Beschlussvorlage Aktenzeichen BV9/085/2026

Neubau der Rumänisch-Orthodoxen Kirche in Werstener Feld 63

Amtlicher Titel: Werstener Feld 63 - Errichtung des Gebäudes der Rumänisch-Orthodoxen Kirche als Neubau

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Ickerswarder Straße 132 · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 13Dokumente 1. April 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung 9 entscheidet am 8. Mai 2026 über den Neubau der Rumänisch-Orthodoxen Kirche in Werstener Feld 63. Der Beschluss liegt unter der Referenz BV9/085/2026 vor.

Einordnung

Die Bezirksvertretung 9 berät am 8. Mai 2026 um 16:00 Uhr über die Errichtung des Gebäudes der Rumänisch-Orthodoxen Kirche. Die Entscheidung findet im Rahmen einer Sitzung der Bezirksvertretung statt. Der Beschluss trägt die Referenznummer BV9/085/2026.

Hintergrund

Der Neubau der Kirche soll die religiösen Bedürfnisse der rumänisch-orthodoxen Gemeinde in Düsseldorf erfüllen. Der Standort befindet sich im Werstener Feld 63.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Entscheidung könnte Auswirkungen auf die lokale Gemeinde und die Nachbarschaft haben. Eine Genehmigung würde den Bau der Kirche ermöglichen.

Nächste Schritte

Die Bezirksvertretung 9 wird am 8. Mai 2026 über den Antrag abstimmen.

Die wichtigsten Punkte

  • Entscheidung über Neubau am 8. Mai 2026
  • Ort: Werstener Feld 63
  • Referenznummer: BV9/085/2026
  • Sitzung der Bezirksvertretung 9 um 16:00 Uhr
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Beschluss & Empfehlung

  • Die Bezirksvertretung beschließt die erforderliche Befreiung.
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Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583140.pdf Published Time: 2026-04-13T14:33:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV9/085/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Werstener Feld 63 - Errichtung des Gebäudes der Rumänisch-Orthodoxen Kirche als Neubau Fachbereich : 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 9 08.05.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die erforderliche Befreiung. Eine Befreiung ist erforderlich für das Überschreiten der Baugrenzen Sachdarstellung: Auf dem Grundstück befand sich ein Kirchengebäude aus Holz, das aus statischen Gründen abgerissen werden musste. Es liegt ein Bauantrag der rumänisch-orthodoxen Kirchengemeinde vor, mit der Planung ein neues Gebäude (Grundmaße 22,30 m x 10,80 m) mit Turm (18,50 m hoch), zu errichten. Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 5772/043. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher gemäß § 30 Absatz 1 BauGB. Der Bebauungsplan setzt unter anderem durch Baugrenzen ein Baufenster fest. Für das Bauvorhaben sind Befreiungen von dieser Festsetzung erforderlich, da das geplante Gebäude die Baugrenze um bis zu 1,50 m überschreiten soll. Aufgrund der Grundstücksfläche von mehr als 1000 m² fällt die Genehmigung der erforderlichen Befreiung in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. Seite 2 Begründung: Durch die atypische Grundstückssituation (dreieckig) ergibt sich ein nicht geradliniger Verlauf der Baugrenzen, besonders in der südlichen Grundstücksecke. Die Apsis soll teilweise außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche errichtet werden. Die Überschreitung von 1,50 m ist unbedenklich. Nachrichtlich: Auf dem Grundstück befindet sich bereits eine Stellplatzanlage. Um das Grundstück optimal nutzen zu können, soll diese Anlage gemeinschaftlich mit dem vorhandenen Gemeindehaus genutzt werden. Dadurch kommt es lediglich zur Neu-Versiegelung der Erweiterungsfläche. Für das Bauvorhaben muss eine satzungsgeschützte Birke gefällt werden. Anlagen: Katasterauszug Luftbild Bebauungsplan Lageplan Grundriss Ebene 0 Grundriss Ebene 1 Dachaufsicht Schnitt 1 Schnitt 2 Ansicht 1 Ansicht 2 Ansichten 3+4
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Title: Microsoft Word - Dokument1 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583148.pdf Published Time: Fri, 10 Apr 2026 06:43:23 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Title: Untitled URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583157.pdf Published Time: Fri, 10 Apr 2026 06:49:27 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Title: Untitled URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583163.pdf Published Time: Fri, 10 Apr 2026 06:51:36 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Title: Untitled URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583164.pdf Published Time: Fri, 10 Apr 2026 06:51:58 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Title: Untitled URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583165.pdf Published Time: Fri, 10 Apr 2026 06:52:24 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:

KI-gestützt aufbereitet am 29. April 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV9/085/2026