Ratssitzung · Sitzung beendet

Rat

Abgeschlossen
Dauer 7 Std. 8 Min.
Ort Rathaus - Plenarsaal
Gremium Rat

Rat kompakt

Die Ratssitzung auf einen Blick

16.07.2026 · Rat

Mit offizieller Niederschrift aktualisiert

Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.

TOP 16 Beschlossen

Entschädigungsregelung für die Mitglieder des Umlegungsausschusses

Der Rat der Stadt beschließt für die ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder des Umlegungsausschusses ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Entschädigungsregelung (erhöhte Beträge fett gedruckt): Monatliche Monatliche Sitzungsgeld Fahrtkosten Aufwands-Arbeits- entschädigung entschädigung Vorsitzende*r 55 € 130 € 50 € 0,30 €/km bisher 51,13 € bishe…

55 € 130 € 50 €

Quelle: offizielle Niederschrift

TOP 15 Beschlossen

Bauvoranfrage Paulsmühlenstraße 6 - Neubau eines Wohnquartiers

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen und die Erteilung des Bauvorbescheids. Befreiungen sind erforderlich hinsichtlich der Art der Nutzung, für das Überschreiten der überbaubaren Grundstücksfläche, das Überschreiten der festgesetzten Gebäudehöhen und das Überschreiten der Geschossflächenzahl (GFZ)…

Quelle: offizielle Niederschrift

TOP 7 Beschlossen

Bestellung eines ordentlichen Mitglieds für die Düsseldorfer Gesundheitskonferenz. Hier: Landesverband der Hebammen NRW e. V.

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf benennt den Landesverband der Hebammen NRW e.V., Berrenrather Straße 177, 50937 Köln als Mitglied der Düsseldorfer Gesundheitskonferenz und bestellt Frau Maren Johnston als ordentliches Mitglied und Frau Sarah Schmelzer als stellvertretendes Mitglied.

Quelle: offizielle Niederschrift

2 weitere wichtige Entscheidungen anzeigen
TOP 8 Beschlossen

Bestellung eines ordentlichen Mitglieds für die Düsseldorfer Gesundheitskonferenz. Hier: Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf benennt die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen, Willstätterstraße 10, 40549 Düsseldorf als Mitglied der Düsseldorfer Gesundheitskonferenz und bestellt Frau Dr. phil. Dipl.-Psych. Cordula Wewers als ordentliches Mitglied.

Quelle: offizielle Niederschrift

TOP 21 Beschlossen

Wahl eines Mitgliedes und dessen Stellvertretung in die Mitgliederversammlung und in die Bezirksarbeitsgemeinschaft

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf wählt ein Mitglied mit der unten genannten Funktion sowie ein stellvertretendes Mitglied der genannten Funktion zur Vertreterin bzw. zum Vertreter der Stadt in die Mitgliederversammlung und die Bezirksarbeitsgemeinschaft des Landesverbands der Volkshochschulen NRW e.V.: Mitglied: Leitung der Volkshochschule Stellvertr…

Quelle: offizielle Niederschrift

Rat · Sitzung vom 16.07.2026

Worum es geht – und was dokumentiert ist

Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.

99 öffentliche TOPs mit Ergebnisvermerk 23 Themen mit zugeordneten schriftlichen Antworten 87 Themen mit lesbaren Originalpassagen

Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 17.07.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.

Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.

Weitere Themen dieser Sitzung

Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.

TOP 4.1 · Anfrage aus aktuellem Anlass der Ratsgruppe Freie Wähler Tierschutz PARTEI: Brand eines Feldes am 07. Juli 2026 in Angermundbeantwortet
TOP 4.1 · RAT/428/2026beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Welche ersten, konkreten Erkenntnisse zur Brandursache liegen der Stadtverwaltung Düsseldorf vor?

2. Welche ersten Konsequenzen zieht die Stadtverwaltung Düsseldorf aus der Antwort auf Frage 1 für vergleichbare Situationen in allen Stadtteilen?

Weitere Unterlage zum TOP hier lesen · Antwort der Verwaltung

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

Seite 1 von 1
RAT/428/2026
Stadtdirektor Hintzsche
Anfrage aus aktuellem Anlass
der Ratsgruppe Freie Wähler Tierschutz PARTEI
zum „Brand eines Feldes am 7. Juli 2026 in Angermund“
Frage 1:
Welche ersten, konkreten Erkenntnisse zur Brandursache liegen der
Stadtverwaltung Düsseldorf vor?
Antwort:
Die Brandursachenermittlung obliegt der Polizei. Ein Ergebnis dieser liegt
der Stadtverwaltung aktuell nicht vor.
Frage 2:
Welche ersten Konsequenzen zieht die Stadtverwaltung Düsseldorf aus der
Antwort auf Frage 1 für vergleichbare Situationen in allen Stadtteilen?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.

Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 4.2 · Anfrage aus aktuellem Anlass der Ratsgruppe Freie Wähler Tierschutz PARTEI: Zwischenlösung an der Bilker Kirche - Evaluation und weitere Planungzurückgewiesen
TOP 4.2 · RAT/429/2026zurückgewiesen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Welche Auswirkungen der Zwischenlösung auf Verkehrsaufkommen, Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität erwartet die Stadtverwaltung konkret?

2. Ist geplant die Auswirkungen der Zwischenlösung im Hinblick auf Veränderungen bei Unfallzahlen, Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern oder Beschwerden des Einzelhandels zu evaluieren?

3. Wann rechnet die Verwaltung mit dem Beginn der dauerhaft geplanten Umgestaltung des Bereichs Bilker Kirche und welche Voraussetzungen müssen hierfür noch erfüllt werden?

Aus „Begründung“

Der Sankt-Martin-Platz ist ein zentraler Verkehrsknotenpunkt mit hoher Bedeutung für den motorisierten Verkehr, den öffentlichen Nahverkehr, den Radverkehr sowie den Fußverkehr. Auch Übergangslösungen sollten darauf überprüft werden, ob sie tatsächlich geeignet sind die angestrebten Ziele zu erreichen und welche Erkenntnisse für die endgültige Planung daraus gewonnen werden können.

TOP 4.4 · Anfrage aus aktuellem Anlass der AfD-Ratsfraktion: Maßnahmen der Landeshauptstadt Düsseldorf gegen die Zwangs- und Ferienverheiratung minderjähriger Kinderzurückgewiesen
TOP 4.4 · RAT/437/2026zurückgewiesen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Welche konkreten präventiven Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen werden bzw. wurden in den Wochen vor dem Start der Sommerferien an den Düsseldorfer Schulen durchgeführt, um Lehrkräfte sowie potenzielle Opfer rechtzeitig zu erreichen?

2. In welcher Form kooperiert die Stadt Düsseldorf am Flughafen Düsseldorf operativ mit der Bundespolizei, der Flughafenleitung und den dortigen Jugendhilfestrukturen, um Verdachtsmomente einer drohenden Ferienverschleppung direkt vor dem Abflug effektiv zu prüfen?

3. Wie viele konkrete Fallzahlen von erzwungenen Ferienverheiratungen beziehungsweise Ferienverschleppungen im Stadtgebiet Düsseldorf sind der Stadtverwaltung aus den Ferienzeiten der Jahre 2020 bis 2025 insgesamt bekannt?

TOP 4.6 · Anfrage aus aktuellem Anlass des Ratsherrn Lemmer: Vorschlag, dass Thomas Geisel als Vorsitzender der vorgeschlagenen Einigungsstelle bei der Rheinbahn AG wirken sollzurückgewiesen
TOP 4.6 · RAT/430/2026zurückgewiesen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Wie konkret unterstützen der Oberbürgermeister, die Stadtspitze und/oder die von der Stadt in die Gremien der Rheinbahn AG entsandten Vertreter den Vorschlag, Thomas Geisel als Vorsitzenden der vorgeschlagenen Einigungsstelle zu benennen?

2. Wie konkret werden der Oberbürgermeister, die Stadtspitze und/oder die von der Stadt in die Gremien der Rheinbahn AG entsandten Vertreter die Rheinbahn AG kurzfristig aktuell beraten bzw. bei der Lösungsfindung hinsichtlich der Fragestellungen zur Freistellung (siehe § 38 Betriebsverfassungsgesetz) in Verbindung mit den Wünschen der Gewählten (50, nicht 100%, um nicht zwischen Standorten pendeln zu müssen und enger am Alltag der Beschäftigten bleiben zu können) wirken?

TOP 4.7 · Anfrage aus aktuellem Anlass des Ratsherrn Lemmer: RRX in Angermund und mögliche Verschiebung, Finanzierung und Gerichtsterminbeantwortet
TOP 4.8 · Anfrage aus aktuellem Anlass des Ratsherrn Krüger: verschiedenste Probleme rund um das Konzert von System Of A Down am 10.07.2026 auf dem Open Air Park( Messeparkplatz P1)beantwortet
TOP 4.8 · RAT/433/2026beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Wie haben bzw. werden der Oberbürgermeister, die Stadtspitze und die städtischen Vertreter in den Gremien von D.LIVE GmbH & Co.KG jetzt kurzfristig, vor den nächsten Konzerten von OneRepublic am 18.07.2026 und Pitbull am 19.07.2026, bei der Lösung der aufgetretenen Probleme wirken (bei der Antwort bitte detailliert eingehen auf die Herausforderungen bei der Anreise, bei den Wegen der letzten 2km, der Verkehrswegeproblematiken auf der A44, B8, in Stockum und Lohausen; bei der Versorgung an den Trinkwasserspendern auf dem Gelände; beim Anstehen an Getränkeständen um dann zu erfahren, dass sie schon lange ausverkauft sind; beim Anstehen an den Toiletten auf dem Gelände; bei allen Problematiken rund auf den Rückwegen der 80.000; bei Lärm insbesondere in Heerdt, Lörick, Ober- und Niederkassel sowie in Orten außerhalb Düsseldorfs, auch nach dem geplanten und erlaubten Musikende 23.00h hinaus, etc. pp.)?

Weitere Unterlage zum TOP hier lesen · Antwort der Verwaltung

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

RAT/433/2026
Stadtkämmerin Schneider
Anfrage des Ratsherrn Jürgen Krüger zu den verschiedensten Problemen
rund um das Konzert von System Of A Down am 10.07.2026 auf dem Open
Air Park (Messeparkplatz P1) (RAT/433/2026)
Die Fragen werden basierend auf entsprechenden Auskünften der D.LIVE GmbH &
Co. KG beantwortet.
Frage 1:
Wie haben bzw. werden der Oberbürgermeister, die Stadtspitze und die städ-
tischen Vertreter in den Gremien von D.LIVE GmbH & Co. KG jetzt kurzfristig,
vor den nächsten Konzerten von OneRepublic am 18.07.2026 und Pitbull am
19.07.2026, bei der Lösung der aufgetretenen Probleme wirken (bei der Ant-
wort bitte detailliert eingehen auf die Herausforderungen bei der Anreise, bei
den Wegen der letzten 2 km, der Verkehrswegproblematiken auf der A44, B8,
in Stockum und Lohausen; bei der Versorgung an den Trinkwasserspendern
auf dem Gelände; beim Anstehen an Getränkeständen um dann zu erfahren,
dass sie schon lange ausverkauft sind, beim Anstehen an den Toiletten auf
dem Gelände; bei allen Problematiken rund auf den Rückwegen der 80.000;
bei Lärm insbesondere in Heerdt, Lörick, Ober- und Niederkassel sowie in Or-
ten außerhalb Düsseldorfs, auch nach dem geplanten und erlaubten Musik-
ende 23.00 h hinaus, etc. pp.)?
Das Konzert von System of a Down am 10. Juli 2026 war die erste Veranstaltung dieser
Größenordnung im neu eingerichteten Open Air Park Düsseldorf. Die Inbetriebnahme
einer neuen Veranstaltungsstätte und die erstmalige praktische Umsetzung der hierfür
entwickelten Betriebs-, Verkehrs- und Sicherheitskonzepte sind regelmäßig mit einer
Anlauf- und Lernphase verbunden. Vergleichbare Erfahrungen wurden auch bei der
Inbetriebnahme anderer großer Düsseldorfer Veranstaltungsstätten gemacht. Insge-
samt verlief die Veranstaltung trotz der festgestellten Herausforderungen friedlich. Zu
keinem Zeitpunkt kam es nach den vorliegenden Erkenntnissen zu einer ernsthaften
Gefährdungslage. Die Erfahrungen des Eröffnungskonzerts werden durch D.LIVE ge-
meinsam mit den beteiligten Fachstellen, Behörden und Dienstleistern ausgewertet.
Ziel ist es, bereits für die Veranstaltungen am 18. und 19. Juli 2026 geeignete opera-
tive Anpassungen vorzunehmen.
Eine wesentliche Herausforderung stellte die Anreise mit dem motorisierten Individu-
alverkehr dar. Trotz der im Vorfeld kommunizierten Anreiseempfehlungen und der
Möglichkeit, Parkberechtigungen vorab zu erwerben, reiste eine erhebliche Zahl von
Besucherinnen und Besuchern ohne vorher gebuchtes Parkticket an beziehungsweise
folgte nicht den empfohlenen Anreiserouten. Das dadurch zusätzlich ausgelöste Ver-
kehrsaufkommen wurde angesichts der guten Vorverkaufszahlen in diesem Umfang
nicht erwartet.
D.LIVE und die beteiligten Stellen überprüfen daher insbesondere die Verkehrslenkung
und die Lage der Punkte, an denen Fahrzeuge ohne gültige Parkberechtigung abge-
wiesen oder auf alternative Flächen umgeleitet werden. Soweit erforderlich und prak-
tisch umsetzbar, sollen diese Ableitpunkte so angepasst oder verlegt werden, dass

Rückstaus auf das übergeordnete Straßennetz und insbesondere auf die Autobahn
möglichst vermieden werden. Darüber hinaus werden die Besucherkommunikation zu
den empfohlenen Anreisewegen, zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs
und zur Notwendigkeit eines vorab erworbenen Parktickets nochmals verstärkt.
Auch die beim Auslass eingesetzten Maßnahmen werden ausgewertet. Einzelne Maß-
nahmen haben in der praktischen Umsetzung nicht die erwartete Wirkung erzielt und
werden deshalb überprüft und, soweit erforderlich, angepasst.
Erkenntnisse über grundsätzliche Mängel bei der Anzahl oder Funktionsfähigkeit der
Toiletten sowie bei den auf dem Gelände eingerichteten Trinkwasserspendern liegen
D.LIVE derzeit nicht vor. Unabhängig davon werden die entsprechenden Hinweise aus
der öffentlichen Berichterstattung und aus Rückmeldungen von Besucherinnen und
Besuchern in die Nachbereitung einbezogen.
Bei einer Veranstaltung mit bis zu 80.000 Besucherinnen und Besuchern lassen sich
temporäre Wartezeiten an stark nachgefragten Servicepunkten nicht vollständig ver-
meiden. Die Hinweise zu Wartezeiten und zur Verfügbarkeit einzelner Getränke werden
dennoch gemeinsam mit dem Veranstalter ausgewertet und in die Nachbereitung so-
wie in die Vorbereitung künftiger Veranstaltungen einbezogen.
Die zum Schutz der angrenzenden Wohngebiete eingerichteten Sperrungen und Zu-
fahrtskontrollen haben nach den bislang vorliegenden Rückmeldungen grundsätzlich
Wirkung gezeigt. Auch hinsichtlich der Geräuschimmissionen ergibt sich nach den bis-
lang vorliegenden Erkenntnissen ein differenziertes Bild: Aus zahlreichen Bereichen
des Düsseldorfer Nordens wurde zurückgemeldet, dass das Konzert dort nicht oder nur
in geringem Umfang wahrnehmbar gewesen sei und keine relevante Lärmbelastung
dargestellt habe. Dies spricht dafür, dass die Ausrichtung der Bühne und die weiteren
schalltechnischen Maßnahmen in weiten Teilen die beabsichtigte Wirkung erzielt ha-
ben. Zugleich werden einzelne Hinweise und Beschwerden aus anderen Bereichen
ernst genommen und gemeinsam mit den Ergebnissen der durchgeführten Schallmes-
sungen ausgewertet.
Frage 2:
Welche Teile der Genehmigung, den Messeparkplatz P1 als Open Air Park für
bis zu 80.000 Besucher nutzen zu dürfen, werden nun durch den Oberbürger-
meister, die Stadtspitze und die Fachverwaltung kurzfristig überprüft und
ggf. vor den Konzerten von OneRepublic am 18.07.2026 und Pitbull am
19.07.2026 angepasst (bei der Antwort bitte detailliert antworten)?
Die Nutzung des Open Air Parks für Veranstaltungen wird nicht durch eine pauschale,
für sämtliche Konzerte gleichermaßen geltende Veranstaltungsgenehmigung zugelas-
sen. Wie bei Veranstaltungen dieser Art üblich, wird jede Veranstaltung auf Grundlage
ihrer jeweiligen Rahmenbedingungen einzeln geprüft und genehmigt.
Dabei werden unter anderem die erwartete Besucherzahl, das Veranstaltungsprofil,
die An- und Abreiseverkehre, die Verkehrslenkung, das Sicherheits- und Sanitätskon-
zept, der Ein- und Auslass, der Immissionsschutz sowie die Anforderungen an die ver-
anstaltungsbezogene Infrastruktur berücksichtigt. Die Genehmigungen werden jeweils
auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Entscheidung aktuellen Erkenntnisse erteilt.
Die Erfahrungen aus dem Konzert von System of a Down werden deshalb in die Prü-
fung und Abstimmung der nachfolgenden Veranstaltungen einbezogen. Dies betrifft

insbesondere die Verkehrsführung, die Ableitung von Fahrzeugen ohne Parkberechti-
gung, die Besucherkommunikation, die Organisation des Abstroms sowie weitere
Punkte, bei denen die praktische Umsetzung des ursprünglichen Konzepts Optimie-
rungspotenzial gezeigt hat. Soweit die Auswertung einen Anpassungsbedarf ergibt,
wird dieser im Rahmen der jeweiligen Einzelgenehmigung beziehungsweise durch er-
gänzende operative Vorgaben berücksichtigt.
Eine abschließende Bewertung der ersten Veranstaltung und der Wirksamkeit aller ge-
troffenen Maßnahmen erfolgt darüber hinaus im Rahmen der regulären Nachbereitung
gemeinsam mit den beteiligten Behörden, Fachstellen und Veranstaltungsverantwort-
lichen.

Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 4.10 · Anfrage aus aktuellem Anlass der Ratsfrau Mirus: Skytrainstörung am 11. Juli 2026schriftlich beantwortet
TOP 4.10 · RAT/436/2026schriftlich beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Wie konkret haben der Oberbürgermeister, die Stadtspitze und die städtischen Vertreter in den Gremien des Flughafens kurzfristig beraten, um insbesondere bei hohen und heißen Sommertemperaturen den Transport der Passagiere im Skytrain robust und betriebssicher sicherzustellen?

2. Aus welchen Gründen wurden, entgegen der üblichen Praxis, während der Störung des Skytrains kein Schienenersatzverkehr angeboten, so dass Passagiere und Fluggäste mit Gepäck und Kinderwagen die Strecke zu Fuß bewältigen mussten?

3. Welche kurzfristigen Maßnahmen wurden bzw. werden ergriffen, damit jetzt, zum Start der Sommerferien und zu den Konzerten im OpenAirPark der Skytrain zuverlässig und störungsfrei fährt?

Weitere Unterlage zum TOP hier lesen · Antwort der Verwaltung

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

RAT/436/2026
Stadtkämmerin Schneider

Anfrage aus aktuellem Anlass der Ratsfrau Dominique Mirus zur Skytrainstörung am 11. Juli 2026 (RAT/436/2026)

Die Fragen werden basierend auf entsprechenden Auskünften der Flughafen Düsseldorf GmbH beantwortet.

Frage 1:
Wie konkret haben der Oberbürgermeister, die Stadtspitze und die städtischen Vertreter in den Gremien des Flughafens kurzfristig beraten, um insbesondere bei hohen und heißen Sommertemperaturen den Transport der Passagiere im Skytrain robust und betriebssicher sicherzustellen?

Ein zuverlässiger Betrieb des Skytrains hat für die Flughafen Düsseldorf GmbH (FDG) einen hohen Stellenwert, da die Anlage eine zentrale Funktion für die Anbindung der Terminals übernimmt. Die FDG ist sich bewusst, dass die Betriebsunterbrechung am 11.07.2026 für die betroffenen Fahrgäste mit Einschränkungen einherging, und hat die Abläufe im Nachgang ausgewertet.

Frage 2:
Aus welchen Gründen wurden, entgegen der üblichen Praxis, während der Störung des Skytrains kein Schienenersatzverkehr angeboten, so dass Passagiere und Fluggäste mit Gepäck und Kinderwägen die Strecke zu Fuß bewältigen mussten?

Die Betriebsunterbrechung am 11.07.2026 war ein Einzelereignis, das auf eine technische Störung zurückzuführen war. Unmittelbar nach Eintritt der Störung wurde ein Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet. Die Zeitspanne zwischen der Alarmierung und der Anfahrt der ersten Ersatzhaltestelle beträgt im Regelfall etwa 15 bis 20 Minuten. Die Fahrgäste wurden währenddessen fortlaufend über die digitalen Anzeigesysteme informiert; einzelne Fahrgäste haben sich dennoch entschieden, den Weg in Richtung Terminal zu Fuß zurückzulegen.

Frage 3:
Welche kurzfristigen Maßnahmen wurden bzw. werden ergriffen, damit jetzt, zum Start der Sommerferien und zu den Konzerten im OpenAirPark der Skytrain zuverlässig und störungsfrei fährt?

Der Start der Sommerferien ist umfassend vorbereitet. Für den Ferienbeginn steht die vollständige Flotte von sechs Fahrzeugen uneingeschränkt zur Verfügung. Unabhängig von dem Einzelereignis vom 11.07.2026 zeigt sich die SkyTrain-Anlage mit einer Verfügbarkeit von über 99 Prozent weiterhin auf einem sehr stabilen und verlässlichen Betriebsniveau.

Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 4.11 · Anfrage aus aktuellem Anlass des Ratsherrn Kühbacher: RRX nicht ausbremsen – Auswirkungen des Rechtsverfahrens um den Teilabschnitt Angermundschriftlich beantwortet
TOP 4.11 · RAT/441/2026schriftlich beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Wie kooperiert die Landeshauptstadt Düsseldorf mit der Deutschen Bahn, um eine außergerichtliche Einigung und damit einen zügigen Baubeginn zu erreichen?

2. Welche möglichen Verzögerungen erwartet die Verwaltung, sollte sie mit ihrem Rechtsbegehren erfolgreich sein?

TOP 4.12 · Anfrage aus aktuellem Anlass des Ratsherrn Tscholl: „Why have you forsaken me?“ – Organisatorische Mängel beim Probelauf der Open-Air-Flächeschriftlich beantwortet
TOP 4.12 · RAT/442/2026schriftlich beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Welche organisatorischen Mängel wurden bei der ersten Veranstaltung auf der Open-Air-Fläche festgestellt (Crowd-Management, Einlasskontrollen, gastronomisches Angebot, Hitzeschutzmaßnahmen und weitere Punkte)?

2. Welche Verbesserungen sind zur Behebung der festgestellten Mängel für kommende Veranstaltungen vorgesehen?

Weitere Unterlage zum TOP hier lesen · Antwort der Verwaltung

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

RAT/442/2026 
Stadtkämmerin Schneider 

Anfrage aus aktuellem Anlass des Ratsherrn Benjamin Tscholl (SPD/Volt-Ratsfraktion) 
„Why have you forsaken me?" - Organisatorische Mängel beim Probelauf der Open-
Air-Fläche (RAT/442/2026) 
 
Die Fragen werden basierend auf entsprechenden Auskünften der D.LIVE GmbH & Co. KG 
und der Flughafen Düsseldorf GmbH beantwortet. 
 
Frage 1: 
Welche organisatorischen Mängel wurden bei der ersten Veranstaltung auf der Open-
Air-Fläche festgestellt (Crowd-Management, Einlasskontrollen, gastronomisches Ange-
bot, Hitzeschutzmaßnahmen und weitere Punkte)? 
 
Das Konzert von System of a Down am 10. Juli 2026 war die erste Veranstaltung dieser Grö-
ßenordnung im neu eingerichteten Open Air Park Düsseldorf. Die erstmalige praktische Um-
setzung der für die Veranstaltungsfläche entwickelten Betriebs-, Verkehrs- und Sicherheits-
konzepte wird derzeit gemeinsam mit den beteiligten Behörden, Fachstellen, dem Veranstalter 
und den eingesetzten Dienstleistern ausgewertet. Dabei werden sowohl die operativen Er-
kenntnisse als auch die Rückmeldungen von Besucherinnen und Besuchern berücksichtigt. 
Insgesamt verlief die Veranstaltung mit rund 80.000 Besucherinnen und Besuchern friedlich. 
Die in sozialen Medien erhobenen Vorwürfe sind differenziert zu betrachten und nicht in jedem 
Fall mit einem festgestellten organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Mangel gleichzu-
setzen. 
Eine wesentliche Herausforderung war die Anreise mit dem motorisierten Individualverkehr. 
Eine erhebliche Zahl von Besucherinnen und Besuchern reiste ohne vorab erworbene Park-
berechtigung an beziehungsweise folgte nicht den kommunizierten Anreiseempfehlungen. 
Das hierdurch zusätzlich ausgelöste Verkehrsaufkommen und die erforderliche Ableitung die-
ser Fahrzeuge führten zu Rückstaus auf den Zufahrtsstraßen und zeitweise bis in das über-
geordnete Straßennetz. Das Ausmaß dieser zusätzlichen Verkehre wurde trotz der hohen Vor-
verkaufszahlen unterschätzt. 
Jedoch ist hervorzuheben, dass im Vorfeld - anders als bei allen anderen Veranstaltungen - 
sämtliche Ticketkäuferinnen und Ticketkäufer über die jeweilige Ticketverkaufsplattform ins-
gesamt dreimal persönlich angeschrieben und ausdrücklich darauf hingewiesen wurden, dass 
eine Parkberechtigung ausschließlich im Vorfeld erworben werden kann. Darüber hinaus re-
gistrierten sich mehr als 20.000 der angeschriebenen Ticketkäuferinnen und Ticketkäufer auf 
der eigens eingerichteten WhatsApp-Informationsplattform und wurden dort fortlaufend mit ak-
tuellen Hinweisen zur Anreise und Veranstaltung versorgt. 
Auch beim Abstrom haben einzelne Maßnahmen in der praktischen Umsetzung nicht die er-
wartete Wirkung erzielt. Gleichwohl ergaben sich nach den bislang vorliegenden Erkenntnis-
sen weder beim Einlass noch beim Auslass oder innerhalb der Besucherbereiche ernsthaft 
gefährdende Situationen. 
Bei einer Veranstaltung mit bis zu 80.000 Besucherinnen und Besuchern lassen sich tempo-
räre Wartezeiten an stark nachgefragten Servicepunkten nicht vollständig vermeiden. Die Hin-
weise zu Wartezeiten und zur Verfügbarkeit einzelner Getränke werden dennoch gemeinsam 
mit dem Veranstalter ausgewertet und in die Nachbereitung sowie in die Vorbereitung künftiger 
Veranstaltungen einbezogen. 
 
