Originale durchsuchen
Dokumenttexte
Beschlussvorlage als Text anzeigen
APS/041/2021
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Flächennutzungsplanänderung Nr. 196 (Entwurf) - Ehemals Fashion House -
Stellungnahmen, Planbeschluss
Fachbereich:
61 - Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 6 26.05.2021 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung 5 27.04.2021 Anhörung
Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung
12.05.2021 Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss 17.05.2021 Entscheidung
Seite 2
Sitzung des APS am 12.05.2021 Vorlage Nr. APS/041/2021
Flächennutzungsplanänderung Stellungnahmen
Nr. 196 (Entwurf) Planbeschluss
- Ehemals Fashion House -
Seite 3
Vorlage Nr. APS/041/2021
Flächennutzungsplanänderung Nr. 196 (Entwurf)
- Ehemals Fashion House -
- Stellungnahmen
- Planbeschluss
Beschlussentwurf:
BV Die Bezirksvertretung 6 wird zum Entwurf der
Flächennutzungsplanänderung Nr. 196 - Ehemals Fashion House -
informiert.
BV Die Bezirksvertretung 5 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der
Bezirkssatzung zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr. 196
- Ehemals Fashion House - angehört und empfiehlt dem Rat der Stadt
eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat
der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 2 Abs. 1 der
Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
HFA Nach § 60 Abs. 2 GO NRW beschließt der Haupt - und Finanzausschuss
anstelle des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf:
I. Der Rat der Stadt stimmt der Behandlung der Stellungnahmen nach
§ 4 BauGB gemäß Vorlage N r. APS/134/2020 zu (zustimmender
Beschluss des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung sowie
Beschlussempfehlung an den Rat vom 25.11.2020, Anlage 3 zur
vorliegenden Vorlage).
II. Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von den zur
Flächennutzungsplanänderung Nr. 196 (Entwurf) - Ehemals Fashion
House - während der öffentlichen Auslegung abgegebenen
Stellungnahmen und entscheidet hierüber gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung
entsprechend Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage.
Seite 4
III. Der Rat der Stadt beschließt
den für ein Gebiet entlang der Gebäude „Fashion House I und II" an
der Danziger Straße (Bundesstraße 8) etwas südlich und westlich
der Carl-Sonnenschein-Straße und der Deikerstraße
- maßgebend ist der räumliche Geltungsbereich der
Flächennutzungsplanänderung Nr. 196 (Entwurf) - Ehemals Fashion
House -
erstellten Entwurf gemäß § 5 Abs. 5 BauGB als
Flächennutzungsplanänderung Nr. 196 - Ehemals Fashion
House - mit der Begründung einschließlich des Umweltbericht es
vom 18.03.2021 sowie der zusammenfassenden Erklärung (siehe
Anlage 2).
Anlagen:
1. Einsprechende 3(2)
2. Behandlung-Stellungnahmen 3(2)
3. Begründung
4. Zusammenfassende Erklärung
5. Plan
6. Beschlusstext 3(2)
7. Behandlung Stellungnahmen 4(1)+4(2)
1. Einsprechende 3(2) als Text anzeigen
Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/041/2021
Liste der Einsprechenden aus der öffentlichen Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vom 12.01.2021 bis 12.02.2021
zur 196. Änderung des Flächennutzungsplanes
(Entwurf)
- Ehemals Fashion House -
- 2 -
Stand: 18.03.2021, Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/041/2021
I. Liste der Fachämter der Landeshauptstadt Düsseldorf, Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen zur
Flächennutzungsplanänderung Nr. 196
- Ehemals Fashion House - vorgebracht haben
1. Amt 19, Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
2. Autobahn GmbH des Bundes
3. DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
4. Deutsche Telekom Technik GmbH
5. Netzgesellschaft Düsseldorf mbH
6. Rheinbahn AG
7. Telefonica Germany GmbH & Co. OHG
- 3 -
Stand: 18.03.2021, Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/041/2021
II. Liste der Öffentlichkeit, die Stellungnahmen zur
Flächennutzungsplanänderung Nr. 196
- Ehemals Fashion House - vorgebracht haben
Es sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit
eingegangen.
2. Behandlung-Stellungnahmen 3(2) als Text anzeigen
Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/041/2021
Stellungnahmen
aus der öffentlichen Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vom 12.01.2020 bis 12.02.2020
zur 196. Änderung des Flächennutzungsplanes
(Entwurf)
- Ehemals Fashion House -
- 2 -
I. Behandlung der abwägungsrel evanten Stellungnahmen der
Fachämter der Landeshauptstadt Düsseldorf, Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange zur
Flächennutzungsplanänderung Nr. 196 - Ehemals Fashion House -
1. Amt 19, Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
1.1 Es werden Textänderungen und -streichungen zu den Umweltthemen der
Flächennutzungsplanänderung vorgebracht und deren Übernahme/ Streichung
in dem Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung angeregt. Das
Thema umfasst Aspekte zur Lufthygiene.
Folgender Text sei demnach zu streichen: Entsprechend der aktuellen
Berechnungen (Bezugsjahr 2015) mittels IMMISluft ist das Plangebiet
entlang der Danziger Straße nicht von Grenzwertüberschreitungen gemäß
39. Bundesimmissionsschutzverordnung (BlmSchV) betroffen. Ob mit
Nutzungsänderung Grenzwerte gemäß 39. BlmSchV, insbesondere entlang
der Danziger Straße, überschritten werden, ist im nachgeordneten
Bebauungsplanverfahren Nummer 05/014 Ehemals Fashion House
gutachterlich zu ermitteln. Gegebenenfalls notwendig werdende
Schutzvorkehrungen können zum Beispiel durch die Festsetzung
"Ausschluss von nicht öffenbaren Fenstern" auf der Ebene des
Bebauungsplanes eine Möglichkeit darstellen, um gesunde Wohn- und
Arbeitsverhältnisse sicherzustellen.
Stattdessen sei einzusetzen:
Im parallel durchgeführten Bebauungsplanverfahren Nummer 05/014
Ehemals Fashion House wurde gutachterlich ermittelt, dass weder im
Analysefall noch mit geplanter Nutzungsänderung
Grenzwertüberschreitungen gemäß 39. BlmSchV insbesondere entlang der
Danziger Straße zu erwarten sind. Eine textliche Festsetzung von
lufthygienisch motivierten Schutzvorkehrungen ist daher nicht angezeigt.
