Beschlussvorlage Aktenzeichen BV5/046/2021

Bauvoranfrage Am Mühlenkamp 15 - Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung , Garage und Pool

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Am Mühlenkamp 15 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 12Dokumente 23. Februar 2021veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung des Bauvorbescheides.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Der Antragsteller hat die Erteilung eines Bauvorbescheides für den Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung, Garage und Außenpool auf dem Grundstück Am Mühlenkamp 15 beantragt. Er beantragt ausschließlich die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit gemäß § 34 BauGB. Das Grundstück Am Mühlenkamp 15 liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Die Umgebung entspricht faktisch einem Reinen Wohngebiet, daher erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Abs. 2 BauGB i.V. m. § 3 BauNVO. Demnach ist das Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der Bauweise und der Fläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Nach Beseitigung des Bestandsgebäudes soll ein Wohnhaus mit einem Vorgarten von ca. 6m in einer Bautiefe inklusive der Balkone von bis zu ca. 29m errichtet werden. Die Garage wird im seitlichen Grenzabstand hergestellt , hierbei wird ein Seitenabstand zum Nachbarn gewahrt. Das Plangrundstück befindet sich gegenüber einer denkmalgeschützten Anlage.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 23. Februar 2021. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV5/046/2021 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Am Mühlenkamp 15 - Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung , Garage und Pool Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 5 27.04.2021 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung des Bauvorbescheides. Sachdarstellung: Der Antragsteller hat die Erteilung eines Bauvorbescheides für den Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung, Garage und Außenpool auf dem Grundstück Am Mühlenkamp 15 beantragt. Er beantragt ausschließlich die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit gemäß § 34 BauGB. Das Grundstück Am Mühlenkamp 15 liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Die Umgebung entspricht faktisch einem Reinen Wohngebiet, daher erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Abs. 2 BauGB i.V. m. § 3 BauNVO. Demnach ist das Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der Bauweise und der Fläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Nach Beseitigung des Bestandsgebäudes soll ein Wohnhaus mit einem Vorgarten von ca. 6m in einer Bautiefe inklusive der Balkone von bis zu ca. 29m errichtet werden. Die Garage wird im seitlichen Grenzabstand hergestellt , hierbei wird ein Seitenabstand zum Nachbarn gewahrt. Das Plangrundstück befindet sich gegenüber einer denkmalgeschützten Anlage. Begründung: Die beantragte Wohnnutzung ist in dem faktischen reinen Wohngebiet zulässig. Seite 2 Aus folgenden Gründen fügt sich das Gebäude auch hinsichtlich der Anforderungen des § 34 BauGB an Maß, Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche in die nähere Umgebung ein: Eine vordere Baufluchtlinie ist nicht zu erkennen. Die Tiefen der Vorgärten auf der Straße Am Mühlenkamp differieren zwischen 4m bis 8m, sodass sich der geplante Vorgarten mit einer Tiefe von ca. 6,40m einfügt. Zudem sind auf der Straße Am Mühlenkamp Bautiefen von bis zu 30,50m vorhanden. Ferner verfügt das