Frage 2: 
Welche Verbesserungen sind zur Behebung der festgestellten Mängel für kommende 
Veranstaltungen vorgesehen? 
 
Die Erfahrungen des Eröffnungskonzerts wurden bereits mit den beteiligten Behörden, Fach-
stellen, dem Veranstalter und den eingesetzten Dienstleistern ausgewertet. 
Ein Schwerpunkt liegt auf der Verkehrslenkung. Insbesondere werden die Lage und Organi-
sation der Punkte überprüft, an denen Fahrzeuge ohne gültige Parkberechtigung abgewiesen 
oder auf alternative Flächen umgeleitet werden. Soweit erforderlich und praktisch umsetzbar, 
sollen diese Ableitpunkte angepasst oder verlegt werden, damit Rückstaus möglichst nicht auf 
die Autobahn und das übergeordnete Straßennetz ausstrahlen. 
Zudem werden die Besucherinformationen zu den empfohlenen Anreisewegen, zur Nutzung 
des öffentlichen Personennahverkehrs und zur Notwendigkeit einer vorab erworbenen Park-
berechtigung nochmals verstärkt. Ziel ist es, nicht angemeldete Pkw-Verkehre möglichst früh-
zeitig zu reduzieren und Fehlfahrten im unmittelbaren Umfeld des Veranstaltungsgeländes zu 
vermeiden. 
Die beim Einlass, innerhalb der Besucherbereiche und beim Auslass eingesetzten Maßnah-
men wurden ebenfalls überprüft. Hierzu gehören insbesondere die Besucherführung, die per-
sonelle Besetzung und Kommunikation an relevanten Schnittstellen sowie die Wegeführung 
beim Abstrom. Maßnahmen, die beim Eröffnungskonzert nicht die erwartete Wirkung erzielt 
haben, werden angepasst. Darüber hinaus wird die Beschilderung erweitert und an einzelnen 
Stellen angepasst. Auch die Steuerung des Auslasses wird verändert. 
Die Rückmeldungen zur gastronomischen Versorgung werden mit dem Veranstalter bespro-
chen. Dabei werden insbesondere die Dimensionierung und Verteilung der Verkaufsstellen, 
die Warenverfügbarkeit sowie die operativen Abläufe betrachtet. Die Verantwortung für die 
Auswahl und Beauftragung des Gastronomiepartners liegt bei dieser Veranstaltung beim Ver-
anstalter. 
 
Frage 3: 
Wie beurteilt der Flughafen die verkehrlichen Auswirkungen in seinem Umfeld (Zufahrt 
Ankunft/Abflug, Ausfahrt aus den Parkhäusern)? 
 
Als stadtnaher Flughafen zeichnet sich der Flughafen Düsseldorf durch seine kurzen Wege 
zum Messegelände und zur Merkur Spiel-Arena aus und ist eine der zentralen Mobilitätsplatt-
formen im Rhein-Ruhrgebiet. 
Im Rahmen des Konzerts im Open-Air-Park am 10.07.2026 wurde auch auf dem Gelände des 
Flughafens ein erhöhtes Verkehrsaufkommen registriert. Die Flughafen Düsseldorf GmbH be-
findet sich im regelmäßigen Austausch mit D.LIVE, um die verkehrlichen Situationen im Rah-
men von Großveranstaltungen im Umfeld bestmöglich abzustimmen.

Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 4.14 · Anfrage aus aktuellem Anlass der Ratsfrau Kraljic: Fehleranalyse zum Einweihungskonzert mit System of a Downschriftlich beantwortet
TOP 4.14 · RAT/448/2026schriftlich beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

80. 000 Besucher sowie der dazu gehörigen betrieblichen Logistik angenommen und vertraglich vereinbart?

Weitere Unterlage zum TOP hier lesen · Antwort der Verwaltung

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

RAT/448/2026 
Stadtkämmerin Schneider 

Anfrage aus aktuellem Anlass der Ratsfrau Kraljic: Fehleranalyse zum Einweihungs-
konzert mit System of a Down (RAT/448/2026) 
 
Die Fragen werden basierend auf entsprechenden Auskünften der D.LIVE GmbH & Co. KG 
beantwortet. 
 
Frage 1: 
Welches konkrete und empirisch getestete datenbasierte Mobilitäts- und Lenkungskon-
zept lag der Anreisephase des Großevents zugrunde? Gehen Sie ausführlich, qualitativ 
und quantitativ, auf die von Ihnen berücksichtigten Verkehrsträger ein und stellen Sie 
insbesondere die Engpässe dar, die während des Events aufgetreten sind. 
 
Das Konzert von System of a Down am 10. Juli 2026 war die erste Veranstaltung dieser Grö-
ßenordnung im neu eingerichteten Open Air Park Düsseldorf. Die erstmalige praktische Um-
setzung der für die Veranstaltungsfläche entwickelten Betriebs-, Verkehrs- und Sicherheits-
konzepte wurde gemeinsam mit den beteiligten Behörden, Fachstellen, dem Veranstalter und 
den eingesetzten Dienstleistern ausgewertet. Dabei werden sowohl die operativen Erkennt-
nisse als auch die Rückmeldungen von Besucherinnen und Besuchern berücksichtigt. 
Insgesamt verlief die Veranstaltung mit rund 80.000 Besucherinnen und Besuchern friedlich. 
Die in sozialen Medien angesprochenen Themen sind differenziert zu betrachten und nicht in 
jedem Fall mit einem festgestellten organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Mangel 
gleichzusetzen. 
Der Veranstaltung lagen ein umfangreiches Verkehrsgutachten sowie ein darauf aufbauendes 
Verkehrskonzept zugrunde. Beide wurden durch externe Fachleute und D.LIVE erarbeitet, mit 
den zuständigen Behörden und beteiligten Stellen abgestimmt und im Rahmen der Veranstal-
tungsplanung geprüft. Berücksichtigt wurden insbesondere der öffentliche Personennahver-
kehr, der motorisierte Individualverkehr, der Reisebusverkehr, der Fuß- und Radverkehr sowie 
Shuttleverkehre von externen Parkflächen. 
Die vorgesehenen Anreisewege über den öffentlichen Personennahverkehr haben insgesamt 
sehr gut funktioniert. Insbesondere die durch die Rheinbahn umgesetzten Maßnahmen haben 
sich bewährt. Hierüber sind rund 40.000 Personen angereist. Auch bei den übrigen Verkehrs-
trägern wurden keine vergleichbaren Engpässe festgestellt. 
Die wesentlichen Einschränkungen betrafen den motorisierten Individualverkehr. Eine uner-
wartet hohe Zahl von Besucherinnen und Besuchern reiste ohne vorab erworbene Parkbe-
rechtigung über die Anschlussstelle Düsseldorf-Messe/Arena an. Diese Fahrzeuge mussten 
an den Kontroll- und Ableitpositionen abgewiesen oder umgeleitet werden. Die hierfür vorhan-
denen Rückstauflächen erwiesen sich angesichts des tatsächlichen Aufkommens als nicht 
ausreichend, sodass sich der Verkehr zeitweise bis auf das übergeordnete Straßennetz zu-
rückstaute. Hinzu kamen operative Verzögerungen bei einzelnen Beparkungsvorgängen. 
Das Abreiseprocedere hat für die Personenanzahl gut funktioniert und ist zeitlich vergleichbar 
mit vielen anderen Standorten an denen Konzerte in Stadien gespielt werden. 

Frage 2: 
Welche technischen Spezifikationen und Bandbreitenkapazitäten wurden für das Event-
WLAN auf Basis welcher Prämissen als Gesamtbedarf für 80.000 Besucher sowie der 
dazu gehörenden betrieblichen Logistik angenommen und vertraglich vereinbart? 
 
Das auf dem Veranstaltungsgelände bereitgestellte WLAN war ausschließlich für betriebliche 
Anwendungen vorgesehen. Hierzu gehörten insbesondere die Systeme der Gastronomie, des 
Merchandise-Verkaufs und weitere für die Veranstaltungsdurchführung erforderliche Anwen-
dungen. Ein öffentliches WLAN für bis zu 80.000 Besucherinnen und Besucher war weder 
vorgesehen noch Bestandteil der vertraglich vereinbarten Leistung. Dies entspricht auch der 
üblichen Praxis in den weiteren Veranstaltungsstätten von D.LIVE. 
Die von Besucherinnen und Besuchern wahrgenommenen Einschränkungen betrafen daher 
nicht das Event-WLAN, sondern die öffentlichen Mobilfunknetze. Für deren Versorgung und 
Kapazität sind die jeweiligen Telekommunikationsunternehmen verantwortlich. Mit den Mobil-
funkanbietern, die für die Veranstaltung keine zusätzlichen mobilen Kapazitäten bereitgestellt 
hatten, wurde erneut Kontakt aufgenommen. Ziel ist es, bei künftigen Großveranstaltungen 
durch temporäre Mobilfunkanlagen oder vergleichbare technische Maßnahmen eine leistungs-
fähigere Versorgung zu erreichen. 
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass D.LIVE keinen Einfluss auf die Versorgung und 
Leistungsfähigkeit der öffentlichen Mobilfunknetze hat. Diese liegt ausschließlich in der Ver-
antwortung der jeweiligen Netzbetreiber. D.LIVE hatte die betroffenen Mobilfunkunternehmen 
bereits im Vorfeld der Veranstaltung mehrfach auf das zu erwartende hohe Mobilfunkaufkom-
men hingewiesen und auf eine entsprechende Kapazitätserweiterung hingewirkt. 
 
Frage 3: 
Welche sofortigen logistischen, technologischen und sonstigen Anpassungen wird die 
Stadt bei kommenden Großevents im Open-Air-Park durch- und umsetzen, um einen 
reibungslosen Verkehrsfluss sowie digitale Erreichbarkeit über den Gesamtverlauf der 
Veranstaltung zu garantieren? Bitte die dargestellten Verbesserungen aussagekräftig 
mit quantitativen Daten hinterlegen. 
 
Ein jederzeit reibungsloser Verkehrsfluss und eine durchgehend uneingeschränkte digitale Er-
reichbarkeit können bei einer Großveranstaltung dieser Größenordnung nicht garantiert wer-
den. Wenn sehr viele Menschen innerhalb eines begrenzten Zeitraums an- oder abreisen, 
lassen sich zeitweise Wartezeiten und Belastungsspitzen auch bei einer sorgfältigen Planung 
nicht vollständig ausschließen. 
Die Erkenntnisse aus der Veranstaltung am 10. Juli 2026 werden gleichwohl genutzt, um die 
Abläufe umfangreich zu verbessern. Die Verkehrslenkung wird insbesondere hinsichtlich der 
Lage und Dimensionierung der Kontroll- und Ableitpositionen sowie der verfügbaren Rück-
stauflächen angepasst. Ziel ist es, Fahrzeuge ohne gültige Parkberechtigung früher abzufan-
gen und Rückwirkungen auf die Autobahn sowie das übergeordnete Straßennetz möglichst zu 
vermeiden. Darüber hinaus werden die Besucherinformationen zu den empfohlenen Anreise-
wegen, zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs und zur Notwendigkeit einer vorab 
erworbenen Parkberechtigung verstärkt. 
Im Bereich des Mobilfunks werden die Abstimmungen mit den Telekommunikationsunterneh-
men künftig mit mehr Nachdruck geführt. Insbesondere Telekom und Vodafone werden anders 
einbezogen, um den Einsatz zusätzlicher mobiler Kapazitäten verbindlicher abzustimmen. 
Die konkreten verkehrlichen Maßnahmen werden jeweils veranstaltungsbezogen festgelegt. 
Maßgeblich sind insbesondere die erwartete Besucherzahl, die Herkunft und Struktur des Pub-
likums sowie das prognostizierte Anreiseverhalten. Belastbare quantitative Angaben können 
daher erst auf Grundlage der jeweiligen Veranstaltungsplanung und der abschließenden Aus-
wertung der Verkehrsdaten benannt werden.

Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 5.1 · Anfrage der Ratsfraktion SPD/Volt: Wohnungsbau voranbringen – Wo steht die Landeshauptstadt bei der Aktivierung ihrer Flächenpotenziale?beantwortet
TOP 5.2 · Anfrage der Ratsfraktion SPD/Volt: Personalwirtschaftliche Einsparmaßnahmen: Auswirkungen auf Verwaltung, Beschäftigte und städtische Leistungenbeantwortet
TOP 5.2 · RAT/364/2026beantwortet

Der Hintergrund ist in der verlinkten Vorlage nachzulesen; hier liegt noch kein sicher auslesbarer Einstieg vor.

Schriftliche Antwort hier lesen · Antwort der Verwaltung

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

Vorlage RAT/364/2026 
Beigeordneter Olaf Wagner 

Anfrage der Ratsfraktion SPD/Volt vom 18.06.2026 
Personalwirtschaftliche Einsparmaßnahmen: Auswirkungen auf Verwaltung, 
Beschäftigte und städtische Leistungen 

Frage 1: 
Welche Ausnahmen von den vorgesehenen Einsparungs-, Einstellungs- sowie 
Besetzungsbeschränkungen sind vorgesehen, bezogen auf Umfang, betroffene 
Aufgabenbereiche, Entscheidungszuständigkeiten sowie die Kriterien zur Be-
gründung entsprechender Ausnahmen? 
 
Antwort: 
 
Jedes Dezernat erhält im Rahmen des durch den Rat beschlossenen Personaletats 
ein Personalkostenbudget zugeteilt. Berechnet wird dies auf Grundlage des Stellen-
plans. 
 
Die Summe der bislang aufgelaufenen Personalkosten des dem einzelnen Dezernat 
zugeordneten Personals sowie deren voraussichtliche Personalkosten bis Ende des 
Jahres werden dem zugeteilten Personalkostenbudget gegenübergestellt. 
 
Bei einer Überschreitung des Budgets sind Wiederbesetzungen von freiwerdenden 
Stellen dem Grunde nach ausgeschlossen (Ausnahmen siehe unten). 
 
Bei einer Unterschreitung wiederum ist es möglich, freie Planstellen in- und extern 
wiederzubesetzen. 
 
In den sogenannten und konzeptionell abschließend beschriebenen Ausnahmeberei-
chen und Sonderbudgets besteht ein generelles externes Besetzungsrecht. Sprich, 
hier greifen keine Einstellungs- und Besetzungsbeschränkungen. Dies sind unter an-
derem: 
- Kinderschutzdienst 
- weitere, überwiegend pädagogische Bereiche des Amtes für Soziales und Ju-
gend 
- Feuerwehr und Rettungsdienst (Einsatzdienst) 
- Schulsekretariate sowie Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister 
- zu 100% drittmittelfinanzierte sowie gebührenfinanzierte Stellen (testiert durch 
die Kämmerei). 
 
Dabei wurde der Fokus auf den Kinder- und Jugendschutz, jugendliche und soziale 
Risikogruppen sowie auf den Bevölkerungsschutz und die entsprechenden Aufsichts-
aufgaben gelegt. Stellenbesetzungen mit hundertprozentiger Gegenfinanzierung sind 
aufwandsneutral, beispielsweise in der Verkehrsüberwachung. 

RSD Vorlage

Seite 1 von 3 
Vorlage RAT/364/2026 
Beigeordneter Olaf Wagner 
 
Im Stadtentwässerungsbetrieb sowie im Jobcenter sind aufgrund der Betriebssat-
zung und eigenem Wirtschaftsplan beziehungsweise aufgrund separaten Trägerbe-
schlusses ebenfalls externe Stellenbesetzungen möglich. 
 
Losgelöst vom externen Besetzungsrecht sind Stellenbesetzungen durch Mitarbei-
tende aus dem Personaleinsatzmanagement (zum Beispiel Berufsrückkehrende, 
ausgebildete Nachwuchskräfte, aus gesundheitlichen Gründen umzusetzende Mitar-
beitende) möglich. 
 
Unabhängig von der jeweiligen Budgetsituation kann in unabweisbaren Einzelfällen 
eine Wiederbesetzung beantragt werden. Ein entsprechender Antrag ist eigenverant-
wortlich durch das jeweilige Fachdezernat mit begründenden Unterlagen und Mel-
dung einer Kompensation soweit möglich an die Abteilung 10/2 - Organisation im 
Hauptamt zu richten. Von dort wird nach Abgabe einer organisatorischen Stellung-
nahme eine Einzelfallentscheidung beim Personaldezernenten eingeholt. Die An-
tragsstellung erfolgt über den gängigen Wiederbesetzungsantrag. 

Frage 2: 
In welchen Bereichen rechnet die Verwaltung in welchem Umfang infolge der 
aktuellen personalwirtschaftlichen Maßnahmen mit veränderten Standards, ge-
ringerer Bearbeitungstiefe, reduzierter Servicequalität, geringerer Kontroll-
dichte oder längeren Bearbeitungszeiten, insbesondere bei bürgernahen Leis-
tungen, Pflichtleistungen, sicherheitsrelevanten Aufgaben, sozialen Leistun-
gen, schulischen sowie gesundheitsbezogenen Aufgaben, Genehmigungsleis-
tungen sowie Beratungsleistungen? 
 
Antwort: 
 
Alle Dezernate sind angehalten, in ihrem Zuständigkeitsbereich strategische Aufga-
benkritik zu betreiben. Dabei ist das Fortführen freiwilliger Aufgaben gleichermaßen 
zu hinterfragen, wie die Optimierung von pflichtigen Aufgaben im Hinblick auf Pro-
zessabläufe und Digitalisierungspotenziale (einschließlich KI und Robotic Process 
Automation) zu prüfen. Dahingehend befindet sich die Verwaltung derzeit in der Ab-
stimmung, um die daraus resultierenden mittel- bis langfristigen Effekte zu generie-
ren. 
 
Eine Einschränkung bei den Standards, der Bearbeitungstiefe, der Servicequalität, 
der geringeren Kontrolldichte und bei den Bearbeitungszeiten gilt es weitestgehend 
gering zu halten, kann aber nicht vollends ausgeschlossen werden. 

RSD Vorlage
Seite 2 von 3 
Vorlage RAT/364/2026 
Beigeordneter Olaf Wagner 
 
Frage 3: 
In welchem Umfang wurden im Zusammenhang mit den aktuellen personalwirt-
schaftlichen Maßnahmen bislang Abfindungsvereinbarungen oder vergleich-
bare Vereinbarungen zur Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen ge-
schlossen, bezogen auf Anzahl, Gesamtkosten, rechtliche beziehungsweise or-
ganisatorische Grundlage sowie die daraus erwarteten dauerhaften Einsparun-
gen? 
 
Antwort: 
 
Das Instrument des Auflösungsvertrages im Zusammenhang mit Abfindungen wird 
unabhängig von personalwirtschaftlichen Maßnahmen schon immer genutzt. Die An-
zahl, die Gesamtkosten bzw. dauerhafte Einsparungen werden im Hauptamt nicht er-
fasst, da von hier aus auch nicht nachgehalten wird, ob Stellen wiederbesetzt wer-
den. 
 
Da ein Auflösungsvertrag nur einvernehmlich mit den Beschäftigten abgeschlossen 
werden kann, sind nicht die aktuellen personalwirtschaftlichen Maßnahmen für den 
Abschluss maßgeblich. Vielmehr sind es individuelle Gründe, die zum Abschluss ei-
nes Auflösungsvertrages führen. 
 
RSD Vorlage
Seite 3 von 3

Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 5.4 · Anfrage der Ratsgruppe Freie Wähler Tierschutz PARTEI: Horst Klosterkemper ehren, würdigen, den Düsseldorfern nahebringenbeantwortet
TOP 5.4 · RAT/362/2026beantwortet

Der Hintergrund ist in der verlinkten Vorlage nachzulesen; hier liegt noch kein sicher auslesbarer Einstieg vor.

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Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

RAT/362/2026
 Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller 
 
Anfrage der Ratsgruppe Freie Wähler Tierschutz PARTEI zur Ratssitzung am 
16.07.2026: 
Frage 1: 
Wann und wie ehrt bzw. würdigt die Landeshauptstadt Düsseldorf Horst Heinz Bruno 
Klosterkemper, ggf. auch gemeinsam mit dem Düsseldorfer Tennis, dem Rochusclub, 
D.SPORTS, dem Deutschen Tennis Bund oder/und anderen? 
Frage 2: 
Wie wird die Stadtverwaltung das Leben und Wirken von Horst Klosterkemper für 
Düsseldorf der Bevölkerung nahebringen, z.B. Schüler für Sport begeistern, Erwachsene 
für ehrenamtlichen Einsatz und Engagement motiviere, etc. ? 
Frage 3: 
Welche Voraussetzungen muss ein Verstorbener erfüllen, um in Düsseldorf wann und 
wie durch Benennung einer Straße, eines Platzes, eines Gebäudes, etc. dauerhaft in 
Erinnerungen zu bleiben. 
 
Antwort 1: 
Bereits am 20. November 2025 wurde Horst Klosterkemper im Rahmen der D.SPORTS 
Awards bei einer feierlichen Zeremonie in der Rheinterrasse als eines der ersten 
Mitglieder in die Hall of Fame der Sportstadt Düsseldorf aufgenommen. Die Mitglieder 
der Hall Of Fame sind dauerhaft in der Merkur Spiel-Arena und im PSD Bank Dome auf 
einer Ehrentafel („Wall Of Fame") zu sehen. Ihr Schaffen wird zudem online ausführlich 
dargestellt und gewürdigt. Nach dem Tod von Herrn Klosterkemper würdigte die 
Sportstadt Düsseldorf sein Lebenswerk mit einem Nachruf auf der Website von 
D.SPORTS. 
Antwort 2: 
Die Förderung des sportlichen Nachwuchses gehört zum Grundprinzip der Sportstadt 
Düsseldorf. Sie reicht von unterschiedlichsten Maßnahmen im Bereich Schule bis hin zu 
Leistungssportförderteams. 
Antwort 3: 
 
Es wird auf § 26 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf verwiesen.

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TOP 5.5 · Anfrage der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Auswirkungen der Rechenzentrumsstrategie der Bundesregierung auf Düsseldorfbeantwortet
TOP 5.5 · RAT/368/2026beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Wurde bereits von der Verwaltung geprüft, ob die mögliche Ansiedlung von Rechenzentren für den Wirtschaftsstandort Düsseldorf einen Wettbewerbsvorteil darstellt? Wenn ja, mit welcher Erkenntnis?

2. Welche Strategien verfolgt die Verwaltung bereits hinsichtlich der Ansiedlung von Rechenzentren unter planungsrechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten?

3. Hat die Verwaltung bereits geprüft, welche Auswirkungen die Ansiedlung von Rechenzentren für die Energieversorgung, die Energieeffizienz und die Nutzung von Abwärme solcher Rechenzentren für das gesamte Düsseldorfer Stadtgebiet hat? Wenn ja, mit welcher Erkenntnis?

Aus „Begründung“

Die von der Bundesregierung beschlossene Rechenzentrumsstrategie hat unmittelbare Berührungspunkte mit kommunalen Aufgabenbereichen wie Wirtschaftsförderung, Stadtentwicklung, Energieinfrastruktur, Flächenmanagement, Klimaschutz und Digitalisierung. Düsseldorf ist als Wirtschafts-, Verwaltungs- und Digitalstandort potenziell ein attraktiver Standort für Rechenzentren und KI-Infrastruktur.

Schriftliche Antwort hier lesen · Antwort der Verwaltung

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

RAT/368/2026 
Beigeordneter Zaum 

Anfrage RAT/368/2026 der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE 
GRÜNEN 
Auswirkungen der Rechenzentrumsstrategie der Bundesregierung auf 
Düsseldorf 

Frage 1: 
Wurde bereits von der Verwaltung geprüft, ob die mögliche Ansiedlung von 
Rechenzentren für den Wirtschaftsstandort Düsseldorf einen Wettbewerbsvorteil 
darstellt? Wenn ja, mit welcher Erkenntnis? 
 
Antwort: 
Aus Sicht der Verwaltung wird im Vergleich zu großen Rechenzentren die Ansiedlung 
von Gewerbeunternehmen bevorzugt, weil im Kontext sektoral-räumlicher 
Wachstumseffekte die Entstehung zusätzlicher Arbeitsplätze in der langfristigen 
Entwicklung des Wirtschaftsstandortes zu erwarten ist. In dieser Angelegenheit ist die 
Schaffung von Einnahmen über Arbeitsplätze und die damit verbundenen 
Konsumeffekte für die Stadt-/Regionalökonomie sowie die Generierung von 
Gewerbesteuereinnahmen hervorzuheben. In einem Rechenzentrum selber entstehen 
relativ wenige Arbeitsplätze, wodurch in dieser Hinsicht die Flächeneffizienz als sehr 
gering zu bewerten ist und für eine nachhaltige Entwicklung der begrenzten räumlichen 
Ressourcen im Stadtgebiet nicht zielführend ist. 
Demgegenüber kann die Ansiedlung kleinerer Rechenzentren (z.B. Retail Colocation) 
für klein- und mittelständische Unternehmen und deren Digitalisierung einen 
Wettbewerbsvorteil haben. In Zeiten zunehmender globalpolitischer Unsicherheiten 
bevorzugen Unternehmen die Datensicherung auf nationaler Ebene. Neben indirekten 
Arbeitsplatzeffekten im Kontext der Wertschöpfungsketten können hierdurch 
Arbeitsplätze in der Regionalökonomie gesichert werden. Hierbei können kleinere 
Rechenzentren ein Baustein der Gewerbeentwicklung sein, da die Digitalisierung 
nahezu alle Bereiche des Wirtschaftslebens betreffen wird. 
Aus städtebaulicher Sicht erfolgt die Bewertung möglicher Ansiedlungen 
standortbezogen unter Berücksichtigung der jeweiligen planungsrechtlichen 
Rahmenbedingungen und Perspektiven. 

Frage 2: 
Welche Strategien verfolgt die Verwaltung bereits hinsichtlich der Ansiedlung von 
Rechenzentren unter planungsrechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten? 

Seite 1/2 
Antwort: 
Bei zwei Entwicklungsprojekten wurde die Möglichkeit der Ansiedlung von 
Rechenzentren bereits eröffnet. Dementsprechend leistet die Landeshauptstadt 
Düsseldorf schon einen Beitrag zum Strukturwandel bzw. der Digitalisierung der 
Regionalökonomie. Eine abgestimmte Strategie für das Düsseldorfer Stadtgebiet soll 
auf Basis einer strukturierten und objektiven Bewertungsgrundlage zeigen, an welchen 
Standorten welche Art von Rechenzentren geeignet und tragfähig sind. Hierbei gilt es, 
aus planungsrechtlichen Gesichtspunkten Konflikte zwischen Rechenzentren und 
schützenswerten Nutzungen zu vermeiden. Außerdem ist die ausreichende 
Stromversorgung und der damit verbundene Netzausbau ein wesentlicher Aspekt. Des 
Weiteren existiert auf Landesebene noch keine ganzheitliche Strategie in der 
Ansiedlung von Rechenzentren, sodass es aktuell keinen Überblick über entstehende 
Kapazitäten in NRW sowie hinsichtlich aktueller und künftiger Bedarfe (Angebot vs. 
Nachfrage) gibt. Eine Zusammenarbeit zwischen Stadt und Umland hinsichtlich der 
Kapazitäten und der dort geplanten Hyperscaler (z.B. im rheinischen Revier) ist 
erforderlich. Eine Schaffung von Überkapazitäten und der damit verbundenen 
ineffizienten Nutzung der Ressource Raum gilt es zu vermeiden 

Frage 3: 
Hat die Verwaltung bereits geprüft, welche Auswirkungen die Ansiedlung von 
Rechenzentren für die Energieversorgung, die Energieeffizienz und die Nutzung von 
Abwärme solcher Rechenzentren für das gesamte Düsseldorfer Stadtgebiet haben? 
Wenn ja, mit welcher Erkenntnis? 
 
