Antrag als Text anzeigen
Title: 00489410.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00489410.pdf
Published Time: Mon, 19 Jun 2023 09:24:57 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
RAT/266/2023
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 14.06.2023
An
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller
Vorsitzender des Rates
der Landeshauptstadt Düsseldorf
Änderungsantrag der SPD-Ratsfraktion
zur Sitzung des Rates am 15.06.2023
Betrifft:
Änderungsantrag der SPD-Ratsfraktion zur Vorlage RAT/248/2023
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die SPD-Ratsfraktion bittet Sie, diesen Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 15. Juni 2023 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen.
Änderungsantrag:
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung,
1. den Honorarrahmen für die Bildungsanbieterinnen und -anbieter in der OGS für das Schuljahr 2023/24 je Projekteinheit (UE) à 45 Minuten möglichst
haushaltsneutral aus vorhandenen Restmitteln (Kostenstelle: 2124203, Konto: 52910500) wie folgt anzupassen:
Anbieterinnen und Anbieter mit einem Fachhochschul-, Hochschul- oder Berufsabschluss, qualifiziert nach Düsseldorfer Modell, erhalten ein Regelhonorar von 35,00 45,00 Euro je Projekteinheit (UE).
Anbieterinnen und Anbieter mit einem Fachhochschul- oder Hochschulabschluss erhalten ein Regelhonorar von 30,00 40,00 Euro je Projekteinheit (UE).
Anbieterinnen und Anbieter mit einem Berufsabschluss erhalten ein Regelhonorar von 25,00 35,00 Euro je Projekteinheit (UE).
Anbieterinnen und Anbieter ohne Berufsabschluss sowie Studierende, qualifiziert nach Düsseldorfer Modell, erhalten ein Regelhonorar von 20,00
25,00 Euro je Projekteinheit (UE).
Anbieterinnen und Anbieter ohne Berufsabschluss sowie Studierende erhalten ein Regelhonorar von 15,00 20,00 Euro je Projekteinheit (UE). Seite 2
2. unverändert
3. unverändert
Begründung:
Die Sätze für Honorarkräfte von Bildungsangeboten in der schulischen Ganztagsbetreuung in Düsseldorf wurden seit 2003 nicht mehr erhöht. Die einzige Ausnahme bilden vom Kulturamt empfohlene Künstler*innen und Musiker*innen der Clara-Schumann-Musikschule, w elche seit 2010 28 € pro Unterrichtseinheit erhalten.
Das Honorar für eine 45-minütige Unterrichtseinheit liegt also seit über zehn Jahren
bei maximal 28 €. Hiervon müssen die Honorarkräfte Vor - und Nachbereitungszeit, sowie die Reisekosten und Versicherungen ebenfalls abdecken. Diese Summe reicht also bei weitem nicht, um alle Kosten zu decken. Die jahrelange Stagnation der Honorare ist untragbar.
Spätestens jetzt, in Zeiten von inflationsbedingten Preissteigerungen, ist eine deutliche Anhebung der Honorare dringend notwendig und eine Frage des Respekts in Anbetracht der Leistungen, die die Honorarkräfte erbringen. Sie unterstützen die Kinder bei der Entdeckung und Entwicklung vielfältiger Fähigkeiten und Talente und vervollständigen den bloßen Betreuungsaspekt vieler OGS-Angebote.
Angesichts des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab 2026 ist ein angemessenes Honorar ein wichtiger Baustein bei der Bindung und Gewinnung des benötigten Personals. Die Corona Pandemie hat dafür gesorgt, dass 30 % weniger Honorarkräfte in den Schulen vorhanden sind. Die Stadt sollte bei der angemessenen Bezahlung von Fachkräften mit gutem Beispiel vorangehen und deshalb den in den OGS beschäftigten Künstler*innen und Sportler*innen endlich ein angemessenes und existenzsicherndes Honorar zahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Sabrina Proschmann Markus Raub