Beschlussvorlage Aktenzeichen APS/050/2022

Perspektiven der Stadtteilzentren im Stadtbezirk 10

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Carlo-Schmid-Straße 1 · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 2Dokumente 21. April 2022veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

BV Die Bezirksvertretung 10 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung gemäß I. und II. a) oder b).

AWIR Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, internationale und regionale Zusammenarbeit wird hiermit gem. § 12 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung gemäß I. und II. a) oder b).

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Der Stadtbezirk 10 verfügt über zwei zentrale Versorgungsbereiche: das große Stadtteilzentrum Garath Mitte und das kleine Stadtteilzentrum Hellerhof. In letzter Zeit haben sich Veränderungen in der Nahversorgungsausstattung im Stadtbezirk 10 ergeben, die eine Begutachtung der zukünftigen Entwicklungspotenziale erforderlich machen. Das Stadtplanungsamt hat daher eine gutachterliche Stellungnahme zu den Perspektiven der Nahversorgung im Stadtbezirk 10 beauftragt, dessen Ergebnisse nun vorliegen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 21. April 2022. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Title: 00449889.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00449889.pdf Published Time: Fri, 10 Jun 2022 07:46:17 GMT Number of Pages: 6 Markdown Content: APS/050/2022 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Perspektiven der Stadtteilzentren im Stadtbezirk 10 Fachbereich: 61 - Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 10 31.05.2022 Anhörung Ausschuss für Wirtschaftsförderung, internationale und regionale Zusammenarbeit 16.08.2022 Vorberatung Ordnungs - und Verkehrsausschuss 01.06.2022 Vorberatung Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 09.06.2022 Entscheidung Seite 2 Sitzung des APS am 08.06.2022 Vorlage Nr. APS/050/2022 Perspektiven der Stadtteilzentren im Stadtbezirk 10 Hier: Vorstellung der Ergebnisse des Nahversorgungsgutachtens und Abstimmung des weiteren Vorgehens Seite 3 Beschlussdarstellung BV Die Bezirksvertretung 10 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung gemäß I. und II. a) oder b). AWIR Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, internationale und regionale Zusammenarbeit wird hiermit gem. § 12 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung gemäß I. und II. a) oder b). OVA Der Ordnungs - und Verkehrsausschuss wird hiermit gem. § 12 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung gemäß I. und II. a) oder b). APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, für Garath Mitte auf Grundlage der Ergebnisse der „Gutachterlichen Stellungnahme zu den Perspektiven der Nahversorgung im Stadtbezirk 10“ geeignete Flächen für die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters zu suchen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die Ergebnisse in der zweiten Jahreshälfte 2022 den Gremien vorzustellen. II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung für den Stadtteil Hellerhof alternativ entweder a) eine Verbesserung des bereits vorhandenen Mobilitätsangebotes auf der Fläche der P&R -Anlage in Hellerhof zu initiieren. Grundlage hierfür sollen die seitens des Amtes für Verkehrsmanagement geäußerten Überlegungen (300 P&R - und 300 B&R - Stellplätze, Fahrradbügel, Fahrradboxen, Mobilitätsstation, Aufwertung der S-Bahn - Unterführung) sein oder b) mit dem direkt an die P&R -Anlage angrenzenden Eigentümer Sondierungsgespräche zu führen und anschließend eine Methodik zu entwickeln, wie das Zentrum Hellerhof unter Einbeziehung der Öffentlichkeit städtebaulich weiterentwickelt werden kann. