Beschlussvorlage Aktenzeichen SEBD/037/2025/1

Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2026-2037 / 8. Fortschreibung - Beschluss -

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
3Dokumente 27. November 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

 Dem Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz wird am 20.11.2025 das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK), 8. Fortschreibung für den Zeitraum 2026 -2037 zur Kenntnis vorgelegt.

 Der Betriebsausschuss stimmt am 25.11.2025 dem ABK, 8. Fortschreibung für den Zeitraum 2026-2037 zu und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gemäß § 7 Absatz 1 der Zuständigkeitsordnung in Verbindung mit der Betriebssatzung des Stadtentwässerungsbetriebes der Landeshauptstadt Düsseldorf (SEBD) eine vorlagenmäßige Beschlussfa ssung.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Das von den Städten und Gemeinden aufzustellende ABK ist ein gesetzlich festgelegtes Instrument. Gemäß § 47 LWG NW ist das ABK alle sechs Jahre aktualisiert fortzuschreiben und vom Rat der Stadt zu beschließen. Im ABK sind sämtliche abwassertechnischen Maßnahmen, die nach den geltenden Bestimmungen und den aktuellen Erkenntnissen zur ordnungsgemäßen öffentlichen Abwasserbeseitigung erforderlich sind, vollständig aufzuführen und wasserwirtschaftlich angemessenen Realisierungszeiträumen zuzuordnen. Weitere Erläuterungen, insbesondere zu den finanziellen Auswirkungen für den SEBD, ergeben sich aus den Anlagen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 27. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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SEBD/037/2025/1 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2026 -2037 / 8. Fortschreibung Fachbereich: 67 - Stadtentwässerungsbetrieb Dezernentin / Dezernent: Stadtkämmerin Dorothée Schneider Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Rat 11.12.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung:  Dem Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz wird am 20.11.2025 das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK), 8. Fortschreibung für den Zeitraum 2026 -2037 zur Kenntnis vorgelegt.  Der Betriebsausschuss stimmt am 25.11.2025 dem ABK, 8. Fortschreibung für den Zeitraum 2026-2037 zu und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gemäß § 7 Absatz 1 der Zuständigkeitsordnung in Verbindung mit der Betriebssatzung des Stadtentwässerungsbetriebes der Landeshauptstadt Düsseldorf (SEBD) eine vorlagenmäßige Beschlussfa ssung.  Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt am 01.12.2025 dem ABK, 8. Fortschreibung für den Zeitraum 2026 -2037 zur Vorberatung zu und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gemäß § 5 Absatz 3 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagenmäßi ge Beschlussfassung.  Der Rat der Stadt beschließt am 11.12.2025 das ABK, 8. Fortschreibung für den Zeitraum 2026 -2037. Sachdarstellung: Das von den Städten und Gemeinden aufzustellende ABK ist ein gesetzlich festgelegtes Instrument. Gemäß § 47 LWG NW ist das ABK alle sechs Jahre aktualisiert fortzuschreiben und vom Rat der Stadt zu beschließen. Im ABK sind sämtliche abwassertechnischen Maßnahmen, die nach den geltenden Bestimmungen Seite 2 und den aktuellen Erkenntnissen zur ordnungsgemäßen öffentlichen Abwasserbeseitigung erforderlich sind, vollständig aufzuführen und wasserwirtschaftlich angemessenen Realisierungszeiträumen zuzuordnen. Weitere Erläuterungen, insbesondere zu den finanziellen Auswirkungen für den SEBD, ergeben sich aus den Anlagen. Die Vorlage SEBD/037/2025/1 ist erforderlich geworden, da sich die Anlagen nach Kenntnisnahme am 20.11.2025 im Ausschuss für Umwelt -, Klima- und Verbraucherschutz, nach Vorberatung im Betriebsausschuss am 25.11.2025 und Vorberatung im Haupt - und Finanzausschuss am 01.12.2025 aktualisiert haben. Anlagen: Anlage 1 Zusammenfassende Erläuterung zum Abwasserbeseitigungskonzept 2026 - 2037 Anlage 2 Abwasserbeseitigungskonzept, 8. Fortschreibung für den Zeitraum 2026- 2037