- 3 -
Die vorgebrachte Textstreichung und Änderung bezüglich Lufthygiene im
Umweltbericht wird nicht übernommen, da auf der vorliegenden Ebene des
Flächennutzungsplans eine grundsätzliche Einschätzung zur Lufthygiene mittels
IMMISluft erfolgt. Eine abschließende Bewertung ist Gegenstand der verbindlichen
Bauleitplanung und wurde dementsprechend erst im angesprochenen
nachgeordneten Bebauungsplanverfahren Nummer 05/014 gutachterlich behandelt.
Der Stellungnahme wurde nicht gefolgt.
1.2 Es wird zudem eine redaktionelle Änderung zu den Umweltthemen der
Flächennutzungsplanänderung vorgebracht und deren
Übernahme/Streichung in dem Umweltbericht zur
Flächennutzungsplanänderung angeregt. Das Thema umfasst Aspekte zur
Lufthygiene. Der Text im dazugehörigen Kapitel solle entsprechend
folgender Anmerkung angepasst werden:
Bliebe man bei dem ursprünglichen Text, hätte es zumindest heißen
müssen "[...] durch die Festsetzung "Ausschluss von öffenbaren Fenstern"
statt [...] "durch die Festsetzung "Ausschluss von nicht öffenbaren
Fenstern".
Der Umweltbericht der Flächennutzungsplanänderung wird der Anmerkung
entsprechend angepasst.
2. Autobahn GmbH des Bundes
2.1 Nördlich des Plangebietes verlaufe in einer Entfernung von circa 800 Meter
die Autobahn 44, Abschnitt 26. Durch die „Schüßler-Plan
Ingenieurgesellschaft mbH", Köln sei eine Mobilitätsuntersuchung, (Stand
25.05.2020) im Rahmen des parallel laufenden Bebauungsplanverfahren
05/014 erarbeitet worden. Demzufolge könne bei Umsetzung der
kommunalen Planung eine leistungsfähige und sichere Anbindung des
Vorhabens über das bestehende klassifizierte Straßennetz sichergestellt
werden. Ansprüche auf aktiven und / oder passiven Lärmschutz zu Lasten
der Straßenbauverwaltung könnten nicht geltend gemacht werden. Externe
Ausgleichsflächen würden nicht festgesetzt (vergleiche hierzu das parallel
- 4 -
laufende Bebauungsplanverfahren 05/014), sodass eine Betroffenheit von
Einrichtungen der Straßenbauverwaltung ausgeschlossen sei. Darüber
hinaus bestünden keine weiteren Bedenken und Anregungen gegenüber der
vorliegenden Planfassung.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme wurde zur Kenntnis genommen.
3. DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
3.1 Die Stellungnahme vom 27.07.2018 gelte weiterhin. Diese lautet wie folgt:
Das Plangebiet liege in der Nähe des Flughafens Düsseldorf. Durch die
geringe Entfernung zu den Flugsicherungseinrichtungen am Flughafen
könne je nach Art und Höhe der Bebauung Belange der DFS Deutsche
Flugsicherung GmbH bezüglich §18a Luftverkehrsgesetz (LuftVG) berührt
werden. Bauvorhaben, die die umliegende Bebauung überschreiten, seien
zur Einzelfallprüfung unter Angabe von Bauhöhen der zuständigen
Luftfahrtbehörde vorzulegen. Von dieser Stellungnahme blieben die
Aufgaben der Länder gemäß § 31 LuftVG unberührt. Die Deutsche
Flugsicherung habe das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) von
ihrer Stellungnahme informiert.
In der Begründung der Flächennutzungsplanänderung wird ein einsprechender
Hinweis aufgenommen.
4. Deutsche Telekom Technik GmbH
4.1 In dem Planungsgebiet an der Danziger Straße stünden auf dem Gebäude
des ehemaligen Fashion House I und II zwei Dachmasten von denen aus
Richtfunk in die Fläche führe: KY6527/ DFMG-ID 1532855 Eigentümer
Drittanbieter, KY2132/DFMG-ID 1520779 Eigentümer Deutsche Funkturm
GmbH. Diese Mobilfunkstandorte müssten bei der Planung einer neuen
Nutzung des Gebäudes/ Grundstückes berücksichtigt werden.
- 5 -
Die Hinweise werden zur Kenntnis genomme n. Die Gebäude wurden zwischenzeitlich
abgebrochen. Die Masten wurden abgebaut und ein temporärer Mast aufgestellt. In
die Planunterlagen des parallel laufenden Bebauungsplanverfahrens wird ein Hinweis
auf bestehende Richtfunktrassen aufgenommen.
Der Stellungnahme wurde zur Kenntnis genommen.
5. Netzgesellschaft Düsseldorf mbH
5.1 Über die Ausführung jeder Baumaßnahme sei die Netzgesellschaft
Düsseldorf mbH spätestens 14 Tage vor Beginn schriftlich unter Angabe
von Art, Ort und voraussichtlicher Bauzeit zu informieren. Das Einholen von
Leitungsplänen gelte nicht als Baumeldung.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Aus der vorliegenden
Flächennutzungsplanänderung ergeben sich keine unmittelbaren Baumaßnahmen.
Die Stellungnahme wurde zur Kenntnis genommen.
6. Rheinbahn AG
6.1 Zu Punkt 6 der Begründung könne noch ergänzend erwähnt werden, dass
sich circa 600 Meter vom Planungsgebiet entfernt auf der Kaiserswerther
Straße die Haltestelle der Stadtbahnlinien U78 und U79 befänden.
Die Begründung der Flächennutzungsplanänderung wird entsprechend ergänzt.
7. Telefonica Germany GmbH & Co. OHG
7.1 Nach Rücksprache mit dem Festnetzplaner des Unternehmens, sollte es zu
keinen Störungen der Richtfunktrassen kommen. Es solle jedoch bei der
Baustelleneinrichtung darauf geachtet werden, dass keine Baukräne in die
Richtfunktrassen ragen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Aus der vorliegenden
Flächennutzungsplanänderung ergeben sich keine unmittelbaren Baumaßnahmen.
- 6 -
Im Rahmen des parallel laufenden Bebauungsplanverfahrens wird ein
entsprechender Hinweis aufgenommen
- 7 -
II. Behandlung der abwägungsrel evanten Stellungnahmen der
Öffentlichkeit zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 196 - Fashion
House -
Es sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit
eingegangen.
