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APS/062/2021
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Plan Nr. 01/017 - Schwannstraße 3 und Kennedydamm 5 - Bericht der Verwaltung
zum Stand der Planung und Beschluss zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens
Fachbereich:
61 - Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 1 28.05.2021 Anhörung
Bezirksvertretung 1 28.05.2021 Anhörung
Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung
16.06.2021 Entscheidung
Seite 2
Sitzung des APS am 12.05.2021 Vorlage Nr. APS/062/2021
Plan Nr. 01/017 Bericht der Verwaltung zum
- Schwannstraße 3 und Kennedydamm 55 - Stand der Planung und
Beschluss zur Fortführung des
Bebauungsplanverfahrens
Seite 3
Vorlage Nr. APS/062/2021
Gebiet zwischen Kennedydamm, Roßstraße und Schwannstraße
Bericht der Verwaltung zum Stand Planung und Beschluss zur Fortführung des
Bebauungsplanverfahrens
Beschlussentwurf:
BV Die Bezirksvertretung 1 wird hiermit zum Stand des
Bebauungsplanverfahrens für das v.g. Gebiet Plan Nr. 01/017 -
Schwannstraße 3 und Kennedydamm 55 - angehört und empfiehlt dem
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der weiterentwickelten
Planung zuzustimmen und die Verwaltung mit der vorlagengemäßen
Weiterführung des Verfahrens zu beauftragen.
APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der
weiterentwickelten Planung zu und beauftragt die Verwaltung für das
Gebiet zwischen Kennedydamm, Roßstraße und Schwannstraße
- maßgebend ist der im Plan Nr. 01/017 dargestellte Geltungsbereich,
der Bestandteil dieses Beschlusses ist, -
das Bebauungsplanverfahren vorlagengemäß wei terzuführen.
Anlagen:
1. Beschlussbegründung
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Beschlussbegründung:
1 Anlass und Kontext
Das ca. 10.700 m² große Plangebiet liegt am nordöstlichen Ende des
Kennedydamms. Das nordrhein-westfälische Ministerium für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz wird Ende 2021 aus der Liegenschaft
Schwannstraße 3 ausziehen. Da aus mehreren Gründen eine Nachnutzung des
Bestandes nicht in Frage kommt, ist an dieser Stelle eine Büroneubebauung geplant.
Für das nördlich angrenzende Grundstück Kennedydamm 55 besteht von Seiten der
Eigentümer die Absicht einer städtebaulich und architektonisch hochwertigen
Neugestaltung der Eckbebauung Roßstraße / Kennedydamm.
Mit der Umsetzung der beiden Projekte bietet sich damit für Düsseldorf die
Möglichkeit, eine markante und der städtebaulichen Situation angepasste
Stadteingangssituation zu schaffen.
Die Entwicklung steht im direkten Zusammenhang mit der Gesamtentwicklung rund
um den Kennedydamm. Aufgrund einer Vielza hl neuer Projekte, wurde im November
2019 ein öffentlicher Workshop für das Gebiet westlich des Kennedydamms
durchgeführt. Für eine geordnete und nachhaltige Gesamtentwicklung des gesamten
Areals wurden Leitsätze zum Kennedydamm entwickelt. Aufgrund der räumlichen
Nähe ergeben sich bei dem vorliegenden Planverfahren ähnliche Frage- und
Problemstellungen, wie zum Beispiel das Thema Nutzungsmischung und öffentliche
Angebote zur Einbindung der neuen Hochhäuser in das Quartier, so dass die
relevanten Leitsätze zum Areal westlich des Kennedydamms bei der Bearbeitung mit
herangezogen werden.
Luftbild mit dem Plangebiet
2 Bisheriges Verfahren
Als Grundlage der angestrebten städtebaulichen Entwicklung wurden von den
Grundstückseigentümern in Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt Düsseldorf
für jedes der beiden geplanten Hochbauprojekte ein qualitätssicherndes Verfahren
durchgeführt.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat dazu den Auslobungstext zum
Projekt Gateway am 27.06.2018 beschlossen. Mit Beschluss des Siegerentwurfes des
Büros Kohn Pedersen Fox für das Projekt Gateway am 14.11.2018 im Ausschuss für
Planung und Stadtentwicklung (APS) des Düsseldorfer Stadtrats wurde das
Grundstück Kennedydamm 55 mit in den Geltungsbereich eines Bebauungsplans mit
aufgenommen und im Jahr 2019 das qualitätssichernde Verfahren durchgeführt. Als
Sieger ging das Büro kadawittfeld mit dem Projekt Twist hervor.
