Ratssitzung · Sitzung beendet
Rat
Ratssitzung · Sitzung beendet
Rat kompakt
16.07.2026 · Rat
Amtliche Ergebnisse und sicher zugeordnete Angaben aus der Niederschrift.
Der Rat der Stadt beschließt für die ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder des Umlegungsausschusses ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Entschädigungsregelung (erhöhte Beträge fett gedruckt): Monatliche Monatliche Sitzungsgeld Fahrtkosten Aufwands-Arbeits- entschädigung entschädigung Vorsitzende*r 55 € 130 € 50 € 0,30 €/km bisher 51,13 € bishe…
Quelle: offizielle Niederschrift
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen und die Erteilung des Bauvorbescheids. Befreiungen sind erforderlich hinsichtlich der Art der Nutzung, für das Überschreiten der überbaubaren Grundstücksfläche, das Überschreiten der festgesetzten Gebäudehöhen und das Überschreiten der Geschossflächenzahl (GFZ)…
Quelle: offizielle Niederschrift
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf benennt den Landesverband der Hebammen NRW e.V., Berrenrather Straße 177, 50937 Köln als Mitglied der Düsseldorfer Gesundheitskonferenz und bestellt Frau Maren Johnston als ordentliches Mitglied und Frau Sarah Schmelzer als stellvertretendes Mitglied.
Quelle: offizielle Niederschrift
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf benennt die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen, Willstätterstraße 10, 40549 Düsseldorf als Mitglied der Düsseldorfer Gesundheitskonferenz und bestellt Frau Dr. phil. Dipl.-Psych. Cordula Wewers als ordentliches Mitglied.
Quelle: offizielle Niederschrift
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf wählt ein Mitglied mit der unten genannten Funktion sowie ein stellvertretendes Mitglied der genannten Funktion zur Vertreterin bzw. zum Vertreter der Stadt in die Mitgliederversammlung und die Bezirksarbeitsgemeinschaft des Landesverbands der Volkshochschulen NRW e.V.: Mitglied: Leitung der Volkshochschule Stellvertr…
Quelle: offizielle Niederschrift
Rat · Sitzung vom 16.07.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 17.07.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Träger erhielten die Vorgabe der pauschalen Einsparung vonseiten des Gesundheitsamtes?
2. Wurden solche Briefe auch von anderen Ämtern verschickt?
3. Wie soll die über Jahre vonseiten der Träger der freien Wohlfahrtspflege im Auftrag der Landeshauptstadt Düsseldorf aufgebaute soziale Infrastruktur angesichts der bereits gekürzten Mittel und der neuerlichen Sparvorgaben in der jetzigen Qualität weiter aufrechterhalten werden?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Rat/440/2026 Beigeordnete Koch Anfrage SPD/Volt-Ratsfraktion zur Sitzung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 16.07.2026 Betrifft: Anfrage aus aktuellem Anlass der SPD/Volt-Ratsfraktion: Ein- sparvorgaben an Träger vonseiten des Gesundheitsamtes Hinweis der Verwaltung Die Beantwortung der Anfrage erfolgt für den Geschäftsbereich des Dezernates für Kultur, Integration und Gesundheit (09). Frage 1: Welche Träger erhielten die Vorgabe der pauschalen Einsparung vonseiten des Gesund- heitsamtes? Antwort: In einem ersten Schritt hat Frau Beigeordnete Koch mit dem überwiegenden Teil der betroffenen Träger Gespräche geführt. Auf dieser Grundlage wurden anschließend die entsprechenden Anschreiben durch das Gesundheitsamt vorbereitet und versandt. Nach aktuellem Stand wurden folgende Träger angeschrieben: • Aidshilfe Düsseldorf e.V. • Bertha F Beratung und Therapie abhängiger Frauen e.V. • Care24 Soziale Dienste gGmbH • pro familia Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e.V., Beratungsstelle Düsseldorf • Pro Mädchen - Mädchenhaus Düsseldorf e.V. • Caritasverband Düsseldorf e.V. • AWO Familienglobus gGmbH • AWO Vita gGmbH • Diakonie Düsseldorf Gemeindedienst der evangelischen Kirchengemeinden e.V. • Sozialdienst katholischer Frauen und Männer Düsseldorf e.V. • Düsseldorfer Drogenhilfe e.V. • Flingern mobil e.V. • Arbeiter Samariter Bund/Deutsches Rotes Kreuz/Johanniter Unfallhilfe/Malte- ser Hilfsdienst im Bereich Erste-Hilfe-Kurse • Medizinische Hilfen für Wohnungslose e. V. Frage 2: Wurden solche Briefe auch von anderen Ämtern verschickt? Antwort: Im Zuständigkeitsbereich des Dezernates für Kultur, Integration und Gesundheit wur- den solche Schreiben in zwei Fällen ebenfalls durch das Amt für Migration und Integra- tion verschickt. Frage 3: Wie soll die über Jahre vonseiten der Träger der freien Wohlfahrtspflege im Auftrag der Landeshauptstadt Düsseldorf aufgebaute soziale Infrastruktur angesichts der bereits gekürzten Mittel und der neuerlichen Sparvorgaben in der jetzigen Qualität weiter auf- rechterhalten werden? Antwort: Die Verwaltung ist sich der Bedeutung der über Jahre aufgebauten sozialen Infra- struktur und der Leistungen der Träger ausdrücklich bewusst. Deshalb wurden die Träger nicht lediglich über die Einsparvorgabe informiert, sondern zu-gleich zum Dia- log eingeladen, um gemeinsam gangbare Lösungen zu prüfen. Ziel ist es, die notwendigen Konsolidierungsbeiträge so umzusetzen, dass die fachli- che Qualität der Angebote so weit wie möglich erhalten bleibt. Die Verwaltung wird die Rückmeldungen der Träger auswerten und dabei insbesondere berücksichtigen, welche Auswirkungen mögliche Anpassungen auf die Versorgungsstruktur und die Zielgruppen hätten.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Forderungen der IHK Düsseldorf, alle Spuren der Josef-Kardinal-Frings-Brücke für den Kraftfahrzeugverkehr freizuhalten und in Fahrtrichtung Neuss keine Spur für Fußgänger und Radfahrer bereit zu stellen?
3. Wie ist die Stadtverwaltung in die Planungs- und Beschleunigungsprozesse zur schnellstmöglichen Herstellung eines Ersatzneubaus der Josef-Kardinal-Frings- Brücke eingebunden und welche konkreten Impulse hat sie bereits gesetzt?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/438/2026 Beigeordnete Cornelia Zuschke Anfrage aus aktuellem Anlass der AfD-Ratsfraktion: Kurzfristige Sperrung einer Spur der Joseph-Kardinal-Frings-Brücke in Richtung Neuss für Kraftfahrzeuge zugunsten des Rad- und Fußgänger- verkehrs durch Straßen.NRW (RAT/438/2026) Frage 3: Wie ist die Stadtverwaltung in die Planungs- und Beschleunigungsprozesse zur schnellstmöglichen Herstellung eines Ersatzneubaus der Josef - Kardinal - Frings - Brücke eingebunden und welche konkreten Impulse hat sie bereits gesetzt? Antwort: Mit der Planung der neuen Brücke ist die DEGES beauftragt. Die DEGES hat mit den wesentlichen Stakeholdern (Stadt Düsseldorf, Stadt Neuss, Rheinbahn und Stadtwerke Neuss) einen Arbeitskreis eingerichtet, der in der aktuellen Frühphase des Projektes 1x im Halbjahr zusammenkommt. Darüber hinaus gibt es 2x jährlich einen großen Stakeholdertermin im Verkehrsministerium, in dem über den aktu- ellen Planungsstand für die Sanierung der Bestandsbrücke und den Neubau infor- miert wird. Um die Abstimmungsprozesse zwischen der Verwaltung und der DEGES zu opti- mieren, hat die LHD eine gesamtstädtische Koordination im Amt für Brücken-, Tunnel- und Stadtbahnbau eingerichtet. Diese fungiert als erster Ansprechpartner für die DEGES für die Belange der Planung mit direktem Bezug zur LHD. Die Koor- dination sorgt für die Einbeziehung der richtigen Stellen und somit für eine be- schleunigte Rückmeldung. Seite 1 von 1
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie konkret haben der Oberbürgermeister, die Stadtspitze und die städtischen Vertreter in den Gremien der Stadtwerke AG nun kurzfristig den rund 600 Haushalten, die in Eller (Von-Krüger-Straße und Josef- Stick-Straße) von Zählersperrungen bedroht sind, geholfen?
2. Welche weiteren Hilfen – neben denen in der Antwort auf Frage 1 – werden den betroffenen Düsseldorfer Bürgern von welchen Seiten zur Verfügung gestellt?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Rat/435/2026 Stadtkämmerin Schneider Antwort bzgl. der Anfrage aus aktuellem Anlass der Ratsfrau Mirus „Mögliche Zählersperrungen bei rund 600 Haushalten in Eller" (Rat/435/2026) Aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs werden die beiden Fragen basierend auf entsprechenden Auskünften der Stadtwerke Düsseldorf AG zusammen beantwortet. Frage 1: Wie konkret haben der Oberbürgermeister, die Stadtspitze und die städtischen Vertreter in den Gremien der Stadtwerke Düsseldorf AG nun kurzfristig den rund 600 Haushalten, die in Eller (Von-Krüger-Straße und Josef-Stick-Straße) von Zählersperrungen bedroht sind, geholfen? Frage 2: Welche weiteren Hilfen - neben denen in der Antwort auf Frage 1 - werden den betroffe- nen Düsseldorfer Bürgern von welchen Seiten zur Verfügung gestellt? Antwort: Die Betroffenen haben sich auch an die Stadt Düsseldorf gewandt, woraufhin Kontakt zu den Stadtwerken Düsseldorf aufgenommen worden ist. Die Versorgungssicherheit für Düsseldorf und die Region hat für die Stadtwerke Düssel- dorf AG (SWD AG) stets höchste Priorität. Zu diesem Selbstverständnis gehört auch, dass die SWD AG betroffene Kundinnen und Kunden nicht als Druckmittel bei offenen Zahlungsforderungen gegenüber zahlungssäu- migen Vermietern einsetzt. In solchen Fällen versucht die SWD AG immer eine schnellstmögliche und faire Lösung herbeizuführen. Obwohl die SWD AG bei offenen Forderungen im Zweifelsfall von allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Schritten Gebrauch macht, kommt es nicht zur Sperrung bei den Kundinnen und Kunden, wenn diese die Forderung nicht verschulden. Das würde dem Auftrag der Versorgungssicherheit der SWD AG widersprechen. Nach erfolglosen Mahnungen gegenüber einem Vermieter gehört es zum Standardpro- zess, Kundinnen und Kunden transparent zu informieren, damit diese sich auch selbst an den jeweiligen Vermieter wenden können, um den Fall schnellstmöglich im Sinne aller Betroffenen zu klären. Dieses gemeinsame Vorgehen mit den Kundinnen und Kunden der SWD AG hat sich bewährt. Sollte der Fall eintreten, dass der Vermieter nicht bezahlt, nimmt die SWD AG Kontakt mit der städtischen Schuldnerberatung und dem Sozialamt auf. Zur Abwendung der Sperre können Mieterinnen und Mieter eine sogenannte Mieternot- gemeinschaft gründen. Diese tritt in die Zahlungsverpflichtung des Vermieters für zu- künftige Forderungen ein.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
belasteten Gebiet und nahe Schulen) überdacht, ausgesetzt oder angepasst?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Rat/439/2026 Beigeordnete Koch Anfrage zur Sitzung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 16.07.2026 Betrifft: Anfrage aus aktuellem Anlass des Ratsherrn Dr. Bresztowsky: Konsequenzen der Ausschreitungen in Oberbilk für die Drogen- und Si- cherheitspolitik Frage 1: Welche konkreten Konsequenzen zieht die Stadt Düsseldorf aus diesen Ereignissen, insbesondere mit Blick auf die bereits bestehende hohe Gewaltkriminalität und die of- fene Drogenszene in diesem Viertel? Antwort: Die Verwaltung sieht keinen Zusammenhang zwischen den Ereignissen nach bzw. im Rahmen von Public Viewings bei Fußballspielen und Erkenntnissen aus der Kriminali- tätsstatistik sowie Suchthilfe. Frage 2: Wird angesichts dieser Eskalation die geplante Eröffnung eines weiteren Drogenhilfe- zentrums an der Eisenstraße 49 (unmittelbar in einem ohnehin hoch belasteten Gebiet und nahe Schulen) überdacht, ausgesetzt oder angepasst? Antwort: Nein.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie wirkt die Stadtverwaltung Düsseldorf bei eigen organisierten bzw. verantworteten Veranstaltungen darauf hin, dass Luftballons nicht mehr verwendet und nicht mehr in den Himmel aufsteigen?
2. Wie wirkt die Stadtverwaltung Düsseldorf bei nicht eigenen organisierten bzw. nicht verantworteten Veranstaltungen darauf hin, dass Luftballons nicht mehr verwendet und nicht mehr in den Himmel aufsteigen?
3. Wie viele Verunreinigungen, die durch Luftballons z.B. am Rheinufer beim Dreck Weg Tag aufgesammelt werden müssen, sind erfasst, auch mit Auswirkungen auf Umwelt und Tiere?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Vorlage RAT/361/2026 Beigeordneter Jochen Kral Beantwortung der Anfrage der Ratsgruppe Freie Wähler Tierschutz PARTEI zur Sitzung des Rates am 16.07.2026 Hier: Luftballons verschmutzen Düsseldorf und gefährden Tiere Frage 1: Wie wirkt die Stadtverwaltung Düsseldorf bei eigen organisierten bzw. verantworteten Veran- staltungen darauf hin, dass Luftballons nicht mehr verwendet und nicht mehr in den Himmel aufsteigen? Frage 2: Wie wirkt die Stadtverwaltung Düsseldorf bei nicht eigenen organisierten bzw. nicht verant- worteten Veranstaltungen darauf hin, dass Luftballons nicht mehr verwendet werden? Antwort 1 und 2: Innerhalb der Stadtverwaltung Düsseldorf werden Veranstaltungen dezentral von verschiede- nen Ämtern zu verschiedenen Anlässen mit unterschiedlichen Ausrichtungen und Größenord- nung organisiert. Beratungen und Betreuung städtischer Veranstaltungen erfolgen grundsätz- lich analog zu extern organisiert und verantworteten Veranstaltungen. Von Seiten der Landeshauptstadt gibt es zahlreiche Vorgaben und Hinweise zur Planung und Durchführung von Veranstaltungen, die abrufbar sind unter: Veranstaltungsmanagement - Landeshauptstadt Düsseldorf. Hierzu zählen auch Vorgaben zur Abfallvermeidung und Tipps zur Ausrichtung von nachhaltigen Veranstaltungen. Konkrete Regelungen zur Nutzung von Luftballons gibt es nicht. Frage 3: Wie viele Verunreinigungen, die durch Luftballons z.B. am Rheinufer beim Dreck Weg Tag aufgesammelt werden müssen, sind erfasst, auch mit Auswirkungen auf Umwelt und Tiere? Antwort: Es werden keine Daten dazu erhoben, wie viele Luftballons am Dreck Weg Tag oder bei sons- tigen Gelegenheiten gesammelt werden. Der Landeshauptstadt Düsseldorf sind keine Fälle bekannt, bei denen Luftballons konkrete Schäden bei Tieren verursacht haben. Beigeordneter Jochen Kral
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Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche ersten, konkreten Erkenntnisse zur Brandursache liegen der Stadtverwaltung Düsseldorf vor?
2. Welche ersten Konsequenzen zieht die Stadtverwaltung Düsseldorf aus der Antwort auf Frage 1 für vergleichbare Situationen in allen Stadtteilen?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Seite 1 von 1 RAT/428/2026 Stadtdirektor Hintzsche Anfrage aus aktuellem Anlass der Ratsgruppe Freie Wähler Tierschutz PARTEI zum „Brand eines Feldes am 7. Juli 2026 in Angermund“ Frage 1: Welche ersten, konkreten Erkenntnisse zur Brandursache liegen der Stadtverwaltung Düsseldorf vor? Antwort: Die Brandursachenermittlung obliegt der Polizei. Ein Ergebnis dieser liegt der Stadtverwaltung aktuell nicht vor. Frage 2: Welche ersten Konsequenzen zieht die Stadtverwaltung Düsseldorf aus der Antwort auf Frage 1 für vergleichbare Situationen in allen Stadtteilen? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Auswirkungen der Zwischenlösung auf Verkehrsaufkommen, Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität erwartet die Stadtverwaltung konkret?
2. Ist geplant die Auswirkungen der Zwischenlösung im Hinblick auf Veränderungen bei Unfallzahlen, Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern oder Beschwerden des Einzelhandels zu evaluieren?
3. Wann rechnet die Verwaltung mit dem Beginn der dauerhaft geplanten Umgestaltung des Bereichs Bilker Kirche und welche Voraussetzungen müssen hierfür noch erfüllt werden?
Der Sankt-Martin-Platz ist ein zentraler Verkehrsknotenpunkt mit hoher Bedeutung für den motorisierten Verkehr, den öffentlichen Nahverkehr, den Radverkehr sowie den Fußverkehr. Auch Übergangslösungen sollten darauf überprüft werden, ob sie tatsächlich geeignet sind die angestrebten Ziele zu erreichen und welche Erkenntnisse für die endgültige Planung daraus gewonnen werden können.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche konkreten präventiven Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen werden bzw. wurden in den Wochen vor dem Start der Sommerferien an den Düsseldorfer Schulen durchgeführt, um Lehrkräfte sowie potenzielle Opfer rechtzeitig zu erreichen?
2. In welcher Form kooperiert die Stadt Düsseldorf am Flughafen Düsseldorf operativ mit der Bundespolizei, der Flughafenleitung und den dortigen Jugendhilfestrukturen, um Verdachtsmomente einer drohenden Ferienverschleppung direkt vor dem Abflug effektiv zu prüfen?
3. Wie viele konkrete Fallzahlen von erzwungenen Ferienverheiratungen beziehungsweise Ferienverschleppungen im Stadtgebiet Düsseldorf sind der Stadtverwaltung aus den Ferienzeiten der Jahre 2020 bis 2025 insgesamt bekannt?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie konkret unterstützen der Oberbürgermeister, die Stadtspitze und/oder die von der Stadt in die Gremien der Rheinbahn AG entsandten Vertreter den Vorschlag, Thomas Geisel als Vorsitzenden der vorgeschlagenen Einigungsstelle zu benennen?
