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BV5/100/2026
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Arnheimer Straße 39, 41, 43 - Errichtung von 3 Stadthäusern
Fachbereich:
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Bezirksvertretung 515.09.2026Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die erforderliche Befreiung sowie die Genehmigung der
Bauvoranfrage.
Eine Befreiung ist erforderlich von der straßenseitigen Baufluchtlinie.
Sachdarstellung:
Das Vorhabengrundstück Arnheimer Straße 39, 41, 43 befindet sich im Geltungsbereich des
Fluchtlinienplans Nr. 5185/004, der eine straßenseitige Baufluchtlinie festsetzt. Die
bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 34 Abs. 2 BauGB, wonach ein
Bauvorhaben zulässig ist, wenn es sich nach Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und
der überbaubaren Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügt, die Erschließung
gesichert und die Art der Nutzung zulässig ist. Die nähere Umgebung entspricht einem
allgemeinen Wohngebiet (WA).
Das Grundstück ist im Bestand mit drei Gebäuden bebaut. Die Hausnummern 39 und 41
werden als Hotel und die Hausnummer 43 als Wohnhaus genutzt.
Geplant ist der Abriss und Ersatz durch drei Neubauten als Stadthäuser mit jeweils einer
Wohneinheit, die funktional und energetisch aufgewertet werden.
Eine Befreiung ist erforderlich, da die straßenseitige Baufluchtlinie durch 3 Erker mit je 6 m²
Grundfläche überschritten wird.
Aufgrund der Grundstücksgröße von über 1000 m² fällt die Erteilung der Befreiung sowie die
Genehmigung der Bauvoranfrage in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung.
Begründung:
Die Überschreitungen durch die Erker sind geringfügig. Sie fügen sich als gestalterisches
Element in die nähere Umgebung ein. Auch für die Gebäude Arnheimer Straße 31, 32, 33
und 37 wurden bereits vergleichbare Überschreitungen zugelassen.
Die nähere Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet (WA). Die Nutzung zu
Wohnwecken ist an dieser Stelle zulässig.
Die geplante Firsthöhe von 12,70 m bleibt unterhalb der Firsthöhe der Hausnummer 37 von
12,97 m. Die geplante Traufhöhe überschreitet in der Ausführung die Traufhöhe von Nr. 37
mit 19 cm geringfügig.
Die geplanten Grundflächen (137,62 m², 116,32 m² und 143,88 m²) bleiben deutlich
unterhalb der Grundfläche der Hausnummer 37 mit 260,69 m².
Auch die geplante Bebauungstiefe von 15,68 m bleibt unterhalb der Bebauungstiefe der
Hausnummer 37 mit 27,40 m.
Die geschlossene Bauweise wird durch die Neubebauung fortgeführt.
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Kriterien fügt sich das Bauvorhaben nach dem
Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise sowie der überbaubaren Grundstücksfläche in die
Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die Erschließung ist über die Arnheimer Straße gesichert.
Die Verwaltung hat daher keine Bedenken gegen die Erteilung der erforderlichen Befreiung
sowie der Genehmigung der Bauvoranfrage.
Nachrichtlich:
Für das Bauvorhaben müssen keine satzungsgeschützten Bäume gefällt werden.
Der Nachweis über die exakte Verortung der 6 notwendigen Stellplätze wird im
Bauantragsverfahren geprüft. Sie sind mit Durchfahrt von der Arnheimer Straße in den
Hinterhof geplant. Im Bestand ist diese Situation bereits gegeben.
Anlagen:
Luftbild
Katasterauszug
Bebauungsplan
Lageplan
Ansichten
Schnitt
Nachweis des Einfügens
Seite 2
Bebauungsplan als Text anzeigen
Title: Fluchtlinienplan Nummer 5185/04
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00594091.pdf
Published Time: Tue, 04 Aug 2026 07:39:45 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Fluchtlinienplan 5185/04 Vermerke
Lfd.
Nr. Beschreibung gezeichnet Farbe festgestellt
Anerkannt zu den Vorverhandlungen
Düsseldorf, den 9.I.1931
Stadterweiterungsamt
09.01.1931
Angefertigt zu V.1783/30.
Düsseldorf, den 16.I.1931
Vermessungsamt
I.V.
