Einheitliche Besetzung der vom Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz gebildeten Kleinen Kommissionen
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
1. Der Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz beschließt, die folgende durch den Ausschuss gebildete Kleine Kommission - Kleine Kommission Lärm einheitlich mit je einer Vertretung und einer Stellvertretung der im Ausschuss vertretenden Fraktionen zu besetzen: 2. Der Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz beschließt, dass die Entsendung der Mitglieder in die o.g. Kleine Kommission durch die berechtigten Fraktionen erfolgt und hierzu sowie auch bei erforderlichen Umbesetzungen kein Beschluss des Ausschusses erforderlich ist. Als Mitglieder der Kleinen Kommission können die Fraktionen neben Ratsmitgliedern auch Bürgermitglieder benennen. Die zu entsendenden Mitglieder sollen über die erforderliche Sachkunde verfügen und in der Regel dem Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz angehören.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
„Die Ausschüsse können Untergremien mit beratender Funktion bilden und bestimmen, welche Aufgaben sie diesen übertragen. In der Regel können nur Mitglieder des betreffenden Ausschusses zu Mitgliedern des Untergremiums bestimmt werden“ (§ 2 Abs. 4 Zuständigkeitsordnung). Für die Vorberatung der Verwaltungsvorlagen zu den Themen Lärm und Wasser hat der Ausschuss in den vergangenen Wahlperioden eine Kleine Kommission Lärm und eine Kleine Kommission Wasser gebildet. Die Kleine Kommission Wasser soll nicht weiter fortgeführt werden. Anstelle dieser werden mit den Fraktionen Fachgespräche über alle relevanten Umweltmedien stattfinden, sofern der Informationsbedarf nicht in einer Ausschusssitzung gedeckt werden kann.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 3. November 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Vorgang · AUS/047/2025
Unterlagen und Sitzungsverlauf
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Die belegten Schritte
So entwickelt sich der Vorgang
Ursprüngliche Vorlage
Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Sitzung · TOP 11
Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz. Amtlicher Vermerk: „abweichend beschlossen“.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen AUS/047/2025