Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV5/095/2026

Beschlusskontrolle der Bezirksvertretung 5 im Jahr 2026

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Friedrich-von-Spee-Straße 38 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 3Dokumente 1. September 2026veröffentlicht

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Beschlusskontrolle der Bezirksvertretung 5 im Jahr 2026 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 5 Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 515.09.2026Kenntnisnahme Sachdarstellung: In ihrer Sitzung am 27. Oktober 2015 hat die Bezirksvertretung 5 die Verwaltung gebeten, analog zur Praxis im Rat der Stadt Düsseldorf einen Sachstandsbericht über die Umsetzung ihrer Beschlüsse zu geben.

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BV5/095/2026 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Beschlusskontrolle der Bezirksvertretung 5 im Jahr 2026 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 5 Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 515.09.2026Kenntnisnahme Sachdarstellung: In ihrer Sitzung am 27. Oktober 2015 hat die Bezirksvertretung 5 die Verwaltung gebeten, analog zur Praxis im Rat der Stadt Düsseldorf einen Sachstandsbericht über die Umsetzung ihrer Beschlüsse zu geben. Die in der Vorlage anliegenden tabellarischen Aufstellungen sind aufgeteilt nach Beschlüssen, deren Bearbeitung noch nicht abgeschlossen ist und solchen, deren Bearbeitung abgeschlossen ist. Anlagen: Anlage 1 - Beschlüsse in Bearbeitung Anlage 2 - Beschlüsse deren Bearbeitung abgeschlossen ist
Anlage 1 - Beschlüsse in Bearbeitung als Text anzeigen
Beschlüsse der Bezirksvertretung 5, deren Bearbeitung noch nicht abgeschlossen ist Lfd. Sitzungsdatum/ Antragsteller/in Thema Info Bearbeitungsstand Nr. Vorlagennummer (Fraktion/en, Einzelmitglied) 1 27. September 2016 CDU-Fraktion Herrichtung des Barbarossa- 11/2016 Die in der Grünanlage befindliche Treppe wird 175/ 140/2016 wall und Sanierung des Fuß- regelmäßig freigeschnitten. Vorhandene weges Stammaustriebe der auf dem Wall befind- lichen Linden werden zweimal jährlich ent- fernt sowie ein ein Meter breiter Streifen sechsmal jährlich gemäht. Der Maulbeer- baum wurde überprüft und in die Arbeitspla- nung bis Ende 2016 aufgenommen. Die im ehemaligen Rheingraben stehenden 15 Kopfweiden werden alle 5- 7 Jahre zurück- geschnitten. Weil der Brombeerwuchs auch die aufkommenden Baumsämlinge der Kopf- weiden bedrängt und beschattet, werden die Kopfweiden bis Ende des Jahres frei ge- schnitten. Zwei Sichtfenster im Randbewuchs der Obst-wiese wurden verbreitert um so Blickbeziehungen zwischen Barbarossawall und der Obstwiese wieder her zu stellen. Die beschädigten Laternen wurden in- zwischen instandgesetzt. 02/2017 Die Maßnahmen der Grünpflege wurden durchgeführt. Bezüglich der Wegefläche ist die Sanierung abhängig von zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln und Personal. Ein Zeitpunkt kann nicht genannt werden. Bis zur Sanierung wird der Weg vom zuständigen Unterhaltungsbezirk verkehrssicher gehalten. 06/2017 Sachstand unverändert 11/2017 Sachstand unverändert 02/2018 Im Rahmen der Beantwortung der Anfrage „Herrichtung Barbarossawall", Vorlage 175/ 29/2018 teilte die Verwaltung zur BV5- Sitzung am 27. Februar 2018 erneut mit, dass der Weg verkehrssicher gehalten wird und die Sanierung von den zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen ab- hängig ist. 09/2019 Sachstand unverändert 08/2020 Sachstand unverändert 08/2021 Die Instandsetzung der Gehwegfläche ist ent- sprechend des Straßen- und Wegekonzepts der Landeshauptstadt Düsseldorf (Vorlage OVA/110/2020) im Jahr 2022 vorgesehen. 09/2022 Die ursprünglich geplante Instandsetzung der Gehwegfläche wird nicht mehr als Instand- setzungsmaßnahme, sondern bed ingt durch die gegebenen Randbedingungen als eige- nes Projekt geführt. Für das Projekt ist eine Planung zu erstellen. Ein konkreter Zeitraum wann die Planung vorliegt und somit die Umsetzung der Maßnahme erfolgt, kann aufgrund einer Vielzahl von Maßnahmen noch nicht genannt werden. 2 25. April 2017 CDU-Fraktion Änderungsantrag Umgestaltung 06/2017 Eine Stellungnahme steht noch aus. 175/ 58/2017 Kaiserswerther Markt - Pkw- Stellplätze bestmöglich erhalten 09/2017 Der Beschluss wird, soweit möglich, bei der Fortsetzung der Planung berücksichtigt. im nördlichen Randbere ich der Mittelinsel flächig vorhandenen und zu erhal tenden hinsichtlich Archäologie, Fördermöglichkei- dann kann beurteilt werden, inwieweit der Än- derungsantrag weiterhin relevant ist. Beschränkungen zur Bekämpfung des Coro- na- Virus kurzfristig abgesagt werden. Der Termin wird schnellstmöglich nachgeholt. und 2022 sind für dieses Projekt keine in Aussicht gestellt, in Verbindung mit klei- neren Maßnahmen in den Seitenräumen. Durchführung eines Reallabors mit beglei- tender Bürgerbefragung vorgeschlagen. am 8. Oktober 2024 die vorgenannte In- formationsvorlage (OVA/126/ 2024) zur Kenntnis genommen. Der in der Vorlage an- gekündigte Bürgerworkshop hat am 14. Mai ger ein zentrales Thema darstellt. Als Grund- 3 25. April 2017 CDU-Fraktion Änderungsantrag Umgestaltung 06/2017 Eine Stellungnahme steht noch aus. 175/ 59/2017 Kaiserswerther Markt - Begeg- nungsfläche zentralisieren und 09/2017 Die Zentralisierung der Begegnungsfläche Platzmitte aufhellen wird bei der Fortschreibung der Planung be- rücksichtigt. Eine Aufhellung der Planung durch die von der BV5 gewünschte Anord- nung von Baumstandorten ist nicht möglich, da die Denkmalbereichssatzung einen Alleen-Charakter vorgibt. flächig vorhandenen und zu erhaltenden Kul- turschichten wird derzeit durch einen Sach- verständigen geprüft, inwieweit Eingriffe in die archäologische Substanz durch eine Sonder- bauweise der Verkehrsfläche n vermieden oder zumindest deutlich reduziert werden können. Die Prüfergebnisse werden mit dem LVR (Amt für Bodendenkmalpflege) abge- stimmt und fließen in die weitere Planung ein. wonnenen Erkenntnisse wurden geprüft . Das am 26. November 2019 die Durc hführung dann kann beurteilt werden, inwieweit der 06/2021 Als Voraussetzung für den Workshop „Um- gestaltung Kaiserswerther Markt" müssen zu- und 2022 sind für dieses Projekt keine Fi- nanzmittel im städtischen Haushalt vorgese- hen. Durchführung eines Reallabors mit be- gleitender Bürgerbefragung vorgeschlagen. am 8. Oktober 2024 die vorgenannte Informa- tionsvorlage (OVA/126/ 2024) zur Kenntnis genommen. Der in der Vorlage angekündigte Bürgerworkshop hat am 14. Mai 2025 stattge- funden. Die Ergebnisse des Bürgerwork- shops werden der Bezirksvertretung 5 zeitnah präsentiert. ger ein zentrales Thema darstellt. Als Grund- 4 25. April 2017 CDU-Fraktion Änderungsantrag Umgestaltung 06/2017 Eine Stellungnahme steht noch aus. 175/ 62/2017 Kaiserswerther Markt - Poller auf notwendiges Minimum redu- 09/2017 Der Beschluss wird, soweit möglich, bei der zieren Fortsetzung der Planung berücksichtigt. flächig vorhandenen und zu erhaltenden Kul- turschichten wird derzeit durch einen Sach- verständigen geprüft, inwieweit Eingriffe in die archäologische Substanz durch eine Sonder- bauweise der Verkehrsflächen vermieden oder zumindest deut lich reduziert werden können. Die Prüfergebnisse werden mit dem LVR (Amt für Bodendenkmalpflege) abge- stimmt und fließen in die weitere Planung ein. wonnenen Erkenntnisse wurden geprüft . Das dann kann beurteilt werden, inwieweit der 06/2021 Als Voraussetzung für den Workshop „Umgestaltung Kaiserswerther Markt" müs- sen zunächst die Ausgangskomponenten und Bedingungen klar vereinbart werden. Für 2021 und 2022 sind für dieses Projekt keine nis genommen. Der in der Vorlage angekün- digte Bürgerworkshop hat am 14. Mai 2025 stattgefunden. Die Ergebnisse des Bürger- workshops werden der Bezirksvertretung 5 zeitnah präsentiert. 5 25. April 2017 CDU-Fraktion Änderungsantrag Umgestaltung 06/2017 Eine Stellungnahme steht noch aus. 175/ 63/2017 Kaiserswerther Markt - abge- rundete Kopfenden für eine ver- 09/2017 Eine Verlängerung der Mittelinsel kann im längerte Mittelinsel Gegensatz zu den abgerundeten Kopfenden bei der Fort schreibung der Planung nicht be- rücksichtigt werden. 02/2018 Aufgrund der im gesamten Straßen raum und im nördlichen Randberei ch der Mittelinsel flächig vorhandenen und zu erhal tenden Kul- turschichten wird derzeit durch einen Sach- verständigen geprüft, inwieweit Eingriffe in die archäologische Substanz durch eine Sonder- bauweise der Verkehrs flächen vermieden oder zumindest deutlich reduziert werden können. Die Prüfergebnisse werden mit dem LVR (Amt für Bodendenkmalpflege) abge- stimmt und fließen in die weitere Planung ein. schlusses vom 17. November 2016, unter Be- rücksichtigung der aktuellen Erkenntnisse hinsichtlich Archäologie, Fördermöglichkei- nungsvariante weiter verfolgt werden soll. Erst dann kann beurteilt werden, inwieweit der und 2022 sind für dieses Projekt keine Fi- nanzmittel im städtischen Haushalt vorgese- hen. 10/2024 Es wird eine Informationsvorlage „Umgestal- tung Kaiserswerther Markt - Weiteres Vor- gehen" präsentiert. nis genommen. Der in der Vorlage angekün- digte Bürgerworkshop hat am 14. Mai 2025 stattgefunden. Die Ergebnisse des Bürger- workshops werden der Bezirksvertretung 5 zeitnah präsentiert. sich insbesondere gezeigt, dass die Park - ger ein zentrales Thema darstellt. Als Grund- henden Verkehrs (Quartiersgarage) durchge - 6 25. April 2017 CDU-Fraktion Änderungsantrag Umgestaltung 06/2017 Eine Stellungnahme steht noch aus. 175/ 64/2017 Kaiserswerther Markt - kombi - niertes Beleuchtungskonzept mit 09/2017 Der Beschluss wird, soweit möglich, bei der Traufbeleuchtung und Anstrah- Fortsetzung der Planung berücksichtigt. lung historischer Gebäude 02/2018 Aufgrund der im gesamten Straßen raum und großflächig vorhandenen und zu erhal tenden abgestimmt und fließen in die weitere Planung ein. bisherige Planung oder eine andere Planungsvariante weiterverfolgt werden soll. Erst dann kann beurteilt werden, inwieweit der Änderungsantrag weiterhin relevant ist. Unabhängig davon sind bei diesem Thema auch der Ratsbeschluss vom 14. Mai 2020 zum Masterplan „Energieeffiziente und historische Straßenbeleuchtung, inkl usive Erhaltungsvorschlag für die Gasbeleuch- tung" sowie dessen weitere Konkretisierung zu berücksichtigen. staltung Kaiserswerther Markt" müssen zunächst die Ausgangskomponenten und Bedingungen klar vereinbart werden. Für 2021 und 2022 sind für dieses Projekt keine in Aussicht gestellt, in Verbindung mit kleineren Maßnahmen in den Seitenräumen. Durchführung eines Reallabors mit be- gleitender Bürgerbefragung vorgeschlagen. nis genommen. Der in der Vorlage ange- kündigte Bürgerworkshop hat am 14. Mai 7 25. April 2017 CDU-Fraktion Änderungsantrag Umgestaltung 06/2017 Eine Stellungnahme steht noch aus. 175/ 65/2017 Kaiserswerther Markt - Fahrrad- abstellplätze besser integrieren 09/2017 Der Beschluss wird, soweit möglich, bei der Fortsetzung der Planung berücksichtigt. großflächig vorhandenen und zu erhal tenden hinsichtlich Archäologie, Fördermög lichkei- dann kann beurt eilt werden, inwieweit der Corona-Virus kurzfristig abgesagt werden. 06/2021 Als Voraussetzung für den Workshop „Umge - staltung Kaiserswerther Markt" müssen zunächst die Ausgangskomponenten und Bedingungen klar vereinbart werden. Für 2021 und 2022 sind für dieses Projekt keine nis genommen. Der in der Vorlage ange- kündigte Bürgerworkshop hat am 14. Mai 8 25. April 2017 CDU-Fraktion Änderungsantrag Umgestaltung 06/2017 Eine Stellungnahme steht noch aus. 175/ 67/2017 Kaiserswerther Markt - Muster- flächen und Ortstermin zur Aus- 09/2017 Der Beschluss wird bei der Fort schreibung gestaltung der weiteren Planung der Planung berücksichtigt. großflächig vorhandenen und zu erhal tenden dann kann beurt eilt werden, inwieweit der und 2022 sind für dieses Projekt keine 10/2024 Es wird eine Informationsvorlage „Umgestal- tung Kaiserswerther Markt - Weiteres Vor- gehen" präsentiert. nis genommen. Der in der Vorlage ange- kündigte Bürgerworkshop hat am 14. Mai 9 25. April 2017 Fraktion Bündnis 90/ Änderungsantrag Umgestaltung 06/2017 Eine Stellungnahme steht noch aus. 175/ 68/2017 Die Grünen Kaiserswerther Markt - Anpas- sung der Entwurfsplanung 09/2017 Der Beschluss wird bei der Fortschreibung der Planung berücksichtigt. 02/2018 Aufgrund der im gesamten Straßen raum und im nördlichen Randbere ich der Mittelinsel großflächig vorhandenen und zu erhaltenden am 26. November 2019 die Durc hführung eines qualitätssichernden Verfahrens (Work - shop) zur Quali fizierung des Bedarfsbe- dann kann beurt eilt werden, inwieweit der und 2022 sind für dieses Projekt keine Fi- nanzmittel im städtischen Haushalt vorgese- hen. Durchführung eines Reallabors mit b-gleiten- nis genommen. Der in der Vorlage angekün- digte Bürgerworkshop hat am 14. Mai 2025 stattgefunden. Die Ergebnisse des Bürger- workshops werden der Bezirksvertretung 5 zeitnah präsentiert. 10 27. Juni 2017 CDU-Fraktion, SPD- Bedarfsabfrage für Fahrrad- 11/2017 Die Bedarfsabfrage wurde mit folgendem 175/ 111/2017 Fraktion, Fraktion ständer aller Grundschulen im Ergebnis durchgeführt: Bündnis 90/ Die Stadtbezirk 5 Grünen und FDP- Fraktion GGS Am Litzgraben Es sind zusätzliche Fahrradständer ge- wünscht, es ist wahrscheinlich, dass beste- hende Fahrradständer erneuert werden müssen. Aufgrund anstehender Tiefbaumaß- nahmen können jedoch derzeit keine kon- kreten Angaben gemacht werden. Dies ist erst nach Abschluss der Arbeiten möglich. KGS Grenzweg Die KGS Grenzweg benötigt 17 neue Fahr- radständer. GGS Fliednerstraße Die GGS Fliednerstraße wünscht sich Fahr- radständer, verfügt jedoch nicht über eine entsprechend nutzbare Stellfläche. KGS Im Grund Die KGS Im Grund hat keinen Bedarf. MGS Farnweg Die MGS Farnweg benötigt neue Fahrrad- ständer und hat hierfür eine Fläche von 20 x 9 Metern zur Verfügung. Die Stellfläche muss befestigt werden. GGS Beckbuschstraße Die GGS Beckbuschstraße benötigt neue Fahrradständer und hat hierfür eine Fläche von 10 x 4 Metern zur Verfügung. Auch hier muss die Stellfläche befestigt werden. 09/2018 Die Bezirksvertretung 5 hat in ihrer Sitzung am 27. Februar 2018 die Finanzierung von Fahrradabstellanlagen an den Grundschulen MGS Farnweg und GGS Beckbuschstraße aus Bauunterhaltungsmitteln beschlossen. 09/2019 Die Installierung der Fahrradabstellanlagen an den Grundschulen MGS Farnweg und GGS Beckbuschstraße ist erfolgt. Bezüglich der Standorte GGS Am Litzgraben, KGS Grenzweg und GGS Fliednerstraße ist der Sachstand unverändert. 08/2020 Sachstand unverändert 08/2021 Die KGS Grenzweg verfügt inzwischen über eine ausreichende Zahl an Fahrradabstell- anlagen und hat keinen weiteren Bedarf an- gemeldet. Bezüglich der Standorte GGS Am Litzgraben und GGS Fliednerstraße ist der Sachstand unverändert. 09/2022 Am Standort GGS Am Litzgraben sind weitere Arbeiten im Außengelände vorgesehen. Erst nach Abschluss sämtlicher Maßnahmen im Außengelände kann geprüft werden, inwie- weit zusätzliche Fahrradabstellanlagen ge- schaffen werden können. Am Standort GGS Fliednerstraße 32 steht weiterhin keine Fläche für die Installierung von Fahrradabstellanlagen zur Verfügung. Aufgrund der geringen Flächenv erfügbar keit an diesem Standort, ist eine Änderung der Situation nicht erkennbar. Daher ruht an diesem Standort bis auf Weiteres das Anlie- gen. 10/2024 Sachstand unveränd ert 11 29. Mai 2018 CDU-Fraktion und Erhöhung der Sicherheit für Fuß- 09/2018 Eine Stellungnahme liegt bisher nicht vor. 175/ 96/2018 Fraktion Bündnis 90/ gänger und Radfahrer im südli- Die Grünen chen Ortseingang Anger mund 11/2018 Der Verwaltung sind keine Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern bekannt. Um Fußgänger*innen und Radfahrer*innen früh- zeitig vor dem Einmündungsbereich Anger- munder Straße/Pfarrer-Holl- Weg aus Rich- tung Westen auf die südliche Straßenseite zu führen, ist in Höhe der Tankstelle die Planung einer Querungsmöglichkeit der Fahrbahn mit Weiterführung des Geh- und Radweges vor- gesehen. Als kurzfristige Maßnahme ist die Erneueru

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Anlage 2 - Beschlüsse deren Bearbeitung abgeschlossen ist als Text anzeigen
Beschlüsse der Bezirksvertretung 5, deren Bearbeitung abgeschlossen ist Lfd. Sitzungsdatum/ Antragsteller/in Thema Info Bearbeitungsstand Nr. Vorlagennummer (Fraktion/en, Einzelmitglied) 1 28. November 2017 CDU-Fraktion, SPD- Verkehrssicherheit in Wittlaer - 02/2018 Auf Basis des Beschlusses schlägt die Ver- 175/ 200/2017 Fraktion, Fraktion Bockumer Straße, Fritz-Köhler- waltung folgende Maßnahmen vor: Bündnis 90/ Die Weg, Kalkstraße und Schulvor- Grünen und FDP- platz Bockumer Straße Fraktion Im Abschnitt zwischen Hinacker und Grenz - weg werden die zulässige Höchstgeschwin- digkeit auf 30 km/h reduziert und wechsel- seitige Parkflächen zur Unterstützung einer niedrigeren Fahrgeschwindigkeit markiert. Im Bereich Bockumer Straße/ Grenzweg wird eine Hol- und Bringzone für zunächst sechs Fahrzeuge vorgehalten . Der Fußgängerüberweg in Höhe Kalkstraße wird mit Reflektoren ausgerüstet. Die Fläche des Schützenplatzes wird hinsichtlich der Belange des