Antwort: 
Die Stromkapazitäten reichen vielerorts für die Ansiedlung von Rechenzentren nicht 
aus. Hierfür müssten zunächst mit entsprechend langen Planungs- und 
Umsetzungszeiten sowie den damit verbundenen Investitionen die Voraussetzungen 
geschaffen werden. Dies kann im Zweifelsfall im Konflikt zur Zielsetzung stehen 
Gewerbeunternehmen anzusiedeln, die zuweilen ebenso große Strombedarfe haben. 
Die Nutzung von Abwärme ist im Kontext der kommunalen Wärmeplanung und der 
Unabhängigkeit fossiler Energieträger möglicherweise ein weiterer Baustein. In 
diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass Rechenzentren sich in 
unmittelbarer Nähe zu den Nutzern befinden müssen, damit Energieverluste 
vermieden werden. Zum anderen zeigt die Erfahrung im Austausch mit Betreibern von 
Rechenzentren, dass eine Nutzung an der Umsetzungsmöglichkeit und dem 
Umsetzungswillen potentieller Kunden scheitert. Ergänzend ist zu berücksichtigen, 
dass Betreiber von Rechenzentren gemäß § 11 Absatz 5 Energieeffizienzgesetz ihren 
Strombedarf ab dem 1. Januar 2027 bilanziell zu 100 % aus erneuerbaren Energien 
decken müssen. Diese bundesrechtliche Vorgabe ist bei der Bewertung der 
Energieversorgung zu berücksichtigen 
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Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 5.6 · Anfrage der FDP-Ratsfraktion: Sachstand des Projekts „Feuerwehrorganisatorische Maßnahmen I (FOM I)“beantwortet
TOP 5.6 · RAT/369/2026beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Wie ist der aktuelle Sachstand des Projekts „Feuerwehrorganisatorische Maßnahmen I (FOM I)“?

2. Welche Planungsänderungen haben sich bislang gegenüber dem ursprünglichen Grundsatzbeschluss, wie er dem Rat am 8. Mai 2024 vorgelegt wurde, ergeben und wie stellt sich der aktuelle Zeit- und Kostenplan für die im Rahmen von FOM I vorgesehenen Maßnahmen dar?

3. Welcher Standort ist für den Neubau der Feuer- und Rettungswache 2 (derzeit Quirinstraße 49) vorgesehen? Falls die Standortentscheidung noch nicht abgeschlossen ist, welche Standortalternativen werden derzeit geprüft und wann ist mit einer abschließenden Entscheidung zu rechnen?

Aus „Anfrage“

1. Wie ist der aktuelle Sachstand des Projekts „Feuerwehrorganisatorische Maßnahmen I (FOM I)“? 2. Welche Planungsänderungen haben sich bislang gegenüber dem ursprünglichen Grundsatzbeschluss, wie er dem Rat am 8. Mai 2024 vorgelegt wurde, ergeben und wie stellt sich der aktuelle Zeit- und Kostenplan für die im Rahmen von FOM I vorgesehenen Maßnahmen dar?

TOP 5.7 · Anfrage der FDP-Ratsfraktion: Systematisches Monitoring des baulichen Zustands städtischer Gebäudeschriftlich beantwortet
TOP 5.7 · RAT/370/2026schriftlich beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Verfügt die Landeshauptstadt Düsseldorf über ein stadtweit einheitliches und regelmäßiges Monitoring des baulichen Zustands ihrer Gebäude, das auf der seinerzeit aufgebauten Gebäudezustandserfassung aufbaut und den Sanierungs- und Instandhaltungsbedarf systematisch erfasst?

2. Falls ein solches Monitoring besteht: Nach welchen Kriterien erfolgt die Zustandsbewertung und werden die Ergebnisse in Form von Zustandsklassen, Kennzahlen oder einem Punktesystem dokumentiert und dem Rat regelmäßig berichtet?

3. Falls ein solches Monitoring bislang nicht flächendeckend besteht: Welche Voraussetzungen und welcher Aufwand wären erforderlich, um für den gesamten städtischen Gebäudebestand ein standardisiertes Gebäudezustandsmanagement mit regelmäßiger Berichterstattung einzuführen?

Aus „Anfrage“

1. Verfügt die Landeshauptstadt Düsseldorf über ein stadtweit einheitliches und regelmäßiges Monitoring des baulichen Zustands ihrer Gebäude, das auf der seinerzeit aufgebauten Gebäudezustandserfassung aufbaut und den Sanierungs- und Instandhaltungsbedarf systematisch erfasst?

Schriftliche Antwort hier lesen · Antwort der Verwaltung

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

RAT/370/2026 
Stadtkämmerin Schneider 

Anfrage der FDP-Ratsfraktion zur Ratssitzung am 16.07.2026 
Systematisches Monitoring des baulichen Zustands städtischer Gebäude 
 
Frage 1: 
Verfügt die Landeshauptstadt Düsseldorf über ein stadtweit einheitliches und regel-
mäßiges Monitoring des baulichen Zustands ihrer Gebäude, das auf der seinerzeit 
aufgebauten Gebäudezustandserfassung aufbaut und den Sanierungs- und Instand-
haltungsbedarf systematisch erfasst? 
 
Antwort: 
Das Amt für Gebäudemanagement erfasst für seine Bestandsgebäude kontinuierlich 
die Instandsetzungsbedarfe, einerseits durch turnusmäßige Begehungen und ande-
rerseits durch die Aufnahme von Bedarfsmeldungen während der laufenden Bauun-
terhaltung. 
Die Grundlage dafür wurde 2017 mit dem Projekt „Sanierung städtischer Gebäude" 
geschaffen, bei dem mit Hilfe von extern beauftragten Architekten und Ingenieuren 
die seinerzeit bestehenden Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarfe ermittelt 
wurden. Die Ergebnisse teilen sich auf in kurz- und mittelfristige Bedarfe, die abgear-
beitet wurden und werden, sowie in langfristige Erneuerungsinvestitionen, die auf Ba-
sis von statistischen Kennwerten einen groben Ausblick des Sanierungsbedarfs bis 
2041 erlauben. 
Aufbauend auf dieser Grundlagenermittlung erfolgen - entsprechend der gesetzli-
chen Vorgaben - für den Gebäudebestand des Amtes für Gebäudemanagement tur-
nusmäßige Gebäudebegehungen, um den aktuellen Zustand aufzunehmen und dar-
aus ableitend die notwendigen Maßnahmen zum Erhalt der Verkehrssicherungs-
pflicht einzuleiten. 
Neu festgestellte Bedarfe, die zum Beispiel aufgrund von Abnutzungen, Schäden 
oder Defekten auftreten können, werden regelmäßig aufgenommen und priorisiert. 
Danach erfolgt die Aufnahme der Bedarfe in der Fachamtssoftware, mit deren Hilfe 
die jährliche Maßnahmenplanung und der Ausblick für die Folgejahre erstellt wird. 
 
Frage 2 
Seite 1 von 3 
Falls ein solches Monitoring besteht: Nach welchen Kriterien erfolgt die Zustandsbe-
wertung und werden die Ergebnisse in Form von Zustandsklassen, Kennzahlen oder 
einem Punktesystem dokumentiert und dem Rat regelmäßig berichtet? 
 
Antwort: 
Mit den Regelbegehungen wurde ein grundlegendes Konzept zur systematischen 
Überwachung des Gebäudezustandes eingeführt. Wesentliche Kriterien sind dabei 
die Verkehrssicherheit und die Gebrauchstauglichkeit eines Gebäudes sowie der all-
gemeine bauliche Zustand und die Standsicherheit. Ergänzend werden die Dringlich-
keit erforderlicher Maßnahmen und der daraus resultierende Instandhaltungsbedarf 
in der Maßnahmenplanung berücksichtigt. Diese Kriterien ermöglichen eine objektive 
Bewertung des Gebäudezustands und bilden als laufendes Geschäft der Verwaltung 
die Grundlage für eine zielgerichtete Instandhaltungsplanung des Amtes. 
 
Frage 3: 
Falls ein solches Monitoring bislang nicht flächendeckend besteht: Welche Voraus-
setzungen und welcher Aufwand wären erforderlich, um für den gesamten städti-
schen Gebäudebestand ein standardisiertes Gebäudezustandsmanagement mit re-
gelmäßiger Berichterstattung einzuführen? 
 
Antwort: 
Grundsätzlich ist hinsichtlich der weiteren Entwicklung sowie im Hinblick auf eine et-
waige regelmäßige Berichterstattung auch die Dimension des Gebäudebestandes 
der Stadt Düsseldorf zu berücksichtigen. So verfügt schon allein das Amt für Gebäu-
demanagement über rund 570 Gebäude an circa 340 Standorten. 
Die Einführung von konkreten Zustandsklassen und Kennzahlen für die Einordnung 
der Zustandsbewertungsergebnisse ist beim Amt für Gebäudemanagement noch 
nicht erfolgt, befindet sich aber aktuell in der Entwicklung. Zunächst hat sich der 
Fachbereich auf eine praktikable Systematik zur Beurteilung der Risikoklassen der 
Gebäude in Anlehnung an die VDI-6200 (Regelmäßige Überprüfung der Standsicher-
heit von Bauwerken) konzentriert. Für technische Weiterentwicklungen und Erfah-
rungsaustausch gibt es einen regelmäßigen ämterübergreifenden Arbeitskreis aller 
Hochbauämter. 
Für die langfristige Entwicklung sind die weitere kontinuierliche Digitalisierung der Ar-
beitsprozesse und die Einführung der Arbeitsmethodik Building Information Modeling 
Seite 2 von 3 
(BIM) von großer Bedeutung. Hierfür laufen in der BIM-Geschäftsstelle alle Ergeb-
nisse der ämterübergreifenden BIM-Arbeitsgruppen zusammen. 
 
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Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 5.8 · Anfrage der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schrottimmobilieschriftlich beantwortet
TOP 5.8 · RAT/371/2026schriftlich beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Wie wird in der Landeshauptstadt Düsseldorf der Begriff der „Schrottimmobilie“ in der Verwaltungspraxis definiert und anhand welcher Kriterien werden entsprechende Objekte erfasst und bewertet?

2. Welche planungsrechtlichen oder ordnungsrechtlichen Instrumente, um gegen Schrottimmobilien vorzugehen, hat die Stadtverwaltung geprüft und welche Erkenntnisse zieht sie aus der Anwendung der Instrumente?

3. Wie viele Schrott- bzw. Problemimmobilien gibt es im Düsseldorfer Stadtgebiet und wie verteilen sich diese im Stadtgebiet und gibt es dabei räumliche Konzentrationen oder anderweitige Muster?

Aus „Anfrage“

1) Wie wird in der Landeshauptstadt Düsseldorf der Begriff der „Schrottimmobilie“ in der Verwaltungspraxis definiert und anhand welcher Kriterien werden entsprechende Objekte erfasst und bewertet? 2) Welche planungsrechtlichen oder ordnungsrechtlichen Instrumente, um gegen Schrottimmobilien vorzugehen, hat die Stadtverwaltung geprüft und welche Erkenntnisse zieht sie aus der Anwendung der Instrumente?

Schriftliche Antwort hier lesen · Antwort der Verwaltung

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

RAT/371/2026 
 Beigeordnete Zuschke 

Anfrage der Ratsfraktion von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schrottimmobilien 

Frage 1: 
Wie wird in der Landeshauptstadt Düsseldorf der Begriff der „Schrottimmobilie" 
definiert und anhand welcher Kriterien werden entsprechende Objekte erfasst und 
bewertet? 
 
Antwort: 
Eine Legaldefinition gibt es für den Begriff „Schrottimmobilie" nicht. Er dient vielmehr als 
verwaltungspraktischer Sammelbegriff für Immobilien, bei denen erhebliche bauliche, 
hygienische, sicherheitsrechtliche oder soziale Missstände zusammentreffen. Eine 
Annäherung kann über den Begriff der Problemimmobilie erfolgen. In dem Leitfaden 
„Problemimmobilien" des MHKBD sind solche definiert als „nicht angemessen genutzte 
und/oder bauliche Missstände aufweisende Liegenschaften, die negative 
Ausstrahlungseffekte auf die Bewohnerschaft sowie ihr Umfeld verursachen." 
Mit dem künftigen Faire-Wohnen-Gesetz wird dieser Begriff inhaltlich durch die 
Mindestanforderungen an Wohnraum und Unterkünfte konkretisiert. Danach sind 
insbesondere Immobilien gemeint, die dauerhaft verwahrlost sind, in denen 
Mindeststandards für sicheres und angemessenes Wohnen nicht eingehalten werden und 
deren Eigentümer*innen ihren Instandhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten nicht 
nachkommen. 
In der Praxis kommen häufig auch ausbeuterische Vermietungspraktiken und eine erhebliche 
Überbelegung hinzu. 
So erfüllen Schrottimmobilien im Wesentlichen in der Regel die folgenden Kriterien: 
- erhebliche bauliche Mängel, 
- Brandschutz- und Sicherheitsmängel, 
- gesundheitsgefährdende Zustände, 
- Überbelegung von Wohnungen, 
- wiederholte ordnungsbehördliche Einsätze, 
- Beschwerden von Mietern und Nachbarn, 
- Verstöße gegen Bauordnungs-, Wohnraumschutz- oder Hygienerecht. 
Von nicht schützenswertem Wohnraum im Sinne der Wohnraumschutzsatzung sind solche 
Immobilien zu unterscheiden. Nicht schützenswerter Wohnraum ist aufgrund 
schwerwiegender Mängel wirtschaftlich nicht mehr verwertbar und daher zum dauerhaften 
Leerstand oder Abbruch bestimmt. Der Betreiber einer Schrottimmobilie hingegen ignoriert 
diese Mängel, beutet das Objekt gewinnorientiert aus und nimmt die gesundheitlichen 
Schäden der Mieterschaft billigend in Kauf. 

Frage 2: 
Welche planungsrechtlichen oder ordnungsrechtlichen Instrumente, um gegen 
Schrottimmobilien vorzugehen, hat die Stadtverwaltung geprüft und welche 
Erkenntnisse zieht sie aus der Anwendung der? 
Antwort: 
 
Bereits nach bisherigem Recht verfügt die Stadt über mehrere bauplanungsrechtliche und 
bauordnungsrechtliche Instrumente: 
Hervorzuheben sind aus bauplanungsrechtlicher Sicht gesetzliche Vorkaufsrechte gem. § 
24 BauGB in Gebieten mit städtebaulichen Missständen und einem Missstand einer baulichen 
Anlage sowie die Möglichkeit zum Erlass von Geboten nach den §§ 177 (Modernisierungs- 
und Instandsetzungsgebot) und 179 (Rückbau- und Entsiegelungsgebot) BauGB. 
 
Die aktuell im Gesetzgebungsprozess stehende BauGB Novelle (Gesetz zur Modernisierung 
des Städtebau- und Raumordnungsrechts) nimmt das Thema „Schrottimmobilien" auf. Die 
vorhandenen Instrumente sollen insgesamt vereinfacht und erweitert werden, um den in der 
Praxis bestehenden Anwendungshürden entgegen zu wirken. 
Im Falle des Vorkaufsrechts gem. § 24 Abs. 1 Nr. 8 b) BauGB beispielsweise ist es innerhalb 
der Ausübungsfrist ohne Mitwirkung des Eigentümers bisher kaum möglich, den Missstand in 
Bezug auf gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse durch Begehung feststellen zu können. 
Der Vorschrift soll daher zukünftig durch Erfassung weiterer Tatbestände ein größerer 
Anwendungsspielraum eröffnet werden. Zudem sieht der Gesetzentwurf (§ 24 Abs. 2 BauGB-
E) auch die Möglichkeit der Ausübung im Falle des Verkaufs einzelner Wohnungen innerhalb 
einer solchen Immobilie vor. Der Gesetzesentwurf enthält zudem auch weitere flankierende 
Änderungen beispielsweise der §§ 85 (Enteignung) sowie 209 BauGB (Vorarbeiten auf 
Grundstücken) BauGB, um die Anwendung bzw. den Vollzug zu vereinfachen. 
 
In Nordrhein-Westfalen richten sich ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen 
Schrottimmobilien maßgeblich nach der Landesbauordnung NRW (BauO NRW), 
insbesondere nach § 58 Abs. 2 BauO. Die Ordnungsbehörde kann Maßnahmen zur 
Gefahrenabwehr gegen den Eigentümer oder den tatsächlichen Inhaber der 
Verfügungsgewalt richten, wenn von der jeweiligen Immobilie eine Gefahr für die öffentliche 
Sicherheit oder Ordnung ausgeht. Weitere (bau)ordnungsrechtliche Maßnahmen umfassen 
insbesondere: 
- Anordnungen nach der Bauordnung NRW zur Beseitigung baulicher Gefahren, 
- brandschutzrechtliche Maßnahmen, 
- ordnungsbehördliche Verfügungen, 
- Maßnahmen nach der Wohnraumschutzsatzung gegen Zweckentfremdung oder 
Wohnraummissstände, 
- Gesundheits- und Hygienemaßnahmen, 
- Nutzungsuntersagungen bei akuten Gefahren 
Das Faire-Wohnen-Gesetz wird diese Möglichkeiten erheblich erweitern. Vorgesehen sind 
insbesondere: 
- eine allgemeine Pflicht zur Bereitstellung sicheren und angemessenen Wohnraums, 
- ein ausdrückliches Verbot ausbeuterischer Vermietungs- und 
Unterbringungspraktiken, 
- weitergehende Eingriffsbefugnisse der Kommunen, 
- die Möglichkeit einer Treuhandverwaltung verwahrloster Immobilien, 
- als äußerstes Mittel unter engen Voraussetzungen auch eine Enteignung 
problematischer Immobilien. 
Ob die erweiterten Eingriffsbefugnisse des Faire-Wohnen-Gesetzes in Düsseldorf künftig eine 
praktische Bedeutung erlangen werden, bleibt abzuwarten. Das Geschäftsmodell sogenannter 
Schrottimmobilien ist regelmäßig auf den Erwerb preisgünstiger, sanierungsbedürftiger 
Bestandsimmobilien ausgerichtet. Vor dem Hintergrund des vergleichsweise hohen 
Immobilienpreisniveaus in Düsseldorf könnten die wirtschaftlichen Anreize hierfür geringer 
sein als in preisgünstigeren Kommunen. 

Frage 3: 
Wie viele Schrott- bzw. Problemimmobilien gibt es im Düsseldorfer Stadtgebiet und wie 
verteilen sich diese? 
 
Antwort: 
Eine aktuelle Liste oder Statistik der Stadt Düsseldorf über Schrott- oder Problemimmobilien 
existiert nicht. 
Düsseldorf zählt nach Einschätzung der Verwaltung bislang nicht zu den Kommunen mit 
klassischen Schrottimmobilien. In Düsseldorf sind aus Verwaltungssicht Schrottimmobilien 
kein vorrangiges Problem; größere Bedeutung haben vielmehr Zweckentfremdung und der 
angespannte Wohnungsmarkt. Vereinzelte Fälle von Problemimmobilien gibt es aber auch in 
Düsseldorf. Nichts desto trotz erfasst und beurteilt die Verwaltung bekanntwerdende relevante 
Fälle und löst die gegebenen Rechtsinstrumente aus. 

Cornelia Zuschke

Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 5.9 · Anfrage der AfD-Ratsfraktion: Umfang der Kontrollen des Ordnungsamtes zur Einhaltung von Parkbeschränkungen im Umfeld von Düsseldorfer Moscheen während der wöchentlichen Freitagsgebeteschriftlich beantwortet
TOP 5.9 · RAT/372/2026schriftlich beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. In welchem Umfang führt das Ordnungsamt der Stadt Düsseldorf regelmäßige Kontrollen zur Einhaltung von Parkverboten und sonstigen Parkbeschränkungen im unmittelbaren Umfeld der Düsseldorfer Moscheen während der wöchentlichen Freitagsgebete (freitags ca. 12:30–14:30 Uhr) durch?

2. Wie viele Kontrollgänge im Umfeld der Düsseldorfer Moscheen fanden während wöchentlicher Freitagsgebete in den Jahren 2024 und 2025 statt?

Schriftliche Antwort hier lesen · Antwort der Verwaltung

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

RAT/372/2026 
Beigeordneter Zaum 

Anfrage RAT/372/2026 der AfD-Ratsfraktion 
Umfang der Kontrollen des Ordnungsamtes zur Einhaltung von 
Parkbeschränkungen im Umfeld von Düsseldorfer Moscheen während der 
wöchentlichen Freitagsgebete 
 
Frage 1: 
In welchem Umfang führt das Ordnungsamt der Stadt Düsseldorf regelmäßige 
Kontrollen zur Einhaltung von Parkverboten und sonstigen Parkbeschränkungen im 
unmittelbaren Umfeld der Düsseldorfer Moscheen während der wöchentlichen 
Freitagsgebete (freitags ca. 12:30-14:30 Uhr) durch? 
 
Frage 2: 
Wie viele Kontrollgänge im Umfeld der Düsseldorfer Moscheen fanden während 
wöchentlicher Freitagsgebete in den Jahren 2024 und 2025 statt? (Bitte differenzieren 
Sie nach Moscheen/Straßenabschnitten, soweit möglich) 
 
Frage 3: 
Wie viele Bußgeldbescheide wurden in 2024 und 2025 aufgrund von Verstößen gegen 
Parkverbote im direkten Umfeld der Düsseldorfer Moscheen (Umkreis von 500 Meter) 
während bzw. unmittelbar im Anschluss an die Freitagsgebete verhängt? Bitte geben 
Sie die Gesamtzahl sowie die Entwicklung der Zahlen pro Jahr an. 
 
Antwort: 
Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam 
beantwortet: 
 
Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf überwacht den ruhenden 
Straßenverkehr auf der Basis stichprobenhafter Kontrollen anhand einer 
gesamtstädtischen Einsatzstrategie. Diese berücksichtigt die unterschiedlichen 
Schutzziele und Überwachungsbedarfe im Tages-, Wochen- und Jahresverlauf. Darin 
finden unter anderem auch Gottesdienste der verschiedenen Religionen eine 
Berücksichtigung, wenn sie mit wiederkehrenden Verkehrsverstößen verbunden sind. 
 
Eine Protokollierung der einzelnen Streifengänge und der zugehörigen Örtlichkeiten 
erfolgt nicht. Die Daten festgestellter Verkehrsverstöße liegen in der angefragten 
Kleinteiligkeit nicht vor. 
 
Seite 1/1

Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 5.10 · Anfrage der AfD-Ratsfraktion: Heimaturlaub von geflüchteten Personen im Leistungsbezugschriftlich beantwortet
TOP 5.10 · RAT/373/2026schriftlich beantwortet

Der Hintergrund ist in der verlinkten Vorlage nachzulesen; hier liegt noch kein sicher auslesbarer Einstieg vor.

Schriftliche Antwort hier lesen · Antwort der Verwaltung

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

RAT/373/2026 
 Beigeordnete Koch 
 
Anfrage der AfD-Ratsfraktion für die Sitzung des Rates der Landeshaupt-
stadt am 16.07.2026: 
Heimaturlaub von geflüchteten Personen im Leistungsbezug 
 
Frage 1: 
Wie viele Fälle von Leistungsbeziehern, die sich für einen vorübergehenden Besuch 
in ihr Heimatland abgemeldet haben oder bei denen ein solcher Aufenthalt im 
Nachhinein bekannt wurde, sind bei der Stadtverwaltung in den Jahren 2020 bis 
2025 registriert worden (bitte aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Kalenderjahren 
sowie nach der Reisedauer von 1-7 Tagen, 8-14 Tagen, 15-30 Tagen und länger 
als 30 Tage)? 
 
Antwort: 
Die Regelungen zur Ortsabwesenheit (Erreichbarkeit) im Leistungsbezug nach 
dem SGB II ergeben sich insbesondere aus § 7b SGB II sowie der Erreichbar-
keits-Anordnung (EAO). 
Leistungsberechtigte Personen, die sich vorübergehend außerhalb ihres gewöhn-
lichen Aufenthaltsortes aufhalten und deshalb nicht erreichbar sind, haben die 
Ortsabwesenheit grundsätzlich vor ihrem Antritt beim Jobcenter zu beantragen. 
Eine Ortsabwesenheit bedarf der vorherigen Zustimmung des Jobcenters. 
Die Zustimmung kann für eine Dauer von bis zu 21 Kalendertagen je Kalender-
jahr erteilt werden, sofern die berufliche Eingliederung hierdurch nicht wesentlich 
beeinträchtigt wird. 
Erfolgt die Ortsabwesenheit ohne vorherige Zustimmung, entfällt der Leistungs-
anspruch grundsätzlich ab dem ersten Tag der Abwesenheit. Dies gilt auch für 
die Übernahme der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. 
Bei fortdauernder Nichterreichbarkeit kann der Leistungsanspruch vollständig 
entfallen. 
Wird eine nicht genehmigte Ortsabwesenheit erst nachträglich bekannt, ist zu 
prüfen, ob die Voraussetzungen für die Aufhebung der Leistungsbewilligung so-
wie die Erstattung bereits erbrachter Leistungen nach den gesetzlichen Bestim-
mungen vorliegen. 
Mit Inkrafttreten der Neuregelungen des SGB II zum 1. Juli 2026 wurden die 
Rechtsfolgen einer Nichterreichbarkeit im Leistungsbezug der Grundsicherung 
weiter verschärft. 
Eine statistische Erfassung der Ortsabwesenheiten von Leistungsberechtigten er-
folgt derzeit nicht. 

Die Zuständigkeit des Amtes für Migration und Integration beschränkt sich auf 
Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), also Per-
sonen mit einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung. 
Für diesen Personenkreis sind Heimaturlaube ausgeschlossen. Grenzüberschrei-
tende Reisen können zwar in Ausnahmefällen genehmigt werden, dies gilt jedoch 
ausdrücklich nicht für Reisen in das Heimatland. Bei Personen mit einer Duldung 
würde eine Reise in das Heimatland regelmäßig zum Wegfall der Duldungsgründe 
führen. Personen mit einer Aufenthaltsgestattung befinden sich in einem laufenden 
Seite 1 von 2 
 
Asylverfahren und machen geltend, dass sie in ihrem Heimatland Schutz benöti-
gen. Eine Rückkehr in das Heimatland ist daher mit ihrem Aufenthaltsstatus nicht 
vereinbar. 
Heimaturlaube werden für diesen Personenkreis daher weder genehmigt noch er-
fasst. 
 
Frage 2: 
Wie stellt die Verwaltung in der Praxis sicher, dass die Auszahlung von Sozialleis-
tungen während eines solchen Auslandsaufenthalts umgehend und lückenlos ein-
gestellt wird? 
 
