Beschlussvorlage Aktenzeichen APS/062/2021

Plan Nr. 01/017 - Schwannstraße 3 und Kennedydamm 5

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Schwannstraße 3 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 2Dokumente 20. April 2021veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus der Sachdarstellung

Sitzung des APS am 12.05.2021 Vorlage Nr. APS/062/2021 Plan Nr. 01/017 Bericht der Verwaltung zum - Schwannstraße 3 und Kennedydamm 55 - Stand der Planung und Beschluss zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Vorlage Nr. APS/062/2021 Gebiet zwischen Kennedydamm, Roßstraße und Schwannstraße Bericht der Verwaltung zum Stand Planung und Beschluss zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Beschlussentwurf: BV Die Bezirksvertretung 1 wird hiermit zum Stand des Bebauungsplanverfahrens für das v.g. Gebiet Plan Nr. 01/017 - Schwannstraße 3 und Kennedydamm 55 - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der weiterentwickelten Planung zuzustimmen und die Verwaltung mit der vorlagengemäßen Weiterführung des Verfahrens zu beauftragen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 20. April 2021. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Beschlussvorlage als Text anzeigen
APS/062/2021 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Plan Nr. 01/017 - Schwannstraße 3 und Kennedydamm 5 - Bericht der Verwaltung zum Stand der Planung und Beschluss zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Fachbereich: 61 - Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 1 28.05.2021 Anhörung Bezirksvertretung 1 28.05.2021 Anhörung Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 16.06.2021 Entscheidung Seite 2 Sitzung des APS am 12.05.2021 Vorlage Nr. APS/062/2021 Plan Nr. 01/017 Bericht der Verwaltung zum - Schwannstraße 3 und Kennedydamm 55 - Stand der Planung und Beschluss zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Seite 3 Vorlage Nr. APS/062/2021 Gebiet zwischen Kennedydamm, Roßstraße und Schwannstraße Bericht der Verwaltung zum Stand Planung und Beschluss zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Beschlussentwurf: BV Die Bezirksvertretung 1 wird hiermit zum Stand des Bebauungsplanverfahrens für das v.g. Gebiet Plan Nr. 01/017 - Schwannstraße 3 und Kennedydamm 55 - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der weiterentwickelten Planung zuzustimmen und die Verwaltung mit der vorlagengemäßen Weiterführung des Verfahrens zu beauftragen. APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der weiterentwickelten Planung zu und beauftragt die Verwaltung für das Gebiet zwischen Kennedydamm, Roßstraße und Schwannstraße - maßgebend ist der im Plan Nr. 01/017 dargestellte Geltungsbereich, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, - das Bebauungsplanverfahren vorlagengemäß wei terzuführen. Anlagen: 1. Beschlussbegründung
1. Beschlussbegründung als Text anzeigen
Beschlussbegründung: 1 Anlass und Kontext Das ca. 10.700 m² große Plangebiet liegt am nordöstlichen Ende des Kennedydamms. Das nordrhein-westfälische Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz wird Ende 2021 aus der Liegenschaft Schwannstraße 3 ausziehen. Da aus mehreren Gründen eine Nachnutzung des Bestandes nicht in Frage kommt, ist an dieser Stelle eine Büroneubebauung geplant. Für das nördlich angrenzende Grundstück Kennedydamm 55 besteht von Seiten der Eigentümer die Absicht einer städtebaulich und