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die Ergebnisse in der zweiten Jahreshälfte 2022 den Gremien vorzustellen. Seite 4 Sachdarstellung: Der Stadtbezirk 10 verfügt über zwei zentrale Versorgungsbereiche: das große Stadtteilzentrum Garath Mitte und das kleine Stadtteilzentrum Hellerhof. In letzter Zeit haben sich Veränderungen in der Nahversorgungsausstattung im Stadtbezirk 10 ergeben, die eine Begutachtung der zukünftigen Entwicklungspotenziale erforderlich machen. Das Stadtplanungsamt hat daher eine gutachterliche Stellungnahme zu den Perspektiven der Nahversorgung im Stadtbezirk 10 beauftragt, dessen Ergebnisse nun vorliegen. Ausgangslage: Das große Stadtteilzentrum Garath Mitte übernimmt die Nahversorgung für den kompletten Stadtteil Garath. Das Zentrum ist in weiten Teilen als Fußgängerzone ausgebaut und es gibt eine gute fußläufige Anbindung in die umgebenden Wohngebiete. Als Lebensmittelanbieter sind ausschließlich Discounter vor Ort, so dass die Ansiedlung eines Supermarktes als Lebensmittelvollsortimenter wünschenswert wäre, um die Angebotsvielfalt in Garath zu vergrößern. In der Vergangenheit gab es bereits Interesse sowohl einen Lebensmittelsupermarkt als auch einen weiteren Lebensmitteldiscounter anzusiedeln. Aufgrund von fehlender bzw. kompliziert umzusetzender Flächenverfügbarkeit hat bisher keine weitere Planung stattgefunden. Insgesamt ist das Ziel zu verfolgen, dass die Attraktivität des Zentrums Garath Mitte durch andere Entwicklungen nicht beeinträchtigt wird. Das kleine Stadtteilzentrum Hellerhof dient als Versorgungsschwerpunkt für den gesamten Stadtteil Hellerhof. Es ist verkehrsgünstig am gleichnamigen S-Bahn - Haltepunkt und einer P&R -Anlage gelegen. Die Lebensmittelversorgung wird von einem Lebensmitteldiscounter und einem Biosupermarkt übernommen. Bis zur Schließung im Mai 2020 gab es in Hellerhof einen Lebensmittelsupermarkt. Dieser Leerstand und die damit verbundene Angebotslücke wurde mit der Eröffnung des Biosupermarktes im Februar 2022 behoben. Zudem gab es Anfragen von Investoren, die mit einer weiteren städtebaulichen Entwicklung am Standort in Hellerhof verbunden wären. Die vorliegende „Gutachterliche Stellungnahme zu den Perspektiven der Nahversorgung im Stadtbezirk 10“ soll daher im Vorfeld der weiteren Konkretisierung von Planungen wesentliche Eckdaten zusammenstellen, die eine Einordnung und Bewertung von Einzelhandelsvorhaben vor dem Hintergrund der nahversorgungsbezogenen Entwicklungsperspektiven beider Stadtteile und der dort befindlichen Einzelhandelslagen ermöglichen. Ergebnisse des Gutachtens: Das nahversorgungsrelevante Kaufkraftpotenzial in Hellerhof ist trotz vergleichsweise hoher individueller Kaufkraft, aber niedrigerer Einwohnerzahl, deutlich geringer als in Garath und es besteht bereits aktuell eine hohe Zentralität (Umsatz - /Kaufkraftrelation – auch Kaufkraftbindung genannt) im Bereich der Nahversorgung. Weitere Ansiedlungen von Magnetbetrieben mit den Kernsortimenten Nahrungs - & Genussmittel und Drogeriewaren werden in Hellerhof daher nicht empfohlen. Die Ansiedlung eines größeren Vollsortimenters ist vielmehr prioritär im