Antwort: 
Eine hohe Kontaktdichte zu den Kundinnen und Kunden des Jobcenters gewähr-
leistet die Identifizierung nicht genehmigter Ortsabwesenheiten sowie deren leis-
tungsrechtliche Berücksichtigung. 
 
Frage 3: 
Welche aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen wurden durch die Düsseldorfer Aus-
länderbehörde bei den Betroffenen eingeleitet, da eine Reise in das Herkunftsland 
dem eigentlichen Fluchtgrund widerspricht (bitte mit einer konkreten Auflistung 
der jeweils getroffenen Maßnahmen wie z.B. Einleitung von Widerrufsverfahren, 
Aberkennung des Schutzstatus oder Ausweisungen)? 
 
Antwort: 
Siehe Antwort zu Frage1. Grundsätzlich kann eine Reise in das Heimatland von 
Personen mit einem Schutzstatus zum Entzug des Schutzstatus führen. Entspre-
chende Entscheidungen werden durch das Bundesamt für Migration und Flücht-
linge getroffen und durch die kommunalen Ausländerbehörden lediglich umge-
setzt. 

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Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 5.11 · Anfrage der Ratsfrau Dufhues: Streichungen und Kürzungen bei VHS-Angebotenschriftlich beantwortet
TOP 5.11 · RAT/411/2026schriftlich beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Welche VHS-Kurse werden im kommenden Semester gestrichen (bitte alle wegfallenden Kurse auflisten)?

2. Wie viele Honorarkräfte sind von den Streichungen der Kurse betroffen?

3. Wie viele Teilnehmer haben die wegfallenden Kurse im vergangenen Semester besucht und welche Einnahmen wurden dabei durch Kursgebühren erzielt?

Schriftliche Antwort hier lesen · Antwort der Verwaltung

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

RAT/411/2026 
Beigeordnete Koch 

Anfrage der Ratsfrau Dufhues zur Sitzung des Rates am 16.07.2026 
Betrifft: Streichungen und Kürzungen bei VHS-Angeboten 
 
Frage 1: 
Welche VHS-Kurse werden im kommenden Semester gestrichen (bitte 
alle wegfallenden Kurse auflisten)? 
 
Antwort: Die Volkshochschule Düsseldorf (VHS) leistet ihren Beitrag zum ge-
samtstädtischen Konsolidierungsbedarf. 
Im Rahmen der Bildungsplanung für das zweite Halbjahr 2026 reduziert die VHS 
ihr geplantes Unterrichtsvolumen um rund 10.000 Unterrichtsstunden. Ausge-
hend von einer jährlichen Planung von etwa 100.000 Unterrichtsstunden wurden 
insgesamt 338 bereits vorgesehene Bildungsveranstaltungen aus dem Programm 
genommen. Eine Übersicht der entfallenden Veranstaltungen ist dem Anhang zu 
entnehmen. 
Besonderen Wert legt die VHS darauf, die Programmanpassungen so zu gestal-
ten, dass sie für die Kundinnen und Kunden sowie für die Dozierenden möglichst 
gut verträglich bleiben, alle Fachbereiche, bzw. Angebotsformen betreffen und 
das vielfältige Bildungsprofil der VHS in seiner Breite erhalten bleibt. 
 
Frage 2: 
Wie viele Honorarkräfte sind von den Streichungen der Kurse betroffen? 
 
Antwort: 
Im VHS-Bereich der Allgemeinen und Beruflichen Weiterbildung sind rund 700 
selbstständige Honorardozierende tätig. Für das kommende Halbjahr 2026 wur-
den bei 221 Honorardozentinnen und -dozenten Veranstaltungen aus dem Pro-
gramm genommen. 
 
Frage 3: 
Wie viele Teilnehmer haben die wegfallenden Kurse im vergangenen 
Semester besucht und welche Einnahmen wurden dabei durch Kursge-
bühren erzielt? 
 
Antwort: 
Da die VHS in jedem Semester viele neue Veranstaltungen mit unterschiedlichen 
Schwerpunkten und Dauer anbieten möchte, kann kein Vergleich zwischen den 
Programmangeboten gezogen werden. 
In der Regel führt die Volkshochschule nur Bildungsangebote durch, bei denen 
die zu erwartenden privatrechtlichen Entgelte zumindest die Honoraraufwendun-
gen refinanzieren. Somit war auch der Start der aus dem Programm gestrichenen 
Angebote zu keinem Zeitpunkt garantiert. 
 
Anlage: Kurstitel der im zweiten Halbjahr 2026 gestrichene VHS-Kurse

Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 5.13 · Anfrage der Ratsfraktion Die Linke: Glücksspielsucht in Düsseldorfschriftlich beantwortet
TOP 5.13 · RAT/384/2026schriftlich beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Anfrage“

Deutschlandweit sind 1,3 Millionen Menschen schwer glücksspielsüchtig und 3,5 Millionen gefährdet; auf Düsseldorf entfallen über 14.000 Betroffene (Schnitt: 796 € Verlust/Monat). Der legale Glücksspielmarkt setzte 2024 bundesweit 69,1 Milliarden Euro um. Besonders die suchtprägenden Geldspielautomaten generieren enorme Summen, wobei der illegale Automatenmarkt schätzungsweise noch größer ist. 1 Die Stadt Düsseldorf profitierte 2024 von 10,7 Millionen Euro Vergnügungssteuer aus ihren 746 Automaten. Begünstigt wird die hohe Dichte durch die schwarz-grüne Landesregierung, die den Mindestabstand zwischen Spielhallen auf bis zu 100 Meter verkürzte. Der vorgeschriebene 350-Meter-Schutzabstand zu Schulen wird in Düsseldorf wegen des Bestandsschutzes für Altkonzessionen häufig missachtet. 2 Während die Stadt die einzige lokale Suchtfachstelle der Diakonie nur teilfinanziert, nimmt sie über die Tochter D.LIVE Millionen aus einem Sponsoringvertrag mit der Merkur-Group ein. Die jährlichen Zahlungen für die Benennung der „Merkur-Arena“ fließen direkt in den städtischen Haushalt. Damit betreibt die Stadt aktive Arena- Werbung für einen Glücksspielkonzern. 3 Die Linke Ratsfraktion Düsseldorf fragt an: 1. Wie hat sich die Zahl der Wettbüros, Spielhallen und Geldspielautomaten in den letzten fünf Jahren entwickelt? (Bitte nach Jahren mit Zahl der Neueröffnungen und Schließungen aufschlüsseln.)

Schriftliche Antwort hier lesen · Antwort der Verwaltung

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

RAT/384/2026 
Beigeordneter Zaum 

Anfrage RAT/384/2026 der Ratsfraktion Die Linke 
Glücksspielsucht in Düsseldorf 

Frage 1: 
Wie hat sich die Zahl der Wettbüros, Spielhallen und Geldspielautomaten in den 
letzten fünf Jahren entwickelt (Bitte nach Jahren mit Zahl der Neueröffnungen und 
Schließungen aufschlüsseln.)? 
 
Antwort: 
a) Wettvermittlungsstellen 
Zur Anzahl der Wettbüros kann von hier keine Angabe gemacht werden, da die 
Wettbüros der Zuständigkeit der Bezirksregierung unterliegen. Eine Abfrage der 
Fallzahlen bei der Bezirksregierung Düsseldorf war bis zum 09. Juli 2026 noch 
nicht beantwortet. 
 
b) Spielhallen 
Die Anzahl der in der Landeshauptstadt Düsseldorf betriebenen Spielhallen hat 
sich wie folgt entwickelt (Stand jeweils am 31. Dezember): 
 
2021 = 80 Spielhallen 
2022 = 78 Spielhallen 
2023 = 77 Spielhallen 
2024 = 68 Spielhallen 
2025 = 63 Spielhallen 
 2026 = 62 Spielhallen (Stand am 09. Juli) 
 
 In den vergangenen fünf Jahren wurde keine Spielhalle neu eröffnet. 
 
c) Geldspielgeräte 
Die Anzahl in der Landeshauptstadt Düsseldorf aufgestellten Geldspielgeräte 
hat sich wie folgt entwickelt (Stand jeweils am 31. Dezember): 
 
2020 = 795 Geldspielgeräte in Spielhallen 
842 Geldspielgeräte in gastronomischen Betrieben 
2022 = 911 Geldspielgeräte in Spielhallen 
746 Geldspielgeräte in gastronomischen Betrieben 
2024 = 770 Geldspielgeräte in Spielhallen 
684 Geldspielgeräte in gastronomischen Betrieben 
2026 = 633 Geldspielgeräte in Spielhallen 
606 Geldspielgeräte in gastronomischen Betrieben 
 
 Die Erfassung der Geldspielgeräte erfolgt im Rhythmus von zwei Jahren. 

Seite 1/2 
 
Frage 2: 
Wie häufig wurden Wettbüros und Spielhallen vom Ordnungs- und Sicherheitsdienst 
in den letzten fünf Jahren kontrolliert? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren.) 
 
Antwort: 
Es wird unterstellt, dass mit der Frage der Ordnungs- und Servicedienst der 
Landeshauptstadt Düsseldorf (OSD) gemeint ist. 
 
a) Wettvermittlungsstellen 
Die Aufsicht über diese Betriebe obliegt der Bezirksregierung Düsseldorf. 
Kontrollen durch das Ordnungsamt wurden insofern nicht durchgeführt. 
 
b) Spielhallen 
 2024 = 48 Kontrollen 
 2025 = 159 Kontrollen 
 2026 = 47 Kontrollen 
 62 Sonderkontrollen (Schulungsnachweise) 
 
Die Kontrolle von Spielhallen wird erst seit Mai 2024 nach Fallzahlen erfasst. 

Frage 3: 
Wie viele Verstöße wurden vom Ordnungs- und Sicherheitsdienst (OSD) in den letzten 
5 Jahren festgestellt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Vergehen.) 
 
Antwort: 
Es wird unterstellt, dass mit der Frage der Ordnungs- und Servicedienst der 
Landeshauptstadt Düsseldorf (OSD) gemeint ist. 
Die Ergebnisse der Spielhallenkontrollen werden statistisch nicht erfasst. Eine 
Ermittlung wäre nur mit händischer Auswertung sämtlicher Einzelvorgänge möglich. 
Insofern kann die Frage in der für eine Anfrage verfügbaren Zeit nicht beantwortet 
werden. Verstöße gegen glücksspielrechtliche Bestimmungen werden in Spielhallen 
äußerst selten festgestellt. Gelegentlich werden Spieler angetroffen, die gleichzeitig 
mehrere Geldspielgeräte bedienen. Auch werden vereinzelt Geldspielgeräte ohne 
gültige Prüfplakette aufgestellt. 
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Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 5.14 · Anfrage der Ratsfraktion Die Linke: Sanierung von Kulturgebäuden: zakkschriftlich beantwortet
TOP 5.14 · RAT/423/2026schriftlich beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Wann ist geplant, dem Rat den Bedarfsbeschluss für die Sanierung des zakk zur Entscheidung vorzulegen?

2. Über welchen Zeitraum werden sich nach einem positiven Bedarfsbeschluss die weiteren Phasen der Sanierung von der Ausschreibung, über die Beauftragung eines Planungsbüros, die eigentliche Planung, die Durchführung der Baumaßnahmen bis hin zum Abschluss der Sanierung nach bisherigen Erfahrungswerten erstrecken?

Aus „Anfrage“

Mit dieser Anfrage möchte Die Linke den Sanierungsstand für das Kulturzentrum zakk erfragen. Das zakk stand in der Priorisierungsliste „Sanierungsbedarf an Kulturgebäuden“ (Stand 15.06.2025) auf Rang 8. Die nach dem Maßnahmenpaket des Gebäudemanagements Kulturbauten angemeldeten Wartungen und Sanierungen sind umfangreich (z.B. Dachabläufe, Fluchtwege). Als „zwingend erforderlich“ wurde hier die Erneuerung der Lüftungsanlagen eingestuft, da alte Anlagen “abgängig” seien und nicht mehr repariert werden könnten. Die Maßnahme sollte Fördermittel aus dem Klimaschutzetat erhalten.

Schriftliche Antwort hier lesen · Antwort der Verwaltung

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

Beigeordnete Koch 
RAT/423/2026 

Anfrage der Ratsfraktion Die Linke. Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 
16.07.2026 
Betrifft: Sanierung von Kulturgebäuden: zakk 

Frage 1: 
Wann ist geplant, dem Rat den Bedarfsbeschluss für die Sanierung des zakk zur Ent-
scheidung vorzulegen? 
 
Antwort: 
Aufgrund der aktuellen Haushaltslage muss der Zeitplan des Projekts zur Sanierung 
des zakk an die geänderten Rahmenbedingungen angepasst werden. Zur Einbrin-
gung des Bedarfsbeschlusses in den Rat kann daher aktuell keine belastbare Aussage 
gemacht werden. Von der Bedarfsanmeldung und dem Projektstart gemäß Ge-
schäftsanweisung Bau bis zur Einbringung des Bedarfsbeschlusses vergehen in der 
Regel ungefähr 1,5 Jahre. 
Einzelne Maßnahmen, die zur Gefahrenabwehr, zur Aufrechterhaltung des Betriebs, 
zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften oder zum Erhalt der Gebäudesubstanz erfor-
derlich sind, werden im Bedarfsfall schon vor der Umsetzung des Sanierungsprojekts 
im Rahmen des Bauunterhalts umgesetzt. 
 
Frage 2: 
Über welchen Zeitraum werden sich nach einem positiven Bedarfsbeschluss die wei-
teren Phasen der Sanierung von der Ausschreibung, über die Beauftragung eines Pla-
nungsbüros, die eigentliche Planung, die Durchführung der Baumaßnahmen bis hin 
zum Abschluss der Sanierung nach bisherigen Erfahrungswerten erstrecken? 
 
Antwort: 
Der Zeitraum einer Baumaßnahme in der Größenordnung des Projekts zur Sanierung 
des zakk beträgt nach bisherigen Erfahrungswerten vom Bedarfsbeschluss über den 
Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss bis zur Fertigstellung einschließlich der 
Planungs-, Genehmigungs- und Ausführungsphasen rund 3 bis 3,5 Jahre.

Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 5.15 · Anfrage der Ratsfrau Mirus: Hitze in Mietwohnungen, die zu gesundheitlichen Problemen bei Mietern führen kannschriftlich beantwortet
TOP 5.15 · RAT/386/2026schriftlich beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus dem Original

Nachkriegsjahrzehnte zunehmend in gesundheitliche Schwierigkeiten.

Schriftliche Antwort hier lesen · Antwort der Verwaltung

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

RAT/386/2026 
 Beigeordnete Cornelia Zuschke 

Anfrage der Ratsfrau Mirus: Hitze in Mietwohnungen, die zu gesundheitlichen 
Problemen bei Mietern führen kann 
Frage 1: 
Hat die Stadtverwaltung konkrete Pläne im Rahmen des Ordnungsrechts oder aus 
Gründen des Gesundheitsschutzes bei den Eigentümern von Wohnimmobilien darauf 
hinzuwirken, dass bei akut gesundheitsgefährdenden Innentemperaturen im Sommer 
Abhilfe geschaffen wird? 
Antwort: 
Mit dem Wohnraumstärkungsgesetz NRW hat der Landesgesetzgeber den Kommunen die 
Möglichkeit gegeben, bei erheblichen Mängeln in Mietwohnräumen ordnungsbehördlich tätig 
zu werden. 
Aufgabe des Fachbereiches Wohnungsaufsicht im Amt für Wohnungswesen ist es, auf die 
Erfüllung von Mindestanforderungen, die Instandsetzung und die ordnungsgemäße Nutzung 
von Wohnraum hinzuwirken und die dafür erforderlichen Maßnahmen zu treffen. 
Die Mindestanforderungen für Wohnraum müssen erfüllt sein, um angemessene 
Wohnverhältnisse herzustellen und aufrechtzuerhalten. 
Hierzu gehören auch der ausreichende Schutz gegen verschiedene Witterungseinflüsse, wie 
übermäßige Kälte- und Wärmeeinwirkung. 
Hierbei ist jedoch zu beachten, dass sich die Erheblichkeit eines Mangels bei 
Hitzeeinwirkung durch einen dem Baujahr eines Hauses unzureichenden baulichen 
Wärmeschutz ergeben muss. 
Es ist nicht Ziel des Gesetzes, den nach den zur Zeit der Errichtung maßgebenden 
Bauordnungsvorschriften erbauten Wohnraum demjenigen Standard anzupassen, der beim 
Bau von neuem Wohnraum nach heutigen Bauordnungsvorschriften anzustreben ist. 
Mieterinnen und Mieter von Wohnraum haben die Möglichkeit, einen Mangel ihres 
Wohnraums bei dem Fachbereich Wohnungsaufsicht anzuzeigen. 
Nach Eingang der Anzeige wird im individuellen Einzelfall geprüft, ob ein Mangel im Sinne 
des Wohnraumstärkungsgesetzes vorliegt. Gegebenenfalls wird ein ordnungsbehördliches 
Verfahren gegen den/die Eigentümer/in der Wohnung eingeleitet. 
 
Frage 2: 
Gibt es Pläne bei der Verwaltung, beispielsweise im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht, 
durch ein kommunales Förderprogramm oder einen Notfallpool für die Bereitstellung 
mobiler Klimageräte an bedürftige, ältere oder kranke Mieterinnen in nicht sanierten 
Bestandsbauten, die Betroffenen zu unterstützen? 
Seite 1 von 2 
 
Antwort: 
Die Landesbauordnung und die Rechtsmittel zum Mieterschutz erfassen die geschilderte 
Hitzeproblematik leider nicht. Hier sollten Haus und Grund und die 
ImmobilieneigentümerInnen unmittelbar ihren Verpflichtungen nachkommen und die für 
Mieterschutz Verantwortlichen Mietende informieren, wie dies im Moment auch intensiv über 
Presse und andere Medien in Auswertung des Hitze-Wochenende erfolgt. Die Verwaltung 
wird dennoch das Thema mit in den Städtetag nehmen, um aus dem Austausch auch 
Interventionsmöglichkeiten zu ziehen. 
Die Landeshauptstadt hat den Fokus bereits seit Jahren auf vielen Themen im Bereich 
Klimaschutz und Klimaanpassung umgesetzt, um Düsseldorf zukunftsfähig zu gestalten. 
Dazu gehören u.a., dass die neuen Klimabedingungen bei der Stadtentwicklung mitgedacht 
werden. Darüber hinaus werden kontinuierlich Bäume im gesamten Stadtgebiet gepflanzt. 
Zusätzlich bietet die Landeshauptstadt mit den Förderprogrammen „klimafreundliches 
Wohnen und Arbeiten" sowie "Dach- Fassaden- und Innenhofbegrünung" 
Unterstützungsmöglichkeiten für private Haushalte und kleine Gewerbebetriebe. Darüber 
hinaus gibt es mit der Karte der kühlen Orte auf dem städtischen Geoportal Geoportal 
Düsseldorf Maps in der Rubrik "Aktuelles" einen gesamtstädtischen Überblick, wo es an 
heißen Tag Abkühlmöglichkeiten - auch unterwegs - gibt. Weitere Tipps und 
Hintergrundwissen zum richtigen Verhalten bei hohen Temperaturen gibt es im städtischen 
Hitzeportal des Gesundheitsamts unter www.duesseldorf.de/hitzeportal. 
 
Frage 3: 
Welche Informationen legen der Verwaltung über den aktuellen Stand der Umsetzung 
bei den energetischen Sanierungen der Häuser im Stadtgebiet, speziell im Hinblick auf 
den Hitzeschutz, angesichts der fortschreitenden Klimaerwärmung vor? 
Antwort: 
Keine. 

Cornelia Zuschke 
Beigeordnete 
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Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 5.16 · Anfrage der Ratsfrau Kraljic: Public Viewing zur WM 2026 am Blumengroßmarktschriftlich beantwortet
TOP 5.16 · RAT/395/2026schriftlich beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Liegt der Stadt Düsseldorf hierzu ein Sicherheitskonzept vor und wurde dieses entsprechend genehmigt?

2. Hat die Stadt Düsseldorf Kenntnis über ein die Abreise mit dem ÖPNV berücksichtigendes entsprechendes Verkehrskonzept?

3. Wurden die Anwohner über die Veranstaltungstermine im Vorfeld in Kenntnis gesetzt und gab es entsprechende Informationen hinsichtlich möglicher nächtlicher Lärmbelästigung durch Abfahrten nach Mitternacht?

Schriftliche Antwort hier lesen · Antwort der Verwaltung

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

RAT/395/2026 
Beigeordneter Zaum 

Anfrage RAT/395/2026 der Ratsfrau Kraljic 
Public Viewing zur WM 2026 am Blumengroßmarkt 

Frage 1: 
Liegt der Stadt Düsseldorf hierzu ein Sicherheitskonzept vor und wurde dieses 
entsprechend genehmigt? 
 
Antwort: 
Es bedarf weder einer Sondernutzungsgenehmigung noch einer anderweitigen 
ordnungsbehördlichen Festlegung über die Nutzung des Blumengroßmarktgeländes 
für den in der Anfrage benannten Zweck des Public Viewing. 
Die Antwort auf Frage 1 lautet: nein. 

Frage 2: 
Hat die Stadt Düsseldorf Kenntnis über ein die Abreise mit dem ÖPNV 
berücksichtigendes entsprechendes Verkehrskonzept? 
 
Antwort: 
Unter Verweis auf die Antwort zu Frage 1 lautet die Antwort zu Frage 2: nein. 

Frage 3: 
Wurden die Anwohner über die Veranstaltungstermine im Vorfeld in Kenntnis gesetzt 
und gab es entsprechende Informationen hinsichtlich möglicher nächtlicher 
Lärmbelästigung durch Abfahrten nach Mitternacht? 
 
Antwort: 
Der Verwaltung sind keinerlei Lärmbeschwerden bekannt. 
Seite 1/1

Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 5.17 · Anfrage des Ratsherrn Winter: Finanzierung und strukturelle Unterstützung des Jugendrings Düsseldorf e.V. durch die Landeshauptstadt Düsseldorf in den Jahren 2021 bis 2025schriftlich beantwortet
TOP 5.17 · RAT/397/2026schriftlich beantwortet

Der Hintergrund ist in der verlinkten Vorlage nachzulesen; hier liegt noch kein sicher auslesbarer Einstieg vor.

Schriftliche Antwort hier lesen · Antwort der Verwaltung

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

RAT/397/2026 
 Stadtdirektor Hintzsche 

Anfrage des Ratsherrn Winter: 
Finanzierung und strukturelle Unterstützung des Jugendrings 
Düsseldorf e.V. durch die Landeshauptstadt Düsseldorf in den 
Jahren 2021 bis 2025 

Frage 1: 
Wie hoch bezifferten sich die direkten finanziellen Zuwendungen (aufgeteilt 
nach institutioneller Förderung zur Absicherung der Grundstruktur und 
projektbezogenen Zuschüssen, wie z.B. für die Servicestelle Partizipation 
oder youpod.de) in den jeweiligen Haushaltsjahren 2021, 2022, 2023, 2024 
und 2025? (Bitte um tabellarische Auflistung der Jahressummen in Euro). 
 
Frage 2: 
Welche konkreten Summen in Euro wurden in den genannten fünf Jahren 
durch das Amt für Soziales und Jugend für die Personalkosten 
(Geschäftsführung, Bildungsreferate, Verwaltung) des Jugendrings 
Düsseldorf e.V. im Wege der Anteils- oder Festbetragsfinanzierung 
übernommen? 
 
Antwort zu den Fragen 1 und 2: 
Die Fragen 1 und 2 können sachgerecht nur gemeinsam beantwortet 
werden. Hintergrund ist, dass die in den betreffenden Produkten und 
Aufgabenbereichen gewährten direkten finanziellen Zuschüsse sowie die 
Personalkostenförderungen in der Praxis und in den zugrunde liegenden 
Produkt- und Aufgabenbeschreibungen eng miteinander verknüpft sind. 
Eine trennscharfe Zuordnung ist vielfach nicht möglich, da Personalkosten 
häufig integraler Bestandteil der geförderten Maßnahmen, Projekte oder 
institutionellen Förderungen sind und daher nicht gesondert ausgewiesen 
werden. 
 
Aus Gründen der Transparenz und zur Vermeidung von Fehlinterpretationen 
erfolgt die Beantwortung beider Fragen daher in einer gemeinsamen 
Darstellung der jeweiligen Förderaufwendungen. 
Eine künstliche Aufteilung würde die tatsächlichen finanziellen 
Zusammenhänge nicht zutreffend abbilden und könnte zu einer verzerrten 
Darstellung der Förderstruktur führen. 

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Förderung Jugendring Düsseldorf e. V. in EUR 
 
Grundlage: Rahmen und Einzelvertrag* 
Grund- und 
Aktivitätenförderung 
Jugendring und 
Betrieb Haus der Jugend 
Jahresmiete 
Goethestr. 83 
Jahresmiete 
Lacombletstraße 10 
Aktionen gegen 
Fremdenfeindlichkeit und 
Rassismus; Demokratische 
Jugendbildung 
Gewaltprävention 
"Fanprojekt" 
 
Jugendorganisationen 15.646 15.959 16.278 17.619 19.307 

Jugendinternetportal 65.725 93.440 102.572 111.025 121.661 
 
Bildungsarbeit in den 
Jugendverbänden - 161.819 165.055 168.356 182.230 199.688 
Bildungsreferent 

Kinderschutz nach §§ 8a, 
8b SGB VIII 
(ab 2024 über Rahmen- 0,00 0,00 0,00 24.189 26.506 
und Einzelvertrag) 
Institutionelle Förderung 
Kinderschutz nach §§ 8a, 
8b SGB VIII 
(ab 2024 über Rahmen- 
und Einzelvertrag) 
Fortschreibung Kinder- und Jugendförderplan 2015-2020 
 
Ehrenamtspauschale 48.000 41.000 48.000 48.000 48.000 

Ehrenamtskampagne 18.000 18.000 10.000 18.000 18.000 
 
Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025 
B1 Förderung 
Jugendverbandsarbeit 
B2 Internationale 
Jugendarbeit 
B3 Demokratische 
Jugendbildung 
B5 Lernort 
Stadion 
 
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Aktionen und Projekte 
Erstwähler*innenkampagne 0,00 0,00 0,00 0,00 25.000 
Servicestelle Partizipation 0,00 0,00 0,00 0,00 7.310 
(mobiler) Lernort 
Demokratie 
Geschichtsfestival 0,00 0,00 0,00 0,00 1.000 
*) in der Produkt- und Aufgabenbeschreibung zu den Verträgen werden neben dem Personal-SOLL auch 
Kennzahlen vereinbart, die zu erreichen sind. Hierbei wird im Verhältnis zur Förderung eine Gewichtung 
festgelegt, zu welchem Prozentsatz vakante Stellen bzw. nicht erreichte Kennzahlen zu Rückzahlungs-
verpflichtungen führen. Daher ist eine explizite Darstellung der Personalkosten nicht möglich. 
 
