Beschlussvorlage Aktenzeichen AUS/003/2020

Überarbeitung der Richtlinie der Landeshauptstadt Düsseldorf für die finanzielle Förderung, Prämierung und Auszeichnung von Leistungen und Verdiensten im Düsseldorfer Umwelt- und Naturschutz sowie die Vergabe des Umweltpreises

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Kein Beratungstermin veröffentlicht Im Ratsinformationssystem ist derzeit kein belastbarer Beratungstermin verknüpft.
2Dokumente 31. Januar 2020veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die überarbeitete „ Richtlinie der Landeshauptstadt Düsseldorf für die finanzielle Förderung, Prämierung und Auszeichnung von Leistungen und Verdiensten im Düsseldorfer Umwelt- und Naturschutz sowie die Vergabe des Umweltpreises“. Diese Richtlinie ersetzt die bisherige Richtlinie der Landeshauptstadt Düsseldorf für die Förderung von Umweltprojekten vom 10.09.2015.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Im Rahmen der Etatberatungen 2020 wurde der Haushaltsansatz für den Umweltpreis und die Umweltprojektförderung um 10.000 Euro auf 39.000 Euro mit dem Ziel erhöht, das Interesse an Umweltprojekten sowie am ehrenamtlichen Engagement verstärkt zu fördern bzw. entsprechend zu würdigen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 31. Januar 2020. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Beschlussvorlage als Text anzeigen
Title: 00370418.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00370418.pdf Published Time: Wed, 26 Feb 2020 08:26:30 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: AUS/003/2020 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Überarbeitung der Richtlinie der Landeshauptstadt Düsseldorf für die finanzielle Förderung, Prämierung und Auszeichnung von Leistungen und Verdiensten im Düsseldorfer Umwelt- und Naturschutz sowie die Vergabe des Umweltpreises Fachbereich: 19 - Umweltamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Helga Stulgies Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ausschuss für Umweltschutz 05.03.2020 Vorberatung Haupt - und Finanzausschuss 16.03.2020 Vorberatung Rat 26.03.2020 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die überarbeitete „ Richtlinie der Landeshauptstadt Düsseldorf für die finanzielle Förderung, Prämierung und Auszeichnung von Leistungen und Verdiensten im Düsseldorfer Umwelt- und Naturschutz sowie die Vergabe des Umweltpreises“. Diese Richtlinie ersetzt die bisherige Richtlinie der Landeshauptstadt Düsseldorf für die Förderung von Umweltprojekten vom 10.09.2015. Sachdarstellung: Im Rahmen der Etatberatungen 2020 wurde der Haushaltsansatz für den Umweltpreis und die Umweltprojektförderung um 10.000 Euro auf 39.000 Euro mit dem Ziel erhöht, das Interesse an Umweltprojekten sowie am ehrenamtlichen Engagement verstärkt zu fördern bzw. entsprechend zu würdigen. Aus diesem Anlass soll die bisherige Richtlinie überarbeitet werden mit dem Ziel, die Projektförderung durch höhere Wertgrenzen attraktiver zu gestalten und die Wertigkeit der Auszeichnung mit dem Umweltpreis der Landeshauptstadt Düsseldorf zu steigern. Vor diesem Hintergrund sollen die in der bisherigen Richtlinie genannten Förderbeträge wie folgt erhöht werden: Seite 2 1. Erhöhung des maximalen Förderbetrages für kleinere Projekte im Rahmen des Teilprogramms „Mach was draus!“ von derzeit 250 Euro auf 400 Euro. Mit der Erhöhung des maximalen Förderbetrages auf 400 Euro in dem Teilprogramm „Mach was draus!“ hätte das Umwelta mt einen größeren Handlungsspielraum, Projekte schnell und unbürokratisch zu fördern. Ziel ist es weitere Antragssteller*innen zu gewinnen. Mit Blick auf Klimaschutz und -anpassung können mit höheren Beträgen auch Pflanz- und Entsiegelungsmaßnahmen, u.a. zur klimafreundlichen Gestaltung von Vorgärten, besser unterstützt werden. Über die Gewährung und die Höhe des Zuschusses entscheidet wie bisher das Umweltamt. 