Garather Zentrum zu verfolgen. Seite 5 Bei Ausschöpfung der in Garath vorhandenen Kaufkraftpotenziale besteht das rechnerische Potenzial für die Ansiedlung eines Supermarkts mit 1.900 m² bis 2.000 m² Verkaufsfläche. Dahingegen hätte eine Ansiedlung eines Vollsortimenters in Hellerhof stärkere Kaufkraftabflüsse aus Garath zur Folge. Ein Angebotsausbau in Hellerhof würde also zu Lasten von Garath erfolgen. Des Weiteren wird bestätigt, dass in Garath die Schwierigkeit besteht, eine ausreichend große zusammenhängende Fläche für die Ansiedlung eines Supermarkts zu erschließen. Dagegen bestehen in Hellerhof untergenutzte Flächen im Zentrum, die sich für eine Ansiedlung grundsätzlich eignen würden. Es wird daher vorgeschlagen, ggf. in Hellerhof andere zentrale Angebotsergänzungen anstelle eines Supermarktes anzusiedeln, die aufgrund der Flächenproblematik in Garath dort nicht angesiedelt werden können. Weiteres Vorgehen Garath: Basierend auf den Ergebnissen des Gutachtens wird verwaltungsseitig daher vorgeschlagen, im Zentrum Garath geeignete Flächenpotenziale zur Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters zu untersuchen. Weiteres Vorgehen Hellerhof: Das Zentrum von Hellerhof ist aktuell von einem Biosupermarkt, einem kleinen Versorgungszentrum mit Discounter und ergänzenden Angeboten sowie einer P&R - Anlage mit ca. 160 PKW -Stellplätzen, die sich im städtischen Eigentum befindet, geprägt. Darüber hinaus wird die P&R -Anlage von einer Wasserstoff -Fernleitung sowie weiteren Ferngasleitungen gequert. Die Wasserstoff -Fernleitung darf nicht überbaut werden, sie müsste ggf. aufwändig umgelegt werden. Mit der vorübergehenden Schließung des Lebensmittelsupermarktes an der Carlo -Schmid - Straße 1 rückte die Aufwertung und Entwicklung des Zentrums Hellerhof in den Fokus der Politik, der Bürgerschaft und der Verwaltung. Daraus wurden folgende politische Impulse formuliert:  Entwicklung eines ökologischen und CO2 -neutralen Einkaufszentrums als ein zukunftsfähiges Prestigeobjekt für die Landeshauptstadt Düsseldorf sowie Investoren  Etablierung weiterer anderweitiger Nutzungen wie zum Beispiel Arztpraxen, Fitness - oder Gastronomieangebote  Schaffung einer hohen Aufenthaltsqualität im Außenbereich sowie in unmittelbarer Nähe des Versorgungszentrums  Bau von Seniorenwohnungen in Form von kleineren, altengerechten und barrierefreien Wohnungen  Aufwertung und Weiterentwicklung des vorhandenen Mobilitätsangebotes Zu dem letzten Punkt wurden seitens der Fachverwaltung im Rahmen der aktiven Verkehrswende sowie zugunsten des Umweltverbundes erste Überlegungen bezüglich einer Ausweitung der vorhandenen P&R -Anlage auf mindestens 300 PKW - sowie circa 300 Bike&Ride -Stellplätzen inklusive einer Errichtung von Fahrradbügeln und Fahrradboxen angedacht. Die Überlegungen resultieren aus der hohen Auslastung der vorhandenen P+R -Anlagen (gem. VRR -Erhebung 2017 zeitweise über 90%) und der im Rahmen der Erarbeitung des Mobilitätsplans D für den P+R -Ausbau formulierten Planungsgrundsätze. So sollen P+R -Anlagen möglichst an Seite 6 leistungsfähigen Schienenstrecken und in Stadtrandlage oder im Umland geschaffen und qualitativ und quantitativ ausgebaut werden, um wohnortnah einen möglichst großen Teil der Pendlerstrecken innerhalb Düsseldorfs auf den ÖPNV zu verlagern. Bestenfalls erfolgt auch der Zubringerverkehr zum ÖPNV schon innerhalb des Umweltverbunds, weswegen auch dem Ausbau von B+R zentrale Bedeutung