architektonisch hochwertigen Neugestaltung der Eckbebauung Roßstraße / Kennedydamm. Mit der Umsetzung der beiden Projekte bietet sich damit für Düsseldorf die Möglichkeit, eine markante und der städtebaulichen Situation angepasste Stadteingangssituation zu schaffen. Die Entwicklung steht im direkten Zusammenhang mit der Gesamtentwicklung rund um den Kennedydamm. Aufgrund einer Vielza hl neuer Projekte, wurde im November 2019 ein öffentlicher Workshop für das Gebiet westlich des Kennedydamms durchgeführt. Für eine geordnete und nachhaltige Gesamtentwicklung des gesamten Areals wurden Leitsätze zum Kennedydamm entwickelt. Aufgrund der räumlichen Nähe ergeben sich bei dem vorliegenden Planverfahren ähnliche Frage- und Problemstellungen, wie zum Beispiel das Thema Nutzungsmischung und öffentliche Angebote zur Einbindung der neuen Hochhäuser in das Quartier, so dass die relevanten Leitsätze zum Areal westlich des Kennedydamms bei der Bearbeitung mit herangezogen werden. Luftbild mit dem Plangebiet 2 Bisheriges Verfahren Als Grundlage der angestrebten städtebaulichen Entwicklung wurden von den Grundstückseigentümern in Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt Düsseldorf für jedes der beiden geplanten Hochbauprojekte ein qualitätssicherndes Verfahren durchgeführt. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat dazu den Auslobungstext zum Projekt Gateway am 27.06.2018 beschlossen. Mit Beschluss des Siegerentwurfes des Büros Kohn Pedersen Fox für das Projekt Gateway am 14.11.2018 im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (APS) des Düsseldorfer Stadtrats wurde das Grundstück Kennedydamm 55 mit in den Geltungsbereich eines Bebauungsplans mit aufgenommen und im Jahr 2019 das qualitätssichernde Verfahren durchgeführt. Als Sieger ging das Büro kadawittfeld mit dem Projekt Twist hervor. Die gemäß § 4 (1) BauGB vorgesehene Frühzeitige Beteiligung der Behörden wurde in der Zeit vom 02.09.2019 - 04.10.2019 durchgeführt. Des Weiteren hat sich der Hochhausbeirat am 30.01.2020 zustimmend mit den Projekten befasst. Im Anschluss daran wurde am 15.05.2020 in der BV 1 und am 03.06.2020 durch den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Beschluss gemäß §3(1) BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit mit den Gebäudehöhen für den Twist auf 110 m und für das Gateway auf 92 m gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde pandemiebedingt mit einem Planaushang in der Zeit vom 31.08.2020 - 11.09.2020 durchgeführt. Weitere Informationen zum Plangebiet, zu den qualitätssichernden Verfahren und dem Planverfahren Schwannstraße 3 / Kenndydamm 55 sind unter: https://www.duesseldorf.de/stadtplanungsamt/projektuebersicht/bebauungsplaene/s chwannstrasse-3kennedydamm-55.html zu finden. 3 Planungsstand Auf Basis der Ergebnisse der qualitätssichernden Verfahren und unter Berücksichtigung der Anregungen aus den durchgeführten frühzeitigen Beteiligungen der Behörden gemäß § 4, Abs. 1 BauG und der Öffentlichkeit gemäß § 3, Abs. 1 BauGB wurde die Planung für die Projekte Gateway und Twist weiterentwickelt. Als wichtige Grundlage zur Ausarbeitung der Planung und zur rechtssicheren Erarbeitung des Bebauungsplans wurden in Abstimmung mit der Verwaltung insgesamt zehn Gutachten von den Grundstüc kseigentümern beauftragt. Von diesen nachfolgend aufgelisteten Gutachten wurden vier bereits im Entwurfsstand weitgehend abgeschlossen. Sechs befinden sich derzeit in der Bearbeitung und in der Abstimmung mit den Fachämtern der Stadt Düsseldorf. 