Title: 00370465.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00370465.pdf
Published Time: Mon, 03 Feb 2020 09:01:43 GMT
Number of Pages: 5
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Anlage 1 zur Vorlage AUS/003/2020 Richtlinie der Landeshauptstadt Düsseldorf für die finanzielle Förderung, Prämierung und Auszeichnung von Leistungen und Verdiensten im Düsseldorfer Umwelt- und Naturschutz sowie die Vergabe des Umweltpreises
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1. Förderziel
Die Landeshauptstadt Düsseldorf gewährt als freiwillige Leistung finanzielle Zuschüsse und vergibt Prämien und Auszeichnungen für Leistungen, die in besonderem Maße zur Erhaltung oder zur Verbesserung von Umweltbedingungen sowie schützenswerter Natur- und Landschaftsräume im Gebiet der Landeshauptstadt Düsseldorf beitragen und eine nachhaltige Entwicklung fördern.
Hierzu zählen insbesondere:
Klimaschutz
Erforschung von Klimafolgen
vorbildliche Energieeinsparung z. B. im Haushalt, in Bildungseinrichtungen, Vereinen
klimafreundliche Ernährung und klimafreundlicher Einkauf
energetisch vorbildliche Sanierung, z.B. bestehender Vereinsgebäude, etwa nach Niedrigenergiehausstandard, Passivhausstandard oder Plusenergiehausniveau,
Umsetzung vorbildlicher, ganzheitlicher und klimafreundlicher Mobilitätsprojekte (mit Fahrrad, Bus und Bahn, Elektromobilität etc. )
Naturschutz und Landschaftspflege
Pflege und Erhaltung ökologisch wertvoller Landschaftsteile wie z.B. Feuchtwiesen, Trockenstandorte
Anlage und Pflege von Naturgärten
nachhaltige Pflanz- und Begrünungsmaßnahmen
Entsiegelung und Bepflanzung von Vorgärten, Straßen, Höfen und Plätzen
Anlage und Unterhaltung von Graswegen
Maßnahmen zum Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten
Anlage und Pflege von Biotopen, z.B. Tümpel, Trockenmauern und Wildpflanzenbestände,
landschaftsökologische Erhebungen und Kartierungen
Abfallvermeidung, -verwertung und –behandlung
Anwendung und Förderung von Verfahren und Projekten zu
Abfallvermeidung
Wiederverwertung
Upcycling
Wassereinsparung und Wasserreinhaltung
Anwendung und Förderung von Techniken und Projekten
zur Einsparung oder Mehrfachnutzung von Wasser
zur Wasserreinhaltung
zur Nutzung von Regenwasser
Verbesserung des Umweltbewusstseins
Aktivitäten zur Steigerung des Umweltbewusstseins, z.B. durch
Umweltfeste
Seminare, Tagungen
Ausstellungen
Unterrichtshilfen Anlage 1 zur Vorlage AUS/003/2020 Richtlinie der Landeshauptstadt Düsseldorf für die finanzielle Förderung, Prämierung und Auszeichnung von Leistungen und Verdiensten im Düsseldorfer Umwelt- und Naturschutz sowie die Vergabe des Umweltpreises
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Förderung der Zusammenarbeit von
Umweltverbänden, anderen gesellschaftlichen Gruppen und Unternehmen
Es werden nur Maßnahmen gefördert, die keinen kommerziellen Zweck verfolgen.
2. Teilprogramme
Die Förderrichtlinie sieht drei Teilprogramme vor:
„Mach was draus!" (Förderung kleinerer Umweltprojekte bis 400 Euro) (3.)
Umweltprojektförderung (Fördervolumen über 400 Euro) (4.)
Wettbewerb um den Umweltpreis der Landeshauptstadt (5.)
3. „Mach was draus!"
Mit dem Programm können noch nicht realisierte Projekte im Sinne des Förderziels (1.) bis maximal 400 Euro gefördert werden.
3.1. Antragsverfahren
Die Förderung wird auf Antrag in Form eines Zuschusses gewährt. Bei der Förderung werden berücksichtigt:
Geräte und Materialkosten
Fahrtkosten
Personalkosten/Eigenleistung
Der Antrag muss eine Beschreibung der geplanten Maßnahme und eine Aufstellung der voraussichtlichen Kosten beinhalten. Für die Antragstellung muss das Formular des Umweltamtes „Förderantrag für ein Umweltprojekten in Düsseldorf bis 400 Euro“ verwendet werden.
