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Title: 00376223.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00376223.pdf
Published Time: Tue, 18 Aug 2020 07:44:00 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
RAT/129/2020
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 20.04.2020
An den
Oberbürgermeister
Herrn Thomas Geisel
Antrag der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf
zur Sitzung des Rates am 14.05.2020
Betrifft:
Antrag der Ratsfraktion Die Linke: Honorarauszahlung an selbständige MitarbeiterInnen der Volkshochschule
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur Sitzung des Rates am 14. Mai 2020 stellt DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf folgenden Antrag:
Der Rat fordert die Verwaltung auf, die „freiberuflichen MitarbeiterInnen“
der Volkshochschule Düsseldorf über die Abschlagszahlungen hinaus auch für ihre Seminarveranstaltungen zu bezahlen, welche durch die Corona-bedingte Schließung nicht stattfinden. Nach dem 14.03.2020 nicht ausgezahlte Vergütungen sind umgehend rückwirkend zu zahlen.
Begründung:
Seit dem 14.03.2020 ist die Volkshochschule Düsseldorf als Maßnahme gegen die Ausbreitung des Corona-Virus‘ geschlossen.
Diese richtige Maßnahme führt allerdings dazu, dass Honorarlehrkräfte, die ihren Lebensunterhalt überwiegend aus ihrer freiberuflichen Lehrtätigkeit an der Volkshochschule bestreiten, ihr Haupteinkommen verlieren. Da sie von ihren niedrigen Honoraren auch ihre Sozialversicherung allein tragen, lagen ihre Seite 2
Realeinkommen bereits nah an der Armutsgrenze. Eine Rücklagenbildung für eine Eventualität wie die Corona-Pandemie war ihnen nicht möglich.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat in ihren Schreiben an die Stadt bereits darauf hingewiesen, dass ein Teil der DozentInnen arbeitsrechtlich als
„arbeitnehmerähnlich“ bezeichnet wird und daher nach Tarifvertragsgesetz § 12 a und Bundesurlaubsgesetz als „sozial schutzbedürftig“ bewertet wird, aber unter ke ine der bestehenden Unterstützungsregelungen des Bundes im Rahmen der Corona-Pandemie fällt.
So erhalten die freiberuflichen VHS-DozentInnen keine Unterstützung laut
Infektionsschutzgesetz, weil sie als „Selbstständige“ ihre Einkommensverluste nur im
Falle einer persönlichen, verordneten Quarantäne oder Isolation erstattet bekämen. Eine Lohnfortzahlung oder Kurzarbeitergeld gibt es für Selbstständige nicht.
Damit sind die freiberuflichen VHS-DozentInnen in besonderem Maße von der Stadt abhängig. Sie sind sozial schutzbedürftig und üben eine Tätigkeit aus, die für die Stadtgesellschaft einen hohen Stellenwert hat. Die Stadt Düsseldorf ist damit nach Überzeugung der LINKEN gegenüber den freiberuflichen VHS-DozentInnen in der Verantwortung.
Die von der VHS angebotenen Abschlagszahlungen für Seminare, die vor der Schließung stattfanden, sind nach unserer Auffassung keine angemessene Antwort auf die Lage der freiberuflichen VHS-DozentInnen. Wenn die Stadt bereitwillig finanzielle Unterstützung an Unternehmen leistet – beispielsweise durch Gewerbesteuerminderungen – dann muss sie auch ihrer Verantwortung gegenüber den DozentInnen gerecht werden.
Düsseldorf sollte den Beispielen der Städte Bonn, Leverkusen und Köln folgen und den freiberuflichen DozentInnen der Volkshochschule umgehend ihre ausstehenden Honorare auch für entfallene Kurse auszahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Kraft-Dlangamandla Lutz Pfundner
f.d.R. Carina Limper