Worum es geht
Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.
Aus „Anfrage“
zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 10.09.2019 Betrifft: Wohnen im Düsseldorfer Norden - Ende der Mietpreisbindung für geförderte Wohnungen in Einbrungen? (Anfrage Herr Schwarz, SPD-Fraktion, vom 27.08.2019) Vor rund 20 Jahren sind im Wittlaerer Ortsteil Einbrungen über 250 öffentlich geför-derte Wohnungen gebaut worden. Ein Großteil davon befindet sich im Eigentum der GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 29. August 2019. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
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Title: Ö
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00353411.pdf
Published Time: Thu, 29 Aug 2019 08:01:15 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BV5/019/2019
SPD-Fraktion
der Bezirksvertretung 5
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 27.08.2019
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 5
Anfrage
zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 10.09.2019
Betrifft:
Wohnen im Düsseldorfer Norden - Ende der Mietpreisbindung für geförderte Wohnungen in Einbrungen? (Anfrage Herr Schwarz, SPD-Fraktion, vom 27.08.2019)
Vor rund 20 Jahren sind im Wittlaerer Ortsteil Einbrungen über 250 öffentlich geför-derte Wohnungen gebaut worden. Ein Großteil davon befindet sich im Eigentum der GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen.
Die Bindungsdauer liegt bei 20 oder 25 Jahren. Nach Ablauf dieses Zeitraums gelten Wohnungen als frei finanziert und können zu den Bedingungen des allgemeinen Miet-rechts vermietet werden.
Daraus ergeben sich für diejenigen, die eine öffentlich geförderte gemietet haben und auf eine preisgünstige Wohnung angewiesen sind, viele Fragen. Die Verwaltung wird gebeten, auch in Rücksprache mit den Wohnungseigentümern, darauf Antwor-ten zu geben.
1. Zu welchem Termin läuft bei wie vielen und bei welchen Wohnungen (Adresse) die Mietpreisbindung aus?
2. Welche Mieterhöhungen sind über einen Zeitraum von zehn Jahren möglich?
3. Wie kann auch mit Hilfe kommunaler Maßnahmen sichergestellt werden, dass die Mieterinnen und Mieter nach Ablauf der Bindungsfrist ihre Wohnungsmiete finanzieren können, ohne dass dies zu Lasten ihres geringen Einkommens geht?
gez. Benjamin Schwarz
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Title: Antwort.TOP9-MietpreisbindungEinbrungen.2019-10-08
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00358498.pdf
Published Time: Tue, 08 Oct 2019 16:25:29 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BV5/019/2019
Anfrage Herr Schwarz, SPD-Fraktion, am 27. August 2019 hier: Wohnen im Düsseldorfer Norden – Ende der Mietpreisbindung für ge-förderte Wohnungen in Einbrungen?
Frage 1:
Zu welchem Termin läuft bei wie vielen und bei welchen Wohnungen (Adresse) die Mietpreisbindung aus?
Antwort:
Die Mietpreis- und Belegungsbindungen enden zum 31. Dezember 2026 für 90 Woh-nungen an der Einbrunger Straße 6 – 10B wegen freiwilliger vorzeitiger Rückzahlung der öffentlichen Mittel. Für alle anderen 214 öffentlich geförderten Wohnungen am Heinrich-Holtschneider-Weg, Buschgasser Weg und Hermann-Schauten-Weg enden die Bindungen aus aktueller Sicht mit der planmäßigen vollständigen Rückzahlung der öffentlichen Mittel.
Frage 2:
Welche Mieterhöhungen sind über einen Zeitraum von zehn Jahren möglich?
Antwort:
Nach Ablauf der Bindung können die Mieten im Rahmen der geltenden mietrecht-lichen Regelungen angehoben werden. Grundsätzlich ist eine Mieterhöhung bis auf die ortsübliche Vergleichsmiete unter Einhaltung der Kappungsgrenze möglich. Für Düsseldorf ist dabei die Kappungsgrenzenverordnung zu berücksichtigen, nach der die Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent erhöht werden kann.
Frage 3:
Wie kann auch mit Hilfe kommunaler Maßnahmen sichergestellt werden, dass die Mieter*innen nach Ablauf der Bindungsfrist ihre Wohnungsmiete finanzieren können, ohne dass dies zu Lasten ihres geringen Einkommens geht?
Antwort:
Nach Ablauf der Bindungen hat die Verwaltung keinen Einfluss mehr auf die Festset-zung der Miethöhe. Es besteht jedoch die Möglichkeit Wohngeld als Zuschuss zur Miete zu beantragen. Ob und gegebenenfalls wieviel Wohngeld gewährt wird, ist ab-hängig von der Haushaltsgröße, dem Haushaltseinkommen und der Miethöhe.