Beschlussvorlage Aktenzeichen BV5/064/2020

Bauvoranfrage Rahmer Straße 36,38,40,40a,40,42,42a- Errichtung von 2 Mehrfamilienhäusern und von Doppelhäusern

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Rahmer Straße 36 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 6Dokumente 7. Mai 2020veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Erteilung des beantragten Vorbescheides.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Das Grundstück Rahmer Straße 36,38,40,40a,42,42a, liegt nicht im Geltungsbereich eines B-Plans. Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher gemäß § 34 Abs.2 BauGB, da es sich hier um einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil handelt. Die nähere Umgebung entspricht einem Reinen Wohngebiet gemäß § 3 BauNVO.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 7. Mai 2020. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00377555.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00377555.pdf Published Time: Fri, 24 Jul 2020 07:12:04 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BV5/064/2020 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Rahmer Straße 36,38,40,40a,40,42,42a- Errichtung von 2 Mehrfamilienhäusern und von Doppelhäusern Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 5 23.06.2020 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Erteilung des beantragten Vorbescheides. Sachdarstellung: Das Grundstück Rahmer Straße 36,38,40,40a,42,42a, liegt nicht im Geltungsbereich eines B-Plans. Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher gemäß § 34 Abs.2 BauGB, da es sich hier um einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil handelt. Die nähere Umgebung entspricht einem Reinen Wohngebiet gemäß § 3 BauNVO. Geplant ist die Errichtung von zwei straßenbegleitenden 2-geschossigen Mehrfamilienhäusern und vier 1-geschossigen Doppelhaushälften im rückwärtigen Grundstücksbereich. Die Mehrfamilienhäuser sind inklusive der Staffelgeschosse mit einer Höhe von 9,25m geplant und werden mit Flachdächern ausgeführt. Die für das Projekt geplante Tiefgarage wird über die Rahmer Straße angefahren. Die rückwärtigen Doppelhaushälften werden mit Satteldächern ausgeführt. Neben den Gebäuden entstehen Garagen, weiterhin sind Stellplatzflächen entlang der Zufahrtsstraße geplant. Die Doppelhaushälften haben Firsthöhen von 9,50m und werden insgesamt in einer Bautiefe bis ca. 60m errichtet. Im Bereich der östlichen Grundstücksgrenze sind Spielflächen für Kinder geplant. Die planungsrechtliche Beurteilung gemäß § 34 BauGB sowie die geplante Bebauung des rückwärtigen Bereichs eines über 1000m² großen Grundstücks erfordern die Zustimmung der Bezirksvertretung. Begründung: Die beabsichtigte Wohnnutzung ist in einem Reinen Wohngebiet zulässig. Die geplanten Gebäudehöhen orientieren sich an denen der bestehenden Wohngebäude in der Nachbarschaft. Die Wandhöhe der Mehrfamilienhäuser nehmen Seite 2 die Traufhöhe des Wohngebäudes Rahmer Straße 34 auf. Das Flachdach ist niedriger als der First des Nachbargebäudes. Die geplanten Höhen, auch die Firsthöhen der rückwärtigen Gebäude, finden sich in den unmittelbar angrenzenden Grundstücken wieder. Gleiches gilt für die geplante Tiefe, im Verhältnis zu der Bebauungstiefe der Gebäude auf der Rahmer Straße. Das Nachbargrundstück Rahmer Straße 16 ist bereits mit Gebäuden bis zu 61m überbaut. Das Vorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung ein, daher bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken gegen die Erteilung des Vorbescheides. Nachrichtlich: Die Realisierung des Vorhabens erfordert den Nachweis von 16 Kfz-Stellplätzen. Diese werden in der Tiefgarage sowie in den Garagen und durch die oberirdischen Stellplätze nachgewiesen. Weiterhin ist für die Bebauung die Fällung von 20 satzungsgeschützten Bäumen notwendig, die Fällgenehmigung wurde in Aussicht gestellt. Die Ersatzpflanzungen erfolgen in Absprache mit dem Garten-, Friedhofs-und Forstamt. Anlagen: Katasterauszug Luftbild Lageplan Lageplan Baumbestand Ansichten
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Title: 00377590.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00377590.pdf Published Time: Thu, 07 May 2020 11:58:08 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/064/2020