Anlage 1 Zusammenfassende Erläuterung zum Abwasserbeseitigungskonzept 2026-2037 als Text anzeigen
SEBD/037/2025 Anlage 1 Das Abwasserbeseitigungskonzept des Stadtentwässerungsbetriebes der Landeshauptstadt Düsseldorf 2026- 2037, 8. Fortschreibung Das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) enthält die entwässerungstechnischen Planungen und Baumaßnahmen einschließlich der Abwasserbehandlung für das Düsseldorfer Stadtgebiet. Die 8. Fortschreibung des ABK der Landeshauptstadt Düsseldorf ist vom Stadtentwässerungsbetrieb (SEBD) entsprechend § 47 des Landeswassergesetzes des Landes NRW und der aktuellen Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von ABKs aufgestellt worden. Der Betrachtungszeitraum umfasst die Jahre 2026 bis 2037 mit Ausblick auf die nachfolgenden Jahre 2038 ff. Ein integrierter Bestandteil des ABK ist das Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK). Stadtentwicklung Die Entwässerung als wesentlicher Bestandteil der Erschließung stellt eine grundlegende Voraussetzung für die Entwicklung des Städtebaus dar. Daher ist auch das ABK als Grundvoraussetzung für zukünftige Entwicklungsmaßnahmen anzusehen und unter dieser Maßgabe zu werten. Neue Bebauungsplangebiete sind ohne die entwässerungstechnische Infrastruktur nicht zu realisieren, die Infrastruktur ist im ABK nachvollziehbar zu belegen. Niederschlagswasserbeseitigungskonzept Der SEBD stellt sich der enormen Herausforderung der Klimafolgenanpassung. Niederschlagswasser wird hier als Ressource für die klimaoptimierte Stadt verstanden und ist entsprechend den aktuellen technischen und rechtlichen Anforderungen nachhaltig zu sichern und zu nutzen. Dabei spielt auch die Stärkung des Überflutungsschutzes und Minimierung der Auswirkungen bei Starkregenereignissen eine entscheidende Rolle. Maßnahmen im Abwasserbeseitigungskonzept - geplante Investitionen Die vorliegende 8. Fortschreibung des ABK umfasst in den Blöcken 1 bis 7 des Wirtschaftsplans 2026 insgesamt 196 Maßnahmen (einschließlich sechs Sammelpositionen) mit einem Gesamtausgabevolumen im Betrachtungszeitraum 2026 bis 2031 in Höhe von circa 540 Mio. €. Die Genauigkeit der Kostenermittlungen ist insbesondere von der Planungstiefe der einzelnen Maßnahmen abhängig. Bei der Beurteilung der zu erwartenden Kosten sind auch eventuelle Genehmigungsauflagen oder die konjunkturelle Entwicklung der Baumarktpreise einzubeziehen. Für den unbestimmten Zeitraum (2032 bis 2037) werden Maßnahmen mit einem Volum en von 331 Mio. € vorbereitet, hier sind große Einzelprojekte wie die Sanierung des Hauptsammlers-Mitte und der Ausbau des Klärwerkes Düsseldorf -Süd (4. Reinigungsstufe) zu nennen. Die größte Einzelmaßnahme in der Fortschreibung des ABK ist der bereits begonnene Ausbau des Klärwerkes Düsseldorf-Nord mit einem Gesamtvolumen in Höhe von rund 118 Mio. € und rund zehn Jahren Bauzeit im laufenden Betrieb. Durch verschärfte Stickstoffablaufwerte ist in Abstimmung mit der Bezirksregierung der Ausbau des Klärwerkes auf einen Stickstoffablaufwert von 13 mg/l erforderlich. SEBD/037/2025 Anlage 1 Die größte Einzelmaßnahme im Kanalnetz befindet sich mit dem neu zu errichtenden Regenüberlaufbecken „Rheinpark" im Herzen der Stadt. Die Maßnahme mit einem Investitionsvolumen von voraussichtlich circa 78 Mio. € wird im bestimmten Zeitraum des ABK vorbereitet und begonnen, die Umsetzung findet überwiegend im unbestimmten Zeitraum statt. Weiterhin liegt eine wichtige Aufgabe in der Aufarbeitung der Niederschlagswasser - einleitungen nach dem Stand der Technik. Für 80 % der N iederschlagswasser- einleitungen bzw. 86 % der Gesamtfläche im Trennsystem wurden bereits Behandlungsanlagen errichtet, weitere folgen nach Bekanntgabe de s zukünftigen maßgeblichen Abwassererlasses der Landesregierung. Das im ABK enthaltene NBK erläutert den Umgang mit der Beseitigung des Niederschlagswasser s. Ein weiterer Schwerpunkt des ABK liegt in der Umsetzung des vom Rat der Stadt beschlossenen Substanzerhaltungskonzeptes für den