Die gemäß § 4 (1) BauGB vorgesehene Frühzeitige Beteiligung der Behörden wurde
in der Zeit vom 02.09.2019 - 04.10.2019 durchgeführt. Des Weiteren hat sich der
Hochhausbeirat am 30.01.2020 zustimmend mit den Projekten befasst. Im Anschluss
daran wurde am 15.05.2020 in der BV 1 und am 03.06.2020 durch den Ausschuss
für Planung und Stadtentwicklung der Beschluss gemäß §3(1) BauGB zur Beteiligung
der Öffentlichkeit mit den Gebäudehöhen für den Twist auf 110 m und für das
Gateway auf 92 m gefasst.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde pandemiebedingt mit einem
Planaushang in der Zeit vom 31.08.2020 - 11.09.2020 durchgeführt.
Weitere Informationen zum Plangebiet, zu den qualitätssichernden Verfahren und
dem Planverfahren Schwannstraße 3 / Kenndydamm 55 sind unter:
https://www.duesseldorf.de/stadtplanungsamt/projektuebersicht/bebauungsplaene/s
chwannstrasse-3kennedydamm-55.html zu finden.
3 Planungsstand
Auf Basis der Ergebnisse der qualitätssichernden Verfahren und unter
Berücksichtigung der Anregungen aus den durchgeführten frühzeitigen Beteiligungen
der Behörden gemäß § 4, Abs. 1 BauG und der Öffentlichkeit gemäß § 3, Abs. 1
BauGB wurde die Planung für die Projekte Gateway und Twist weiterentwickelt.
Als wichtige Grundlage zur Ausarbeitung der Planung und zur rechtssicheren
Erarbeitung des Bebauungsplans wurden in Abstimmung mit der Verwaltung
insgesamt zehn Gutachten von den Grundstüc kseigentümern beauftragt. Von diesen
nachfolgend aufgelisteten Gutachten wurden vier bereits im Entwurfsstand
weitgehend abgeschlossen. Sechs befinden sich derzeit in der Bearbeitung und in der
Abstimmung mit den Fachämtern der Stadt Düsseldorf.
1. Mobilitätsgutachten (Verkehrsuntersuchung, Mobilitätskonzept)
2. Machbarkeitsstudie Brücke Kennedydamm
3. Windgutachten
4. Schallgutachten
5. Lufthygiene (weitgehend abgeschlossen)
6. Verschattung/Belichtung
7. Hydrologische Untersuchungen (Thema Sperrbauwerk) (weitgehend
abgeschlossen)
8. Artenschutzprüfung (ASP I) (weitgehend abgeschlossen)
9. Bodengutachten / Altlasten (weitgehend abgeschlossen)
10. Grünordnungsplanung (GOP)
Die beiden Gebäude wurden unter Berücksichtigung der Empfehlungen der
Preisgerichte städtebaulich überarbeitet und auf ihre architektonische und
wirtschaftliche Umsetzbarkeit geprüft.
Dabei wurden die Höhen der Gebäude vor dem Hintergrund architektonischer und
technischer Rahmenbedingungen sowie zur Sicherstellung der notwendigen
Flexibilität im Zuge der Umsetzung der Verkehrswende, dem Beschluss zur §3(1)
BauGB (Gateway 92,0 m und Twist 110,0 m), leicht angepasst. Die aktuelle Höhe
des Gateways beträgt nunmehr 94,6 m und das Gebäude des Twist 114,6 m. zzgl.
des Vertiports (s. dazu unten).
In Zusammenarbeit der beiden in den Wettbewerben erfolgreichen Architekturbüros
Kohn Pedersen Fox (KPF) und kadawittfeldarchitektur (kwa) wurde ein gemeinsames
städtebauliches Konzept erstellt, das ein geordnetes Miteinander der Neubebauung
sicherstellt. Die Erschließung erfolgt überwiegend vom Kennedydamm aus über eine
gemeinsame Zu- und Abfahrt. Vor dem Projektgebiet wird ein Geh- und Radweg
geführt, der im Bereich des Twists durch die Freiflächen des Gebäudes eine
Aufwertung erfährt. Die vollständig durch Tiefgaragen unterbauten Grundstücke
sollen eine qualitätvolle Freiraumgestaltung mit einer entsprechenden Begrünung
erhalten. Auf den Dachflächen der sogenannten Mantelbebauung um das Gateway
herum und auf den gedrehten Geschossen des Twists ist eine intensive
Dachbegrünung vorgesehen.
4 Wesentliche Einzelaspekte der Überarbeitung
Bei der o.g. Konkretisierung und Detaillierung der Planung im Zuge der
Planungsrechtschaffung sind insbesondere folgende Einzelaspekte von Bedeutung.
