Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Sachdarstellung“
Hintergrund Das Projekt Nördlich Einbrunger Straße ist in der durch die BV 5 und den APS am 30.01.2018 bzw. 27.06.2018 beschlossenen Umsetzungsstrategie "Perspektiven für den Düsseldorfer Norden" (61/8/2018) in der Kategorie III (mittel- bis langfristiger Planungsstart) enthalten. Es ist vorgesehen die darin enthaltenen Projekte nacheinander zu entwickeln. Da die Projekte in Kategorie I (kurzfristiger Planungsstart) entweder bereits im Verfahren bzw. konkreter Vorbereitung sind (Wasserwerksweg, Östlich zur Lindung, Südlich Zeppenheimer Weg) oder keinen konkreten Verfahrensstart in Aussicht haben (Nördlich Kalkumer Schloßallee und Am Mühlenacker) ist beabsichtigt, das Projekt Nördlich Einbrunger Straße vorzuziehen.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 24. September 2019. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
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Dokumenttexte
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Title: 00356549.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00356549.pdf
Published Time: Thu, 28 Nov 2019 09:57:36 GMT
Number of Pages: 4
Markdown Content:
APS/020/2019
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Bebauungsplan Nr. 05/009 Nördlich Einbrunger Straße, Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Fachbereich:
61 - Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 5 26.11.2019 Anhörung
Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung
05.12.2019 Entscheidung Seite 2
## Sitzung des APS am 13.11.2019 Vorlage Nr. APS/020/2019
## Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/009 Öffentlichkeitsbeteiligung
## - Nördlich Einbrunger Straße -Seite 3
Vorlage Nr. APS/020/2019
Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/009 - Nördlich Einbrunger Straße-
- frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussentwurf:
BV Die Bezirksvertretung 5 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/009 – Nördlich Einbrunger Straße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Ferner beauftragt sie die Verwaltung gem. § 3 Abs. 3 Nr. 18 der Bezirkssatzung, die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Versammlung (Stadtplanung zur Diskussion) durchzuführen.
APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/009 - Nördlich Einbrunger Straße - und beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung auf dieser Grundlage durchzuführen. Seite 4
Sachdarstellung:
Hintergrund
Das Projekt Nördlich Einbrunger Straße ist in der durch die BV 5 und den APS am 30.01.2018 bzw. 27.06.2018 beschlossenen Umsetzungsstrategie "Perspektiven für den Düsseldorfer Norden" (61/8/2018) in der Kategorie III (mittel- bis langfristiger Planungsstart) enthalten. Es ist vorgesehen die darin enthaltenen Projekte nacheinander zu entwickeln. Da die Projekte in Kategorie I (kurzfristiger Planungsstart) entweder bereits im Verfahren bzw. konkreter Vorbereitung sind (Wasserwerksweg, Östlich zur Lindung, Südlich Zeppenheimer Weg) oder keinen konkreten Verfahrensstart in Aussicht haben (Nördlich Kalkumer Schloßallee und Am Mühlenacker) ist beabsichtigt, das Projekt Nördlich Einbrunger Straße vorzuziehen.
Anlagen:
Begründung Plan
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Title: Microsoft Word - APS-020-2019_02_Begründung.docx
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00356552.pdf
Published Time: Tue, 24 Sep 2019 07:02:07 GMT
Number of Pages: 4
Markdown Content:
> Stand: 17.09.2019, Vorlage Nr. APS/020/2019
# Begründung zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/009 - Nördlich Einbrunger Straße -Stadtbezirk 5 Stadtteil Wittlaer 1. Örtliche Verhältnisse
1.1 Plangebiet Das rund 1,5 ha große Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk 5 am südlichen Rand des Ortsteils Wittlaer, an der Einbrunger Straße. Südlich grenzt der Ortsteil Kalkum an, östlich verläuft der Gerichtsschreiberweg und nördlich schließt sich landwirtschaftlich genutzte Fläche an. Derzeit wird das Plangebiet als landwirtschaftliche Fläche und Weidefläche genutzt. Das Gelände ist weitgehend eben. Das Plangebiet befindet sich innerhalb der Wasserschutzzone IIIA des Wasserwerkes Bockum der Stadtwerke Duisburg. 1.2 Umgebung Die nähere Umgebung des Plangebietes ist überwiegend ländlich geprägt. Südlich der Einbrunger Straße befindet sich der Stadtteil Kalkum. Im Norden und Osten erstrecken sich größere zusammenhängende landwirtschaftliche Flächen. Die angrenzende Bebauung des Stadtteils Kalkum umfasst neben landwirtschaftlichen Betrieben überwiegend Wohnbebauung in Form von Reihen-, Doppel- und freistehenden Wohnhäusern. Die Bebauung erstreckt sich im Wesentlichen beiderseits entlang der Unterdorfstraße. Westlich des Plangebiets befindet sich mit dem "Niederhof" ein ortsbildprägender Dreiseithof. Westlich davon verläuft der Schwarzbach, an dem beidseitig ein Überschwemmungsgebiet festgesetzt ist; das -2-
> Stand: 17.09.2019, Vorlage Nr. APS/020/2019
Plangebiet befindet sich nicht innerhalb dieses Überschwemmungsgebietes. In der weiteren Umgebung befindet sich nordwestlich des Plangebiets das Areal der Graf-Recke Stiftung mit ihren unterschiedlich genutzten Bebauungen: medizinische Einrichtungen, Verwaltung, Wohnen, Seniorenwohnen, Schule und Sportanlagen. Weiter östlich des Plangebietes verläuft die Bundesstraße 8n. Über den östlich des Plangebietes verlaufenden Gerichtsschreiberweg (L139) ist eine nahe Anbindung des Plangebiets an die Bundesstraße gegeben. Direkt am Plangebiet wird über die Einbrunger Straße die Buslinie 760 geführt, die hier auch eine Haltestelle hat. Eine weitere Bushaltestelle befindet sich angrenzend am Gerichtsschreiberweg, hier halten die Busse der Linien 728 und 751.