Bereich der Kanalisation. Die dort verankerte Sanierungsstrategie setzt auf ein erhöhtes Investitionsbudget mit einem höheren Anteil an Renovierungsmaßnahmen. Aus Sicht der Entsorgungssicherheit wird der Substanzwert des Netz es bewahrt, das Anlagevermögen erhöht und Netzlängenanteile mit hohen Sanierungsdringlichkeiten minimiert. In den vergangenen Jahren wurde im Rahmen der Erstellung von Generalentwässerungsplänen (GEP) eine umfassende Prüfung der hydraulischen Leistungsfähigkeit des Kanalisationsnetzes unter Berücksichtigung zukünftiger Stadtentwicklungen durchgeführt. Auf dieser Basis wurden zahlreiche hydraulische Verbesserungen im Netz umgesetzt. Als Grundlage für die Erstellung eines neuen GEP wurde eine umfangreiche Messkampagne im Netz mit dem Ziel der Kalibrierung des Kanalnetzmodells für die hydraulische Nachweisführung des GEP durchgeführt. Die Ergebnisse stellen die Grundlage der derzeit als Sammelpositionen i n Block 4 abgebildeten Maßnahmen für den unbestimmten Z eitraum dar.
Anlage 2 Abwasserbeseitigungskonzept, 8. Fortschreibung für den Zeitraum 2026-2037 als Text anzeigen
Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzliche Grundlagen .......................................................................................... 5 2 Aufbau und Inhalt des Abwasserbeseitigungskonzeptes .............................................. 6 2.1 Planunterlagen .................................................................................................. 6 2.2 Maßnahmenliste ................................................................................................ 6 3 Bilanz zum ABK 2020 für den Zeitraum 2020 bis 2025 ................................................ 9 4 Grundlagen zur Ermittlung der Investitionskosten .................................................... 11 5 Niederschlagswasserbeseitigungskonzept ................................................................ 12 5.1 Strategische Ausrichtung der Niederschlagswasserbewirtschaftung ........................ 12 5.2 Grundlagendaten............................................................................................. 13 5.2.1 Hydrogeologie/Nutzungsrestriktionen .......................................................... 13 5.2.2 Versickerungspotenzialkarte ....................................................................... 14 5.2.3 Gewässerzustand ...................................................................................... 15 5.3 Niederschlagswasserbewirtschaftungskonzept für Bestandsgrundstücke ................. 16 5.4 Niederschlagswasserbewirtschaftung in der Bauleitplanung .................................. 17 5.5 Niederschlagswasserbehandlung und -rückhaltung .............................................. 18 5.5.1 Trennsystem ............................................................................................ 18 5.5.2 Mischsystem ............................................................................................. 20 5.6 Starkregenrisikomanagement ........................................................................... 21 5.6.1 Starkregengefahrenkarte ........................................................................... 21 5.6.2 Kommunale Risikoanalyse .......................................................................... 22 5.6.3 Kommunales Handlungskonzept zum Starkregenrisikomanagement ................ 23 6 Erläuterungen zu den einzelnen Blöcken ................................................................. 24 6.1 Block 2 - Nachträgliche abwassertechnische Erschließung .................................... 24 6.1.1 Stand der Abwasserbeseitigung außerhalb kanalisierter Gebiete ...................... 24 6.1.2 Grundstücke im Außenbereich .................................................................... 26 6.1.3 Grundstücke im Innenbereich ..................................................................... 26 6.1.4 Stand der Abwasserbeseitigung auf den Grundstücken ................................... 