Beschlussvorlage Aktenzeichen AUS/047/2025

Einheitliche Besetzung der vom Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz gebildeten Kleinen Kommissionen

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 3. November 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

1. Der Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz beschließt, die folgende durch den Ausschuss gebildete Kleine Kommission - Kleine Kommission Lärm einheitlich mit je einer Vertretung und einer Stellvertretung der im Ausschuss vertretenden Fraktionen zu besetzen: 2. Der Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz beschließt, dass die Entsendung der Mitglieder in die o.g. Kleine Kommission durch die berechtigten Fraktionen erfolgt und hierzu sowie auch bei erforderlichen Umbesetzungen kein Beschluss des Ausschusses erforderlich ist. Als Mitglieder der Kleinen Kommission können die Fraktionen neben Ratsmitgliedern auch Bürgermitglieder benennen. Die zu entsendenden Mitglieder sollen über die erforderliche Sachkunde verfügen und in der Regel dem Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz angehören.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

„Die Ausschüsse können Untergremien mit beratender Funktion bilden und bestimmen, welche Aufgaben sie diesen übertragen. In der Regel können nur Mitglieder des betreffenden Ausschusses zu Mitgliedern des Untergremiums bestimmt werden“ (§ 2 Abs. 4 Zuständigkeitsordnung). Für die Vorberatung der Verwaltungsvorlagen zu den Themen Lärm und Wasser hat der Ausschuss in den vergangenen Wahlperioden eine Kleine Kommission Lärm und eine Kleine Kommission Wasser gebildet. Die Kleine Kommission Wasser soll nicht weiter fortgeführt werden. Anstelle dieser werden mit den Fraktionen Fachgespräche über alle relevanten Umweltmedien stattfinden, sofern der Informationsbedarf nicht in einer Ausschusssitzung gedeckt werden kann.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 3. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Vorgang · AUS/047/2025

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 11

    Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz. Amtlicher Vermerk: „abweichend beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00567450.pdf Published Time: 2026-04-10T08:36:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: AUS/047/2025 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Einheitliche Besetzung der vom Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz gebildeten Kleinen Kommissionen Fachbereich : 19 - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Jochen Kral Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz 16.04.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: 1. Der Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz beschließt, die folgende durch den Ausschuss gebildete Kleine Kommission - Kleine Kommission Lärm einheitlich mit je einer Vertretung und einer Stellvertretung der im Ausschuss vertretenden Fraktionen zu besetzen: 2. Der Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz beschließt, dass die Entsendung der Mitglieder in die o.g. Kleine Kommission durch die berechtigten Fraktionen erfolgt und hierzu sowie auch bei erforderlichen Umbesetzungen kein Beschluss des Ausschusses erforderlich ist. Als Mitglieder der Kleinen Kommission können die Fraktionen neben Ratsmitgliedern auch Bürgermitglieder benennen. Die zu entsendenden Mitglieder sollen über die erforderliche Sachkunde verfügen und in der Regel dem Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz angehören. 3. Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Kleine Kommission keine Beschluss- oder Beratungsorgane sind. Die Arbeit der Kleinen Kommission hat das Ziel, zu bestimmten, klar abgegrenzten Projekten, die eine besondere politische Bedeutung und Relevanz haben, den inhaltlichen Austausch und die Weitergabe von Informationen vor der politischen Beschlussfassung zu ermöglichen. Hinweise und Anregungen aus Seite 2 der Kleinen Kommission können in die fachliche Abwägung der Verwaltung einfließen. Jedoch obliegen die fachliche Bewertung, Planung und Umsetzung von Maßnahmen allein der Verwaltung. 4. Die bisher bestehende Kleine Kommission Wasser wird nicht fortgeführt. Sachdarstellung: „Die Ausschüsse können Untergremien mit beratender Funktion bilden und bestimmen, welche Aufgaben sie diesen übertragen. In der Regel können nur Mitglieder des betreffenden Ausschusses zu Mitgliedern des Untergremiums bestimmt werden“ (§ 2 Abs. 4 Zuständigkeitsordnung). Für die Vorberatung der Verwaltungsvorlagen zu den Themen Lärm und Wasser hat der Ausschuss in den vergangenen Wahlperioden eine Kleine Kommission Lärm und eine Kleine Kommission Wasser gebildet. Die Kleine Kommission Wasser soll nicht weiter fortgeführt werden. Anstelle dieser werden mit den Fraktionen Fachgespräche über alle relevanten Umweltmedien stattfinden, sofern der Informationsbedarf nicht in einer Ausschusssitzung gedeckt werden kann. Um ein möglichst einheitliches Verfahren bei der Besetzung der Kommissionen zu erreichen, wird im Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz das vom Rat beschlossene Verfahren zur einheitlichen Besetzung der vom Rat gebildeten Kleinen Kommissionen analog angewendet, nach dem die Kleinen Kommissionen des Rates nun einheitlich durch die berechtigten Fraktionen besetzt werden. Für den Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz entspricht dies einer Besetzung mit 6 Mitgliedern. Neu zu errichtende Kleine Kommissionen des Ausschusses sind zukünftig ebenfalls nach diesem Verfahren zu besetzen.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen AUS/047/2025