gegenüberliegende Denkmal über eine Tiefe von 49m. Die beantragt e Bautiefe von 28,90m liegt daher im Rahmen der näheren Umgebung und ist somit zulässig. Anhand der Unterlagen zur Straßenabwicklung ist zu erkennen, dass die Firsthöhen der Gebäude Am Mühlenacker 20 und Am Mühlenkamp 1, 3, 3a sowie 2, 4, 6, 6a, 8, 10 und 16ff. unterschritten werden. Hierbei ist festzuhalten, dass in der Beurteilung nach § 34 BauGB die Vorhaben nach der Höhe und nicht anhand der Geschossigkeiten bewertet werden. Es sei jedoch der Vollständigkeit halber angemerkt, dass die Gebäude Am Mühlen kamp 2, 8, 9 und 10 über 2 Geschosse (jeweils zzgl. des Dachgeschosses) verfügen. Das Vorhaben wird - wie die weiteren Gebäude im Straßenverlauf - in offener Bauweise errichtet. Die beantragte Grundfläche von rund 330m² findet sich ebenso am Eckgebäude Am Mühlenacker 20/Am Mühlenkamp 1 wieder. Im Rahmen der Beurteilung des Maßes der baulichen Nutzung gemäß § 34 Abs. 1 BauGB sind Grundstücksgrenzen nicht zu beachten (siehe BVerwG, Beschluss v. 28.09.1988, Az.: 4 B 175/88). Ausschlaggebend ist nach ständiger Rechtsprechung die nach außen wahrnehmbare Erscheinung der Gebäude. Aus diesem Grunde ist das Gebäude Am Mühlenacker 20/Am Mühlenkamp 1 als Vorbild heranzuziehen. Eine vor der Erstellung der Beschlussvorlage durchgeführte Ortsbesichtigung hat ergeben, dass die relativ kurze Straße Am Mühlenkamp, die sich von der Straße Am Mühlenacker bis zu der denkmalgeschützten am Schwarzbach liegenden Wohnanlage erstreckt, durch die räumliche Nähe zur Eckbebauung Am Mühlenacker 20 im Zusammenhang wahrgenommen wird. Dami t prägt das Eckgrundstück den fraglichen Bereich mit. Die Erschließung ist genau wie beim Vorgängerbau gesichert. Die denkmalrechtliche Erlaubnis zum Neubau wird in Aussicht gestellt (dies ist Rahmen von Vorbescheiden die übliche Herangehensweise), infol gedessen ist eine Beeinträchtigung des Ortsbildes nicht zu befürchten. Im Vergleich zur Bestandsbebauung wird durch den Neubau ein größerer Abstand zum dahinterliegenden Landschutzgebiet geschaffen. Das Vorhaben fügt sich daher gem. § 34 Abs. 1 und 2 BauGB i.V.m § 3 BauNVO in die nähere Umgebung ein. Auch sind die Anforderungen an die gesunden Wohn - und Arbeitsverhältnisse gewahrt, sodass ein Anspruch gemäß § 34 BauGB besteht. Seite 3 Nachrichtlich: Die erforderlichen 2 KFZ-Stellplätze werden in der Garage nachgewiesen. Die Anzahl der zu fällenden satzungsgeschützten Bäume wird im Bauantragsverfahren geprüft und in enger Abstimmung mit dem Garten -, Friedhofs- und Forstamt auf das Nötigste beschränkt. Eine Begrünung der Dächer wird erfolgen, weitere Einzelheiten werden hierzu im Genehmigungsverfahren abgestimmt. Anlagen: Flurkarte Luftbild Lageplan Übersichtsplan Schnitt Ansicht Straßenabwicklung Ansciht Ost Ansicht Nord Ansicht Süd Grundriss Obergeschoss Grundriss Untergeschoss
Ansicht Straßenabwicklung als Text anzeigen
OK Gelände vorh.35.62müNN 13 OK Garage38.66müNN OK Traufe38.69müNN OK First43.74müNN AM MÜHLENKAMP 11a OK First43.36müNN OK Traufe38.91müNN 11 OK First43.44müNN OK Traufe38.96müNN 9 7 5 OK Traufe39.71müNN OK First47.32müNN OK Traufe42.61müNN 1 3 3a OK First46.84müNN STRAßE AM MÜHLENACKER OK First47.02müNN OK Traufe42.79müNN 2 4 6 6a OK First46.55müNN OK Traufe41.67müNN 8 OK First45.38müNN OK Traufe42.64müNN 10 OK First43.46müNN OK Traufe39.54müNN 12 14 OST- ANSICHTEN OK First39.45müNNOK Traufe37.60müNN OK Traufe37.43müNN OK Traufe37.05müNN OK First40.52müNN OK First42.47müNN OK First49.08müNN OK Traufe43.63müNN 16 STRAßE AM MÜHLENACKER AM MÜHLENKAMP