27 6.2 Block 3 - Kanalsanierung/Substanzerhaltungskonzept ......................................... 28 6.3 Block 4 - Kanalnetzbewirtschaftung/Strukturverbesserung ................................... 32 6.3.1 Der Generalentwässerungsplan ................................................................... 32 6.3.2 Aufstellung und Fortschreibung des Generalentwässerungsplans ..................... 32 6.3.3 Die Messkampagne 2024 ........................................................................... 33 Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 3 6.3.4 Fremdwasser ............................................................................................ 34 6.4 Block 5 - Abwassertechnische Neuerschließung .................................................. 35 6.5 Block 6 - Klärwerke ......................................................................................... 36 6.5.1 Klärwerk Düsseldorf-Nord ......................................................................... 38 6.5.2 Klärwerk Düsseldorf-Süd ............................................................................ 39 6.5.3 Übergreifende Projekte .............................................................................. 40 6.6 Block 7 - Niederschlagswasserbehandlung und -rückhaltung ................................ 42 6.6.1 Maßnahmen im Bereich der Regenwasserkanalisation .................................... 42 6.6.2 Immissionsorientierte Betrachtung der Niederschlagswasserbeseitigung .......... 45 6.6.3 Pillebachkonzept ....................................................................................... 47 6.6.4 Maßnahmen im Bereich der Mischwasserkanalisation ..................................... 47 7 Schlussbemerkung ............................................................................................... 49 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Inspektion eines Hauptsammlers ..................................................................................... 8 Abbildung 2: Ausschnitt aus der Versickerungspotenzialkarte ............................................ 15 Abbildung 3: Übersicht Niederschlagswasserbehandlung im Trennsystem ........................... 19 Abbildung 4: Auszug aus der Starkregengefahrenkarte .................................................... 21 Abbildung 5: Auszug aus der Risikokarte ........................................................................ 22 Abbildung 6: Regelung der Abwasserbeseitigung bzgl. Kleinkläranlagen / abflusslose Gruben / Kanalanschlüsse .................................................................................................... 25 Abbildung 7: Kanalerneuerung mittels bergmännischem Stollenvortrieb ............................. 29 Abbildung 8: Renovierung eines Mauerwerkskanals DN800/1200 mittels Schlauchlining, lichthärtend .......................................................................................................... 30 Abbildung 9: Renovierung (Montageverfahren) ................................................................ 30 Abbildung 10: Renovierung (Mauerwerk sverfugung), hier: Ausräumen des alten Fugenmörtels und Verfugen der ausgeräumten Fugen .................................................................... 31 Abbildung 11: Einzugsgebiete der Klärwerke ................................................................... 33 Abbildung 12: Klärwerk Düsseldorf-Nord (links) und Klärwerk Düsseldorf-Süd (rechts) ........ 36 Abbildung 13: Projektübersicht Sanierung der Schlammbehandlung ................................... 