3.2. Bewilligungsverfahren
Über die Gewährung und die Höhe des Zuschusses entscheidet das Umweltamt. Die Zuteilung erfolgt im Rahmen der haushaltsrechtlich zur Verfügung stehenden Mittel in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge.
Hierzu ergeht ein schriftlicher Bescheid.
Die Bewilligung des Zuschusses kann mit Auflagen verbunden werden. Soweit eine Förderung nach anderen Richtlinien erfolgt, wird sie in vollem Umfang auf den städtischen Zuschuss angerechnet.
Die Realisierung des Projektes darf erst begonnen oder in Auftrag gegeben werden, wenn der Bewilligungsbescheid vorliegt.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage der Rechnungen. Hierzu sind möglichst eingescannte Originalbelege per E-Mail einzureichen.
In einer kurzen Dokumentation mit Text und höchstens fünf Fotos (per Mail als PDF) muss dargestellt werden, dass das Projekt, wie im Antrag dargestellt, umgesetzt wurde.
Der Zuschuss kann zurückgefordert werden, wenn gegen Auflagen des Bewilligungsbescheides oder gegen diese Richtlinie verstoßen wird. Anlage 1 zur Vorlage AUS/003/2020 Richtlinie der Landeshauptstadt Düsseldorf für die finanzielle Förderung, Prämierung und Auszeichnung von Leistungen und Verdiensten im Düsseldorfer Umwelt- und Naturschutz sowie die Vergabe des Umweltpreises
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4. Umweltprojektförderung
Mit der Umweltprojektförderung können noch nicht realisierte Projekte im Sinne des Förderziels (1.) oberhalb von 400 Euro gefördert werden.
4.1. Antragsverfahren
Die Förderung wird auf Antrag in Form eines Zuschusses gewährt. Bei der Förderung werden berücksichtigt:
Geräte und Materialkosten
Fahrtkosten
Personalkosten/Eigenleistung
Für die Antragstellung muss das Formular des Umweltamtes „Förderantrag für ein Umweltprojekt in Düsseldorf oberhalb 400 Euro" verwendet werden.
Zum Antrag gehören grundsätzlich folgende Unterlagen:
Beschreibung der Maßnahme
Lageplan in geeignetem Maßstab
Gestaltungsplan, aus dem die beabsichtigte Gestaltung ersichtlich ist
Nachweis der Gesamtkosten durch Kostenangebote oder detaillierte Kostenschätzungen
Soweit hiervon einzelne Unterlagen für die Maßnahme nicht notwendig oder unüblich sind, kann das Umweltamt auf deren Vorlage verzichten.
Das Umweltamt kann eine Nachbesserung des Antrages verlangen, wenn die eingereichten Unterlagen unvollständig sind und/oder eine ausreichende Prüfung der geplanten Maßnahme nicht ermöglichen.
4.2 Bewilligungsverfahren
Über die Gewährung und die Höhe des Zuschusses entscheidet der Umweltausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf auf Vorschlag der Jury Umweltpreis/Umweltprojektförderung.
Nach der Entscheidung ergeht ein vorläufiger Bewilligungsbescheid.
Die Bewilligung des Zuschusses kann mit Auflagen verbunden werden. Soweit eine Förderung nach anderen Richtlinien erfolgt, wird sie in vollem Umfang auf den städtischen Zuschuss angerechnet.
Die Realisierung des Projektes darf erst begonnen oder in Auftrag gegeben werden, wenn der vorläufige Bewilligungsbescheid vorliegt.
Nach Abschluss des Projektes sind möglichst eingescannte Originalrechnungen und eine Dokumentation (per E-Mail – jeweils als PDF) einzureichen. Die Dokumentation muss in Form von Texten und Fotos darstellen, dass das Projekt, wie im Antrag dargestellt, umgesetzt wurde.
Nach positiver Prüfung der eingereichten Rechnungen und der Dokumentation wird ein endgültiger Bewilligungsbescheid erteilt, der die Höhe des auszuzahlenden Förderbetrages festsetzt.