1. Mobilitätsgutachten (Verkehrsuntersuchung, Mobilitätskonzept) 2. Machbarkeitsstudie Brücke Kennedydamm 3. Windgutachten 4. Schallgutachten 5. Lufthygiene (weitgehend abgeschlossen) 6. Verschattung/Belichtung 7. Hydrologische Untersuchungen (Thema Sperrbauwerk) (weitgehend abgeschlossen) 8. Artenschutzprüfung (ASP I) (weitgehend abgeschlossen) 9. Bodengutachten / Altlasten (weitgehend abgeschlossen) 10. Grünordnungsplanung (GOP) Die beiden Gebäude wurden unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Preisgerichte städtebaulich überarbeitet und auf ihre architektonische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit geprüft. Dabei wurden die Höhen der Gebäude vor dem Hintergrund architektonischer und technischer Rahmenbedingungen sowie zur Sicherstellung der notwendigen Flexibilität im Zuge der Umsetzung der Verkehrswende, dem Beschluss zur §3(1) BauGB (Gateway 92,0 m und Twist 110,0 m), leicht angepasst. Die aktuelle Höhe des Gateways beträgt nunmehr 94,6 m und das Gebäude des Twist 114,6 m. zzgl. des Vertiports (s. dazu unten). In Zusammenarbeit der beiden in den Wettbewerben erfolgreichen Architekturbüros Kohn Pedersen Fox (KPF) und kadawittfeldarchitektur (kwa) wurde ein gemeinsames städtebauliches Konzept erstellt, das ein geordnetes Miteinander der Neubebauung sicherstellt. Die Erschließung erfolgt überwiegend vom Kennedydamm aus über eine gemeinsame Zu- und Abfahrt. Vor dem Projektgebiet wird ein Geh- und Radweg geführt, der im Bereich des Twists durch die Freiflächen des Gebäudes eine Aufwertung erfährt. Die vollständig durch Tiefgaragen unterbauten Grundstücke sollen eine qualitätvolle Freiraumgestaltung mit einer entsprechenden Begrünung erhalten. Auf den Dachflächen der sogenannten Mantelbebauung um das Gateway herum und auf den gedrehten Geschossen des Twists ist eine intensive Dachbegrünung vorgesehen. 4 Wesentliche Einzelaspekte der Überarbeitung Bei der o.g. Konkretisierung und Detaillierung der Planung im Zuge der Planungsrechtschaffung sind insbesondere folgende Einzelaspekte von Bedeutung. 4.1 Wasserwirtschaftliche Belange Auf den beiden Grundstücken (Gateway/Twist) ist unterhalb der geplanten Hochhäuser die Errichtung von Untergeschossen vorgesehen, die bis in die grundwasserführenden quartären Schichten (Terrassenablagerungen) reichen. Für die unterirdischen Tiefgaragengeschosse ist daher eine technisch wasserdichte Baugrubenumschließung erforderlich. Diese Baugruben stellen Sperrbauwerke dar, die eine Unterströmung der Flächen durch das Grundwasser nach Fertigstellung nicht mehr ermöglichen. Aus diesem Grund waren die Auswirkungen auf die bestehenden Grundwasserverhältnisse als Grundlage für eine Bewertung der grundsätzlichen Erlaubnisfähigkeit im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens fachtechnisch zu beurteilen. Im Ergebnis und in Abstimmung mit dem Umweltamt wurde auf einer Teilfläche beider Grundstücke die Planung so optimiert und sogenannte Strömungskorridore vorgesehen, in denen eine ausreichende und genehmigungsfähige Grundwassermenge weiterhin ungestört fließen kann. Abgestimmte Strömungskorridore Zudem konnten zur Minimierung des Eingriffs in den Boden die Anzahl der Tiefgeschosse bei Twist von 7 auf 5 UGs und beim Gateway von 5 auf 4 UGs reduziert werden. 