4.1 Wasserwirtschaftliche Belange
Auf den beiden Grundstücken (Gateway/Twist) ist unterhalb der geplanten
Hochhäuser die Errichtung von Untergeschossen vorgesehen, die bis in die
grundwasserführenden quartären Schichten (Terrassenablagerungen) reichen. Für
die unterirdischen Tiefgaragengeschosse ist daher eine technisch wasserdichte
Baugrubenumschließung erforderlich. Diese Baugruben stellen Sperrbauwerke dar,
die eine Unterströmung der Flächen durch das Grundwasser nach Fertigstellung nicht
mehr ermöglichen. Aus diesem Grund waren die Auswirkungen auf die bestehenden
Grundwasserverhältnisse als Grundlage für eine Bewertung der grundsätzlichen
Erlaubnisfähigkeit im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens fachtechnisch zu
beurteilen.
Im Ergebnis und in Abstimmung mit dem Umweltamt wurde auf einer Teilfläche
beider Grundstücke die Planung so optimiert und sogenannte Strömungskorridore
vorgesehen, in denen eine ausreichende und genehmigungsfähige
Grundwassermenge weiterhin ungestört fließen kann.
Abgestimmte Strömungskorridore
Zudem konnten zur Minimierung des Eingriffs in den Boden die Anzahl der
Tiefgeschosse bei Twist von 7 auf 5 UGs und beim Gateway von 5 auf 4 UGs
reduziert werden.
4.2 Mobilitätskonzept
Neben dem Nachweis der grundsätzlichen Machbarkeit der verkehrlichen
Erschließung steht bei der Planung der Neubebauung die heute mehr denn je
angestrebte Verkehrswende mit der Reduzierung der Individualverkehre hin zur
Ausrichtung auf den öffentlichen Nahverkehr und Stärkung des Fahrradverkehrs
(Nutzung der Angebote des Umweltverbundes) bei der Implementierung neuer
Arbeitsplatzangebote im Fokus der Betrachtung.
Von daher wird angestrebt, das Stellplatzangebot ausgehend von der heute
geltenden Stellplatzsatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf incl. der
standortspezifischen Abschläge der ÖPNV-Lagegunst (hier 30%) sowie unter
Berücksichtigung der politischen Beschlusslage, dass 90% der erzeugten Verkehre
durch den Umweltverbund abgedeck t werden können, zu planen.
Seitens des Vorhabens Twist sind unter Berücksichtigung des für diesen Standort
geltenden ÖPNV- Minderungsfaktors von 30% bauordnungsrechtlich gemäß
Stellplatzsatzung 208 Stellplätze erforderlich. Für das Gateway liegt dieser Wert bei
525 Stellplätzen.
Vor dem Hintergrund der angestrebten zügigen Realisierung der Hochbauprojekte
wird im Hinblick auf die Vermarktungsfähigkeit der Büroflächen in einem ersten
Schritt bei den Projekten ein etwas erhöhtes Stellplatzangebot vorgesehen (Twist
250 Stellplätze, Gateway 594 Stellplätze).
Zur Kompensation der momentanen Überschreitung wird ein Konzept erarbeitet, das
es den Investoren erlaubt, zunächst mehr Stellplätze zu planen, um dann in der
Zukunft, angepasst an die fortschreitende Verkehrswende, eine Stellplatzreduzierung
intelligent umsetzen zu können.
Der Bauherr vom Twist beabsichtigt aufgrund der eingeschränkten Grundstücksfläche
drei Parkgeschosse im 1.bis 3.OG zu realisieren, um die erforderlichen Stellplätze
anzubieten. Diese werden als sogenanntes Flexgeschosse realisiert, was bedeutet,
dass diese später - mit Eintreten der Verkehrswende - in Büroraum umgenutzt
werden können. Neben einer höheren Raum höhe als bei einem reinen Parkgeschoss
sind Bauweisen zu wählen, die z. B. einen Rückbau wie bei den Spindeln für
Erschließung der Geschosse ermöglichen. Die Konzeption dieser Flexgeschosse führt
diesbezüglich zu einer Erhöhung des Gebäudes auf 114,6 zzgl. Vertiport (s.u.)
angepasst wird.
Schnitt mit Darstellung der Flexgeschosse
Im Gateway wird geprüft, ob Teile der Tiefgarage zukünftig für andere Nutzungen
wie z. B. für die Citylogistik oder als Quartiersgarage genutzt werden könnten.
Parallel dazu sind im Rahmen des Mobilitätsmanagements weitere Maßnahmen
geplant, um die Nutzung des Umweltverbundes zu fördern und zu attraktiveren. Dies
sind u.a.:
Förderung des Radverkehrs
Die konsequente Förderung des Radverkehrs wird durch das Angebot von insgesamt
620 Fahrradstellplätzen unterstützt. Es handelt sich um wetter- und
diebstahlgeschützte Abstellplätze. Für Besucher werden dezentrale, eingangsnahe
und diebstahlgeschützte Abstellplätze angeboten Des Weiteren stehen für die
Beschäftigten Duschen und Umkleiden zur Verfügung.
