Beschlussvorlage Aktenzeichen BV1/063/2026

Weihnachtsmarkt auf der Nordstraße vom 19.11.2026 - 23.12.2026

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Nordstraße · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 14. April 2026veröffentlicht

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Beschluss & Empfehlung

  • Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Festsetzung des Weihnachtsmarktes auf der
  • Die Marktveranstalterin beantragt die Festsetzung für den Weihnachtsmarkt auf der
  • Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag zu entsprechen. Seite 2

URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583369.pdf Published Time: 2026-04-21T09:23:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV1/063/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Weihnachtsmarkt auf der Nordstraße vom 19.11.2026 - 23.12.2026 Fachbereich :

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Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583369.pdf Published Time: 2026-04-21T09:23:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV1/063/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Weihnachtsmarkt auf der Nordstraße vom 19.11.2026 - 23.12.2026 Fachbereich : 32 - Ordnungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Christian Zaum Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 1 22.05.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Festsetzung des Weihnachtsmarktes auf der Nordstraße als Jahrmarkt nach § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung mit folgenden Öffnungszeiten: Laufzeit: 19.11.2026 bis 23.12.2026 Am Totensonntag, dem 22.11.2026, bleibt der Markt geschlossen. Öffnungszeit: Montags – Samstags: 10:30 bis 22:00 Uhr Sonntags: 11:00 bis 22:00 Uhr Sachdarstellung: Die Marktveranstalterin beantragt die Festsetzung für den Weihnachtsmarkt auf der Nordstraße. Im Aufbau und Ablauf des Marktes gibt es keine Veränderungen gegenüber dem Vorjahr. Der Weihnachtsmarkt beginnt einheitlich mit den Weihnachtsmärkten in der Innenstadt am Donnerstag vor Totensonntag. Am Totensonntag bleibt der Markt geschlossen. Das Verwaltungsverfahren war bei Vorlagenerstellung abgeschlossen. In den vergangenen Jahren bestanden keine Ablehnungsgründe und es gab keine Beschwerden. Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag zu entsprechen. Seite 2

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV1/063/2026