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Title: 00385044.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00385044.pdf
Published Time: Mon, 17 Aug 2020 12:39:58 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BV7/262/2020
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 15.08.2020
Julian Deterding
FDP-Fraktion
Bezirksvertretung 7
An
Bezirksbürgermeister
Stadtbezirk 7
Anfrage
zur Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 01.09.2020
Betrifft:
Wasserversorgung Grabeland Gerresheim herstellen - Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Deterding (FDP-Fraktion) -
Der Bezirksvertreter Herr Deterding (FDP-Fraktion) bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie kann eine geordnete Wasserversorgung für das Grabeland am Pfeffergässchen in Gerresheim hergestellt werden?
2. Wann ist es zu realisieren?
3. Welche Kosten entstehen und wer muss sie bezahlen?
Sachdarstellung:
Grabeländer erfreuen sich neben Kleingärten und Urban-Gardening-Projekten einer wachsenden Beliebtheit. Das Gärtnern in freier Natur in einem recht geschützten Umfeld wird gut angenommen. Nutzer/innen der Grabeländer sind an uns herangetreten und berichten, dass die Wasserversorgung oft unzureichend ist. Sie müssten selbst das Wasser in schweren Kanistern anschleppen. Einige der Nutzer/innen wohnen selbst im südlichen Gerresheim und wollen eigentlich nicht das Auto benutzten, ein Lastenrad ist bei den benötigten Mengen und der Steigung keine Alternative. Gleichzeitig fehlen öfter vor Ort auch Parkplätze, so dass mühselig mit einigen Autofahrten verbunden, schwere Wasserkanister geschleppt werden müssen. In trockenen und heißen Sommern, wird das Problem noch weiter zunehmen. Insofern wäre ein Wasserhahn oder eine Schwengelpumpe am Pfeffergässchen für die Grabeländer eine gute und adäquate Alternative.
gez.: Julian Deterding
Antwort der Verwaltung als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - Wasserversorgung Grabeland Gerresheim herstellen.docx
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00391455.pdf
Published Time: Mon, 09 Nov 2020 14:51:25 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
> 8.2 Anlage 1 zu Vorlage BV7/262/2020
> Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 10.11.2020
> Wasserversorgung Grabeland Gerresheim herstellen Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Deterding (FDP-Fraktion)
Frage 1:
Wie kann eine geordnete Wasserversorgung für das Grabeland am Pfeffergäß-chen in Gerresheim hergestellt werden?
Antwort:
Grabeland-Flächen bzw. Mietergärten sind für die hobbygärtnerische Nutzung vorgesehen und werden seitens des Gartenamtes grundsätzlich ohne Strom- und Wasseranschluss gegen einen geringen Pachtzins angeboten. Eine gemeinschaftliche Wasserversorgung in Verwaltung und auf Kosten des Gar-tenamtes bzw. der Stadt ist auch zukünftig aufgrund eines sehr hohen Verwal-tungsaufwandes nicht vorgesehen. Grundsätzlich besteht für die Pächter von Grabelandparzellen die Möglichkeit, eine eigenständige Wasserversorgung herzu-stellen, die vorlaufend beim Gartenamt als flächenverwaltendes Amt zu beantra-gen und von dort zu genehmigen ist; ggfs. erforderliche öffentlich-rechtliche Ge-nehmigungen bleiben hiervon unberührt. Durch einen einzelnen Pächter eines Grabelandes im Pfeffergäßchen wurde in den 90er-Jahren ein Wasseranschluss über die Netz AG (damals noch Stadtwerke Düsseldorf) hergestellt und dieser Wasseranschluss mit den anderen Pächtern geteilt. Aufgrund von dauernden Abrechnungsschwierigkeiten und ausbleibenden Teilzahlungen wurde diese private Leistung durch den damaligen Pächter einge-stellt und der Wasseranschluss vor mindestens 10 Jahren außer Betrieb genom-men. Die Herstellung einer Wasserversorgung im Grabeland bzw. den sogenannten „Mietergärten Pfeffergäßchen“ ist technisch grundsätzlich möglich. Eine Wasser-versorgung zur Gartenbewässerung erfolgt in der Regel über einen direkten An-schluss an die öffentliche Wasserversorgung der Netz GmbH oder einen Grund-wasserbrunnen. Nach Mitteilung des Umweltamtes wäre ein Grundwasserbrunnen jedoch technisch nicht mit einer Handschwengelpumpe, sondern nur mit einer elektrischen Unterwasserpumpe möglich, da für eine Grundwasserförderung in diesem Bereich eine Bohrtiefe von 8,50 m benötigt wird. Frage 2:
Wann ist es zu realisieren?
Antwort:
Die Herstellung von einzelnen Wasseranschlüssen durch und auf Kosten der je-weiligen Pächter ist jederzeit, nach Abstimmung mit und Genehmigung durch das Gartenamt sowie nach Vorlage der ggfs. erforderlichen öffentlich-rechtlichen Ge-nehmigungen möglich.
Frage 3:
Welche Kosten entstehen und wer muss sie bezahlen?
Antwort:
Die möglichen Kosten für eine Wasserversorgung sind abhängig von der Ausfüh-rungsart und von den vorliegenden Rahmen- bzw. Standortbedingungen. Die geschätzten Kosten für Leitungsverlegungen zum Anschluss an das öffentli-che Wassernetz belaufen sich auf ca. 600,00 EUR je lfd. Meter. Für den An-schluss im Bereich der alten Wasserentnahmestelle wäre mit geschätzten Lei-tungsverlegungs- sowie Anschlusskosten von ca. 32.000,00 EUR zu rechnen. Sämtliche Kosten für eine Wasserversorgung (Herstellung, Unterhalt, Verbrauch, etc.) der Grabelandparzellen sind durch die jeweiligen Pächter zu tragen.