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Title: 00362903.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00362903.pdf
Published Time: Wed, 13 Nov 2019 10:43:47 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BV10/098/2019
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 13.11.2019
Angelika Kraft-Dlangamandla (DIE LINKE)
der Bezirksvertretung 10
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 10
Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung10 am 26.11.2019
Betrifft:
Wohnungsleerstand und Zweckraumzweckentfremdung im Stadtbezirk 10 - Anfrage von Frau Kraft-Dlangamandla (DIE LINKE) -
Anfrage:
1. Wie viele Wohnungen der Stadt bzw. der Städtischen Wohnungsgesellschaft SWD stehen zurzeit leer und aus welchen Gründen stehen sie leer?
2. Sind der Verwaltung diese leerstehenden Wohnungen er LEG sowie der Wohnungsgenossenschaften und privater Vermieter*innen bekannt, und welche Begründungen werden für den Leerstand angegeben?
3. Wie viele zweckentfremdete Wohnungen sind der Verwaltung bekannt, die über Air B&B und anderen Internetportalen angeboten werden und was unternimmt sie dagegen?
Sachdarstellung:
Preiswerter Wohnraum wird in Düsseldorf immer knapper. Auch in unserem Stadtteil, der noch mehr preiswerte Wohnungen hat als andere Stadtteile Düsseldorfs. Das Angebot geht immer weiter zurück. Auch die Mieten steigen.
Leider stehen im Stadtteil auch Wohnungen leer und stehen damit Menschen, die dringend eine Wohnung brauchen, nicht zur Verfügung.
Beantwortung zur Vorlage BV10_098_2019 als Text anzeigen
Title: 00369826.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00369826.pdf
Published Time: Wed, 29 Jan 2020 09:38:59 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Beantwortung zur Vorlage BV10/098/2019
# Bezirksvertretung 10
## Anfrage von Frau Kraft-Dlangamandla (DIE LINKE) vom 26.11.2019
## Wohnungsleerstand und Zweckentfremdung im Stadtbezirk 10
In der Sitzung am 26.11.2019 wurden folgende Nachfragen zu der Beantwortung der Anfrage BV10/098/2019 gestellt und vom Amt für Wohnungswesen wie folgt beantwortet:
Frage 1:
In Bezug auf die aufgeführte Wohnungsmarktbeobachtung stellt sich die Frage, wie
„sichtet“ man einen Leerstand?
Antwort:
Die Erfassung eines Wohngebäudes, in dem mindestens teilweise oder sämtliche Wohnungen leer stehen, erfolgt anhand verschiedener Indikatoren:
- Klingelschild/Briefkastenanlage: Prüfung, ob die Schilder beschriftet sind
- Fenster: Prüfung, ob sich Gardinen/Rollos an den Fenstern befinden, allgemeiner Zustand der Fenster (z.B. offen stehend, blinde Scheiben, Bruch von Scheiben)
- Nachbarschaft: Anfragen bei Anwohnern/Passanten zu ihren Beobachtungen
- Allg. Zustand des Gebäudes: Prüfung, ob das Gebäude gepflegt wird (Sichtung der Außenanlagen, Zustand des Abfallplatzes)
Die festgestellten Indizien für einen möglichen Leerstand eines Wohngebäudes werden im Fachbereich Wohnungsaufsicht mit den Meldeverhältnissen des Objektes verglichen.
Im Ergebnis kann sodann gegebenenfalls Leerstand festgestellt werden.
Frage 2:
Neuerdings besteht die Möglichkeit, Zweckentfremdungen auch online zu melden. Wie werden Meldungen ausgewertet, was sind die nächsten Schritte bei einer entsprechenden Meldung?
Antwort:
Anzeigen bzw. Hinweise über zweckfremde Nutzung von Wohnraum können beim Fachbereich Wohnungsaufsicht fernmündlich, schriftlich und per Email unter
[email protected] bekannt gegeben werden.
Allen Hinweisen und Anzeigen wird nachgegangen.
In einem ersten Schritt erfolgt nach verwaltungsinterner Recherche mit Hilfe der zur Verfügung stehenden behördlichen Informationsquellen (Meldeverhältnisse, Eigentumsverhältnisse, Sichtung der Bauakte) ein Anschreiben an den Eigentümer bzw. Nutzer des Wohnraums, in dem er über den Verdachtsmoment der zweckfremden Nutzung informiert und um Stellungnahme gebeten wird.
Art und Umfang seiner Antwort entscheiden über das weitere Vorgehen. Ist die Einleitung eines ordnungsbehördlichen Verfahrens notwendig, findet gegebenenfalls ein Termin vor Ort statt, um die Angaben zu prüfen.