Antrag AfD Aktenzeichen RAT/309/2026

AfD beantragt Grillverbot in Düsseldorfer Parks

Amtlicher Titel: Antrag der AfD-Ratsfraktion: Einführung eines grundsätzlichen Grillverbots in öffentlichen Parks und Grünanlagen der Landeshauptstadt Düsseldorf

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 21. Mai 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die AfD-Ratsfraktion hat am 21. Mai 2026 einen Antrag auf ein Grillverbot in öffentlichen Parks und Grünanlagen in Düsseldorf gestellt. Der Rat entscheidet darüber am 18. Juni 2026.

Einordnung

Die AfD-Ratsfraktion hat am 21. Mai 2026 den Antrag mit der Referenz RAT/309/2026 eingereicht. Der Antrag fordert ein grundsätzliche Grillverbot in allen öffentlichen Parks und Grünanlagen der Stadt. Der Rat wird am 18. Juni 2026 um 14:00 Uhr darüber entscheiden.

Hintergrund

Grillen in öffentlichen Parks ist in vielen Städten ein umstrittenes Thema. Die AfD argumentiert, dass ein Verbot die Sauberkeit und Sicherheit in den Grünanlagen erhöhen könnte.

Was bedeutet das für Bürger?

Sollte der Antrag angenommen werden, könnte dies zu einem Verbot des Grillens in allen öffentlichen Parks und Grünanlagen in Düsseldorf führen. Bürger müssten sich auf mögliche Einschränkungen einstellen.

Nächste Schritte

Der Rat trifft eine Entscheidung am 18. Juni 2026. Bürger können sich auf der Webseite des Rates über den Verlauf informieren.

Die wichtigsten Punkte

  • Antrag der AfD-Ratsfraktion vom 21. Mai 2026
  • Grillverbot in öffentlichen Parks und Grünanlagen gefordert
  • Entscheidung des Rates am 18. Juni 2026 um 14:00 Uhr
  • Referenznummer des Antrags: RAT/309/2026
  • Antrag kann unter http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/papers/vo/112434 eingesehen werden.
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Title: Antrag URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00587625.pdf Published Time: 2026-06-11T13:08:00.000Z Number of Pages: 3 Markdown Content: RAT/309/2026 > Xöffentlich nicht öffentlich > Düsseldorf, 21.05.2026 An den Vorsitzenden des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf Herrn Dr. Stephan Keller Betrifft: > Antrag der AfD-Ratsfraktion: Einführung eines grundsätzlichen Grillverbots in öffentlichen > Parks und Grünanlagen der Landeshauptstadt Düsseldorf Sehr geehrter Herr Dr. Keller, hiermit bitte ich Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 18.06.2026 zu nehmen und beschließen zu lassen: > Antrag: In sämtlichen öffentlichen Parks, Grünanlagen und sonstigen städtischen Erholungsflächen wird ein grundsätzliches Grillverbot eingeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Hinweisschilder an allen betroffenen Anlagen anzubringen und die Ordnungsbehörden mit einer verstärkten Kontrolle zu betrauen. Die Verwaltung berichtet dem Rat nach zwölf Monaten über die Wirksamkeit der Maßnahme sowie über mögliche Anpassungsbedarfe. > Begründung: In den vergangenen Jahren hat die Nutzung öffentlicher Parks zum Grillen in vielen deutschen Großstädten deutlich zugenommen. Dies führt regelmäßig zu Geruchsbelästigungen, insbesondere an warmen Wochenenden und Feiertagen. Städte wie Berlin, Frankfurt am Main und Stuttgart berichten seit Jahren über Beschwerden von Anwohnern sowie Seite 2 > 1https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2025/02/goerlitzer-park-berlin-kreuzberg- > baeume-brand-feuerwehr.html > 2https://www.dnn.de/lokales/dresden/stadtpark-meissen-brand-ausgebrochen-ursache- > unklar-AIRMKKCRSNFQVCQBUXLQNIAOLM.html oder https://www.thueringer- > allgemeine.de/lokales/nordhausen/article411575665/feuerwehr-im-dauereinsatz-im- > nordhaeuser-stadtpark-brennt-es.html > 3https://www.abendblatt.de/hamburg/politik/article409591147/wildes-grillen-und-muell- > in-parks-ist-haerteres-durchgreifen-noetig-1.html von Parkbesuchern, die sich durch Rauch und Geruch beeinträchtigt fühlen. Offenes Grillen in Parks stellt vor allem aber ein erhebliches Brandrisiko dar. Die Feuerwehr Berlin meldete in mehreren Sommern eine deutliche Zunahme von Vegetations- und Böschungsbränden, die auf unsachgemäßes Grillen zurückzuführen waren. Brennende Bäume können die Folge sein. 1 Auch der Deutsche Feuerwehrverband weist darauf hin, dass „Glutreste in Grünanlagen zu spontanen Entzündungen führen können, insbesondere bei Trockenheit“. Düsseldorf ist hiervon nicht ausgenommen und insofern besteht ein erhöhtes Risiko von Flächenbränden oder Buschbränden auch durch bewusstes Unterlassen von Mähen einzelner Wiesenabschnitte in Parkanlagen. Brände in Stadtparks sind zudem nicht nur auf die Sommermonate beschränkt. 2 Ein präventives Grillverbot ist daher ein notwendiger Beitrag zur Gefahrenabwehr. Viele Städte berichten über massive Vermüllung durch Einweggrills, Verpackungen, Alufolie und Essensreste. 3 Besonders problematisch ist die Entsorgung heißer Kohle: In München kam es wiederholt zu Baumschäden durch das Auskippen glühender Grillreste an Wurzeltellern. In Köln wurden 2023 mehrere Rasenflächen im Rheinpark aufgrund von Brandstellen und Verkohlungen erneuert. Solche Schäden verursachen erhebliche Kosten für die Kommunen und beeinträchtigen die ökologische Qualität der Grünflächen. Mehrere Städte haben bereits reagiert und Grillverbote oder stark eingeschränkte Grillzonen eingeführt, z.B. Berlin, Stuttgart, Frankfurt am Main und Hamburg. Auch in Düsseldorf ist eine Zunahme der Grillaktivitäten in Parks wie dem Rheinpark, dem Hofgarten oder dem Südpark zu beobachten. Beschwerden über Rauch, Müll und beschädigte Grünflächen nehmen zu. Aktuelle, dokumentierte Fälle der Entsorgung von mutmaßlich heißer Grillkohle auf Rasenflächen oder an Bäumen liegen für den Düsseldorfer Rheinpark vor. Ein präventives Grillverbot dient daher dem Schutz der öffentlichen Sicherheit, der Erhaltung der städtischen Grünflächen, der Reduzierung von Müll und Reinigungskosten sowie der Vermeidung von Nutzungskonflikten zwischen Parkbesuchern. Elmar Salinger Für die Richtigkeit: Fraktionsvorsitzender AfD-Fraktion Düsseldorf Thomas Krabbe Seite 3

KI-gestützt aufbereitet am 12. Juni 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/309/2026