Beschlussvorlage Aktenzeichen BV5/100/2026

Bauvoranfrage Arnheimer Straße 39, 41, 43 – Errichtung von 3 Stadthäusern

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Arnheimer Straße 39 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 8Dokumente 31. Juli 2026veröffentlicht

Themen

Beschluss & Empfehlung

  • Die Bezirksvertretung beschließt die erforderliche Befreiung sowie die Genehmigung der

Bauvoranfrage Arnheimer Straße 39, 41, 43 - Errichtung von 3 Stadthäusern Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 515.09.2026Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die erforderliche Befreiung sowie die Genehmigung der

Automatisch aus dem Originaldokument aufbereitet.

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Beschlussvorlage als Text anzeigen
BV5/100/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Arnheimer Straße 39, 41, 43 - Errichtung von 3 Stadthäusern Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 515.09.2026Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die erforderliche Befreiung sowie die Genehmigung der Bauvoranfrage. Eine Befreiung ist erforderlich von der straßenseitigen Baufluchtlinie. Sachdarstellung: Das Vorhabengrundstück Arnheimer Straße 39, 41, 43 befindet sich im Geltungsbereich des Fluchtlinienplans Nr. 5185/004, der eine straßenseitige Baufluchtlinie festsetzt. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 34 Abs. 2 BauGB, wonach ein Bauvorhaben zulässig ist, wenn es sich nach Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügt, die Erschließung gesichert und die Art der Nutzung zulässig ist. Die nähere Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet (WA). Das Grundstück ist im Bestand mit drei Gebäuden bebaut. Die Hausnummern 39 und 41 werden als Hotel und die Hausnummer 43 als Wohnhaus genutzt. Geplant ist der Abriss und Ersatz durch drei Neubauten als Stadthäuser mit jeweils einer Wohneinheit, die funktional und energetisch aufgewertet werden. Eine Befreiung ist erforderlich, da die straßenseitige Baufluchtlinie durch 3 Erker mit je 6 m² Grundfläche überschritten wird. Aufgrund der Grundstücksgröße von über 1000 m² fällt die Erteilung der Befreiung sowie die Genehmigung der Bauvoranfrage in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. Begründung: Die Überschreitungen durch die Erker sind geringfügig. Sie fügen sich als gestalterisches Element in die nähere Umgebung ein. Auch für die Gebäude Arnheimer Straße 31, 32, 33 und 37 wurden bereits vergleichbare Überschreitungen zugelassen. Die nähere Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet (WA). Die Nutzung zu Wohnwecken ist an dieser Stelle zulässig. Die geplante Firsthöhe von 12,70 m bleibt unterhalb der Firsthöhe der Hausnummer 37 von 12,97 m. Die geplante Traufhöhe überschreitet in der Ausführung die Traufhöhe von Nr. 37 mit 19 cm geringfügig. Die geplanten Grundflächen (137,62 m², 116,32 m² und 143,88 m²) bleiben deutlich unterhalb der Grundfläche der Hausnummer 37 mit 260,69 m². Auch die geplante Bebauungstiefe von 15,68 m bleibt unterhalb der Bebauungstiefe der Hausnummer 37 mit 27,40 m. Die geschlossene Bauweise wird durch die Neubebauung fortgeführt. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Kriterien fügt sich das Bauvorhaben nach dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise sowie der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist über die Arnheimer Straße gesichert. Die Verwaltung hat daher keine Bedenken gegen die Erteilung der erforderlichen Befreiung sowie der Genehmigung der Bauvoranfrage. Nachrichtlich: Für das Bauvorhaben müssen keine satzungsgeschützten Bäume gefällt werden. Der Nachweis über die exakte Verortung der 6 notwendigen Stellplätze wird im Bauantragsverfahren geprüft. Sie sind mit Durchfahrt von der Arnheimer Straße in den Hinterhof geplant. Im Bestand ist diese Situation bereits gegeben. Anlagen: Luftbild Katasterauszug Bebauungsplan Lageplan Ansichten Schnitt Nachweis des Einfügens Seite 2
