Entlastung der Betriebsleitung des Stadtentwässerungsbetriebes (SEBD) für das Wirtschaftsjahr 2024 - Beschluss -
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Sachdarstellung“
Gemäß § 5 Absatz 5 der Eigenbetriebsverordnung für das Land NRW (EigVO NRW) entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung.
Der Jahresabschluss 2024 für den SEBD wurde am 25. November 2025 vom Betriebsausschuss vorberaten. Der Betriebsausschuss hat dem Rat der Stadt empfohlen, die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts des SEBD für das Wirtschaftsjahr 2024 in der im Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht - Dr. Schillen GmbH enthaltenen Fassung zu beschließen.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 4. Dezember 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Vorgang · SEBD/004/2026
Unterlagen und Sitzungsverlauf
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Die belegten Schritte
So entwickelt sich der Vorgang
Ursprüngliche Vorlage
Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Sitzung · TOP 14
Bauausschuss. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen SEBD/004/2026