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Title: 00396619.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00396619.pdf
Published Time: Tue, 27 Apr 2021 05:40:26 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV9/239/2020
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag Am Trippelsberg 111- Nutzungsänderung einer Gewerbefläche in einen Lagerplatz für Kraftfahrzeuge
Fachbereich:
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 9 19.03.2021 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der befristeten Baugenehmigung
Sachdarstellung:
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Text) zur Ausweisung von Baugebieten für den Stadtbezirk 9 aus dem Jahr 1982. Für das Vorhabengrundstück wird im Bebauungsplan (Text) ein Industriegebiet (GI) ausgewiesen. Daher erfolgt die Beurteilung nach § 30 BauGB.
Zudem befindet sich das Grundstück im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans 09/013 "D.Port / Reisholzer Hafen".
Beantragt ist die temporäre Nutzung für 5 Jahre des Grundstücks (ca. 48.000m²) zum Umschlag und der Lagerung von Neu- und jungen Gebrauchtfahrzeugen über einen kurzen Zeitraum. Die Nutzung wurde bereits aufgenommen.
Die PKWs werden auf LKWs angeliefert. Für den Umschlag fahren täglich ca. 30 LKWs das Gelände an.
Begründung:
Dem Vorhaben wird zugestimmt, da es gemäß § 30 BauGB zulässig ist und durch die Benutzung keine öffentlichen Belange beeinträchtigt werden. Gemäß des noch gültigen Bebauungsplanes (Text) zur Ausweisung von Baugebieten für den Stadtbezirk 9 ist die Lagernutzung der Fahrzeuge auf dem Grundstück zulässig.
Da das Vorhaben den Vorgaben des in Aufstellung befindlichen B-Plans widerspricht, wird nur einer temporären Nutzung von 5 Jahren zugestimmt. Auf dem Gelände soll ein Containerumschlagplatz entstehen. Durch die Befristung soll sichergestellt Seite 2
werden, dass die geplante Nutzung als Containerumschlagplatz nach Inkrafttreten des neuen B-Plans umgesetzt werden kann. Da für die Nutzung des Geländes als Umschlag- und Lagerplatz keine baulichen Eingriffe erforderlich sind, ist die spätere Überführung zur Umnutzung als unkritisch zu betrachten.
Nachrichtlich:
Für das Vorhaben sind keine Baumfällungen notwendig.
Anlagen:
Kataster Luftbild Grundriss
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Title: GeoMedia® SmartClient
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00396624.pdf
Published Time: Fri, 08 Jan 2021 14:07:09 GMT
Number of Pages: 1
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