2. Wie konkret werden der Oberbürgermeister, die Stadtspitze und/oder die von der Stadt in die Gremien der Rheinbahn AG entsandten Vertreter die Rheinbahn AG kurzfristig aktuell beraten bzw. bei der Lösungsfindung hinsichtlich der Fragestellungen zur Freistellung (siehe § 38 Betriebsverfassungsgesetz) in Verbindung mit den Wünschen der Gewählten (50, nicht 100%, um nicht zwischen Standorten pendeln zu müssen und enger am Alltag der Beschäftigten bleiben zu können) wirken?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
der Presse ist zu lesen: „Milliardenprojekt RRX wird verschoben“.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie haben bzw. werden der Oberbürgermeister, die Stadtspitze und die städtischen Vertreter in den Gremien von D.LIVE GmbH & Co.KG jetzt kurzfristig, vor den nächsten Konzerten von OneRepublic am 18.07.2026 und Pitbull am 19.07.2026, bei der Lösung der aufgetretenen Probleme wirken (bei der Antwort bitte detailliert eingehen auf die Herausforderungen bei der Anreise, bei den Wegen der letzten 2km, der Verkehrswegeproblematiken auf der A44, B8, in Stockum und Lohausen; bei der Versorgung an den Trinkwasserspendern auf dem Gelände; beim Anstehen an Getränkeständen um dann zu erfahren, dass sie schon lange ausverkauft sind; beim Anstehen an den Toiletten auf dem Gelände; bei allen Problematiken rund auf den Rückwegen der 80.000; bei Lärm insbesondere in Heerdt, Lörick, Ober- und Niederkassel sowie in Orten außerhalb Düsseldorfs, auch nach dem geplanten und erlaubten Musikende 23.00h hinaus, etc. pp.)?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/433/2026 Stadtkämmerin Schneider Anfrage des Ratsherrn Jürgen Krüger zu den verschiedensten Problemen rund um das Konzert von System Of A Down am 10.07.2026 auf dem Open Air Park (Messeparkplatz P1) (RAT/433/2026) Die Fragen werden basierend auf entsprechenden Auskünften der D.LIVE GmbH & Co. KG beantwortet. Frage 1: Wie haben bzw. werden der Oberbürgermeister, die Stadtspitze und die städ- tischen Vertreter in den Gremien von D.LIVE GmbH & Co. KG jetzt kurzfristig, vor den nächsten Konzerten von OneRepublic am 18.07.2026 und Pitbull am 19.07.2026, bei der Lösung der aufgetretenen Probleme wirken (bei der Ant- wort bitte detailliert eingehen auf die Herausforderungen bei der Anreise, bei den Wegen der letzten 2 km, der Verkehrswegproblematiken auf der A44, B8, in Stockum und Lohausen; bei der Versorgung an den Trinkwasserspendern auf dem Gelände; beim Anstehen an Getränkeständen um dann zu erfahren, dass sie schon lange ausverkauft sind, beim Anstehen an den Toiletten auf dem Gelände; bei allen Problematiken rund auf den Rückwegen der 80.000; bei Lärm insbesondere in Heerdt, Lörick, Ober- und Niederkassel sowie in Or- ten außerhalb Düsseldorfs, auch nach dem geplanten und erlaubten Musik- ende 23.00 h hinaus, etc. pp.)? Das Konzert von System of a Down am 10. Juli 2026 war die erste Veranstaltung dieser Größenordnung im neu eingerichteten Open Air Park Düsseldorf. Die Inbetriebnahme einer neuen Veranstaltungsstätte und die erstmalige praktische Umsetzung der hierfür entwickelten Betriebs-, Verkehrs- und Sicherheitskonzepte sind regelmäßig mit einer Anlauf- und Lernphase verbunden. Vergleichbare Erfahrungen wurden auch bei der Inbetriebnahme anderer großer Düsseldorfer Veranstaltungsstätten gemacht. Insge- samt verlief die Veranstaltung trotz der festgestellten Herausforderungen friedlich. Zu keinem Zeitpunkt kam es nach den vorliegenden Erkenntnissen zu einer ernsthaften Gefährdungslage. Die Erfahrungen des Eröffnungskonzerts werden durch D.LIVE ge- meinsam mit den beteiligten Fachstellen, Behörden und Dienstleistern ausgewertet. Ziel ist es, bereits für die Veranstaltungen am 18. und 19. Juli 2026 geeignete opera- tive Anpassungen vorzunehmen. Eine wesentliche Herausforderung stellte die Anreise mit dem motorisierten Individu- alverkehr dar. Trotz der im Vorfeld kommunizierten Anreiseempfehlungen und der Möglichkeit, Parkberechtigungen vorab zu erwerben, reiste eine erhebliche Zahl von Besucherinnen und Besuchern ohne vorher gebuchtes Parkticket an beziehungsweise folgte nicht den empfohlenen Anreiserouten. Das dadurch zusätzlich ausgelöste Ver- kehrsaufkommen wurde angesichts der guten Vorverkaufszahlen in diesem Umfang nicht erwartet. D.LIVE und die beteiligten Stellen überprüfen daher insbesondere die Verkehrslenkung und die Lage der Punkte, an denen Fahrzeuge ohne gültige Parkberechtigung abge- wiesen oder auf alternative Flächen umgeleitet werden. Soweit erforderlich und prak- tisch umsetzbar, sollen diese Ableitpunkte so angepasst oder verlegt werden, dass Rückstaus auf das übergeordnete Straßennetz und insbesondere auf die Autobahn möglichst vermieden werden. Darüber hinaus werden die Besucherkommunikation zu den empfohlenen Anreisewegen, zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs und zur Notwendigkeit eines vorab erworbenen Parktickets nochmals verstärkt. Auch die beim Auslass eingesetzten Maßnahmen werden ausgewertet. Einzelne Maß- nahmen haben in der praktischen Umsetzung nicht die erwartete Wirkung erzielt und werden deshalb überprüft und, soweit erforderlich, angepasst. Erkenntnisse über grundsätzliche Mängel bei der Anzahl oder Funktionsfähigkeit der Toiletten sowie bei den auf dem Gelände eingerichteten Trinkwasserspendern liegen D.LIVE derzeit nicht vor. Unabhängig davon werden die entsprechenden Hinweise aus der öffentlichen Berichterstattung und aus Rückmeldungen von Besucherinnen und Besuchern in die Nachbereitung einbezogen. Bei einer Veranstaltung mit bis zu 80.000 Besucherinnen und Besuchern lassen sich temporäre Wartezeiten an stark nachgefragten Servicepunkten nicht vollständig ver- meiden. Die Hinweise zu Wartezeiten und zur Verfügbarkeit einzelner Getränke werden dennoch gemeinsam mit dem Veranstalter ausgewertet und in die Nachbereitung so- wie in die Vorbereitung künftiger Veranstaltungen einbezogen. Die zum Schutz der angrenzenden Wohngebiete eingerichteten Sperrungen und Zu- fahrtskontrollen haben nach den bislang vorliegenden Rückmeldungen grundsätzlich Wirkung gezeigt. Auch hinsichtlich der Geräuschimmissionen ergibt sich nach den bis- lang vorliegenden Erkenntnissen ein differenziertes Bild: Aus zahlreichen Bereichen des Düsseldorfer Nordens wurde zurückgemeldet, dass das Konzert dort nicht oder nur in geringem Umfang wahrnehmbar gewesen sei und keine relevante Lärmbelastung dargestellt habe. Dies spricht dafür, dass die Ausrichtung der Bühne und die weiteren schalltechnischen Maßnahmen in weiten Teilen die beabsichtigte Wirkung erzielt ha- ben. Zugleich werden einzelne Hinweise und Beschwerden aus anderen Bereichen ernst genommen und gemeinsam mit den Ergebnissen der durchgeführten Schallmes- sungen ausgewertet. Frage 2: Welche Teile der Genehmigung, den Messeparkplatz P1 als Open Air Park für bis zu 80.000 Besucher nutzen zu dürfen, werden nun durch den Oberbürger- meister, die Stadtspitze und die Fachverwaltung kurzfristig überprüft und ggf. vor den Konzerten von OneRepublic am 18.07.2026 und Pitbull am 19.07.2026 angepasst (bei der Antwort bitte detailliert antworten)? Die Nutzung des Open Air Parks für Veranstaltungen wird nicht durch eine pauschale, für sämtliche Konzerte gleichermaßen geltende Veranstaltungsgenehmigung zugelas- sen. Wie bei Veranstaltungen dieser Art üblich, wird jede Veranstaltung auf Grundlage ihrer jeweiligen Rahmenbedingungen einzeln geprüft und genehmigt. Dabei werden unter anderem die erwartete Besucherzahl, das Veranstaltungsprofil, die An- und Abreiseverkehre, die Verkehrslenkung, das Sicherheits- und Sanitätskon- zept, der Ein- und Auslass, der Immissionsschutz sowie die Anforderungen an die ver- anstaltungsbezogene Infrastruktur berücksichtigt. Die Genehmigungen werden jeweils auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Entscheidung aktuellen Erkenntnisse erteilt. Die Erfahrungen aus dem Konzert von System of a Down werden deshalb in die Prü- fung und Abstimmung der nachfolgenden Veranstaltungen einbezogen. Dies betrifft insbesondere die Verkehrsführung, die Ableitung von Fahrzeugen ohne Parkberechti- gung, die Besucherkommunikation, die Organisation des Abstroms sowie weitere Punkte, bei denen die praktische Umsetzung des ursprünglichen Konzepts Optimie- rungspotenzial gezeigt hat. Soweit die Auswertung einen Anpassungsbedarf ergibt, wird dieser im Rahmen der jeweiligen Einzelgenehmigung beziehungsweise durch er- gänzende operative Vorgaben berücksichtigt. Eine abschließende Bewertung der ersten Veranstaltung und der Wirksamkeit aller ge- troffenen Maßnahmen erfolgt darüber hinaus im Rahmen der regulären Nachbereitung gemeinsam mit den beteiligten Behörden, Fachstellen und Veranstaltungsverantwort- lichen.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie konkret haben der Oberbürgermeister, die Stadtspitze und die städtischen Vertreter in den Gremien des Flughafens kurzfristig beraten, um insbesondere bei hohen und heißen Sommertemperaturen den Transport der Passagiere im Skytrain robust und betriebssicher sicherzustellen?
2. Aus welchen Gründen wurden, entgegen der üblichen Praxis, während der Störung des Skytrains kein Schienenersatzverkehr angeboten, so dass Passagiere und Fluggäste mit Gepäck und Kinderwagen die Strecke zu Fuß bewältigen mussten?
3. Welche kurzfristigen Maßnahmen wurden bzw. werden ergriffen, damit jetzt, zum Start der Sommerferien und zu den Konzerten im OpenAirPark der Skytrain zuverlässig und störungsfrei fährt?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/436/2026 Stadtkämmerin Schneider Anfrage aus aktuellem Anlass der Ratsfrau Dominique Mirus zur Skytrainstörung am 11. Juli 2026 (RAT/436/2026) Die Fragen werden basierend auf entsprechenden Auskünften der Flughafen Düsseldorf GmbH beantwortet. Frage 1: Wie konkret haben der Oberbürgermeister, die Stadtspitze und die städtischen Vertreter in den Gremien des Flughafens kurzfristig beraten, um insbesondere bei hohen und heißen Sommertemperaturen den Transport der Passagiere im Skytrain robust und betriebssicher sicherzustellen? Ein zuverlässiger Betrieb des Skytrains hat für die Flughafen Düsseldorf GmbH (FDG) einen hohen Stellenwert, da die Anlage eine zentrale Funktion für die Anbindung der Terminals übernimmt. Die FDG ist sich bewusst, dass die Betriebsunterbrechung am 11.07.2026 für die betroffenen Fahrgäste mit Einschränkungen einherging, und hat die Abläufe im Nachgang ausgewertet. Frage 2: Aus welchen Gründen wurden, entgegen der üblichen Praxis, während der Störung des Skytrains kein Schienenersatzverkehr angeboten, so dass Passagiere und Fluggäste mit Gepäck und Kinderwägen die Strecke zu Fuß bewältigen mussten? Die Betriebsunterbrechung am 11.07.2026 war ein Einzelereignis, das auf eine technische Störung zurückzuführen war. Unmittelbar nach Eintritt der Störung wurde ein Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet. Die Zeitspanne zwischen der Alarmierung und der Anfahrt der ersten Ersatzhaltestelle beträgt im Regelfall etwa 15 bis 20 Minuten. Die Fahrgäste wurden währenddessen fortlaufend über die digitalen Anzeigesysteme informiert; einzelne Fahrgäste haben sich dennoch entschieden, den Weg in Richtung Terminal zu Fuß zurückzulegen. Frage 3: Welche kurzfristigen Maßnahmen wurden bzw. werden ergriffen, damit jetzt, zum Start der Sommerferien und zu den Konzerten im OpenAirPark der Skytrain zuverlässig und störungsfrei fährt? Der Start der Sommerferien ist umfassend vorbereitet. Für den Ferienbeginn steht die vollständige Flotte von sechs Fahrzeugen uneingeschränkt zur Verfügung. Unabhängig von dem Einzelereignis vom 11.07.2026 zeigt sich die SkyTrain-Anlage mit einer Verfügbarkeit von über 99 Prozent weiterhin auf einem sehr stabilen und verlässlichen Betriebsniveau.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie kooperiert die Landeshauptstadt Düsseldorf mit der Deutschen Bahn, um eine außergerichtliche Einigung und damit einen zügigen Baubeginn zu erreichen?
2. Welche möglichen Verzögerungen erwartet die Verwaltung, sollte sie mit ihrem Rechtsbegehren erfolgreich sein?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche organisatorischen Mängel wurden bei der ersten Veranstaltung auf der Open-Air-Fläche festgestellt (Crowd-Management, Einlasskontrollen, gastronomisches Angebot, Hitzeschutzmaßnahmen und weitere Punkte)?
2. Welche Verbesserungen sind zur Behebung der festgestellten Mängel für kommende Veranstaltungen vorgesehen?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/442/2026 Stadtkämmerin Schneider Anfrage aus aktuellem Anlass des Ratsherrn Benjamin Tscholl (SPD/Volt-Ratsfraktion) „Why have you forsaken me?" - Organisatorische Mängel beim Probelauf der Open- Air-Fläche (RAT/442/2026) Die Fragen werden basierend auf entsprechenden Auskünften der D.LIVE GmbH & Co. KG und der Flughafen Düsseldorf GmbH beantwortet. Frage 1: Welche organisatorischen Mängel wurden bei der ersten Veranstaltung auf der Open- Air-Fläche festgestellt (Crowd-Management, Einlasskontrollen, gastronomisches Ange- bot, Hitzeschutzmaßnahmen und weitere Punkte)? Das Konzert von System of a Down am 10. Juli 2026 war die erste Veranstaltung dieser Grö- ßenordnung im neu eingerichteten Open Air Park Düsseldorf. Die erstmalige praktische Um- setzung der für die Veranstaltungsfläche entwickelten Betriebs-, Verkehrs- und Sicherheits- konzepte wird derzeit gemeinsam mit den beteiligten Behörden, Fachstellen, dem Veranstalter und den eingesetzten Dienstleistern ausgewertet. Dabei werden sowohl die operativen Er- kenntnisse als auch die Rückmeldungen von Besucherinnen und Besuchern berücksichtigt. Insgesamt verlief die Veranstaltung mit rund 80.000 Besucherinnen und Besuchern friedlich. Die in sozialen Medien erhobenen Vorwürfe sind differenziert zu betrachten und nicht in jedem Fall mit einem festgestellten organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Mangel gleichzu- setzen. Eine wesentliche Herausforderung war die Anreise mit dem motorisierten Individualverkehr. Eine erhebliche Zahl von Besucherinnen und Besuchern reiste ohne vorab erworbene Park- berechtigung an beziehungsweise folgte nicht den kommunizierten Anreiseempfehlungen. Das hierdurch zusätzlich ausgelöste Verkehrsaufkommen und die erforderliche Ableitung die- ser Fahrzeuge führten zu Rückstaus auf den Zufahrtsstraßen und zeitweise bis in das über- geordnete Straßennetz. Das Ausmaß dieser zusätzlichen Verkehre wurde trotz der hohen Vor- verkaufszahlen unterschätzt. Jedoch ist hervorzuheben, dass im Vorfeld - anders als bei allen anderen Veranstaltungen - sämtliche Ticketkäuferinnen und Ticketkäufer über die jeweilige Ticketverkaufsplattform ins- gesamt dreimal persönlich angeschrieben und ausdrücklich darauf hingewiesen wurden, dass eine Parkberechtigung ausschließlich im Vorfeld erworben werden kann. Darüber hinaus re- gistrierten sich mehr als 20.000 der angeschriebenen Ticketkäuferinnen und Ticketkäufer auf der eigens eingerichteten WhatsApp-Informationsplattform und wurden dort fortlaufend mit ak- tuellen Hinweisen zur Anreise und Veranstaltung versorgt. Auch beim Abstrom haben einzelne Maßnahmen in der praktischen Umsetzung nicht die er- wartete Wirkung erzielt. Gleichwohl ergaben sich nach den bislang vorliegenden Erkenntnis- sen weder beim Einlass noch beim Auslass oder innerhalb der Besucherbereiche ernsthaft gefährdende Situationen. Bei einer Veranstaltung mit bis zu 80.000 Besucherinnen und Besuchern lassen sich tempo- räre Wartezeiten an stark nachgefragten Servicepunkten nicht vollständig vermeiden. Die Hin- weise zu Wartezeiten und zur Verfügbarkeit einzelner Getränke werden dennoch gemeinsam mit dem Veranstalter ausgewertet und in die Nachbereitung sowie in die Vorbereitung künftiger Veranstaltungen einbezogen. Frage 2: Welche Verbesserungen sind zur Behebung der festgestellten Mängel für kommende Veranstaltungen vorgesehen? Die Erfahrungen des Eröffnungskonzerts wurden bereits mit den beteiligten Behörden, Fach- stellen, dem Veranstalter und den eingesetzten Dienstleistern ausgewertet. Ein Schwerpunkt liegt auf der Verkehrslenkung. Insbesondere werden die Lage und Organi- sation der Punkte überprüft, an denen Fahrzeuge ohne gültige Parkberechtigung abgewiesen oder auf alternative Flächen umgeleitet werden. Soweit erforderlich und praktisch umsetzbar, sollen diese Ableitpunkte angepasst oder verlegt werden, damit Rückstaus möglichst nicht auf die Autobahn und das übergeordnete Straßennetz ausstrahlen. Zudem werden die Besucherinformationen zu den empfohlenen Anreisewegen, zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs und zur Notwendigkeit einer vorab erworbenen Park- berechtigung nochmals verstärkt. Ziel ist es, nicht angemeldete Pkw-Verkehre möglichst früh- zeitig zu reduzieren und Fehlfahrten im unmittelbaren Umfeld des Veranstaltungsgeländes zu vermeiden. Die beim Einlass, innerhalb der Besucherbereiche und beim Auslass eingesetzten Maßnah- men wurden ebenfalls überprüft. Hierzu gehören insbesondere die Besucherführung, die per- sonelle Besetzung und Kommunikation an relevanten Schnittstellen sowie die Wegeführung beim Abstrom. Maßnahmen, die beim Eröffnungskonzert nicht die erwartete Wirkung erzielt haben, werden angepasst. Darüber hinaus wird die Beschilderung erweitert und an einzelnen Stellen angepasst. Auch die Steuerung des Auslasses wird verändert. Die Rückmeldungen zur gastronomischen Versorgung werden mit dem Veranstalter bespro- chen. Dabei werden insbesondere die Dimensionierung und Verteilung der Verkaufsstellen, die Warenverfügbarkeit sowie die operativen Abläufe betrachtet. Die Verantwortung für die Auswahl und Beauftragung des Gastronomiepartners liegt bei dieser Veranstaltung beim Ver- anstalter. Frage 3: Wie beurteilt der Flughafen die verkehrlichen Auswirkungen in seinem Umfeld (Zufahrt Ankunft/Abflug, Ausfahrt aus den Parkhäusern)? Als stadtnaher Flughafen zeichnet sich der Flughafen Düsseldorf durch seine kurzen Wege zum Messegelände und zur Merkur Spiel-Arena aus und ist eine der zentralen Mobilitätsplatt- formen im Rhein-Ruhrgebiet. Im Rahmen des Konzerts im Open-Air-Park am 10.07.2026 wurde auch auf dem Gelände des Flughafens ein erhöhtes Verkehrsaufkommen registriert. Die Flughafen Düsseldorf GmbH be- findet sich im regelmäßigen Austausch mit D.LIVE, um die verkehrlichen Situationen im Rah- men von Großveranstaltungen im Umfeld bestmöglich abzustimmen.
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80. 000 Besucher sowie der dazu gehörigen betrieblichen Logistik angenommen und vertraglich vereinbart?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/448/2026 Stadtkämmerin Schneider Anfrage aus aktuellem Anlass der Ratsfrau Kraljic: Fehleranalyse zum Einweihungs- konzert mit System of a Down (RAT/448/2026) Die Fragen werden basierend auf entsprechenden Auskünften der D.LIVE GmbH & Co. KG beantwortet. Frage 1: Welches konkrete und empirisch getestete datenbasierte Mobilitäts- und Lenkungskon- zept lag der Anreisephase des Großevents zugrunde? Gehen Sie ausführlich, qualitativ und quantitativ, auf die von Ihnen berücksichtigten Verkehrsträger ein und stellen Sie insbesondere die Engpässe dar, die während des Events aufgetreten sind. Das Konzert von System of a Down am 10. Juli 2026 war die erste Veranstaltung dieser Grö- ßenordnung im neu eingerichteten Open Air Park Düsseldorf. Die erstmalige praktische Um- setzung der für die Veranstaltungsfläche entwickelten Betriebs-, Verkehrs- und Sicherheits- konzepte wurde gemeinsam mit den beteiligten Behörden, Fachstellen, dem Veranstalter und den eingesetzten Dienstleistern ausgewertet. Dabei werden sowohl die operativen Erkennt- nisse als auch die Rückmeldungen von Besucherinnen und Besuchern berücksichtigt. Insgesamt verlief die Veranstaltung mit rund 80.000 Besucherinnen und Besuchern friedlich. Die in sozialen Medien angesprochenen Themen sind differenziert zu betrachten und nicht in jedem Fall mit einem festgestellten organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Mangel gleichzusetzen. Der Veranstaltung lagen ein umfangreiches Verkehrsgutachten sowie ein darauf aufbauendes Verkehrskonzept zugrunde. Beide wurden durch externe Fachleute und D.LIVE erarbeitet, mit den zuständigen Behörden und beteiligten Stellen abgestimmt und im Rahmen der Veranstal- tungsplanung geprüft. Berücksichtigt wurden insbesondere der öffentliche Personennahver- kehr, der motorisierte Individualverkehr, der Reisebusverkehr, der Fuß- und Radverkehr sowie Shuttleverkehre von externen Parkflächen. Die vorgesehenen Anreisewege über den öffentlichen Personennahverkehr haben insgesamt sehr gut funktioniert. Insbesondere die durch die Rheinbahn umgesetzten Maßnahmen haben sich bewährt. Hierüber sind rund 40.000 Personen angereist. Auch bei den übrigen Verkehrs- trägern wurden keine vergleichbaren Engpässe festgestellt. Die wesentlichen Einschränkungen betrafen den motorisierten Individualverkehr. Eine uner- wartet hohe Zahl von Besucherinnen und Besuchern reiste ohne vorab erworbene Parkbe- rechtigung über die Anschlussstelle Düsseldorf-Messe/Arena an. Diese Fahrzeuge mussten an den Kontroll- und Ableitpositionen abgewiesen oder umgeleitet werden. Die hierfür vorhan- denen Rückstauflächen erwiesen sich angesichts des tatsächlichen Aufkommens als nicht ausreichend, sodass sich der Verkehr zeitweise bis auf das übergeordnete Straßennetz zu- rückstaute. Hinzu kamen operative Verzögerungen bei einzelnen Beparkungsvorgängen. Das Abreiseprocedere hat für die Personenanzahl gut funktioniert und ist zeitlich vergleichbar mit vielen anderen Standorten an denen Konzerte in Stadien gespielt werden. Frage 2: Welche technischen Spezifikationen und Bandbreitenkapazitäten wurden für das Event- WLAN auf Basis welcher Prämissen als Gesamtbedarf für 80.000 Besucher sowie der dazu gehörenden betrieblichen Logistik angenommen und vertraglich vereinbart? Das auf dem Veranstaltungsgelände bereitgestellte WLAN war ausschließlich für betriebliche Anwendungen vorgesehen. Hierzu gehörten insbesondere die Systeme der Gastronomie, des Merchandise-Verkaufs und weitere für die Veranstaltungsdurchführung erforderliche Anwen- dungen. Ein öffentliches WLAN für bis zu 80.000 Besucherinnen und Besucher war weder vorgesehen noch Bestandteil der vertraglich vereinbarten Leistung. Dies entspricht auch der üblichen Praxis in den weiteren Veranstaltungsstätten von D.LIVE. Die von Besucherinnen und Besuchern wahrgenommenen Einschränkungen betrafen daher nicht das Event-WLAN, sondern die öffentlichen Mobilfunknetze. Für deren Versorgung und Kapazität sind die jeweiligen Telekommunikationsunternehmen verantwortlich. Mit den Mobil- funkanbietern, die für die Veranstaltung keine zusätzlichen mobilen Kapazitäten bereitgestellt hatten, wurde erneut Kontakt aufgenommen. Ziel ist es, bei künftigen Großveranstaltungen durch temporäre Mobilfunkanlagen oder vergleichbare technische Maßnahmen eine leistungs- fähigere Versorgung zu erreichen. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass D.LIVE keinen Einfluss auf die Versorgung und Leistungsfähigkeit der öffentlichen Mobilfunknetze hat. Diese liegt ausschließlich in der Ver- antwortung der jeweiligen Netzbetreiber. D.LIVE hatte die betroffenen Mobilfunkunternehmen bereits im Vorfeld der Veranstaltung mehrfach auf das zu erwartende hohe Mobilfunkaufkom- men hingewiesen und auf eine entsprechende Kapazitätserweiterung hingewirkt. Frage 3: Welche sofortigen logistischen, technologischen und sonstigen Anpassungen wird die Stadt bei kommenden Großevents im Open-Air-Park durch- und umsetzen, um einen reibungslosen Verkehrsfluss sowie digitale Erreichbarkeit über den Gesamtverlauf der Veranstaltung zu garantieren? Bitte die dargestellten Verbesserungen aussagekräftig mit quantitativen Daten hinterlegen. Ein jederzeit reibungsloser Verkehrsfluss und eine durchgehend uneingeschränkte digitale Er- reichbarkeit können bei einer Großveranstaltung dieser Größenordnung nicht garantiert wer- den. Wenn sehr viele Menschen innerhalb eines begrenzten Zeitraums an- oder abreisen, lassen sich zeitweise Wartezeiten und Belastungsspitzen auch bei einer sorgfältigen Planung nicht vollständig ausschließen. Die Erkenntnisse aus der Veranstaltung am 10. Juli 2026 werden gleichwohl genutzt, um die Abläufe umfangreich zu verbessern. Die Verkehrslenkung wird insbesondere hinsichtlich der Lage und Dimensionierung der Kontroll- und Ableitpositionen sowie der verfügbaren Rück- stauflächen angepasst. Ziel ist es, Fahrzeuge ohne gültige Parkberechtigung früher abzufan- gen und Rückwirkungen auf die Autobahn sowie das übergeordnete Straßennetz möglichst zu vermeiden. Darüber hinaus werden die Besucherinformationen zu den empfohlenen Anreise- wegen, zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs und zur Notwendigkeit einer vorab erworbenen Parkberechtigung verstärkt. Im Bereich des Mobilfunks werden die Abstimmungen mit den Telekommunikationsunterneh- men künftig mit mehr Nachdruck geführt. Insbesondere Telekom und Vodafone werden anders einbezogen, um den Einsatz zusätzlicher mobiler Kapazitäten verbindlicher abzustimmen. Die konkreten verkehrlichen Maßnahmen werden jeweils veranstaltungsbezogen festgelegt. Maßgeblich sind insbesondere die erwartete Besucherzahl, die Herkunft und Struktur des Pub- likums sowie das prognostizierte Anreiseverhalten. Belastbare quantitative Angaben können daher erst auf Grundlage der jeweiligen Veranstaltungsplanung und der abschließenden Aus- wertung der Verkehrsdaten benannt werden.