3. Begründung als Text anzeigen
Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/041/2021
Begründung
zur 196. Änderung des Fläche nnutzungsplanes (Entwurf)
- Ehemals Fashion House -
- Stadtbezirk 5 - Stadtteil Stockum -
- 2 -
Teil A - Städtebauliche Aspekte ............................................................... 4
1 Planungsanlass .............................................................................. 4
2 Örtliche Verhältnisse ....................................................................... 5
2.1 Beschreibung des Plangebietes ......................................................... 5
2.2 Umgebung .................................................................................... 5
3 Gegenwärtiges Planungsrecht .......................................................... 6
3.1 Regionalplan .................................................................................. 6
3.2 Flächennutzungsplan (FNP) .............................................................. 6
3.3 Verbindliche Bauleitplanung ............................................................. 6
4 Sonstige Pläne und Konzepte ........................................................... 6
4.1 Rahmenplan Einzelhandel ................................................................ 6
4.2 Handlungskonzept ZUKUNFT WOHNEN (HKW) .................................... 7
4.3 Grünordnungsplan .......................................................................... 7
4.4 Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke, Hinweise ........................... 8
4.4.1 Bau- und Anlagenschutzbereich des Verkehrsflughafens Düsseldorf
International .................................................................................. 8
4.4.2 Anlagenschutzbereich von Flugsicherungsanlagen ............................... 8
4.4.3 Hochwasserszenario ....................................................................... 8
5 Ziele der Flächennutzungsplanänderung ............................................ 8
6 Verkehrliche Erschließung ................................................................ 9
Teil B - Umweltbericht ........................................................................... 10
7 Zusammenfassung ....................................................................... 10
8 Beschreibung des Vorhabens .......................................................... 11
9 Ziele des Umweltschutzes im Gebiet ............................................... 12
10 Schutzgutbetrachtung ................................................................... 13
10.1 Mensch ....................................................................................... 13
10.1.1 Verkehrslärm ............................................................................... 13
10.1.2 Gewerbeemissionen ...................................................................... 14
10.1.3 Freizeit- und Sportlärm ................................................................. 14
10.1.4 Elektromagnetische Felder (EMF) .................................................... 15
10.1.5 Störfallbetriebsbereiche ................................................................. 15
10.1.6 Beseitigung und Verwertung von Abfällen ........................................ 15
10.2 Natur und Freiraum ...................................................................... 16
10.2.1 Flächennutzung und -versiegelung .................................................. 16
- 3 -
10.2.2 Tiere, Pflanzen und Landschaft ....................................................... 16
10.2.3 Artenschutzrechtliche Prüfung ........................................................ 17
10.3 Boden ......................................................................................... 18
10.3.1 Altablagerungen im Umfeld des Plangebietes .................................... 18
10.3.2 Altablagerungen im Plangebiet ....................................................... 19
10.3.3 Altstandorte im Plangebiet ............................................................. 19
10.4 Wasser ....................................................................................... 19
10.4.1 Grundwasser ............................................................................... 19
10.4.2 Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung ................................. 19
10.4.3 Oberflächengewässer .................................................................... 20
10.4.4 Wasserschutzgebiete .................................................................... 20
10.4.5 Hochwasserbelange ...................................................................... 20
10.5 Luft ............................................................................................ 22
10.5.1 Lufthygiene ................................................................................. 22
10.5.2 Umweltfreundliche Mobilität ........................................................... 22
10.6 Klima .......................................................................................... 23
10.6.1 Globalklima ................................................................................. 23
10.6.2 Stadtklima .................................................................................. 23
10.6.3 Klimaanpassung ........................................................................... 24
10.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................ 25
10.8 Wechselwirkungen sowie Kumulierung ............................................. 25
11 Geprüfte anderweitige Lösungsmöglichkeiten ................................... 28
12 Prognose der Entwicklung des Umwe ltzustandes bei Nichtdurchführung
der Planung (Nullvariante) ............................................................. 28
13 Geplante Überwachungsmaßnahmen (Monitoring) ............................. 29
14 Weitere Angaben .......................................................................... 29
- 4 -
Teil A - Städtebauliche Aspekte
1 Planungsanlass
In Düsseldorf besteht seit mehreren Jahren eine sehr hohe Nachfrage an
Wohnbauflächen. Um die Freiflächen im Außenb ereich zu schützen, ist es das Ziel der
Düsseldorfer Stadtentwicklung, die im Innenbereich bestehenden Flächenpotenziale
zu identifizieren und optimal auszunutzen. Flächen, die für neue Bebauung zur
Verfügung stehen, sind jedoch im Stadtgebiet von Düsseldorf begrenzt. Daher soll im
Plangebiet eine qualitätsvolle Verdichtung ermöglicht werden.
Das so genannte Fashion House (FH I) stand seit Frühjahr 2017 komplett leer, Teile
des FH II wurden noch zeitweise als Gewerbe- und Ausstellungs- sowie
Messegebäude genutzt. Anfang Februar 2020 wurde auch das FH II komplett
leergezogen. Da das Modegewerbe derzeit einen Strukturwandel erlebt (dezentrale
Showrooms, Internethandel), ist ein Weiterbetrieb der Spezialimmobilien
wirtschaftlich nicht mehr möglich. Daher hat seit März 2020 der Rückbau beider
Gebäude begonnen, der mittlerweile abgeschlossen wurde. Auf Grund der
verkehrlichen Anbindung sowie der integrierten Lage bietet es sich an, das Gebiet zu
einem urbanen Quartier mit einer Nutzungsmischung zu entwickeln. Dadurch kann
die Möglichkeit geschaffen werden, untergenutzte Flächenpotenziale zu aktivieren,
neuen Wohnraum zu schaffen und gleichzeitig die Nahversorgung in diesem Bereich
zu stärken.
Parallel zur Flächennutzungsplanänderung wird der Bebauungsplan Nummer 05/014
- Ehemals Fashion House - aufgestellt, in dem die Ausweisung von Urbanen Gebieten
vorgesehen ist. Die Ermittlung der Grundlagen und Planungsziele für die Entwicklung
des Areals wurden diesbezüglich im Rahmen eines Workshop-Verfahrens in zwei
Veranstaltungen am 09.07.2017 und 15.09.2017 mit der Bürgerschaft diskutiert und
entwickelt. In der Veranstaltung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde die
Planung am 04.07.2018 der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. Zusätzlich
bestand vom 25.06.2018 bis einschließlich 20.07.2018 die Gelegenheit zur
Unterrichtung und Erörterung der Planung im Stadtplanungsamt. Durch diese
Angebote an die Öffentlichkeit konnte ein rege Teilnahme und breite öffentliche
Berichterstattung und Erörterung erreicht werden.
