Das Wichtigste
Die Bezirksvertretung 5 wird über die Erteilung von Befreiungen für das Bauvorhaben an der Friedrich‑von‑Spee‑Straße 38 entscheiden. Geplant ist die Neuerrichtung von zwei Wohngebäuden mit insgesamt 15 geförderten Wohneinheiten, barrierefreien Terrassen, Balkonen und einem Gemeinschaftsgarten. Die beantragten Befreiungen betreffen ein zusätzliches Vollgeschoss, die zulässige GFZ, die überbaubare Grundstücksfläche und die Errichtung eines Drempels, die im Bebauungsplan grundsätzlich ausgeschlossen sind.
Warum wichtig
Durch die Genehmigung entstehen 15 neue, geförderte Wohnungen und ein Gemeinschaftsgarten, was den Wohnungsmarkt entlastet und die Lebensqualität im Quartier steigert.
Die Details
- Projektort: Friedrich‑von‑Spee‑Straße 38, Kaiserswerth, Düsseldorf
- Gebäude: Zwei Wohngebäude, insgesamt 15 Wohneinheiten (Haus 1 12 Einheiten, Haus 2 3 Einheiten)
- Befreiungen: zusätzliches Vollgeschoss, Drempel (Dachterrasse), GFZ‑Überschreitung um 0,07, Bau über die festgelegte überbaubare Grundstücksfläche, Balkone/Terrassen außerhalb der Baugrenzen
- Denkmal: geringfügiger Eingriff in den denkmalgeschützten Barbarossawall, abgestimmt mit dem Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege
- Stellplätze: KFZ‑ und Fahrradstellplätze teilweise außerhalb der überbaubaren Fläche, nach § 23 Abs. 5 BauNVO zulässig
- Förderung: geförderter Wohnungsbau, barrierefreie Zugänge, Gemeinschaftsgarten
- Bäume: Fällung von zwei satzungsgeschützten Bäumen, Ersatzpflanzung in Aussicht
Einordnung
Das Vorhaben betrifft das ehemalige Feuerwehrgelände im Stadtteil Kaiserswerth und hat direkte Auswirkungen auf die Nachbarschaft sowie auf zukünftige Bewohner. Da die Grundstücksfläche über 1 000 m² liegt, ist die Entscheidung auf Bezirksebene erforderlich.
Hintergrund
Eine GFZ (Geschoßflächenzahl) gibt das Verhältnis der gesamten Geschossfläche zur Grundstücksfläche an; Überschreitungen bedürfen einer Befreiung. Ein Drempel ist eine begehbare Dachterrasse, die im Bebauungsplan normalerweise nicht zulässig ist. Befreiungen können erteilt werden, wenn sie städtebaulich vertretbar sind.
Nächste Schritte
Die Bezirksvertretung 5 entscheidet am 15. September 2026 über die beantragten Befreiungen.
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Dokumenttexte
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BV5/106/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Friedrich-von-Spee-Straße 38 - Neuerrichtung von zwei Wohngebäuden
Fachbereich:
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Bezirksvertretung 515.09.2026Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen.
Befreiungen sind notwendig hinsichtlich der Geschossigkeit, der GFZ, der textlichen
Festsetzung, dass Drempel unzulässig sind sowie hinsichtlich der überbaubaren
Grundstücksfläche.
Sachdarstellung:
Das Vorhabengrundstück Friedrich-von-Spee-Straße 38 liegt im Geltungsbereich des
qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5185/015. Das Bauvorhaben wird daher
bauplanungsrechtlich nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Unmittelbar an das
Vorhabengrundstück grenzt der denkmalgeschützte Barbarossawall. Es liegt zudem im
Bereich der Denkmalbereichssatzung Kaiserswerth.
Der Bebauungsplan setzt hinsichtlich der Art der Nutzung ein allgemeines Wohngebiet (WA)
fest. Hinsichtlich des Maßes der Nutzung ist eine GRZ von 0,4, eine GFZ von 0,9 sowie eine
Geschossigkeit von II festgesetzt. Der Bebauungsplan enthält außerdem eine textliche
Festsetzung, nach welcher Drempel nicht zulässig sind.
Auf dem Vorhabengrundstück befindet sich die ehemalige Feuerwache Kaiserswerth, die
derzeit leer steht. Nahezu das gesamte Grundstück ist versiegelt. Die befestigten Flächen
dienen dem Abstellen von Fahrzeugen.