zukommt. Als Erweiterung der Park&Ride -Idee ist zudem eine Mobilitätsstation sowie eine Aufwertung der S-Bahn -Unterführung anvisiert. Die hierfür erforderlichen Flächenansprüche stehen aber im Gegensatz zu den anderen durch die Politik formulierten Wünschen. Durch die Ansiedlung des neuen Biosupermarktes in der Carlo -Schmid -Straße 1 ist die Sicherung der Nahversorgung bereits gut gelöst worden. Der Zugang zu einer Vielzahl von lokalen Mobilitätsangeboten sowie kurze Zugangswege zur S-Bahn - Station „Hellerhof“ stärken zugleich die Kaufkraftbindung und somit den in unmittelbarer Nähe angesiedelten Einzelhandel. Durch die zusätzlichen P&R - sowie B&R -Angebote wird das Zentrum ebenfalls gestärkt. Diese formulierten Alternativüberlegungen sind bereits auf Grundlage des derzeitigen Planungsrechtes zulässig. Entscheidungserfordernis : Die Realisierung beider Planungsalternativen würde auf Grund der begrenzten Flächenverfügbarkeit im Zentrum von Hellerhof zu einer baulichen Dichte mit entsprechend großformatigen Gebäudetypologien führen. Diese Dichte würde im Kontext zur vorhandenen eher kleinmaßstäblichen Bebauung eine städtebauliche Dominante darstellen. Sollte der Schwerpunkt eher auf der Nutzungsergänzung der vielfältigen Wünsche aus dem politischen Raum liegen und die städtebauliche Maßstäblichkeit gewahrt werden, müssen die aus Sicht der Mobilitätsentwicklung erforderlichen P+R - Angebote in deutlich reduzierter Form angeboten werden. Im Falle einer Entscheidung für die letztgenannte Variante (neue multifunktionale Zentrenentwicklung) wird vorgeschlagen, zur weiteren Ausarbeitung einen qualitätssichernden Planungsprozess zu initiieren, der unter Einbeziehung der direkt angrenzenden Eigentümer sowie der Bürgerschaft die städtebaulichen Gegebenheiten, die bauliche Entwicklung des Quartiers, die Neuordnung der vorhandenen P&R -Anlage sowie die Stärkung des Einzelhandels mit ergänzenden Nutzungen aufnimmt und zu einem neuen städtebaulichen Projekt entwickelt. Dies wird auch eine neue Bauleitplanung erfordern und daher erst mittelfristig realisiert werden können. Anlagen: 1. Gutachterliche Stellungnahme Nahversorgung Stadtbezirk 10
1. Gutachterliche Stellungnahme Nahversorgung Stadtbezirk 10 als Text anzeigen
Title: 02_APS-050-2022_Anlage_Gutachterliche Stellungnahnme_Nahversorgung_Stadtbezirk 10.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00449895.pdf Published Time: Tue, 17 May 2022 12:59:05 GMT Number of Pages: 32 Markdown Content: # Landeshauptstadt Düsseldorf # Gutachterliche Stellungnahme zu den Perspektiven der Nahversorgung im Stadtbezirk 10 Dipl.-Volksw. Angelina Sobotta Cand. M. Sc. Paul Tenbergen B. Sc. # Köln, April 2022 (Stand: 11.04.2022) Geschäftsführende Gesellschafter:innen: Dipl.-Geogr. Ursula Mölders Stadt- und Regionalplanerin SRL Dipl.-Ing. Dominik Geyer Stadtplaner AK NW, Bauassessor Stadt- und Regionalplaner SRL Gesellschafter/Seniorpartner: Dr. Paul G. Jansen Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH Neumarkt 49 50667 Köln Fon 0221 94072-0 Fax 0221 94072-18 [email protected] www.stadtplanung-dr-jansen.de Landeshauptstadt Düsseldorf – Perspektiven der Nahversorgung im Stadtbezirk 10 # Inhaltsverzeichnis 1 Aufgabenstellung und Vorgehen 12 Untersuchungsrelevante Rahmenbedingungen im Stadtbezirk 10 2 Lage und Erreichbarkeit 22.1 Bevölkerungsstruktur 42.2 Vorgaben durch den Rahmenplan Einzelhandel 52.3 Wettbewerbssituation 82.4 # 3 Marktentwicklungen