Änderung der Entgeltordnung für die Entleerung, Reinigung und Kontrolle von Fettabscheideranlagen zum Schutz der öffentlichen Abwasserbeseitigung in der Landeshauptstadt Düsseldorf - Beschluss -
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Termine abgeschlossenDie eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
4Dokumente17. März 2026veröffentlicht
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
1. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf nimmt die Kalkulation der Entgelte für die Entleerung, Reinigung und Kontrolle von Fettabscheideranlagen zum Schutz der öffentlichen Abwasserbeseitigung in der Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) für den Zeitraum 01.07.2026 - 31.12.2027 zur Kenntnis (Anlage 1).
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Um schädliche Auswirkungen auf das öffentliche Kanalisationsnetz und den Kläranlagenbetrieb der LHD zu vermeiden, haben Unternehmen, auf deren Grundstück Rückstände von Benzin, Benzol, Heizöl, sonstigen Leichtflüssigkeiten oder Fetten aus betrieblicher, gewerblicher oder industrieller Nutzung anfallen oder derartige Stoffe vorgehalten werden, gemäß § 8 Absatz 1 der Abwassersatzung nach Anweisung der LHD Vorrichtungen zur Abscheidung dieser Stoffe aus dem Abwasser einzubauen (Abscheideranlagen).
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Beschlussvorlage als Text anzeigen
Title: Ö
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00582858.pdf
Published Time: 2026-04-21T17:11:00.000Z
Number of Pages: 2
Markdown Content:
SEBD/016/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Änderung der Entgeltordnung für die Entleerung, Reinigung und Kontrolle von
Fettabscheideranlagen zum Schutz der öffentlichen Abwasserbeseitigung in der
Landeshauptstadt Düsseldorf
Fachbereich :
67 - Stadtentwässerungsbetrieb
Dezernentin / Dezernent:
Stadtkämmerin Dorothée Schneider
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bauausschuss 19.05.2026 Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss 08.06.2026 Vorberatung
Rat 18.06.2026 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
1. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf nimmt die Kalkulation der Entgelte für die
Entleerung, Reinigung und Kontrolle von Fettabscheideranlagen zum Schutz der
öffentlichen Abwasserbeseitigung in der Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) für den
Zeitraum 01.07.2026 - 31.12.2027 zur Kenntnis (Anlage 1).
Er beschließt die Anpassung der Entgelte für die Entleerung, Reinigung und Kontrolle
von Fettabscheideranlagen zum Schutz der öffentlichen Abwasserbeseitigung in der
LHD ab 01.07.2026 um durchschnittlich 11,00 %.
2. Der Rat der LHD beschließt die 4. Änderung der Entgeltordnung für die Entleerung,
Reinigung und Kontrolle von Fettabscheideranlagen zum Schutz der öffentlichen
Abwasserbeseitigung in der LHD (Anlage 3).
Sachdarstellung:
Um schädliche Auswirkungen auf das öffentliche Kanalisationsnetz und den
Kläranlagenbetrieb der LHD zu vermeiden, haben Unternehmen, auf deren Grundstück
Rückstände von Benzin, Benzol, Heizöl, sonstigen Leichtflüssigkeiten oder Fetten aus
betrieblicher, gewerblicher oder industrieller Nutzung anfallen oder derartige Stoffe
vorgehalten werden, gemäß § 8 Absatz 1 der Abwassersatzung nach Anweisung der LHD Seite 2
Vorrichtungen zur Abscheidung dieser Stoffe aus dem Abwasser einzubauen
(Abscheideranlagen).
In dieser Satzung ist ebenfalls geregelt, dass die Abscheideranlagen in regelmäßigen
Zeitabständen gereinigt werden müssen und durch Beauftragte der LHD kontrolliert werden.
Die Fettabscheiderreinigung wird seit dem 01.01.2010 aufgrund des Erlasses vom
11.12.2009 des Bundesministeriums für Finanzen zur „Abgrenzung hoheitlicher von
wirtschaftlicher Tätigkeit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts“ als wirtschaftlich
bewertet. Somit wird diese Aufgabe seitdem als Betrieb gewerblicher Art (BgA) geführt und
unterliegt damit der Umsatz- und Ertragssteuerpflicht.
