Antrag Aktenzeichen BV4/053/2026

Herstellung von Gleichbehandlung, Transparenz und Ausgewogenheit bei der Gestaltung öffentlicher Sitzbänke in Düsseldorf-Heerdt, Antrag der AfD-Fraktion

Ein Vorschlag an das zuständige Gremium, etwas Bestimmtes zu beschließen.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Simon-Gatzweiler-Platz 9 · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 1Dokument 24. März 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Wir bitten die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, die zweite, bislang ungestaltete Sitzbank am genannten Standort ebenfalls farblich zu gestalten, vorzugsweise in den Farben Schwarz-Rot-Gold.

Die entstehenden Kosten sind vollständig und nachvollziehbar darzustellen.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung ist in mehrfacher Hinsicht unzureichend und bleibt eine belastbare Antwort auf die gestellten Fragen schuldig.

Zentral ist zunächst festzustellen, dass die ausdrücklich erbetene Darstellung der Kosten vollständig unterblieben ist. Dies stellt keinen bloßen formalen Mangel dar, sondern verhindert eine sachgerechte politische Bewertung. Ohne Kenntnis der finanziellen Auswirkungen ist eine Abwägung im Gremium nicht möglich. Dass dieser Punkt gänzlich ignoriert wurde, wirft erhebliche Fragen an die Sorgfalt und Vollständigkeit der Verwaltungsarbeit auf.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 24. März 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Vorgang · BV4/053/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Antrag · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 22

    Bezirksvertretung 4. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich abgelehnt“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Antrag URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00581485.pdf Published Time: 2026-03-24T12:40:00.000Z Number of Pages: 3 Markdown Content: BV4/053/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 22.03.2026 AfD-Fraktion der Bezirksvertretung 4 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 4 Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung 4 am 29.04.2026 Betrifft: Herstellung von Gleichbehandlung, Transparenz und Ausgewogenheit bei der Gestaltung öffentlicher Sitzbänke in Düsseldorf-Heerdt, Antrag der AfD-Fraktion Antrag: Wir bitten die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, die zweite, bislang ungestaltete Sitzbank am genannten Standort ebenfalls farblich zu gestalten, vorzugsweise in den Farben Schwarz-Rot-Gold. Die entstehenden Kosten sind vollständig und nachvollziehbar darzustellen. Begründung: Die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung ist in mehrfacher Hinsicht unzureichend und bleibt eine belastbare Antwort auf die gestellten Fragen schuldig. Zentral ist zunächst festzustellen, dass die ausdrücklich erbetene Darstellung der Kosten vollständig unterblieben ist. Dies stellt keinen bloßen formalen Mangel dar, sondern verhindert eine sachgerechte politische Bewertung. Ohne Kenntnis der finanziellen Auswirkungen ist eine Abwägung im Gremium nicht möglich. Dass dieser Punkt gänzlich ignoriert wurde, wirft erhebliche Fragen an die Sorgfalt und Vollständigkeit der Verwaltungsarbeit auf. Inhaltlich beschränkt sich die Verwaltung im Wesentlichen auf den Verweis auf einen bestehenden Beschluss zur Aufstellung von Sitzbänken in Regenbogenfarben. Dieser Verweis ist jedoch nicht geeignet, den konkreten Einzelfall zu begründen. Insbesondere bleibt unbeantwortet, weshalb aus einem positiven Beschluss für eine bestimmte Symbolik automatisch ein faktischer Ausschluss anderer Gestaltungen Seite 2 folgen soll. Eine solche Schlussfolgerung ist weder logisch zwingend noch wurde sie dargelegt. Darüber hinaus wird nicht erklärt, nach welchen allgemeinen Kriterien entschieden wird, welche Formen der symbolischen Gestaltung im öffentlichen Raum zulässig sind. Ohne transparente Maßstäbe entsteht der Eindruck einer selektiven oder zumindest nicht nachvollziehbaren Entscheidungsfindung. Im konkreten Fall ist die Problematik besonders offensichtlich: Zwei Sitzbänke befinden sich in unmittelbarer räumlicher Nähe, werden jedoch unterschiedlich behandelt. Während eine Bank gezielt mit politisch-gesellschaftlicher Symbolik versehen wurde, bleibt die andere neutral. Diese Konstellation führt zu einer sichtbaren und bewusst herbeigeführten Ungleichbehandlung, die erklärungs- bedürftig ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass mit der Gestaltung der Regenbogenbank bewusst ein Schritt über rein funktionale Stadtmöblierung hinaus gegangen wurde. Es handelt sich ausdrücklich um eine symbolische Setzung im öffentlichen Raum. Gerade in solchen Fällen gelten erhöhte Anforderungen an Neutralität, Ausgewogenheit und Begründungstiefe. Eine einseitige Hervorhebung ohne erkennbare Ausgleichs- oder Ergänzungsüberlegungen wird diesem Anspruch nicht gerecht. Hinzu kommt, dass die Verwaltung selbst ausführt, dass veränderte oder beschädigte Bänke grundsätzlich in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden. Gleichzeitig wurde im vorliegenden Fall eine übermalte Bank erneut in Regenbogen- farben gestaltet. Diese Praxis zeigt, dass sehr wohl Gestaltungsspielräume bestehen und aktiv genutzt werden. Vor diesem Hintergrund ist nicht nachvollziehbar, weshalb eine ergänzende Gestaltung der zweiten Bank kategorisch nicht in Betracht gezogen wird. Die vorgeschlagene Gestaltung in Schwarz-Rot-Gold stellt dabei keinen beliebigen Gegenentwurf dar, sondern verweist auf die verfassungsmäßige Ordnung und die staatliche Einheit. Diese Symbolik ist nicht gruppenspezifisch, sondern umfasst alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen. Sie kann daher als integratives und verbindendes Element verstanden werden, das geeignet ist, die derzeitige einseitige Wahrnehmung auszugleichen. Auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit erscheint die beantragte Maßnahme sachgerecht. Der zusätzliche Aufwand für die Gestaltung einer weiteren Bank dürfte sich in einem überschaubaren Rahmen bewegen – umso unverständlicher ist es, dass die Verwaltung hierzu keinerlei Angaben gemacht hat. Schließlich ist festzuhalten, dass die bisherige Antwort den Eindruck erweckt, einer inhaltlichen Auseinandersetzung auszuweichen und sich stattdessen auf pauschale Verweise zu beschränken. Dies wird weder der Bedeutung des Themas noch den Anforderungen an eine transparente und nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage gerecht. Der vorliegende Antrag ist daher geeignet und erforderlich, um: - die bestehende Ungleichbehandlung zu beenden, - Transparenz hinsichtlich der Kosten herzustellen, - nachvollziehbare Entscheidungsmaßstäbe einzufordern - und eine ausgewogene Gestaltung des öffentlichen Raums sicherzustellen. Seite 3

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV4/053/2026