im nahversorgungsrelevanten Einzelhandel 11 Marktstruktur und Entwicklungen bei Lebensmittel-SB-Betrieben 11 3.1 Marktstruktur Drogeriemärkte 13 3.2 # 4 Einzelhandelsausstattung in den beiden zentralen Versorgungsbereichen 15 Gesamtausstattung im Stadtbezirk 10 15 4.1 Angebotssituation im C-Zentrum Garath-Mitte 16 4.2 Angebotssituation im D-Zentrum Hellerhof 18 4.3 Nahversorgungsqualität 20 4.4 # 5 Perspektiven der Nahversorgung in den beiden Zentren 22 Aktuelle nahversorgungsrelevante Kaufkraft 22 5.1 Umsatzeinschätzung und Marktbedeutung der vorhandenen 5.2 Lebensmittel-SB-Betriebe 23 Ansiedlungschancen für Lebensmittel-SB-Betriebe 25 5.3 5.3.1 Fazit der Bestandsanalyse 25 5.3.2 Marktchancen für einen Supermarkt im C-Zentrum Garath 25 # 6 Fazit und Ausblick 27 Wir verwenden in dem nachfolgenden Text eine gendersensible Sprache. Sollten keine genderneutralen For-mulierungen verwendet werden können, nutzen wir den Gender-Doppelpunkt. Falls aus Versehen eine ge-schlechtsspezifische Formulierung in diesem Dokument verwendet sein sollte, bitten wir um Nachsicht. Selbst-verständlich sind für uns alle Geschlechter, männlich, weiblich und divers gleichzeitig, gleichgestellt und chan-cengleich angesprochen. Dieses Gutachten unterliegt dem Urheberrecht. Vervielfältigungen, Weitergabe oder Veröffentlichung des Gutachtens in Teilen oder als Ganzes sind nur nach vorheriger Genehmigung und unter Angabe der Quelle erlaubt, soweit mit den Auftraggebenden nichts anderes vereinbart ist. Alle Fotografien, Pläne und Skizzen, die nicht gesondert gekennzeichnet sind: © Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH Landeshauptstadt Düsseldorf – Perspektiven der Nahversorgung im Stadtbezirk 10 1 # 1 Aufgabenstellung und Vorgehen Der Stadtbezirk 10 der Landeshauptstadt Düsseldorf umfasst die Stadtteile Garath und Hellerhof, die im Südosten des Stadtgebiets liegen. Im Norden und Nordwesten schließen sich weitere Düsseldorfer Stadtteile an, im Osten und im Süden – getrennt durch Wald und Grünflächen – die Städte Hilden und Langenfeld. Im Südwesten grenzt der Sied-lungsbereich der Stadt Monheim an, im Westen die Urdenbacher Kämpe. Die Einzelhandelsstandorte in den beiden Stadttei-len Garath und Hellerhof sind daher den Wettbe-werbsbezügen umliegender Einzelhandelsstandorte ausgesetzt, beeinflussen sich aber auch gegenseitig. Nach Einschätzung der Stadtverwaltung Düsseldorf haben diese Entwicklungen dazu geführt, dass ei-nerseits die planerisch vorgesehenen Standorte an Bedeutung verlieren und an Standorten außerhalb Düsseldorfs Angebotsergänzungen verfolgt werden. Die vorliegende gutachterliche Stellungnahme soll daher im Vorfeld der weiteren Konkretisierung von Planungen wesentliche Eckdaten zusammenstellen, die eine Einordnung und Bewertung von Vorhaben vor dem Hintergrund der nahversorgungsbezoge-nen Entwicklungsperspektiven beider Stadtteile und der dort befindlichen Einzelhandelslagen ermögli-chen. Dies umfasst folgende auf den Stadtbezirk 10 bzw. die beiden Stadtteile Garath und Hellerhof gerichtete Arbeitsschritte: ƒ Bewertung der aktuellen Ausstattung mit Be-triebstypen und Verkaufsfläche ƒ Ermittlung der nahversorgungsrelevanten Kaufkraftpotenziale und Darstellung der Kauf-kraftströme ƒ Aufzeigen von Perspektiven und Entwicklungs-potenzialen ƒ Zusammenstellung von Handlungsempfehlun-gen zur Stärkung der Nahversorgungsfunktion Die Bearbeitung basiert auf einer im Auftrag der Landeshauptstadt Düsseldorf