4.2 Mobilitätskonzept Neben dem Nachweis der grundsätzlichen Machbarkeit der verkehrlichen Erschließung steht bei der Planung der Neubebauung die heute mehr denn je angestrebte Verkehrswende mit der Reduzierung der Individualverkehre hin zur Ausrichtung auf den öffentlichen Nahverkehr und Stärkung des Fahrradverkehrs (Nutzung der Angebote des Umweltverbundes) bei der Implementierung neuer Arbeitsplatzangebote im Fokus der Betrachtung. Von daher wird angestrebt, das Stellplatzangebot ausgehend von der heute geltenden Stellplatzsatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf incl. der standortspezifischen Abschläge der ÖPNV-Lagegunst (hier 30%) sowie unter Berücksichtigung der politischen Beschlusslage, dass 90% der erzeugten Verkehre durch den Umweltverbund abgedeck t werden können, zu planen. Seitens des Vorhabens Twist sind unter Berücksichtigung des für diesen Standort geltenden ÖPNV- Minderungsfaktors von 30% bauordnungsrechtlich gemäß Stellplatzsatzung 208 Stellplätze erforderlich. Für das Gateway liegt dieser Wert bei 525 Stellplätzen. Vor dem Hintergrund der angestrebten zügigen Realisierung der Hochbauprojekte wird im Hinblick auf die Vermarktungsfähigkeit der Büroflächen in einem ersten Schritt bei den Projekten ein etwas erhöhtes Stellplatzangebot vorgesehen (Twist 250 Stellplätze, Gateway 594 Stellplätze). Zur Kompensation der momentanen Überschreitung wird ein Konzept erarbeitet, das es den Investoren erlaubt, zunächst mehr Stellplätze zu planen, um dann in der Zukunft, angepasst an die fortschreitende Verkehrswende, eine Stellplatzreduzierung intelligent umsetzen zu können. Der Bauherr vom Twist beabsichtigt aufgrund der eingeschränkten Grundstücksfläche drei Parkgeschosse im 1.bis 3.OG zu realisieren, um die erforderlichen Stellplätze anzubieten. Diese werden als sogenanntes Flexgeschosse realisiert, was bedeutet, dass diese später - mit Eintreten der Verkehrswende - in Büroraum umgenutzt werden können. Neben einer höheren Raum höhe als bei einem reinen Parkgeschoss sind Bauweisen zu wählen, die z. B. einen Rückbau wie bei den Spindeln für Erschließung der Geschosse ermöglichen. Die Konzeption dieser Flexgeschosse führt diesbezüglich zu einer Erhöhung des Gebäudes auf 114,6 zzgl. Vertiport (s.u.) angepasst wird. Schnitt mit Darstellung der Flexgeschosse Im Gateway wird geprüft, ob Teile der Tiefgarage zukünftig für andere Nutzungen wie z. B. für die Citylogistik oder als Quartiersgarage genutzt werden könnten. Parallel dazu sind im Rahmen des Mobilitätsmanagements weitere Maßnahmen geplant, um die Nutzung des Umweltverbundes zu fördern und zu attraktiveren. Dies sind u.a.: Förderung des Radverkehrs Die konsequente Förderung des Radverkehrs wird durch das Angebot von insgesamt 620 Fahrradstellplätzen unterstützt. Es handelt sich um wetter- und diebstahlgeschützte Abstellplätze. Für Besucher werden dezentrale, eingangsnahe und diebstahlgeschützte Abstellplätze angeboten Des Weiteren stehen für die Beschäftigten Duschen und Umkleiden zur Verfügung. Fuß- und Radwegbrücke über den Kennedydamm Als eine der zielführenden Maßnahme zur Verbesserung der ÖPNV-Erschließung und der Vernetzung der Stadteile - auch mit Blick auf das sich westlich des Kennedydamms bietende Entwicklungspotentials auf den ehem. FH-Gelände - wird die Entwicklung einer Fuß- und Radfahrerbrücke über den Kennedydamm zur besseren Anbindung Richtung Stadtbahn und Rheinseite geprüft und ein innovatives Mobilitätskonzept durch die Projektpartner entwickelt. Eine Machbarkeitsstudie ist derzeit in Bearbeitung und in Abstimmung mit dem Amt für Verkehrsmanagement. Eine Kostenbeteiligung der beiden Projektpartner ist zugesagt. Weitere Mobilitätsmaßnahmen • Errichtung Mobilitätsstation mit E-Ladestation, Leihfahrräder mit Fahrradwerkstatt, Eddi und Car-Sharing, Anzeigetafel für ÖPNV, • Nutzer-App mit gebündelten Mobilitätsinformationen, • ÖPNV-Förderung durch dynamische Abfahrtsmonitore und Infoterminals in den Foyers. 