Fuß- und Radwegbrücke über den Kennedydamm
Als eine der zielführenden Maßnahme zur Verbesserung der ÖPNV-Erschließung und
der Vernetzung der Stadteile - auch mit Blick auf das sich westlich des
Kennedydamms bietende Entwicklungspotentials auf den ehem. FH-Gelände - wird
die Entwicklung einer Fuß- und Radfahrerbrücke über den Kennedydamm zur
besseren Anbindung Richtung Stadtbahn und Rheinseite geprüft und ein innovatives
Mobilitätskonzept durch die Projektpartner entwickelt. Eine Machbarkeitsstudie ist
derzeit in Bearbeitung und in Abstimmung mit dem Amt für Verkehrsmanagement.
Eine Kostenbeteiligung der beiden Projektpartner ist zugesagt.
Weitere Mobilitätsmaßnahmen
• Errichtung Mobilitätsstation mit E-Ladestation, Leihfahrräder mit
Fahrradwerkstatt, Eddi und Car-Sharing, Anzeigetafel für ÖPNV,
• Nutzer-App mit gebündelten Mobilitätsinformationen,
• ÖPNV-Förderung durch dynamische Abfahrtsmonitore und Infoterminals in den
Foyers.
4.3 Vertiport
Ein wesentlicher Teil der urbanen Mobilität wird sich in naher Zukunft maßgeblich
verändern, u.a. durch eine teilweise Verlagerung in die Luft, um die öffentlichen
Straßen und - aufgrund von CO2-neutralen Antrieben - die Umwelt erheblich zu
entlasten. Bestandteil der dazu erforderlichen Maßnahmen ist die Förderung
elektrobetriebener Luftfahrzeuge.
Die Entwicklung geeigneter elektrisch betriebener Luftfahrzeuge (Drohnen,
Flugtaxen...) schreitet dynamisch fort, so dass hier mit bereits vorliegenden
Erkenntnissen gearbeitet werden kann. Neben einer Reihe an konkreten Initiativen
für den Einsatz von Flugtaxen in Europa wird auch auf Landesebene geforscht und
Maßnahmen durch das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
gefördert und unterstützt.
Mit dem zukunftsweisenden Verkehrsmi ttel wird man nach Auffassung der
Projektbeteiligten zum einen dem Innovationsstandort Nordrhein-Westfalen gerecht
und zum anderen ein wesentlicher Beitrag zu einer zukunftsfähigen städtischen
Mobilität geleistet.
Baulich handelt es sich bei der Konstruktion der Landefläche um eine technische
Anlage, die aufgrund vorhandener und erforderlicher Anlagenteile zu einer baulichen
Erhöhung von ca. 6,00 bis 10,00 m führt.
Schematische Darstellung des Vertiports
4.4 Nachhaltigkeitsaspekte und social return
Entsprechend der herausragenden Stelle der Gebäude im Stadtgefüge werden
innovative und nachhaltige Planungsansätze verfolgt. Dazu zählen zum Beispiel:
• Landschaftsarchitektonische Gestaltung der Freibereiche und der
Verkehrsflächen am Kennedydamm/ Ecke Roßstraße. Beitrag zum
Klimaanpassungskonzept.
• Begrünung der Tiefgaragen- und Dachflächen.
• Ganzheitliche Energiekonzepte.
• Verbesserung des Lärmschutzes für die Wohnbebauung an der Roßstraße.
• Großflächige gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen (GIPV) an der Fassade
des Twists.
• DGNB Zertifizierung.
Die Hochhausneubebauung soll einen „social return", also einen positiven Beitrag für
das umgebende Stadtquartier, liefern. Diesbezüglich sind umfangreiche Maßnahmen
in Überlegung, die es befördern, dass sich die Neubebauung in das Umfeld als
integraler Bestandteil einfügt und Beschäftige und Quartiersbewohner gleichermaßen
von den neuen räumlichen und funktionalen Angeboten profitieren. Dazu zählen:
• Freiräume in Wert setzen - Nutzungsangebote schaffen.
• Umwandlung von Parkplatz- und Abstandflächen zu qualitätvollen Freiräumen.
• Schaffung von Treff- und Verweilqualitäten auf den Freiflächen.
• Wasser als Gestaltungselement in die Freianlagenplanung aufnehmen.
• Stadträumlich wirksame Umgestaltung der östlichen Seite des Kennedydamms
/ Kreuzungsbereich Roßstraße im Bereich des Planungsgebiets.
• Café mit Nachbarschaftsecke, Gastronomie, Convienence-Store im Gateway,
Café im Twist.
• Fitnesscenter im 1. OG des Gateways.
• Rooftopbar mit öffentlicher Terrasse und Blick über Düsseldorf im Twist.