- 5 -
2
Örtliche Verhältnisse
2.1 Beschreibung des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Stockum des Stadtbezirks 5 und hat eine Größe von
ca. 4,7 ha. Es umfasst den Standort der sogenannten Fashion Houses und grenzt an
der südöstlichen Seite, im Bereich der Deikerstraße, an den Stadtteil Unterrath
(Stadtbezirk 6).
Änderungsbereich
Der Änderungsbereich wird im Westen und Südwesten von der Danziger Straße
(Bundesstraße B 8) begrenzt. Im Nordwesten und Norden bilden die
Carl-Sonnenschein-Straße und die daran südlich anschließende Bebauung die
Grenze. Im Osten und Südosten reicht das Plangebiet bis zur Deikerstraße. Die
Straße Am Hain durchquert das Plangebiet auf einem bis zu sechs Meter hohen
Damm.
2.2 Umgebung
Im näheren und weiteren Umfeld des Plangebietes befinden sich überwiegend
Wohnbauflächen, Flächen für den Gemein bedarf und Grünflächen. In Nord-Süd-
Richtung verläuft die überörtliche Bundesstraße B 8 (Danziger Straße), die eine
wichtige Straßenverbindung zwischen der Düsseldorfer Innenstadt, dem Düsseldorfer
- 6 -
Flughafen sowie der Anschlussstelle Düsseldorf-Stockum der Bundesautobahn A 44
darstellt.
Nördlich des Plangebietes besteht eine öffentliche Grünfläche mit der
Zweckbestimmung Kinderspielplatz, nordöstlich davon und an das Plangebiet
angrenzend stellt der gültige Flächennutzungsplan eine Fläche für den Gemeinbedarf,
Zweckbestimmung Kirchen und kirchlichen Zwecken dienende Gebäude und
Einrichtungen sowie Kindertagesstätte dar. Südlich schließt eine schmale, nach
Süden führende Grünfläche an, die an die größere Grünfläche mit Zweckbestimmung
Friedhof (Nordfriedhof) angrenzt.
3 Gegenwärtiges Planungsrecht
3.1 Regionalplan
Im Regionalplan Düsseldorf (RPD) ist der Planbereich als Allgemeiner
Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Die vorliegende Planung ist somit mit den Zielen
der Regionalplanung vereinbar.
3.2 Flächennutzungsplan (FNP)
Im bisher wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Düsseldorf aus dem Jahr 1992
ist der Änderungsbereich als Kerngebiet (MK) dargestellt. Die angrenzende Danziger
Straße ist als Verkehrsfläche dargestellt.
3.3 Verbindliche Bauleitplanung
Innerhalb des Plangebietes liegen folgende rechtsverbildliche Bebauungspläne:
Bebauungsplan Nr. 5381/14 vom 28.05.1977; dieser setzt u.a. ein Kerngebiet
(MK) fest.
Bebauungsplan Nr. 5381/18 vom 22.03.1986; dieser setzt u.a. ein Kerngebiet
(MK) fest.
4 Sonstige Pläne und Konzepte
4.1 Rahmenplan Einzelhandel
Der Rahmenplan Einzelhandel 2016, der vom Rat der Stadt am 07.07.2016 als
städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch
(BauGB) beschlossen wurde, ist bei allen Bauleitplanverfahren zu berücksichtigen.
Im Zentrenkonzept, das Bestandteil des Rahmenplans Einzelhandel ist, sind die
zentralen Versorgungsbereiche und deren Abgrenzungen beschrieben.
- 7 -
Gemäß Zentrenkonzept der Stadt Düsseldor f befinden sich die nächstgelegenen
kleinen Stadtteilzentren an der Kalkumer Straße/Unterrather Straße (Unterrath)
sowie an der Niederrheinstraße (Lohausen). Das nächstgelegene
Nahversorgungszentrum liegt an der Kalkumer Straße/Ulmenstraße
(Unterrath/Derendorf). Eine wohnungsnahe Versorgung mit Gütern des täglichen
Bedarfs wird angestrebt. Zum Bebauungsplanverfahren wurde daher ein
Einzelhandelsgutachten erstellt, das eine mit den angrenzenden zentralen
Versorgungsbereichen verträgliche Stärkung der Nahversorgung nachweist, die durch
planungsrechtliche Festsetzungen gesichert wird.
4.2 Handlungskonzept ZUKUNFT WOHNEN (HKW)
Der Rat der Stadt Düsseldorf hat am 06.06.2013 das Handlungskonzept ZUKUNFT
WOHNEN.DÜSSELDORF mehrheitlich beschlossen, dessen Ziel es ist, ein
ausgewogenes Wohnraumangebot in allen Preissegmenten zu schaffen, ohne das
hohe qualitative Niveau in Bezug auf Städtebau und Architektur zu vernachlässigen.
Gemäß Ratsbeschluss zur Anpassung und Konkretisierung der Quotierungsregelung
des Handlungskonzeptes für den Wohnungsmarkt der Stadt Düsseldorf aus dem Jahr
2016 müssen insgesamt 40% der geplanten Wohneinheiten im öffentlich geförderten
und preisgedämpften Segment realisiert werden. Davon sollen mind. 20% öffentlich
geförderter Wohnungsbau und mind. 10% preisgedämpfter Wohnungsbau sein,
weitere 10% können entweder als öffentlich geförderter oder preisgedämpfter
Wohnungsbau ausgebildet werden.
Die Maßgaben des Handlungskonzeptes werden im parallel laufenden
Bebauungsplanverfahren Nummer 05/014 und mit einem städtebaulichen Vertrag
gesichert.
4.3 Grünordnungsplan
Im gesamtstädtischen Grünordnungsplan 2025 - rheinverbunden (GOP I) ist der
südliche Teil des Plangebiets bis zur Straße Am Hain dem Teilraum 15- Kittelbach
und Schwarzbachgraben und der nördliche Teil dem Teilraum 21 - Flughafen und
Messe zugeordnet. Für die FNP-Änderung relevantes Entwicklungsziel ist der
Wegeanschluss an die Verbinder zwischen Rhein und Grünem Rücken, hier an die
Mahnmalachse und den Thewissenweg entlang des Nordfriedhofs.