2. Erhöhung des Umweltpreises von bis zu 2.500 Euro auf bis zu 4.000 Euro. Der für den Umweltpreis der Landeshauptstadt zur Verfügung stehende Betrag soll erhöht werden, um auch die nachträgliche Belohnung außerordentlicher Leistungen im Umweltschutz wertiger und attraktiver zu gestalten. Über die Vergabe des Umweltpreises sowie die möglichen Prämien und Auszeichnungen im Wettbewerb entscheidet wie bisher der Umweltausschuss auf Vorschlag der Jury Umweltpreis/Umweltprojektförderung. 3. Umweltprojektförderung: Jury entscheidet künftig über Projekte oberhalb 400 Euro Wegen der Anhebung des maximalen Förderbetrages im Teilprogramm „Mach was draus!“ (siehe Punkt 1.) entscheidet die Jury künftig über Projekte oberhalb 400 Euro. 4. Überarbeitung der Richtlinie Die Änderung der Richtlinie erfolgt im Rahmen der beim Umweltamt bereits etatisierten Mittel in Höhe von 39.000 Euro. Über die Anhebung der obengenannten Wertgrenzen hinaus wurde die Richtlinie an einigen Stellen sprachlich überarbeitet und ergänzt durch Hinweise auf das digitale Antrags- und Abrechnungsverfahren sowie die Aufnahme der Beispiele „Upcycling“ und „Entsiegelung/naturnahe Bepflanzung von Vorgärten“ unter Punkt 1. der Richtlinie („Förderziel“). Anlagen: Anlage 1 - Überarbeitete "Richtlinie der Landeshauptstadt Düsseldorf für die finanzielle Förderung, Prämierung und Auszeichnung von Leistungen und Verdiensten im Düsseldorfer Umwelt- und Naturschutz sowie die Vergabe des Umweltpreises"
Anlage 1 - Überarbeitete "Richtlinie der Landeshauptstadt Düsseldorf für die finanzielle Förderung, Prämierung und Auszeichnung von Leistungen und Verdiensten im Düsseldorfer Umwelt- und Naturschutz sowie die Vergabe des Umweltpreises" als Text anzeigen
Title: 00370465.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00370465.pdf Published Time: Mon, 03 Feb 2020 09:01:43 GMT Number of Pages: 5 Markdown Content: Anlage 1 zur Vorlage AUS/003/2020 Richtlinie der Landeshauptstadt Düsseldorf für die finanzielle Förderung, Prämierung und Auszeichnung von Leistungen und Verdiensten im Düsseldorfer Umwelt- und Naturschutz sowie die Vergabe des Umweltpreises > Seite 1von 4 > Stand 03.02.2020 1. Förderziel Die Landeshauptstadt Düsseldorf gewährt als freiwillige Leistung finanzielle Zuschüsse und vergibt Prämien und Auszeichnungen für Leistungen, die in besonderem Maße zur Erhaltung oder zur Verbesserung von Umweltbedingungen sowie schützenswerter Natur- und Landschaftsräume im Gebiet der Landeshauptstadt Düsseldorf beitragen und eine nachhaltige Entwicklung fördern. Hierzu zählen insbesondere:  Klimaschutz  Erforschung von Klimafolgen  vorbildliche Energieeinsparung z. B. im Haushalt, in Bildungseinrichtungen, Vereinen  klimafreundliche Ernährung und klimafreundlicher Einkauf  energetisch vorbildliche Sanierung, z.B. bestehender Vereinsgebäude, etwa nach Niedrigenergiehausstandard, Passivhausstandard oder Plusenergiehausniveau,  Umsetzung vorbildlicher, ganzheitlicher und klimafreundlicher Mobilitätsprojekte (mit Fahrrad, Bus und Bahn, Elektromobilität etc. )  Naturschutz und Landschaftspflege  Pflege und Erhaltung ökologisch wertvoller Landschaftsteile wie z.B. Feuchtwiesen, Trockenstandorte  Anlage und Pflege von Naturgärten  nachhaltige Pflanz- und Begrünungsmaßnahmen  Entsiegelung und Bepflanzung von Vorgärten, Straßen, Höfen und Plätzen  Anlage und Unterhaltung von Graswegen  Maßnahmen zum Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten  Anlage und Pflege von Biotopen, z.B. Tümpel, Trockenmauern und Wildpflanzenbestände,  landschaftsökologische Erhebungen und Kartierungen  Abfallvermeidung, -verwertung und –behandlung Anwendung und Förderung von Verfahren und Projekten zu  Abfallvermeidung  Wiederverwertung  Upcycling  Wassereinsparung und Wasserreinhaltung Anwendung und Förderung von Techniken und Projekten  zur Einsparung oder Mehrfachnutzung von Wasser  zur Wasserreinhaltung  zur Nutzung von Regenwasser  Verbesserung des Umweltbewusstseins Aktivitäten zur Steigerung des Umweltbewusstseins, z.B. durch  Umweltfeste  Seminare, Tagungen  Ausstellungen  Unterrichtshilfen Anlage 1 zur Vorlage AUS/003/2020 Richtlinie der Landeshauptstadt Düsseldorf für die finanzielle Förderung, Prämierung und Auszeichnung von Leistungen und Verdiensten im Düsseldorfer Umwelt- und Naturschutz sowie die Vergabe des Umweltpreises > Seite 2von 4 > Stand 03.02.2020  Förderung der Zusammenarbeit von  Umweltverbänden, anderen gesellschaftlichen Gruppen und Unternehmen Es werden nur Maßnahmen gefördert, die keinen kommerziellen Zweck verfolgen. 