Beschlussvorlage Aktenzeichen BV2/017/2019

Bauvoranfrage Fichtenstraße 20,22,24

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Fichtenstraße 20 · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 7Dokumente 13. August 2019veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung 2 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 5676/55 sowie des Vorbescheides.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Das Grundstück Fichtenstraße 20-24 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5676/55. Dieser setzt für das Grundstück u.a. ein Gewerbegebiet (GE-Gebiet), Baugrenzen sowie Bepflanzungs- und Grünbereiche fest.

Geplant sind die Errichtung zweier Mehrfamilienhäuser, einer Tiefgarage und einer Kindertagesstätte. Das rückwärtige Mehrfamilienhaus sowie die Kindertagesstätte entstehen parallel zu der Bebauung an der Kiefernstraße.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 13. August 2019. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00350974.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00350974.pdf Published Time: Thu, 21 Nov 2019 11:04:15 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BV2/017/2019 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Fichtenstraße 20,22,24- Errichtung von 2 Mehrfamilienhäusern, einer Tiefgarage und einer Kindertagesstätte Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 2 03.12.2019 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 2 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 5676/55 sowie des Vorbescheides. Sachdarstellung: Das Grundstück Fichtenstraße 20-24 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5676/55. Dieser setzt für das Grundstück u.a. ein Gewerbegebiet (GE-Gebiet), Baugrenzen sowie Bepflanzungs- und Grünbereiche fest. Geplant sind die Errichtung zweier Mehrfamilienhäuser, einer Tiefgarage und einer Kindertagesstätte. Das rückwärtige Mehrfamilienhaus sowie die Kindertagesstätte entstehen parallel zu der Bebauung an der Kiefernstraße. Die Baugrenze zwischen der überbaubaren Grundstücksfläche und der festgesetzten Grünfläche wird um ca. 6m überschritten, dabei werden Teile der festgesetzten Grünfläche bebaut. Das Dach der Kindertagesstätte wird intensiv begrünt. Auf den Dächern der Wohngebäude entstehen Grün- und Gemeinschaftsflächen. Darüber hinaus werden die Fassaden ebenfalls begrünt. Durch das Vorhaben entstehen ca. 50 Wohneinheiten, die Kindertagesstätte ermöglicht die Betreuung von bis zu 60 Kindern. Die beabsichtigten Nutzungen sowie die Überschreitung der überbaubaren Fläche, erfordern Befreiungen gemäß § 31 BauGB. Begründung: Das Grundstück ist gegenwärtig nahezu vollumfänglich überbaut und versiegelt. Seite 2 Durch das Vorhaben wird die Grundstücksfläche teilweise entsiegelt und begrünt. Infolge dieser Planung entsteht östlich der Gebäude ein zusätzlicher bis zu 9m breiter Grünstreifen mit intensiver Begrünung und einzelner Bäume, hierdurch wird die Überbauung der festgesetzten Grünflächen ausgeglichen. Das Vorhaben grenzt unmittelbar an ein bereits bestehendes Wohngebiet, die vorhandene Wohnbebauung wird hierdurch fortgeführt. Der B-Plan regelt durch seine textlichen Festsetzungen die gewerblichen Immissionen zum Schutz der bereits vorhandenen Wohnnutzung. Hierdurch sowie durch den zusätzlich entstehenden Grünstreifen wird erreicht, dass eine Befreiung zum Wohnen in diesem Bereich die vorhandene gewerbliche Nutzung nicht weiter einschränkt. Nachrichtlich: Der erforderliche Stellflächennachweis erfolgt im Genehmigungsverfahren. Anlagen: Katasterplan Luftbild Lageplan B-Plan Bilder Begrünungsplan
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Title: GeoMedia® SmartClient URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00350980.pdf Published Time: Tue, 13 Aug 2019 11:50:02 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Title: B-Plan2.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00362919.pdf Published Time: Wed, 13 Nov 2019 11:08:18 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Title: Pläne BV2 - Sitzung am 03.09.2019_l7j8b02fmuif.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00362920.pdf Published Time: Wed, 13 Nov 2019 11:08:48 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Title: Pläne BV2 - Sitzung am 03.09.2019_l7j8b02fmuif.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00362921.pdf Published Time: Wed, 13 Nov 2019 11:09:23 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/017/2019