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2. Wie weit sind die Aktivierungen im Rahmen des Potenzialflächenkatasters (APS/071/2024) insbesondere des bereits identifizierten Portfolios fortgeschritten?
Der Hintergrund ist in der verlinkten Vorlage nachzulesen; hier liegt noch kein sicher auslesbarer Einstieg vor.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Vorlage RAT/364/2026 Beigeordneter Olaf Wagner Anfrage der Ratsfraktion SPD/Volt vom 18.06.2026 Personalwirtschaftliche Einsparmaßnahmen: Auswirkungen auf Verwaltung, Beschäftigte und städtische Leistungen Frage 1: Welche Ausnahmen von den vorgesehenen Einsparungs-, Einstellungs- sowie Besetzungsbeschränkungen sind vorgesehen, bezogen auf Umfang, betroffene Aufgabenbereiche, Entscheidungszuständigkeiten sowie die Kriterien zur Be- gründung entsprechender Ausnahmen? Antwort: Jedes Dezernat erhält im Rahmen des durch den Rat beschlossenen Personaletats ein Personalkostenbudget zugeteilt. Berechnet wird dies auf Grundlage des Stellen- plans. Die Summe der bislang aufgelaufenen Personalkosten des dem einzelnen Dezernat zugeordneten Personals sowie deren voraussichtliche Personalkosten bis Ende des Jahres werden dem zugeteilten Personalkostenbudget gegenübergestellt. Bei einer Überschreitung des Budgets sind Wiederbesetzungen von freiwerdenden Stellen dem Grunde nach ausgeschlossen (Ausnahmen siehe unten). Bei einer Unterschreitung wiederum ist es möglich, freie Planstellen in- und extern wiederzubesetzen. In den sogenannten und konzeptionell abschließend beschriebenen Ausnahmeberei- chen und Sonderbudgets besteht ein generelles externes Besetzungsrecht. Sprich, hier greifen keine Einstellungs- und Besetzungsbeschränkungen. Dies sind unter an- derem: - Kinderschutzdienst - weitere, überwiegend pädagogische Bereiche des Amtes für Soziales und Ju- gend - Feuerwehr und Rettungsdienst (Einsatzdienst) - Schulsekretariate sowie Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister - zu 100% drittmittelfinanzierte sowie gebührenfinanzierte Stellen (testiert durch die Kämmerei). Dabei wurde der Fokus auf den Kinder- und Jugendschutz, jugendliche und soziale Risikogruppen sowie auf den Bevölkerungsschutz und die entsprechenden Aufsichts- aufgaben gelegt. Stellenbesetzungen mit hundertprozentiger Gegenfinanzierung sind aufwandsneutral, beispielsweise in der Verkehrsüberwachung. RSD Vorlage Seite 1 von 3 Vorlage RAT/364/2026 Beigeordneter Olaf Wagner Im Stadtentwässerungsbetrieb sowie im Jobcenter sind aufgrund der Betriebssat- zung und eigenem Wirtschaftsplan beziehungsweise aufgrund separaten Trägerbe- schlusses ebenfalls externe Stellenbesetzungen möglich. Losgelöst vom externen Besetzungsrecht sind Stellenbesetzungen durch Mitarbei- tende aus dem Personaleinsatzmanagement (zum Beispiel Berufsrückkehrende, ausgebildete Nachwuchskräfte, aus gesundheitlichen Gründen umzusetzende Mitar- beitende) möglich. Unabhängig von der jeweiligen Budgetsituation kann in unabweisbaren Einzelfällen eine Wiederbesetzung beantragt werden. Ein entsprechender Antrag ist eigenverant- wortlich durch das jeweilige Fachdezernat mit begründenden Unterlagen und Mel- dung einer Kompensation soweit möglich an die Abteilung 10/2 - Organisation im Hauptamt zu richten. Von dort wird nach Abgabe einer organisatorischen Stellung- nahme eine Einzelfallentscheidung beim Personaldezernenten eingeholt. Die An- tragsstellung erfolgt über den gängigen Wiederbesetzungsantrag. Frage 2: In welchen Bereichen rechnet die Verwaltung in welchem Umfang infolge der aktuellen personalwirtschaftlichen Maßnahmen mit veränderten Standards, ge- ringerer Bearbeitungstiefe, reduzierter Servicequalität, geringerer Kontroll- dichte oder längeren Bearbeitungszeiten, insbesondere bei bürgernahen Leis- tungen, Pflichtleistungen, sicherheitsrelevanten Aufgaben, sozialen Leistun- gen, schulischen sowie gesundheitsbezogenen Aufgaben, Genehmigungsleis- tungen sowie Beratungsleistungen? Antwort: Alle Dezernate sind angehalten, in ihrem Zuständigkeitsbereich strategische Aufga- benkritik zu betreiben. Dabei ist das Fortführen freiwilliger Aufgaben gleichermaßen zu hinterfragen, wie die Optimierung von pflichtigen Aufgaben im Hinblick auf Pro- zessabläufe und Digitalisierungspotenziale (einschließlich KI und Robotic Process Automation) zu prüfen. Dahingehend befindet sich die Verwaltung derzeit in der Ab- stimmung, um die daraus resultierenden mittel- bis langfristigen Effekte zu generie- ren. Eine Einschränkung bei den Standards, der Bearbeitungstiefe, der Servicequalität, der geringeren Kontrolldichte und bei den Bearbeitungszeiten gilt es weitestgehend gering zu halten, kann aber nicht vollends ausgeschlossen werden. RSD Vorlage Seite 2 von 3 Vorlage RAT/364/2026 Beigeordneter Olaf Wagner Frage 3: In welchem Umfang wurden im Zusammenhang mit den aktuellen personalwirt- schaftlichen Maßnahmen bislang Abfindungsvereinbarungen oder vergleich- bare Vereinbarungen zur Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen ge- schlossen, bezogen auf Anzahl, Gesamtkosten, rechtliche beziehungsweise or- ganisatorische Grundlage sowie die daraus erwarteten dauerhaften Einsparun- gen? Antwort: Das Instrument des Auflösungsvertrages im Zusammenhang mit Abfindungen wird unabhängig von personalwirtschaftlichen Maßnahmen schon immer genutzt. Die An- zahl, die Gesamtkosten bzw. dauerhafte Einsparungen werden im Hauptamt nicht er- fasst, da von hier aus auch nicht nachgehalten wird, ob Stellen wiederbesetzt wer- den. Da ein Auflösungsvertrag nur einvernehmlich mit den Beschäftigten abgeschlossen werden kann, sind nicht die aktuellen personalwirtschaftlichen Maßnahmen für den Abschluss maßgeblich. Vielmehr sind es individuelle Gründe, die zum Abschluss ei- nes Auflösungsvertrages führen. RSD Vorlage Seite 3 von 3
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RAT/362/2026 Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller Anfrage der Ratsgruppe Freie Wähler Tierschutz PARTEI zur Ratssitzung am 16.07.2026: Frage 1: Wann und wie ehrt bzw. würdigt die Landeshauptstadt Düsseldorf Horst Heinz Bruno Klosterkemper, ggf. auch gemeinsam mit dem Düsseldorfer Tennis, dem Rochusclub, D.SPORTS, dem Deutschen Tennis Bund oder/und anderen? Frage 2: Wie wird die Stadtverwaltung das Leben und Wirken von Horst Klosterkemper für Düsseldorf der Bevölkerung nahebringen, z.B. Schüler für Sport begeistern, Erwachsene für ehrenamtlichen Einsatz und Engagement motiviere, etc. ? Frage 3: Welche Voraussetzungen muss ein Verstorbener erfüllen, um in Düsseldorf wann und wie durch Benennung einer Straße, eines Platzes, eines Gebäudes, etc. dauerhaft in Erinnerungen zu bleiben. Antwort 1: Bereits am 20. November 2025 wurde Horst Klosterkemper im Rahmen der D.SPORTS Awards bei einer feierlichen Zeremonie in der Rheinterrasse als eines der ersten Mitglieder in die Hall of Fame der Sportstadt Düsseldorf aufgenommen. Die Mitglieder der Hall Of Fame sind dauerhaft in der Merkur Spiel-Arena und im PSD Bank Dome auf einer Ehrentafel („Wall Of Fame") zu sehen. Ihr Schaffen wird zudem online ausführlich dargestellt und gewürdigt. Nach dem Tod von Herrn Klosterkemper würdigte die Sportstadt Düsseldorf sein Lebenswerk mit einem Nachruf auf der Website von D.SPORTS. Antwort 2: Die Förderung des sportlichen Nachwuchses gehört zum Grundprinzip der Sportstadt Düsseldorf. Sie reicht von unterschiedlichsten Maßnahmen im Bereich Schule bis hin zu Leistungssportförderteams. Antwort 3: Es wird auf § 26 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf verwiesen.
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1. Wurde bereits von der Verwaltung geprüft, ob die mögliche Ansiedlung von Rechenzentren für den Wirtschaftsstandort Düsseldorf einen Wettbewerbsvorteil darstellt? Wenn ja, mit welcher Erkenntnis?
2. Welche Strategien verfolgt die Verwaltung bereits hinsichtlich der Ansiedlung von Rechenzentren unter planungsrechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten?
3. Hat die Verwaltung bereits geprüft, welche Auswirkungen die Ansiedlung von Rechenzentren für die Energieversorgung, die Energieeffizienz und die Nutzung von Abwärme solcher Rechenzentren für das gesamte Düsseldorfer Stadtgebiet hat? Wenn ja, mit welcher Erkenntnis?
Die von der Bundesregierung beschlossene Rechenzentrumsstrategie hat unmittelbare Berührungspunkte mit kommunalen Aufgabenbereichen wie Wirtschaftsförderung, Stadtentwicklung, Energieinfrastruktur, Flächenmanagement, Klimaschutz und Digitalisierung. Düsseldorf ist als Wirtschafts-, Verwaltungs- und Digitalstandort potenziell ein attraktiver Standort für Rechenzentren und KI-Infrastruktur.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/368/2026 Beigeordneter Zaum Anfrage RAT/368/2026 der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Auswirkungen der Rechenzentrumsstrategie der Bundesregierung auf Düsseldorf Frage 1: Wurde bereits von der Verwaltung geprüft, ob die mögliche Ansiedlung von Rechenzentren für den Wirtschaftsstandort Düsseldorf einen Wettbewerbsvorteil darstellt? Wenn ja, mit welcher Erkenntnis? Antwort: Aus Sicht der Verwaltung wird im Vergleich zu großen Rechenzentren die Ansiedlung von Gewerbeunternehmen bevorzugt, weil im Kontext sektoral-räumlicher Wachstumseffekte die Entstehung zusätzlicher Arbeitsplätze in der langfristigen Entwicklung des Wirtschaftsstandortes zu erwarten ist. In dieser Angelegenheit ist die Schaffung von Einnahmen über Arbeitsplätze und die damit verbundenen Konsumeffekte für die Stadt-/Regionalökonomie sowie die Generierung von Gewerbesteuereinnahmen hervorzuheben. In einem Rechenzentrum selber entstehen relativ wenige Arbeitsplätze, wodurch in dieser Hinsicht die Flächeneffizienz als sehr gering zu bewerten ist und für eine nachhaltige Entwicklung der begrenzten räumlichen Ressourcen im Stadtgebiet nicht zielführend ist. Demgegenüber kann die Ansiedlung kleinerer Rechenzentren (z.B. Retail Colocation) für klein- und mittelständische Unternehmen und deren Digitalisierung einen Wettbewerbsvorteil haben. In Zeiten zunehmender globalpolitischer Unsicherheiten bevorzugen Unternehmen die Datensicherung auf nationaler Ebene. Neben indirekten Arbeitsplatzeffekten im Kontext der Wertschöpfungsketten können hierdurch Arbeitsplätze in der Regionalökonomie gesichert werden. Hierbei können kleinere Rechenzentren ein Baustein der Gewerbeentwicklung sein, da die Digitalisierung nahezu alle Bereiche des Wirtschaftslebens betreffen wird. Aus städtebaulicher Sicht erfolgt die Bewertung möglicher Ansiedlungen standortbezogen unter Berücksichtigung der jeweiligen planungsrechtlichen Rahmenbedingungen und Perspektiven. Frage 2: Welche Strategien verfolgt die Verwaltung bereits hinsichtlich der Ansiedlung von Rechenzentren unter planungsrechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten? Seite 1/2 Antwort: Bei zwei Entwicklungsprojekten wurde die Möglichkeit der Ansiedlung von Rechenzentren bereits eröffnet. Dementsprechend leistet die Landeshauptstadt Düsseldorf schon einen Beitrag zum Strukturwandel bzw. der Digitalisierung der Regionalökonomie. Eine abgestimmte Strategie für das Düsseldorfer Stadtgebiet soll auf Basis einer strukturierten und objektiven Bewertungsgrundlage zeigen, an welchen Standorten welche Art von Rechenzentren geeignet und tragfähig sind. Hierbei gilt es, aus planungsrechtlichen Gesichtspunkten Konflikte zwischen Rechenzentren und schützenswerten Nutzungen zu vermeiden. Außerdem ist die ausreichende Stromversorgung und der damit verbundene Netzausbau ein wesentlicher Aspekt. Des Weiteren existiert auf Landesebene noch keine ganzheitliche Strategie in der Ansiedlung von Rechenzentren, sodass es aktuell keinen Überblick über entstehende Kapazitäten in NRW sowie hinsichtlich aktueller und künftiger Bedarfe (Angebot vs. Nachfrage) gibt. Eine Zusammenarbeit zwischen Stadt und Umland hinsichtlich der Kapazitäten und der dort geplanten Hyperscaler (z.B. im rheinischen Revier) ist erforderlich. Eine Schaffung von Überkapazitäten und der damit verbundenen ineffizienten Nutzung der Ressource Raum gilt es zu vermeiden Frage 3: Hat die Verwaltung bereits geprüft, welche Auswirkungen die Ansiedlung von Rechenzentren für die Energieversorgung, die Energieeffizienz und die Nutzung von Abwärme solcher Rechenzentren für das gesamte Düsseldorfer Stadtgebiet haben? Wenn ja, mit welcher Erkenntnis? Antwort: Die Stromkapazitäten reichen vielerorts für die Ansiedlung von Rechenzentren nicht aus. Hierfür müssten zunächst mit entsprechend langen Planungs- und Umsetzungszeiten sowie den damit verbundenen Investitionen die Voraussetzungen geschaffen werden. Dies kann im Zweifelsfall im Konflikt zur Zielsetzung stehen Gewerbeunternehmen anzusiedeln, die zuweilen ebenso große Strombedarfe haben. Die Nutzung von Abwärme ist im Kontext der kommunalen Wärmeplanung und der Unabhängigkeit fossiler Energieträger möglicherweise ein weiterer Baustein. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass Rechenzentren sich in unmittelbarer Nähe zu den Nutzern befinden müssen, damit Energieverluste vermieden werden. Zum anderen zeigt die Erfahrung im Austausch mit Betreibern von Rechenzentren, dass eine Nutzung an der Umsetzungsmöglichkeit und dem Umsetzungswillen potentieller Kunden scheitert. Ergänzend ist zu berücksichtigen, dass Betreiber von Rechenzentren gemäß § 11 Absatz 5 Energieeffizienzgesetz ihren Strombedarf ab dem 1. Januar 2027 bilanziell zu 100 % aus erneuerbaren Energien decken müssen. Diese bundesrechtliche Vorgabe ist bei der Bewertung der Energieversorgung zu berücksichtigen Seite 2/2
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie ist der aktuelle Sachstand des Projekts „Feuerwehrorganisatorische Maßnahmen I (FOM I)“?
2. Welche Planungsänderungen haben sich bislang gegenüber dem ursprünglichen Grundsatzbeschluss, wie er dem Rat am 8. Mai 2024 vorgelegt wurde, ergeben und wie stellt sich der aktuelle Zeit- und Kostenplan für die im Rahmen von FOM I vorgesehenen Maßnahmen dar?
3. Welcher Standort ist für den Neubau der Feuer- und Rettungswache 2 (derzeit Quirinstraße 49) vorgesehen? Falls die Standortentscheidung noch nicht abgeschlossen ist, welche Standortalternativen werden derzeit geprüft und wann ist mit einer abschließenden Entscheidung zu rechnen?
1. Wie ist der aktuelle Sachstand des Projekts „Feuerwehrorganisatorische Maßnahmen I (FOM I)“? 2. Welche Planungsänderungen haben sich bislang gegenüber dem ursprünglichen Grundsatzbeschluss, wie er dem Rat am 8. Mai 2024 vorgelegt wurde, ergeben und wie stellt sich der aktuelle Zeit- und Kostenplan für die im Rahmen von FOM I vorgesehenen Maßnahmen dar?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Verfügt die Landeshauptstadt Düsseldorf über ein stadtweit einheitliches und regelmäßiges Monitoring des baulichen Zustands ihrer Gebäude, das auf der seinerzeit aufgebauten Gebäudezustandserfassung aufbaut und den Sanierungs- und Instandhaltungsbedarf systematisch erfasst?
2. Falls ein solches Monitoring besteht: Nach welchen Kriterien erfolgt die Zustandsbewertung und werden die Ergebnisse in Form von Zustandsklassen, Kennzahlen oder einem Punktesystem dokumentiert und dem Rat regelmäßig berichtet?
3. Falls ein solches Monitoring bislang nicht flächendeckend besteht: Welche Voraussetzungen und welcher Aufwand wären erforderlich, um für den gesamten städtischen Gebäudebestand ein standardisiertes Gebäudezustandsmanagement mit regelmäßiger Berichterstattung einzuführen?