40 Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 4 Anlagenverzeichnis Anlage 1 Gesamtliste aller Maßnahmen gemäß VwV, sortiert nach Baubeginn Anlage 2 Maßnahmenliste nach den Blöcken des Wirtschaftsplans sortiert Anlage 3 Übersichtsdiagramm Investitionssummen Block 1 bis 7, bestimmter Zeitraum Anlage 4 Übersichtsdiagramm Investitionssummen Block 1 bis 10, bestimmter Zeitraum Anlage 5 Übersicht Investitionssummen Block 1 bis 10 Anlage 6 Lageplan Kleinkläranlagen (ohne Maßstab), Seite 51 Planverzeichnis ABK Plan 1 Übersicht Blattschnitt(Maßnahmen im Stadtgebiet) M 1 : 25.000 mit Angaben zu Übernahme - und Übergabestellen sowie Einzugsgebieten ABK Plan 2 Übersichtslageplan Nordwest (Maßnahmen im Stadtgebiet) M 1 : 10.000 ABK Plan 3 Übersichtslageplan Nordost (Maßnahmen im Stadtgebiet) M 1 : 10.000 ABK Plan 4 Übersichtslageplan Südwest (Maßnahmen im Stadtgebiet) M 1 : 10.000 ABK Plan 5 Übersichtslageplan Südost (Maßnahmen im Stadtgebiet) M 1 : 10.000 ABK Plan 6 Übersichtsplan Einleitungsstellen, Bestand und Planung, M 1 : 25.000 mit Darstellung der Gewässerläufe, WSZ und ÜSG HQ100 Übersicht Niederschlagswasserbehandlung im Trennsystem , vgl. Abb. 3 auf Seite 19 Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 5 1 Gesetzliche Grundlagen Gemäß § 47 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein -Westfalen (NRW) vom 08. Juli 2016 haben die Gemeinden, die zur Abwasserbeseitigung verpflichtet sind, ein Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) aufzustellen. Dieses ist der zuständigen Aufsichtsbehörde vorzulegen. Neben dem Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung (Schmutz- und Nieders chlagswasserbeseitigung) sowie der zeitlichen Abfolge, sind auch die geschätzten Kosten der noch erforderlichen Maßnahmen in einem ABK auszuweisen. Das ABK ist jeweils im Abstand von sechs Jahren fortzuschreiben und erneut vorzulegen. Entsprechend der Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von ABK vom 08.08.2008 legt die Gemeinde das A BK der Oberen Wasserbehörde vor. Eine weitere Ausfertigung erhält die Untere Wasser- behörde. Alle Informationen, die nicht in den Listen oder den Plänen dargestellt werden können, werden in der textlichen Begründung abgehandelt. Einer schriftlichen Genehmigung des Konzeptes durch die Obere Wasserbehörde bedarf es nicht. Das A BK ist grundsätzlich innerhalb einer Frist von sechs Monaten zu prüfen. Wird es nach sechs Monaten nicht beanstandet, kann die Gemeinde davon ausgehen, dass die Obere Wasserbehörde die Realisierung des Konzeptes in dem dafür vorgesehenen zeitlichen Rahmen als ordnungsgemäße Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht ansieht. Die aktuell gültige 7. Fortschreibung des ABK wurde 2019 vom Rat der Stadt beschlossen und umfasst den Betrachtungszeitraum 2020 bis 2031. Die jetzt neu erarbeitete 8. Fortschreibung betrachtet den Zeitraum der 12 Jahre 2026 bis 2037 und wird hiermit als ABK 2026 vorgelegt. Im ABK sind im ersten - sogenannten bestimmten - Zeitraum (2026 bis 2031) für jede Maßnahme die voraussichtlich jährlich anfallenden Kosten anzugeben. Die Angaben zum Baubeginn sind verbindlich, andernfalls sind in den jährlichen Berichten an die Aufsichtsbehörden die Änderungen mitzuteilen. Im zweiten Zeitraum (2032 bis 2037) sind die Maßnahmen anzugeben, die in diesem Zeitraum begonnen werden sollen. Die Angaben zum voraussichtlichen Baubeginn sind bei den Fortschreibungen des ABK zu überprüfen. Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 6 2 Aufbau und Inhalt des Abwasserbeseitigungskonzeptes Das ABK enthält die entwässerungstechnischen Planungen und Baumaßnahmen einschließlich der Abwasserbehandlung der nächsten Jahre für das Düsseldorfer Stadtgebiet . 2.1 Planunterlagen Die Verwaltungsvorschrift gibt den Inhalt und die gestalterische Form der beizufügenden Pläne vor. Die Darstellung der geforderten Informationen erfolgt in Übersichtsplänen mit mehreren thematischen Ebenen. Dies ermöglicht im Hinblick auf die bessere Lesbarkeit das Ein - und Ausblenden der gewünschten Informationen. 