Bebauungsplan als Text anzeigen
Title: Fluchtlinienplan Nummer 5185/04 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00594091.pdf Published Time: Tue, 04 Aug 2026 07:39:45 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Fluchtlinienplan 5185/04 Vermerke Lfd. Nr. Beschreibung gezeichnet Farbe festgestellt Anerkannt zu den Vorverhandlungen Düsseldorf, den 9.I.1931 Stadterweiterungsamt 09.01.1931 Angefertigt zu V.1783/30. Düsseldorf, den 16.I.1931 Vermessungsamt I.V. 16.01.1931 V2664/31 Gegenwärtiger Plan hat in der Zeit vom 10. Oktober bis einschließlich 6. November 1931 auf dem Rathause, Zimmer Nr. N 210 (Vermessungsamt) zu jedermanns Einsicht offengelegen und wird, da Einwendungen nicht erhoben worden sind, hiermit bezüglich der vom Vermessungsamt am 16. Januar 1931 mit roter Farbe bewirkten Eintragungen gemäß § 8 des Fluchtliniengesetzes vom 2. Juli 1875 förmlich festgestellt. Düsseldorf, den 18. Dezember 1931 Der Gemeindevorstand Der Oberbürgermeister In Vertretung: rot 18.12.1931 Für die Angabe der Höhen ist der Längenschnitt XIII 340 Bl. 1e und f zu benutzen. Die Arnheimer Straße ist gepflastert. Die örtlichen Höhen sind schwarz eingetragen. Die Arnheimer Straße wird unterirdisch nach dem allgemeinen Kanalisationsplan entwässert.
Ansichten als Text anzeigen
ANSICHTEN HAUS 3 HAUS 2 HAUS 1 STRASSENANSICHT M.1:100 HAUS 1 HAUS 2 HAUS 3 ERRICHTUNG VON 3 STADTHÄUSERN BAUVORHABEN ARNHEIMER STR. 39-43 40489 DÜSSELDORF MASSSTAB PLAN ANSICHTEN M. 1:100 RÜCKANSICHT M.1:100 PLANSTUFE VORPLANUNG H1-H3 DATUM GEZ: BLATTGRÖSSE PROJEKT-NR. PLAN-NR. INDEX DIN A2 06.07.2026
Nachweis des Einfügens als Text anzeigen
OK FIRST OK FIRST OK FIRST OK FIRST +12.97 STRASSENABWICKLUNG M. 1:100 OK TRAUFE OK TRAUFE OK TRAUFE OK TRAUFE +9.18 +9.18 +9.18 +9.03 +8.99 +6.45 +6.12 +3.60 +3.21 +0.75 + + 0.00 0.00 - - HAUS 3 HAUS 2 HAUS 1 REFERENZOBJEKT HAUS NR. 37 45 10.46 BV. Kaiserswerth - Bauliche Kennzahlen - 4.53 1.40 7.48 Referenzobjekt 43 FH=12.70 Bauvorhaben Arnheimer Straße 37 Whs3 IV 40489 Düsseldorf MaFl Ort TH/WH=9.18 FH=12.70 11.13 Traufhöhe Durchfahrt Bestand 2.80 +9,18 m +8,99 m 14.74 (Höhe in m + NHN) Terrasse 1.40 26 Balkon im DG Firsthöhe 2.50 +12,70 m +12,97 m 15.22 (Höhe in m + NHN) 41 27 7.57 FH=12.70 Wandhöhe +9,18 m +8,99 m Whs2 IV (Höhe in m + NHN) MaFl Grundstücksfläche 38 Arnheimer Straße TH/WH=9.18 FH=12.70 1.285 m² Bautiefe 15.43 (von der Straßenkante) Terrasse 9.25 Bautiefe 39 29 18,18 m inkl. Terrasse Balkon im DG (von der 27,40 m FH=12.70 Straßenkante) Whs1 IV MaFl TH/WH=9.18 37 Anzahl der IV III Geschosse 9.25 Terrasse Dachform MaFl -Mansardflachdach SD - Satteldach 28 Dachneigung 40° 40° Balkon im DG 30 2.50 37 Referenzobjekt Haus 1: 137,62 m² Whs/Hotel III SD II Grundfläche Haus 2: 116,32 m² 260,69 m² FH=12.97 TH=8.99 Haus 3: 143,88 m² I Grundstück 31 AUFSICHT/LAGEPLAN Grundstück: 40489 Düsseldorf, Arnheimer Straße 39-43 I 35 BV.: Errichtung von 3 Stadthäusern M. 1:200 Datum: 06.07.2026 H/B = 420 / 594 (0.25m²)H/B = 420 / 594 (0.25m²) Allplan 2024Allplan 2024

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/100/2026