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Title: Antrag
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00581485.pdf
Published Time: 2026-03-24T12:40:00.000Z
Number of Pages: 3
Markdown Content:
BV4/053/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 22.03.2026
AfD-Fraktion
der Bezirksvertretung 4
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 4
Antrag
zur Sitzung der Bezirksvertretung 4 am 29.04.2026
Betrifft:
Herstellung von Gleichbehandlung, Transparenz und Ausgewogenheit bei der
Gestaltung öffentlicher Sitzbänke in Düsseldorf-Heerdt, Antrag der AfD-Fraktion
Antrag:
Wir bitten die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die zweite, bislang ungestaltete Sitzbank am
genannten Standort ebenfalls farblich zu gestalten, vorzugsweise in den Farben
Schwarz-Rot-Gold.
Die entstehenden Kosten sind vollständig und nachvollziehbar darzustellen.
Begründung:
Die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung ist in mehrfacher Hinsicht
unzureichend und bleibt eine belastbare Antwort auf die gestellten Fragen schuldig.
Zentral ist zunächst festzustellen, dass die ausdrücklich erbetene Darstellung der
Kosten vollständig unterblieben ist. Dies stellt keinen bloßen formalen Mangel dar,
sondern verhindert eine sachgerechte politische Bewertung. Ohne Kenntnis der
finanziellen Auswirkungen ist eine Abwägung im Gremium nicht möglich. Dass dieser
Punkt gänzlich ignoriert wurde, wirft erhebliche Fragen an die Sorgfalt und
Vollständigkeit der Verwaltungsarbeit auf.
Inhaltlich beschränkt sich die Verwaltung im Wesentlichen auf den Verweis auf einen
bestehenden Beschluss zur Aufstellung von Sitzbänken in Regenbogenfarben. Dieser
Verweis ist jedoch nicht geeignet, den konkreten Einzelfall zu begründen.
Insbesondere bleibt unbeantwortet, weshalb aus einem positiven Beschluss für eine
bestimmte Symbolik automatisch ein faktischer Ausschluss anderer Gestaltungen Seite 2
folgen soll. Eine solche Schlussfolgerung ist weder logisch zwingend noch wurde sie
dargelegt.
Darüber hinaus wird nicht erklärt, nach welchen allgemeinen Kriterien entschieden
wird, welche Formen der symbolischen Gestaltung im öffentlichen Raum zulässig
sind. Ohne transparente Maßstäbe entsteht der Eindruck einer selektiven oder
zumindest nicht nachvollziehbaren Entscheidungsfindung.
Im konkreten Fall ist die Problematik besonders offensichtlich: Zwei Sitzbänke
befinden sich in unmittelbarer räumlicher Nähe, werden jedoch unterschiedlich
behandelt. Während eine Bank gezielt mit politisch-gesellschaftlicher Symbolik
versehen wurde, bleibt die andere neutral. Diese Konstellation führt zu einer
sichtbaren und bewusst herbeigeführten Ungleichbehandlung, die erklärungs-
bedürftig ist.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass mit der Gestaltung der Regenbogenbank bewusst
ein Schritt über rein funktionale Stadtmöblierung hinaus gegangen wurde. Es handelt
sich ausdrücklich um eine symbolische Setzung im öffentlichen Raum. Gerade in
solchen Fällen gelten erhöhte Anforderungen an Neutralität, Ausgewogenheit und
Begründungstiefe. Eine einseitige Hervorhebung ohne erkennbare Ausgleichs- oder
Ergänzungsüberlegungen wird diesem Anspruch nicht gerecht.
Hinzu kommt, dass die Verwaltung selbst ausführt, dass veränderte oder beschädigte
Bänke grundsätzlich in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden.
Gleichzeitig wurde im vorliegenden Fall eine übermalte Bank erneut in Regenbogen-
farben gestaltet. Diese Praxis zeigt, dass sehr wohl Gestaltungsspielräume bestehen
und aktiv genutzt werden. Vor diesem Hintergrund ist nicht nachvollziehbar, weshalb
eine ergänzende Gestaltung der zweiten Bank kategorisch nicht in Betracht gezogen
wird.
Die vorgeschlagene Gestaltung in Schwarz-Rot-Gold stellt dabei keinen beliebigen
Gegenentwurf dar, sondern verweist auf die verfassungsmäßige Ordnung und die
staatliche Einheit. Diese Symbolik ist nicht gruppenspezifisch, sondern umfasst alle
Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen. Sie kann daher als integratives und
verbindendes Element verstanden werden, das geeignet ist, die derzeitige einseitige
Wahrnehmung auszugleichen.
Auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit erscheint die beantragte
Maßnahme sachgerecht. Der zusätzliche Aufwand für die Gestaltung einer weiteren
Bank dürfte sich in einem überschaubaren Rahmen bewegen – umso
unverständlicher ist es, dass die Verwaltung hierzu keinerlei Angaben gemacht hat.
Schließlich ist festzuhalten, dass die bisherige Antwort den Eindruck erweckt, einer
inhaltlichen Auseinandersetzung auszuweichen und sich stattdessen auf pauschale
Verweise zu beschränken. Dies wird weder der Bedeutung des Themas noch den
Anforderungen an eine transparente und nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage
gerecht.
Der vorliegende Antrag ist daher geeignet und erforderlich, um:
- die bestehende Ungleichbehandlung zu beenden,
- Transparenz hinsichtlich der Kosten herzustellen,
- nachvollziehbare Entscheidungsmaßstäbe einzufordern
- und eine ausgewogene Gestaltung des öffentlichen Raums sicherzustellen. Seite 3