Beschlussvorlage Aktenzeichen BV3/038/2021

Völklinger Straße 4a-4c; Bauvoranfrage für die Errichtung von zwei Wohn- und gewerblich genutzten Gebäuden

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Völklinger Straße 4a · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 12Dokumente 9. April 2021veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen sowie die Ausnahme der Nutzungsart.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Die o.g. Grundstücke liegen im Geltungsbereich der qualifizierten B-Pläne Nr.: 5375/71 und 5375/56. Die B-Pläne setzen neben einer Verkehrsfläche ein MK-Gebiet (Kerngebiet), die überbaubare Grundstücksfläche mittels Baugrenzen und eine GFZ von 1,4 fest.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 9. April 2021. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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BV3/038/2021 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Völklinger Straße 4a-4c; Bauvoranfrage für die Errichtung von zwei Wohn- und gewerblich genutzten Gebäuden Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 3 25.05.2021 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen sowie die Ausnahme der Nutzungsart. Sachdarstellung: Die o.g. Grundstücke liegen im Geltungsbereich der qualifizierten B-Pläne Nr.: 5375/71 und 5375/56. Die B-Pläne setzen neben einer Verkehrsfläche ein MK-Gebiet (Kerngebiet), die überbaubare Grundstücksfläche mittels Baugrenzen und eine GFZ von 1,4 fest. Beantragt ist ausschließlich die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens. Geplant ist die Errichtung von zwei 7-geschossigen Gebäuden. Diese werden rückwärtig zur Völklinger Straße bis hin zur Neusser Straße angeordnet. Die Gebäude sollen in den Erdgeschossen der gewerblichen Nutzung und in den Obergeschossen dem Wohnen dienen. Der Baukörper im westlichen Bereich verfügt über ein zurückversetztes Dachgeschoss, die entstehende Freifläche wird durch eine Dachterrasse gestaltet. Die bereits bestehende Tiefgarage erhält eine neue Erschließungsrampe. Die Baukörper sowie die Erschließungsrampe überschreiten die festgesetzten Baugrenzen teilweise bis in die festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche hinein. Im östlichen Bereich erstreckt sich der Baukörper auf einen Teil der festgesetzten, nicht überbaubaren Grundstücksfläche. Die geplante Bebauung überschreitet die festgesetzte GFZ um 0,57. Seite 2 Begründung: Die beabsichtigten gewerblichen Nutzungen sind zulässig, die Wohnnutzung ist gemäß der maßgeblichen Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausnahmsweise zulässig. Im nördlich-angrenzenden Bereich wurde durch den seit dem Jahre 2019 rechtskräftigen B-Plan Nr.: 03/014 die städtebauliche Struktur neu gestaltet. Dieser setzt Wohnen auf vergleichbaren Baufenstern sowie Geschossigkeiten von VI bis zu XVII Geschossen fest. Die beantragte Bebauung orientiert sich an den Festsetzungen und ergänzt somit sinnvoll diese Planung. Insbesondere durch die Gestaltung des Platzes, der durch die Hochbauten gefasst wird, entsteht eine qualitätvolle Freiraumgestaltung. Durch diese Neuordnung werden auch die Zufahrtswege teilweise neu festgesetzt. Die öffentliche Verkehrsfläche wird deshalb nicht mehr benötigt, daher bestehen keine Bedenken gegen die teilweise Überbauung. Die im B-Plan festgesetzte freizuhaltende Fläche wird als öffentliche Verkehrsfläche nicht mehr benötigt. Die Überbauung dieser Fläche ist daher vertretbar. Nachrichtlich: Die erforderlichen Stellplätze sollen in der bereits vorhandenen Tiefgarage nachgewiesen werden. Die Durchführung des Vorhabens erfordert die Fällung von 9 satzungsgeschützten Bäumen, die Ersatzpflanzungen erfolgen in Abstimmung mit dem Garten,- Friedhofs- und Forstamt. Anlagen: Katasterauszug Luftbild B-PLan 5375-56 B-Plan 5375-71 Lageplan Freianlagenplan Volumenverteilung Ansicht GEbäude A -West-Ost Ansicht Gebäude B -West-Ost Schnitte Perspektive
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LAGEPLAN Zeichenerklärung: Index Datum Änderung gez. Kürzel _ Bauteil _ Gewerk _ Planphase _ Planart _ Geschoss _ Status_Index gez. " Datum: geprüft: Planinhalt: Bauherr: Maßstab: Blattgröße: Generalplaner/ Entwurfsverfasser: Höhenbezug: Plannummer: BAUVORANFRAGE 30.12.2020 Freianlage 1:500 DIN A1 PA " 29.05.2020 RWI4-AB-ARCH-2-FA-00-F-02 PPEETTEERRSSEENNARCHITEKTEN GESELLSCHAFT FÜR ARCHITEKTUR UND URBANE STRATEGIEN MBH BRUNNENSTRASSE 156 I 10115 BERLIN [email protected] PPrroojjeekktt VVööllkklliinnggeerr SSttrr.. 44 DDüüsssseellddoorrff GGmmbbHH Möckernstraße 139-141 10963 Berlin RWI 4 - Völklinger Strasse 4, Düsseldorf 01 30.07.2020Planaustausch PA Bauvorhaben: 00 29.05.2020Planerstellung - Bauvoranfrage PA 02 30.12.2020Absenkung Haus B - Position Haus A/B - Aussenanlage Freifläche PA VI GH max= 55,2m Unterführung Einfahrt KFZ Außenbereich KiTa RWI4 VI OK Attika üNN 58,785= +21,675 VII VI OK Attika üNN 59,225= +21,675 Fußgänger Haus A Straßenv erkehrflächen FR-Fußgänger und Radfahrer TG Einfahrt Nachbar TG Einfahrt VII VI 58,6m II II XIV XIV I GH max= 43,5m II 46,3m 55,3m 41,3m IIIV GH max=39,6m GH max=43m GH max=52,1m PlatzXVII GH min= 58m GH max= 108,5m VI 61,8m VI GH min= 58m GH max= 61,8m VII 61,8m Extensive Dachbegrünung Extensive Dachbegrünung Haus A Spielplatz 380 m2 B2 B6 B7 B3 OK Attika üNN 59,225= +21,675 Extensive Dachbegrünung Haus A OK Attika üNN 58,785= +21,675 Extensive Dachbegrünung Grundstücksgrenze Abstandsfläche Bestand Rückbau Abstandsfläche Planung SpielplatzflächeR a s e n / B e g r ü n u n g D a c h b e g r ü n u n g P f l a s t e r u n g B e t o n / T e r r a s s e n p l a t t e n B e s t a n d s g e b ä u d e Planung B-Plan 03/014 Neusser strasse / Lahnweg Neubau FR- Fußgänger/Radfahrer / Beschränkte Verkehrstraßenfläche Bestandsbäume Erzatzpflanzungen TiefgarageFREIANLAGEN
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Title: 5375-056-00.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00407745.pdf Published Time: Mon, 12 Apr 2021 12:23:52 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV3/038/2021