Beschlussvorlage Aktenzeichen BV5/094/2026

Öffentliche Beleuchtung – Erneuerung gasbetriebene Beleuchtung (Standsicherheitsmaßnahmen 2026) in Stockum

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Friedrich-von-Spee-Straße 38 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 1Dokument 16. Juli 2026veröffentlicht

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Beschluss & Empfehlung

  • Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Erneuerung der historischen Leuchtenmodelle durch
  • hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf im September 2023 beschlossen (RAT/341/2023),
  • beschlossen wurde (OVA/179/2023). Es erfolgt somit kein breiter Rückbau der Gaslichtpunkte

Öffentliche Beleuchtung - Erneuerung gasbetriebene Beleuchtung (Standsicherheitsmaßnahmen 2026) in Stockum Fachbereich: 66 - Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 515.09.2026Entscheidung Beschlussdarstellung:

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BV5/094/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Öffentliche Beleuchtung - Erneuerung gasbetriebene Beleuchtung (Standsicherheitsmaßnahmen 2026) in Stockum Fachbereich: 66 - Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 515.09.2026Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Erneuerung der historischen Leuchtenmodelle durch moderne strombetriebene Leuchten auf Grund von Standsicherheitsmaßnahmen 2026 in Stockum gemäß Straßenliste. Die Bezirksvertretung 5 wird über die Umrüstung der historischen Leuchtenmodelle von der Betriebsart Gas auf die Betriebsart Strom (unter Beibehaltung der äußeren Leuchtenform) auf Grund von Standsicherheitsmaßnahmen informiert. Sachdarstellung: Die großflächige Umrüstung der gasbetriebenen Leuchten auf energieeffizienten Strombetrieb hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf im September 2023 beschlossen (RAT/341/2023), Ausnahme bilden die Gaslichtpunkte im Hofgarten. Vorgesehen ist der weitest gehende Erhalt der äußeren Hülle für etwa 11.840 Gasleuchten von (zum Zeitpunkt der Beschlussfassung) etwa 13.600 Gaslichtpunkten. Dies ist im Rahmen der Leitlinien zur Fortschreibung des Masterplans „Energieeffiziente und historische Straßenbeleuchtung" ebenfalls vom Düsseldorfer Stadtrat im Dezember 2023 beschlossen wurde (OVA/179/2023). Es erfolgt somit kein breiter Rückbau der Gaslichtpunkte und deren Ersatz durch strombetriebene moderne Leuchtenmodelle, sondern ein großflächiger Erhalt der äußeren Form der historischen Leuchtenmodelle im Stadtbild. Dennoch gibt es Straßen, in denen keine auf Strom umgerüsteten historischen Modelle neu eingebaut werden können (vgl. Mengengerüst oben gem. Leitlinien OVA/179/2023). Diese Straßen werden, ebenfalls gem. OVA/179/2023, der zuständigen Bezirksvertretung zur Beschlussfassung vorgelegt. Gründe hierfür sind unter anderem erhöhte lichttechnische Anforderungen, eine entsprechende städtebauliche Ensemblewirkung sowie die Tatsache, dass altersbedingt nicht alle heute vor Ort im Betrieb befindlichen Leuchtenteile für die Wiederaufbereitung und damit Wiederverwendung als neue Stromleuchte geeignet sind. Bauprogramm Umrüstung vor dem Hintergrund der Marktraumumstellung Das erforderliche Bauprogramm zur Umrüstung der Betriebsart Gas auf Strom richtet sich an die Sektionen der Marktraumumstellung (MRU) aus. Diese Sektionen der geben den zeitlichen und räumlichen Rahmen vor. Die Aufteilung der Sektionen ist nicht von der Landeshauptstadt Düsseldorf zu beeinflussen. Anlass der vorliegenden Arbeiten Darüber hinaus sind für den Betrieb der Öffentlichen