Beschlussvorlage Aktenzeichen BV5/088/2023

Bauvoranfrage Einbrunger Straße 8d, 10c - Erweiterung der Bebauung um zwei Wohngebäude

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Einbrunger Straße 8d · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 12Dokumente 2. Juni 2023veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung beschließt die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 5287/001.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Das Grundstück Einbrunger Straße 8d,10c liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5287/001, der u.a. eine Geschossflächenzahl (GFZ), die geschlossene Bauweise, Wand- und Firsthöhen und eine überbaubare Grundstücksfläche mittels Baugrenzen festsetzt. Die nicht überbauten Flächen sind gem. textlicher Festsetzung zu begrünen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 2. Juni 2023. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00487734.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00487734.pdf Published Time: Tue, 06 Jun 2023 13:56:40 GMT Number of Pages: 3 Markdown Content: BV5/088/2023 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Einbrunger Straße 8d, 10c - Erweiterung der Bebauung um zwei Wohngebäude Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 5 20.06.2023 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 5287/001. Sachdarstellung: Das Grundstück Einbrunger Straße 8d,10c liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5287/001, der u.a. eine Geschossflächenzahl (GFZ), die geschlossene Bauweise, Wand- und Firsthöhen und eine überbaubare Grundstücksfläche mittels Baugrenzen festsetzt. Die nicht überbauten Flächen sind gem. textlicher Festsetzung zu begrünen. Im Bestand befinden sich auf dem Grundstück drei- bis viergeschossige Wohngebäude, die teilweise durch ein- bis zweigeschossige Anbauten miteinander verbunden sind. Diese Gebäude sollen nun um zwei dreigeschossige Neubauten ergänzt werden. Der Neubau Einbrunger Straße 8d wird mit Abstand zum Gebäude Nr. 8c und damit in offenere Bauweise errichtet, das Gebäude 10c soll außerhalb der Baugrenzen an die bestehende Kelleraußentreppe des Gebäude Nr. 10b angebaut werden. Beide Gebäude sind mit Staffelgeschossen geplant. Die Wandhöhe des Staffelgeschosses der Einbrunger Straße 8d überschreitet mit 10,66 m die max. zulässige Wandhöhe von 10,50 m. Die festgesetzte GFZ von 0,72 wird aufgrund der Neubauten auf 0,79 erhöht und Seite 2 somit überschritten. Begründung: Die beantragten Befreiungen sind städtebaulich vertretbar. Die Erhöhung der GFZ um 0,07 ist geringfügig. Die südlich gelegenen Bestandsgebäude Einbrunger Straße 8a bis 8c wurden bereits in offener Bauweise und mit Abständen zueinander errichtet. Eine geschlossene Bebauung mit einer Länge von mehr als 50 m kann somit nicht mehr erreicht werden. Auch aus städtebaulicher Sicht ist es sinnvoll, das Gebäude Nr. 8d ebenfalls mit Abstand zum Bestand zu errichten. Die Neubauten greifen die Wandhöhen der Bestandsgebäude auf. Aufgrund des leicht erhöhten Geländeverlaufes zwischen dem Bestandsgebäude Nr. 8c und 8d überschreitet der Neubau die festgesetzte Wandhöhe um 0,16 m. Die Überschreitung ist geringfügig. Die festgesetzte Firsthöhe wird zudem eingehalten. Bei Aufstellung des Bebauungsplanes wurde die südöstliche Fläche des Grundstücks nicht in die überbaubare Grundstücksfläche einbezogen, da hier zunächst der Bau einer Schmutzwasser-Pumpstation angedacht war. Diese wurde jedoch später im Bereich des Hermann-Schauten-Wegs errichtet. Aus städtebaulicher Sicht ist die Fortführung der bestehenden Riegelbebauung außerhalb der Baugrenzen unbedenklich. Im beantragten Grundstücksbereich befinden sich derzeit entsprechend der textlichen Festsetzung Nr. 11.4.4 neben einem satzungsgeschützten Baum eine begrünte Fläche mit Strauchgruppen und flächigem Landschaftsrasen sowie zwei nicht satzungsgeschützte Bäume und eine kleine Spielfläche mit einer Tischtennisplatte. Gemäß der Auflage des Fachamtes ist zum Bauantrag ein Begrünungs- und Pflanzkonzept einzureichen. Die vorhandenen Zierkirschen entlang des Weges in den Innenhof sind zu erhalten und bei Entfall in gleicher Stückzahl durch Neupflanzungen zu ersetzen. Neben den erforderlichen Dachbegrünungen sind die Fassaden der beiden beantragten Gebäude zudem intensiv mit Kletterpflanzen zu begrünen. Die kleine Spielfläche ist auf dem Grundstück an anderer Stelle neu zu errichten. Nachrichtlich: Die erforderlichen Kfz- und Fahrradstellplätze werden auf dem Grundstück hergestellt. Es ist die Fällung eines satzungsgeschützten Baumes erforderlich. Die Ersatzpflanzung erfolgt in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt auf dem Baugrundstück. Anlagen: Kataster Luftbild Lageplan Bebauungsplan Ansicht_Nordost Ansicht_Südost Ansicht_Südwest perspektive_1 Perspektive 2 Seite 3 Schnitte Übersicht_Stellplätze
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Title: GeoMedia® SmartClient URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00487736.pdf Published Time: Fri, 26 May 2023 10:44:16 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Title: GeoMedia® SmartClient URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00487739.pdf Published Time: Fri, 26 May 2023 10:45:01 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Title: Ansichten_korrigiert_2023-01-06.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00487740.pdf Published Time: Fri, 26 May 2023 10:45:19 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Title: Ansichten_korrigiert_2023-01-06.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00487742.pdf Published Time: Fri, 26 May 2023 10:45:48 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/088/2023