorhandenen Stellplätze durch das einseitige Parken reduziert. Frage 3: Welche Schritte sind erforderlich, um eine Entlastung durch den Ausbau der Straße "Freiheitshagen" zu erlangen? Antwort: Die Straße „Freiheitshagen" müsste vollständig ausgebaut werden, um hier ein Angebot an Pkw-Stellplätzen zu schaffen. Der weitere Ausbau kann jedoch erst erfolgen, wenn die erforderlichen Kanalarbeiten (Bau eines Rückhaltekanals einschließlich Pumpstation) am Kanalsystem abgeschlossen sind. Erst im Anschluss ist ein Straßenausbau sinnvoll. Der Aufwand für die erstmalige Herstellung könnte nach §§ 127 ff BauGB zu 90 % auf die erschlossenen Grundstücke verteilt und von den Grundstückseigentümern gefordert werden.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/028/2021