2.2 Maßnahmenliste Gemäß den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift benötigt das Land NRW die Darstellung der Maßnahmen in einer einheitlichen Form. Die Zuordnung hat gemäß Tabelle 1 zu erfolgen. Tabelle 1: Art der Maßnahmen Rubrik Art der Maßnahmen 1 Kanalisation - Ergänzungsmaßnahme (Erweiterung bestehender Kanalisation) 2 Kanalisation - Sanierungsmaßnahme aus hydraulischen Gründen 3 Kanalisation - Sanierungsmaßnahme aus baulichen Gründen 4 Schmutzwasserkanalisation - Maßnahmen zur Fremdwassersanierung 5 Mischwasserkanalisation - Maßnahmen zur Fremdwassersanierung 6 Kommunale Kläranlagen - Maßnahmen ohne Beeinflussung der Ablaufqualität 7 Kommunale Kläranlagen - Maßnahmen mit Beeinflussung der Ablaufqualität 8 Behandlung von Mischwasser (RÜB, RBF, etc.) 9 Behandlung von Niederschlagswasser (RKB, RBF, etc.) 10 Regenwasserrückhaltung vor Einleitung 11 Maßnahmen im Gewässer, die zur Kompensation für die negativen Auswirkungen von Mischwasser- und Niederschlagswassereinleitungen dienen, soweit sie abwassergebührenrelevant sind 12 Versickerungsanlage 13 Ortsnahe Einleitung 14 Wegfall einer punktuellen Einleitung 15 Umbau offener Abwasserkanäle 16 Planungen, die keiner Maßnahme direkt zugeordnet werden können (z.B. BWK -M3- Nachweis, Konzepterstellung, N-A-Modelle) Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 7 Anlage 1 zum ABK enthält eine Gesamtzusammenstellung aller notwendigen Maßnahmen entsprechend der Verwaltungsvorschrift. Weiterhin ist jede gewässerrelevante Maßnahme dem nachfolgenden Entlastungsbauwerk bzw. der Einleitungsstelle und somit dem Gewässer zuzuordnen. Zusätzlich ist der aktuelle Umsetzungsstand gemäß Tabelle 2 anzugeben. Die Zuordnung zu den Einleitstellen bzw. S onderbauwerken kann über den Rechts-/Hochwert der Einleitungsstelle erfolgen. Dies wendet der Stadtentwässerungsbetrieb (SEBD) an. Tabelle 2: Umsetzungszustände der Maßnahmen Zur besseren Vergleichbarkeit mit dem Wirtschaftsplan des SEBD wurde zusätzlich eine Aufteilung der erforderlichen Maßnahmen in Blöcke vorgenommen: I. Abwasserableitung Block 2 Nachträgliche Erschließung Block 3 Kanalsanierung, baulich Block 4 Kanalnetzbewirtschaftung/Strukturverbesserung Block 5 Abwassertechnische Neuerschließung/Veränderung II. Abwasserbehandlung Block 6 Klärwerke Block 7 Niederschlagswasserbehandlung/Niederschlagswasserrückhaltung III. Wiederkehrende Haushaltsstellen Block 1 Gebäude und Grundstücke Block 8 Maschinen und maschinelle Anlagen* Block 9 Betriebs- und Geschäftsausstattung* Block 10 (x) Aktivierungspflichtige Eigenleistungen* *nicht Bestandteil des ABK Das ABK ist unabhängig von den im Wasserrecht vorgeschriebenen Verfahren zur fachlichen und wasserrechtlichen Überprüfung und Genehmigun g zu erstellen. Nr. Umsetzungszustand 0Durchgeführt 1In Bau 2Realisierung zeitlich verschoben 3Gestrichen 4Neue Maßnahme Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 8 Gemäß Vereinbarung mit der Bezirksregierung Düsseldorf können im ABK alle Blöcke 1 bis 10 enthalten sein, die auch im Wirtschaftsplan des SEBD verwendet werden. Die Maßnahmen in der Maßnahmenliste sind nach diesen Blöcken geordnet. Das ABK enthält in den ersten Jahren die Investitionsmaßnahmen des SEBD, die im Vermögensplan des Wirtschaftsplanes 20 26 und in der Wirtschaftsplanung 20 26 bis 2030 enthalten sind. Dabei sind alle Maßnahmen aufgenommen, bei denen ab 20 26 Ausgaben vorgesehen sind. Dadurch befinden sich auch Maßnahmen in der Liste, bei denen der Bau der Abwasseranlage zwar bereits abgeschlossen ist, jedoch noch Kosten für nachlaufende Arbeiten anfallen . Zusätzlich sind die Maßnahmen des weiteren Betrachtungszeitraums (2032 bis 2037) enthalten, die voraussichtlich in die zukünftige Wirtschaftsplanung einfließen werden. Abbildung 1: Inspektion eines Hauptsammlers Aufgrund des langen Betrachtungszeitraums des ABK sind weitere, derzeit noch nicht bekannte Maßnahmen zu erwarten. Stadtentwässerungsbetrieb SEBD Seite 9 3 Bilanz zum ABK 2020 für den Zeitraum 2020 bis 2025 Die Bilanz für den Zeitraum 2020 bis 2025 des derzeit gültigen ABK 2020 schließt mit 195 umgesetzten Maßnahmen ab. Einige befanden sich bei Beginn des aktuell gültigen ABK bereits in Bau, andere befinden sich derzeit noch in Bau. In Block 3 - Bauliche Kanalsanierung - wurden zum Zwecke der Bestand serhaltung in dem Betrachtungszeitraum 2020 bis 2025 128 Projekte mit einem Gesamtvolumen in Höhe von rund

Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen SEBD/037/2025/1