Geplant ist nach dem Abriss der Bestandsbebauung die Neuerrichtung von zwei
Wohngebäuden in geschlossener Bauweise mit insgesamt 15 Wohneinheiten. Das an der
Friedrich-von-Spee-Straße gelegene Haus 1 umfasst 12 Wohneinheiten, das am
Barbarossawall gelegene Haus 2 3 Wohneinheiten. Vorgesehen sind jeweils barrierefrei
erreichbare Terrassen im Erdgeschoss, Balkone sowie ein Gemeinschaftsgarten. Der
Bauherr plant hier geförderten Wohnungsbau.
Die geplanten Gebäude orientieren sich hinsichtlich ihrer First- und Traufhöhen an der
vorhandenen Bebauung. Auch die Dachneigung wird entsprechend den Vorgaben des
Bebauungsplans aus der vorhandenen Bebauung übernommen. Durch die Planung wird die
straßenseitige Baulücke geschlossen bzw. die vorhandene geschlossene Fassadenflucht
fortgeführt.
Es bestehen Hinweise auf Bodendenkmäler auf dem Grundstück. Aus statischen Gründen ist
ein geringfügiger Eingriff in den Barbarossawall notwendig. Die Planung wurde mit dem
Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege abgestimmt. Der vorgesehene geringfügige
Eingriff in den Barbarossawall ist aus denkmalrechtlicher Sicht zulässig.
Für das Vorhaben sind folgende Befreiungen erforderlich:
Die Geschossigkeit wird bei beiden Gebäuden um ein Vollgeschoss überschritten.
Geplant ist trotz der textlichen Festsetzung eine Errichtung mit Drempel.
Das Hauptgebäude am Barbarossawall befindet sich teilweise außerhalb der überbaubaren
Grundstücksfläche.
Die GFZ von 0,9 wird um 0,07 überschritten.
Die geplante Geländeaufschüttung sowie die zum Innenhof orientierten Balkone und
Terrassen und die der Erschließung von Haus 2 dienenden Treppenanlagen liegen teilweise
außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen.
Die notwendigen Stellplätze einschl. ihrer Zufahrt zum Hof und der geplanten Carportanlage
sowie die Fahrradabstellplätze liegen in Teilen außerhalb der überbaubaren
Grundstücksfläche; ebenso überschreiten die straßenseitigen Balkone an der Friedrich-von-
Spee-Straße die Baugrenzen. Dies ist gem. § 23 Abs. 5 BauNVO ausnahmsweise zulässig.
Aufgrund der Grundstücksfläche von über 1000 m² fällt die Erteilung der erforderlichen
Befreiungen in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung.
Begründung:
Die geplanten Gebäude orientieren sich hinsichtlich ihrer Höhenentwicklung an der
vorhandenen Bebauung. Am Barbarossawall werden die Trauf- und Firsthöhen der
Nachbargebäude aufgenommen. Entlang der Friedrich-von-Spee-Straße wird die
Höhenentwicklung so fortgeführt, dass zwischen den unterschiedlichen Bestandshöhen der
Gebäude Friedrich-von-Spee-Straße 42 und 36 vermittelt wird.
Abweichend von der textlichen Festsetzung des Bebauungsplans ist die Ausbildung eines
Drempels vorgesehen. Dieser dient einer verbesserten Nutzbarkeit der Dachgeschosse.
Zugleich wird hierdurch und durch die Erhöhung der Geschossigkeit eine Angleichung an die
städtebaulichen Gegebenheiten erreicht.
Zum Schutz des unmittelbar angrenzenden denkmalgeschützten Barbarossawalls sowie zum
Erhalt der als Naturdenkmal geschützten Linde wurde die Lage des Baukörpers
entsprechend angepasst. Hierdurch wird die festgesetzte Baugrenze im nordöstlichen
Bereich zwar geringfügig überschritten, während die überbaubare Grundstücksfläche im
südöstlichen Bereich nicht ausgeschöpft wird. Von der Möglichkeit der Errichtung eines
Seite 2
eingeschossigen Gebäudes im Innenhof wird kein Gebrauch gemacht. Die GRZ wird mit
0,34 zudem unterschritten,
Die Überschreitung der GFZ ist mit 0,07 sehr geringfügig.