Frage 3: 
Auf welchen kalkulatorischen Gesamtwert beläuft sich die indirekte 
Förderung durch die kostenlose Überlassung von städtischer Infrastruktur 
in den Jahren 2021 bis 2025? (Bitte aufschlüsseln nach Miet- und 
Nebenkostenwerten für überlassene Liegenschaften/Geschäftsstellen, IT-
Infrastruktur sowie Fahrzeug- oder Materialleihe). 
 
Antwort: 
Eine unentgeltliche Überlassung von Infrastruktur erfolgt nicht. Die Nutzung 
von Räumlichkeiten erfolgt auf Grundlage eines vertraglich geregelten 
Mietverhältnisses. Unabhängig davon werden Fördermittel im Rahmen der 
jeweils geltenden Förderregelungen gewährt. Die finanzielle Förderung und 
das vertragliche Nutzungsverhältnis sind dabei getrennt zu betrachten. 

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Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 5.18 · Anfrage des Ratsherrn Maniera: Bewirtschaftungs- und Reinigungskosten in angemieteten Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbewerberschriftlich beantwortet
TOP 5.18 · RAT/398/2026schriftlich beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Welche angemieteten Objekte nutzt die Landeshauptstadt Düsseldorf derzeit zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern, und welche jährlichen Kosten fallen dort jeweils für Miete, Betriebskosten, Reinigungskosten sowie sonstige Bewirtschaftungskosten an, bitte aufgeschlüsselt nach Objekt, Nutzungsart, Kapazität, tatsächlicher Belegung, Quadratmeterzahl und Kosten pro untergebrachter Person?

2. Welche konkreten Leistungen sind in den Reinigungskosten und sonstigen Bewirtschaftungskosten dieser angemieteten Unterkünfte enthalten, insbesondere bezogen auf Reinigungsflächen, Reinigungshäufigkeit, Gemeinschaftsbäder, Gemeinschaftsküchen, Flure, Sonderreinigungen, Grundreinigungen, Verbrauchsmaterialien, Hausmeister- oder Objektbetreuungsleistungen sowie sonstige Zusatzleistungen?

3. Nach welchen Verfahren und durch welche Stellen kontrolliert die Verwaltung die Angemessenheit, Wirtschaftlichkeit und ordnungsgemäße Erbringung der Reinigungs- und Bewirtschaftungsleistungen in den angemieteten Unterkünften, welche dokumentierten Qualitätskontrollen (insbesondere Objektbegehungen, Abnahmeprotokolle, Mängelberichte, Nachbesserungsaufforderungen, Rechnungs-kürzungen, Vertragsstrafen, Vertragsänderungen oder Anbieterwechsel) wurden seit dem Jahr 2021 durchgeführt bzw. veranlasst und zu welchen Ergebnissen haben diese geführt?

Schriftliche Antwort hier lesen · Antwort der Verwaltung

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

RAT/398/2026 
 Beigeordnete Koch 
 
Anfrage des Ratsherren Maniera für die Sitzung des Rates am 16.07.2026 
Betrifft: Bewirtschaftungs- und Reinigungskosten in angemieteten Unter-
künften für Flüchtlinge und Asylbewerber 

Frage 1: 
Welche angemieteten Objekte nutzt die Landeshauptstadt Düsseldorf derzeit zur 
Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern, und welche jährlichen Kosten 
fallen dort jeweils für Miete, Betriebskosten, Reinigungskosten sowie sonstige Be-
wirtschaftungskosten an, bitte aufgeschlüsselt nach Objekt, Nutzungsart, Kapazi-
tät, tatsächlicher Belegung, Quadratmeterzahl und Kosten pro untergebrachter 
Person? 
 
Antwort: 
Die Landeshauptstadt nutzt derzeit 17 Unterkünfte zur Unterbringung von Geflüch-
teten und Asylsuchenden, davon sind 12 Objekte angemietet. Die angefragten 
Kosten sind zur besseren Übersicht in Anlage 1 (Kostenübersicht Anfrage RAT-
398-2026 Asylunterkünfte) tabellarisch dargestellt. Die Übersicht umfasst Miet-
kosten, Betriebs- und Reinigungskosten sowie sonstige Bewirtschaftungskosten. 
 
Zu den sonstigen Bewirtschaftungskosten zählen: 
 
• Sicherheitsdienst 
• Energiekosten (Strom, Gas, Wasser) 
• Feuerwehreinsatzkosten 
• Gebäudeunterhaltung / Bauunterhalt 
• Geräteaustattung / Unterhaltung bewegliches Vermögen 
• Sachleistungen Gebäudeausstattung unter 60 € (z.B. Matratzen, Bettwä-
sche, Sanitärarmaturen...) 
• Geschäftsaufwendungen (z.B. Internet, Umzüge...) 
• Gebäudeausstattung über 60 € (Z.B. Betten, Elektrokochplatten...) 
• Grundsteuern 
 
Für die sonstigen Bewirtschaftungskosten wurden die Jahreswerte des Jahres 2025 
zugrunde gelegt. Eine Berechnung der Kosten je untergebrachter Person ist auf-
grund der hohen Fluktuation in den Unterkünften nicht möglich. Zur Orientierung 
wurden die Kosten daher auf Grundlage der Belegungskapazität der jeweiligen Ob-
jekte ermittelt. Insgesamt liegt die Belegungsquote der tatsächlich belegbaren Ka-
pazität bei rund 82%. 

Frage 2: 
Welche konkreten Leistungen sind in den Reinigungskosten und sonstigen Bewirt-
schaftungskosten dieser angemieteten Unterkünfte enthalten, insbesondere bezo-
gen auf Reinigungsflächen, Reinigungshäufigkeit, Gemeinschaftsbäder, Gemein-
schaftsküchen, Flure, Sonderreinigungen, Grundreinigungen, Verbrauchsmateria-
lien, Hausmeister- oder Objektbetreuungsleistungen sowie sonstige Zusatzleistun-
gen? 
 
Seite 1 von 3 
 
Antwort: 
Die Reinigungsleistungen unterscheiden sich je nach Objekt. Art und Umfang der 
Reinigung sind objektspezifisch geregelt. In einzelnen Unterkünften erfolgt die Rei-
nigung ganz oder teilweise durch die untergebrachten Personen. Eine Übersicht 
über die Reinigungshäufigkeit und die jeweiligen Reinigungsflächen ist der Anlage 
2 (Reinigungsübersicht) zu entnehmen. 
 
Sonderreinigungen sind nicht Bestandteil der regulären Unterhaltsreinigung und 
werden bei Bedarf gesondert beauftragt. Die entsprechenden Kosten sind im Punkt 
sonstige Bewirtschaftungskosten von Anlage 1 enthalten. 
 
Die Kosten für die Objektbetreuung sind weder in den Reinigungskosten noch in 
den sonstigen Bewirtschaftungskosten enthalten. Die Betreuung der Unterkünfte 
erfolgt durch städtische Mitarbeitende (Verwalter*innen und Verwalterhelfer*in-
nen), deren Personalkosten können jedoch nicht den Kosten der Reinigungsleis-
tung oder den sonstigen Bewirtschaftungskosten zugeordnet werden. 

Frage 3: 
Nach welchen Verfahren und durch welche Stellen kontrolliert die Verwaltung die 
Angemessenheit, Wirtschaftlichkeit und ordnungsgemäße Erbringung der Reini-
gungs- und Bewirtschaftungsleistungen in den angemieteten Unterkünften, welche 
dokumentierten Qualitätskontrollen (insbesondere Objektbegehungen, Abnahme-
protokolle, Mängelberichte, Nachbesserungsaufforderungen, Rechnungskürzun-
gen, Vertragsstrafen, Vertragsänderungen oder Anbieterwechsel) wurden seit dem 
Jahr 2021 durchgeführt bzw. veranlasst und zu welchen Ergebnissen haben diese 
geführt? 
 
Antwort: 
Die Vergabe der Reinigungs- und Bewirtschaftungsleistungen erfolgt nach den gel-
tenden vergaberechtlichen Vorschriften. Dabei beachtet die Landeshauptstadt 
Düsseldorf die Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit, welche geltende Vergabe-
rechtsgrundsätze sind. 
 
Zur Sicherstellung der Qualität werden die Unterkünfte regelmäßig durch verschie-
dene städtische Stellen kontrolliert. Hierzu gehören: 
 
• tägliche Rundgänge durch Verwalter*innen und Verwalterhelfer*innen, 
• halbjährliche Objektbegehungen durch die kaufmännische Objektbetreuung 
einschließlich Protokollierung, 
• Begehungen durch die Teamleitungen der Verwalter*innen und Verwalter-
helfer*innen, 
• Kontrollen durch das Gesundheitsamt sowie 
• Qualitätskontrollen durch Amt für Zentrale Dienste, das für die Beauftra-
gung der Reinigungsleistungen zuständig ist. 
 
Beispielhaft wurden im Objekt Nördlicher Zubringer 5 seit 2021 insgesamt 110 
Qualitätskontrollen durchgeführt. Sofern bei den Kontrollen Mängel festgestellt 
werden, werden diese dokumentiert und gegenüber den Auftragnehmern entspre-
chende Maßnahmen, z.B. Nachbesserungen, veranlasst. 
 
Seite 2 von 3 
 
Ein Wechsel des Auftragnehmers erfolgte bislang ausschließlich nach Ablauf der 
jeweiligen Vertragslaufzeit und im Rahmen eines neuen Vergabeverfahrens, sofern 
ein anderer Bieter den Zuschlag erhalten hat. 
 
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Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 5.19 · Anfrage des Ratsherrn Maniera: Ausbau des Zivil- und Bevölkerungsschutzesschriftlich beantwortet
TOP 5.19 · RAT/399/2026schriftlich beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Welche ehemaligen Schutzräume, Bunkeranlagen, Tiefgaragen, Tunnel oder sonstigen baulich geeigneten Anlagen hat die Landeshauptstadt Düsseldorf seit Beginn des Jahres 2022 im Hinblick auf eine mögliche Nutzung als öffentliche Zufluchtsräume erfasst oder bewertet, und welche Ergebnisse haben diese Prüfungen ergeben?

2. Welche konkreten Gespräche, Abstimmungen oder Projektarbeiten haben seit 2022 zwischen der Landeshauptstadt Düsseldorf, dem Bund, dem Land Nordrhein-Westfalen, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sowie dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe über die Reaktivierung bestehender Schutzanlagen oder die Einbindung weiterer Schutzräume stattgefunden?

3. Welche Maßnahmen plant die Landeshauptstadt Düsseldorf unabhängig von einer Bundesfinanzierung, um die Bevölkerung im Verteidigungs- oder Katastrophenfall kurzfristig zu schützen, insbesondere hinsichtlich der Identifizierung geeigneter Zufluchtsräume, der Information der Bevölkerung sowie der Einbindung dieser Standorte in bestehende Alarmierungs- und Einsatzkonzepte?

Schriftliche Antwort hier lesen · Antwort der Verwaltung

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

RAT/399/2026 
 Stadtdirektor Hintzsche 

Anfrage des Ratsherrn Maniera: 
Ausbau des Zivil- und Bevölkerungsschutzes 

Frage 1: 
Welche ehemaligen Schutzräume, Bunkeranlagen, Tiefgaragen, Tunnel 
oder sonstigen baulich geeigneten Anlagen hat die Landeshauptstadt 
Düsseldorf seit Beginn des Jahres 2022 im Hinblick auf eine mögliche 
Nutzung als öffentliche Zufluchtsräume erfasst oder bewertet, und welche 
Ergebnisse haben diese Prüfungen ergeben? 
 
Antwort: 
Der Bund hat im Einvernehmen mit den Ländern im Jahr 2007 das bisherige 
Konzept zu Schutzräumen aufgegeben und diese aus der Zivilschutzbindung 
entlassen. Bereits vor dem Jahr 2007 waren viele der gewidmeten Gebäude 
nicht mehr als Schutzräume nutzbar. Aktuell gibt es keine Schutzräume im 
Stadtgebiet. 
 
Frage 2: 
Welche konkreten Gespräche, Abstimmungen oder Projektarbeiten haben 
seit 2022 zwischen der Landeshauptstadt Düsseldorf, dem Bund, dem Land 
Nordrhein-Westfalen, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sowie 
dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe über die 
Reaktivierung bestehender Schutzanlagen oder die Einbindung weiterer 
Schutzräume stattgefunden? 
 
Antwort: 
Der Bund als zuständige Behörde arbeitet derzeit an einer Richtlinie zur 
Errichtung neuer Schutzräume. Die Stadt Düsseldorf hat keine Kenntnis 
über den geplanten Zeitpunkt der Veröffentlichung der Richtlinie. 
 
Frage 3: 
Welche Maßnahmen plant die Landeshauptstadt Düsseldorf unabhängig von 
einer Bundesfinanzierung, um die Bevölkerung im Verteidigungs- oder 
Katastrophenfall kurzfristig zu schützen, insbesondere hinsichtlich der 
Identifizierung geeigneter Zufluchtsräume, der Information der 
Bevölkerung sowie der Einbindung dieser Standorte in bestehende 
Alarmierungs- und Einsatzkonzepte? 
 
Antwort: 
Die Landeshauptstadt Düsseldorf entwickelt ihre Strukturen zur Warnung 
und Krisenvorbereitung kontinuierlich weiter. Details zu einzelnen 
Maßnahmen können aus Gründen der Sicherheit nicht genannt werden. 
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Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 5.20 · Anfrage des Ratsherrn Krüger: Vergabeverfahren "Suchthilfezentrum Eisenstraße" (AGS/051/2026) und Einbindung des städtischen Compliance-Managementsschriftlich beantwortet
TOP 5.20 · RAT/414/2026schriftlich beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Zu welchem genauen Datum wurden die Verwaltungsspitze und das zuständige Fachdezernat offiziell darüber in Kenntnis gesetzt, dass Bürgermeister Fabian Zachel eine hauptamtliche Vorstandsposition beim SKM antritt und dort eine Doppelspitze mit der amtierenden Geschäftsführerin des SKM Düsseldorf bildet?

2. Wurde im Vorfeld der Erstellung der Vergabeempfehlung (Drucksache AGS/051/2026) zugunsten des Trägers das städtische Compliance-Management formell und dokumentiert eingebunden, um mögliche Interessenkonflikte bei dieser Auswahlentscheidung auszuschließen?

3. Wird die Verwaltung die im AGS-Beschluss vom 30.06.2026 mandatierten Verhandlungen zur Ausgestaltung, Umsetzung und Finanzierung mit dem Träger so lange aussetzen, bis eine offizielle Compliance-Prüfung zu diesem Vergabeverfahren abgeschlossen und dem Rat vorgelegt wurde?

Aus „Sachverhalt“

Am 22.06.2026 habe ich als Ausschussmitglied formell die Einsichtnahme in die Trägerkonzepte zur Beschlussvorlage AGS/051/2026 („Beauftragung des Trägers Suchthilfezentrum Eisenstraße“) beantragt. Die Frist zur Bereitstellung der Konzepte zur ordnungsgemäßen Vorbereitung auf die Sitzung wurde auf den 25.06.2026 terminiert.

TOP 5.21 · Anfrage des Ratsherrn Montanus: Einsatz von Brumisateuren im Stadtgebietschriftlich beantwortet
TOP 5.21 · RAT/415/2026schriftlich beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Wo und wann wird der Brumisateur, der 2025 als Pilotprojekt auf dem Kirchplatz installiert wurde, in diesem Jahr wieder in Betrieb genommen?

2. Ist es geplant, die städtischen Brumisateure des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz in den Sommermonaten im Stadtgebiet dauerhaft in Betrieb zu nehmen?

3. Warum spielen Brumisateure bisher keine Rolle in den Plänen der Verwaltung gegen Hitze?

Aus „Anfrage“

1. Wo und wann wird der Brumisateur, der 2025 als Pilotprojekt auf dem Kirchplatz installiert wurde, in diesem Jahr wieder in Betrieb genommen? 2. Ist es geplant, die städtischen Brumisateure des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz in den Sommermonaten im Stadtgebiet dauerhaft in Betrieb zu nehmen?

Schriftliche Antwort hier lesen · Antwort der Verwaltung

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

RAT/415/2026 
Beigeordneter Kral 
 
Anfrage des Ratsherrn Montanus der FDP-Ratsfraktion zur Sitzung des Rates am 
16.07.2026 
Hier: Einsatz von Brumisateuren im Stadtgebiet 
 
Frage 1: 
Wo und wann wird der Brumisateur, der 2025 als Pilotprojekt auf dem Kirchplatz installiert 
wurde, in diesem Jahr wieder in Betrieb genommen? 
Antwort: 
Es ist geplant, den im Jahr 2025 auf dem Kirchplatz eingesetzten Brumisateur der 
Stadtwerke Düsseldorf, die sogenannte „Kühlbox", in diesem Sommer wieder auf einem 
hitzebelasteten Platz zu installieren. Nachdem sich einige geprüfte Standorte als ungeeignet 
erwiesen haben (z.B. hinsichtlich baulich-technischer Infrastruktur, Verfügbarkeit von Wasser 
und Strom, o.ä.), wird derzeit eine erneute Installation auf dem Kirchplatz abgestimmt. Die 
„Kühlbox" wird aktuell einsatzbereit gemacht. Die Aufstellung soll im ersten Abschnitt der 
Sommerferien erfolgen. 
 
Frage 2: 
Ist es geplant, die städtischen Brumisateure des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz 
in den Sommermonaten im Stadtgebiet dauerhaft in Betrieb zu nehmen? 
Antwort: 
Der mobil einsetzbare Brumisateur eines französischen Herstellers, den die Stadt Düsseldorf 
seit 2018 besitzt, wird bei Kinder- und Jugendsportveranstaltungen der Stadt wie dem 
Olympic Adventure Camp (findet vom 22. bis 29. August 2026 statt) und Kids in Action (fand 
am 3. Mai 2026 statt) sowie in der Vergangenheit zusätzlich vereinzelt auf Stadtteilfesten 
genutzt. Aufgrund der frei zugänglichen Vernebelungsdüsen ist der mobile Brumisateur sehr 
empfindlich und muss daher während seiner punktuellen Einsätze dauerhaft betreut werden 
(Schutz vor Vandalismus, Gewährleistung eines reibungslosen Betriebsauflaufes). Daher ist 
eine dauerhafte Inbetriebnahme des städtischen mobilen Brumisateurs über die 
Sommermonate hinweg nicht möglich. Angesichts der derzeitig hohen Temperaturen wurde 
eine temporäre Nutzung dennoch geprüft: Der stadteigene Brumisateur ist seit Samstag, 11. 
Juli 2026, auf dem Schadowplatz in der Innenstadt für den Zeitraum von einer Woche von 10 
bis 19 Uhr in Betrieb. 
 
Frage 3: 
Warum spielen Brumisateure bisher keine Rolle in den Plänen der Verwaltung gegen Hitze? 
Antwort: 
Die Düsseldorfer Hitzeaktionsplanung ist eingebettet in die städtische 
Klimaanpassungsstrategie. Somit sind Brumisateure nur ein Bestandteil einer umfassenden 
Strategie zum Hitzeschutz im öffentlichen Raum, deren Schwerpunkte bei der Entsiegelung 
von Flächen und im natürlichen Schattenwurf liegen. 
Der Erhalt und die Pflanzung von Bäumen sind eine nachhaltige und langfristig wirksame 
Maßnahme der Hitzevorsorge. Der Schwerpunkt liegt auf der nachhaltigen Stärkung des 
Baumbestands und der konsequenten Umsetzung des Stadtbaumkonzepts. 
Bäume spenden Schatten, tragen zur Abkühlung bei, verbessern das Stadtklima, erhöhen 
die Luftqualität, binden CO₂, fördern die Biodiversität und unterstützen den 
1 
 
Regenwasserrückhalt. Damit entfalten sie vielfältige positive Effekte weit über den 
Hitzeschutz hinaus. 
Brumisateure können an besonders heißen Tagen eine sinnvolle punktuelle Ergänzung 
darstellen. Ihr Einsatz ist jedoch auf wenige Tage im Jahr beschränkt und setzt geeignete 
infrastrukturelle, hygienische und rechtliche Rahmenbedingungen voraus. Deshalb setzt die 
Verwaltung vorrangig auf nachhaltige Maßnahmen wie beschriebene Baumpflanzungen und 
betrachtet Brumisateure als ergänzendes Instrument. 
Darüber hinaus ist das zentrale Instrument der Hitzevorsorge in Düsseldorf ist der 
Hitzeaktionsplan, der am 11. Dezember 2025 durch den Stadtrat beschlossen wurde. Der 
Schwerpunkt liegt hier auf Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen, um die 
Bevölkerung vor Hitze zu schützen und über Hitzewarnungen, gesundheitlichen 
Auswirkungen und präventiven Verhaltensweisen zu informieren. Ziel ist neben der Stärkung 
der Eigenvorsorgefähigkeit auch die Bekanntmachung der wichtigsten Anlaufstellen und 
Kontakte. 

Beigeordneter Jochen Kral 
2

Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 5.22 · Anfrage des Ratsherrn Salinger: Erhebung der Verstöße gegen das Lkw-Fahrverbot auf der Theodor-Heuss-Brücke und Südbrücke im Zeitraum 1. März bis 30. Juni 2026schriftlich beantwortet
TOP 5.22 · RAT/419/2026schriftlich beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus dem Original

hiermit bitte ich Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Ratssitzung vom 16.7.2026 zu nehmen und um Beantwortung durch die Verwaltung. Sachlage: Seit 1. Februar 2026 ist die Theodor-Heuss-Brücke für Fahrzeuge bzw. Lkw über 3,5 Tonnen gesperrt. Seitens der städtischen Verkehrsüberwachung wurden unmittelbar nach Beginn, der am 11. Februar 2026 startenden Kontrollen, auf der Theodor-Heuss- Brücke 1.917 Verstöße gegen das dort geltende Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen oder mehr erfasst. Für März 2026 lagen noch keine Angaben vor und eine diesbezügliche Frage konnte in der damaligen Antwort auf eine Anfrage der AfD-Fraktion Düsseldorf nicht beantwortet werden (siehe OVA/049/2026). Sowohl an der Südbrücke als auch an der Theodor-Heuss-Brücke sind sogenannte Silhouetten-Blitzer installiert. Stichprobenartige Zählungen der AfD-Fraktion Düsseldorf ergaben an der Theodor-Heuss-Brücke am 23. Juni 2026 weiterhin Verstöße gegen das Durchfahrtsverbot, wo in einem zweistündigen Kontrollzeitraum zehn LKW (mit teils deutlich über 7,5 t) und ein Reisebus gezählt wurden.

TOP 5.23 · Anfrage der Ratsfrau Mirus: Umzugspläne für die Mitarbeitenden der städtischen Ämterschriftlich beantwortet
TOP 5.25 · Anfrage der Ratsfrau Marmulla: Ausmaß und Kontrolle von Mietpreisüberhöhung und Mietwucher auf Düsseldorfer Vermietungsportalenschriftlich beantwortet
TOP 5.25 · RAT/421/2026schriftlich beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

2. Wie viele Fälle von mutmaßlicher Mietpreisüberhöhung (§ 5 WiStG) und Mietwucher (§ 291 StGB) auf dem Düsseldorfer Wohnungsmarkt – auch jenseits der genannten Studie – sind der Verwaltung für die Jahre 2022 bis 2026 bekannt?

Schriftliche Antwort hier lesen · Antwort der Verwaltung

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

RAT/421/2026 
 Beigeordnete Cornelia Zuschke 

Anfrage des Ratsmitgliedes Julia Marmulla zur Sitzung des Rates am 16.07.2026 
 
Frage 1: 
In welchem Umfang prüft die Verwaltung eigenständig und proaktiv Online-
Vermietungsportale, um Fälle von Mietpreisüberhöhung oder Mietwucher in 
Düsseldorf zu identifizieren? (Wenn Nein, warum nicht?) 
 
Antwort: 
Seitens des Fachbereichs Wohnungsaufsicht werden Online-Vermietungsportale nicht von 
Amts wegen auf den Verdacht einer Mietpreisüberhöhung oder eines Mietwuchers überprüft. 
Hintergrund ist, dass nach § 5 Abs. 1 des Wirtschaftsstrafgesetzes (WiStG) das 
Tatbestandsmerkmal des Forderns eines unangemessenen Entgelts für die Vermietung von 
Wohnraum zu prüfen ist. Nach der ständigen Rechtsprechung zu § 5 WiStG erfüllen reine 
Vermietungsinserate dieses Tatbestandsmerkmal jedoch nicht. 
Eine Prüfung des Verdachts einer unangemessen hohen Miete erfolgt daher regelmäßig erst 
nach Eingang einer Anzeige durch die betroffenen Mieterinnen und Mieter. Dies ist auch 
deshalb sachgerecht, weil für eine effektive Verfolgung möglicher Verstöße die Mitwirkung 
der Betroffenen unerlässlich ist. Insbesondere die zur rechtlichen Bewertung erforderlichen 
Informationen und Unterlagen - etwa zum Abschluss und Inhalt des Mietvertrags oder zu 
den konkreten Umständen des Mietverhältnisses - können regelmäßig nur von den 
betroffenen Mieterinnen und Mieter bereitgestellt werden. 
Darüber hinaus beteiligt sich die Verwaltung an einem von der Stadt Frankfurt initiierten 
interkommunalen Austausch zum Thema § 5 WiStG, um Erfahrungen hinsichtlich effektiver 
Vorgehensweisen und Handlungsmöglichkeiten auszutauschen sowie die Anwendung der 
Vorschrift weiterzuentwickeln. 
Frage 2: 
Wie viele Fälle von mutmaßlicher Mietpreisüberhöhung (§ 5 WiStG) und Mietwucher (§ 
291 StGB) auf dem Düsseldorfer Wohnungsmarkt - auch jenseits der genannten Studie 
- sind der Verwaltung für die Jahre 2022 bis 2026 bekannt? 
Antwort: 
Seit dem Jahr 2025 bis einschließlich Juli 2026 wurden insgesamt 36 Fälle des Verdachts 
der Mietpreisüberhöhung sowie ein Fall des Verdachts des Mietwuchers bekannt. 
 
