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Title: 00362419.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00362419.pdf
Published Time: Fri, 15 Nov 2019 07:22:55 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV8/107/2019
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Sportanlage Vennhauser Allee 256 - Erneuerung Kunstrasenbelag
Fachbereich:
Bezirksverwaltungsstelle 8
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 8 12.12.2019 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 8 beschließt die Erneuerung des Kunstrasenbelags auf der Sportanlage Vennhauser Allee 256 (FC Tannenhof) mit Baukosten in Höhe von 200.000 EUR vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung und der Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung.
Sachdarstellung:
Der Platz wurde 2007 von Tenne in Kunstrasen umgebaut und hat damit die angestrebte Nutzungszeit von 12 bis 15 Jahren erreicht. In 2015 wurden die 5m-Räume erneuert. Die Halme sind auf der gesamten Fläche zerfasert und haben sich umgelegt. Im Mittelbereich der 16m-Räume ist der Belag extrem verschlissen und nur noch sehr dünn. In Teilbereichen sind die Linien verschlissen. Das Gummigranulat wurde 2010 wegen Verklebung im Rahmen der Gewährleistung ausgetauscht. Wegen erneuter Verklebung wurde das EPDM-Granulat in 2015 gegen schwarzes SBR-Granulat ausgetauscht. Bei den hohen Temperaturen der letzten Sommer sind immer noch Klumpen der EPDM-Gummigranulatreste an die Oberfläche gekommen, die aber manuell abgesammelt werden konnten.
Der vorhandene Kunstrasen wird aufgenommen. Die darunter liegende Elastikschicht wird überprüft und bei Bedarf repariert. Darauf wird ein sandverfüllter Kunststoffrasenbelag nach DIN EN 15330-1 und DIN 18035-7 mit ca. 40 mm Halmlänge verlegt. Die Bauzeit beträgt ca. 4 Wochen und ist für III. Quartal 2020 vorgesehen. Die Kosten betragen nach aktueller Ermittlung 200.000 EUR brutto.
Die Maßnahme ist in der Jahresplanung 2020 für die Sanierung von Kunstrasen-plätzen enthalten, die der Sportausschuss in seiner Sitzung vom 13.11.2019 beschlossen hat. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplanentwurf 2020 vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung durch den Rat und der Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung im Kunstrasensanierungsprogramm bei Produkt 42 424 01 und Sachkonto 52420000 zur Verfügung. Seite 2