1. Verfügt die Landeshauptstadt Düsseldorf über ein stadtweit einheitliches und regelmäßiges Monitoring des baulichen Zustands ihrer Gebäude, das auf der seinerzeit aufgebauten Gebäudezustandserfassung aufbaut und den Sanierungs- und Instandhaltungsbedarf systematisch erfasst?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/370/2026 Stadtkämmerin Schneider Anfrage der FDP-Ratsfraktion zur Ratssitzung am 16.07.2026 Systematisches Monitoring des baulichen Zustands städtischer Gebäude Frage 1: Verfügt die Landeshauptstadt Düsseldorf über ein stadtweit einheitliches und regel- mäßiges Monitoring des baulichen Zustands ihrer Gebäude, das auf der seinerzeit aufgebauten Gebäudezustandserfassung aufbaut und den Sanierungs- und Instand- haltungsbedarf systematisch erfasst? Antwort: Das Amt für Gebäudemanagement erfasst für seine Bestandsgebäude kontinuierlich die Instandsetzungsbedarfe, einerseits durch turnusmäßige Begehungen und ande- rerseits durch die Aufnahme von Bedarfsmeldungen während der laufenden Bauun- terhaltung. Die Grundlage dafür wurde 2017 mit dem Projekt „Sanierung städtischer Gebäude" geschaffen, bei dem mit Hilfe von extern beauftragten Architekten und Ingenieuren die seinerzeit bestehenden Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarfe ermittelt wurden. Die Ergebnisse teilen sich auf in kurz- und mittelfristige Bedarfe, die abgear- beitet wurden und werden, sowie in langfristige Erneuerungsinvestitionen, die auf Ba- sis von statistischen Kennwerten einen groben Ausblick des Sanierungsbedarfs bis 2041 erlauben. Aufbauend auf dieser Grundlagenermittlung erfolgen - entsprechend der gesetzli- chen Vorgaben - für den Gebäudebestand des Amtes für Gebäudemanagement tur- nusmäßige Gebäudebegehungen, um den aktuellen Zustand aufzunehmen und dar- aus ableitend die notwendigen Maßnahmen zum Erhalt der Verkehrssicherungs- pflicht einzuleiten. Neu festgestellte Bedarfe, die zum Beispiel aufgrund von Abnutzungen, Schäden oder Defekten auftreten können, werden regelmäßig aufgenommen und priorisiert. Danach erfolgt die Aufnahme der Bedarfe in der Fachamtssoftware, mit deren Hilfe die jährliche Maßnahmenplanung und der Ausblick für die Folgejahre erstellt wird. Frage 2 Seite 1 von 3 Falls ein solches Monitoring besteht: Nach welchen Kriterien erfolgt die Zustandsbe- wertung und werden die Ergebnisse in Form von Zustandsklassen, Kennzahlen oder einem Punktesystem dokumentiert und dem Rat regelmäßig berichtet? Antwort: Mit den Regelbegehungen wurde ein grundlegendes Konzept zur systematischen Überwachung des Gebäudezustandes eingeführt. Wesentliche Kriterien sind dabei die Verkehrssicherheit und die Gebrauchstauglichkeit eines Gebäudes sowie der all- gemeine bauliche Zustand und die Standsicherheit. Ergänzend werden die Dringlich- keit erforderlicher Maßnahmen und der daraus resultierende Instandhaltungsbedarf in der Maßnahmenplanung berücksichtigt. Diese Kriterien ermöglichen eine objektive Bewertung des Gebäudezustands und bilden als laufendes Geschäft der Verwaltung die Grundlage für eine zielgerichtete Instandhaltungsplanung des Amtes. Frage 3: Falls ein solches Monitoring bislang nicht flächendeckend besteht: Welche Voraus- setzungen und welcher Aufwand wären erforderlich, um für den gesamten städti- schen Gebäudebestand ein standardisiertes Gebäudezustandsmanagement mit re- gelmäßiger Berichterstattung einzuführen? Antwort: Grundsätzlich ist hinsichtlich der weiteren Entwicklung sowie im Hinblick auf eine et- waige regelmäßige Berichterstattung auch die Dimension des Gebäudebestandes der Stadt Düsseldorf zu berücksichtigen. So verfügt schon allein das Amt für Gebäu- demanagement über rund 570 Gebäude an circa 340 Standorten. Die Einführung von konkreten Zustandsklassen und Kennzahlen für die Einordnung der Zustandsbewertungsergebnisse ist beim Amt für Gebäudemanagement noch nicht erfolgt, befindet sich aber aktuell in der Entwicklung. Zunächst hat sich der Fachbereich auf eine praktikable Systematik zur Beurteilung der Risikoklassen der Gebäude in Anlehnung an die VDI-6200 (Regelmäßige Überprüfung der Standsicher- heit von Bauwerken) konzentriert. Für technische Weiterentwicklungen und Erfah- rungsaustausch gibt es einen regelmäßigen ämterübergreifenden Arbeitskreis aller Hochbauämter. Für die langfristige Entwicklung sind die weitere kontinuierliche Digitalisierung der Ar- beitsprozesse und die Einführung der Arbeitsmethodik Building Information Modeling Seite 2 von 3 (BIM) von großer Bedeutung. Hierfür laufen in der BIM-Geschäftsstelle alle Ergeb- nisse der ämterübergreifenden BIM-Arbeitsgruppen zusammen. Seite 3 von 3
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie wird in der Landeshauptstadt Düsseldorf der Begriff der „Schrottimmobilie“ in der Verwaltungspraxis definiert und anhand welcher Kriterien werden entsprechende Objekte erfasst und bewertet?
2. Welche planungsrechtlichen oder ordnungsrechtlichen Instrumente, um gegen Schrottimmobilien vorzugehen, hat die Stadtverwaltung geprüft und welche Erkenntnisse zieht sie aus der Anwendung der Instrumente?
3. Wie viele Schrott- bzw. Problemimmobilien gibt es im Düsseldorfer Stadtgebiet und wie verteilen sich diese im Stadtgebiet und gibt es dabei räumliche Konzentrationen oder anderweitige Muster?
1) Wie wird in der Landeshauptstadt Düsseldorf der Begriff der „Schrottimmobilie“ in der Verwaltungspraxis definiert und anhand welcher Kriterien werden entsprechende Objekte erfasst und bewertet? 2) Welche planungsrechtlichen oder ordnungsrechtlichen Instrumente, um gegen Schrottimmobilien vorzugehen, hat die Stadtverwaltung geprüft und welche Erkenntnisse zieht sie aus der Anwendung der Instrumente?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/371/2026 Beigeordnete Zuschke Anfrage der Ratsfraktion von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schrottimmobilien Frage 1: Wie wird in der Landeshauptstadt Düsseldorf der Begriff der „Schrottimmobilie" definiert und anhand welcher Kriterien werden entsprechende Objekte erfasst und bewertet? Antwort: Eine Legaldefinition gibt es für den Begriff „Schrottimmobilie" nicht. Er dient vielmehr als verwaltungspraktischer Sammelbegriff für Immobilien, bei denen erhebliche bauliche, hygienische, sicherheitsrechtliche oder soziale Missstände zusammentreffen. Eine Annäherung kann über den Begriff der Problemimmobilie erfolgen. In dem Leitfaden „Problemimmobilien" des MHKBD sind solche definiert als „nicht angemessen genutzte und/oder bauliche Missstände aufweisende Liegenschaften, die negative Ausstrahlungseffekte auf die Bewohnerschaft sowie ihr Umfeld verursachen." Mit dem künftigen Faire-Wohnen-Gesetz wird dieser Begriff inhaltlich durch die Mindestanforderungen an Wohnraum und Unterkünfte konkretisiert. Danach sind insbesondere Immobilien gemeint, die dauerhaft verwahrlost sind, in denen Mindeststandards für sicheres und angemessenes Wohnen nicht eingehalten werden und deren Eigentümer*innen ihren Instandhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten nicht nachkommen. In der Praxis kommen häufig auch ausbeuterische Vermietungspraktiken und eine erhebliche Überbelegung hinzu. So erfüllen Schrottimmobilien im Wesentlichen in der Regel die folgenden Kriterien: - erhebliche bauliche Mängel, - Brandschutz- und Sicherheitsmängel, - gesundheitsgefährdende Zustände, - Überbelegung von Wohnungen, - wiederholte ordnungsbehördliche Einsätze, - Beschwerden von Mietern und Nachbarn, - Verstöße gegen Bauordnungs-, Wohnraumschutz- oder Hygienerecht. Von nicht schützenswertem Wohnraum im Sinne der Wohnraumschutzsatzung sind solche Immobilien zu unterscheiden. Nicht schützenswerter Wohnraum ist aufgrund schwerwiegender Mängel wirtschaftlich nicht mehr verwertbar und daher zum dauerhaften Leerstand oder Abbruch bestimmt. Der Betreiber einer Schrottimmobilie hingegen ignoriert diese Mängel, beutet das Objekt gewinnorientiert aus und nimmt die gesundheitlichen Schäden der Mieterschaft billigend in Kauf. Frage 2: Welche planungsrechtlichen oder ordnungsrechtlichen Instrumente, um gegen Schrottimmobilien vorzugehen, hat die Stadtverwaltung geprüft und welche Erkenntnisse zieht sie aus der Anwendung der? Antwort: Bereits nach bisherigem Recht verfügt die Stadt über mehrere bauplanungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Instrumente: Hervorzuheben sind aus bauplanungsrechtlicher Sicht gesetzliche Vorkaufsrechte gem. § 24 BauGB in Gebieten mit städtebaulichen Missständen und einem Missstand einer baulichen Anlage sowie die Möglichkeit zum Erlass von Geboten nach den §§ 177 (Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot) und 179 (Rückbau- und Entsiegelungsgebot) BauGB. Die aktuell im Gesetzgebungsprozess stehende BauGB Novelle (Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts) nimmt das Thema „Schrottimmobilien" auf. Die vorhandenen Instrumente sollen insgesamt vereinfacht und erweitert werden, um den in der Praxis bestehenden Anwendungshürden entgegen zu wirken. Im Falle des Vorkaufsrechts gem. § 24 Abs. 1 Nr. 8 b) BauGB beispielsweise ist es innerhalb der Ausübungsfrist ohne Mitwirkung des Eigentümers bisher kaum möglich, den Missstand in Bezug auf gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse durch Begehung feststellen zu können. Der Vorschrift soll daher zukünftig durch Erfassung weiterer Tatbestände ein größerer Anwendungsspielraum eröffnet werden. Zudem sieht der Gesetzentwurf (§ 24 Abs. 2 BauGB- E) auch die Möglichkeit der Ausübung im Falle des Verkaufs einzelner Wohnungen innerhalb einer solchen Immobilie vor. Der Gesetzesentwurf enthält zudem auch weitere flankierende Änderungen beispielsweise der §§ 85 (Enteignung) sowie 209 BauGB (Vorarbeiten auf Grundstücken) BauGB, um die Anwendung bzw. den Vollzug zu vereinfachen. In Nordrhein-Westfalen richten sich ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen Schrottimmobilien maßgeblich nach der Landesbauordnung NRW (BauO NRW), insbesondere nach § 58 Abs. 2 BauO. Die Ordnungsbehörde kann Maßnahmen zur Gefahrenabwehr gegen den Eigentümer oder den tatsächlichen Inhaber der Verfügungsgewalt richten, wenn von der jeweiligen Immobilie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgeht. Weitere (bau)ordnungsrechtliche Maßnahmen umfassen insbesondere: - Anordnungen nach der Bauordnung NRW zur Beseitigung baulicher Gefahren, - brandschutzrechtliche Maßnahmen, - ordnungsbehördliche Verfügungen, - Maßnahmen nach der Wohnraumschutzsatzung gegen Zweckentfremdung oder Wohnraummissstände, - Gesundheits- und Hygienemaßnahmen, - Nutzungsuntersagungen bei akuten Gefahren Das Faire-Wohnen-Gesetz wird diese Möglichkeiten erheblich erweitern. Vorgesehen sind insbesondere: - eine allgemeine Pflicht zur Bereitstellung sicheren und angemessenen Wohnraums, - ein ausdrückliches Verbot ausbeuterischer Vermietungs- und Unterbringungspraktiken, - weitergehende Eingriffsbefugnisse der Kommunen, - die Möglichkeit einer Treuhandverwaltung verwahrloster Immobilien, - als äußerstes Mittel unter engen Voraussetzungen auch eine Enteignung problematischer Immobilien. Ob die erweiterten Eingriffsbefugnisse des Faire-Wohnen-Gesetzes in Düsseldorf künftig eine praktische Bedeutung erlangen werden, bleibt abzuwarten. Das Geschäftsmodell sogenannter Schrottimmobilien ist regelmäßig auf den Erwerb preisgünstiger, sanierungsbedürftiger Bestandsimmobilien ausgerichtet. Vor dem Hintergrund des vergleichsweise hohen Immobilienpreisniveaus in Düsseldorf könnten die wirtschaftlichen Anreize hierfür geringer sein als in preisgünstigeren Kommunen. Frage 3: Wie viele Schrott- bzw. Problemimmobilien gibt es im Düsseldorfer Stadtgebiet und wie verteilen sich diese? Antwort: Eine aktuelle Liste oder Statistik der Stadt Düsseldorf über Schrott- oder Problemimmobilien existiert nicht. Düsseldorf zählt nach Einschätzung der Verwaltung bislang nicht zu den Kommunen mit klassischen Schrottimmobilien. In Düsseldorf sind aus Verwaltungssicht Schrottimmobilien kein vorrangiges Problem; größere Bedeutung haben vielmehr Zweckentfremdung und der angespannte Wohnungsmarkt. Vereinzelte Fälle von Problemimmobilien gibt es aber auch in Düsseldorf. Nichts desto trotz erfasst und beurteilt die Verwaltung bekanntwerdende relevante Fälle und löst die gegebenen Rechtsinstrumente aus. Cornelia Zuschke
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1. In welchem Umfang führt das Ordnungsamt der Stadt Düsseldorf regelmäßige Kontrollen zur Einhaltung von Parkverboten und sonstigen Parkbeschränkungen im unmittelbaren Umfeld der Düsseldorfer Moscheen während der wöchentlichen Freitagsgebete (freitags ca. 12:30–14:30 Uhr) durch?
2. Wie viele Kontrollgänge im Umfeld der Düsseldorfer Moscheen fanden während wöchentlicher Freitagsgebete in den Jahren 2024 und 2025 statt?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/372/2026 Beigeordneter Zaum Anfrage RAT/372/2026 der AfD-Ratsfraktion Umfang der Kontrollen des Ordnungsamtes zur Einhaltung von Parkbeschränkungen im Umfeld von Düsseldorfer Moscheen während der wöchentlichen Freitagsgebete Frage 1: In welchem Umfang führt das Ordnungsamt der Stadt Düsseldorf regelmäßige Kontrollen zur Einhaltung von Parkverboten und sonstigen Parkbeschränkungen im unmittelbaren Umfeld der Düsseldorfer Moscheen während der wöchentlichen Freitagsgebete (freitags ca. 12:30-14:30 Uhr) durch? Frage 2: Wie viele Kontrollgänge im Umfeld der Düsseldorfer Moscheen fanden während wöchentlicher Freitagsgebete in den Jahren 2024 und 2025 statt? (Bitte differenzieren Sie nach Moscheen/Straßenabschnitten, soweit möglich) Frage 3: Wie viele Bußgeldbescheide wurden in 2024 und 2025 aufgrund von Verstößen gegen Parkverbote im direkten Umfeld der Düsseldorfer Moscheen (Umkreis von 500 Meter) während bzw. unmittelbar im Anschluss an die Freitagsgebete verhängt? Bitte geben Sie die Gesamtzahl sowie die Entwicklung der Zahlen pro Jahr an. Antwort: Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf überwacht den ruhenden Straßenverkehr auf der Basis stichprobenhafter Kontrollen anhand einer gesamtstädtischen Einsatzstrategie. Diese berücksichtigt die unterschiedlichen Schutzziele und Überwachungsbedarfe im Tages-, Wochen- und Jahresverlauf. Darin finden unter anderem auch Gottesdienste der verschiedenen Religionen eine Berücksichtigung, wenn sie mit wiederkehrenden Verkehrsverstößen verbunden sind. Eine Protokollierung der einzelnen Streifengänge und der zugehörigen Örtlichkeiten erfolgt nicht. Die Daten festgestellter Verkehrsverstöße liegen in der angefragten Kleinteiligkeit nicht vor. Seite 1/1
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Der Hintergrund ist in der verlinkten Vorlage nachzulesen; hier liegt noch kein sicher auslesbarer Einstieg vor.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/373/2026 Beigeordnete Koch Anfrage der AfD-Ratsfraktion für die Sitzung des Rates der Landeshaupt- stadt am 16.07.2026: Heimaturlaub von geflüchteten Personen im Leistungsbezug Frage 1: Wie viele Fälle von Leistungsbeziehern, die sich für einen vorübergehenden Besuch in ihr Heimatland abgemeldet haben oder bei denen ein solcher Aufenthalt im Nachhinein bekannt wurde, sind bei der Stadtverwaltung in den Jahren 2020 bis 2025 registriert worden (bitte aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Kalenderjahren sowie nach der Reisedauer von 1-7 Tagen, 8-14 Tagen, 15-30 Tagen und länger als 30 Tage)? Antwort: Die Regelungen zur Ortsabwesenheit (Erreichbarkeit) im Leistungsbezug nach dem SGB II ergeben sich insbesondere aus § 7b SGB II sowie der Erreichbar- keits-Anordnung (EAO). Leistungsberechtigte Personen, die sich vorübergehend außerhalb ihres gewöhn- lichen Aufenthaltsortes aufhalten und deshalb nicht erreichbar sind, haben die Ortsabwesenheit grundsätzlich vor ihrem Antritt beim Jobcenter zu beantragen. Eine Ortsabwesenheit bedarf der vorherigen Zustimmung des Jobcenters. Die Zustimmung kann für eine Dauer von bis zu 21 Kalendertagen je Kalender- jahr erteilt werden, sofern die berufliche Eingliederung hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Erfolgt die Ortsabwesenheit ohne vorherige Zustimmung, entfällt der Leistungs- anspruch grundsätzlich ab dem ersten Tag der Abwesenheit. Dies gilt auch für die Übernahme der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Bei fortdauernder Nichterreichbarkeit kann der Leistungsanspruch vollständig entfallen. Wird eine nicht genehmigte Ortsabwesenheit erst nachträglich bekannt, ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Aufhebung der Leistungsbewilligung so- wie die Erstattung bereits erbrachter Leistungen nach den gesetzlichen Bestim- mungen vorliegen. Mit Inkrafttreten der Neuregelungen des SGB II zum 1. Juli 2026 wurden die Rechtsfolgen einer Nichterreichbarkeit im Leistungsbezug der Grundsicherung weiter verschärft. Eine statistische Erfassung der Ortsabwesenheiten von Leistungsberechtigten er- folgt derzeit nicht. Die Zuständigkeit des Amtes für Migration und Integration beschränkt sich auf Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), also Per- sonen mit einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung. Für diesen Personenkreis sind Heimaturlaube ausgeschlossen. Grenzüberschrei- tende Reisen können zwar in Ausnahmefällen genehmigt werden, dies gilt jedoch ausdrücklich nicht für Reisen in das Heimatland. Bei Personen mit einer Duldung würde eine Reise in das Heimatland regelmäßig zum Wegfall der Duldungsgründe führen. Personen mit einer Aufenthaltsgestattung befinden sich in einem laufenden Seite 1 von 2 Asylverfahren und machen geltend, dass sie in ihrem Heimatland Schutz benöti- gen. Eine Rückkehr in das Heimatland ist daher mit ihrem Aufenthaltsstatus nicht vereinbar. Heimaturlaube werden für diesen Personenkreis daher weder genehmigt noch er- fasst. Frage 2: Wie stellt die Verwaltung in der Praxis sicher, dass die Auszahlung von Sozialleis- tungen während eines solchen Auslandsaufenthalts umgehend und lückenlos ein- gestellt wird? Antwort: Eine hohe Kontaktdichte zu den Kundinnen und Kunden des Jobcenters gewähr- leistet die Identifizierung nicht genehmigter Ortsabwesenheiten sowie deren leis- tungsrechtliche Berücksichtigung. Frage 3: Welche aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen wurden durch die Düsseldorfer Aus- länderbehörde bei den Betroffenen eingeleitet, da eine Reise in das Herkunftsland dem eigentlichen Fluchtgrund widerspricht (bitte mit einer konkreten Auflistung der jeweils getroffenen Maßnahmen wie z.B. Einleitung von Widerrufsverfahren, Aberkennung des Schutzstatus oder Ausweisungen)? Antwort: Siehe Antwort zu Frage1. Grundsätzlich kann eine Reise in das Heimatland von Personen mit einem Schutzstatus zum Entzug des Schutzstatus führen. Entspre- chende Entscheidungen werden durch das Bundesamt für Migration und Flücht- linge getroffen und durch die kommunalen Ausländerbehörden lediglich umge- setzt. Seite 2 von 2
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche VHS-Kurse werden im kommenden Semester gestrichen (bitte alle wegfallenden Kurse auflisten)?
2. Wie viele Honorarkräfte sind von den Streichungen der Kurse betroffen?
3. Wie viele Teilnehmer haben die wegfallenden Kurse im vergangenen Semester besucht und welche Einnahmen wurden dabei durch Kursgebühren erzielt?
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RAT/411/2026 Beigeordnete Koch Anfrage der Ratsfrau Dufhues zur Sitzung des Rates am 16.07.2026 Betrifft: Streichungen und Kürzungen bei VHS-Angeboten Frage 1: Welche VHS-Kurse werden im kommenden Semester gestrichen (bitte alle wegfallenden Kurse auflisten)? Antwort: Die Volkshochschule Düsseldorf (VHS) leistet ihren Beitrag zum ge- samtstädtischen Konsolidierungsbedarf. Im Rahmen der Bildungsplanung für das zweite Halbjahr 2026 reduziert die VHS ihr geplantes Unterrichtsvolumen um rund 10.000 Unterrichtsstunden. Ausge- hend von einer jährlichen Planung von etwa 100.000 Unterrichtsstunden wurden insgesamt 338 bereits vorgesehene Bildungsveranstaltungen aus dem Programm genommen. Eine Übersicht der entfallenden Veranstaltungen ist dem Anhang zu entnehmen. Besonderen Wert legt die VHS darauf, die Programmanpassungen so zu gestal- ten, dass sie für die Kundinnen und Kunden sowie für die Dozierenden möglichst gut verträglich bleiben, alle Fachbereiche, bzw. Angebotsformen betreffen und das vielfältige Bildungsprofil der VHS in seiner Breite erhalten bleibt. Frage 2: Wie viele Honorarkräfte sind von den Streichungen der Kurse betroffen? Antwort: Im VHS-Bereich der Allgemeinen und Beruflichen Weiterbildung sind rund 700 selbstständige Honorardozierende tätig. Für das kommende Halbjahr 2026 wur- den bei 221 Honorardozentinnen und -dozenten Veranstaltungen aus dem Pro- gramm genommen. Frage 3: Wie viele Teilnehmer haben die wegfallenden Kurse im vergangenen Semester besucht und welche Einnahmen wurden dabei durch Kursge- bühren erzielt? Antwort: Da die VHS in jedem Semester viele neue Veranstaltungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Dauer anbieten möchte, kann kein Vergleich zwischen den Programmangeboten gezogen werden. In der Regel führt die Volkshochschule nur Bildungsangebote durch, bei denen die zu erwartenden privatrechtlichen Entgelte zumindest die Honoraraufwendun- gen refinanzieren. Somit war auch der Start der aus dem Programm gestrichenen Angebote zu keinem Zeitpunkt garantiert. Anlage: Kurstitel der im zweiten Halbjahr 2026 gestrichene VHS-Kurse
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Deutschlandweit sind 1,3 Millionen Menschen schwer glücksspielsüchtig und 3,5 Millionen gefährdet; auf Düsseldorf entfallen über 14.000 Betroffene (Schnitt: 796 € Verlust/Monat). Der legale Glücksspielmarkt setzte 2024 bundesweit 69,1 Milliarden Euro um. Besonders die suchtprägenden Geldspielautomaten generieren enorme Summen, wobei der illegale Automatenmarkt schätzungsweise noch größer ist. 1 Die Stadt Düsseldorf profitierte 2024 von 10,7 Millionen Euro Vergnügungssteuer aus ihren 746 Automaten. Begünstigt wird die hohe Dichte durch die schwarz-grüne Landesregierung, die den Mindestabstand zwischen Spielhallen auf bis zu 100 Meter verkürzte. Der vorgeschriebene 350-Meter-Schutzabstand zu Schulen wird in Düsseldorf wegen des Bestandsschutzes für Altkonzessionen häufig missachtet. 2 Während die Stadt die einzige lokale Suchtfachstelle der Diakonie nur teilfinanziert, nimmt sie über die Tochter D.LIVE Millionen aus einem Sponsoringvertrag mit der Merkur-Group ein. Die jährlichen Zahlungen für die Benennung der „Merkur-Arena“ fließen direkt in den städtischen Haushalt. Damit betreibt die Stadt aktive Arena- Werbung für einen Glücksspielkonzern. 3 Die Linke Ratsfraktion Düsseldorf fragt an: 1. Wie hat sich die Zahl der Wettbüros, Spielhallen und Geldspielautomaten in den letzten fünf Jahren entwickelt? (Bitte nach Jahren mit Zahl der Neueröffnungen und Schließungen aufschlüsseln.)