Frage 3: 
Wie geht die Verwaltung konkret vor, wenn ihr Verdachtsfälle auf 
Mietpreisüberhöhung oder Mietwucher (durch eigene Recherchen oder durch 
Anzeigen Dritter) bekannt werden (z.B. hinsichtlich der Einleitung von 
Ordnungswidrigkeitsverfahren, der Festsetzung von Geldbußen nach § 5 WiStG oder 
der Abgabe an die Staatsanwaltschaft bei Verdacht auf Mietwucher nach § 291 StGB)? 
(Bitte ggf. auch den Stand bisheriger Verfahren nennen.) 
Seite 1 von 2 

Antwort: 
Verdachtsfälle auf Mietpreisüberhöhung oder Mietwucher werden dem Fachbereich 
Wohnungsaufsicht entweder über das Online-Tool des Mietervereins oder über ein 
städtisches Formular zur Anzeige gebracht. 
In der nachfolgenden Übersicht wird das daraufhin eingeleitete Vor- und Zwischenverfahren 
nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dargestellt: 
 
•Bestätigung der eingegangenen Anzeige
•Bei Eingang über Online-Tool Verweis auf städtisches Anzeigeformular um 
Anschreiben Unterlagen nachzureichen (z.B. Mietvertrag, Kontoauszüge)
an 
•Hinweis auf Prüfung des Verdachts durch weitere Ermittlungen
Mieter*innen
•Versand eines Fragebogen an die Mieter*innen mit Fragen zu den Umständen der 
Anmietung und zur Bereitschaft, vor Gericht als Zeuge auszusagen
Fragebogen 
zur Zeugen-
aussage
•Durchführung eines Ortstermins zum Aufmaß der Wohnung und Sichtung der Einrichtung
Termin vor Ort
•Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete
•Prüfung des Tatbestandsmerkmals des Ausnutzens eines geringen Angebots an 
Prüfung der vergleichbaren Räumen
Tatbestands-
•Beim Verdacht des Mietwuchers Abgabe des Vorgangs an die Staatsanwaltschaft
merkmale
•Anhörungsschreiben an den/die Vermieter/in
•Prüfung der Eingaben
Anhörung
•Ggfls.Bewertung des Einspruchs, Rücknahme des Bußgeldbescheids
•Bei nicht gerechtfertigtem oder unzulässigem Einspruch Abgabe des Vorgangs an die 
Erlass eines 
Staatsanwaltschaft
Bußgeldbe-
scheides

Cornelia Zuschke 
Beigeordnete 
Seite 2 von 2

Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 5.26 · Anfrage des Ratsherrn Eberhardt-Köster: Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralitätschriftlich beantwortet
TOP 5.26 · RAT/422/2026schriftlich beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus dem Original

das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität beschlossen.

Schriftliche Antwort hier lesen · Antwort der Verwaltung

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

Rat/422/2026 
Stadtkämmerin Schneider 
Antwort bzgl. der Anfrage des Ratsherrn Eberhardt-Köster: Sondervermögen für Infra-
struktur und Klimaneutralität (Rat/422/2026) 
 
Die Fragen werden wie folgt beantwortet: 
 
Frage 1: In welcher Höhe kann die Landeshauptstadt Düsseldorf voraussichtlich in 
den kommenden Jahren Mittel aus dem Infrastrukturgesetz NRW abrufen? (Bitte nach 
generellen Mitteln und projektbezogenen Mitteln aufschlüsseln.) 
 
Antwort: 
Die Landeshauptstadt Düsseldorf kann einen Betrag in Höhe von maximal 280.819.006,03 
Euro abrufen. Sämtliche Mittel werden ausschließlich projektbezogen zur Verfügung gestellt. 

Frage 2: Für welche Projekte hat die Landeshauptstadt Düsseldorf bisher in welcher 
Höhe Anträge zum Infrastrukturgesetz NRW gestellt? (Bitte nach den einzelnen Projek-
ten aufschlüsseln.) 
 
Antwort: 
Nach Bekanntgabe der Zuwendungsbedingungen und Scharfstellung des Onlineverfahrens 
werden derzeit die ersten Mittelabrufe im Bereich der Feuerwehr vorbereitet. 

Frage 3: Für welche Projekte plant die Landeshauptstadt Düsseldorf in welcher 
Höhe zukünftig Anträge zum Infrastrukturgesetz NRW zu stellen? (Bitte nach den ein-
zelnen Projekten aufschlüsseln.) 
 
Antwort: 
Für welche Projekte plant die Landeshauptstadt Düsseldorf in welcher Höhe zukünftig An-
träge zum Infrastrukturgesetz NRW zu stellen? (Bitte nach den einzelnen Projekten auf-
schlüsseln.) 
 
Die Vorgabe des Landes NRW schreibt einen Abruf der Mittel mit folgender Verteilung vor: 

Dabei ist die Verteilung auf die Bereich 3-6 beliebig. Derzeit werden die Mittelabrufe für Pro-
jekte aus dem Bereich 6 -Öffentliche Sicherheit und Krisenresilienz vorbereitet. 
Nach und nach wird nun geprüft, welche Maßnahmen die Zuwendungsvoraussetzungen im 
Rahmen der o.g. Mittelverteilung erfüllen.

Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 5.27 · Anfrage der Ratsfrau Dr. Proschmann: Hallo Wohnungsaufsicht? Falsch verbunden – Entmietung in der Halskestraße 8schriftlich beantwortet
TOP 5.27 · RAT/425/2026schriftlich beantwortet

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus den Fragen der Anfrage

1. Warum wurden die Mieter*innen der Halskestraße 8 von der städtischen Wohnungsaufsicht abgewiesen?

2. Welche Institutionen werden von der Verwaltung empfohlen, um Betroffene solcher sogenannten Entmietungen zu unterstützen?

Schriftliche Antwort hier lesen · Antwort der Verwaltung

Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.

RAT/425/2026 
 Beigeordnete Cornelia Zuschke 

Anfrage der Ratsfrau Dr. Sabrina Proschmann (SPD/Volt-Ratsfraktion) zur Sitzung des 
Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 16.07.2026 

Frage 1: 
Warum wurden die Mieter*innen der Halskestraße 8 von der städtischen 
Wohnungsaufsicht abgewiesen? 
 
Antwort: 
Sofern Mieter*innen in Fällen von Entmietungen, Eigenbedarfskündigungen, 
Mieterhöhungsankündigungen sowie Sanierungsmaßnahmen die Beratungsstelle 
Wohnraumschutz im Fachbereich Wohnungsaufsicht kontaktieren, werden sie darüber 
informiert, welche Rechtsbereiche hier betroffen sind und welche Behörden/Institutionen 
Hilfestellung leisten können. 
 
Für alle Fragestellungen, die das zivile Mietrecht betreffen, darf der Fachbereich unter 
Beachtung der Bestimmungen des Rechtsberatungsgesetzes keine Beratungen durchführen 
und vernetzt daher mit dem Mieterverein oder rät zu juristischer Beratung. 
 
In den Fällen, in denen im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen oder 
Sanierungsarbeiten erhebliche Mängel für die Bewohner*innen entstehen oder Umbauten 
gegen bestehende Mietverhältnisse relevant werden, wird geprüft, ob ein 
ordnungsbehördliches Einschreiten nach dem Wohnraumstärkungsgesetz NRW erforderlich 
ist oder die Bauaufsicht involviert wird. 
 
Ende Juni ist zu diesem Fall eine Anzeige (anonym) zu fehlenden Rettungswegen bei der 
Bauaufsicht eingegangen, weswegen dieser Fall in die sog. Fall- und Fachkonferenz und in 
die Amtsleitungsrunde delegiert wurde, die am 13.07.2026 und 15.07.2026 stattgefunden 
haben. Gleichzeitig ist ein Statiker der Bauaufsicht vor Ort gewesen. Die Wohnungen wurden 
bereits nach unserer Recherche in der Vergangenheit umgebaut, der dadurch mangelnde 
Rettungsweg wurde erst jetzt bekannt. Damit ist für die Verwaltung dieser Fall über mehrere 
Dienststellen verknüpft. Die Verwaltung wird zunächst die rechtmäßige Form dieses Umbaus 
kontrollieren und die Genehmigungsfähigkeit der nun neuen Eingriffe überprüfen. Dem 
Eigentümer wurde Ende Juni ein Anhörungsschreiben übersandt, da er neue statische 
Eingriffe vornimmt. Der Eigentümer wurde gleichzeitig aufgefordert den ersten Rettungsweg 
von Baumaterial sofort zu beräumen. Zusätzlich wird überprüft, ob die seinerzeit und 
aktuellen Baumaßnahmen mit einer Entmietung wie oben angenommen im Zusammenhang 
zu sehen sind. Wenn ja, werden geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Auch die 
Mieter*innen mussten behördlich angehört werden. 
 
Seite 1 von 2 
 
Frage 2: 
Welche Institutionen werden von der Verwaltung empfohlen, um Betroffene solcher 
sogenannten Entmietungen zu unterstützen? 
 
Antwort: 
Für die Hilfestellung in mietrechtlichen Angelegenheiten vernetzt die Beratungsstelle mit dem 
Mieterverein Düsseldorf e.V. sowie der Inanspruchnahme eines Fachanwaltes für Mietrecht. 
Die Fall- und Fachkonferenz verknüpft in solchen Fällen bau- und wohnungsaufsichtliche 
Ermittlungen. Insofern ist die anonyme Anzeige auch bei der Bauaufsicht richtig gewesen. 
Frage 3: 
Welche Kapazitäten, Ressourcen oder Neustrukturierungen würde die 
Wohnungsaufsicht benötigen, um Betroffene solcher sogenannten Entmietungen 
unterstützen zu können? 
 
Antwort: 
Mit Einführung der Strategie Wohnraumschutz zum Anfang des Jahres 2025 wurde der 
Fachbereich Wohnungsaufsicht um weitere Mitarbeiter*innen, insbesondere auch um eine 
Beratungsstelle mit Hotline, ergänzt. 
Mieter*innen erfahren bei Kontaktaufnahme, welche Behörde oder Institution fachlich 
zuständig ist und werden, sofern die Zuständigkeit nicht im Fachbereich Wohnungsaufsicht 
liegt, entsprechend vernetzt. Wie der Fall eindeutig belegt, ist es sinnvoll, Meldungen an die 
Bauaufsicht, das Wohnungs- sowie Stadtplanungsamt zu verknüpfen. Hierzu dient die Fall- 
und Fachkonferenz. Zur Strategie gehören im Weiteren auch die sozialen 
Erhaltungssatzungen, die auf den Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung 
abzielen und als Instrument gegen Verdrängung stehen. 
Der Bundesgesetzgeber hat Instrumente zum Wohnraum- und Mieterschutz entwickelt, die 
jedoch nicht vollumfänglich per Landesverordnung auf die Kommunen übertragen wurden. 
Hierzu gehört z.B. der Genehmigungsvorbehalt bei der Umwandlung von Miet- in 
Eigentumswohnungen sowie die strafbewehrte Durchführung einer baulichen Veränderung 
von Wohnraum in missbräuchlicher Weise. 

Cornelia Zuschke 
Beigeordnete 
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Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF

TOP 6 · Bericht aus der Kleinen Kommission für nachhaltige Entwicklungzur Kenntnis genommen
TOP 6 · RAT/383/2026zur Kenntnis genommen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Sachdarstellung“

Der Rat der Stadt hat am 11.02.2026 beschlossen, die Kleine Kommission für nachhaltige Entwicklung (KKnE) zunächst auszusetzen, bis eine Neukonzeption vorgenommen ist (RAT/013/2026). Die Neukonzeption liegt vor, die benannten Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen tagten am 28.05.2026 um 17 Uhr im Rathaus zur konstituierenden Sitzung der KKnE.

TOP 7 · Bestellung eines ordentlichen Mitglieds für die Düsseldorfer Gesundheitskonferenz. Hier: Landesverband der Hebammen NRW e. V.einstimmig beschlossen
TOP 7 · AGS/048/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf benennt den Landesverband der Hebammen NRW e.V. Berrenrather Str. 177 50937 Köln als Mitglied der Düsseldorfer Gesundheitskonferenz und bestellt Frau Maren Johnston als ordentliches Mitglied und Frau Sarah Schmelzer als stellvertretendes Mitglied.

Aus „Sachdarstellung“

Die Düsseldorfer Gesundheitskonferenz ist ein zentrales Gremium des kommunalen Gesundheitswesens und Bestandteil des gesetzlichen Auftrags des Öffentlichen Gesundheitsdienstes gemäß § 24 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst Nordrhein-Westfalen. Sie dient der Koordination, Vernetzung und Weiterentwicklung der gesundheitlichen Versorgung auf kommunaler Ebene sowie der Förderung gesundheitlicher Chancengleichheit. Die Bestellung der stimmberechtigten Mitglieder*innen der Gesundheitskonferenz erfolgt durch den Stadtrat gemäß § 3 der Geschäftsordnung der Düsseldorfer Gesundheitskonferenz .

TOP 8 · Bestellung eines ordentlichen Mitglieds für die Düsseldorfer Gesundheitskonferenz. Hier: Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfaleneinstimmig beschlossen
TOP 8 · AGS/049/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf benennt die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen Willstätterstr. 10 40549 Düsseldorf als Mitglied der Düsseldorfer Gesundheitskonferenz und bestellt Frau Dr. phil. Dipl.-Psych. Cordula Wewers als ordentliches Mitglied.

Aus „Sachdarstellung“

Die Düsseldorfer Gesundheitskonferenz ist ein zentrales Gremium des kommunalen Gesundheitswesens und Bestandteil des gesetzlichen Auftrags des Öffentlichen Gesundheitsdienstes gemäß § 24 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst Nordrhein-Westfalen. Sie dient der Koordination, Vernetzung und Weiterentwicklung der gesundheitlichen Versorgung auf kommunaler Ebene sowie der Förderung gesundheitlicher Chancengleichheit. Die Bestellung der stimmberechtigten Mitglieder der Gesundheitskonferenz erfolgt durch den Stadtrat gemäß § 3 der Geschäftsordnung der Düsseldorfer Gesundheitskonferenz .

TOP 9 · Benennung von Mitglieder*innen für den Forensikbeirat bei der LVR-Klinik Düsseldorfeinstimmig beschlossen
TOP 9 · AGS/052/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales empfiehlt dem Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf, für die Dauer der laufenden Ratsperiode die nachfolgend benannten Funktionen bzw. Institutionen als Mitglieder für den Forensikbeirat bei der LVR-Klinik Düsseldorf vorzuschlagen: 1. Gesundheitsamt Düsseldorf, Amtsleitung oder eine von ihr benannte Vertretung aus dem Sachgebiet Sucht- und Psychiatriekoordination 2. Vorsitz des Ausschusses für Gesundheit und Soziales der Landeshauptstadt Düsseldorf 3. Polizeipräsidium Düsseldorf, benannte Vertretung aus einer zuständigen Führungs- oder Koordinierungsfunktion 4. Ordnungsamt Düsseldorf, Leitung oder benannte Vertretung aus dem Bereich Ordnungs- und Gefahrenabwehr 5. Liga Wohlfahrt Düsseldorf, benannte Vertretung mit möglichst sozialpsychiatrischem Bezug 6. ver.di Düsseldorf bzw. zuständige örtliche Arbeitnehmervertretung aus dem Bereich Gesundheit und Soziales 7. örtliche Medien, insbesondere eine benannte Vertretung der Düsseldorfer Lokalredaktion der Rheinischen Post oder eines vergleichbaren örtlichen Mediums 8. Glaubensgemeinschaften, ökumenisch abgestimmte Vertretung, zum Beispiel über die katholische und evangelische Kirche bzw. die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen Düsseldorf 9. Industrie- und Handelskammer Düsseldorf, benannte Vertretung aus Präsidium oder Geschäftsführung 10. Handwerkskammer Düsseldorf, benannte Vertretung aus Präsidium oder Geschäftsführung 11. Justiz, benannte Vertretung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf oder des Landgerichts Düsseldorf mit Bezug zu Strafsachen, Strafvollstreckung oder Maßregelvollzug 12. Vorsitz der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft Düsseldorf Die Verwaltung wird beauftragt, die Abstimmung mit den genannten Institutionen aufzunehmen und dem Rat die namentlichen Benennungsvorschläge zur Beschlussfassung vorzulegen.

TOP 10 · Zuwendung des Verkehrs- und Verschönerungsvereins für den linksrheinischen Teil der Stadt Düsseldorf e.V.einstimmig beschlossen
TOP 10 · AÖE/037/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Annahme von Zuwendungen des Verkehrs- und Verschönerungsverein für den linksrheinischen Teil der Stadt Düsseldorf e.V.. Beschlusslage: Ratsbeschluss AÖE/048/2025 Annahme von Zuwendungen des Verkehrs- und Verschönerungsverein für den linksrheinischen Teil der Stadt Düsseldorf e.V.

Aus „Sachdarstellung“

Der Verkehrs- und Verschönerungsverein für den linksrheinischen Teil der Stadt Düsseldorf e.V. (VVV) hat sich unter anderem zum Ziel gesetzt, die Pflege und Ausgestaltung der öffentlichen Straßen, Anlagen, Spazierwege sowie Sport- und Kinderspielplätze im Linksrheinischen zu fördern.

TOP 11 · Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Garath 2.0einstimmig beschlossen
TOP 11 · APS/040/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Sachdarstellung“

Beschlusslage APS/050/2023: Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Garath 2.0 – Ein Stadtteil in Bewegung (Bedarfsbeschluss) 1. Ausgangslage Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 17.05.2023 das „Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) Garath 2.0 – Ein Stadtteil in Bewegung“ (APS/050/2023) einstimmig beschlossen.

TOP 12 · Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Rath/Mörsenbroichmehrheitlich beschlossen
TOP 12 · APS/041/2026mehrheitlich beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Sachdarstellung“

Beschlusslage APS/051/2023: Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Rath/ Mörsenbroich – Mitten am Stadtrand (Bedarfsbeschluss) 1. Ausgangslage Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 17.05.2023 das „Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) Rath/Mörsenbroich – Mitten am Stadtrand“ (APS/050/2024) einstimmig beschlossen.

TOP 13 · Bebauungsplan - Entwurf Nr. 03/029 - Planstraße Oberbilkmehrheitlich beschlossen
TOP 13 · APS/042/2026mehrheitlich beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Sachdarstellung“

Der Rat der Stadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 28.06.2001 einen Grundsatz- beschluss zur Ortsumgehung Oberbilk gefasst. In der Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses (OVA) am 24.06.2004 wurde die Verwaltung mit der Planung der 1. Ausbaustufe der Ortsumgehung Oberbilk, den 2-streifigen Ausbau von der Werdener Straße bis zur Karl-Geusen Straße (1.

TOP 14 · Plan Nr. 03/051 - Buysstraße/ Fruchtstraße / Mecumstraße / Düsseleinstimmig beschlossen
TOP 14 · APS/050/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus der Sachdarstellung

Sitzung des APS am 01.07.2026 Vorlage Nr. APS/050/2026 ____________________________________________________________ Plan Nr. 03/051 Satzung über ein besonderes - Buysstraße / Fruchtstraße / Mecumstraße/ Düssel - Vorkaufsrecht Vorlage Nr. APS/050/2026 Gebiet zwischen Buysstraße, Fruchtstraße, Mecumstraße und Düssel (Fruchtstraße 28-36) - Beschluss über städtebauliche Entwicklungsziele - Beschluss einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht Beschlussentwurf: BV 3 Die Bezirksvertretung 3 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 und Nr. 7 der Bezirkssatzung über die städtebaulichen Entwicklungsziele sowie über die in diesem Zusammenhang aufzustellende Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht angehört und empfiehlt dem Rat der Stadt eine vorlagegemäße Beschlussfassung.

TOP 15 · Bauvoranfrage Paulsmühlenstraße 6 - Neubau eines Wohnquartierseinstimmig beschlossen
TOP 15 · APS/064/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen und die Erteilung des Bauvorbescheids. Befreiungen sind erforderlich hinsichtlich der Art der Nutzung, für das Überschreiten der überbaubaren Grundstücksfläche, das Überschreiten der festgesetzten Gebäudehöhen und das Überschreiten der Geschossflächenzahl (GFZ).

Aus „Sachdarstellung“

Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 09/001 „Südlich Paulsmühlenstraße“. Der Bebauungsplan setzt unter anderem hinsichtlich der Art der Nutzung ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GE), durch Baugrenzen eine überbaubare Fläche sowie eine maximale Gebäudehöhe von 60,00 m über NHN und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 2,4 fest.

TOP 16 · Entschädigungsregelung für die Mitglieder des Umlegungsausschussesmehrheitlich beschlossen
TOP 16 · APS/067/2026mehrheitlich beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Stadt beschließt für die ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder des Umlegungsausschusses ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Entschädigungsregelung (erhöhte Beträge fett gedruckt): Monatl. Aufwandsent- schädigung Monatl. Arbeitsent- schädigung Sitzungsgeld Fahrtkosten Vorsitzende*r 55 € bisher 51,13 € 130 € bisher 127,82 € 50 € bisher 35,79 € 0,30 €/km bisher pauschal 127,80 € stellv. Vorsitzende*r 55 € bisher 51,13 € 105 € bisher 102,26 € 50 € bisher 35,79 € 0,30 €/km bisher pauschal 127,80 € Mitglied mit Befähigung zum höheren verm.- techn.

Aus „Sachdarstellung“

Die bisherigen Beträge der Aufwands- und Arbeitsentschädigung sind für den Vorsitzenden auf 100 DM bzw. 250 DM und die stellvertretende Vorsitzende auf 100 DM bzw. 200 DM durch den Ratsbeschluss vom 18.06.1998 festgelegt worden. Ebenso sind die Arbeitsentschädigung für das Mitglied mit der Befähigung für den höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst und das sachverständige Mitglied für die Bewertung von Grundstücken sowie deren Vertreter*innen auf 200 DM festgelegt worden.

TOP 17 · Nachträgliche Erteilung der Zustimmung der Gemeinde gemäß § 36a BauGB zu Vorhaben nach § 31 Abs. 3 BauGBmehrheitlich beschlossen
TOP 17 · RAT/394/2026mehrheitlich beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Im Original formuliert

Der Rat beschließt, die Zustimmung der Gemeinde zu den aufgeführten Vorhaben nach § 31 Abs. 3 BauGB nachträglich gemäß § 36a BauGB zu erteilen. Die bisher durch den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung getroffenen Entscheidungen werden damit bestätigt.

Aus „Sachdarstellung“

Durch eine Änderung des Baugesetzbuches wurde mit § 36a BauGB ein eigenständiges Zustimmungserfordernis der Gemeinde für Vorhaben nach § 31 Abs. 3 BauGB und § 34 Abs. 3b BauGB eingeführt („Wohnungsbauturbo“). Danach sind entsprechende Vorhaben nur mit Zustimmung der Gemeinde zulässig. Dies gilt ausdrücklich auch dann, wenn die Gemeinde selbst zuständige Bauaufsichtsbehörde ist.

TOP 18 · Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder, in Tagespflege und im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereichmehrheitlich beschlossen
TOP 18 · JHA/059/2026mehrheitlich beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Sachdarstellung“

Die neue Elternbeitragssatzung tritt zum 01.08.2027 in Kraft und setzt ein deutliches Zeichen für Chancengerechtigkeit und frühe Bildung im Elementar- und Primarbereich. Sie stellt Familien mit Kindern von null bis zehn Jahren in allen Einkommensstufen in den Betreuungsmodellen bis zu 35 Wochenstunden (15 Uhr-Modell Offener Ganztag) komplett beitragsfrei.

TOP 18.3 · Änderungsantrag der Ratsfraktion Die Linke zur Vorlage JHA/059/2026mehrheitlich abgelehnt
TOP 18.3 · RAT/451/2026mehrheitlich abgelehnt

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Begründung“

Die Linke sieht das Recht auf kostenlose Bildung nur verwirklicht, wenn Kinder und Jugendliche aller Haushalte Bildungs- und Betreuungsangebote unterschiedslos kostenfrei nutzen können. Entsprechend streben wir an, dass keine Beiträge für die Betreuung von Kindern in der Kita oder OGS, für Bildungsangebote und für Schulessen erhoben werden, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Die Beteiligung besonders einkommensstarker Haushalte an der Finanzierung der Angebote sollte über eine gerechte Besteuerung sichergestellt werden.

TOP 18.4 · Änderungsantrag der Ratsfrau Marmulla zur Vorlage JHA/059/2026mehrheitlich abgelehnt
TOP 19 · Besetzung Bernd-und-Hilla-Becher-Preisgerichtes 2025-2030mehrheitlich beschlossen
TOP 19 · KUA/095/2026mehrheitlich beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt gemäß den „Bestimmungen über die Verleihung des Bernd-und-Hilla-Becher-Preises der Landeshauptstadt Düsseldorf ab dem Jahr 2022“ die Besetzung des Preisgerichtes des Bernd-und-Hilla-Becher-Preises für die Dauer einer Wahlperiode des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 01.11.2025 bis zum 31.10.2030.

Aus „Sachdarstellung“

1. Kurzdarstellung: Alle zwei Jahre vergibt die Landeshauptstadt Düsseldorf den Bernd-und-Hilla-Becher-Preis an Persönlichkeiten, die einen wichtigen Beitrag zum zeitgenössischen Diskurs in der Kunst durch ihre Arbeit im Kontext der Fotografie geleistet haben. Der Hauptpreis ist mit 15.000 Euro dotiert und der Förderpreis mit 5.000 Euro. Bisherige Preisträgerinnen des Hauptpreises sind Ursula Schulz-Dornburg (2025), Carrie Mae Weems (2022) und Evelyn Richter (2020). Den Förderpreis haben Farah Al Qasimi (2025), Hannah Darabi (2022) und Theo Simpson (2020) erhalten.

TOP 20 · Änderung der Satzung der Volkshochschuleabweichend beschlossen
TOP 20 · KUA/097/2026abweichend beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Änderung der Satzung für die Volkshochschule der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 19.12.2018.

Aus „Sachdarstellung“

1. Kurzdarstellung Folgende Punkte machen eine Änderung der Satzung erforderlich:  Voranstellung einer Präambel zur Verdeutlichung der Grundeinstellung der Volkshochschule (VHS) sowie Dokumentation des partizipativen und teamorientierten Ansatzes (§§ 5+6)  Neugestaltung des Mitwirkungsverfahrens (Abschnitt 2 §§ 5-12)  Sprachliche Anpassungen 2. Ausgangslage Mit dem Umzug der Volkshochschule ergibt sich eine strukturelle und inhaltliche Neuausrichtung. Diese schlagen sich auch auf die Satzung nieder (siehe Anlage 1).

TOP 21 · Wahl eines Mitgliedes und dessen Stellvertretung in die Mitgliederversammlung und in die Bezirksarbeitsgemeinschafteinstimmig beschlossen
TOP 21 · KUA/098/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf wählt ein Mitglied mit der unten genannten Funktion sowie ein stellvertretendes Mitglied der genannten Funktion zur Vertreterin bzw. zum Vertreter der Stadt in die Mitgliederversammlung und die Bezirksarbeitsgemeinschaft des Landesverbands der Volkshochschulen NRW e.V.: Mitglied: Leitung der Volkshochschule Stellvertretung: Leitung der Verwaltungsabteilung der Volkshochschule Beschlusslage: Gremium Datum Vorlagennummer mit Titel Beschlussart Rat 2015 40/49/2015 Wahl eines Mitgliedes und dessen Stellvertretung in die Mitgliederversammlung und in die Bezirksarbeitsgemeinschaft des Landesverbandes der Volkshochschulen von NRW e.V.

Aus „Sachdarstellung“

1. Kurzdarstellung Die Stadt Düsseldorf ist Mitglied im Landesverband der Volkshochschulen NRW e.V., einem Zusammenschluss der Träger der Volkshochschulen. Laut Satzung des Landesverbandes können kommunale Träger nach den für sie geltenden gesetzlichen Vorschriften Vertretungen in die Mitgliederversammlung wählen. Die Vertretung soll nun an die Funktionen ´Leitung der Volkshochschule` und ´Leitung der Verwaltungsabteilung der Volkshochschule` gekoppelt werden und nicht mehr an die Personen selbst.