Die Geländeaufschüttung im Innenhof außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen
sowie die vorgesehenen Terrassen und Treppenanlagen sind erforderlich, um im Rahmen
des geplanten geförderten Wohnungsbaus einen barrierefreien Zugang aus den Gebäuden
sowie zum Gemeinschaftsgarten zu gewährleisten. Zudem kann durch die
Geländeanhebung eine qualitätsvollere Baumpflanzung gewährleistet werden.
Von einer weitergehenden baulichen Ausnutzung des Innenhofbereichs wird abgesehen.
Insbesondere die Errichtung einer Tiefgarage wäre aufgrund möglicher Bodendenkmäler
sowie der vorhandenen PFAS-Belastung kritisch zu bewerten.
Insgesamt sind die vorgesehenen Befreiungen unter Berücksichtigung der vorhandenen
Bebauung, der Belange des Denkmal- und Naturschutzes sowie der Anforderungen an den
geförderten Wohnungsbau insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt vertretbar, dass im
Innenhof auf Bebauung verzichtet und versiegelte Fläche entsiegelt wird.
Die Verwaltung hat daher gegen die Erteilung der erforderlichen Befreiungen und
Ausnahmen keine Bedenken.
Nachrichtlich:
Die notwendigen Fahrradabstellplätze sowie KFZ-Stellplätze werden auf dem Grundstück
nachgewiesen.
Für die Errichtung von Haus 2 ist die Fällung von zwei satzungsgeschützten Bäumen
erforderlich. Die erforderliche Fällgenehmigung wurde durch das Garten-, Friedhofs- und
Forstamt in Aussicht gestellt. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird die
Ersatzpflanzung auf dem Grundstück abgestimmt.
Anlagen:
Katasterauszug
Luftbild
Bebauungsplan
Lageplan
Haus 1 Straßenansicht
Haus 1 Gartenansicht
Haus 2 Ansichten
Gesamtschnitt
Baumaufmaß mit Fällung
Seite 3
Bebauungsplan als Text anzeigen
Title: 00595614.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00595614.pdf
Published Time: Mon, 31 Aug 2026 08:04:58 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Landeshauptstadt Düsseldorf
Der Oberbürgermeister Vermessungs- und Katasteramt Brinckmannstr. 5 40225 Düsseldorf
Die Begründung zu diesem Bauleitplan befindet sich auf dem Plan selbst!
Haus 1 Straßenansicht als Text anzeigen
Title: 00595616.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00595616.pdf
Published Time: Mon, 31 Aug 2026 08:05:42 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
0 1 2 3 4 5m
Planungsphase
Genehmigungsplanung
Maßstab Blattgröße
420 x 297
Projektnummer
26.03
Plannummer Index
- Datum
07.08.2026
Neuerrichtung von zwei Wohngebäuden Friedrich-von-Spee-Straße 38 40489 Düsseldorf
# Bauvoranfrage
Neu Bestand Abbruch
Schraffuren gemäß Anlage zur BauPrüfVO Legende Maßstabsbalken
BABW - Bauart Brandwand BRH - Brüstungshöhe F30-AB - feuerhemmende Wand F90-AB - feuerbeständige Wand LB - lichte Breite RW - Rettungsweg T30-RS - feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend T90-RS - feuerbeständig, dicht- und selbstschließend RW - Rettungsweg WH - Wandhydrant
+0.00 = 32.60 _
+12.75 = 45.35 +7.55 = 40.15 46,30 41,02 44,39 39,19
Straßenansicht Haus 1
1:100 4_GMS_AN_ 001_-
Haus 1 Gartenansicht als Text anzeigen
Title: 00595617.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00595617.pdf
Published Time: Mon, 31 Aug 2026 08:06:00 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
0 1 2 3 4 5m
Planungsphase
Genehmigungsplanung
Maßstab Blattgröße
420 x 297
Projektnummer
26.03
Plannummer Index
- Datum
07.08.2026
Neuerrichtung von zwei Wohngebäuden Friedrich-von-Spee-Straße 38 40489 Düsseldorf