durch das Büro Stadt + Handel im September 2020 durchgeführten Ein-zelhandelserhebung in den Stadtbezirken 9 und 10. Sämtliche verwendeten Daten wurden überprüft und ggf. aktualisiert. Für die Umsatz- und Kaufkraft-berechnungen wurden Bevölkerungsdaten der Lan-deshauptstadt Düsseldorf, Kaufkraftdaten von MB Micromarketing sowie büroeigene Daten verwen-det. Die Erfassung der Komplementärnutzungen und Leerstände erfolgte auf der Grundlage einer eigenen Systematik. Landeshauptstadt Düsseldorf – Perspektiven der Nahversorgung im Stadtbezirk 10 2 # 2 Untersuchungsrelevante Rahmenbedingungen im Stadtbezirk 10 Das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Düsseldorf gliedert sich in zehn Stadtbezirke, die sich wiederum in Stadtteile gliedern. Der am südöstlichen Stadt-rand gelegene Stadtbezirk 10 teilt sich dabei auf in den nördlichen Stadtteil Garath und den südlichen Stadtteil Hellerhof. Nördlich und westlich schließen sich die dem Stadtbezirk 9 zugeordneten Stadtteile Benrath und Urdenbach an. Nordöstlich grenzt die Stadt Hilden an, südöstlich die Stadt Langenfeld und südlich die Stadt Monheim am Rhein. Lage und Erreichbarkeit 2.1 Großräumig ist der Stadtbezirk 10 gut in das regio-nale Netz des motorisierten Individualverkehrs (nachfolgend abgekürzt als MIV) eingebunden. Der Stadtteil Garath wird dabei durch drei, der Stadtteil Hellerhof durch zwei wichtige Verkehrsachsen durchschnitten, die von Norden nach Süden verlau-fen. Die regional und überregional wichtigste MIV-Anbindung ist dabei die Bundesautobahn A 59. Über den Autobahnanschluss Garath, der ca. 1 km nörd-lich des Stadtteilkerns liegt, kann innerhalb weniger Fahrminuten eine Verbindung zur Bundesautobahn A 46 im Norden sowie südlich in die Städte Langen-feld, Monheim am Rhein und Leverkusen hergestellt werden. Der Autobahnanschluss Garath wird über die parallel zur A 59 verlaufende vierspurige Frank-furter Straße erschlossen. Die Frankfurter Straße führt im weiteren Verlauf in das nördliche Düssel-dorfer Stadtgebiet und verbindet innerhalb des Stadtbezirks 10 die Stadtteile Garath und Hellerhof. Für Garath ist darüber hinaus die Koblenzer Straße von hoher Bedeutung, die von der Frankfurter Stra-ße abzweigend direkt in den Benrather Siedlungs-kern und die dort befindliche Einzelhandelslage leitet. Die Anbindung an die umliegenden Städte ist unter-schiedlich stark ausgebaut. Die städtebauliche Zäsur im Westen ist durch den Verlauf des Rheins und dessen Auengebiet Urdenbacher Kämpe vorgege-ben. Die nächste Möglichkeit zur Überquerung des Rheins befindet sich nördlich auf dem Düsseldorfer Stadtgebiet mit der Autobahnbrücke der A 46. Im südlichen Verlauf kann über die A 59 die Autobahn-brücke der A 1 in Leverkusen erreicht werden. Ne-ben dem Auengebiet im Westen schließt sich auch im Osten mit dem Garather Forst eine naturräumli-che Abgrenzung an, zumal sich der Forst auch auf das Hildener Stadtgebiet ausdehnt. Durch diese forst- und landwirtschaftlich genutzte Fläche ver-läuft keine höherqualifizierte Wegeverbindung. Das Stadtgebiet Hilden kann aus den beiden Stadtteilen nur im Norden über Benrath erreicht werden oder im Süden über die Stadt Langenfeld. Auch das Sied-lungsgebiet der Stadt Langenfeld ist vom Stadtbe-zirk 10 durch landwirtschaftliche Nutzfläche ge-trennt. Nur die Stadt Monheim am Rhein schließt mit ihrem Stadtteil Baumberg direkt an das Sied-lungsgebiet des Stadtteils Hellerhof an. Landeshauptstadt Düsseldorf – Perspektiven der Nahversorgung im Stadtbezirk 10 3 Abbildung 1: Lage des Stadtbezirks 10 > Quelle: Kartengrundlage: openstreetmap.org; Darstellung: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 2022 Für die regionale ÖPNV-Erreichbarkeit der beiden Stadtteile des Stadtbezirks 10 ist insbesondere die Einbindung in die S-Bahn-Trasse von Bedeutung; dies sichert ebenfalls die gute bis sehr gute Erreich-barkeit. Jeweils im Zentrum jedes Stadtteils befin-det sich ein eigener Haltepunkt, der durch die fol-genden Linien angefahren wird: ƒ Vom Bahnhof Garath und Hellerhof verkehren jeweils im Abstand von 20 Minuten die Linien S 6 (Köln – Essen), S 11 (Langenfeld – Wupper-tal) und S 68 (Düsseldorf-Flughafen – Köln). Als wichtige Ziele im Stadtgebiet können Benrath und die Innenstadt erreicht werden sowie die Nachbarstädte Ratingen und Essen im Norden sowie Langenfeld und Köln im Südwesten. ƒ Das ÖPNV-Angebot wird in Garath durch drei Buslinien mit mehreren Haltepunkten ergänzt, u. a. haben diese alle den S-Bahnhof als ge-meinsamen Haltepunkt. Die Linien 778 und 779 bedienen mit hohen Taktungen Benrath, der Schnellbus 57 hält in der Regel alle 20 Mi-nuten auf dem Weg von Düsseldorf-Südpark nach Langenfeld in Garath. Ebenfalls in 20-minütigem Abstand verkehrt die Linie 789 zwi-schen Holthausen und Monheim am Rhein. ƒ In Hellerhof wird die S-Bahnanbindung durch den Busbetrieb der Linie 789 ergänzt, der wie beschrieben verkehrt. Auch der Schnellbus 57 fährt Hellerhof an, der Haltepunkt liegt nahe dem S-Bahnhof. Landeshauptstadt Düsseldorf – Perspektiven der Nahversorgung im Stadtbezirk 10 4 Bevölkerungsstruktur 2.2 Der Stadtbezirk 10 wird durch Wohnnutzung ge-prägt. Der Siedlungskörper wird dabei durch die Bauwerke der Verkehrsachsen gegliedert. Prägend für die Struktur sind hierbei der Bahndamm der S-Bahn-Trasse und die vierspurige Frankfurter Straße mit ihren Lärmschutzbauten. Zudem verläuft die Bundesautobahn auf einem Ständerbauwerk paral-lel zur Bahntrasse. Innerhalb des Stadtbezirks wer-den die beiden Stadtteile durch den Garather Müh-lenbach mit den umgebenden Auen und die Gärten des Garather Schlosses voneinander getrennt. Tabelle 1: Einwohner:innenentwicklung im Stadtbezirk 10 Stadtbezirk 10 Garath Hellerhof Jahr Einwohner 2010 = 100 % Absolut 2010 = 100 % Einwohner 2010 = 100 % > 2010 24.605 100 18.305 100 6.295 100 2011 24.615 100,1 18.380 100,4 6.235 99,0 2012 24.500 99,6 18.365 100,3 6.140 97,5 2013 24.540 99,7 18.470 100,9 6.070 96,4 2014 24.710 100,4 18.730 102,3 5.980 95,0 2015 24.980 101,5 19.070 104,2 5.915 93.9 2016 25.085 102,0 19.040 104,0 6.040 95,9 2017 25.110 102,1 19.145 104,6 5.970 94,8 2018 24.990 101,6 19.110 104,4 5.880 93,4 2019 24.880 101,2 19.045 104,0 5.840 92,8 2020 24.785 100,7 19.050 104,0 5.735 91,1 > Quelle: Landeshauptstadt Düsseldorf, Stand: 31.12.2020; Darstellung: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 2021 Nach Angaben der Landeshauptstadt Düsseldorf weist der Stadtbezirk 10 in der letzten Dekade nur einen geringfügigen Bevölkerungsanstieg von 0,7 % auf ca. 24.785 Einwohner:innen auf. Für den Stadtteil Garath, in dem Ende des Jahres 2020 rund 19.050 Einwohner:innen lebten, zeigt die Entwicklung der letzten zehn Jahre eine Bevölke-rungszunahme von etwa 4 % auf. Bei einer Fläche von 3,37 km² ergibt sich für Garath eine Bevölke-rungsdichte von ca. 5.650 Einwohner:innen/km². Im Stadtteil Hellerhof leben mit einer Zahl von rund 5.735 nicht nur