TOP 22 · Herbeiführen eines Bedarfsbeschlusses - Neugestaltung Konrad-Adenauer-Platzmehrheitlich beschlossen
TOP 22 · OVA/061/2026mehrheitlich beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, auf Basis der vorliegenden Vorplanung die weitere Planung zur Neugestaltung des Konrad- Adenauer-Platzes als Weiterführung des kooperativen Verfahrens zur Entwicklung des Bahnhofsumfeldes mit DB InfraGO AG bis zum Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss durchzuführen und eine Kostenberechnung zu erstellen.

Aus „Sachdarstellung“

Geschätzte Kosten ab Bedarfsbeschluss bis Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss (brutto) ca. 7,09 Mio. EUR Vorläufige Gesamtkosten* (brutto) ca. 86,42 Mio. EUR * Gesamtkosten ohne Berücksichtigung einer evtl. Baupreissteigerung Bedarfslage/Bedarfsdarstellung Im Jahr 2018 wurde das seitens der Deutschen Bahn DB InfraGO AG (nachfolgend DB) und der Landeshauptstadt Düsseldorf (nachfolgend LHD) gemeinsam eingeleitete Wettbewerbsverfahren „Neugestaltung Konrad-Adenauer-Platz und Revitalisierung Bahnhofsumfeld“ mit einstimmiger Entscheidung der Jury beendet (vgl. Vorlage APS 61/75/2018, Zustimmende Kenntnisnahme der Wettbewerbsergebnisse des APS und des OVA).

TOP 23 · Neugestaltung östliche Königsalleemehrheitlich beschlossen
TOP 23 · OVA/062/2026mehrheitlich beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung für das Projekt „Neugestaltung östliche Königsallee“ die Planung durchzuführen und eine Kostenberechnung zu erstellen. Die Planung enthält neben der Aufwertung der Aufenthaltsqualität einen Radweg in zwei Richtungen.

Aus „Sachdarstellung“

Vorläufige Gesamtkosten* (brutto) 10.010.400,- EUR * Gesamtkosten ohne Berücksichtigung einer evtl. Baupreissteigerung Bedarfslage Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 09.06.2022 Leitsätze zur Zukunft der Königsallee beschlossen (Vorlage APS/036/2022). Die Verwaltung wurde beauftragt, die weitere Entwicklung der Königsallee auf der Grundlage der Leitsätze zu unterstützen.

TOP 25 · Bestimmungsverfahren an der KGS Mettmanner Straße zur Umwandlung der Schulart in eine Gemeinschaftsgrundschuleeinstimmig beschlossen
TOP 25 · SCHUA/041/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Umwandlung der Katholischen Grundschule Mettmanner Straße in eine Gemeinschaftsgrundschule zum Schuljahr 2026/27.

Aus „Sachdarstellung“

Gemäß § 26 Abs. 1 SchulG NRW können Grundschulen als Gemeinschaftsschulen, Bekenntnisschulen oder Weltanschauungsschulen geführt werden. Die Katholische Grundschule Mettmanner Straße wurde bislang als Bekenntnisschule mit katholischem Bekenntnis geführt.

TOP 26 · Zukunftsbetrachtung des Grundschul-Doppelstandortes Kartause-Hain-Schule / GGS Unterratheinstimmig beschlossen
TOP 26 · SCHUA/042/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Sachdarstellung“

Die Kartause-Hain-Schule und die GGS Unterrath bildeten bislang einen Grundschul- Doppelstandort in Unterrath mit insgesamt zwölf Klassen, von welchen sich aktuell acht Klassen an der Kartause-Hain-Schule und vier Klassen an der GGS Unterrath befinden. Beide Schulen sind bereits zum aktuellen Zeitpunkt trotz unterschiedlicher Adressen als ein zusammenhängender Schulstandort organisiert und nutzen gemeinschaftlich ausgewählte Teile der vor Ort vorhandenen Infrastruktur, wie beispielsweise die Einfeldsporthalle.

TOP 27 · Technische Abwassersatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 19.04.2021 - Anpassung der Anlage 1 - Beschluss -einstimmig beschlossen
TOP 28 · Pariser Straße/Drususstraße, Sanierung Regenüberlauf 14 (I-2030709003) - Bedarfsbeschluss -einstimmig beschlossen
TOP 28 · SEBD/021/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, für das Projekt „Pariser Straße/Drususstraße, Sanierung Regenüberlauf 14“ (I-2030709003) die Planung durchzuführen und eine Kostenberechnung zu erstellen.

Aus „Sachdarstellung“

Kosten Vorläufige Gesamtkosten (brutto) 7.694.560 EUR Vorläufige jährliche Nettofolgekosten 29.189 EUR Bedarfslage Die Notwendigkeit der Maßnahme ergibt sich aus der Netzanzeige für das Einzugsgebiet des Klärwerk-Nord gemäß Generalentwässerungsplan (GEP) vom März 2014. Im Rahmen der Untersuchung wurde für unter anderem den Regenüberlauf Pariser Straße ein Sanierungsbedarf festgestellt, da die erforderlichen Nachweise allgemein nicht erbracht werden konnten.

TOP 29 · Kenntnisnahme des Jahresabschlusses 2025 der Stadtsparkasse Düsseldorf, Beschluss zur Gewinnverwendung sowie Entlastung der Sparkassenorgane für das Jahr 2025einstimmig beschlossen
TOP 29 · RAT/393/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

1. Der Rat der Stadt Düsseldorf nimmt den Jahresabschluss 2025 der Stadtsparkasse Düsseldorf zur Kenntnis. 2. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt auf Vorschlag des Verwaltungsrates, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2025 in Höhe von 50.271.116,45 € - gemäß § 25 Abs. 1 b) SpkG NRW in H.v. 21.300.000,00 € der Landeshauptstadt Düsseldorf zuzuführen und - gemäß § 25 Abs. 1 c) SpkG NRW in H.v. 28.971.116,45 € in die Sicherheitsrücklage einzustellen.

Aus „Sachdarstellung“

Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Düsseldorf gibt dem Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf eine Beschlussempfehlung zur Gewinnverwendung gemäß §§ 24 Abs. 4 und 25 Abs. 1 Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) auf Basis der im Nominierungs- und Hauptausschuss zu treffenden Empfehlung an den Verwaltungsrat (entsprechend Ziffer 3.4 d der Geschäftsordnung des Nominierungs- und Hauptausschusses der Stadtsparkasse Düsseldorf). Dies ist in der Verwaltungsratssitzung am 26.06.2026 erfolgt.

TOP 30 · Evaluation über die Einführung der Beherbergungssteuerzur Kenntnis genommen
TOP 30 · RAT/343/2026zur Kenntnis genommen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Sachdarstellung“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschloss am 15.06.2023 die durch die Verwaltung vorgelegte Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Beherbergungssteuersatzung) mit der Vorgabe, dass eine Evaluation der Beherbergungssteuersatzung nach zwei Jahren vereinbart wird.

TOP 31 · Umlegungsausschuss -Bestellung von Mitgliedern-einstimmig beschlossen
TOP 31 · RAT/375/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Stadt bestellt gemäß der §§ 3 bis 5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 07.07.1987 (GV NRW S. 220/ SGV NRW 231) für die Dauer von fünf Jahren Herrn Dipl.-Ing. Burkhard Klingen -Sachverständiger für Vermessung- mit Wirkung vom 24.08.2026 zum ordentlichen Mitglied und Frau Hanna Weber -zum Richteramt befähigte Beamtin- mit Wirkung vom 01.09.2026 zur stellvertretenden Vorsitzenden des Umlegungsausschusses.

Aus „Sachdarstellung“

Die fünfjährige Amtszeit von Herrn Klingen endet am 23.08.2026. Herr Klingen hat sich mit der Wiederbestellung einverstanden erklärt. Mit Ablauf der fünfjährigen Amtszeit von Frau Wille am 31.08.2026 soll Frau Weber ihre Nachfolge antreten.

TOP 32 · Abbruchantrag, Hoffeldstraße 43 – Abbruch des vorhandenen Wohn- und Geschäftshauses – Entscheidung nach Beanstandungmehrheitlich beschlossen
TOP 32 · RAT/382/2026mehrheitlich beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Sachdarstellung“

I. Die Bezirksvertretung 2 hat in ihrer Sitzung vom 28. April 2026 mehrheitlich den Antrag auf Beseitigung des vorhandenen Wohn- und Geschäftshauses Hoffeldstraße 43 abgelehnt. Der ablehnende Beschluss wurde gemäß den §§ 37 Absatz 6 Satz 5, 54 Absätze 2 und 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) durch Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller beanstandet.

Aus „Begründung“

Gemäß § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 S. 1 lit. a) der Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen gemäß § 39h Bundesbaugesetz für verschiedene Bereiche in den Stadtbezirken 1, 2, 3, 4, 6, 7 und 9 der Landeshauptstadt Düsseldorf (nachfolgend: Erhaltungssatzung), bedarf der Rückbau bzw. Abbruch von baulichen Anlagen im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung der Genehmigung.

TOP 33 · Jugendhilfeausschuss -Ersatzwahl eines Mitgliedes der im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe-einstimmig beschlossen
TOP 33 · RAT/385/2026einstimmig beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Stadt wählt für den Rest der laufenden Amtszeit des Rates Herrn Oliver Boeddrig anstelle von Herrn Karl-Hermann Otto als Vertreter der im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe zum stimmberechtigten Mitglied in den Jugendhilfeausschuss.

Aus „Sachdarstellung“

Herr Otto tritt in den Ruhestand und hat daher sein Mandat im Jugendhilfeausschuss niedergelegt. Für die Nachfolge schlägt die evangelische Jugend Düsseldorf Herrn Boeddrig vor. Der Jugendring Düsseldorf hat diesem Vorschlag zugestimmt.

TOP 34 · Deutsche Oper am Rhein, Opernhaus der Zukunft (OdZ) – Aufhebung der Ratsbeschlüsse KUA/141/2024 und RAT/244/2024 sowie weiteres Vorgehenmehrheitlich beschlossen
TOP 34 · RAT/427/2026mehrheitlich beschlossen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) beschließt: 1. Die Aufhebung der Beschlüsse KUA/141/2024 „Heinrich-Heine-Allee 16a / Deutsche Oper am Rhein Opernhaus der Zukunft Beschlussvorlage zur Herbeiführung eines Grundsatzbeschlusses“ (hier Nummer 2) sowie RAT/244/2024 „Deutsche Oper am Rhein - Opernhaus der Zukunft - Aufhebung des Ratsbeschlusses KUA/041/2023 und neue Standortentscheidung, sowie nächste Verfahrensschritte“ und der damit einhergehenden Planungen für den Neubau des Opernhauses.

Aus „Sachdarstellung“

Mit der Aufhebung der Beschlüsse KUA/141/2024 und RAT/244/2024 werden die Planungen zur Realisierung eines Neubaus eingestellt sowie die weitere, ganzheitliche Betrachtung des Standortes Heinrich-Heine-Allee 16a ermöglicht. Der Realisierungswettbewerb „Opernhaus der Zukunft“ (OdZ) nach §§ 69 ff., §§ 78 ff. VgV sowie § 3 Abs. 3 RPW 2013 wurde nach Abschluss des Vergabeverfahrens ordnungsgemäß eingestellt. Dies erfolgte unter Bezugnahme auf den in der Bekanntmachung sowie den zugehörigen Vergabeunterlagen enthaltenen Haushaltsvorbehalt. Die am Wettbewerb beteiligten Büros sowie alle weiteren Projektbeteiligten wurden hierüber in geeigneter Weise informiert. Aus der Einstellung des Wettbewerbs ergeben sich für die Landeshauptstadt Düsseldorf keine weiteren Verpflichtungen.

TOP 34.1 · Ergänzungsantrag der Ratsfraktion SPD/Volt zur Vorlage RAT/427/2026mehrheitlich abgelehnt
TOP 34.1 · RAT/455/2026mehrheitlich abgelehnt

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Antrag“

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat bis zum 24.09.2026 ein Gesamtkonzept zur geplanten langfristigen Sicherung und Entwicklung des Opernstandortes Heinrich-Heine-Allee vorzulegen. Dieses soll insbesondere enthalten:  den baulichen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf,  ein Zeit- und Umsetzungskonzept,  eine belastbare Kosten- und Finanzierungsübersicht,  den Bedarf an ergänzenden Infrastrukturmaßnahmen (insbesondere Lager- und Probeflächen),  Aussagen zur Energieeffizienz, Klimaanpassung und Barrierefreiheit,  eine Bewertung der Auswirkungen auf den laufenden Spielbetrieb.

TOP 35.14 · Antrag der Ratsfraktion SPD/Volt: Zweitwohnungssteuer einführen – kommunale Einnahmebasis stärkenNoch kein Ergebnisvermerk
TOP 35.14 · RAT/365/2026Noch kein Ergebnisvermerk

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Antrag“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung einer Satzung für eine Zweitwohnungssteuer, die 10% der Nettokaltmiete betragen soll. Davon ausgenommen sein sollen:  Wohnungen in Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen dienen,  Wohnungen, die aus therapeutischen oder sozialpädagogischen Gründen entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden,  Wohnungen, die von Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und Erziehungszwecken dienen,  Räume in Frauenhäusern (Zufluchtswohnungen),  Räume zum Zwecke des Strafvollzugs,  aus beruflichen Gründen gehaltene Wohnungen eines*einer nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, beziehungsweise Lebenspartner*in, dessen*deren eheliche, beziehungsweise lebenspartnerschaftliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet. Voraussetzung ist, dass sich dieser*diese überwiegend im Stadtgebiet aufhält und die eheliche beziehungsweise die lebenspartnerschaftliche Wohnung die Hauptwohnung ist.

Aus „Begründung“

Während rund 92 Kommunen in NRW – darunter Duisburg, Köln und Bochum – die Zweitwohnungssteuer längst als verlässliche Einnahmequelle nutzen, verzichtet Düsseldorf weiterhin darauf. Auch unter den zehn größten deutschen Städten ist Düsseldorf damit die Einzige, die keine Zweitwohnungssteuer erhebt.

TOP 35.15 · Antrag der Ratsfraktion SPD/Volt: Sinnvolle Projektabwicklung U81 – Priorisierung des Bauabschnitts U81/WestNoch kein Ergebnisvermerk
TOP 35.15 · RAT/366/2026Noch kein Ergebnisvermerk

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Antrag“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, im weiteren Planungsverfahren der Stadtbahnlinie U81 den Bauabschnitt U81/West zu priorisieren.

Aus „Begründung“

Der Bau der Stadtbahnlinie U81 ist, an der Größenordnung und dem Finanzvolumen bemessen, das größte laufende Infrastrukturprojekt der Landeshauptstadt Düsseldorf. Für die Teilabschnitte U81/Ost und U81/West liegen der Kleinen Kommission U81 bereits Ergebnisse der jeweiligen Machbarkeitsuntersuchungen vor, an denen eine externe Förderfähigkeit bemessen werden und demnach Aussagen zur Finanzierbarkeit getroffen werden können.

TOP 35.16 · Antrag der Ratsfraktion SPD/Volt: Genug getestet – Bodycams für Ordnungsdienstmitarbeitende endlich einführenNoch kein Ergebnisvermerk
TOP 35.16 · RAT/367/2026Noch kein Ergebnisvermerk

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Antrag“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, auf Grundlage des Vierten Gesetzes zur Änderung des Ordnungsbehördengesetzes des Landes Nordrhein- Westfalens den Ordnungs- und Servicedienst der Landeshauptstadt Düsseldorf mit körpernah getragenen Aufnahmegeräten auszustatten.

Aus „Begründung“

Der Einsatz von körpernah getragenen Aufnahmegeräten (sogenannte Bodycams) wird zunehmend als wertvolles Hilfsmittel angesehen, um die Sicherheit und Transparenz im Arbeitsalltag von Ordnungsdienstmitarbeitenden zu erhöhen. Erfahrungen aus anderen Städten haben bereits gezeigt, dass durch die beweissichere Dokumentation von Vorfällen eine deeskalative Wirkung erzielt und aggressives Verhalten reduziert werden kann.

TOP 35.17.1 · Änderungsantrag der Ratsfraktion Die Linke zur Vorlage RAT/390/2026Noch kein Ergebnisvermerk
TOP 35.17.1 · RAT/454/2026Noch kein Ergebnisvermerk

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Begründung“

Die Linke begrüßt die Prüfung und Konzeptionierung von sicheren Bademöglichkeiten für alle Düsseldorfer*innen am Rheinufer. Sie könnten dazu beitragen, das lebensgefährliche, unerlaubte Schwimmen im Rhein zurückzudrängen. Wir sehen bei der Bädergesellschaft die Expertise und den öffentlichen Auftrag, das neue Angebot preislich für alle Bevölkerungsschichten so zu gestalten, so dass es für alle bezahlbar ist und breit angenommen wird. Daher sollte die Bädergesellschaft Trägerin dieser Bademöglichkeiten am Rhein werden.

TOP 35.18 · Antrag der FDP-Ratsfraktion: Veräußerung des Grundstücks Am Wehrhahn 1 und Oststraße 15 – ehem. KaufhofNoch kein Ergebnisvermerk
TOP 35.18 · RAT/391/2026Noch kein Ergebnisvermerk

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Antrag“

Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Ausschreibung eines Investorenauswahlverfahrens mit Konzeptausschreibung und Höchstgebot des Grundstücks Am Wehrhahn 1 und Oststraße 15 (ehem. Kaufhof), welches ursprünglich für den geplanten Neubau eines Opernhauses vorgesehen war, einzuleiten.

Aus „Begründung“

Die FDP steht für eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik und unterstützt die Forderung des Bund der Steuerzahler. Mit der Entscheidung, die Planungen für einen Opernneubau am Wehrhahn einzustellen, entfällt der ursprüngliche Verwendungszweck des von der Stadt erworbenen Grundstücks.

TOP 35.19 · Antrag der Ratsfraktion SPD/Volt: Meldekategorie „Hornissen-Nest“ in die App „Düsseldorf bleibt sauber“ integrierenNoch kein Ergebnisvermerk
TOP 35.19 · RAT/389/2026Noch kein Ergebnisvermerk

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Antrag“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, die App „Düsseldorf bleibt sauber" um die Meldekategorie „Asiatisches Hornissennest" zu erweitern und die neue Meldemöglichkeit zielgruppengerecht zu kommunizieren – etwa über direkte Information an Kleingärtnervereine und Imkervereine im gesamten Stadtgebiet.

Aus „Begründung“

Die App „Düsseldorf bleibt sauber" hat sich als niedrigschwelliges und erfolgreiches Instrument der Bürgerbeteiligung etabliert, wie die stetig steigenden Nutzungszahlen belegen. Die Meldewahrscheinlichkeit für relevante Sachverhalte steigt nachweislich mit der Anwenderfreundlichkeit des Meldewegs.

TOP 35.20 · Antrag der AfD-Ratsfraktion: Verzicht der Beigeordneten und des Oberbürgermeisters auf 10% ihrer BezügeNoch kein Ergebnisvermerk
TOP 35.20 · RAT/400/2026Noch kein Ergebnisvermerk

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Antrag“

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, zur Sitzung des Rates der Stadt Düsseldorf am 18. Juni 2026 stellt die Fraktion der Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Düsseldorf folgenden Antrag : 1. Der Rat der Stadt Düsseldorf beschließt, die Beigeordneten und den Oberbürgermeister aufzufordern, aufgrund der außergewöhnlich kritischen Finanzlage auf 10% ihrer Bezüge zu verzichten.

Aus „Begründung“

Die Landeshauptstadt Düsseldorf steht vor einer anhaltend schwierigen Haushaltslage. Hohe Schuldenstände und steigende Ausgaben zwingen die Stadt zu konsequenter Haushaltskonsolidierung. Angesichts der noch bevorstehenden, schmerzhaften Einschnitte ist es unabdingbar, dass diejenigen, die für die Verwaltung der Stadt verantwortlich zeichnen, persönlich als Vorbild vorangehen: So werden die kommenden Sparmaßnahmen auf breitere Akzeptanz stoßen, wenn Bürger und Mitarbeiter sehen, dass nicht nur bei ihnen gespart wird, sondern auch beim verantwortlichen Top-Management der Verwaltung.

TOP 35.21 · Antrag der AfD-Ratsfraktion: Kürzung der Aufwandsentschädigungen nebst Zulagen der Mitglieder des Rates um 10% sowie der Mitglieder der Bezirksvertretungen um 5%Noch kein Ergebnisvermerk
TOP 35.21 · RAT/401/2026Noch kein Ergebnisvermerk

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Antrag“

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, zur Sitzung des Rates der Stadt Düsseldorf am 16. Juli 2026 stellt die Fraktion der Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Düsseldorf folgenden Antrag : 1. Der Rat der Stadt Düsseldorf beschließt, dass die den Mitgliedern des Rates zustehenden Aufwandsentschädigungen und Zulagen um 10% gekürzt werden.

Aus „Begründung“

Die Landeshauptstadt Düsseldorf steht vor einer anhaltend schwierigen Haushaltslage. Hohe Schuldenstände und steigende Ausgaben zwingen die Stadt zu konsequenter Haushaltskonsolidierung. Angesichts der noch bevorstehenden, schmerzhaften Einschnitte ist es unabdingbar, dass diejenigen, die für die Geschicke der Stadt verantwortlich zeichnen und Verantwortung dafür tragen, dass die aktuelle Krisenlage entstanden ist, persönlich als Vorbild vorangehen: So werden die kommenden Sparmaßnahmen auf breitere Akzeptanz stoßen, wenn die Bürger sehen, dass nicht nur bei ihnen gespart wird, sondern auch bei den politisch Verantwortlichen.

TOP 35.22 · Antrag der AfD-Ratsfraktion: Streichung der Ausgaben für die zakk gGmbHNoch kein Ergebnisvermerk
TOP 35.22 · RAT/402/2026Noch kein Ergebnisvermerk

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Antrag“

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, zur Sitzung des Rates der Stadt Düsseldorf am 16. Juli 2026 stellt die Fraktion der Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Düsseldorf folgenden Haushaltsänderungsantrag : 1. Der im Haushaltsplanentwurf 2026 im Produkt 2528101, Zeile 15, Konto 53170000 vorgesehene Ansatz für Zuwendungen an die zakk gGmbH (Zentrum für Aktion, Kultur und Kommunikation) wird auf 0 EUR reduziert. Darüber hinaus werden sämtliche weiteren, im Haushaltsplanentwurf 2026 vorgesehenen Ansätze für Zuwendungen an die zakk gGmbH auf 0 EUR reduziert.

Aus „Begründung“

Bereits mit Antrag RAT/098/2026 vom 06.03.2026 haben wir die Streichung der o.g. Ausgaben gefordert. Die dortige Begründung machen wir uns ausdrücklich zu eigen. Zusätzlich kommt hinzu, dass, ausweislich der Presseberichterstattung der NRZ vom 06.06. d. J. (S. 45 des städt. Presseverteilers vom 08.06.26), das zakk Gastgeber einer Veranstaltung von DSSQ ist, auf welcher diese Organisation Maßnahmen gegen eine legale und angemeldete Veranstaltung der AfD am 15. Juni d. J. einschließlich begleitender Pressevertreter definieren sowie „überlegen und trainieren“ will, wie die DSSQ-Anhänger vor Ort mit den diese Veranstaltung schützende Polizisten „umgehen“ sollte. Darüber hinaus kündigt DSSQ an, die Gegenveranstaltung rechtswidrig nicht anmelden zu wollen.

TOP 35.23 · Antrag der AfD-Ratsfraktion: Errichtung eines kommunalen Ausreisezentrums am Düsseldorfer Flughafen zur effizienten Umsetzung bestehender AusreiseverpflichtungenNoch kein Ergebnisvermerk
TOP 35.23 · RAT/403/2026Noch kein Ergebnisvermerk

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Antrag“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Errichtung eines kommunalen Düsseldorfer Ausreisezentrums (Remigrationszentrums) in unmittelbarer Nähe des Düsseldorfer Flughafens zu prüfen. Ziel des Ausreisezentrums ist die flughafennahe Unterbringung ausreisepflichtiger Personen (abgelehnte Asylbewerber sowie Geduldete ohne Bleibeperspektive) zur zeitnahen und kontinuierlichen Durchführung rechtmäßiger Rückführungen.

Aus „Begründung“

Die Landeshauptstadt Düsseldorf steht – wie viele Kommunen – vor der Aufgabe, bestehende gesetzliche Ausreisepflichten rechtsstaatlich, wirksam, effizient und ohne vermeidbare Verzögerungen umzusetzen. Vollzugsdefizite sind so weit als möglich im Interesse der Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates zu reduzieren.

TOP 35.24 · Antrag der AfD-Ratsfraktion: Kinder- und Jugendschutz konsequent umsetzen: Erweiterung der aufstellten Piktogramme um zusätzliches Alkohol- und Cannabisverbot auf allen öffentlichen Spielplätzen sowie in allen städtischen Parkanlagen mit SpielgerätenNoch kein Ergebnisvermerk
TOP 35.24 · RAT/404/2026Noch kein Ergebnisvermerk

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Antrag“

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, hiermit bitten wir Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 16.07.2026 zu nehmen und entsprechend abstimmen zu lassen. 1. Die Erweiterung aller Piktogramme an Spielplätzen um die Verbote von Alkohol- und Cannabiskonsum und zusätzlicher Anbringung dieser erweiterten Piktogramme an allen öffentlichen Grünflächen mit Spielgeräten.

Aus „Begründung“

Im Jugendschutzgesetz ( JuSchG) , §9 Alkoholische Getränke, ist beschrieben, dass diese weder in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit weder abgegeben noch der Verzehr gestattet werden darf. Spielplätze, sowie öffentliche Parkanlagen mit Spielgeräten, sind besonders schützenswerte Orte des Aufenthalts und zur Freizeitgestaltung für Kinder und Ihre Familien.

TOP 35.25 · Antrag der AfD-Ratsfraktion: Prüfung der Verlagerung von Gesundheitsamt und Technischem Rathaus in das ehemalige Kaufhof-Gebäude am WehrhahnNoch kein Ergebnisvermerk
TOP 35.25 · RAT/405/2026Noch kein Ergebnisvermerk

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Antrag“

Die Verwaltung wird beauftragt, innerhalb von sechs Wochen eine Machbarkeitsstudie vorzulegen, ob das ehemalige Kaufhof-Gebäude am Wehrhahn (einschließlich Parkhaus) als neuer Standort für das Gesundheitsamt und/oder das Technische Rathaus geeignet ist.

Aus „Begründung“

Angesichts der dramatischen Haushaltslage (geplantes Defizit 2026: ca. 358 Mio. €) muss die Stadt alle Möglichkeiten zur Schadensminimierung prüfen. Das ehemalige Kaufhof- Gebäude bietet mit einer Nutzfläche von ca. 25.000–30.000 m² und sehr guter zentraler Lage (Wehrhahn) hervorragende Voraussetzungen für eine Verwaltungsnutzung.

TOP 35.26 · Antrag der AfD-Ratsfraktion: Stornierung des Neubaus des GesundheitsamtesNoch kein Ergebnisvermerk
TOP 35.26 · RAT/406/2026Noch kein Ergebnisvermerk

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Antrag“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, den bereits gefassten Beschluss zum Neubau des Gesundheitsamtes am Hauptbahnhof sofort zu stornieren und das Projekt aus dem Haushalt zu streichen.