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/384/2026 Beigeordneter Zaum Anfrage RAT/384/2026 der Ratsfraktion Die Linke Glücksspielsucht in Düsseldorf Frage 1: Wie hat sich die Zahl der Wettbüros, Spielhallen und Geldspielautomaten in den letzten fünf Jahren entwickelt (Bitte nach Jahren mit Zahl der Neueröffnungen und Schließungen aufschlüsseln.)? Antwort: a) Wettvermittlungsstellen Zur Anzahl der Wettbüros kann von hier keine Angabe gemacht werden, da die Wettbüros der Zuständigkeit der Bezirksregierung unterliegen. Eine Abfrage der Fallzahlen bei der Bezirksregierung Düsseldorf war bis zum 09. Juli 2026 noch nicht beantwortet. b) Spielhallen Die Anzahl der in der Landeshauptstadt Düsseldorf betriebenen Spielhallen hat sich wie folgt entwickelt (Stand jeweils am 31. Dezember): 2021 = 80 Spielhallen 2022 = 78 Spielhallen 2023 = 77 Spielhallen 2024 = 68 Spielhallen 2025 = 63 Spielhallen 2026 = 62 Spielhallen (Stand am 09. Juli) In den vergangenen fünf Jahren wurde keine Spielhalle neu eröffnet. c) Geldspielgeräte Die Anzahl in der Landeshauptstadt Düsseldorf aufgestellten Geldspielgeräte hat sich wie folgt entwickelt (Stand jeweils am 31. Dezember): 2020 = 795 Geldspielgeräte in Spielhallen 842 Geldspielgeräte in gastronomischen Betrieben 2022 = 911 Geldspielgeräte in Spielhallen 746 Geldspielgeräte in gastronomischen Betrieben 2024 = 770 Geldspielgeräte in Spielhallen 684 Geldspielgeräte in gastronomischen Betrieben 2026 = 633 Geldspielgeräte in Spielhallen 606 Geldspielgeräte in gastronomischen Betrieben Die Erfassung der Geldspielgeräte erfolgt im Rhythmus von zwei Jahren. Seite 1/2 Frage 2: Wie häufig wurden Wettbüros und Spielhallen vom Ordnungs- und Sicherheitsdienst in den letzten fünf Jahren kontrolliert? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren.) Antwort: Es wird unterstellt, dass mit der Frage der Ordnungs- und Servicedienst der Landeshauptstadt Düsseldorf (OSD) gemeint ist. a) Wettvermittlungsstellen Die Aufsicht über diese Betriebe obliegt der Bezirksregierung Düsseldorf. Kontrollen durch das Ordnungsamt wurden insofern nicht durchgeführt. b) Spielhallen 2024 = 48 Kontrollen 2025 = 159 Kontrollen 2026 = 47 Kontrollen 62 Sonderkontrollen (Schulungsnachweise) Die Kontrolle von Spielhallen wird erst seit Mai 2024 nach Fallzahlen erfasst. Frage 3: Wie viele Verstöße wurden vom Ordnungs- und Sicherheitsdienst (OSD) in den letzten 5 Jahren festgestellt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Vergehen.) Antwort: Es wird unterstellt, dass mit der Frage der Ordnungs- und Servicedienst der Landeshauptstadt Düsseldorf (OSD) gemeint ist. Die Ergebnisse der Spielhallenkontrollen werden statistisch nicht erfasst. Eine Ermittlung wäre nur mit händischer Auswertung sämtlicher Einzelvorgänge möglich. Insofern kann die Frage in der für eine Anfrage verfügbaren Zeit nicht beantwortet werden. Verstöße gegen glücksspielrechtliche Bestimmungen werden in Spielhallen äußerst selten festgestellt. Gelegentlich werden Spieler angetroffen, die gleichzeitig mehrere Geldspielgeräte bedienen. Auch werden vereinzelt Geldspielgeräte ohne gültige Prüfplakette aufgestellt. Seite 2/2
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1. Wann ist geplant, dem Rat den Bedarfsbeschluss für die Sanierung des zakk zur Entscheidung vorzulegen?
2. Über welchen Zeitraum werden sich nach einem positiven Bedarfsbeschluss die weiteren Phasen der Sanierung von der Ausschreibung, über die Beauftragung eines Planungsbüros, die eigentliche Planung, die Durchführung der Baumaßnahmen bis hin zum Abschluss der Sanierung nach bisherigen Erfahrungswerten erstrecken?
Mit dieser Anfrage möchte Die Linke den Sanierungsstand für das Kulturzentrum zakk erfragen. Das zakk stand in der Priorisierungsliste „Sanierungsbedarf an Kulturgebäuden“ (Stand 15.06.2025) auf Rang 8. Die nach dem Maßnahmenpaket des Gebäudemanagements Kulturbauten angemeldeten Wartungen und Sanierungen sind umfangreich (z.B. Dachabläufe, Fluchtwege). Als „zwingend erforderlich“ wurde hier die Erneuerung der Lüftungsanlagen eingestuft, da alte Anlagen “abgängig” seien und nicht mehr repariert werden könnten. Die Maßnahme sollte Fördermittel aus dem Klimaschutzetat erhalten.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Beigeordnete Koch RAT/423/2026 Anfrage der Ratsfraktion Die Linke. Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 16.07.2026 Betrifft: Sanierung von Kulturgebäuden: zakk Frage 1: Wann ist geplant, dem Rat den Bedarfsbeschluss für die Sanierung des zakk zur Ent- scheidung vorzulegen? Antwort: Aufgrund der aktuellen Haushaltslage muss der Zeitplan des Projekts zur Sanierung des zakk an die geänderten Rahmenbedingungen angepasst werden. Zur Einbrin- gung des Bedarfsbeschlusses in den Rat kann daher aktuell keine belastbare Aussage gemacht werden. Von der Bedarfsanmeldung und dem Projektstart gemäß Ge- schäftsanweisung Bau bis zur Einbringung des Bedarfsbeschlusses vergehen in der Regel ungefähr 1,5 Jahre. Einzelne Maßnahmen, die zur Gefahrenabwehr, zur Aufrechterhaltung des Betriebs, zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften oder zum Erhalt der Gebäudesubstanz erfor- derlich sind, werden im Bedarfsfall schon vor der Umsetzung des Sanierungsprojekts im Rahmen des Bauunterhalts umgesetzt. Frage 2: Über welchen Zeitraum werden sich nach einem positiven Bedarfsbeschluss die wei- teren Phasen der Sanierung von der Ausschreibung, über die Beauftragung eines Pla- nungsbüros, die eigentliche Planung, die Durchführung der Baumaßnahmen bis hin zum Abschluss der Sanierung nach bisherigen Erfahrungswerten erstrecken? Antwort: Der Zeitraum einer Baumaßnahme in der Größenordnung des Projekts zur Sanierung des zakk beträgt nach bisherigen Erfahrungswerten vom Bedarfsbeschluss über den Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss bis zur Fertigstellung einschließlich der Planungs-, Genehmigungs- und Ausführungsphasen rund 3 bis 3,5 Jahre.
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Nachkriegsjahrzehnte zunehmend in gesundheitliche Schwierigkeiten.
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RAT/386/2026 Beigeordnete Cornelia Zuschke Anfrage der Ratsfrau Mirus: Hitze in Mietwohnungen, die zu gesundheitlichen Problemen bei Mietern führen kann Frage 1: Hat die Stadtverwaltung konkrete Pläne im Rahmen des Ordnungsrechts oder aus Gründen des Gesundheitsschutzes bei den Eigentümern von Wohnimmobilien darauf hinzuwirken, dass bei akut gesundheitsgefährdenden Innentemperaturen im Sommer Abhilfe geschaffen wird? Antwort: Mit dem Wohnraumstärkungsgesetz NRW hat der Landesgesetzgeber den Kommunen die Möglichkeit gegeben, bei erheblichen Mängeln in Mietwohnräumen ordnungsbehördlich tätig zu werden. Aufgabe des Fachbereiches Wohnungsaufsicht im Amt für Wohnungswesen ist es, auf die Erfüllung von Mindestanforderungen, die Instandsetzung und die ordnungsgemäße Nutzung von Wohnraum hinzuwirken und die dafür erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Die Mindestanforderungen für Wohnraum müssen erfüllt sein, um angemessene Wohnverhältnisse herzustellen und aufrechtzuerhalten. Hierzu gehören auch der ausreichende Schutz gegen verschiedene Witterungseinflüsse, wie übermäßige Kälte- und Wärmeeinwirkung. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass sich die Erheblichkeit eines Mangels bei Hitzeeinwirkung durch einen dem Baujahr eines Hauses unzureichenden baulichen Wärmeschutz ergeben muss. Es ist nicht Ziel des Gesetzes, den nach den zur Zeit der Errichtung maßgebenden Bauordnungsvorschriften erbauten Wohnraum demjenigen Standard anzupassen, der beim Bau von neuem Wohnraum nach heutigen Bauordnungsvorschriften anzustreben ist. Mieterinnen und Mieter von Wohnraum haben die Möglichkeit, einen Mangel ihres Wohnraums bei dem Fachbereich Wohnungsaufsicht anzuzeigen. Nach Eingang der Anzeige wird im individuellen Einzelfall geprüft, ob ein Mangel im Sinne des Wohnraumstärkungsgesetzes vorliegt. Gegebenenfalls wird ein ordnungsbehördliches Verfahren gegen den/die Eigentümer/in der Wohnung eingeleitet. Frage 2: Gibt es Pläne bei der Verwaltung, beispielsweise im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht, durch ein kommunales Förderprogramm oder einen Notfallpool für die Bereitstellung mobiler Klimageräte an bedürftige, ältere oder kranke Mieterinnen in nicht sanierten Bestandsbauten, die Betroffenen zu unterstützen? Seite 1 von 2 Antwort: Die Landesbauordnung und die Rechtsmittel zum Mieterschutz erfassen die geschilderte Hitzeproblematik leider nicht. Hier sollten Haus und Grund und die ImmobilieneigentümerInnen unmittelbar ihren Verpflichtungen nachkommen und die für Mieterschutz Verantwortlichen Mietende informieren, wie dies im Moment auch intensiv über Presse und andere Medien in Auswertung des Hitze-Wochenende erfolgt. Die Verwaltung wird dennoch das Thema mit in den Städtetag nehmen, um aus dem Austausch auch Interventionsmöglichkeiten zu ziehen. Die Landeshauptstadt hat den Fokus bereits seit Jahren auf vielen Themen im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung umgesetzt, um Düsseldorf zukunftsfähig zu gestalten. Dazu gehören u.a., dass die neuen Klimabedingungen bei der Stadtentwicklung mitgedacht werden. Darüber hinaus werden kontinuierlich Bäume im gesamten Stadtgebiet gepflanzt. Zusätzlich bietet die Landeshauptstadt mit den Förderprogrammen „klimafreundliches Wohnen und Arbeiten" sowie "Dach- Fassaden- und Innenhofbegrünung" Unterstützungsmöglichkeiten für private Haushalte und kleine Gewerbebetriebe. Darüber hinaus gibt es mit der Karte der kühlen Orte auf dem städtischen Geoportal Geoportal Düsseldorf Maps in der Rubrik "Aktuelles" einen gesamtstädtischen Überblick, wo es an heißen Tag Abkühlmöglichkeiten - auch unterwegs - gibt. Weitere Tipps und Hintergrundwissen zum richtigen Verhalten bei hohen Temperaturen gibt es im städtischen Hitzeportal des Gesundheitsamts unter www.duesseldorf.de/hitzeportal. Frage 3: Welche Informationen legen der Verwaltung über den aktuellen Stand der Umsetzung bei den energetischen Sanierungen der Häuser im Stadtgebiet, speziell im Hinblick auf den Hitzeschutz, angesichts der fortschreitenden Klimaerwärmung vor? Antwort: Keine. Cornelia Zuschke Beigeordnete Seite 2 von 2
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Liegt der Stadt Düsseldorf hierzu ein Sicherheitskonzept vor und wurde dieses entsprechend genehmigt?
2. Hat die Stadt Düsseldorf Kenntnis über ein die Abreise mit dem ÖPNV berücksichtigendes entsprechendes Verkehrskonzept?
3. Wurden die Anwohner über die Veranstaltungstermine im Vorfeld in Kenntnis gesetzt und gab es entsprechende Informationen hinsichtlich möglicher nächtlicher Lärmbelästigung durch Abfahrten nach Mitternacht?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/395/2026 Beigeordneter Zaum Anfrage RAT/395/2026 der Ratsfrau Kraljic Public Viewing zur WM 2026 am Blumengroßmarkt Frage 1: Liegt der Stadt Düsseldorf hierzu ein Sicherheitskonzept vor und wurde dieses entsprechend genehmigt? Antwort: Es bedarf weder einer Sondernutzungsgenehmigung noch einer anderweitigen ordnungsbehördlichen Festlegung über die Nutzung des Blumengroßmarktgeländes für den in der Anfrage benannten Zweck des Public Viewing. Die Antwort auf Frage 1 lautet: nein. Frage 2: Hat die Stadt Düsseldorf Kenntnis über ein die Abreise mit dem ÖPNV berücksichtigendes entsprechendes Verkehrskonzept? Antwort: Unter Verweis auf die Antwort zu Frage 1 lautet die Antwort zu Frage 2: nein. Frage 3: Wurden die Anwohner über die Veranstaltungstermine im Vorfeld in Kenntnis gesetzt und gab es entsprechende Informationen hinsichtlich möglicher nächtlicher Lärmbelästigung durch Abfahrten nach Mitternacht? Antwort: Der Verwaltung sind keinerlei Lärmbeschwerden bekannt. Seite 1/1
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RAT/397/2026 Stadtdirektor Hintzsche Anfrage des Ratsherrn Winter: Finanzierung und strukturelle Unterstützung des Jugendrings Düsseldorf e.V. durch die Landeshauptstadt Düsseldorf in den Jahren 2021 bis 2025 Frage 1: Wie hoch bezifferten sich die direkten finanziellen Zuwendungen (aufgeteilt nach institutioneller Förderung zur Absicherung der Grundstruktur und projektbezogenen Zuschüssen, wie z.B. für die Servicestelle Partizipation oder youpod.de) in den jeweiligen Haushaltsjahren 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025? (Bitte um tabellarische Auflistung der Jahressummen in Euro). Frage 2: Welche konkreten Summen in Euro wurden in den genannten fünf Jahren durch das Amt für Soziales und Jugend für die Personalkosten (Geschäftsführung, Bildungsreferate, Verwaltung) des Jugendrings Düsseldorf e.V. im Wege der Anteils- oder Festbetragsfinanzierung übernommen? Antwort zu den Fragen 1 und 2: Die Fragen 1 und 2 können sachgerecht nur gemeinsam beantwortet werden. Hintergrund ist, dass die in den betreffenden Produkten und Aufgabenbereichen gewährten direkten finanziellen Zuschüsse sowie die Personalkostenförderungen in der Praxis und in den zugrunde liegenden Produkt- und Aufgabenbeschreibungen eng miteinander verknüpft sind. Eine trennscharfe Zuordnung ist vielfach nicht möglich, da Personalkosten häufig integraler Bestandteil der geförderten Maßnahmen, Projekte oder institutionellen Förderungen sind und daher nicht gesondert ausgewiesen werden. Aus Gründen der Transparenz und zur Vermeidung von Fehlinterpretationen erfolgt die Beantwortung beider Fragen daher in einer gemeinsamen Darstellung der jeweiligen Förderaufwendungen. Eine künstliche Aufteilung würde die tatsächlichen finanziellen Zusammenhänge nicht zutreffend abbilden und könnte zu einer verzerrten Darstellung der Förderstruktur führen. Seite 1 von 3 Förderung Jugendring Düsseldorf e. V. in EUR Grundlage: Rahmen und Einzelvertrag* Grund- und Aktivitätenförderung Jugendring und Betrieb Haus der Jugend Jahresmiete Goethestr. 83 Jahresmiete Lacombletstraße 10 Aktionen gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus; Demokratische Jugendbildung Gewaltprävention "Fanprojekt" Jugendorganisationen 15.646 15.959 16.278 17.619 19.307 Jugendinternetportal 65.725 93.440 102.572 111.025 121.661 Bildungsarbeit in den Jugendverbänden - 161.819 165.055 168.356 182.230 199.688 Bildungsreferent Kinderschutz nach §§ 8a, 8b SGB VIII (ab 2024 über Rahmen- 0,00 0,00 0,00 24.189 26.506 und Einzelvertrag) Institutionelle Förderung Kinderschutz nach §§ 8a, 8b SGB VIII (ab 2024 über Rahmen- und Einzelvertrag) Fortschreibung Kinder- und Jugendförderplan 2015-2020 Ehrenamtspauschale 48.000 41.000 48.000 48.000 48.000 Ehrenamtskampagne 18.000 18.000 10.000 18.000 18.000 Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025 B1 Förderung Jugendverbandsarbeit B2 Internationale Jugendarbeit B3 Demokratische Jugendbildung B5 Lernort Stadion Seite 2 von 3 Aktionen und Projekte Erstwähler*innenkampagne 0,00 0,00 0,00 0,00 25.000 Servicestelle Partizipation 0,00 0,00 0,00 0,00 7.310 (mobiler) Lernort Demokratie Geschichtsfestival 0,00 0,00 0,00 0,00 1.000 *) in der Produkt- und Aufgabenbeschreibung zu den Verträgen werden neben dem Personal-SOLL auch Kennzahlen vereinbart, die zu erreichen sind. Hierbei wird im Verhältnis zur Förderung eine Gewichtung festgelegt, zu welchem Prozentsatz vakante Stellen bzw. nicht erreichte Kennzahlen zu Rückzahlungs- verpflichtungen führen. Daher ist eine explizite Darstellung der Personalkosten nicht möglich. Frage 3: Auf welchen kalkulatorischen Gesamtwert beläuft sich die indirekte Förderung durch die kostenlose Überlassung von städtischer Infrastruktur in den Jahren 2021 bis 2025? (Bitte aufschlüsseln nach Miet- und Nebenkostenwerten für überlassene Liegenschaften/Geschäftsstellen, IT- Infrastruktur sowie Fahrzeug- oder Materialleihe). Antwort: Eine unentgeltliche Überlassung von Infrastruktur erfolgt nicht. Die Nutzung von Räumlichkeiten erfolgt auf Grundlage eines vertraglich geregelten Mietverhältnisses. Unabhängig davon werden Fördermittel im Rahmen der jeweils geltenden Förderregelungen gewährt. Die finanzielle Förderung und das vertragliche Nutzungsverhältnis sind dabei getrennt zu betrachten. Seite 3 von 3
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche angemieteten Objekte nutzt die Landeshauptstadt Düsseldorf derzeit zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern, und welche jährlichen Kosten fallen dort jeweils für Miete, Betriebskosten, Reinigungskosten sowie sonstige Bewirtschaftungskosten an, bitte aufgeschlüsselt nach Objekt, Nutzungsart, Kapazität, tatsächlicher Belegung, Quadratmeterzahl und Kosten pro untergebrachter Person?
2. Welche konkreten Leistungen sind in den Reinigungskosten und sonstigen Bewirtschaftungskosten dieser angemieteten Unterkünfte enthalten, insbesondere bezogen auf Reinigungsflächen, Reinigungshäufigkeit, Gemeinschaftsbäder, Gemeinschaftsküchen, Flure, Sonderreinigungen, Grundreinigungen, Verbrauchsmaterialien, Hausmeister- oder Objektbetreuungsleistungen sowie sonstige Zusatzleistungen?