16.01.1931
V2664/31
Gegenwärtiger Plan hat in der Zeit vom 10. Oktober bis einschließlich 6. November 1931 auf dem Rathause, Zimmer Nr. N 210 (Vermessungsamt) zu jedermanns Einsicht offengelegen und wird, da Einwendungen nicht erhoben worden sind, hiermit bezüglich der vom Vermessungsamt am 16. Januar 1931 mit roter Farbe bewirkten Eintragungen gemäß § 8 des Fluchtliniengesetzes vom 2. Juli 1875 förmlich festgestellt.
Düsseldorf, den 18. Dezember 1931
Der Gemeindevorstand
Der Oberbürgermeister
In Vertretung:
rot 18.12.1931
Für die Angabe der Höhen ist der Längenschnitt XIII 340 Bl. 1e und f zu benutzen.
Die Arnheimer Straße ist gepflastert.
Die örtlichen Höhen sind schwarz eingetragen.
Die Arnheimer Straße wird unterirdisch nach dem allgemeinen Kanalisationsplan entwässert.
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ANSICHTEN
HAUS 3 HAUS 2 HAUS 1
STRASSENANSICHT M.1:100
HAUS 1 HAUS 2 HAUS 3
ERRICHTUNG VON 3 STADTHÄUSERN
BAUVORHABEN
ARNHEIMER STR. 39-43
40489 DÜSSELDORF
MASSSTAB
PLAN ANSICHTEN
M. 1:100
RÜCKANSICHT M.1:100
PLANSTUFE VORPLANUNG H1-H3
DATUM GEZ: BLATTGRÖSSE PROJEKT-NR. PLAN-NR. INDEX
DIN A2
06.07.2026
Nachweis des Einfügens als Text anzeigen
OK FIRST
OK FIRST OK FIRST OK FIRST
+12.97
STRASSENABWICKLUNG
M. 1:100
OK TRAUFE OK TRAUFE OK TRAUFE
OK TRAUFE
+9.18 +9.18 +9.18
+9.03 +8.99
+6.45
+6.12
+3.60
+3.21
+0.75
+
+ 0.00
0.00 -
-
HAUS 3 HAUS 2 HAUS 1 REFERENZOBJEKT HAUS NR. 37
45
10.46
BV. Kaiserswerth - Bauliche Kennzahlen -
4.53
1.40
7.48 Referenzobjekt
43 FH=12.70 Bauvorhaben Arnheimer Straße 37
Whs3 IV 40489 Düsseldorf
MaFl
Ort
TH/WH=9.18 FH=12.70
11.13 Traufhöhe
Durchfahrt
Bestand
2.80 +9,18 m +8,99 m
14.74
(Höhe in m + NHN)
Terrasse
1.40 26
Balkon im DG Firsthöhe
2.50
+12,70 m +12,97 m
15.22 (Höhe in m + NHN)
41 27
7.57
FH=12.70
Wandhöhe
+9,18 m +8,99 m
Whs2 IV (Höhe in m + NHN)
MaFl Grundstücksfläche 38
Arnheimer Straße TH/WH=9.18
FH=12.70 1.285 m² Bautiefe
15.43
(von der
Straßenkante)
Terrasse
9.25
Bautiefe
39 29
18,18 m inkl. Terrasse
Balkon im DG (von der 27,40 m
FH=12.70 Straßenkante)
Whs1 IV
MaFl
TH/WH=9.18
37 Anzahl der
IV III
Geschosse
9.25
Terrasse Dachform MaFl -Mansardflachdach SD - Satteldach
28 Dachneigung 40° 40°
Balkon im DG 30
2.50
37
Referenzobjekt
Haus 1: 137,62 m²
Whs/Hotel
III SD II Grundfläche Haus 2: 116,32 m² 260,69 m²
FH=12.97
TH=8.99
Haus 3: 143,88 m²
I
Grundstück
31 AUFSICHT/LAGEPLAN Grundstück: 40489 Düsseldorf, Arnheimer Straße 39-43
I
35
BV.: Errichtung von 3 Stadthäusern
M. 1:200
Datum: 06.07.2026
H/B = 420 / 594 (0.25m²)H/B = 420 / 594 (0.25m²) Allplan 2024Allplan 2024