- 8 -
4.4 Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke, Hinweise
4.4.1 Bau- und Anlagenschutzbereich des Verkehrsflughafens Düsseldorf
International
Das Plangebiet liegt in Abhängigkeit der Bauhöhe im Bauschutzbereich des
Verkehrsflughafens Düsseldorf International gemäß Luftverkehrsgesetz §12. Auf
Ebene der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung werden keine Bauhöhen
festgesetzt.
4.4.2 Anlagenschutzbereich von Flugsicherungsanlagen
Das Plangebiet liegt in einem Anlagenschutzbereich von Flugsicherungsanlagen
gemäß Luftverkehrsgesetz §18a.
4.4.3 Hochwasserszenario
Im Falle einer Überschwemmung gemäß de m Hochwasserszenario HQ extrem liegt
das Plangebiet teilweise im Überschwemmungsbereich. Ein entsprechender Hinweis
wird nachrichtlich in die Legende der Planzeichnung aufgenommen.
5 Ziele der Flächennutzungsplanänderung
Aufgrund der in der Landeshauptstadt Düsseldorf großen Nachfrage nach Wohnraum
und den begrenzten Flächenressourcen ist es das Ziel der Stadt, Baulandpotenziale
zu identifizieren und Flächen für Wohnnutzungen zu mobilisieren. Dies gilt
insbesondere für Flächen, die bereits aufgrund ihrer Lage zwischen Innenstadt und
Innenstadtrand Charakteristiken eines Urbanen Gebietes besitzen und sich für
Nachverdichtungen und die gemeinsame Nutzung von Wohnen und Arbeiten im
Sinne einer Stadt der kurzen Wege eignen. Das erklärte Ziel der Düsseldorfer
Stadtentwicklung (siehe Stadtentwicklungskonzept Düsseldorf 2020+) ist es, die
Freiflächen im Außenbereich zu schützen und die Nutzung der Flächenpotenziale im
Innenbereich zu optimieren (Innen- vor Außenentwicklung).
Im Rahmen der geplanten Wohnungsbauen twicklung soll eine städtebauliche
Neuordnung des Plangebietes erfolgen. Geplant ist, ein lebenswertes Quartier zu
entwic
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.
4. Zusammenfassende Erklärung als Text anzeigen
Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/041/2021
Zusammenfassende Erklärung
gemäß § 6a (1) BauGB
zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 196
- Ehemals Fashion House -
Stadtbezirk 5 Stadtteil Stockum
- 2 -
Stand: 18.03.2021, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/041/2021
Kurzbeschreibung
Das so genannte Fashion House (FH I) stand seit Frühjahr 2017 komplett leer, Teile
des FH II wurden noch zeitweise als Gewerbe- und Ausstellungs- sowie
Messegebäude genutzt. Anfang Februar 2020 wurde auch das FH II komplett
leergezogen. Da das Modegewerbe derzeit einen Strukturwandel erlebt (dezentrale
Showrooms, Internethandel), ist ein Weiterbetrieb der Spezialimmobilien
wirtschaftlich nicht mehr möglich. Daher hat seit März 2020 der Rückbau beider
Gebäude begonnen, der mittlerweile abgeschlossen wurde. Auf Grund der
verkehrlichen Anbindung sowie der integrierten Lage bietet es sich an, das Gebiet zu
einem urbanen Quartier mit einer Nutzungsmischung zu entwickeln. Dadurch
besteht die Möglichkeit, untergenutzte Flächenpotenziale zu aktivieren, neuen
Wohnraum zu schaffen und gleichzeitig die Nahversorgung in diesem Bereich zu
stärken.
Im Rahmen der geplanten Wohnungsbauen twicklung soll eine städtebauliche
Neuordnung des Plangebietes erfolgen. Geplant ist, ein lebenswertes Quartier zu
entwickeln, das sich städtebaulich in die Nachbarschaft einfügt und qualitätsvolle
Architektur sowie Freiräume schafft. Das derzeit von untergenutzten
Flächenpotenzialen geprägte Areal soll zu einem lebendigen Stadtquartier entwickelt
werden, das Nahversorgungs- und Dienstleistungsnutzungen sowie Wohnungen
beherbergt und den Standort als Ganzes stärker mit der Umgebung vernetzt.
Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen
Im Rahmen der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung wurde auf eine
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet. Im
Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nummer 05/014 - Ehemals Fashion House -
wurden die Planungsziele für die Entwicklung des Areals im Rahmen eines
Workshop-Verfahrens in zwei Veranstaltungen mit der Bürgerschaft diskutiert und
entwickelt. In der Veranstaltung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum
Bebauungsplanverfahren wurde die Planung der interessierten Öffentlichkeit
vorgestellt. Zusätzlich bestand die Gelegenheit zur Unterrichtung und Erörterung der
Planung im Stadtplanungsamt. Durch diese Angebote an die Öffentlichkeit konnte
ein rege Teilnahme und breite öffentliche Berichterstattung und Erörterung erreicht
werden.
- 3 -
Stand: 18.03.2021, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/041/2021
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB für das Plangebiet durchgeführt.
Im Rahmen der Beteiligung wurden folgende Anregungen benannt:
Es wurde vorgebracht, dass das Plangebiet im Bauschutzbereich des Flughafens
Düsseldorf liegt. Aufgrund der Lage und der vorgesehenen Bauhöhen sei davon
auszugehen, dass die Gebäude im Baugenehmigungsverfahren weitgehend der
luftrechtlichen Zustimmung der Bezirksregierung bedürfen. Ein entsprechender
Hinweis wurde in die Begründung aufgenommen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden folgende
Anregungen vorgebracht:
Im Wesentlichen wurden gleiche Argume nte wiederholt. Zusätzliche Anregungen
sind in Form von Textänderungen zum Thema Lufthygiene im Umweltbericht
geäußert worden. Diese wurden nur teilweise übernommen, da eine abschließende
Bewertung der Thematik Gegenstand der ve rbindlichen Bauleitplanung ist und daher
im nachgeordneten Bebauungsplanverfahren gutachterlich behandelt wird. Dies
führte zu keiner grundsätzlichen Änderung der vorliegenden
Flächennutzungsplanänderung.
Umweltbelange
Die Umweltbelange wurden umfassend ermittelt und im Umweltbericht dargestellt.