2. Teilprogramme Die Förderrichtlinie sieht drei Teilprogramme vor:  „Mach was draus!" (Förderung kleinerer Umweltprojekte bis 400 Euro) (3.)  Umweltprojektförderung (Fördervolumen über 400 Euro) (4.)  Wettbewerb um den Umweltpreis der Landeshauptstadt (5.) 3. „Mach was draus!" Mit dem Programm können noch nicht realisierte Projekte im Sinne des Förderziels (1.) bis maximal 400 Euro gefördert werden. 3.1. Antragsverfahren Die Förderung wird auf Antrag in Form eines Zuschusses gewährt. Bei der Förderung werden berücksichtigt:  Geräte und Materialkosten  Fahrtkosten  Personalkosten/Eigenleistung Der Antrag muss eine Beschreibung der geplanten Maßnahme und eine Aufstellung der voraussichtlichen Kosten beinhalten. Für die Antragstellung muss das Formular des Umweltamtes „Förderantrag für ein Umweltprojekten in Düsseldorf bis 400 Euro“ verwendet werden. 3.2. Bewilligungsverfahren  Über die Gewährung und die Höhe des Zuschusses entscheidet das Umweltamt. Die Zuteilung erfolgt im Rahmen der haushaltsrechtlich zur Verfügung stehenden Mittel in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge.  Hierzu ergeht ein schriftlicher Bescheid.  Die Bewilligung des Zuschusses kann mit Auflagen verbunden werden. Soweit eine Förderung nach anderen Richtlinien erfolgt, wird sie in vollem Umfang auf den städtischen Zuschuss angerechnet.  Die Realisierung des Projektes darf erst begonnen oder in Auftrag gegeben werden, wenn der Bewilligungsbescheid vorliegt.  Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage der Rechnungen. Hierzu sind möglichst eingescannte Originalbelege per E-Mail einzureichen.  In einer kurzen Dokumentation mit Text und höchstens fünf Fotos (per Mail als PDF) muss dargestellt werden, dass das Projekt, wie im Antrag dargestellt, umgesetzt wurde.  Der Zuschuss kann zurückgefordert werden, wenn gegen Auflagen des Bewilligungsbescheides oder gegen diese Richtlinie verstoßen wird. Anlage 1 zur Vorlage AUS/003/2020 Richtlinie der Landeshauptstadt Düsseldorf für die finanzielle Förderung, Prämierung und Auszeichnung von Leistungen und Verdiensten im Düsseldorfer Umwelt- und Naturschutz sowie die Vergabe des Umweltpreises > Seite 3von 4 > Stand 03.02.2020 4. Umweltprojektförderung Mit der Umweltprojektförderung können noch nicht realisierte Projekte im Sinne des Förderziels (1.) oberhalb von 400 Euro gefördert werden. 4.1. Antragsverfahren Die Förderung wird auf Antrag in Form eines Zuschusses gewährt. Bei der Förderung werden berücksichtigt:  Geräte und Materialkosten  Fahrtkosten  Personalkosten/Eigenleistung Für die Antragstellung muss das Formular des Umweltamtes „Förderantrag für ein Umweltprojekt in Düsseldorf oberhalb 400 Euro" verwendet werden. Zum Antrag gehören grundsätzlich folgende Unterlagen:  Beschreibung der Maßnahme  Lageplan in geeignetem Maßstab  Gestaltungsplan, aus dem die beabsichtigte Gestaltung ersichtlich ist  Nachweis der Gesamtkosten durch Kostenangebote oder detaillierte Kostenschätzungen Soweit hiervon einzelne Unterlagen für die Maßnahme nicht notwendig oder unüblich sind, kann das Umweltamt auf deren Vorlage verzichten. Das Umweltamt kann eine Nachbesserung des Antrages verlangen, wenn die eingereichten Unterlagen unvollständig sind und/oder eine ausreichende Prüfung der geplanten Maßnahme nicht ermöglichen. 4.2 Bewilligungsverfahren  Über die Gewährung und die Höhe des Zuschusses entscheidet der Umweltausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf auf Vorschlag der Jury Umweltpreis/Umweltprojektförderung.  Nach der Entscheidung ergeht ein vorläufiger Bewilligungsbescheid.  Die Bewilligung des Zuschusses kann mit Auflagen verbunden werden. Soweit eine Förderung nach anderen Richtlinien erfolgt, wird sie in vollem Umfang auf den städtischen Zuschuss angerechnet.  Die Realisierung des Projektes darf erst begonnen oder in Auftrag gegeben werden, wenn der vorläufige Bewilligungsbescheid vorliegt.  