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BV5/102/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Claudiusstraße 17 - Bestandssanierung, Aufstockung eines Gebäudes und
Errichtung einer Aufzuganlage
Fachbereich:
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Bezirksvertretung 515.09.2026Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen sowie die
Genehmigung der Bauvoranfrage.
Befreiungen sind notwendig von der überbaubaren Grundstücksfläche.
Sachdarstellung:
Das Vorhabengrundstück Claudiusstraße 17 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplans Nr. 5281/036. Das Bauvorhaben wird bauplanungsrechtlich daher nach §
30 Abs. 1 BauGB beurteilt.
Der Bebauungsplan setzt hinsichtlich der Art der Nutzung ein reines Wohngebiet (WR) fest.
Hinsichtlich des Maßes der Nutzung ist eine GRZ von 0,4, eine GFZ von 0,8 sowie eine
Geschossigkeit von II festgesetzt. Eine offene Bauweise wird vorgeschrieben. Zudem sind
Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche
gemäß textlicher Festsetzung Nr. 4 unzulässig.
Das bestehende Gebäude soll saniert werden. Weiterhin ist die Aufstockung des Gebäudes
um ein Dachgeschoss mit Satteldach als auch die Errichtung einer Aufzuganlage geplant.
Durch die Baumaßnahme wird aus dem Zweifamilienhaus ein Gebäude mit vier
Wohneinheiten.
Folgende Befreiungen sind erforderlich:
Die zwei durch die Baumaßnahmen zusätzlich erforderlichen Stellplätze sollen außerhalb der
überbaubaren Grundstücksfläche errichtet werden.
Der Fahrstuhlschacht soll ebenfalls außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche errichtet
werden.
Aufgrund der Grundstücksgröße von über 1000 m² fällt die Entscheidung über die Erteilung
der erforderlichen Befreiungen sowie die Genehmigung der Bauvoranfrage in die
Zuständigkeit der Bezirksvertretung.
Begründung:
Die beiden zusätzlich erforderlich werdenden Stellplätze könnten bei Einhaltung der
Festsetzungen des Bebauungsplans nur in abhängigem Parken auf der Südseite des
Gebäudes an der Grundstücksgrenze zu Claudiusstraße 17a errichtet werden und
benötigten hierdurch eine sehr lange Zufahrt durch die gesamte südwestlich gelegene
Gartenfläche. Um diese Nachteile zu vermeiden, sollen die Stellplätze direkt an der
Grundstücksgrenze zur Claudiusstraße angelegt werden. Hierdurch ergeben sich keine
Beeinträchtigungen in der Verkehrsführung, da der Kurvenbereich gut einsehbar und direkt
an der Gehwegfläche gelegen ist.
Der geplante Fahrstuhlschacht soll zwischen der Bestandsgarage und dem Wohnhaus
außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche errichtet werden. Mit einer Bautiefe und
Breite von etwa 2,00 m ist der Fahrstuhlschacht untergeordnet zum Hauptgebäude. Der
Standort ist so gewählt, dass der Schacht an das Treppenhaus anschließt und sich
harmonisch in das gestalterische Bild einfügt.
Die Verwaltung hat folglich keine Bedenken gegen die Erteilung der erforderlichen
Befreiungen sowie die Genehmigung der Bauvoranfrage.
Nachrichtlich:
Die zwei notwendigen Stellplätze werden auf dem Grundstück errichtet.
Satzungsgeschützte Bäume werden nicht gefällt.
Anlagen:
Katasterauszug
Luftbild
Bebauungsplan
Lageplan
Schnitt
Ansicht Nord
Ansicht Ost
Ansicht Süd
Ansicht West
Perspektive
Seite 2
Bebauungsplan als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - Dokument1
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00594179.pdf
Published Time: Wed, 05 Aug 2026 15:38:00 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
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Title: 00594185.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00594185.pdf
Published Time: Wed, 05 Aug 2026 15:39:35 GMT
Number of Pages: 1
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