5. Plan als Text anzeigen
Title: FNP-196-Offenlage.tif
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00406959.pdf
Published Time: Thu, 01 Apr 2021 08:28:41 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
6. Beschlusstext 3(2) als Text anzeigen
Anlage 3 zur Vorlage Nr. APS/041/2021
Sitzung des APS am 25.11.2020 Vorlage Nr. APS/134/2020
Flächennutzungsplanänderung Absehen Öffentlichkeits-
Nr. 196 (Entwurf) beteiligung
- Ehemals Fashion House - Behördenbeteiligungen
Öffentliche Auslegung
Stand: 28.10.2020, Vorlage Nr. APS/134/2020
Vorlage Nr. APS/134/2020
Flächennutzungsplanänderung Nr. 196 (Entwurf)
- Ehemals Fashion House -
- Absehen von der Öffentlichkeitsbeteiligung
- Stellungnahmen aus der/n Behördenbeteiligung/en
- öffentliche Auslegung
Beschlussentwurf:
BV Die Bezirksvertretung 5 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der
Bezirkssatzung zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr. 196
- Ehemals Fashion House
- angehört und empfiehlt dem Ausschuss für
Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, von
der gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführenden frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung abzusehen, da eine frühzeitige
Unterrichtung der Öffentlichkeit bereits auf der Grundlage des
Bebauungsplanvorentwurfes Nr.05/014 erfolgt ist.
II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der
Behandlung der Stellungnahmen aus der/n Behördenbeteiligung/en
aufgrund § 4 BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu
und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung
gem. § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße
Beschlussfassung.
Stand: 28.10.2020, Vorlage Nr. APS/134/2020
III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt dem
Entwurf zur 196. Änderung des
Flächennutzungsplanes - Ehemals Fashion House - und seiner
Begründung einschließlich des Umweltberichtes für die öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu. Sofern keine
Stellungnahmen abgegeben werden, empfiehlt der Ausschuss für
Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden
Entwurf als Plan zur Änderung des Flächennutzungsplanes zu
beschließen.
BV Die Bezirksvertretung 6 wird zum Entwurf der
Flächennutzungsplanänderung Nr. 196 - Ehemals Fashion House
-
informiert.
7. Behandlung Stellungnahmen 4(1)+4(2) als Text anzeigen
Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/134/2020
Stellungnahmen
aus der Beteiligung der Behö rden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange
Frühzeitige Behördenbeteiligung
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
vom 10.07.2018 bis 10.08.2018
sowie
Behördenbeteiligung
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
vom 16.07.2020 bis 19.08.2020
zur 196. Änderung des Flächennutzungsplanes
(Entwurf)
- Ehemals Fashion House -
- 2 -
I. Liste der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, die
Stellungnahmen zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 196
- Ehemals Fashion House - vorgebracht haben
1. Bezirksregierung Düsseldorf
2. Landesbetrieb Straßenbau NRW, Autobahnniederlassung Krefeld
3. Landesbüro der Naturschutzverbände NRW: NABU
4. Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
5. Handwerkskammer Düsseldorf
6. DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
- 3 -
II. Behandlung der abwägungsrel evanten Stellungnahmen der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur
Flächennutzungsplanänderung Nr. 196 - Ehemals Fashion House -
1. Bezirksregierung Düsseldorf
1.1 Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung gemäß Paragraf 4 (1) BauGB
1.1.1 Die Bezirksregierung führt aus, dass das Plangebiet im Bauschutzbereich
des Verkehrsflughafens Düsseldorf gemäß Paragraf 12 Luftverkehrsgesetz
(LuftVG) liege. Aufgrund der Lage und der vorgesehenen Bauhöhen sei
davon auszugehen, dass die Gebäude im Baugenehmigungsverfahren
weitgehend der luftrechtlichen Zustimmung der Bezirksregierung bedürfen.
Gründe, die einer luftrechtlichen Zustimmung im Wege stehen könnten,
seien jedoch nicht ersichtlich. Insofern bestehen von keine grundsätzlichen
Bedenken gegen die Planung.
In der 196. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ein Hinweis auf den
Bauschutzbereich des Verkehrsflughafens Düsseldorf International in die
Begründung aufgenommen.
1.2 Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung gemäß Paragraf 4 (2) BauGB
1.2.1 Gegen die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplans bestehen keine
Bedenken. Auf die Lage im Bauschutzbereich bzw. Anlagenschutzbereich
und sich daraus ergebenden Konsequenzen sei im Zuge der Beteiligung
zum Bebauungsplan für das gegenständliche Gebiet bereits hingewiesen
worden.
In der 196. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ein Hinweis auf einen von der
Bauhöhe abhängigen Bauschutzbereich des Verkehrsflughafens Düsseldorf
International in die Begründung aufgenommen. Auf der Ebene der
Flächennutzungsplanung werden keine Bauhöhen festgesetzt.
- 4 -
1.2.2 Das Plangebiet befinde sich in den Risikogebieten des Rheins, die bei einem
seltenen und extremen Hochwasser (HQextrem) überschwemmt werden
könnten. Für Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten
gelten die Regelungen der Paragrafen 78b, 78c des
Wasserhaushaltsgesetzes. Risikogebiete im Sinne des Paragrafen 78b
Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz, das heißt überschwemmte Gebiete bei
einem seltenen und extremen Hochwasserereignis (HQextrem), seien
gemäß Paragraf 5 Absatz 4 a Baugesetzbuch im Flächennutzungsplan
nachrichtlich zu übernehmen. In der Begründung werde über eine
Betroffenheit des Plangebietes bei einem häufigen (HQhäufig) oder
mittleren (HQ100) Hochwasserereignis informiert. Dies sei nicht zutreffend
und sei zu streichen.
Die gewünschten Änderungen sowie Streichungen werden in den Umweltbericht
übernommen. In die Legende der Planzeichnung wird ein entsprechender Hinweis
bezüglich HQextrem nachrichtlich übernommen.
1.2.3 Das Plangebiet liege im Einzugsgebiet des Luftreinhalteplanes Düsseldorf.
Im nachgeordneten Bebauungsplan 05/014 werde nach der
Luftschadstoffuntersuchung für den Prognosezustand 2023 ausgegangen,
dass Grenzwertüberschreitungen bei Stickoxiden an Teilabschnitten des
Gebäudekomplexes um bis zu 0,9 µg/m³ nicht auszuschließen seien.
Bauliche Maßnahmen (z.B. Lärmschutzwälle, wände) sowie die Vermeidung
von Straßenschluchten könnten diese Folge verhindern. Aus Sicht des
Sachgebietes 53.01 - Luftreinhalteplanung, gebe es grundsätzlich keine
Bedenken.