2. Gegenwärtiges Planungsrecht
2.1 Darstellungen des Flächennutzungsplanes Der gültige Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet überwiegend als Fläche für die Landwirtschaft dar, der südliche Teil des Plangebietes ist als Dorfgebiet (MD) dargestellt. Westlich des Plangebietes ist entlang des Schwarzbaches ein Überschwemmungsgebiet dargestellt. Die landwirtschaftlichen Flächen westlich des Plangebietes zwischen den Siedlungsflächen von Kalkum und Einbrungen sind als Landschaftsschutzgebiet nachrichtlich in den FNP übernommen. Weiterhin liegt das Plangebiet innerhalb des Bauschutzbereiches gemäß Luftverkehrsgesetz des Flughafens Düsseldorf. Der Bebauungsplan-Entwurf weicht von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes ab. Der Flächennutzungsplan ist jedoch nicht parzellenscharf, sondern stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen dar. Die geplante Wohnbebauung rundet den im Flächennutzungsplan dargestellten Siedlungsbereich von Kalkum nach Norden ab und ist flächenmäßig dem gesamten dargestellten Dorfgebiet deutlich untergeordnet. Der dörfliche Charakter wird durch die -3-
> Stand: 17.09.2019, Vorlage Nr. APS/020/2019
Planung nicht aufgegeben. Die Bebauung geht über den ursprünglich im Flächennutzungsplan vorgesehenen nördlichen Ortsrand von Kalkum hinaus, wahrt aber einen Abstand zum im Nordwesten gelegenen Ortsteil Wittlaer. Eine Eingrünung zum Ortsrand unterstützt den planerischen Ansatz, die Identität der einzelnen dörflichen Ortslagen zu erhalten. Somit ist der Bebauungsplan als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt zu betrachten. 2.2 Festsetzungen in bestehenden Bebauungsplänen Ein Bebauungsplan besteht nicht; das Plangebiet liegt außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles.
3. Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplanes
Ziel des Bebauungsplanes ist neben der Schaffung von Wohnraum im Düsseldorfer Norden die Ermöglichung eines neuen nördlichen Siedlungsrandes der Bebauung Kalkum mit einem freiraumplanerisch gestalteten Übergang zur freien Landschaft. Das städtebauliche Konzept beinhaltet eine Bebauung, die in ihrer städtebaulichen Form Bezug nimmt auf die Form des benachbarten Dreikanthofes im Westen: die Bebauung in Hausgruppen ist so angeordnet, dass zwei begrünte Gemeinschaftshöfe entstehen, die an drei Seiten baulich, d.h. ohne Ausbildung von Vorgärten, gefasst sind. An den rückwärtigen Gebäudeseiten schließen sich jeweils private Gärten an. Die Planung sieht zweigeschossige Bebauungen mit Dachgeschossen als Nicht-Vollgeschosse vor; die Dachform wird in Anlehnung an die Umgebung als Satteldach geplant. Die Gestaltung der Fassaden wird im weiteren Planverfahren entwickelt. -4-
> Stand: 17.09.2019, Vorlage Nr. APS/020/2019
Die verkehrliche Erschließung erfolgt von der Einbrunger Straße aus. Das städtebauliche Konzept sieht den Stellplatznachweis für Pkw’s und Fahrräder in zwei separaten Gebäuden, sog. „Parkscheunen“ vor. Das freiraumplanerische Konzept verfolgt eine Begrünung der beiden Gemeinschaftshöfe, deren Ausgestaltung im weiteren Planverfahren im Detail entwickelt wird. Zum nördlich angrenzenden Landschaftsraum hin soll eine ca. 5 m breite randliche Eingrünung einen gestalterisch und ökologisch qualitätsvollen Übergang sichern, am östlichen Rand des Plangebietes soll am Gerichtschreiberweg eine größere Grünfläche mit integriertem Spielplatz entstehen – hier soll ein Teil des Ausgleiches für den Eingriff in Natur und Landschaft realisiert werden können - dies wird im weiteren Verfahren konkretisiert.
4. Umweltbelange
Zum nächsten Verfahrensschritt wird der Umweltbericht mit der nachfolgenden Gliederung erstellt.
Plan als Text anzeigen
Title: Lay-273-
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00356553.pdf
Published Time: Tue, 24 Sep 2019 07:02:28 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
> H
> Gerichtsschreiberweg
Einbrunger Straße
5 ,75 6 ,50 5 ,75
> H
> 12 Einzel-parker 4 Besucher-stellplätze 16 Einzel-parker 6 Besucher-stellplätze 28 Doppel-parker
> 5 ,00
23 ,00 13 ,00 13 ,00 8 ,00 9 ,50 5 ,00 12 ,00 9 ,50
> 9 ,50
H O F A
> N
M. 1:500
H O F BO R T S R A N D B E G R Ü N U N G
> SPIELPLATZ
> A U S G L E I C H S G R Ü N
Bebauungsplanverfahren Nr. 05/009 Nördlich Einbrunger Straße
HOF A HOF B PARKSCHEUNE PARKSCHEUNE GARTEN GARTEN GARTEN GARTEN SPIELPLATZ AUSGLEICHSGRÜN