Antrag FDP Aktenzeichen RAT/508/2026

FDP-Fraktion fordert sofortige Haushaltssperre für 2026

Amtlicher Titel: Antrag der FDP-Ratsfraktion: Sofortige Verhängung einer Haushaltssperre für das Haushaltsjahr 2026

Beratung geplant Nächster Termin am 24.09.2026 bei Rat.
24. September 2026nächster Termin 1Dokument 15. September 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Die FDP‑Ratsfraktion hat einen Antrag gestellt, sofort eine Haushaltssperre für das Haushaltsjahr 2026 zu verhängen. Ziel ist, die städtischen Ausgaben für das kommende Jahr sofort zu stoppen. Der Antrag liegt nun zur Beratung im Rat vor, eine Entscheidung steht noch aus.

Warum wichtig

Wird der Antrag angenommen, könnten wichtige kommunale Leistungen eingeschränkt werden, weil das Geld erst einmal blockiert wäre.

Die Details

  • Antragsteller: FDP‑Ratsfraktion
  • Maßnahme: sofortige Haushaltssperre für das Haushaltsjahr 2026
  • Status: Antrag liegt zur Beratung im Rat vor

Einordnung

Eine beschlossene Haushaltssperre würde sämtliche kommunalen Ausgaben für 2026 bis auf zwingend notwendige Leistungen aussetzen und damit alle Bürger:innen der Stadt betreffen. Derzeit ist es nur ein Vorschlag, der noch diskutiert werden muss.

Hintergrund

Eine Haushaltssperre bedeutet, dass das Stadtbudget für einen festgelegten Zeitraum nicht mehr ausgegeben werden darf, außer für gesetzlich vorgeschriebene oder zwingend notwendige Ausgaben. Sie wird eingesetzt, um die Finanzlage zu stabilisieren, wenn die Ausgaben das geplante Budget überschreiten könnten.

Nächste Schritte

Der Rat wird am 24.09.2026 um 09:00 Uhr über den Antrag beraten.

Themen

Beschluss & Empfehlung

  • Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf fordert gemäß § 81 Abs. 4 GO NRW die
  • Jahresergebnisses und zur Sicherung der Liquidität erforderlich ist.
  • Jahresergebnis 2026 zu berichten.
Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Antrag als Text anzeigen
RAT/508/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 15.09.2026 Ratsfraktion - FDP Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller Vorsitzender des Rates Antrag der FDP-Ratsfraktion zur Sitzung des Rates am 24.09.2026 Betrifft: Antrag der FDP-Ratsfraktion: Sofortige Verhängung einer Haushaltssperre für das Haushaltsjahr 2026 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, im Namen unserer Fraktion bitten wir Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 24. September 2026 zu setzen und abstimmen zu lassen. Antrag: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf fordert gemäß § 81 Abs. 4 GO NRW die Kämmerin auf, mit sofortiger Wirkung eine Haushaltssperre und eine Nachtragssatzung für das laufende Haushaltsjahr 2026 zu erlassen. 1.Die Inanspruchnahme der im Haushaltsplan 2026 enthaltenen Ermächtigungen und Verpflichtungsermächtigungen ist grundsätzlich zu sperren, soweit und solange dies zur Gegensteuerung gegen die absehbare erhebliche Verschlechterung des Jahresergebnisses und zur Sicherung der Liquidität erforderlich ist. 2.Von der Haushaltssperre ausgenommen sind insbesondere: - gesetzlich verpflichtende Leistungen, - bereits rechtswirksam eingegangene vertragliche Verpflichtungen, - Ausgaben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, - Leistungen der sozialen Daseinsvorsorge, soweit eine Zurückstellung rechtlich oder tatsächlich nicht möglich ist, - Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Stadtverwaltung zwingend erforderlich sind. 3.Neue freiwillige Leistungen, neue Projekte sowie nicht zwingend erforderliche Investitions- und Beschaffungsmaßnahmen dürfen bis zu einer erneuten Entscheidung über ihre Freigabe grundsätzlich nicht begonnen bzw. beauftragt werden. 4.Der Verwaltung wird aufgefordert, dem Haupt- und Finanzausschuss in jeder Sitzung über die gesperrten und freigegebenen Mittel sowie die Auswirkungen auf das Jahresergebnis 2026 zu berichten. 5.Die Haushaltssperre gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2026. Eine Aufhebung oder Lockerung einzelner Sperren erfolgt nur, wenn die haushaltswirtschaftliche Entwicklung dies zulässt und die entsprechenden Mittel nachweislich benötigt werden. Begründung: Der Controllingbericht zur haushalts- und personalwirtschaftlichen Lage der Landeshauptstadt Düsseldorf zum 30.06.2026 zeigt eine erhebliche Verschlechterung der Haushaltslage. Er prognostiziert einen Jahresfehlbetrag von 472,9 Mio. Euro und damit eine Verschlechterung gegenüber der Planung um 82,5 Mio. Euro. Nach der aktuellen Prognose reicht die Ausgleichsrücklage nicht aus, um den erwarteten Fehlbetrag 2026 vollständig auszugleichen. Nach Auskunft der Kämmerin lässt auch Q3 bislang keine Trendwende erkennen. Darüber hinaus bestehen erhebliche Risiken für die weitere Haushaltsentwicklung. Mit dem Instrument zur Steuerung der laufenden Haushaltswirtschaft kann die Stadt kurzfristig auf eine Verschlechterung ihrer Finanzlage reagieren und die Bewirtschaftung eines bereits beschlossenen Haushalts anpassen. Mit der Haushaltssperre werden die im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel nicht aufgehoben. Ihre Inanspruchnahme wird jedoch eingeschränkt: Neue Ausgaben können im Regelfall nur noch nach Einzelfallprüfung geleistet werden. Gesetzliche Verpflichtungen wie etwa im Bereich der Transferleistungen und andere zwingend notwendige Ausgaben bleiben davon unberührt. Ziel der Haushaltssperre ist es, kurzfristig gegenzusteuern, um den finanziellen Belastungen so schnell und so weit wie möglich entgegenzuwirken. Sie ist das geeignete Instrument, um kurzfristig zusätzliche Ausgaben zu begrenzen, Prioritäten zu setzen und die Einhaltung der Haushaltsziele sicherzustellen. Sie sichert kurzfristig Handlungsspielräume und schafft die Zeit, die für die Erarbeitung strukturell wirksamer Konsolidierungsmaßnahmen benötigt wird. Sie soll dabei ausdrücklich nicht zu Lasten gesetzlicher Pflichtaufgaben oder der unabweisbaren Daseinsvorsorge gehen. Vielmehr geht es darum, angesichts der angespannten Finanzlage freiwillige und aufschiebbare Ausgaben konsequent auf den Prüfstand zu stellen. Mirko Rohloff, Dr. Christine Rachner und Fraktion Seite 2

KI-gestützt aufbereitet am 16. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/508/2026