# Bauvoranfrage
Neu Bestand Abbruch
Schraffuren gemäß Anlage zur BauPrüfVO Legende Maßstabsbalken
BABW - Bauart Brandwand BRH - Brüstungshöhe F30-AB - feuerhemmende Wand F90-AB - feuerbeständige Wand LB - lichte Breite RW - Rettungsweg T30-RS - feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend T90-RS - feuerbeständig, dicht- und selbstschließend RW - Rettungsweg WH - Wandhydrant
±0.00 = 32.60 +12.75 = 45.35 +7.55 = 40.15 46,30 41,02 44,39 39,19 -1.60 = 31.00 -2.00 = 30.60 -1.40 = 31.20 -1.60 = 31.00 -1.20 = 31.40 +0.75 = 33.35 -1.00 = 31.60 -1.00 = 31.60 -1.80 = 30.80
Gartenansicht Haus 1
1:100 4_GMS_AN_ 002_-
Haus 2 Ansichten als Text anzeigen
Title: 00595618.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00595618.pdf
Published Time: Mon, 31 Aug 2026 08:06:13 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
0 1 2 3 4 5m
Planungsphase
Genehmigungsplanung
Maßstab Blattgröße
420 x 297
Projektnummer
26.03
Plannummer Index
- Datum
07.08.2026
Neuerrichtung von zwei Wohngebäuden Friedrich-von-Spee-Straße 38 40489 Düsseldorf
# Bauvoranfrage
Neu Bestand Abbruch
Schraffuren gemäß Anlage zur BauPrüfVO Legende Maßstabsbalken
BABW - Bauart Brandwand BRH - Brüstungshöhe F30-AB - feuerhemmende Wand F90-AB - feuerbeständige Wand LB - lichte Breite RW - Rettungsweg T30-RS - feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend T90-RS - feuerbeständig, dicht- und selbstschließend RW - Rettungsweg WH - Wandhydrant
+14.47 = 47.07
+8.40 = 41.00
-1.40 = 31.20
+14.47 = 47.07
+8.40 = 41.00
+2.00 = 34.60
2m 1m 1.Obergeschoss Dachgeschoss 2.Obergeschoss
Ansichten - Haus 2
1:100 4_GMS_AN_ H02_-
Ansicht West Ansicht Ost Ansicht Nord
Gesamtschnitt als Text anzeigen
Title: 00595619.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00595619.pdf
Published Time: Mon, 31 Aug 2026 08:06:25 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
0 1 2 3 4 5m
Planungsphase
Genehmigungsplanung
Maßstab Blattgröße
420 x 297
Projektnummer
26.03
Plannummer Index
- Datum
07.08.2026
## Neuerrichtung von zwei Wohngebäuden Friedrich-von-Spee-Straße 38 40489 Düsseldorf
# Bauvoranfrage
Neu Bestand Abbruch
Schraffuren gemäß Anlage zur BauPrüfVO Legende Maßstabsbalken
BABW - Bauart Brandwand BRH - Brüstungshöhe F30-AB - feuerhemmende Wand F90-AB - feuerbeständige Wand LB - lichte Breite RW - Rettungsweg T30-RS - feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend T90-RS - feuerbeständig, dicht- und selbstschließend RW - Rettungsweg WH - Wandhydrant
> 1,30 2,20 3,60 2,20 6,77 1,30 2,90 2,90 2,90 6,07 6,07 10,00 16,07
38,68° 50,55° ±0.00 = 32.60 +2.90 +5.80 +12.75 = 45.35 +7.55 = 40.15 +8.70 2m 1m Kellergeschoss Erdgeschoss Obergeschoss Dachgeschoss 2m 1m +2.60 +5.50 +14.47 = 47.07 +8.55 +11.40 1.Obergeschoss Dachgeschoss 2.Obergeschoss Spitzboden 2m 1m +2.00 = 34.60 Erdgeschoss Traufe First -1.60 = 31.00 -1.80 = 30.80 Aufschüttung Traufe First +8.40 = 41.00 +2.90 = 35.50 Alte Feuerwehr Abdichtung Abdichtung -0.80 = 31.80 2,60 70 2,20 70 2,20 2,20 4,75 30 30 2,30 30 2,60 30 2,60 2,60 4,05 2,60 2,90 2,90 2,90 4,05 2,60 12,75 -2.60 _+0.00 = 32.60 -0.88 -0.90 = 31.70 Barbarossawall -0.30 = 32.30
## Gesamtschnitt A
1:100 4_GMS_SC_ 001_-
Baumaufmaß mit Fällung als Text anzeigen
Title: GG_23540_Anlage_BaumaufmaÃ_260720.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00595620.pdf
Published Time: Mon, 31 Aug 2026 08:06:40 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content: