Originale durchsuchen
Dokumenttexte
Beschlussvorlage als Text anzeigen
Title: Ö
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00581145.pdf
Published Time: 2026-03-26T07:47:00.000Z
Number of Pages: 3
Markdown Content:
SPOA/020/2026
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Zuschuss an den Düsseldorfer Turn- und Sportverein Fortuna 1895 e.V.
Fachbereich :
52 - Sportamt
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Sportausschuss 22.04.2026 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Sportausschuss beschließt die Gewährung des nachfolgend aufgeführten
Zuschusses:
Verein Düsseldorfer Turn- und Sportverein Fortuna 1895 e.V.
Maßnahme Kauf einer Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher
und Installation am Nachwuchsleistungszentrum
Flinger Broich 89
Profitcenter/Konto/Maßnahme 42 424 04 /78170100/ 7.90000278
Bezeichnung Zuschüsse für Investitionen an Vereine
Zuschuss bis zu 70.000,00 EUR
Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt zweckgebunden an den Sportverein.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Beendigung der vorläufigen
Haushaltsführung .Seite 2
Sachdarstellung:
Mitgliederstatistik 2025 Anteil 2024 Anteil 2023* Anteil
Gesamt: 34857 28778 26896
männlich: 27798 23100 21502
weiblich: 7059 5678 5394
divers 0 0% 0 k.A.
keine Angabe 0 0% k.A. - k.A.
Jugendliche
(0-18 Jahre):
7662 22% 6108 21% 5664 21%
männlich: 5678 16% 4555 16% 4217 16%
weiblich: 1984 6% 1553 5% 1447 5%
divers 0 0% 0 0% k.A. k.A.
keine Angabe 0 0% k.A. - k.A. k.A.
# *aktiv und passiv
Investitionskostenzuschüsse in den letzten zehn Jahren
Jahr Maßnahme/Anschaffung Zuschuss
2017 Neubau Nachwuchsleistungszentrum *Sonderzuschuss 1.900.000 EUR
2025 Umbau und Erweiterung von Sportflächen auf der
Sportanlage Flinger Broich* Sonderzuschuss
350.000 EUR
Der Düsseldorfer Turn- und Sportverein Fortuna 1895 e.V. (Fortuna oder F95) ist
eines der sportlichen Aushängeschilder der Landeshauptstadt Düsseldorf. Neben
verschiedenen Sportangeboten liegt die Hauptaktivität beim Fußball, der hier in
professioneller Form betrieben wird. Die erste Herrenmannschaft nimmt mit nur
kurzen Unterbrechungen seit geraumer Zeit am Spielbetrieb der 1.und 2. Bundesliga
teil. Als Unterbau fungieren die U23 als zweite Mannschaft, die derzeit in der
Regionalliga West antritt, sowie verschiedene U-Mannschaften bis hinein in den
Kinderbereich. Daneben konnte auch Mädchen- und Frauenfußball mit mehreren
Mannschaften im Erwachsenen- und Jugendbereich etabliert werden.
Bei alledem profitiert die Fortuna von dem 2018 auf der Sportanlage Flinger Broich
errichteten Nachwuchsleistungszentrum (NLZ). Für Vereine der 1.und 2.
Fußballbundesliga ist der Aufbau eines NLZ nach festgelegten Kriterien durch
Lizensierungsauflagen verpflichtend vorgeschrieben. Der Neubau wurde von Fortuna
durchgeführt und durch die Landeshauptstadt Düsseldorf mit einem Sonderzuschuss
von bis zu 1.9 Mio Euro gefördert.
Neben den sportlichen Ambitionen ist die Fortuna wie andere Sportvereine auch im
Umwelt- und Klimaschutz sowie bei der Etablierung erneuerbarer Energien engagiert.
So unterstützt F95 die Stadt Düsseldorf als Mitglied des Klimapakts bis zum Jahr
2035 bilanziell klimaneutral zu werden.
Als Teil der praktischen Umsetzung ist der Kauf einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage)
mit Batteriespeicher sowie deren Installation auf dem Dach des NLZ geplant. Die PV-
Anlage besteht aus insgesamt 222 Solarmodulen mit einer Leistung von 99,9 kWp
sowie einem zusätzlichen Batteriespeicher mit einer Kapazität von 48 kWh. Pro Jahr
wird ein Energieertrag von gut 85.000 kWh prognostiziert. Die Eigenverbrauchsquote
liegt bei 80%, die Autarkiequote bei 26%. Neben der eigentlichen Installation sind
noch Montagearbeiten an der betreffenden Dachfläche sowie an den elektrischen
Anlagen notwendig.
Die zuschussfähigen Gesamtkosten belaufen sich auf 152.446,75 EUR. Seite 3
Nach den vom Sportausschuss beschlossenen Richtlinien für die Gewährung von
Zuschüssen an Düsseldorfer Sportvereine können Maßnahmen mit besonderer
ökologischer bzw. energetischer Bedeutung mit bis zu 50% der Kosten für
Fremdleistungen, höchstens jedoch mit einem Betrag von bis zu 70.000 EUR,
gefördert werden. Über die Gewährung entscheidet jeweils der Sportausschuss im
Einzelfall.
Aus vorgenannten Gründen ist eine solche erhöhte Förderung vertretbar und
angemessen.
Der städtische Zuschuss wird zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung benötigt.
Es ergibt sich folgender Finanzierungsplan:
Zuschussfähige Gesamtkosten 152.446,75 EUR
./. städtischer Zuschuss für Fremdleistungen von bis zu 50%,
höchstens jedoch
70.000,00 EUR
Vereinsanteil 82.446,75 EUR