Beschlussvorlage Aktenzeichen BV5/110/2026

Düsseldorf plant Instandhaltung von Kita‑Grundstücken und -Anlagen im Bezirk 5

Amtlicher Titel: Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 5 - Haushalt 2026 (Liste B), Maßnahmen an diversen Kita-Einrichtungen

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Friedrich-von-Spee-Straße 38 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 1Dokument 20. August 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Die Bezirksvertretung 5 wird am 15. September 2026 über die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen an verschiedenen Kindertagesstätten im Stadtbezirk 5 entscheiden. Die Maßnahme ist Teil des Haushalts 2026 (Liste B). Ziel ist, die bestehenden Kita‑Gebäude und -Gelände zu erhalten und funktionsfähig zu halten. Ohne Beschluss fehlt noch die Finanzierung.

Warum wichtig

Eine rechtzeitige Instandhaltung sichert sichere Lern- und Spielumgebungen für die Kinder und verhindert höhere Folgekosten durch Verschleiß.

Die Details

  • Thema: Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen an Kitas
  • Ort: Stadtbezirk 5, diverse Kita‑Einrichtungen
  • Gremium: Bezirksvertretung 5
  • Termin: 15. September 2026, 17:00 Uhr
  • Haushalt: 2026 (Liste B)

Einordnung

Der Beschluss betrifft alle Kita‑Standorte im Stadtbezirk 5 und hat direkte Auswirkungen auf Kinder, Eltern und das pädagogische Personal vor Ort. Es handelt sich um eine haushaltsrelevante Entscheidung, die noch nicht getroffen ist.

Hintergrund

Unterhaltung bedeutet hier die regelmäßige Wartung, Reparatur und Modernisierung von Gebäuden und Außenanlagen, um deren Funktionsfähigkeit und Sicherheit zu gewährleisten.

Nächste Schritte

Bezirksvertretung 5 berät den Vorschlag am 15. September 2026.

Themen

Beschluss & Empfehlung

  • Die Bezirksvertretung 5 beschließt gemäß § 3 Absatz 2 der Bezirkssatzung folgende
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Dokumenttexte

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BV5/110/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 5 - Haushalt 2026 (Liste B), Maßnahmen an diversen Kita-Einrichtungen Fachbereich: 51 - Amt für Soziales und Jugend Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 515.09.2026Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 5 beschließt gemäß § 3 Absatz 2 der Bezirkssatzung folgende Maßnahme der Instandhaltung und Instandsetzung beziehungsweise der Um- und Erweiterungsbauten: Liste B) städtische Gebäude 1.10.11.111.05.001 52415500 Ansatz 2026: 194.062,00 EUR Derzeitige Restmittel: 126.948,49 EUR AmtStandortMaßnahme Beschlusssumme Kita Im Grund 51 Erneuerung WC-Anlage 2. BA32.500,00 EUR 99 Kita 51 Kesselsbergweg Sanierung WC-Anlagen 2. BA32.500,00 EUR 23 Beschlusssumme: 65.000,00 EUR Restmittel nach Beschluss61.948,49 EUR Liste C) Förderung Dritter 1.10.11.111.05.001 53175500 Ansatz 2026: 34.246,00 € Derzeitige Restmittel: 34.246,00 € Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung für das Jahr 2026. Sachdarstellung: Kita Im Grund - 2. Bauabschnitt - Erneuerung WC-Anlage Nach dem erfolgreichen Abschluss des ersten Bauabschnitts ist vorgesehen, die WC- Anlagen in den verbleibenden Bereichen der Einrichtung aufgrund bestehender technischer und hygienischer Mängel zu modernisieren, um die langfristige Funktionsfähigkeit der gesamten Einrichtung zu gewährleisten und das Ziel zu verfolgen, dass sich die Kinder in der Einrichtung wohler fühlen. Kita Kesselsbergweg 23 - 2. Bauabschnitt Sanierung der WC-Anlagen Mit der Modernisierung der älteren WC-Anlage der Einrichtung wurde bereits begonnen. Der erste Bauabschnitt ist nun abgeschlossen, sodass mit dem zweiten Bauabschnitt fortgefahren werden kann. Durch die umfassende Erneuerung der WC- Anlagen der Einrichtung wird das angestrebte Ziel einer nachhaltigen Verbesserung der Hygienestandards sowie der Funktionalität und Nutzbarkeit für die gesamte Einrichtung erreicht. Dies trägt maßgeblich zum Wohlbefinden der Kinder bei. Seite 2

KI-gestützt aufbereitet am 4. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/110/2026