Beschlussvorlage Aktenzeichen BV3/041/2020

Emmastraße 24a; Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wohngebäudes und einer Tiefgarage

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Emmastraße 24a · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 7Dokumente 11. Mai 2020veröffentlicht

Themen

Beschluss & Empfehlung

  • Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Erteilung des beantragen Vorbescheides.
  • Aufgrund der planungsrechtlichen Beurteilung gemäß § 34 BauGB und einer Grundstücksgröße von über 1.000m² ist die Zustimmung der Bezirksvertretung erforderlich. Seite 2
  • Das Bauvorhaben erfordert die Fällung eines satzungsgeschützten Baumes. Die Ersatzpflanzung erfolgt in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt. Ein Nachweis der erforderlichen Stellplätze erfolgt im Genehmigungsverfahren.

URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00377730.pdf Published Time: Wed, 14 Apr 2021 12:05:15 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BV3/041/2020 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Emmastraße 24a; Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wohngebäudes und einer Tiefgarage Fachbereich:

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Title: 00377730.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00377730.pdf Published Time: Wed, 14 Apr 2021 12:05:15 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: BV3/041/2020 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Emmastraße 24a; Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wohngebäudes und einer Tiefgarage Fachbereich: Bezirksverwaltungsstelle 3 Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 3 27.04.2021 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Erteilung des beantragen Vorbescheides. Sachdarstellung: Das Grundstück Emmastraße 24a liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, daher erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung gemäß § 34 BauGB. Demnach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Geplant ist die Errichtung eines 5-geschossigen straßenbegleitenden Wohngebäudes mit einer Tiefgarage. Der Neubau führt die bestehende Blockrandbebauung parallel zum Bahndamm fort. Das Gebäude verfügt über eine Höhe von 16,92m und hat eine Bebauungstiefe von bis zu 14,20m. Durch den Neubau entstehen ca. 124 Appartements. Im Innenbereich wird ein begrünter Aufenthaltsbereich zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung gestellt. Die konkrete Außenanlagenplanung erfolgt im Genehmigungsverfahren. Gegenwärtig befindet sich ein seit Jahren leerstehender Gewerbebau im nördlichen Grundstücksbereich, dieser wird zuvor beseitigt. Aufgrund der planungsrechtlichen Beurteilung gemäß § 34 BauGB und einer Grundstücksgröße von über 1.000m² ist die Zustimmung der Bezirksvertretung erforderlich. Seite 2 Begründung: Die beabsichtigte Nutzung ist zulässig, in der näheren Umgebung sind Wohnnutzungen und gewerbliche Nutzungen vorhanden. Der Neubau fügt sich in die Umgebungsbebauung ein. Ein Schallgutachten legt dar, dass die geplante Wohnnutzung durch die sich im Blockinnenbereich befindenden gewerblichen Nutzungen nicht beeinträchtigt wird. Die geplante Gebäudehöhe entspricht den Höhen der direkt angrenzenden Wohngebäude. Zudem orientiert sich die geplante Bebauungstiefe ebenso an den Gebäuden der unmittelbaren Umgebung. Das Grundstück Emmastraße 16 wurde in einer vergleichbaren Tiefe überbaut. Der Baukörper verlängert die vorhandene Blockrandbebauung und führt so die städtebauliche Struktur fort. Weiterhin ermöglicht das Vorhaben die Entstehung von benötigten Wohnflächen. Das Bauvorhaben fügt sich in die Bestandsbebauung der näheren Umgebung ein. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung des Vorbescheids. Nachrichtlich: Das Bauvorhaben erfordert die Fällung eines satzungsgeschützten Baumes. Die Ersatzpflanzung erfolgt in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt. Ein Nachweis der erforderlichen Stellplätze erfolgt im Genehmigungsverfahren. Anlagen: Luftbild Katasterauszug Lageplan Schnitte Straßenansicht Darstellung Gebäudetiefe
Darstellung Gebäudetiefe als Text anzeigen
Title: NEU Planunterlagen Praesentation_BV.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00377855.pdf Published Time: Mon, 11 May 2020 12:15:03 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: P A B C D E F G H I J K L M N O P Q R T 1 2 3 4 6 7 a b c T 1 2 E F G 9 6 7

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV3/041/2020