Bereits vor der endgültigen Festsetzung können Abschlagszahlungen bis zu einer Höhe von insgesamt 75% des vorläufig festgesetzten Zuschussbetrages auf Nachweis (eingescannte Rechnungen) ausbezahlt werden. Anlage 1 zur Vorlage AUS/003/2020 Richtlinie der Landeshauptstadt Düsseldorf für die finanzielle Förderung, Prämierung und Auszeichnung von Leistungen und Verdiensten im Düsseldorfer Umwelt- und Naturschutz sowie die Vergabe des Umweltpreises
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Die Durchführung der Maßnahme kann von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Umweltamtes überwacht werden; die Antragstellerin oder der Antragsteller hat die Überprüfung zu ermöglichen und sicherzustellen.
Der Zuschuss kann zurückgefordert werden, wenn gegen Auflagen des Bewilligungsbescheides oder gegen diese Richtlinie verstoßen wird.
5. Wettbewerb um den Umweltpreis der Landeshauptstadt
Der Umweltpreis würdigt besonderes Umweltengagement im Nachhinein. Es können ein oder mehrere Umweltpreis(e) in Höhe von bis zu je 4.000 Euro sowie Geldprämien und Auszeichnungen in Form von Urkunden für vorbildliche, bereits realisierte Umwelt- und Naturschutzprojekte oder ehrenamtliches Engagement im Sinne des Förderziels (1.) vergeben werden. Der Wettbewerb um den Umweltpreis kann unter einen thematischen Schwerpunkt gestellt werden.
5.1 Bewerbungs-/Vorschlagsverfahren
Interessentinnen und Interessenten können sich aufgrund eigener Aktivitäten und Verdienste bewerben oder andere Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen.
Für die Antragstellung ist das Formular des Umweltamtes „Bewerbung bzw. Vorschlag für den Düsseldorfer Umweltpreis" zu verwenden.
5.2 Vergabeverfahren
Über die Vergabe des Umweltpreises/der Umweltpreise sowie der Prämien und Auszeichnungen entscheidet der Umweltausschuss auf Vorschlag der Jury Umweltpreis/Umweltprojektförderung. Nach der Entscheidung werden die Empfängerinnen und Empfänger durch das Umweltamt schriftlich informiert.
6. Antragsstellung/Bewerbung/Vorschläge
Anträge auf eine finanzielle Förderung von Projekten oder Bewerbungen und Vorschläge im Rahmen des Wettbewerbes um den Umweltpreis sind schriftlich – vorzugsweise per E-Mail an
[email protected] - oder an Landeshauptstadt Düsseldorf, Umweltamt, Abteilung 19/1, 40200 Düsseldorf – einzureichen.
Die Antragsformulare sind als PDF unter
www.duesseldorf.de/umweltamt/projekte/umweltprojektfoerderung verfügbar oder können im Umweltamt angefordert werden.
Auf die Zuerkennung von Zuschüssen, Preisen und Auszeichnungen besteht kein rechtlicher Anspruch.
7. Antrags- bzw. Teilnahmeberechtigte
Bei allen drei Teilprogrammen sind antrags- bzw. teilnahmeberechtigt:
Verbände
Vereine
Kindergärten, Schulen, sonstige Bildungseinrichtungen
Initiativen
Einzelpersonen, private Gruppen Anlage 1 zur Vorlage AUS/003/2020 Richtlinie der Landeshauptstadt Düsseldorf für die finanzielle Förderung, Prämierung und Auszeichnung von Leistungen und Verdiensten im Düsseldorfer Umwelt- und Naturschutz sowie die Vergabe des Umweltpreises
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8. Ideelle Förderung von Umweltaktivitäten im unternehmerischen Bereich
Unternehmen, die Vorbildliches zum Schutz der Umwelt geleistet haben, können im Rahmen des Wettbewerbes um den Umweltpreis mit einer Urkunde ausgezeichnet werden.
9. Feier zur Verleihung des Umweltpreises
Die Preisträgerinnen und Preisträger werden im Rahmen einer Feierstunde ausgezeichnet.
10. Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt am Tage nach dem Ratsbeschluss vom 26.03.2020 in Kraft und ersetzt die bisherigen Richtlinien von 10.09.2015.