Entsprechend den aktuellen Berechnungen (Bezugsjahr 2015) mittels IMMISluft ist
das Plangebiet entlang der Danziger Straße nicht von Grenzwertüberschreitungen
gemäß 39. Bundesimmissionsschutzverordnung (BlmSchV) betroffen, sodass auf
Ebene der Flächennutzungsplanänderung eine Darstellung des Plangebiets als
Gemischte Baufläche grundsätzlich möglich ist.
- 5 -
Im nachgeordneten Bebauungsplanverfahren Nummer 05/014 Ehemals Fashion
House ist gutachterlich zu ermitteln, ob mit der Nutzungsänderung Grenzwerte
gemäß 39. BlmSchV, insbesondere entlang der Danziger Straße, überschritten
werden. Gegebenenfalls notwendige Schutzvorkehrungen, zum Beispiel durch die
Festsetzung „Ausschluss von nicht öffenbaren Fenstern", werden auf der Ebene des
Bebauungsplanes geregelt, um gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
sicherzustellen.
2. Landesbetrieb Straßenbau NRW, Autobahnniederlassung Krefeld
2.1 Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung gemäß Paragraf 4 (1) BauGB
2.1.1 Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sei eine
Verkehrsuntersuchung hinsichtlich der zu erwartenden Zusatzverkehre und
der Unverträglichkeiten des umliegenden klassifizierten Straßennetzes
durchzuführen. In die Untersuchung sei die Anschlussstelle
Autobahn 44/Bundesstraße 8" Düsse ldorf Stockum" einzubeziehen.
Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wird eine Verkehrsuntersuchung
durchgeführt.
2.2 Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung gemäß Paragraf 4 (2) BauGB
2.2.1 Der Landesbetrieb verweist vollinhaltlich auf seine Stellungnahme vom
02.07.2020 zum parallel laufenden Bebauungsplanverfahren Nummer
05/014 Ehemals Fashion House. Seitens der Straßenbauverwaltung werde
darauf hingewiesen, dass eine leistungsfähige und sichere Anbindung an
das übergeordnete Verkehrsnetz bei Realisierung des in Rede stehenden
Vorhabens in jedem Fall durch die Stadt Düsseldorf sicherzustellen sei. Der
Eingriff durch den Bebauungsplan 05/014 könne innerhalb des Plangebietes
kompensiert werden. Belange der Autobahnniederlassung Krefeld würden
hier nicht berührt.
- 6 -
Für das Parallelverfahren liegt ein Verkehrsgutachten vor, das die Leistungsfähigkeit
der betroffenen Knotenpunkte im umliegenden klassifizierten Straßennetz nachweist.
Eine leistungsfähige und sichere Anbindung des Vorhabens wird somit im Rahmen
der Planung sichergestellt.
3. Landesbüro der Naturschutzverbände NRW: NABU
3.1 Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung gemäß Paragraf 4 (2) BauGB
3.1.1 Gegen das Verfahren bestehen keine Einwände. Der NABU regt an, für die
Auswahl an Pflanzen möglichst standortangepasste, insbesondere
heimische Arten auszuwählen, um der zunehmend in Bedrängnis
geratenden Insektenfauna und im Gefolge der Avifauna (Vögel) besser
gerecht zu werden. Auch mit heimischen Arten ließen sich hervorragend
funktionale wie repräsentative und zierende Grünanlagen herstellen.
Außerdem regt der NABU an, im Zuge der Bauplanung Nist- und
Rastmöglichkeiten für seltene Arten von zum Beispiel Vögeln und
Fledermäusen sowie Überwinterungsquartiere für zum Beispiel
Schmetterlinge und Wildbienen zu integrieren.
Die Anregungen entziehen sich dem Regelungsinhalt der
Flächennutzungsplanänderung.
4. Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
4.1 Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung gemäß Paragraf 4 (1) BauGB
4.1.1 Es wird darauf hingewiesen, dass durch das Plangebiet neun
Richtfunkverbindungen führen. Die Richtfunkverbindungen mit den
Linknummern 306555626, 306555633, 306554424 seien hiervon betroffen.
Alle geplanten Konstruktionen und notwendigen Baukräne dürften nicht in
die Richtfunktrassen ragen. Innerhalb der Schutzbereiche seien
entsprechende Bauhöhenbeschränkungen festzusetzen, damit die
raumbedeutsamen Richtfunkstrecken nicht beeinträchtigt würden. Es
müsse ein horizontaler Schutzkorridor zur Mittellinie der Richtfunkstrahlen
- 7 -
von mindestens +/- 30 m und einen vertikalen Schutzabstand zur
Mittellinie von mindestens +/- 15 m eingehalten werden. Es werde um
Berücksichtigung und Übernahme der oben genannten Richtfunktrassen
einschließlich der genannten Schutzbereiche in die
Flächennutzungsplanänderung gebeten.
gemischten Baufläche vor. Eine Höhenfestlegung ist damit nicht verbunden. Das Maß
der baulichen Nutzung sowie die Höhe der geplanten baulichen Anlagen werden im
Rahmen des parallel laufenden Bebauungsplanverfahrens konkretisiert.
Die genannten Richtfunktrassen werden allerdings nicht in die Plandarstellung
Flächennutzungsplanänderung übernommen. Die Darstellung einzelner
Richtfunktrassen im Rahmen einer sehr kleinräumigen
Flächennutzungsplanänderung ist nicht sinnvoll, da damit nur ein kleiner Ausschnitt
der gesamten Richtfunktrasse dargestellt werden kann. Die Bundesnetzagentur
Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen weist zudem darauf hin,
dass einige Richtfunkstrecken aus Datenschutzgründen unter Umständen nicht im
Flächennutzungsplan dargestellt werden dürfen. Zudem unterliegen die
Trassenverläufe nicht mehr dem Genehmigungsvorbehalt und können sich in kurzer
Zeit ändern. Daher werden neue Richtfunktrassen nicht in der
Flächennutzungsplanänderung dargestellt.
Der Stellungnahme wurde nicht gefolgt.