Der Kanalbetrieb des Stadtentwässerungsbetriebes der Landeshauptstadt Düsseldorf
(SEBD) nimmt die Reinigung und Entsorgung für derzeit 1.586 Fettabscheideranlagen im
Stadtgebiet Düsseldorf vor (Stand 12/2025). Zu den Betreibern gehören Düsseldorfer
Großunternehmen, Metzgereien, Restaurants, Kantinenbetriebe, etc.
Es werden jährlich mehr als 5.800 Fettabscheiderreinigungen durchgeführt und dabei im
Durchschnitt 7.000 m³ Fettrückstände vom SEBD mit Spezialfahrzeugen aufgenommen und
abgeführt.
Die zurzeit gültigen Entgeltsätze wurden letztmalig zum 01.01.2025 erhöht. Durch diese
Tarifanpassung sowie weitere betriebliche Optimierungen konnten 2025 circa 10 TEUR
Betriebsgewinn generiert werden.
Vor dem Hintergrund weiter steigender Kosten von 2.042 TEUR insbesondere im Personal-
und Spezialfahrzeugebereich, bei gleichzeitig stagnierenden Leistungen von 1.872 TEUR im
Kalkulationszeitraum 01.07.2026 - 31.12.2027, ergibt sich ein rechnerisches Defizit von 170
TEUR (Anlage 2).
Aufgrund der dargestellten Situation im Bereich der Fettabscheiderreinigung ist eine
Erhöhung der Entgelte ab 01.07.2026 um durchschnittlich 11,00 % notwendig, um wieder
kostendeckend arbeiten zu können (Anlage 1 und Anlage 2).
Mit dieser Erhöhung beträgt die durchschnittliche jährliche Tarifsteigerung im 10-
Jahresschnitt 2,3 % und liegt damit unter der allgemeinen Inflationsrate von 2,58 % im
Vergleichszeitraum.
Anlagen:
Anlage 1 Kalkulation Fettabscheider 01.07.2026 - 31.12.2027
Anlage 2 Kosten und Leistungen 2024 - 2027
Anlage 3 4. Änderung der Entgeltordnung
Anlage 1 Kalkulation Fettabscheider 01.07.2026 - 31.12.2027 als Text anzeigen
Anlage 3 4. Änderung der Entgeltordnung als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - 2_ENDGÜLTIG_Anlage_3.docx
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00582871.pdf
Published Time: Wed, 08 Apr 2026 10:24:59 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
SEBD/016/2026
Anlage 3
4. Änderung der Entgeltordnung für die Entleerung, Reinigung und Kontrolle
von Fettabscheideranlagen zum Schutz der öffentlichen Abwasserbeseiti-
gung in der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 16.12.2010
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 18. Juni 2026 aufgrund des § 41
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Be-
kanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S.666/SGV NRW 2023) folgende 4. Än-
derung der Entgeltordnung vom 16.12.2010 beschlossen:
Artikel 1
Die Entgeltordnung für die Entleerung, Reinigung und Kontrolle von Fettabscheider-
anlagen zum Schutz der öffentlichen Abwasserbeseitigung in der Landeshauptstadt
Düsseldorf vom 16.12.2010 (Düsseldorfer Amtsblatt Nr. 51/52 vom 25.12.2010), zu-
letzt geändert durch Änderung vom 21.11.2024 (Düsseldorfer Amtsblatt Nr. 48 vom
30.11.2024), wird wie folgt geändert:
§ 2 Nr. 1 erhält folgende Neufassung:
1. Das Entgelt beträgt je Entleerung und Reinigung und Kontrolle eines Fett-
abscheiders mit Schlammfang für
- die ersten 1000 Liter im Grundtarif 138,00 €
- über 1000 Liter für jede weitere angefangene
1000 Liter zusätzlich 120,00 €
Artikel 2
Die Änderungen der Entgeltordnung für die Entleerung, Reinigung und Kontrolle von
Fettabscheideranlagen zum Schutz der öffentlichen Abwasserbeseitigung in der Lan-
deshauptstadt Düsseldorf treten am 01.07.2026 in Kraft.
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.