Beleuchtungsanlagen weiterhin regelmäßige Sicherheitsprüfungen an den Gasverbrauchsgeräten durchzuführen (Prüfung der Standsicherheit, Prüfung der Gasdichtigkeit etc.). Sind diese Ergebnisse negativ (keine Standsicherheit mehr gegeben oder Gasundichtigkeit festgestellt), ist ein sicherheitsrelevantes Handeln, unabhängig vom oben beschriebenen Bauprogramm Marktraumumstellung erforderlich. Diese Prüfergebnisse liegen für den Zuständigkeitsbereich der Bezirksvertretung 5 für den Stadtteil Stockum vor. Daraus ergibt sich für 41 Lichtpunkte ein direkter sicherheitsrelevanter Handlungsbedarf zur zwingend notwendigen Erneuerung. Wenn in einer Straße oder einem sinnhaften Straßenabschnitt eine Häufung von negativen Standsicherheitsprüfungen auftreten, werden diese Straßen oder diese sinnhaften Abschnitte in einem Stück erneuert und umgerüstet, wodurch sich die Anzahl in Stockum von 41 auf 52 erhöht. Dadurch können Kapazitäten gebündelt und die Bautätigkeiten vor Ort komprimiert durchgeführt werden. Sollte die Erneuerung nicht unter Erhalt der äußeren Form erfolgen, werden diese Straßen oder Straßenabschnitte gemäß erwähntem Ratsbeschluss OVA/179/2023 der zuständigen Bezirksvertretung zur Beschlussfassung wie hier im Rahmen dieser Vorlage vorgelegt. Im vorliegenden Fall betrifft dies 14 Standorte (siehe Liste unten). Beteiligung im Rahmen der Planung Für die erforderlichen und zur Beschlussfassung vorgelegten Arbeiten an der historischen Öffentlichen Beleuchtung besteht eine denkmalrechtliche Erlaubnispflicht gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz. Die erforderliche Zustimmung wurde erteilt. Finanzierung Die Finanzierung erfolgt aus den im Haushalt eingestellten Mitteln für die öffentliche Beleuchtung. Anliegerbeiträge Mit Änderung des Kommunalabgabengesetzes NRW vom 05.03.2024 gilt, dass für Straßenausbaumaßnahmen, die von dem zuständigen Organ ab dem 1. Januar 2024 beschlossen werden oder die in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 stehen, keine Beiträge erhoben werden dürfen (Erhebungsverbot). Die durch das Erhebungsverbot von Straßenausbaubeiträgen entstehenden Einnahmeausfälle für die Gemeinde werden auf Antrag der Gemeinde bei der NRW-Bank nach Maßgabe der Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung Nordrhein-Westfalen durch das Land NRW erstattet. Für die Erneuerungsmaßnahmen „Öffentliche Beleuchtung" werden entsprechende Erstattungsanträge gestellt. Seite 2 Straßenliste Beschlussfassung Ersatz durch moderne Straßenleuchte im Zuständigkeitsbereich BV 5 für den Stadtteil Stockum auf Grund negativer Standsicherheitsprüfungen 2026 Insgesamt betroffen: 52 Standorte In folgenden Straßen werden die historischen Modelle durch moderne strombetriebene Straßenleuchten ersetzt: 1 Farnweg 4 Stück 2 Hülsestraße 6 Stück 3 Mörikestraße (hier nur Stichweg Haus Nr. 39 bis Nr. 454 Stück Straßenliste zur Information Umbau historische Leuchte auf Strombetrieb im Zuständigkeitsbereich BV 5 für den Stadtteil Stockum auf Grund negativer Standsicherheitsprüfungen 2026 Insgesamt betroffen: 52 Standorte In den nachfolgenden Straßen wird bei Einzelstandorten oder sinnhaften Straßenabschnitten die historische Leuchtenform erhalten, und auf LED-Technik umgerüstet: 1 Beckbuschstraße 3 Stück 2 Claudiusstraße 2 Stück 3 Eichendorffstraße 1 Stück 4 Ganghoferstraße 3 Stück 5 Gerstäckerstraße 1 Stück 6 Gottfried-Keller-Straße1 Stück 7 Heymstraße 2 Stück 8 Klapheckstraße 3 Stück 9 Mörikestraße 14 Stück 10Novalisstraße 6 Stück 11Rilkestraße 2 Stück Seite 3

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/094/2026