5. Handwerkskammer Düsseldorf
5.1 Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung gemäß Paragraf 4 (1) BauGB
5.1.1 Aus Sicht der Kammer sei die Planung in der vorgelegten Form nicht zu
beanstanden. Aufgrund der besonders verkehrsgünstigen Anbindung an das
Autobahnnetz werde jedoch angeregt, im städtebaulichen Entwurf zu einem
Teil auch kleineren handwerklichen Gewerbeeinheiten Raum zu geben. So
benötigten insbesondere Gründer aus dem Ausbaugewerbe (zum Beispiel
Sanitär/Heizung/Klima, Bodenleger, Stuckateure, Maler) kleinere
Flächeneinheiten für die Lagerung von Material, vorbereitende Arbeiten
(Abkanten et cetera), sowie unter Umständen Büroräume. Emissionen aus
diesen Gewerken beschränkten sich im Regelfall auf das händische Be- und
- 8 -
Entladen von kleineren Transportern sowie den An- und Abfahrverkehr in
der Größenordnung fünf An- und Abfahrten/Tag. Gleichzeitig würde das
geplante Gebiet und das Umfeld ortsnah mit handwerklichen
Dienstleistungen versorgt.
Die Architektur des Gebietes solle insbesondere dahingehend modifiziert
werden, dass sich Lager- und gegebenenfalls kleinere Werkstattbereiche
entsprechend in die Wohnbereiche einfügen und möglichst geringe
Störwirkungen entfalten, um deren Akzeptanz zu steigern.
gemischten Baufläche vor. Hiermit wird eine Nutzung des Baugebietes durch
kleinere handwerkliche Gewerbeeinheiten planungsrechtlich grundsätzlich
ermöglicht.
6. DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
6.1 Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung gemäß Paragraf 4 (1) BauGB
6.1.1 Das Plangebiet liege in der Nähe des Flughafens Düsseldorf. Durch die
geringe Entfernung zu den Flugsicherungseinrichtungen am Flughafen
könne je nach Art und Höhe der Bebauung Belange der DFS Deutsche
Flugsicherung GmbH bezüglich Paragraf 18a Luftverkehrsgesetz (Luft VG)
berührt werden. Bauvorhaben, die die umliegende Bebauung überschritten,
seien zur Einzelfallprüfung unter Angabe von Bauhöhen der zuständigen
Luftfahrtbehörde vorzulegen. Von dieser Stellungnahme blieben die
Aufgaben der Länder gemäß Paragraf 31 Luft VG unberührt. Das
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) sei über die Stellungnahme
informiert worden.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. In der Begründung wird ein
entsprechender Hinweis auf die Belange der Flugsicherung bezüglich Paragraf 18 a
Luftverkehrsgesetz aufgenommen.
- 9 -
6.2 Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung gemäß Paragraf 4 (2) BauGB
6.2.1 Es wird auf die vorherige Stellungnahme vom Juli 2018 verwiesen
(s. 6.1.1).
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. In der Begründung wird ein
entsprechender Hinweis auf die Belange der Flugsicherung bezüglich Paragraf 18 a
Luftverkehrsgesetz aufgenommen.
- 10 -
III. Liste der Fachämter der Landeshauptstadt Düsseldorf, die
Stellungnahmen zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 196
- Ehemals Fashion House - vorgebracht haben
1. Amt 19, Umweltamt
2. Amt 37, Feuerwehr und Rettungsdienst
3. Amt 40, Schulverwaltungsamt
4. Amt 50, Amt für Soziales
5. Amt 53, Gesundheitsamt
6. Amt 67, Stadtentwässerungsbetrieb
- 11 -
IV. Behandlung der abwägungsrel evanten Stellungnahmen der
Fachämter der Landeshauptstadt Düsseldorf zur
Flächennutzungsplanänderung Nr. 196 - Ehemals Fashion House -
1. Amt 19, Umweltamt
1.1 Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung gemäß Paragraf 4 (1) BauGB
1.1.1 Das Umweltamt gibt in seiner Stellungnahme Hinweise für das weitere
Verfahren und bittet, die Stellungnahme in den entsprechenden
Umweltbericht zu übernehmen. Im Einzelnen gibt das Umweltamt Hinweise
zu den Themen:
Lärm,
Boden,
Wasser,
Luft,
Klima.
Die entsprechenden Inhalte werden in den Umweltbericht der
Flächennutzungsplanänderung eingearb eitet. Erforderliche konkrete
Schutzmaßnahmen werden auf Ebene des Bebauungsplanes festgesetzt.
1.2 Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung gemäß Paragraf 4 (2) BauGB
1.2.1 Es werden verschiedene Textbeiträge, Textänderungen oder -streichungen
zu den Umweltthemen der Flächennutzungsplanänderung vorgebracht und
deren Übernahme/Streichung in dem Umweltbericht zur
Flächennutzungsplanänderung angeregt. Die Themen umfassen Aspekte zu
Lärm und Klima.
- 12 -
Die entsprechenden Inhalte werden in den Umweltbericht der
Flächennutzungsplanänderung eingefügt. Erforderliche konkrete Schutzmaßnahmen
werden auf Ebene des Bebauungsplanes festgesetzt.
2. Amt 37, Feuerwehr
2.1 Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung gemäß Paragraf 4 (2) BauGB
2.1.1 Die Bauantragsstellende habe für die Fläche bereits einen Antrag auf
Luftbildauswertung gestellt. Im Ergebnis seien Hinweise auf vermehrte
Bombenabwürfe in Teilen der Fläche ermittelt worden. Vor Beginn der
Bauarbeiten seien diese zum Nachweis der Kampfmittelfreiheit im Rahmen
des Baugenehmigungsverfahrens zu überprüfen.
3. Amt 40, Schulverwaltungsamt
3.1 Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung gemäß Paragraf 4 (1) BauGB
3.1.1 Eine abschließende Stellungnahme könne erst abgegeben werden, wenn die
tatsächliche Anzahl geplanter Wohnungen feststehe.
Amt 40 wird im weiteren Verfahren erneut beteiligt.
4. Amt 50, Amt für Soziales
4.1 Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung gemäß Paragraf 4 (1) BauGB
4.1.1 Das Amt für Soziales regt an, im Bereich der Wohnbebauung Optionen für
Wohneinheiten für Seniorinnen und Senioren oder betreutes Wohnen und
Mehrgenerationenwohnen unter Beachtung der Barrierefreiheit (nach DIN
1840-2) zu berücksichtigen.
Zudem werde angeregt, die Planung einer stationären Pflegeeinrichtung mit
umfassendem Leistungsangebot zu berücksichtigen. Hierzu nennt das Amt
Zahlen zur Pflegesituation in Düsseldorf sowie Stockum selbst, die den
- 13 -
Bedarf an stationären Pflegeeinrichtungen verdeutlichen. Vor diesem
Hintergrund werde gebeten, die geplante Hotelnutzung zu überprüfen, ob
nicht al
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.