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BV5/028/2021
SPD-Fraktion
der Bezirksvertretung 5
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 05.02.2021
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 5
Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 23. Februar 2021
Betrifft:
Warum werden die AnwohnerInnen der Graf -Engelbert-Straße alleine gelassen?
(Anfrage Herr Tscholl, SPD-Fraktion, vom 5. Februar 2021)
Die Bezirksvertretung 5 hat auf die Anfrage vom 2. Oktober 2017 (175/171/2017)
die Rückmeldung erhalten, dass sich eine Denkmalbereichssatzung für die Straße in
einer zeitintensiven Behördenabstimmung befindet. Eine Beteiligung u.a. der Be -
zirksvertretung 5 war für Anfang 2018 in Aussicht gestellt.
Zwischenzeitliche durchgeführte Bauvorhaben führen zu einem stark erhöhten Ver -
kehrsaufkommen innerhalb der Sackgasse. In den Medien wurden hierzu kürzlich An -
wohnerInnen zu ihren Ideen bzgl. einer Problemlösung befragt. Wünschenswert wäre
es, wenn entsprechende Initiativen von der Verwaltung ausgehen. Die Bezirksver -
tretung 5 hat hierzu in der Vergangenheit zahlreiche Anregungen gegeben.
Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen
gebeten:
1. Wann hat die Stadtverwaltung welche Schritte in Richtung Denkmalbereichs-
satzung in den letzten 3 Jahren unternommen?
(Bitte auflisten nach Monat, Jahr und konkreter Handlung)
2. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung zur Entlastung des Begegnungs -
verkehrs in der beengten Graf-Engelbert-Straße?
3. Welche Schritte sind erforderlich, um eine Entlastung durch den Ausbau der
Straße "Freiheitshagen" zu erlangen?
gez. Benjamin Tscholl
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
BV5/028/2021
Anfrage Herr Tscholl, SPD-Fraktion, vom 5. Februar 2021
hier: Warum werden die AnwohnerInnen der Graf -Engelbert-Straße alleine
gelassen?
Frage 1:
Wann hat die Stadtverwaltung welche Schritte in Richtung Denkmalbereichssatzung in den letzten 3 Jahren unternommen (b itte auflisten nach Monat, Jahr und konkreter
Handlung)?
Antwort:
Im Mai 2018 wurden das Stadtplanungsamt und die Untere Denkmalbehörde von der
Bezirksregierung Düsseldorf als Obere Denkmalbehörde in einem anderen Denkmal -
bereichssatzungsverfahren auf eine aktuelle rechtliche Problematik hingewiesen, die für
alle Denkmalbereichssatzungen gilt. Die stadtintern nicht zu klärende Frage beruht auf
einer juristischen Unklarheit, die daraufhin auch der Obersten Denkmalbehörde im
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung des Landes Nordrhein -
Westfalen mit der Bitte um Klarstellung bekannt gegeben wurde. Die Oberste
Denkmalbehörde hat im Jahr 2020 angekündigt, die rechtliche Unschärfe in der für 2021
avisierten Gesetzesnovelle auszuräumen. Bis dahin werden Arbeiten an neuen Denkmal -
bereichssatzungen und die Durchführung von entsprechenden Verfahren von der
Stadtverwaltung als nicht zielführend gewertet. Vor diesem Hintergrund ruht auch das
Projekt, eine Denkmalbereichssatzung für Angermund zu erlassen.
Frage 2:
Welche Maßnahmen plant die Verwaltung zur Entlastung des Begegnungsverkehrs in der
beengten Graf-Engelbert-Straße?
Antwort:
Die Verwaltung hat aufgrund der Anfrage die Verhältnisse in der Straße geprüft. Diese
Prüfung hat ergeben, dass bei einer Fahrbahnbreite von 6,10 m das einseitige Parken
am Fahrbahnrand möglich ist. Auf dem Gehweg darf nicht geparkt werden, da für Fußgänger ausreichend Platz freigehalten werden muss. Der Begegnungsverkehr ist jeweils an den Grundstückszufahrten möglich. Die Verwaltung wird eine entsprechende
Verkehrsregelung im Rahmen der personellen und finanziellen Möglichkeiten umsetzen, dabei wird die Anzahl der aktuell vorhandenen Stellplätze durch das einseitige Parken
reduziert.
Frage 3:
Welche Schritte sind erforderlich, um eine Entlastung durch den Ausbau der Straße "Freiheitshagen" zu erlangen?
Antwort:
Die Straße „Freiheitshagen" müsste vollständig ausgebaut werden, um hier ein Angebot an Pkw-Stellplätzen zu schaffen.
Der weitere Ausbau kann jedoch erst erfolgen, wenn die erforderlichen Kanalarbeiten
(Bau eines Rückhaltekanals einschließlich Pumpstation) am Kanalsystem abgeschlossen
sind. Erst im Anschluss ist ein Straßenausbau sinnvoll.
Der Aufwand für die erstmalige Herstellung könnte nach §§ 127 ff BauGB zu 90 % auf
die erschlossenen Grundstücke verteilt und von den Grundstückseigentümern gefordert
werden.