4.3 Vertiport Ein wesentlicher Teil der urbanen Mobilität wird sich in naher Zukunft maßgeblich verändern, u.a. durch eine teilweise Verlagerung in die Luft, um die öffentlichen Straßen und - aufgrund von CO2-neutralen Antrieben - die Umwelt erheblich zu entlasten. Bestandteil der dazu erforderlichen Maßnahmen ist die Förderung elektrobetriebener Luftfahrzeuge. Die Entwicklung geeigneter elektrisch betriebener Luftfahrzeuge (Drohnen, Flugtaxen...) schreitet dynamisch fort, so dass hier mit bereits vorliegenden Erkenntnissen gearbeitet werden kann. Neben einer Reihe an konkreten Initiativen für den Einsatz von Flugtaxen in Europa wird auch auf Landesebene geforscht und Maßnahmen durch das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert und unterstützt. Mit dem zukunftsweisenden Verkehrsmi ttel wird man nach Auffassung der Projektbeteiligten zum einen dem Innovationsstandort Nordrhein-Westfalen gerecht und zum anderen ein wesentlicher Beitrag zu einer zukunftsfähigen städtischen Mobilität geleistet. Baulich handelt es sich bei der Konstruktion der Landefläche um eine technische Anlage, die aufgrund vorhandener und erforderlicher Anlagenteile zu einer baulichen Erhöhung von ca. 6,00 bis 10,00 m führt. Schematische Darstellung des Vertiports 4.4 Nachhaltigkeitsaspekte und social return Entsprechend der herausragenden Stelle der Gebäude im Stadtgefüge werden innovative und nachhaltige Planungsansätze verfolgt. Dazu zählen zum Beispiel: • Landschaftsarchitektonische Gestaltung der Freibereiche und der Verkehrsflächen am Kennedydamm/ Ecke Roßstraße. Beitrag zum Klimaanpassungskonzept. • Begrünung der Tiefgaragen- und Dachflächen. • Ganzheitliche Energiekonzepte. • Verbesserung des Lärmschutzes für die Wohnbebauung an der Roßstraße. • Großflächige gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen (GIPV) an der Fassade des Twists. • DGNB Zertifizierung. Die Hochhausneubebauung soll einen „social return", also einen positiven Beitrag für das umgebende Stadtquartier, liefern. Diesbezüglich sind umfangreiche Maßnahmen in Überlegung, die es befördern, dass sich die Neubebauung in das Umfeld als integraler Bestandteil einfügt und Beschäftige und Quartiersbewohner gleichermaßen von den neuen räumlichen und funktionalen Angeboten profitieren. Dazu zählen: • Freiräume in Wert setzen - Nutzungsangebote schaffen. • Umwandlung von Parkplatz- und Abstandflächen zu qualitätvollen Freiräumen. • Schaffung von Treff- und Verweilqualitäten auf den Freiflächen. • Wasser als Gestaltungselement in die Freianlagenplanung aufnehmen. • Stadträumlich wirksame Umgestaltung der östlichen Seite des Kennedydamms / Kreuzungsbereich Roßstraße im Bereich des Planungsgebiets. • Café mit Nachbarschaftsecke, Gastronomie, Convienence-Store im Gateway, Café im Twist. • Fitnesscenter im 1. OG des Gateways. • Rooftopbar mit öffentlicher Terrasse und Blick über Düsseldorf im Twist.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen APS/062/2021