Antrag Bündnis 90/Die Grünen Aktenzeichen RAT/247/2023

Antrag der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vorkaufsrechte auch bei Share-Deals

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 5. Juni 2023veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Wir bitten Sie, folgenden Antrag der Ratsfraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf die Tagesordnung zu nehmen und abstimmen zu lassen: Die Verwaltung wird beauftragt:  mit den Verkäufern der Grundstücke bzw. der grundstückshaltenden Gesellschaften der ehemaligen Glashütte und des ehemaligen Nirosta-Werks Kontakt aufzunehmen und Verhandlungsgespräche über den Ankauf der Fläche zu Verkehrswerten zu führen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 5. Juni 2023. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00488832.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00488832.pdf Published Time: Mon, 05 Jun 2023 15:49:16 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: RAT/247/2023 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 05.06.2023 An Herrn Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller Sitzung des Rates am 15. Juni 2023 Betrifft: Antrag der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vorkaufsrechte auch bei Share-Deals Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Keller, in den letzten Jahren und Monaten haben wir gemeinsam mit der Verwaltung bereits viele wichtige Schritte unternommen, um die Flächen in unserer Stadt, die durch Spekulationsgeschäfte immer weiter belastet wurden, wieder als Wohnbauflächen für die Düsseldorfer*innen zurückzugewinnen und dort den Bau von bezahlbaren Wohnungen zu ermöglichen. Dies alles geschieht in einem engen Austausch mit anderen Städten, in denen ebenfalls die Entwicklung von Konversionsflächen zu einem Stillstand gekommen ist, da die Eigentümer*innen lediglich an der Gewinnmaximierung durch Bodenspekulation interessiert waren, nicht aber an der Realisierung von Wohnraum. Mit dem Erlass von Vorkaufssatzungen haben wir für das Gebiet der Gerresheimer Glashütte und des Nirosta-Geländes die Grundlage geschaffen, die die Stadt zu ermächtigen, bei weiteren Verkäufen der Fläche zu intervenieren und auf Grundlage des Verkehrswertes in den Kaufvertrag einzusteigen. Darüber hinaus haben wir die Verwaltung beauftragt, sämtliche Schritte für die Einleitung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach §§ 165ff BauGB vorzubereiten und einzuleiten. Inzwischen haben sich die Adler Group und ihre Gläubiger auf einen Sanierungsplan geeinigt, der die Abwicklung der Adler Group selbst beinhaltet. Das heißt, dass die Vermögenswerte der Adlergruppe in den nächsten Jahren liquidiert werden. Ein Verkauf der benannten Flächen in absehbarer Zeit zu erwarten. Für den Fall einer Seite 2 Grundstückeveräußerung greifen die oben genannten Maßnahmen (Vorkaufsrecht). Primär ist zu erwarten, dass nicht die Grundstücke, sondern die grundstückhaltenden Gesellschaften veräußert werden („Share Deal“). Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichthofes zum Thema Share Deals von grundstücks(haltenden) Gesellschaften ist im Einzelfall zu prüfen, ob es sich um ein Geschäft zur Umgehung des Vorkaufsfalls handelt. Mit dem vorliegenden Antrag möchten wir die Verwaltung weiter darin bestärken, sich aktiv für den Erwerb dieser Flächen in unserer Stadt zu bemühen und sich darauf vorzubereiten, neben den bereits beschlossenen Instrumenten eine Handlungsfähigkeit auch dann sicherzustellen, wenn es zu sogenannten „Share - Deals“ kommt. Wir bitten Sie, folgenden Antrag der Ratsfraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf die Tagesordnung zu nehmen und abstimmen zu lassen: Die Verwaltung wird beauftragt:  mit den Verkäufern der Grundstücke bzw. der grundstückshaltenden Gesellschaften der ehemaligen Glashütte und des ehemaligen Nirosta-Werks Kontakt aufzunehmen und Verhandlungsgespräche über den Ankauf der Fläche zu Verkehrswerten zu führen.  zu prüfen, welche Optionen und Instrumente es ermöglichen auch dann in den Verkauf einzusteigen, wenn mittels Share Deal das Vorkaufsrecht mutmaßlich umgangen werden soll.  diese Optionen kurzfristig vorzubereiten, um weitere Verkäufe und zusätzliche Spekulationsgeschäfte zu unterbinden. Mit freundlichen Grüßen Angela Hebeler Norbert Czerwinski

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/247/2023