deutlich weniger Einwohner:innen, die Bevölkerung hat zudem in den letzten zehn Jahren um rund 9 % abgenommen. Mit einer Fläche des Stadtteils von 1,94 km² ergibt sich auch eine deutlich geringere Bevölkerungsdichte als in Garath, die bei rund 2.960 Einwohner:innen/km² liegt. Die eigene Bevölkerungsprognose des Amts für Statistik und Wahlen der Landeshauptstadt Düssel-dorf erwartet für das Jahr 2025 eine leichte Zunah-me der Einwohner:innen im Stadtbezirk auf ca. 25.000. Dabei steigt die Anzahl der Einwoh-ner:innen in Garath um ca. 0,6 % und in Hellerhof um ca. 0,9 %. Bis zum Jahr 2030 erhöht sich die Wachstumsrate auf ca. 4,3 % in Bezug auf das Basis-jahr 2020 mit einer Zahl von ca. 25.700 Einwoh-ner:innen, dabei wird die Zuwachsrate mit rund 4,2 % in Garath doppelt so hoch liegen wie in Hel-lerhof (ca. 2,1 %). Die höhere Zuwachsrate in Garath geht einher mit der Umsetzung von Wohnbaupla-nungen. Die Entwicklung setzt sich ebenfalls für das Jahr 2035 fort. Hier wird in Bezug auf das Basisjahr 2020 eine Wachstumsrate von ca. 6,0 % für den Stadtbezirk prognostiziert. Darin enthalten ist die Wachstumsrate des Stadtteils Garath von ca. 6,8 % auf ca. 20.350 Einwohner:innen sowie der Anstieg auf ca. 5.920 Einwohner:innen im Stadtteil Heller-hof, was einem Wachstum von ca. 3,3 % zum Basis-jahr 2020 entspricht. So ergibt sich für das Jahr 2035 eine Bevölkerungszahl von ca. 26.270 Einwoh-ne:innen für den Stadtbezirk 10. Größere Gewerbeflächen sind in Garath und Heller-hof nicht ausgewiesen. Bekanntheit erreicht zumin-dest der Stadtteil Garath durch das Garather Schloss, das im Übergang der beiden Stadtteile liegt und an das sich der Garather Forst anschließt. Das Landeshauptstadt Düsseldorf – Perspektiven der Nahversorgung im Stadtbezirk 10 5 Schloss ist im privaten Besitz und beherbergt aktuell ein Cluster von vornehmlich IT-Dienstleistungs-betrieben. Der Schlosspark ist für die Öffentlichkeit zugänglich und erfüllt insbesondere für die ansässi-ge Bevölkerung mit seinem alten Baumbestand und seinen Spielplatzflächen eine Naherholungsfunkti-on. Vorgaben durch den Rahmenplan 2.3 Einzelhandel Am 7. Juli 2016 ist die Fortschreibung des Rahmen-plans Einzelhandel der Landeshauptstadt Düsseldorf beschlossen worden. Darin wurden die Ziele der Einzelhandelsentwicklung auf Basis einer Bestands-erhebung aller Einzelhandelsbetriebe im Jahr 2014 gegenüber dem Vorläuferkonzept – dem Rahmen-plan Einzelhandel aus dem Jahr 2007 – aktualisiert. Teil des politischen Beschlusses sind auch die abge-wogenen, im Rahmen der Beteiligung eingegange-nen Anregungen der politischen Beratung und Gremien, der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange sowie der Umlandgemeinden. Der Rahmenplan wird in die Abschnitte A bis D gegliedert. In Teil A findet sich eine Analyse der allgemeinen Entwicklungstendenzen des Einzelhan-dels und der spezifischen Situation in Düsseldorf in einer sowohl quantitativen als auch qualitativen Darstellung. Im Jahr 2014 wurden in Düsseldorf insgesamt 1.062.046 m² Verkaufsfläche in 5.494 Einzelhan-delsbetrieben (inkl. leerstehender Ladenlokale) erfasst. Die errechnete Einzelhandelszentralität von 121,3 weist auf eine überregionale Bedeutung Düs-seldorfs als Einkaufsstadt hin. Um diese Positionie-rung zu stabilisieren bzw. auszubauen, werden folgende übergeordnete Zielsetzungen formuliert: ƒ Stärkung der oberzentralen Funkti

Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen APS/050/2022