3. Nach welchen Verfahren und durch welche Stellen kontrolliert die Verwaltung die Angemessenheit, Wirtschaftlichkeit und ordnungsgemäße Erbringung der Reinigungs- und Bewirtschaftungsleistungen in den angemieteten Unterkünften, welche dokumentierten Qualitätskontrollen (insbesondere Objektbegehungen, Abnahmeprotokolle, Mängelberichte, Nachbesserungsaufforderungen, Rechnungs-kürzungen, Vertragsstrafen, Vertragsänderungen oder Anbieterwechsel) wurden seit dem Jahr 2021 durchgeführt bzw. veranlasst und zu welchen Ergebnissen haben diese geführt?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/398/2026 Beigeordnete Koch Anfrage des Ratsherren Maniera für die Sitzung des Rates am 16.07.2026 Betrifft: Bewirtschaftungs- und Reinigungskosten in angemieteten Unter- künften für Flüchtlinge und Asylbewerber Frage 1: Welche angemieteten Objekte nutzt die Landeshauptstadt Düsseldorf derzeit zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern, und welche jährlichen Kosten fallen dort jeweils für Miete, Betriebskosten, Reinigungskosten sowie sonstige Be- wirtschaftungskosten an, bitte aufgeschlüsselt nach Objekt, Nutzungsart, Kapazi- tät, tatsächlicher Belegung, Quadratmeterzahl und Kosten pro untergebrachter Person? Antwort: Die Landeshauptstadt nutzt derzeit 17 Unterkünfte zur Unterbringung von Geflüch- teten und Asylsuchenden, davon sind 12 Objekte angemietet. Die angefragten Kosten sind zur besseren Übersicht in Anlage 1 (Kostenübersicht Anfrage RAT- 398-2026 Asylunterkünfte) tabellarisch dargestellt. Die Übersicht umfasst Miet- kosten, Betriebs- und Reinigungskosten sowie sonstige Bewirtschaftungskosten. Zu den sonstigen Bewirtschaftungskosten zählen: • Sicherheitsdienst • Energiekosten (Strom, Gas, Wasser) • Feuerwehreinsatzkosten • Gebäudeunterhaltung / Bauunterhalt • Geräteaustattung / Unterhaltung bewegliches Vermögen • Sachleistungen Gebäudeausstattung unter 60 € (z.B. Matratzen, Bettwä- sche, Sanitärarmaturen...) • Geschäftsaufwendungen (z.B. Internet, Umzüge...) • Gebäudeausstattung über 60 € (Z.B. Betten, Elektrokochplatten...) • Grundsteuern Für die sonstigen Bewirtschaftungskosten wurden die Jahreswerte des Jahres 2025 zugrunde gelegt. Eine Berechnung der Kosten je untergebrachter Person ist auf- grund der hohen Fluktuation in den Unterkünften nicht möglich. Zur Orientierung wurden die Kosten daher auf Grundlage der Belegungskapazität der jeweiligen Ob- jekte ermittelt. Insgesamt liegt die Belegungsquote der tatsächlich belegbaren Ka- pazität bei rund 82%. Frage 2: Welche konkreten Leistungen sind in den Reinigungskosten und sonstigen Bewirt- schaftungskosten dieser angemieteten Unterkünfte enthalten, insbesondere bezo- gen auf Reinigungsflächen, Reinigungshäufigkeit, Gemeinschaftsbäder, Gemein- schaftsküchen, Flure, Sonderreinigungen, Grundreinigungen, Verbrauchsmateria- lien, Hausmeister- oder Objektbetreuungsleistungen sowie sonstige Zusatzleistun- gen? Seite 1 von 3 Antwort: Die Reinigungsleistungen unterscheiden sich je nach Objekt. Art und Umfang der Reinigung sind objektspezifisch geregelt. In einzelnen Unterkünften erfolgt die Rei- nigung ganz oder teilweise durch die untergebrachten Personen. Eine Übersicht über die Reinigungshäufigkeit und die jeweiligen Reinigungsflächen ist der Anlage 2 (Reinigungsübersicht) zu entnehmen. Sonderreinigungen sind nicht Bestandteil der regulären Unterhaltsreinigung und werden bei Bedarf gesondert beauftragt. Die entsprechenden Kosten sind im Punkt sonstige Bewirtschaftungskosten von Anlage 1 enthalten. Die Kosten für die Objektbetreuung sind weder in den Reinigungskosten noch in den sonstigen Bewirtschaftungskosten enthalten. Die Betreuung der Unterkünfte erfolgt durch städtische Mitarbeitende (Verwalter*innen und Verwalterhelfer*in- nen), deren Personalkosten können jedoch nicht den Kosten der Reinigungsleis- tung oder den sonstigen Bewirtschaftungskosten zugeordnet werden. Frage 3: Nach welchen Verfahren und durch welche Stellen kontrolliert die Verwaltung die Angemessenheit, Wirtschaftlichkeit und ordnungsgemäße Erbringung der Reini- gungs- und Bewirtschaftungsleistungen in den angemieteten Unterkünften, welche dokumentierten Qualitätskontrollen (insbesondere Objektbegehungen, Abnahme- protokolle, Mängelberichte, Nachbesserungsaufforderungen, Rechnungskürzun- gen, Vertragsstrafen, Vertragsänderungen oder Anbieterwechsel) wurden seit dem Jahr 2021 durchgeführt bzw. veranlasst und zu welchen Ergebnissen haben diese geführt? Antwort: Die Vergabe der Reinigungs- und Bewirtschaftungsleistungen erfolgt nach den gel- tenden vergaberechtlichen Vorschriften. Dabei beachtet die Landeshauptstadt Düsseldorf die Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit, welche geltende Vergabe- rechtsgrundsätze sind. Zur Sicherstellung der Qualität werden die Unterkünfte regelmäßig durch verschie- dene städtische Stellen kontrolliert. Hierzu gehören: • tägliche Rundgänge durch Verwalter*innen und Verwalterhelfer*innen, • halbjährliche Objektbegehungen durch die kaufmännische Objektbetreuung einschließlich Protokollierung, • Begehungen durch die Teamleitungen der Verwalter*innen und Verwalter- helfer*innen, • Kontrollen durch das Gesundheitsamt sowie • Qualitätskontrollen durch Amt für Zentrale Dienste, das für die Beauftra- gung der Reinigungsleistungen zuständig ist. Beispielhaft wurden im Objekt Nördlicher Zubringer 5 seit 2021 insgesamt 110 Qualitätskontrollen durchgeführt. Sofern bei den Kontrollen Mängel festgestellt werden, werden diese dokumentiert und gegenüber den Auftragnehmern entspre- chende Maßnahmen, z.B. Nachbesserungen, veranlasst. Seite 2 von 3 Ein Wechsel des Auftragnehmers erfolgte bislang ausschließlich nach Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit und im Rahmen eines neuen Vergabeverfahrens, sofern ein anderer Bieter den Zuschlag erhalten hat. Seite 3 von 3
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche ehemaligen Schutzräume, Bunkeranlagen, Tiefgaragen, Tunnel oder sonstigen baulich geeigneten Anlagen hat die Landeshauptstadt Düsseldorf seit Beginn des Jahres 2022 im Hinblick auf eine mögliche Nutzung als öffentliche Zufluchtsräume erfasst oder bewertet, und welche Ergebnisse haben diese Prüfungen ergeben?
2. Welche konkreten Gespräche, Abstimmungen oder Projektarbeiten haben seit 2022 zwischen der Landeshauptstadt Düsseldorf, dem Bund, dem Land Nordrhein-Westfalen, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sowie dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe über die Reaktivierung bestehender Schutzanlagen oder die Einbindung weiterer Schutzräume stattgefunden?
3. Welche Maßnahmen plant die Landeshauptstadt Düsseldorf unabhängig von einer Bundesfinanzierung, um die Bevölkerung im Verteidigungs- oder Katastrophenfall kurzfristig zu schützen, insbesondere hinsichtlich der Identifizierung geeigneter Zufluchtsräume, der Information der Bevölkerung sowie der Einbindung dieser Standorte in bestehende Alarmierungs- und Einsatzkonzepte?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/399/2026 Stadtdirektor Hintzsche Anfrage des Ratsherrn Maniera: Ausbau des Zivil- und Bevölkerungsschutzes Frage 1: Welche ehemaligen Schutzräume, Bunkeranlagen, Tiefgaragen, Tunnel oder sonstigen baulich geeigneten Anlagen hat die Landeshauptstadt Düsseldorf seit Beginn des Jahres 2022 im Hinblick auf eine mögliche Nutzung als öffentliche Zufluchtsräume erfasst oder bewertet, und welche Ergebnisse haben diese Prüfungen ergeben? Antwort: Der Bund hat im Einvernehmen mit den Ländern im Jahr 2007 das bisherige Konzept zu Schutzräumen aufgegeben und diese aus der Zivilschutzbindung entlassen. Bereits vor dem Jahr 2007 waren viele der gewidmeten Gebäude nicht mehr als Schutzräume nutzbar. Aktuell gibt es keine Schutzräume im Stadtgebiet. Frage 2: Welche konkreten Gespräche, Abstimmungen oder Projektarbeiten haben seit 2022 zwischen der Landeshauptstadt Düsseldorf, dem Bund, dem Land Nordrhein-Westfalen, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sowie dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe über die Reaktivierung bestehender Schutzanlagen oder die Einbindung weiterer Schutzräume stattgefunden? Antwort: Der Bund als zuständige Behörde arbeitet derzeit an einer Richtlinie zur Errichtung neuer Schutzräume. Die Stadt Düsseldorf hat keine Kenntnis über den geplanten Zeitpunkt der Veröffentlichung der Richtlinie. Frage 3: Welche Maßnahmen plant die Landeshauptstadt Düsseldorf unabhängig von einer Bundesfinanzierung, um die Bevölkerung im Verteidigungs- oder Katastrophenfall kurzfristig zu schützen, insbesondere hinsichtlich der Identifizierung geeigneter Zufluchtsräume, der Information der Bevölkerung sowie der Einbindung dieser Standorte in bestehende Alarmierungs- und Einsatzkonzepte? Antwort: Die Landeshauptstadt Düsseldorf entwickelt ihre Strukturen zur Warnung und Krisenvorbereitung kontinuierlich weiter. Details zu einzelnen Maßnahmen können aus Gründen der Sicherheit nicht genannt werden. Seite 1 von 1
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Zu welchem genauen Datum wurden die Verwaltungsspitze und das zuständige Fachdezernat offiziell darüber in Kenntnis gesetzt, dass Bürgermeister Fabian Zachel eine hauptamtliche Vorstandsposition beim SKM antritt und dort eine Doppelspitze mit der amtierenden Geschäftsführerin des SKM Düsseldorf bildet?
2. Wurde im Vorfeld der Erstellung der Vergabeempfehlung (Drucksache AGS/051/2026) zugunsten des Trägers das städtische Compliance-Management formell und dokumentiert eingebunden, um mögliche Interessenkonflikte bei dieser Auswahlentscheidung auszuschließen?
3. Wird die Verwaltung die im AGS-Beschluss vom 30.06.2026 mandatierten Verhandlungen zur Ausgestaltung, Umsetzung und Finanzierung mit dem Träger so lange aussetzen, bis eine offizielle Compliance-Prüfung zu diesem Vergabeverfahren abgeschlossen und dem Rat vorgelegt wurde?
Am 22.06.2026 habe ich als Ausschussmitglied formell die Einsichtnahme in die Trägerkonzepte zur Beschlussvorlage AGS/051/2026 („Beauftragung des Trägers Suchthilfezentrum Eisenstraße“) beantragt. Die Frist zur Bereitstellung der Konzepte zur ordnungsgemäßen Vorbereitung auf die Sitzung wurde auf den 25.06.2026 terminiert.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wo und wann wird der Brumisateur, der 2025 als Pilotprojekt auf dem Kirchplatz installiert wurde, in diesem Jahr wieder in Betrieb genommen?
2. Ist es geplant, die städtischen Brumisateure des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz in den Sommermonaten im Stadtgebiet dauerhaft in Betrieb zu nehmen?
3. Warum spielen Brumisateure bisher keine Rolle in den Plänen der Verwaltung gegen Hitze?
1. Wo und wann wird der Brumisateur, der 2025 als Pilotprojekt auf dem Kirchplatz installiert wurde, in diesem Jahr wieder in Betrieb genommen? 2. Ist es geplant, die städtischen Brumisateure des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz in den Sommermonaten im Stadtgebiet dauerhaft in Betrieb zu nehmen?
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RAT/415/2026 Beigeordneter Kral Anfrage des Ratsherrn Montanus der FDP-Ratsfraktion zur Sitzung des Rates am 16.07.2026 Hier: Einsatz von Brumisateuren im Stadtgebiet Frage 1: Wo und wann wird der Brumisateur, der 2025 als Pilotprojekt auf dem Kirchplatz installiert wurde, in diesem Jahr wieder in Betrieb genommen? Antwort: Es ist geplant, den im Jahr 2025 auf dem Kirchplatz eingesetzten Brumisateur der Stadtwerke Düsseldorf, die sogenannte „Kühlbox", in diesem Sommer wieder auf einem hitzebelasteten Platz zu installieren. Nachdem sich einige geprüfte Standorte als ungeeignet erwiesen haben (z.B. hinsichtlich baulich-technischer Infrastruktur, Verfügbarkeit von Wasser und Strom, o.ä.), wird derzeit eine erneute Installation auf dem Kirchplatz abgestimmt. Die „Kühlbox" wird aktuell einsatzbereit gemacht. Die Aufstellung soll im ersten Abschnitt der Sommerferien erfolgen. Frage 2: Ist es geplant, die städtischen Brumisateure des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz in den Sommermonaten im Stadtgebiet dauerhaft in Betrieb zu nehmen? Antwort: Der mobil einsetzbare Brumisateur eines französischen Herstellers, den die Stadt Düsseldorf seit 2018 besitzt, wird bei Kinder- und Jugendsportveranstaltungen der Stadt wie dem Olympic Adventure Camp (findet vom 22. bis 29. August 2026 statt) und Kids in Action (fand am 3. Mai 2026 statt) sowie in der Vergangenheit zusätzlich vereinzelt auf Stadtteilfesten genutzt. Aufgrund der frei zugänglichen Vernebelungsdüsen ist der mobile Brumisateur sehr empfindlich und muss daher während seiner punktuellen Einsätze dauerhaft betreut werden (Schutz vor Vandalismus, Gewährleistung eines reibungslosen Betriebsauflaufes). Daher ist eine dauerhafte Inbetriebnahme des städtischen mobilen Brumisateurs über die Sommermonate hinweg nicht möglich. Angesichts der derzeitig hohen Temperaturen wurde eine temporäre Nutzung dennoch geprüft: Der stadteigene Brumisateur ist seit Samstag, 11. Juli 2026, auf dem Schadowplatz in der Innenstadt für den Zeitraum von einer Woche von 10 bis 19 Uhr in Betrieb. Frage 3: Warum spielen Brumisateure bisher keine Rolle in den Plänen der Verwaltung gegen Hitze? Antwort: Die Düsseldorfer Hitzeaktionsplanung ist eingebettet in die städtische Klimaanpassungsstrategie. Somit sind Brumisateure nur ein Bestandteil einer umfassenden Strategie zum Hitzeschutz im öffentlichen Raum, deren Schwerpunkte bei der Entsiegelung von Flächen und im natürlichen Schattenwurf liegen. Der Erhalt und die Pflanzung von Bäumen sind eine nachhaltige und langfristig wirksame Maßnahme der Hitzevorsorge. Der Schwerpunkt liegt auf der nachhaltigen Stärkung des Baumbestands und der konsequenten Umsetzung des Stadtbaumkonzepts. Bäume spenden Schatten, tragen zur Abkühlung bei, verbessern das Stadtklima, erhöhen die Luftqualität, binden CO₂, fördern die Biodiversität und unterstützen den 1 Regenwasserrückhalt. Damit entfalten sie vielfältige positive Effekte weit über den Hitzeschutz hinaus. Brumisateure können an besonders heißen Tagen eine sinnvolle punktuelle Ergänzung darstellen. Ihr Einsatz ist jedoch auf wenige Tage im Jahr beschränkt und setzt geeignete infrastrukturelle, hygienische und rechtliche Rahmenbedingungen voraus. Deshalb setzt die Verwaltung vorrangig auf nachhaltige Maßnahmen wie beschriebene Baumpflanzungen und betrachtet Brumisateure als ergänzendes Instrument. Darüber hinaus ist das zentrale Instrument der Hitzevorsorge in Düsseldorf ist der Hitzeaktionsplan, der am 11. Dezember 2025 durch den Stadtrat beschlossen wurde. Der Schwerpunkt liegt hier auf Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen, um die Bevölkerung vor Hitze zu schützen und über Hitzewarnungen, gesundheitlichen Auswirkungen und präventiven Verhaltensweisen zu informieren. Ziel ist neben der Stärkung der Eigenvorsorgefähigkeit auch die Bekanntmachung der wichtigsten Anlaufstellen und Kontakte. Beigeordneter Jochen Kral 2
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
hiermit bitte ich Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Ratssitzung vom 16.7.2026 zu nehmen und um Beantwortung durch die Verwaltung. Sachlage: Seit 1. Februar 2026 ist die Theodor-Heuss-Brücke für Fahrzeuge bzw. Lkw über 3,5 Tonnen gesperrt. Seitens der städtischen Verkehrsüberwachung wurden unmittelbar nach Beginn, der am 11. Februar 2026 startenden Kontrollen, auf der Theodor-Heuss- Brücke 1.917 Verstöße gegen das dort geltende Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen oder mehr erfasst. Für März 2026 lagen noch keine Angaben vor und eine diesbezügliche Frage konnte in der damaligen Antwort auf eine Anfrage der AfD-Fraktion Düsseldorf nicht beantwortet werden (siehe OVA/049/2026). Sowohl an der Südbrücke als auch an der Theodor-Heuss-Brücke sind sogenannte Silhouetten-Blitzer installiert. Stichprobenartige Zählungen der AfD-Fraktion Düsseldorf ergaben an der Theodor-Heuss-Brücke am 23. Juni 2026 weiterhin Verstöße gegen das Durchfahrtsverbot, wo in einem zweistündigen Kontrollzeitraum zehn LKW (mit teils deutlich über 7,5 t) und ein Reisebus gezählt wurden.
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Mitarbeiterinnen einziehen sollten, müssen neue Standorte gefunden werden.
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2. Wie viele Fälle von mutmaßlicher Mietpreisüberhöhung (§ 5 WiStG) und Mietwucher (§ 291 StGB) auf dem Düsseldorfer Wohnungsmarkt – auch jenseits der genannten Studie – sind der Verwaltung für die Jahre 2022 bis 2026 bekannt?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
RAT/421/2026 Beigeordnete Cornelia Zuschke Anfrage des Ratsmitgliedes Julia Marmulla zur Sitzung des Rates am 16.07.2026 Frage 1: In welchem Umfang prüft die Verwaltung eigenständig und proaktiv Online- Vermietungsportale, um Fälle von Mietpreisüberhöhung oder Mietwucher in Düsseldorf zu identifizieren? (Wenn Nein, warum nicht?) Antwort: Seitens des Fachbereichs Wohnungsaufsicht werden Online-Vermietungsportale nicht von Amts wegen auf den Verdacht einer Mietpreisüberhöhung oder eines Mietwuchers überprüft. Hintergrund ist, dass nach § 5 Abs. 1 des Wirtschaftsstrafgesetzes (WiStG) das Tatbestandsmerkmal des Forderns eines unangemessenen Entgelts für die Vermietung von Wohnraum zu prüfen ist. Nach der ständigen Rechtsprechung zu § 5 WiStG erfüllen reine Vermietungsinserate dieses Tatbestandsmerkmal jedoch nicht. Eine Prüfung des Verdachts einer unangemessen hohen Miete erfolgt daher regelmäßig erst nach Eingang einer Anzeige durch die betroffenen Mieterinnen und Mieter. Dies ist auch deshalb sachgerecht, weil für eine effektive Verfolgung möglicher Verstöße die Mitwirkung der Betroffenen unerlässlich ist. Insbesondere die zur rechtlichen Bewertung erforderlichen Informationen und Unterlagen - etwa zum Abschluss und Inhalt des Mietvertrags oder zu den konkreten Umständen des Mietverhältnisses - können regelmäßig nur von den betroffenen Mieterinnen und Mieter bereitgestellt werden. Darüber hinaus beteiligt sich die Verwaltung an einem von der Stadt Frankfurt initiierten interkommunalen Austausch zum Thema § 5 WiStG, um Erfahrungen hinsichtlich effektiver Vorgehensweisen und Handlungsmöglichkeiten auszutauschen sowie die Anwendung der Vorschrift weiterzuentwickeln. Frage 2: Wie viele Fälle von mutmaßlicher Mietpreisüberhöhung (§ 5 WiStG) und Mietwucher (§ 291 StGB) auf dem Düsseldorfer Wohnungsmarkt - auch jenseits der genannten Studie - sind der Verwaltung für die Jahre 2022 bis 2026 bekannt? Antwort: Seit dem Jahr 2025 bis einschließlich Juli 2026 wurden insgesamt 36 Fälle des Verdachts der Mietpreisüberhöhung sowie ein Fall des Verdachts des Mietwuchers bekannt. Frage 3: Wie geht die Verwaltung konkret vor, wenn ihr Verdachtsfälle auf Mietpreisüberhöhung oder Mietwucher (durch eigene Recherchen oder durch Anzeigen Dritter) bekannt werden (z.B. hinsichtlich der Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren, der Festsetzung von Geldbußen nach § 5 WiStG oder der Abgabe an die Staatsanwaltschaft bei Verdacht auf Mietwucher nach § 291 StGB)? (Bitte ggf. auch den Stand bisheriger Verfahren nennen.) Seite 1 von 2 Antwort: Verdachtsfälle auf Mietpreisüberhöhung oder Mietwucher werden dem Fachbereich Wohnungsaufsicht entweder über das Online-Tool des Mietervereins oder über ein städtisches Formular zur Anzeige gebracht. In der nachfolgenden Übersicht wird das daraufhin eingeleitete Vor- und Zwischenverfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dargestellt: •Bestätigung der eingegangenen Anzeige •Bei Eingang über Online-Tool Verweis auf städtisches Anzeigeformular um Anschreiben Unterlagen nachzureichen (z.B. Mietvertrag, Kontoauszüge) an •Hinweis auf Prüfung des Verdachts durch weitere Ermittlungen Mieter*innen •Versand eines Fragebogen an die Mieter*innen mit Fragen zu den Umständen der Anmietung und zur Bereitschaft, vor Gericht als Zeuge auszusagen Fragebogen zur Zeugen- aussage •Durchführung eines Ortstermins zum Aufmaß der Wohnung und Sichtung der Einrichtung Termin vor Ort •Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete •Prüfung des Tatbestandsmerkmals des Ausnutzens eines geringen Angebots an Prüfung der vergleichbaren Räumen Tatbestands- •Beim Verdacht des Mietwuchers Abgabe des Vorgangs an die Staatsanwaltschaft merkmale •Anhörungsschreiben an den/die Vermieter/in •Prüfung der Eingaben Anhörung •Ggfls.Bewertung des Einspruchs, Rücknahme des Bußgeldbescheids •Bei nicht gerechtfertigtem oder unzulässigem Einspruch Abgabe des Vorgangs an die Erlass eines Staatsanwaltschaft Bußgeldbe- scheides Cornelia Zuschke Beigeordnete Seite 2 von 2
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das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität beschlossen.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
Rat/422/2026 Stadtkämmerin Schneider Antwort bzgl. der Anfrage des Ratsherrn Eberhardt-Köster: Sondervermögen für Infra- struktur und Klimaneutralität (Rat/422/2026) Die Fragen werden wie folgt beantwortet: Frage 1: In welcher Höhe kann die Landeshauptstadt Düsseldorf voraussichtlich in den kommenden Jahren Mittel aus dem Infrastrukturgesetz NRW abrufen? (Bitte nach generellen Mitteln und projektbezogenen Mitteln aufschlüsseln.) Antwort: Die Landeshauptstadt Düsseldorf kann einen Betrag in Höhe von maximal 280.819.006,03 Euro abrufen. Sämtliche Mittel werden ausschließlich projektbezogen zur Verfügung gestellt. Frage 2: Für welche Projekte hat die Landeshauptstadt Düsseldorf bisher in welcher Höhe Anträge zum Infrastrukturgesetz NRW gestellt? (Bitte nach den einzelnen Projek- ten aufschlüsseln.) Antwort: Nach Bekanntgabe der Zuwendungsbedingungen und Scharfstellung des Onlineverfahrens werden derzeit die ersten Mittelabrufe im Bereich der Feuerwehr vorbereitet. Frage 3: Für welche Projekte plant die Landeshauptstadt Düsseldorf in welcher Höhe zukünftig Anträge zum Infrastrukturgesetz NRW zu stellen? (Bitte nach den ein- zelnen Projekten aufschlüsseln.) Antwort: Für welche Projekte plant die Landeshauptstadt Düsseldorf in welcher Höhe zukünftig An- träge zum Infrastrukturgesetz NRW zu stellen? (Bitte nach den einzelnen Projekten auf- schlüsseln.) Die Vorgabe des Landes NRW schreibt einen Abruf der Mittel mit folgender Verteilung vor: Dabei ist die Verteilung auf die Bereich 3-6 beliebig. Derzeit werden die Mittelabrufe für Pro- jekte aus dem Bereich 6 -Öffentliche Sicherheit und Krisenresilienz vorbereitet. Nach und nach wird nun geprüft, welche Maßnahmen die Zuwendungsvoraussetzungen im Rahmen der o.g. Mittelverteilung erfüllen.