Nach Abschluss des Projektes sind möglichst eingescannte Originalrechnungen und eine Dokumentation (per E-Mail – jeweils als PDF) einzureichen. Die Dokumentation muss in Form von Texten und Fotos darstellen, dass das Projekt, wie im Antrag dargestellt, umgesetzt wurde.  Nach positiver Prüfung der eingereichten Rechnungen und der Dokumentation wird ein endgültiger Bewilligungsbescheid erteilt, der die Höhe des auszuzahlenden Förderbetrages festsetzt.  Bereits vor der endgültigen Festsetzung können Abschlagszahlungen bis zu einer Höhe von insgesamt 75% des vorläufig festgesetzten Zuschussbetrages auf Nachweis (eingescannte Rechnungen) ausbezahlt werden. Anlage 1 zur Vorlage AUS/003/2020 Richtlinie der Landeshauptstadt Düsseldorf für die finanzielle Förderung, Prämierung und Auszeichnung von Leistungen und Verdiensten im Düsseldorfer Umwelt- und Naturschutz sowie die Vergabe des Umweltpreises > Seite 4von 4 > Stand 03.02.2020  Die Durchführung der Maßnahme kann von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Umweltamtes überwacht werden; die Antragstellerin oder der Antragsteller hat die Überprüfung zu ermöglichen und sicherzustellen.  Der Zuschuss kann zurückgefordert werden, wenn gegen Auflagen des Bewilligungsbescheides oder gegen diese Richtlinie verstoßen wird. 5. Wettbewerb um den Umweltpreis der Landeshauptstadt Der Umweltpreis würdigt besonderes Umweltengagement im Nachhinein. Es können ein oder mehrere Umweltpreis(e) in Höhe von bis zu je 4.000 Euro sowie Geldprämien und Auszeichnungen in Form von Urkunden für vorbildliche, bereits realisierte Umwelt- und Naturschutzprojekte oder ehrenamtliches Engagement im Sinne des Förderziels (1.) vergeben werden. Der Wettbewerb um den Umweltpreis kann unter einen thematischen Schwerpunkt gestellt werden. 5.1 Bewerbungs-/Vorschlagsverfahren  Interessentinnen und Interessenten können sich aufgrund eigener Aktivitäten und Verdienste bewerben oder andere Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen.  Für die Antragstellung ist das Formular des Umweltamtes „Bewerbung bzw. Vorschlag für den Düsseldorfer Umweltpreis" zu verwenden. 5.2 Vergabeverfahren  Über die Vergabe des Umweltpreises/der Umweltpreise sowie der Prämien und Auszeichnungen entscheidet der Umweltausschuss auf Vorschlag der Jury Umweltpreis/Umweltprojektförderung. Nach der Entscheidung werden die Empfängerinnen und Empfänger durch das Umweltamt schriftlich informiert. 6. Antragsstellung/Bewerbung/Vorschläge Anträge auf eine finanzielle Förderung von Projekten oder Bewerbungen und Vorschläge im Rahmen des Wettbewerbes um den Umweltpreis sind schriftlich – vorzugsweise per E-Mail an [email protected] - oder an Landeshauptstadt Düsseldorf, Umweltamt, Abteilung 19/1, 40200 Düsseldorf – einzureichen. Die Antragsformulare sind als PDF unter www.duesseldorf.de/umweltamt/projekte/umweltprojektfoerderung verfügbar oder können im Umweltamt angefordert werden. Auf die Zuerkennung von Zuschüssen, Preisen und Auszeichnungen besteht kein rechtlicher Anspruch. 7. Antrags- bzw. Teilnahmeberechtigte Bei allen drei Teilprogrammen sind antrags- bzw. teilnahmeberechtigt:  Verbände  Vereine  Kindergärten, Schulen, sonstige Bildungseinrichtungen  Initiativen  Einzelpersonen, private Gruppen Anlage 1 zur Vorlage AUS/003/2020 Richtlinie der Landeshauptstadt Düsseldorf für die finanzielle Förderung, Prämierung und Auszeichnung von Leistungen und Verdiensten im Düsseldorfer Umwelt- und Naturschutz sowie die Vergabe des Umweltpreises > Seite 5von 4 > Stand 03.02.2020 8. Ideelle Förderung von Umweltaktivitäten im unternehmerischen Bereich Unternehmen, die Vorbildliches zum Schutz der Umwelt geleistet haben, können im Rahmen des Wettbewerbes um den Umweltpreis mit einer Urkunde ausgezeichnet werden. 9. Feier zur Verleihung des Umweltpreises Die Preisträgerinnen und Preisträger werden im Rahmen einer Feierstunde ausgezeichnet. 10. Inkrafttreten Diese Richtlinie tritt am Tage nach dem Ratsbeschluss vom 26.03.2020 in Kraft und ersetzt die bisherigen Richtlinien von 10.09.2015.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen AUS/003/2020