WEST- ANSICHTEN OK Attika +8.40m44.02müNN OK G NEU -0.15m35.47müNN 3.00.853.50 .40.65.502.60.50 OK UG -3.40m32.22müNN OK G vorh. -5.72m29.90müNN OK G vorh. -0.39m35.23müNN OK G vorh. -0.46m35.16müNN OK G vorh. -0.67m34.95müNN OK G vorh. -1.54m34.08müNN OK G vorh. -2.09m33.53müNN .30 8.55 OK EG +-0.00m35.62müNN 15 3.00.853.50 .40.65.802.60.50 OK Garage +3.00m38.62müNN OK G vorh. -0.48m35.14müNN OK Attika +8.40m44.02müNN OK OG +4.35m39.97müNN OK +7.75m43.37müNN OK UG -3.40m32.22müNN OK EG +-0.00m35.62müNN 2.82 OK Gelände vorh.35.87müNN OK Gelände vorh.35.98müNN 2.93 OK Gelände vorh.36.52müNN OK Gelände vorh.36.54müNN 6.07 10.80 3.19 10.30 2.97 7.46 7.38 7.87 8.55 OK Gelände vorh.36.54müNN OK Gelände vorh.35.98müNN OK Gelände vorh.35.87müNN OK Gelände vorh.35.60müNN 10.48 6.25 5.66 10.54 9.40 6.66 7.59 3.67 8.55 20
Übersichtsplan als Text anzeigen
30.56 26.04 14.48 25.99 21.86 13.95 28.73 7.00 14.00 26.23 20.81 14.31 17.80 20.48 15.70 20 1 328qm Garage = 32qm 44qm 3 3a 50qm 183qm 37qm 5 102qm 119qm 7 54qm 9 Ga.= 16 qm 107qm 15qm Zufahrt = 51qm 74qm 146qm 11 11a Ga.= 20qm 161qm Terrasse, Schwimmbad = 98qm 13 Am Mühlenkamp 22 43qm Schwimmbad= 38qm 2 4 6 6a 8 10 12 14 16a 16 16b 18 159qm 20qm 171qm 34qm 201qm 34qm 131qm 20qm 36qm 125qm Hauptanlage = 173qm 23qm 979qm Ga.+ Zufahrt= 375qm Terrassen = 230qm 20qm 27qm 9qm Nebenanlagen= 38qm 22qm 7qm 9qm 18.81 49.07 HauptanlageTerrasse an HauptanlageNebenanlagen nach § 14Garagen und ZufahrenTerrasse losgelöst BESTAND Ga. = 69qm 207qm Balkon Betonbecken = 50qm Gartenhaus= 12qm Nebenanlage = 19qm 15 12.65 18.44 11.62 83qm Terrasse UG = 23qm Balkon 33.44 15.00 15.10 22.50 6.40 14.49 13 17.64 25.68 13a 69qm Hauptanlage= 426qm 80qm 206qm Terrassen = 95qm Ga.= 74qm 13.55 Am Mühlenacker Talweg 15 332qm Balkon/ Terrassen Ga.= 37qm Zufahrt = 68qm Ga. = 18qm Zufahrt=19 qm Ga.= 18 qm 16 qm Ga.= 19 qm 15 qm Ga.= 21 qm 18 qm Ga.= 21 qm 21 qm Ga.= 56 qm 29 qm Ga.= 22 qm 6 qm Ga.= 22 qm 6 qm Ga.= 28 qm 27 qmGa.= 18 qm 49 qm Ga.= 21 qm Ga.= 14 qm 54 qm Ga.= 25 qm 17 qm Ga.= 25 qm 17 qm Ga.= 31 qm 34 qm 13 Nebenanlagen= 38qm Terrassen = 95qm Ga.= 74qm NEUPLANUNG Terrassen =26qm TH 38.69m FH 43.74m rel. Höhe: 7.87m TH 38.91m FH 43.36m rel. Höhe: 7.38m TH 38.96m FH 43.44m rel. Höhe: 7.46m TH 42.61m FH 46.84m rel. Höhe: 10.30m TH 42.79m FH 47.02m rel. Höhe: 10.48m TH 41.67m FH 46.55m rel. Höhe: 10.54m TH 42.64m FH 45.38m rel. Höhe: 9.40m TH 39.54m FH 43.46m rel. Höhe: 7.59m TH 39.71m FH 47.32m rel. Höhe: 10.80m TH 43.63m FH 49.08m rel. Höhe: 15.88m TH 37.60m FH 39.45m FH 39.95m TH 38.32m FH 42.47mrel. Höhe: 9.27m FH 40.52m TH 37.43m TH 37.05m Höhe: 44.02m rel. Höhe: 8.55m GH: 35.47m Gelände 35.87m rel. Höhe: 8.55m 28.90 19.91 17.38 28.00 11.84 14.91 19.44 13.93 25.55 25.63 20.19 22.74 15.47 20.55 25.43 20.55 26.23 19.91 39.31 26.76 11.23 14.70 Gelände 35.60m Gelände 35.98m Gelände 36.52m Gelände 36.54m Gelände 35.87m Gelände 35.60m Gelände 33.20m 206qm TH 38.69m FH 43.74m rel. Höhe: 7.87m 20 qm
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OK G vorh. -3.21m32.50müNN OK G vorh. -2.91m 32.71müNN OK G vorh. -5.68m 29.94müNN OK Gelände vorh.33.86müNN OK G vorh. -1.72m33.90müNN OK G vorh. -0.48m35.13müNN OK G vorh. -0.69m34.93müNN OK G Neu -3.40m32.22müNN OK G vorh.32.22müNN OK G Neu -3.40m32.22müNN OK EG +-0.00m35.62müNN OK OG +4.35m39.97müNN OK +7.75m43.37müNN OK Attika +8.40m44.02müNN OK G vorh. -0.41m35.21müNN OK G vorh. -0.58m35.03müNN 8.403.12 11.52 .802.60.50 3.00.853.50 1.05 11.80

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/046/2021