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1. Warum wurden die Mieter*innen der Halskestraße 8 von der städtischen Wohnungsaufsicht abgewiesen?
2. Welche Institutionen werden von der Verwaltung empfohlen, um Betroffene solcher sogenannten Entmietungen zu unterstützen?
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RAT/425/2026 Beigeordnete Cornelia Zuschke Anfrage der Ratsfrau Dr. Sabrina Proschmann (SPD/Volt-Ratsfraktion) zur Sitzung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 16.07.2026 Frage 1: Warum wurden die Mieter*innen der Halskestraße 8 von der städtischen Wohnungsaufsicht abgewiesen? Antwort: Sofern Mieter*innen in Fällen von Entmietungen, Eigenbedarfskündigungen, Mieterhöhungsankündigungen sowie Sanierungsmaßnahmen die Beratungsstelle Wohnraumschutz im Fachbereich Wohnungsaufsicht kontaktieren, werden sie darüber informiert, welche Rechtsbereiche hier betroffen sind und welche Behörden/Institutionen Hilfestellung leisten können. Für alle Fragestellungen, die das zivile Mietrecht betreffen, darf der Fachbereich unter Beachtung der Bestimmungen des Rechtsberatungsgesetzes keine Beratungen durchführen und vernetzt daher mit dem Mieterverein oder rät zu juristischer Beratung. In den Fällen, in denen im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen oder Sanierungsarbeiten erhebliche Mängel für die Bewohner*innen entstehen oder Umbauten gegen bestehende Mietverhältnisse relevant werden, wird geprüft, ob ein ordnungsbehördliches Einschreiten nach dem Wohnraumstärkungsgesetz NRW erforderlich ist oder die Bauaufsicht involviert wird. Ende Juni ist zu diesem Fall eine Anzeige (anonym) zu fehlenden Rettungswegen bei der Bauaufsicht eingegangen, weswegen dieser Fall in die sog. Fall- und Fachkonferenz und in die Amtsleitungsrunde delegiert wurde, die am 13.07.2026 und 15.07.2026 stattgefunden haben. Gleichzeitig ist ein Statiker der Bauaufsicht vor Ort gewesen. Die Wohnungen wurden bereits nach unserer Recherche in der Vergangenheit umgebaut, der dadurch mangelnde Rettungsweg wurde erst jetzt bekannt. Damit ist für die Verwaltung dieser Fall über mehrere Dienststellen verknüpft. Die Verwaltung wird zunächst die rechtmäßige Form dieses Umbaus kontrollieren und die Genehmigungsfähigkeit der nun neuen Eingriffe überprüfen. Dem Eigentümer wurde Ende Juni ein Anhörungsschreiben übersandt, da er neue statische Eingriffe vornimmt. Der Eigentümer wurde gleichzeitig aufgefordert den ersten Rettungsweg von Baumaterial sofort zu beräumen. Zusätzlich wird überprüft, ob die seinerzeit und aktuellen Baumaßnahmen mit einer Entmietung wie oben angenommen im Zusammenhang zu sehen sind. Wenn ja, werden geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Auch die Mieter*innen mussten behördlich angehört werden. Seite 1 von 2 Frage 2: Welche Institutionen werden von der Verwaltung empfohlen, um Betroffene solcher sogenannten Entmietungen zu unterstützen? Antwort: Für die Hilfestellung in mietrechtlichen Angelegenheiten vernetzt die Beratungsstelle mit dem Mieterverein Düsseldorf e.V. sowie der Inanspruchnahme eines Fachanwaltes für Mietrecht. Die Fall- und Fachkonferenz verknüpft in solchen Fällen bau- und wohnungsaufsichtliche Ermittlungen. Insofern ist die anonyme Anzeige auch bei der Bauaufsicht richtig gewesen. Frage 3: Welche Kapazitäten, Ressourcen oder Neustrukturierungen würde die Wohnungsaufsicht benötigen, um Betroffene solcher sogenannten Entmietungen unterstützen zu können? Antwort: Mit Einführung der Strategie Wohnraumschutz zum Anfang des Jahres 2025 wurde der Fachbereich Wohnungsaufsicht um weitere Mitarbeiter*innen, insbesondere auch um eine Beratungsstelle mit Hotline, ergänzt. Mieter*innen erfahren bei Kontaktaufnahme, welche Behörde oder Institution fachlich zuständig ist und werden, sofern die Zuständigkeit nicht im Fachbereich Wohnungsaufsicht liegt, entsprechend vernetzt. Wie der Fall eindeutig belegt, ist es sinnvoll, Meldungen an die Bauaufsicht, das Wohnungs- sowie Stadtplanungsamt zu verknüpfen. Hierzu dient die Fall- und Fachkonferenz. Zur Strategie gehören im Weiteren auch die sozialen Erhaltungssatzungen, die auf den Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung abzielen und als Instrument gegen Verdrängung stehen. Der Bundesgesetzgeber hat Instrumente zum Wohnraum- und Mieterschutz entwickelt, die jedoch nicht vollumfänglich per Landesverordnung auf die Kommunen übertragen wurden. Hierzu gehört z.B. der Genehmigungsvorbehalt bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen sowie die strafbewehrte Durchführung einer baulichen Veränderung von Wohnraum in missbräuchlicher Weise. Cornelia Zuschke Beigeordnete Seite 2 von 2
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Stadt hat am 11.02.2026 beschlossen, die Kleine Kommission für nachhaltige Entwicklung (KKnE) zunächst auszusetzen, bis eine Neukonzeption vorgenommen ist (RAT/013/2026). Die Neukonzeption liegt vor, die benannten Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen tagten am 28.05.2026 um 17 Uhr im Rathaus zur konstituierenden Sitzung der KKnE.
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Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf benennt den Landesverband der Hebammen NRW e.V. Berrenrather Str. 177 50937 Köln als Mitglied der Düsseldorfer Gesundheitskonferenz und bestellt Frau Maren Johnston als ordentliches Mitglied und Frau Sarah Schmelzer als stellvertretendes Mitglied.
Die Düsseldorfer Gesundheitskonferenz ist ein zentrales Gremium des kommunalen Gesundheitswesens und Bestandteil des gesetzlichen Auftrags des Öffentlichen Gesundheitsdienstes gemäß § 24 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst Nordrhein-Westfalen. Sie dient der Koordination, Vernetzung und Weiterentwicklung der gesundheitlichen Versorgung auf kommunaler Ebene sowie der Förderung gesundheitlicher Chancengleichheit. Die Bestellung der stimmberechtigten Mitglieder*innen der Gesundheitskonferenz erfolgt durch den Stadtrat gemäß § 3 der Geschäftsordnung der Düsseldorfer Gesundheitskonferenz .
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Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf benennt die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen Willstätterstr. 10 40549 Düsseldorf als Mitglied der Düsseldorfer Gesundheitskonferenz und bestellt Frau Dr. phil. Dipl.-Psych. Cordula Wewers als ordentliches Mitglied.
Die Düsseldorfer Gesundheitskonferenz ist ein zentrales Gremium des kommunalen Gesundheitswesens und Bestandteil des gesetzlichen Auftrags des Öffentlichen Gesundheitsdienstes gemäß § 24 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst Nordrhein-Westfalen. Sie dient der Koordination, Vernetzung und Weiterentwicklung der gesundheitlichen Versorgung auf kommunaler Ebene sowie der Förderung gesundheitlicher Chancengleichheit. Die Bestellung der stimmberechtigten Mitglieder der Gesundheitskonferenz erfolgt durch den Stadtrat gemäß § 3 der Geschäftsordnung der Düsseldorfer Gesundheitskonferenz .
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Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales empfiehlt dem Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf, für die Dauer der laufenden Ratsperiode die nachfolgend benannten Funktionen bzw. Institutionen als Mitglieder für den Forensikbeirat bei der LVR-Klinik Düsseldorf vorzuschlagen: 1. Gesundheitsamt Düsseldorf, Amtsleitung oder eine von ihr benannte Vertretung aus dem Sachgebiet Sucht- und Psychiatriekoordination 2. Vorsitz des Ausschusses für Gesundheit und Soziales der Landeshauptstadt Düsseldorf 3. Polizeipräsidium Düsseldorf, benannte Vertretung aus einer zuständigen Führungs- oder Koordinierungsfunktion 4. Ordnungsamt Düsseldorf, Leitung oder benannte Vertretung aus dem Bereich Ordnungs- und Gefahrenabwehr 5. Liga Wohlfahrt Düsseldorf, benannte Vertretung mit möglichst sozialpsychiatrischem Bezug 6. ver.di Düsseldorf bzw. zuständige örtliche Arbeitnehmervertretung aus dem Bereich Gesundheit und Soziales 7. örtliche Medien, insbesondere eine benannte Vertretung der Düsseldorfer Lokalredaktion der Rheinischen Post oder eines vergleichbaren örtlichen Mediums 8. Glaubensgemeinschaften, ökumenisch abgestimmte Vertretung, zum Beispiel über die katholische und evangelische Kirche bzw. die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen Düsseldorf 9. Industrie- und Handelskammer Düsseldorf, benannte Vertretung aus Präsidium oder Geschäftsführung 10. Handwerkskammer Düsseldorf, benannte Vertretung aus Präsidium oder Geschäftsführung 11. Justiz, benannte Vertretung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf oder des Landgerichts Düsseldorf mit Bezug zu Strafsachen, Strafvollstreckung oder Maßregelvollzug 12. Vorsitz der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft Düsseldorf Die Verwaltung wird beauftragt, die Abstimmung mit den genannten Institutionen aufzunehmen und dem Rat die namentlichen Benennungsvorschläge zur Beschlussfassung vorzulegen.
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Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Annahme von Zuwendungen des Verkehrs- und Verschönerungsverein für den linksrheinischen Teil der Stadt Düsseldorf e.V.. Beschlusslage: Ratsbeschluss AÖE/048/2025 Annahme von Zuwendungen des Verkehrs- und Verschönerungsverein für den linksrheinischen Teil der Stadt Düsseldorf e.V.
Der Verkehrs- und Verschönerungsverein für den linksrheinischen Teil der Stadt Düsseldorf e.V. (VVV) hat sich unter anderem zum Ziel gesetzt, die Pflege und Ausgestaltung der öffentlichen Straßen, Anlagen, Spazierwege sowie Sport- und Kinderspielplätze im Linksrheinischen zu fördern.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Beschlusslage APS/050/2023: Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Garath 2.0 – Ein Stadtteil in Bewegung (Bedarfsbeschluss) 1. Ausgangslage Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 17.05.2023 das „Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) Garath 2.0 – Ein Stadtteil in Bewegung“ (APS/050/2023) einstimmig beschlossen.
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Beschlusslage APS/051/2023: Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Rath/ Mörsenbroich – Mitten am Stadtrand (Bedarfsbeschluss) 1. Ausgangslage Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 17.05.2023 das „Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) Rath/Mörsenbroich – Mitten am Stadtrand“ (APS/050/2024) einstimmig beschlossen.
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Der Rat der Stadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 28.06.2001 einen Grundsatz- beschluss zur Ortsumgehung Oberbilk gefasst. In der Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses (OVA) am 24.06.2004 wurde die Verwaltung mit der Planung der 1. Ausbaustufe der Ortsumgehung Oberbilk, den 2-streifigen Ausbau von der Werdener Straße bis zur Karl-Geusen Straße (1.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Sitzung des APS am 01.07.2026 Vorlage Nr. APS/050/2026 ____________________________________________________________ Plan Nr. 03/051 Satzung über ein besonderes - Buysstraße / Fruchtstraße / Mecumstraße/ Düssel - Vorkaufsrecht Vorlage Nr. APS/050/2026 Gebiet zwischen Buysstraße, Fruchtstraße, Mecumstraße und Düssel (Fruchtstraße 28-36) - Beschluss über städtebauliche Entwicklungsziele - Beschluss einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht Beschlussentwurf: BV 3 Die Bezirksvertretung 3 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 und Nr. 7 der Bezirkssatzung über die städtebaulichen Entwicklungsziele sowie über die in diesem Zusammenhang aufzustellende Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht angehört und empfiehlt dem Rat der Stadt eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
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Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen und die Erteilung des Bauvorbescheids. Befreiungen sind erforderlich hinsichtlich der Art der Nutzung, für das Überschreiten der überbaubaren Grundstücksfläche, das Überschreiten der festgesetzten Gebäudehöhen und das Überschreiten der Geschossflächenzahl (GFZ).
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 09/001 „Südlich Paulsmühlenstraße“. Der Bebauungsplan setzt unter anderem hinsichtlich der Art der Nutzung ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GE), durch Baugrenzen eine überbaubare Fläche sowie eine maximale Gebäudehöhe von 60,00 m über NHN und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 2,4 fest.
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Der Rat der Stadt beschließt für die ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder des Umlegungsausschusses ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Entschädigungsregelung (erhöhte Beträge fett gedruckt): Monatl. Aufwandsent- schädigung Monatl. Arbeitsent- schädigung Sitzungsgeld Fahrtkosten Vorsitzende*r 55 € bisher 51,13 € 130 € bisher 127,82 € 50 € bisher 35,79 € 0,30 €/km bisher pauschal 127,80 € stellv. Vorsitzende*r 55 € bisher 51,13 € 105 € bisher 102,26 € 50 € bisher 35,79 € 0,30 €/km bisher pauschal 127,80 € Mitglied mit Befähigung zum höheren verm.- techn.
Die bisherigen Beträge der Aufwands- und Arbeitsentschädigung sind für den Vorsitzenden auf 100 DM bzw. 250 DM und die stellvertretende Vorsitzende auf 100 DM bzw. 200 DM durch den Ratsbeschluss vom 18.06.1998 festgelegt worden. Ebenso sind die Arbeitsentschädigung für das Mitglied mit der Befähigung für den höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst und das sachverständige Mitglied für die Bewertung von Grundstücken sowie deren Vertreter*innen auf 200 DM festgelegt worden.
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Der Rat beschließt, die Zustimmung der Gemeinde zu den aufgeführten Vorhaben nach § 31 Abs. 3 BauGB nachträglich gemäß § 36a BauGB zu erteilen. Die bisher durch den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung getroffenen Entscheidungen werden damit bestätigt.
Durch eine Änderung des Baugesetzbuches wurde mit § 36a BauGB ein eigenständiges Zustimmungserfordernis der Gemeinde für Vorhaben nach § 31 Abs. 3 BauGB und § 34 Abs. 3b BauGB eingeführt („Wohnungsbauturbo“). Danach sind entsprechende Vorhaben nur mit Zustimmung der Gemeinde zulässig. Dies gilt ausdrücklich auch dann, wenn die Gemeinde selbst zuständige Bauaufsichtsbehörde ist.
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Die neue Elternbeitragssatzung tritt zum 01.08.2027 in Kraft und setzt ein deutliches Zeichen für Chancengerechtigkeit und frühe Bildung im Elementar- und Primarbereich. Sie stellt Familien mit Kindern von null bis zehn Jahren in allen Einkommensstufen in den Betreuungsmodellen bis zu 35 Wochenstunden (15 Uhr-Modell Offener Ganztag) komplett beitragsfrei.
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Die Linke sieht das Recht auf kostenlose Bildung nur verwirklicht, wenn Kinder und Jugendliche aller Haushalte Bildungs- und Betreuungsangebote unterschiedslos kostenfrei nutzen können. Entsprechend streben wir an, dass keine Beiträge für die Betreuung von Kindern in der Kita oder OGS, für Bildungsangebote und für Schulessen erhoben werden, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Die Beteiligung besonders einkommensstarker Haushalte an der Finanzierung der Angebote sollte über eine gerechte Besteuerung sichergestellt werden.
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eine Beitragsbefreiung auch bei der Buchung von 40 oder 45 Stunden.
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Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt gemäß den „Bestimmungen über die Verleihung des Bernd-und-Hilla-Becher-Preises der Landeshauptstadt Düsseldorf ab dem Jahr 2022“ die Besetzung des Preisgerichtes des Bernd-und-Hilla-Becher-Preises für die Dauer einer Wahlperiode des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 01.11.2025 bis zum 31.10.2030.
1. Kurzdarstellung: Alle zwei Jahre vergibt die Landeshauptstadt Düsseldorf den Bernd-und-Hilla-Becher-Preis an Persönlichkeiten, die einen wichtigen Beitrag zum zeitgenössischen Diskurs in der Kunst durch ihre Arbeit im Kontext der Fotografie geleistet haben. Der Hauptpreis ist mit 15.000 Euro dotiert und der Förderpreis mit 5.000 Euro. Bisherige Preisträgerinnen des Hauptpreises sind Ursula Schulz-Dornburg (2025), Carrie Mae Weems (2022) und Evelyn Richter (2020). Den Förderpreis haben Farah Al Qasimi (2025), Hannah Darabi (2022) und Theo Simpson (2020) erhalten.
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Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Änderung der Satzung für die Volkshochschule der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 19.12.2018.
1. Kurzdarstellung Folgende Punkte machen eine Änderung der Satzung erforderlich: Voranstellung einer Präambel zur Verdeutlichung der Grundeinstellung der Volkshochschule (VHS) sowie Dokumentation des partizipativen und teamorientierten Ansatzes (§§ 5+6) Neugestaltung des Mitwirkungsverfahrens (Abschnitt 2 §§ 5-12) Sprachliche Anpassungen 2. Ausgangslage Mit dem Umzug der Volkshochschule ergibt sich eine strukturelle und inhaltliche Neuausrichtung. Diese schlagen sich auch auf die Satzung nieder (siehe Anlage 1).
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Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf wählt ein Mitglied mit der unten genannten Funktion sowie ein stellvertretendes Mitglied der genannten Funktion zur Vertreterin bzw. zum Vertreter der Stadt in die Mitgliederversammlung und die Bezirksarbeitsgemeinschaft des Landesverbands der Volkshochschulen NRW e.V.: Mitglied: Leitung der Volkshochschule Stellvertretung: Leitung der Verwaltungsabteilung der Volkshochschule Beschlusslage: Gremium Datum Vorlagennummer mit Titel Beschlussart Rat 2015 40/49/2015 Wahl eines Mitgliedes und dessen Stellvertretung in die Mitgliederversammlung und in die Bezirksarbeitsgemeinschaft des Landesverbandes der Volkshochschulen von NRW e.V.
1. Kurzdarstellung Die Stadt Düsseldorf ist Mitglied im Landesverband der Volkshochschulen NRW e.V., einem Zusammenschluss der Träger der Volkshochschulen. Laut Satzung des Landesverbandes können kommunale Träger nach den für sie geltenden gesetzlichen Vorschriften Vertretungen in die Mitgliederversammlung wählen. Die Vertretung soll nun an die Funktionen ´Leitung der Volkshochschule` und ´Leitung der Verwaltungsabteilung der Volkshochschule` gekoppelt werden und nicht mehr an die Personen selbst.
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Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, auf Basis der vorliegenden Vorplanung die weitere Planung zur Neugestaltung des Konrad- Adenauer-Platzes als Weiterführung des kooperativen Verfahrens zur Entwicklung des Bahnhofsumfeldes mit DB InfraGO AG bis zum Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss durchzuführen und eine Kostenberechnung zu erstellen.
Geschätzte Kosten ab Bedarfsbeschluss bis Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss (brutto) ca. 7,09 Mio. EUR Vorläufige Gesamtkosten* (brutto) ca. 86,42 Mio. EUR * Gesamtkosten ohne Berücksichtigung einer evtl. Baupreissteigerung Bedarfslage/Bedarfsdarstellung Im Jahr 2018 wurde das seitens der Deutschen Bahn DB InfraGO AG (nachfolgend DB) und der Landeshauptstadt Düsseldorf (nachfolgend LHD) gemeinsam eingeleitete Wettbewerbsverfahren „Neugestaltung Konrad-Adenauer-Platz und Revitalisierung Bahnhofsumfeld“ mit einstimmiger Entscheidung der Jury beendet (vgl. Vorlage APS 61/75/2018, Zustimmende Kenntnisnahme der Wettbewerbsergebnisse des APS und des OVA).
