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Title: 00387832.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00387832.pdf
Published Time: Tue, 12 Jan 2021 14:48:44 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV3/105/2020
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Fleher Straße 35; Bauantrag für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Staffelgeschoss und Tiefgarage
Fachbereich:
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 3 08.12.2020 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen und der Ausnahme
Sachdarstellung:
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans 5374/65, der u.a. ein Mischgebiet, die GRZ I von 0,6 bzw. GRZ II von 0,8, Baugrenzen und eine I- bzw. IV-Geschossigkeit festsetzt.
Der Bezirksvertretung lag bereits die Bauvoranfrage für das Bauvorhaben vor. In der Sitzung am 17.09.2019 wurden die erforderlichen Befreiungen einstimmig beschlossen (BV3/017/2019). Der Bauantrag ist der Bezirksvertretung erneut vorzulegen, da mit der Überarbeitung der Planung zusätzliche Befreiungen von der festgesetzten GRZ, den Baugrenzen und der Geschossigkeit einhergehen.
Geplant ist die Errichtung eines V-geschossigen Wohngebäudes mit einer Tiefgarage auf dem ehemaligen Tankstellengrundstück.
Die Überarbeitung des Staffelgeschosses hat ergeben, dass es entsprechend der Festsetzung der zur Beurteilung anzuwendenden Bauordnung von 1995 ein Vollgeschoss ist.
Ebenso ergibt sich aus der Berücksichtigung der befestigten Flächen(Terrassen) in der vorliegenden Baugenehmigungsplanung eine Erhöhung der GRZ I von 0,57 im Vorbescheid auf 0,66. Aufgrund der notwendigen Vergrößerung des Kellergeschosses wird sowohl die Baugrenze teilweise als auch die festgesetzte GRZ II um 0,07 überschritten. Seite 2
Zusätzlich wird die Baugrenze durch untergeordnete Balkone überschritten.
Begründung:
Die geplante Wohnnutzung ist im ausgewiesenen Mischgebiet zulässig.
Das Gebäude nimmt die an der Fleher Straße vorhandenen Höhen und Rücksprünge auf, so dass das oberste Geschoss wie ein Staffelgeschoss wirkt. An der Fleher Str. 23-25 wurde wegen der ebenfalls besonderen Grundstückssituation das Staffelgeschoss als 5. Vollgeschoss genehmigt.
Im Verlauf der Genehmigungsplanung hat sich herausgestellt, dass die im Vorbescheid vorgesehenen Flächen der Tiefgarage nicht für die vorgesehenen Kfz-und Fahrradabstellplätze ausreichen und dass die Privatgärten zusätzlich mit Terrassen ergänzt werden sollen, was geringfügige Überschreitungen der GRZ I und II zur Folge hat.
Die beantragten Befreiungen sind städtebaulich vertretbar. Sie dienen auch der Umsetzung einer modernen und zeitgemäßen Tiefgarage, auf der in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt eine Substratschicht von mindestens 80 cm zur Begrünung und von mindestens 1,20 m für Baumstandorte aufgebracht werden.
Die Balkone sind als untergeordnete Teile des Gebäudes privilegiert, eine Überschreitung der Baugrenze ist daher ausnahmsweise zulässig und aufgrund der Geringfügigkeit vertretbar.
Nachrichtlich:
Das Vorhaben erfordert den Nachweis von 10 Kfz-Stellplätzen sowie 42 Fahrradabstellplätzen. In der Tiefgarage sind 11 Kfz-Stellplätze und 42 Fahrradabstellplätze vorgesehen. Weitere satzungsgeschützte Bäume werden durch das Vorhaben nicht berührt. Für den Ahorn an der Grundstücksgrenze Fleherstr. 27 wurde bereits eine Fällgenehmigung erteilt.
Anlagen:
Katasterauszug Luftbild Lageplan Grundriss Kellergeschoss Grundriss Erdgeschoss Schnitt A-A Schnitt D-D Straßenansicht von Sternwartstraße Straßenansicht von Fleher Straße Außenanlagen Plan Vorlage BV3/017/2019
Straßenansicht von Sternwartstraße als Text anzeigen
Title: 00387845.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00387845.pdf
Published Time: Fri, 18 Sep 2020 08:35:43 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Straßenansicht von Fleher Straße als Text anzeigen
Title: 00387846.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00387846.pdf
Published Time: Fri, 18 Sep 2020 08:36:04 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Außenanlagen Plan als Text anzeigen
Title: 00387847.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00387847.pdf
Published Time: Fri, 18 Sep 2020 08:36:22 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Vorlage BV3/017/2019 als Text anzeigen
Title: 00387915.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00387915.pdf
Published Time: Mon, 21 Sep 2020 04:49:21 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV3/017/2019
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Fleher Straße 35; Bauvoranfrage für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit
Staffelgeschoss und Tiefgarage
Fachbereich :
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 3 17.09.2019 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Befreiung von einer Festsetzung des
Bebauungsplans Nr.: 5374/65.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Fleher Straße 35 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplans Nr.: 5374/65, dieser setzt für das Grundstück u.a. ein Mischgebiet
und die I -Geschossigkeit fest.
Geplant ist die Errichtung eines straßenbegleitenden IV -geschossigen Wohngebäudes
mit einem zusätzlichen Nichtvollgeschoss und einer Tiefgarage.
Die festgesetzte I -geschossige Bebauung wird um drei Geschosse überschritten , dies
erfordert eine Befreiung.
Begründung:
Die geplante Nutzung ist im hier ausgewiesenen Mischgebiet zulässig.
Die I -geschossige Bebauung des B -Plans ist lediglich im beplanten
Grundstücksbereich festgesetzt, im weiteren Grundstücksverlauf sowie an den
angrenzenden Grundstücken sind bis zu IV -geschossige Gebäude zulässig.
Der Sinn der Festsetzung diente der vor herigen Tankstellennutzung, diese wurde
aufgegeben und wird nicht mehr weiter verfolgt. Seite 2
Das Vorhaben entspricht mit der geplanten IV -Geschossigkeit den bestehenden
Wohngebäuden in der unmittelbaren Umgebung.
Des Weiteren erfolgt durch das Wohngebäude ein e Schließung des Blockrandes.
Nachrichtlich:
Der erforderliche Stellplatznachweis erfolgt im Genehmigungsverfahren. Für die
Durchführung des Vorhabens ist die Fällung eines Ahornbaumes erforderlich, die
Genehmigung wurde bereits erteilt.
Anlagen:
Katasterauszug
Luftbild
Lageplan
B-Plan
Ansichten
Schnitt
Perspektiven