Aus „Begründung“

Die Haushaltslage der Stadt Düsseldorf ist dramatisch. Für 2026 ist ein Defizit von rund 358 Millionen Euro geplant, die Rücklagen drohen aufgebraucht zu werden. In dieser Situation ist ein Neubau in Höhe von mindestens 160 Millionen Euro nicht vertretbar.

TOP 35.27 · Antrag der AfD-Ratsfraktion: Städtischen Zuschuss für den Verein STAY! Düsseldorfer Flüchtlingsinitiative e.V. mit sofortiger Wirkung streichenNoch kein Ergebnisvermerk
TOP 35.27 · RAT/407/2026Noch kein Ergebnisvermerk

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Im Original formuliert

Der Rat beschließt, den städtischen Zuschuss für den Verein STAY! Düsseldorfer Flüchtlingsinitiative e.V. mit sofortiger Wirkung zu streichen.

Aus „Begründung“

STAY! vertritt primär die Interessen von Personen ohne legalen Aufenthaltsstatus. Dies kollidiert in Teilen mit den Aufgaben der städtischen Behörden (Durchsetzung des Aufenthaltsrechts, Begrenzung von Sozialleistungen, Ordnungsaufgaben). Es kann nicht Aufgabe der Stadt sein, mit Steuergeldern Organisationen zu finanzieren, die die Durchsetzung geltenden Rechts erschweren.

TOP 35.28 · Antrag der AfD-Ratsfraktion: Umgehende Beseitigung der illegalen Zelt- und Hüttensiedlung an der Lierenfelder StraßeNoch kein Ergebnisvermerk
TOP 35.28 · RAT/408/2026Noch kein Ergebnisvermerk

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Antrag“

Sehr geehrter Herr Dr. Keller, hiermit bitte ich Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 16.07.2026 zu nehmen und beschließen zu lassen: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, die an der Lierenfelder Straße bestehende illegale Zelt- und Hüttensiedlung unverzüglich ordnungsrechtlich zu räumen und zu beseitigen. Die hierfür erforderlichen Maßnahmen sind möglichst während der Sommerferien 2026, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2026, umzusetzen. Sofern Bewohner der illegalen Zelt- und Hüttensiedlung angetroffen werden, sind diesen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Beratung sowie die Vermittlung in bestehende Hilfs- und Unterbringungsangebote anzubieten.

Aus „Begründung“

Im Bereich der Lierenfelder Straße hat sich über Jahre eine illegale Zelt-Seite 2 1https://www.nrz.de/lokales/duesseldorf/article411248100/illegales-camp-mitten-in- duesseldorf-brauche-eine-wohnung-dann-wird-alles-gut.html und Hüttensiedlung entwickelt, die aufgrund ihrer baulichen und hygienischen Verhältnisse als slumähnliche Struktur bezeichnet werden muss. Der aktuelle Zustand ist durch die als Anlage beigefügten Fotografien dokumentiert.

TOP 35.30 · Antrag der Ratsfraktion SPD/Volt: Wohnungsbauoffensive breiter aufstellen – Bundeswohnungsbaugesellschaft als Chance wahrnehmenNoch kein Ergebnisvermerk
TOP 35.30 · RAT/426/2026Noch kein Ergebnisvermerk

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Antrag“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, geeignete städtische Flächen zu identifizieren, die sich für eine Entwicklung von mindestens 2.000 Wohneinheiten durch die künftige Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen des Bundes eignen.

Aus „Begründung“

Dem Wohnungsmarktbericht 2025 der Landeshauptstadt Düsseldorf zufolge sind in den letzten zehn Jahren mehr Wohnungen aus sozialen Mietpreis- und Belegungsbindungen gefallen, als neu geschaffen wurden. Laut Prognose der NRW-Bank werden in zehn Jahren 43,5 % weniger Sozialwohnungen als 2024 zur Verfügung stehen, während die Angebotsmieten auf dem freifinanzieren Wohnungsmarkt fortan steigen.

TOP 37 · Bericht aus der Kleinen Kommission Radverkehrzur Kenntnis genommen
TOP 37 · RAT/457/2026zur Kenntnis genommen

Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung

Aus „Sachdarstellung“

Die Kleine Kommission Radverkehr wurde gemäß Ratsbeschluss vom 10.12.2020 eingerichtet und trat am 15.07.2026 zu ihrer 33. Sitzung im Dezernat für Planen, Bauen, Wohnen, Grundstückswesen und Mobilität um 15:30 Uhr zusammen. Die Vorsitzende, Frau Cordes, eröffnete die Sitzung. Anschließend führte die Beigeordnete, Frau Zuschke, in die geplante Weiterentwicklung der Arbeitsweise der Kleinen Kommission Radverkehr ein. Die Mitglieder trafen sich in Präsenz.

21 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.

Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.

Themen dieser Sitzung

+14 weitere Themen

Amtliche Quellen

Originaldokumente

Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.

Offizielle Niederschrift Niederschrift Rat 16-07-2026 - öffentlich Das amtliche Wortprotokoll der Sitzung — PDF öffnen PDF →

Orte der Sitzung

Wichtige Adressen auf der Karte

Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.

Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.

Vollständige Sitzungsdaten Tagesordnung 131 TOPs

Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.

  • TOP 1: Verpflichtung eines Ratsmitgliedes
  • TOP 2: Anerkennung der Tagesordnung einstimmig beschlossen
  • TOP 3: Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 07.05.2026 (SI-RAT/003/2026) einstimmig beschlossen
  • TOP 4: Anfragen aus aktuellem Anlass
  • TOP 4.1: Anfrage aus aktuellem Anlass der Ratsgruppe Freie Wähler Tierschutz PARTEI: Brand eines Feldes am 07. Juli 2026 in Angermund beantwortet
  • TOP 4.2: Anfrage aus aktuellem Anlass der Ratsgruppe Freie Wähler Tierschutz PARTEI: Zwischenlösung an der Bilker Kirche - Evaluation und weitere Planung zurückgewiesen
  • TOP 4.3: Anfrage aus aktuellem Anlass der Ratsfraktion SPD/Volt: Einsparvorgaben an Träger vonseiten des Gesundheitsamtes beantwortet
  • TOP 4.4: Anfrage aus aktuellem Anlass der AfD-Ratsfraktion: Maßnahmen der Landeshauptstadt Düsseldorf gegen die Zwangs- und Ferienverheiratung minderjähriger Kinder zurückgewiesen
  • TOP 4.5: Anfrage aus aktuellem Anlass der AfD-Ratsfraktion: Kurzfristige Sperrung einer Spur der Joseph-Kardinal-Frings-Brücke in Richtung Neuss für Kraftfahrzeuge zugunsten des Rad- und Fußgängerverkehrs durch Straßen.NRW beantwortet
  • TOP 4.6: Anfrage aus aktuellem Anlass der Ratsfraktion Die Linke: 600 Mietparteien in Eller durch Versorgungssperre bedroht
  • TOP 4.6: Anfrage aus aktuellem Anlass des Ratsherrn Lemmer: Vorschlag, dass Thomas Geisel als Vorsitzender der vorgeschlagenen Einigungsstelle bei der Rheinbahn AG wirken soll zurückgewiesen
  • TOP 4.7: Anfrage aus aktuellem Anlass des Ratsherrn Lemmer: RRX in Angermund und mögliche Verschiebung, Finanzierung und Gerichtstermin beantwortet
  • TOP 4.8: Anfrage aus aktuellem Anlass des Ratsherrn Krüger: verschiedenste Probleme rund um das Konzert von System Of A Down am 10.07.2026 auf dem Open Air Park( Messeparkplatz P1) beantwortet
  • TOP 4.9: Anfrage aus aktuellem Anlass der Ratsfrau Mirus: mögliche Zählersperrungen bei rund 600 Haushalten in Eller beantwortet
  • TOP 4.10: Anfrage aus aktuellem Anlass der Ratsfrau Mirus: Skytrainstörung am 11. Juli 2026 schriftlich beantwortet
  • TOP 4.11: Anfrage aus aktuellem Anlass des Ratsherrn Kühbacher: RRX nicht ausbremsen – Auswirkungen des Rechtsverfahrens um den Teilabschnitt Angermund schriftlich beantwortet
  • TOP 4.12: Anfrage aus aktuellem Anlass des Ratsherrn Tscholl: „Why have you forsaken me?“ – Organisatorische Mängel beim Probelauf der Open-Air-Fläche schriftlich beantwortet
  • TOP 4.13: Anfrage aus aktuellem Anlass des Ratsherrn Dr. Bresztowszky: Konsequenzen der Ausschreitungen in Oberbilk für die Drogen- und Sicherheitspolitik schriftlich beantwortet
  • TOP 4.14: Anfrage aus aktuellem Anlass der Ratsfrau Kraljic: Fehleranalyse zum Einweihungskonzert mit System of a Down schriftlich beantwortet
  • TOP 5: Anfragen
  • TOP 5.1: Anfrage der Ratsfraktion SPD/Volt: Wohnungsbau voranbringen – Wo steht die Landeshauptstadt bei der Aktivierung ihrer Flächenpotenziale? beantwortet
  • TOP 5.2: Anfrage der Ratsfraktion SPD/Volt: Personalwirtschaftliche Einsparmaßnahmen: Auswirkungen auf Verwaltung, Beschäftigte und städtische Leistungen beantwortet
  • TOP 5.3: Anfrage der Ratsgruppe Freie Wähler Tierschutz PARTEI: Luftballons verschmutzen Düsseldorf und gefährden Tiere? beantwortet
  • TOP 5.4: Anfrage der Ratsgruppe Freie Wähler Tierschutz PARTEI: Horst Klosterkemper ehren, würdigen, den Düsseldorfern nahebringen beantwortet
  • TOP 5.5: Anfrage der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Auswirkungen der Rechenzentrumsstrategie der Bundesregierung auf Düsseldorf beantwortet
  • TOP 5.6: Anfrage der FDP-Ratsfraktion: Sachstand des Projekts „Feuerwehrorganisatorische Maßnahmen I (FOM I)“ beantwortet
  • TOP 5.7: Anfrage der FDP-Ratsfraktion: Systematisches Monitoring des baulichen Zustands städtischer Gebäude schriftlich beantwortet
  • TOP 5.8: Anfrage der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schrottimmobilie schriftlich beantwortet
  • TOP 5.9: Anfrage der AfD-Ratsfraktion: Umfang der Kontrollen des Ordnungsamtes zur Einhaltung von Parkbeschränkungen im Umfeld von Düsseldorfer Moscheen während der wöchentlichen Freitagsgebete schriftlich beantwortet
  • TOP 5.10: Anfrage der AfD-Ratsfraktion: Heimaturlaub von geflüchteten Personen im Leistungsbezug schriftlich beantwortet
  • TOP 5.11: Anfrage der Ratsfrau Dufhues: Streichungen und Kürzungen bei VHS-Angeboten schriftlich beantwortet
  • TOP 5.12: Anfrage der Ratsfrau Dufhues: Post-, Bank- und/oder Sparkassenkontokündigungen von Nicht-EU-Bürgern seit dem 1.1.2022 zurückgezogen
  • TOP 5.13: Anfrage der Ratsfraktion Die Linke: Glücksspielsucht in Düsseldorf schriftlich beantwortet
  • TOP 5.14: Anfrage der Ratsfraktion Die Linke: Sanierung von Kulturgebäuden: zakk schriftlich beantwortet
  • TOP 5.15: Anfrage der Ratsfrau Mirus: Hitze in Mietwohnungen, die zu gesundheitlichen Problemen bei Mietern führen kann schriftlich beantwortet
  • TOP 5.16: Anfrage der Ratsfrau Kraljic: Public Viewing zur WM 2026 am Blumengroßmarkt schriftlich beantwortet
  • TOP 5.17: Anfrage des Ratsherrn Winter: Finanzierung und strukturelle Unterstützung des Jugendrings Düsseldorf e.V. durch die Landeshauptstadt Düsseldorf in den Jahren 2021 bis 2025 schriftlich beantwortet
  • TOP 5.18: Anfrage des Ratsherrn Maniera: Bewirtschaftungs- und Reinigungskosten in angemieteten Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbewerber schriftlich beantwortet
  • TOP 5.19: Anfrage des Ratsherrn Maniera: Ausbau des Zivil- und Bevölkerungsschutzes schriftlich beantwortet
  • TOP 5.20: Anfrage des Ratsherrn Krüger: Vergabeverfahren "Suchthilfezentrum Eisenstraße" (AGS/051/2026) und Einbindung des städtischen Compliance-Managements schriftlich beantwortet
  • TOP 5.21: Anfrage des Ratsherrn Montanus: Einsatz von Brumisateuren im Stadtgebiet schriftlich beantwortet
  • TOP 5.22: Anfrage des Ratsherrn Salinger: Erhebung der Verstöße gegen das Lkw-Fahrverbot auf der Theodor-Heuss-Brücke und Südbrücke im Zeitraum 1. März bis 30. Juni 2026 schriftlich beantwortet
  • TOP 5.23: Anfrage der Ratsfrau Mirus: Umzugspläne für die Mitarbeitenden der städtischen Ämter schriftlich beantwortet
  • TOP 5.24: Anfrage der Ratsfrau Lehmann: Auf die Hitzewelle vorbereitet? schriftlich beantwortet
  • TOP 5.25: Anfrage der Ratsfrau Marmulla: Ausmaß und Kontrolle von Mietpreisüberhöhung und Mietwucher auf Düsseldorfer Vermietungsportalen schriftlich beantwortet
  • TOP 5.26: Anfrage des Ratsherrn Eberhardt-Köster: Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität schriftlich beantwortet
  • TOP 5.27: Anfrage der Ratsfrau Dr. Proschmann: Hallo Wohnungsaufsicht? Falsch verbunden – Entmietung in der Halskestraße 8 schriftlich beantwortet
  • TOP 6: Bericht aus der Kleinen Kommission für nachhaltige Entwicklung zur Kenntnis genommen
  • TOP 7: Bestellung eines ordentlichen Mitglieds für die Düsseldorfer Gesundheitskonferenz. Hier: Landesverband der Hebammen NRW e. V. einstimmig beschlossen
  • TOP 8: Bestellung eines ordentlichen Mitglieds für die Düsseldorfer Gesundheitskonferenz. Hier: Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen einstimmig beschlossen
  • TOP 9: Benennung von Mitglieder*innen für den Forensikbeirat bei der LVR-Klinik Düsseldorf einstimmig beschlossen
  • TOP 10: Zuwendung des Verkehrs- und Verschönerungsvereins für den linksrheinischen Teil der Stadt Düsseldorf e.V. einstimmig beschlossen
  • TOP 11: Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Garath 2.0 einstimmig beschlossen
  • TOP 12: Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Rath/Mörsenbroich mehrheitlich beschlossen
  • TOP 13: Bebauungsplan - Entwurf Nr. 03/029 - Planstraße Oberbilk mehrheitlich beschlossen
  • TOP 14: Plan Nr. 03/051 - Buysstraße/ Fruchtstraße / Mecumstraße / Düssel einstimmig beschlossen
  • TOP 14.1: Änderungsantrag der Ratsfraktion SPD/Volt zur Vorlage APS/050/2026 mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 14.2: Änderungsantrag der AfD-Ratsfraktion zur Vorlage APS/050/2026 mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 15: Bauvoranfrage Paulsmühlenstraße 6 - Neubau eines Wohnquartiers einstimmig beschlossen
  • TOP 16: Entschädigungsregelung für die Mitglieder des Umlegungsausschusses mehrheitlich beschlossen
  • TOP 17: Nachträgliche Erteilung der Zustimmung der Gemeinde gemäß § 36a BauGB zu Vorhaben nach § 31 Abs. 3 BauGB mehrheitlich beschlossen
  • TOP 18: Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder, in Tagespflege und im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich mehrheitlich beschlossen
  • TOP 18.1: Änderungsantrag der FDP-Ratsfraktion zur Vorlage JHA/059/2026 mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 18.2: Änderungsantrag der Ratsfraktion SPD/Volt zur Vorlage JHA/059/2026 mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 18.3: Änderungsantrag der Ratsfraktion Die Linke zur Vorlage JHA/059/2026 mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 18.4: Änderungsantrag der Ratsfrau Marmulla zur Vorlage JHA/059/2026 mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 18.5: Ergänzungsantrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Vorlage JHA/059/2026 mehrheitlich beschlossen
  • TOP 19: Besetzung Bernd-und-Hilla-Becher-Preisgerichtes 2025-2030 mehrheitlich beschlossen
  • TOP 20: Änderung der Satzung der Volkshochschule abweichend beschlossen
  • TOP 20.1: Änderungsantrag der Ratsfraktion SPD/Volt zur Vorlage KUA/097/2026 zurückgezogen
  • TOP 20.2: mündlicher Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion zur Vorlage KUA/097/2026 mehrheitlich beschlossen
  • TOP 21: Wahl eines Mitgliedes und dessen Stellvertretung in die Mitgliederversammlung und in die Bezirksarbeitsgemeinschaft einstimmig beschlossen
  • TOP 22: Herbeiführen eines Bedarfsbeschlusses - Neugestaltung Konrad-Adenauer-Platz mehrheitlich beschlossen
  • TOP 22.1: Änderungsantrag der FDP-Ratsfraktion zu OVA/061/2026 mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 23: Neugestaltung östliche Königsallee mehrheitlich beschlossen
  • TOP 23.1: Änderungsantrag der FDP-Ratsfraktion zu OVA/062/2026 mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 23.2: Ergänzungsantrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Vorlage OVA/062/2026 mehrheitlich beschlossen
  • TOP 24: Sicherungsmaßnahmen an der Theodor-Heuss-Brücke mehrheitlich beschlossen
  • TOP 25: Bestimmungsverfahren an der KGS Mettmanner Straße zur Umwandlung der Schulart in eine Gemeinschaftsgrundschule einstimmig beschlossen
  • TOP 26: Zukunftsbetrachtung des Grundschul-Doppelstandortes Kartause-Hain-Schule / GGS Unterrath einstimmig beschlossen
  • TOP 27: Technische Abwassersatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 19.04.2021 - Anpassung der Anlage 1 - Beschluss - einstimmig beschlossen
  • TOP 28: Pariser Straße/Drususstraße, Sanierung Regenüberlauf 14 (I-2030709003) - Bedarfsbeschluss - einstimmig beschlossen
  • TOP 29: Kenntnisnahme des Jahresabschlusses 2025 der Stadtsparkasse Düsseldorf, Beschluss zur Gewinnverwendung sowie Entlastung der Sparkassenorgane für das Jahr 2025 einstimmig beschlossen
  • TOP 30: Evaluation über die Einführung der Beherbergungssteuer zur Kenntnis genommen
  • TOP 31: Umlegungsausschuss -Bestellung von Mitgliedern- einstimmig beschlossen
  • TOP 32: Abbruchantrag, Hoffeldstraße 43 – Abbruch des vorhandenen Wohn- und Geschäftshauses – Entscheidung nach Beanstandung mehrheitlich beschlossen
  • TOP 33: Jugendhilfeausschuss -Ersatzwahl eines Mitgliedes der im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe- einstimmig beschlossen
  • TOP 34: Deutsche Oper am Rhein, Opernhaus der Zukunft (OdZ) – Aufhebung der Ratsbeschlüsse KUA/141/2024 und RAT/244/2024 sowie weiteres Vorgehen mehrheitlich beschlossen
  • TOP 34.1: Ergänzungsantrag der Ratsfraktion SPD/Volt zur Vorlage RAT/427/2026 mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 35: Anträge
  • TOP 35.1: Antrag der Ratsfraktion Die Linke: Keine Uran- und Castor-Transporte durch Düsseldorf mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 35.2: Antrag der Ratsfraktion Die Linke: Düsselferien kostenfrei für Düsselpass-Kinder mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 35.2.1: Änderungsantrag der FDP-Ratsfraktion zu Vorlage RAT/264/2026 mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 35.3: Antrag der AfD-Ratsfraktion: Konsequente Überprüfung erfolgter Einbürgerungen vor dem Hintergrund offenkundiger Missstände in der Düsseldorfer Ausländerbehörde mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 35.4: Antrag der AfD-Ratsfraktion: Antrag auf Einsparung von Kosten im Klimaschutz zur Rettung des Klimas in Höhe von 120 bis 190 Millionen Euro aufgrund der falschen und zurückgenommenen Klima-Szenarien-Berechnung und -Grundannahme (RCP8.5) mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 35.4.1: Änderungsantrag der Ratsgruppe Freie Wähler Tierschutz PARTEI zur Vorlage RAT/306/2026 mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 35.5: Antrag der AfD-Ratsfraktion: Unverzügliche Beteiligung der Landeshauptstadt Düsseldorf am bewährten Landesprojekt MISSIMO zur Bekämpfung von organisiertem Sozialleistungsmissbrauch und zur Einsparung von Millionen Euro Steuergeldern mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 35.6: Antrag der AfD-Ratsfraktion: Einrichtung permanenter Anlaufstellen des Ordnungs- und Sicherheitsdienstes („Nachtwächter-Projekt“) an zentralen Plätzen der Landeshauptstadt Düsseldorf mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 35.7: Antrag der AfD-Ratsfraktion: Einführung eines grundsätzlichen Grillverbots in öffentlichen Parks und Grünanlagen der Landeshauptstadt Düsseldorf mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 35.8: Antrag der Ratsmitglieder Ratsfrau Mirus, Ratsfrau Dufhues, Ratsherrn Lemmer und Ratsherrn Krüger: Deutschlandticket ist besser! zurückgezogen
  • TOP 35.9: Antrag der Ratsmitglieder Ratsfrau Mirus, Ratsfrau Dufhues, Ratsherrn Lemmer und Ratsherrn Krüger: Initiative beim Städtetag: Verzicht auf Strafverfolgung ist besser! mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 35.10: Antrag der FDP-Ratsfraktion: Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 15. Juni 2023 zu BAU/008/2023
  • TOP 35.10.1: Änderungsantrag der AfD-Ratsfraktion zur Vorlage RAT/322/2026
  • TOP 35.11: Antrag der AfD-Ratsfraktion: Auflösung aller Beiräte im Kulturbereich der Stadt zur Haushaltskonsolidierung und Schuldentilgung
  • TOP 35.12: Antrag der Ratsmitglieder Ratsfrau Mirus, Ratsfrau Dufhues, Ratsherrn Lemmer und Ratsherrn Krüger: Fahrrad- und Fußgängerweg auf der Rheinkniebrücke
  • TOP 35.13: Antrag der Ratsfraktion Die Linke: Gerechte Alternativen und lebbare Kompromisse für die Haushaltsfinanzierung
  • TOP 35.14: Antrag der Ratsfraktion SPD/Volt: Zweitwohnungssteuer einführen – kommunale Einnahmebasis stärken
  • TOP 35.15: Antrag der Ratsfraktion SPD/Volt: Sinnvolle Projektabwicklung U81 – Priorisierung des Bauabschnitts U81/West
  • TOP 35.16: Antrag der Ratsfraktion SPD/Volt: Genug getestet – Bodycams für Ordnungsdienstmitarbeitende endlich einführen
  • TOP 35.17: Antrag der FDP-Ratsfraktion: Zusätzliche Bademöglichkeiten in Düsseldorf
  • TOP 35.17.1: Änderungsantrag der Ratsfraktion Die Linke zur Vorlage RAT/390/2026
  • TOP 35.18: Antrag der FDP-Ratsfraktion: Veräußerung des Grundstücks Am Wehrhahn 1 und Oststraße 15 – ehem. Kaufhof
  • TOP 35.19: Antrag der Ratsfraktion SPD/Volt: Meldekategorie „Hornissen-Nest“ in die App „Düsseldorf bleibt sauber“ integrieren
  • TOP 35.20: Antrag der AfD-Ratsfraktion: Verzicht der Beigeordneten und des Oberbürgermeisters auf 10% ihrer Bezüge
  • TOP 35.21: Antrag der AfD-Ratsfraktion: Kürzung der Aufwandsentschädigungen nebst Zulagen der Mitglieder des Rates um 10% sowie der Mitglieder der Bezirksvertretungen um 5%
  • TOP 35.22: Antrag der AfD-Ratsfraktion: Streichung der Ausgaben für die zakk gGmbH
  • TOP 35.23: Antrag der AfD-Ratsfraktion: Errichtung eines kommunalen Ausreisezentrums am Düsseldorfer Flughafen zur effizienten Umsetzung bestehender Ausreiseverpflichtungen
  • TOP 35.24: Antrag der AfD-Ratsfraktion: Kinder- und Jugendschutz konsequent umsetzen: Erweiterung der aufstellten Piktogramme um zusätzliches Alkohol- und Cannabisverbot auf allen öffentlichen Spielplätzen sowie in allen städtischen Parkanlagen mit Spielgeräten
  • TOP 35.25: Antrag der AfD-Ratsfraktion: Prüfung der Verlagerung von Gesundheitsamt und Technischem Rathaus in das ehemalige Kaufhof-Gebäude am Wehrhahn
  • TOP 35.26: Antrag der AfD-Ratsfraktion: Stornierung des Neubaus des Gesundheitsamtes
  • TOP 35.27: Antrag der AfD-Ratsfraktion: Städtischen Zuschuss für den Verein STAY! Düsseldorfer Flüchtlingsinitiative e.V. mit sofortiger Wirkung streichen
  • TOP 35.28: Antrag der AfD-Ratsfraktion: Umgehende Beseitigung der illegalen Zelt- und Hüttensiedlung an der Lierenfelder Straße
  • TOP 35.29: Antrag der Ratsmitglieder Ratsfrau Mirus, Ratsfrau Dufhues, Ratsherrn Lemmer und Ratsherrn Krüger: Prüfung der Einrichtung von öffentlich zugänglichen Schutzräumen bei Extremhitze („Hitzezufluchten“) und Prüfung eines Leihpools für mobile Klimageräte
  • TOP 35.30: Antrag der Ratsfraktion SPD/Volt: Wohnungsbauoffensive breiter aufstellen – Bundeswohnungsbaugesellschaft als Chance wahrnehmen
  • TOP 35.31: Antrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Entwicklung einer strategischen Ankaufspolitik von Bestandsimmobilen
  • TOP 35.31.1: Änderungsantrag der Ratsfraktion SPD/Volt zur Vorlage RAT/410/2026
  • TOP 36: Rotterdamer Straße 141, Stadthalle – Instandhaltungsmaßnahmen und Ersatzbeschaffungen - Ausführungs und Finanzierungsbeschluss - einstimmig beschlossen
  • TOP 36: Rotterdamer Straße 141, Stadthalle – Instandhaltungsmaßnahmen und Ersatzbeschaffungen - Ausführungs und Finanzierungsbeschluss -
  • TOP 36: Rotterdamer Straße 141, Stadthalle – Instandhaltungsmaßnahmen und Ersatzbeschaffungen - Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss - zurückgezogen
  • TOP 36.1: mündlicher Ergänzungsantrag der Ratsfraktion SPD/Volt zur Vorlage BAU/011/2026/1 mehrheitlich abgelehnt
  • TOP 37: Bericht aus der Kleinen Kommission Radverkehr zur Kenntnis genommen
Anwesenheit Teilnehmende Personen 88 Personen
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Bericht aus der Kleinen Kommission Radverkehr

RAT/457/2026 zur Kenntnis Endgültig

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