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Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung für das Projekt „Neugestaltung östliche Königsallee“ die Planung durchzuführen und eine Kostenberechnung zu erstellen. Die Planung enthält neben der Aufwertung der Aufenthaltsqualität einen Radweg in zwei Richtungen.
Vorläufige Gesamtkosten* (brutto) 10.010.400,- EUR * Gesamtkosten ohne Berücksichtigung einer evtl. Baupreissteigerung Bedarfslage Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 09.06.2022 Leitsätze zur Zukunft der Königsallee beschlossen (Vorlage APS/036/2022). Die Verwaltung wurde beauftragt, die weitere Entwicklung der Königsallee auf der Grundlage der Leitsätze zu unterstützen.
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Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Umwandlung der Katholischen Grundschule Mettmanner Straße in eine Gemeinschaftsgrundschule zum Schuljahr 2026/27.
Gemäß § 26 Abs. 1 SchulG NRW können Grundschulen als Gemeinschaftsschulen, Bekenntnisschulen oder Weltanschauungsschulen geführt werden. Die Katholische Grundschule Mettmanner Straße wurde bislang als Bekenntnisschule mit katholischem Bekenntnis geführt.
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Die Kartause-Hain-Schule und die GGS Unterrath bildeten bislang einen Grundschul- Doppelstandort in Unterrath mit insgesamt zwölf Klassen, von welchen sich aktuell acht Klassen an der Kartause-Hain-Schule und vier Klassen an der GGS Unterrath befinden. Beide Schulen sind bereits zum aktuellen Zeitpunkt trotz unterschiedlicher Adressen als ein zusammenhängender Schulstandort organisiert und nutzen gemeinschaftlich ausgewählte Teile der vor Ort vorhandenen Infrastruktur, wie beispielsweise die Einfeldsporthalle.
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Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage 1 beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Technischen Abwassersatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 19.04.2021.
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Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, für das Projekt „Pariser Straße/Drususstraße, Sanierung Regenüberlauf 14“ (I-2030709003) die Planung durchzuführen und eine Kostenberechnung zu erstellen.
Kosten Vorläufige Gesamtkosten (brutto) 7.694.560 EUR Vorläufige jährliche Nettofolgekosten 29.189 EUR Bedarfslage Die Notwendigkeit der Maßnahme ergibt sich aus der Netzanzeige für das Einzugsgebiet des Klärwerk-Nord gemäß Generalentwässerungsplan (GEP) vom März 2014. Im Rahmen der Untersuchung wurde für unter anderem den Regenüberlauf Pariser Straße ein Sanierungsbedarf festgestellt, da die erforderlichen Nachweise allgemein nicht erbracht werden konnten.
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1. Der Rat der Stadt Düsseldorf nimmt den Jahresabschluss 2025 der Stadtsparkasse Düsseldorf zur Kenntnis. 2. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt auf Vorschlag des Verwaltungsrates, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2025 in Höhe von 50.271.116,45 € - gemäß § 25 Abs. 1 b) SpkG NRW in H.v. 21.300.000,00 € der Landeshauptstadt Düsseldorf zuzuführen und - gemäß § 25 Abs. 1 c) SpkG NRW in H.v. 28.971.116,45 € in die Sicherheitsrücklage einzustellen.
Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Düsseldorf gibt dem Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf eine Beschlussempfehlung zur Gewinnverwendung gemäß §§ 24 Abs. 4 und 25 Abs. 1 Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) auf Basis der im Nominierungs- und Hauptausschuss zu treffenden Empfehlung an den Verwaltungsrat (entsprechend Ziffer 3.4 d der Geschäftsordnung des Nominierungs- und Hauptausschusses der Stadtsparkasse Düsseldorf). Dies ist in der Verwaltungsratssitzung am 26.06.2026 erfolgt.
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Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschloss am 15.06.2023 die durch die Verwaltung vorgelegte Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Beherbergungssteuersatzung) mit der Vorgabe, dass eine Evaluation der Beherbergungssteuersatzung nach zwei Jahren vereinbart wird.
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Der Rat der Stadt bestellt gemäß der §§ 3 bis 5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 07.07.1987 (GV NRW S. 220/ SGV NRW 231) für die Dauer von fünf Jahren Herrn Dipl.-Ing. Burkhard Klingen -Sachverständiger für Vermessung- mit Wirkung vom 24.08.2026 zum ordentlichen Mitglied und Frau Hanna Weber -zum Richteramt befähigte Beamtin- mit Wirkung vom 01.09.2026 zur stellvertretenden Vorsitzenden des Umlegungsausschusses.
Die fünfjährige Amtszeit von Herrn Klingen endet am 23.08.2026. Herr Klingen hat sich mit der Wiederbestellung einverstanden erklärt. Mit Ablauf der fünfjährigen Amtszeit von Frau Wille am 31.08.2026 soll Frau Weber ihre Nachfolge antreten.
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I. Die Bezirksvertretung 2 hat in ihrer Sitzung vom 28. April 2026 mehrheitlich den Antrag auf Beseitigung des vorhandenen Wohn- und Geschäftshauses Hoffeldstraße 43 abgelehnt. Der ablehnende Beschluss wurde gemäß den §§ 37 Absatz 6 Satz 5, 54 Absätze 2 und 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) durch Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller beanstandet.
Gemäß § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 S. 1 lit. a) der Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen gemäß § 39h Bundesbaugesetz für verschiedene Bereiche in den Stadtbezirken 1, 2, 3, 4, 6, 7 und 9 der Landeshauptstadt Düsseldorf (nachfolgend: Erhaltungssatzung), bedarf der Rückbau bzw. Abbruch von baulichen Anlagen im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung der Genehmigung.
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Der Rat der Stadt wählt für den Rest der laufenden Amtszeit des Rates Herrn Oliver Boeddrig anstelle von Herrn Karl-Hermann Otto als Vertreter der im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe zum stimmberechtigten Mitglied in den Jugendhilfeausschuss.
Herr Otto tritt in den Ruhestand und hat daher sein Mandat im Jugendhilfeausschuss niedergelegt. Für die Nachfolge schlägt die evangelische Jugend Düsseldorf Herrn Boeddrig vor. Der Jugendring Düsseldorf hat diesem Vorschlag zugestimmt.
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Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) beschließt: 1. Die Aufhebung der Beschlüsse KUA/141/2024 „Heinrich-Heine-Allee 16a / Deutsche Oper am Rhein Opernhaus der Zukunft Beschlussvorlage zur Herbeiführung eines Grundsatzbeschlusses“ (hier Nummer 2) sowie RAT/244/2024 „Deutsche Oper am Rhein - Opernhaus der Zukunft - Aufhebung des Ratsbeschlusses KUA/041/2023 und neue Standortentscheidung, sowie nächste Verfahrensschritte“ und der damit einhergehenden Planungen für den Neubau des Opernhauses.
Mit der Aufhebung der Beschlüsse KUA/141/2024 und RAT/244/2024 werden die Planungen zur Realisierung eines Neubaus eingestellt sowie die weitere, ganzheitliche Betrachtung des Standortes Heinrich-Heine-Allee 16a ermöglicht. Der Realisierungswettbewerb „Opernhaus der Zukunft“ (OdZ) nach §§ 69 ff., §§ 78 ff. VgV sowie § 3 Abs. 3 RPW 2013 wurde nach Abschluss des Vergabeverfahrens ordnungsgemäß eingestellt. Dies erfolgte unter Bezugnahme auf den in der Bekanntmachung sowie den zugehörigen Vergabeunterlagen enthaltenen Haushaltsvorbehalt. Die am Wettbewerb beteiligten Büros sowie alle weiteren Projektbeteiligten wurden hierüber in geeigneter Weise informiert. Aus der Einstellung des Wettbewerbs ergeben sich für die Landeshauptstadt Düsseldorf keine weiteren Verpflichtungen.
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Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat bis zum 24.09.2026 ein Gesamtkonzept zur geplanten langfristigen Sicherung und Entwicklung des Opernstandortes Heinrich-Heine-Allee vorzulegen. Dieses soll insbesondere enthalten: den baulichen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf, ein Zeit- und Umsetzungskonzept, eine belastbare Kosten- und Finanzierungsübersicht, den Bedarf an ergänzenden Infrastrukturmaßnahmen (insbesondere Lager- und Probeflächen), Aussagen zur Energieeffizienz, Klimaanpassung und Barrierefreiheit, eine Bewertung der Auswirkungen auf den laufenden Spielbetrieb.
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Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung einer Satzung für eine Zweitwohnungssteuer, die 10% der Nettokaltmiete betragen soll. Davon ausgenommen sein sollen: Wohnungen in Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen dienen, Wohnungen, die aus therapeutischen oder sozialpädagogischen Gründen entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, Wohnungen, die von Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und Erziehungszwecken dienen, Räume in Frauenhäusern (Zufluchtswohnungen), Räume zum Zwecke des Strafvollzugs, aus beruflichen Gründen gehaltene Wohnungen eines*einer nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, beziehungsweise Lebenspartner*in, dessen*deren eheliche, beziehungsweise lebenspartnerschaftliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet. Voraussetzung ist, dass sich dieser*diese überwiegend im Stadtgebiet aufhält und die eheliche beziehungsweise die lebenspartnerschaftliche Wohnung die Hauptwohnung ist.
Während rund 92 Kommunen in NRW – darunter Duisburg, Köln und Bochum – die Zweitwohnungssteuer längst als verlässliche Einnahmequelle nutzen, verzichtet Düsseldorf weiterhin darauf. Auch unter den zehn größten deutschen Städten ist Düsseldorf damit die Einzige, die keine Zweitwohnungssteuer erhebt.
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Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, im weiteren Planungsverfahren der Stadtbahnlinie U81 den Bauabschnitt U81/West zu priorisieren.
Der Bau der Stadtbahnlinie U81 ist, an der Größenordnung und dem Finanzvolumen bemessen, das größte laufende Infrastrukturprojekt der Landeshauptstadt Düsseldorf. Für die Teilabschnitte U81/Ost und U81/West liegen der Kleinen Kommission U81 bereits Ergebnisse der jeweiligen Machbarkeitsuntersuchungen vor, an denen eine externe Förderfähigkeit bemessen werden und demnach Aussagen zur Finanzierbarkeit getroffen werden können.
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Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, auf Grundlage des Vierten Gesetzes zur Änderung des Ordnungsbehördengesetzes des Landes Nordrhein- Westfalens den Ordnungs- und Servicedienst der Landeshauptstadt Düsseldorf mit körpernah getragenen Aufnahmegeräten auszustatten.
Der Einsatz von körpernah getragenen Aufnahmegeräten (sogenannte Bodycams) wird zunehmend als wertvolles Hilfsmittel angesehen, um die Sicherheit und Transparenz im Arbeitsalltag von Ordnungsdienstmitarbeitenden zu erhöhen. Erfahrungen aus anderen Städten haben bereits gezeigt, dass durch die beweissichere Dokumentation von Vorfällen eine deeskalative Wirkung erzielt und aggressives Verhalten reduziert werden kann.
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Die Linke begrüßt die Prüfung und Konzeptionierung von sicheren Bademöglichkeiten für alle Düsseldorfer*innen am Rheinufer. Sie könnten dazu beitragen, das lebensgefährliche, unerlaubte Schwimmen im Rhein zurückzudrängen. Wir sehen bei der Bädergesellschaft die Expertise und den öffentlichen Auftrag, das neue Angebot preislich für alle Bevölkerungsschichten so zu gestalten, so dass es für alle bezahlbar ist und breit angenommen wird. Daher sollte die Bädergesellschaft Trägerin dieser Bademöglichkeiten am Rhein werden.
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Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Ausschreibung eines Investorenauswahlverfahrens mit Konzeptausschreibung und Höchstgebot des Grundstücks Am Wehrhahn 1 und Oststraße 15 (ehem. Kaufhof), welches ursprünglich für den geplanten Neubau eines Opernhauses vorgesehen war, einzuleiten.
Die FDP steht für eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik und unterstützt die Forderung des Bund der Steuerzahler. Mit der Entscheidung, die Planungen für einen Opernneubau am Wehrhahn einzustellen, entfällt der ursprüngliche Verwendungszweck des von der Stadt erworbenen Grundstücks.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, die App „Düsseldorf bleibt sauber" um die Meldekategorie „Asiatisches Hornissennest" zu erweitern und die neue Meldemöglichkeit zielgruppengerecht zu kommunizieren – etwa über direkte Information an Kleingärtnervereine und Imkervereine im gesamten Stadtgebiet.
Die App „Düsseldorf bleibt sauber" hat sich als niedrigschwelliges und erfolgreiches Instrument der Bürgerbeteiligung etabliert, wie die stetig steigenden Nutzungszahlen belegen. Die Meldewahrscheinlichkeit für relevante Sachverhalte steigt nachweislich mit der Anwenderfreundlichkeit des Meldewegs.
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Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, zur Sitzung des Rates der Stadt Düsseldorf am 18. Juni 2026 stellt die Fraktion der Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Düsseldorf folgenden Antrag : 1. Der Rat der Stadt Düsseldorf beschließt, die Beigeordneten und den Oberbürgermeister aufzufordern, aufgrund der außergewöhnlich kritischen Finanzlage auf 10% ihrer Bezüge zu verzichten.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf steht vor einer anhaltend schwierigen Haushaltslage. Hohe Schuldenstände und steigende Ausgaben zwingen die Stadt zu konsequenter Haushaltskonsolidierung. Angesichts der noch bevorstehenden, schmerzhaften Einschnitte ist es unabdingbar, dass diejenigen, die für die Verwaltung der Stadt verantwortlich zeichnen, persönlich als Vorbild vorangehen: So werden die kommenden Sparmaßnahmen auf breitere Akzeptanz stoßen, wenn Bürger und Mitarbeiter sehen, dass nicht nur bei ihnen gespart wird, sondern auch beim verantwortlichen Top-Management der Verwaltung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, zur Sitzung des Rates der Stadt Düsseldorf am 16. Juli 2026 stellt die Fraktion der Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Düsseldorf folgenden Antrag : 1. Der Rat der Stadt Düsseldorf beschließt, dass die den Mitgliedern des Rates zustehenden Aufwandsentschädigungen und Zulagen um 10% gekürzt werden.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf steht vor einer anhaltend schwierigen Haushaltslage. Hohe Schuldenstände und steigende Ausgaben zwingen die Stadt zu konsequenter Haushaltskonsolidierung. Angesichts der noch bevorstehenden, schmerzhaften Einschnitte ist es unabdingbar, dass diejenigen, die für die Geschicke der Stadt verantwortlich zeichnen und Verantwortung dafür tragen, dass die aktuelle Krisenlage entstanden ist, persönlich als Vorbild vorangehen: So werden die kommenden Sparmaßnahmen auf breitere Akzeptanz stoßen, wenn die Bürger sehen, dass nicht nur bei ihnen gespart wird, sondern auch bei den politisch Verantwortlichen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, zur Sitzung des Rates der Stadt Düsseldorf am 16. Juli 2026 stellt die Fraktion der Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Düsseldorf folgenden Haushaltsänderungsantrag : 1. Der im Haushaltsplanentwurf 2026 im Produkt 2528101, Zeile 15, Konto 53170000 vorgesehene Ansatz für Zuwendungen an die zakk gGmbH (Zentrum für Aktion, Kultur und Kommunikation) wird auf 0 EUR reduziert. Darüber hinaus werden sämtliche weiteren, im Haushaltsplanentwurf 2026 vorgesehenen Ansätze für Zuwendungen an die zakk gGmbH auf 0 EUR reduziert.
Bereits mit Antrag RAT/098/2026 vom 06.03.2026 haben wir die Streichung der o.g. Ausgaben gefordert. Die dortige Begründung machen wir uns ausdrücklich zu eigen. Zusätzlich kommt hinzu, dass, ausweislich der Presseberichterstattung der NRZ vom 06.06. d. J. (S. 45 des städt. Presseverteilers vom 08.06.26), das zakk Gastgeber einer Veranstaltung von DSSQ ist, auf welcher diese Organisation Maßnahmen gegen eine legale und angemeldete Veranstaltung der AfD am 15. Juni d. J. einschließlich begleitender Pressevertreter definieren sowie „überlegen und trainieren“ will, wie die DSSQ-Anhänger vor Ort mit den diese Veranstaltung schützende Polizisten „umgehen“ sollte. Darüber hinaus kündigt DSSQ an, die Gegenveranstaltung rechtswidrig nicht anmelden zu wollen.
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Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Errichtung eines kommunalen Düsseldorfer Ausreisezentrums (Remigrationszentrums) in unmittelbarer Nähe des Düsseldorfer Flughafens zu prüfen. Ziel des Ausreisezentrums ist die flughafennahe Unterbringung ausreisepflichtiger Personen (abgelehnte Asylbewerber sowie Geduldete ohne Bleibeperspektive) zur zeitnahen und kontinuierlichen Durchführung rechtmäßiger Rückführungen.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf steht – wie viele Kommunen – vor der Aufgabe, bestehende gesetzliche Ausreisepflichten rechtsstaatlich, wirksam, effizient und ohne vermeidbare Verzögerungen umzusetzen. Vollzugsdefizite sind so weit als möglich im Interesse der Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates zu reduzieren.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, hiermit bitten wir Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 16.07.2026 zu nehmen und entsprechend abstimmen zu lassen. 1. Die Erweiterung aller Piktogramme an Spielplätzen um die Verbote von Alkohol- und Cannabiskonsum und zusätzlicher Anbringung dieser erweiterten Piktogramme an allen öffentlichen Grünflächen mit Spielgeräten.
Im Jugendschutzgesetz ( JuSchG) , §9 Alkoholische Getränke, ist beschrieben, dass diese weder in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit weder abgegeben noch der Verzehr gestattet werden darf. Spielplätze, sowie öffentliche Parkanlagen mit Spielgeräten, sind besonders schützenswerte Orte des Aufenthalts und zur Freizeitgestaltung für Kinder und Ihre Familien.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird beauftragt, innerhalb von sechs Wochen eine Machbarkeitsstudie vorzulegen, ob das ehemalige Kaufhof-Gebäude am Wehrhahn (einschließlich Parkhaus) als neuer Standort für das Gesundheitsamt und/oder das Technische Rathaus geeignet ist.
Angesichts der dramatischen Haushaltslage (geplantes Defizit 2026: ca. 358 Mio. €) muss die Stadt alle Möglichkeiten zur Schadensminimierung prüfen. Das ehemalige Kaufhof- Gebäude bietet mit einer Nutzfläche von ca. 25.000–30.000 m² und sehr guter zentraler Lage (Wehrhahn) hervorragende Voraussetzungen für eine Verwaltungsnutzung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt, den bereits gefassten Beschluss zum Neubau des Gesundheitsamtes am Hauptbahnhof sofort zu stornieren und das Projekt aus dem Haushalt zu streichen.
Die Haushaltslage der Stadt Düsseldorf ist dramatisch. Für 2026 ist ein Defizit von rund 358 Millionen Euro geplant, die Rücklagen drohen aufgebraucht zu werden. In dieser Situation ist ein Neubau in Höhe von mindestens 160 Millionen Euro nicht vertretbar.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat beschließt, den städtischen Zuschuss für den Verein STAY! Düsseldorfer Flüchtlingsinitiative e.V. mit sofortiger Wirkung zu streichen.
STAY! vertritt primär die Interessen von Personen ohne legalen Aufenthaltsstatus. Dies kollidiert in Teilen mit den Aufgaben der städtischen Behörden (Durchsetzung des Aufenthaltsrechts, Begrenzung von Sozialleistungen, Ordnungsaufgaben). Es kann nicht Aufgabe der Stadt sein, mit Steuergeldern Organisationen zu finanzieren, die die Durchsetzung geltenden Rechts erschweren.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Sehr geehrter Herr Dr. Keller, hiermit bitte ich Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 16.07.2026 zu nehmen und beschließen zu lassen: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, die an der Lierenfelder Straße bestehende illegale Zelt- und Hüttensiedlung unverzüglich ordnungsrechtlich zu räumen und zu beseitigen. Die hierfür erforderlichen Maßnahmen sind möglichst während der Sommerferien 2026, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2026, umzusetzen. Sofern Bewohner der illegalen Zelt- und Hüttensiedlung angetroffen werden, sind diesen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Beratung sowie die Vermittlung in bestehende Hilfs- und Unterbringungsangebote anzubieten.
Im Bereich der Lierenfelder Straße hat sich über Jahre eine illegale Zelt-Seite 2 1https://www.nrz.de/lokales/duesseldorf/article411248100/illegales-camp-mitten-in- duesseldorf-brauche-eine-wohnung-dann-wird-alles-gut.html und Hüttensiedlung entwickelt, die aufgrund ihrer baulichen und hygienischen Verhältnisse als slumähnliche Struktur bezeichnet werden muss. Der aktuelle Zustand ist durch die als Anlage beigefügten Fotografien dokumentiert.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, geeignete städtische Flächen zu identifizieren, die sich für eine Entwicklung von mindestens 2.000 Wohneinheiten durch die künftige Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen des Bundes eignen.
Dem Wohnungsmarktbericht 2025 der Landeshauptstadt Düsseldorf zufolge sind in den letzten zehn Jahren mehr Wohnungen aus sozialen Mietpreis- und Belegungsbindungen gefallen, als neu geschaffen wurden. Laut Prognose der NRW-Bank werden in zehn Jahren 43,5 % weniger Sozialwohnungen als 2024 zur Verfügung stehen, während die Angebotsmieten auf dem freifinanzieren Wohnungsmarkt fortan steigen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Kleine Kommission Radverkehr wurde gemäß Ratsbeschluss vom 10.12.2020 eingerichtet und trat am 15.07.2026 zu ihrer 33. Sitzung im Dezernat für Planen, Bauen, Wohnen, Grundstückswesen und Mobilität um 15:30 Uhr zusammen. Die Vorsitzende, Frau Cordes, eröffnete die Sitzung. Anschließend führte die Beigeordnete, Frau Zuschke, in die geplante Weiterentwicklung der Arbeitsweise der Kleinen Kommission Radverkehr ein. Die Mitglieder trafen sich in Präsenz.
21 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.