Schulbus- betriebs und Fußgängerverkehrs überprüft. Margaretenweg/Bockumer Straße Eine Umlaufschranke ist bereits angeordnet. Der Weg wird zudem als Gehweg, Radfahrer frei ausgewiesen. Die Beschilderung rund um Fritz-Köhler-Weg, Holtumer Weg und Grenzweg wird auf ihre Sinnhaftigkeit und Standorte hin überprüft. Ziel ist es weiterhin, Durchgangsverkehre aus dem Wohngebiet abseits der Bockumer Stra- ße fernzuhalten. Der Knotenpunkt erhält an allen vier Ein- mündungen Sperrflächenmarkierungen. Franz-Vaahsen-Weg/Bockumer Straße Bauliche Veränderungen be ziehungs weise Markierungen werden von der Verwaltung als unverhältnismäßig abgeleh nt, da kein Gewinn der Verkehrssicherheit zu erwarten ist. 09/2018 Zu den einzelnen Maßnahmen folgender Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde im oben genannten Abschnitt auf 30 km/h re- duziert. Der FGÜ ist mit Reflektoren aus- gestattet. steht noch aus. Die Hol- und Bringzone soll nunmehr auf dem Schulvorplatz/Schützen- platz eingerichtet werden. Margaretenweg/Bockumer Straße Die Umlaufschranke wurde insta lliert, die Be- schilderung verändert. Die Maßnahme wurde noch nicht ausgeführt. 09/2019 Zu den einzelnen Maßnahmen folgender steht weiterhin aus. Die Bezirksvertretung 5 hat mit Beschluss vom 26. März 2019 (Vorlage 175/ 44/2019) die Verwaltung gebeten, die notwendigen Maßnahmen (Vorbereitung eines Bedarfs- beschlusses sowie weiterer erforderlicher Be- schlüsse und etwaige Planungen) vorzube- reiten und zu ergreifen, damit der Schützen- platz -mindestens teilweise- befahren werden kann und dort Parkmöglichkeiten, sowohl für den Schulbetrieb wie auch bei künftiger Nut- zung der neuen Zweifach- Halle, eingerichtet werden können. Hierzu liegt eine Stellungnahme der Ver- waltung noch nicht vor. Der Planungsauftrag zur Einrichtung der Sperrflächenmarkierung wurde erteilt. Planung und Ausfüh rung stehen noch aus. 08/2020 Zu den einzelnen Maßnahmen folgender steht weiterhin aus. Die Bezirksvertretung 5 hat mit Beschluss vom 26. März 2019 (Vorlage 17 5/ 44/2019) die Verwaltung gebeten, die notwendigen Maßnahmen (Vorbereitung eines Bedarfsbe - schlusses sowie weiterer erforderlicher Be- schlüsse und etwaige Planungen) vorzube- reiten und zu ergreifen, damit der Schützen- platz -mindestens teilwei se- befahren werden kann und dort Parkmöglichkeiten, sowohl für den Schulbetrieb wie auch bei künftiger Nut- zung der neuen Zweifach- Halle, eingerichtet werden können. Hierzu liegt eine Stellungnahme der Ver- waltung noch nicht vor. Die Bezirksvertretung 5 hat mit Beschluss vom 26. Mai 2020 (Vorlage BV5/056/2020) erneut die Verwaltung gebeten, die notwen- digen Maßnahmen (Vorbereitung eines Be- darfsbeschlusses sowie weiterer erforder- licher Beschlüsse und etwaige Planungen) zu ergreifen. Zudem wurde die Verwaltung ge- beten kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen oder Lösungen zu finden, um Überschwem- mungen im Haupteingang sbereich der Grundschule zu verhindern. Hierzu liegt eine Stellungnahme der Verwaltung noch nicht vor. Der Planungsauftrag zur Einrichtung der Sperrflächenmarkierung wurde erteilt. Die Planung liegt inzwischen vor, die Ausführung steht noch aus. 08/2021 Sachstand unverändert 09/2022 Zu den einzelnen Maßnahmen folgender steht weiterhin aus. Die Verwaltung nimmt hiervon jedoch Abstand, da dieses zu weite- ren Parkraumverlusten führt und dem BV- Beschluss „Dringend benötigte Parkflächen im Stadtbezirk 5 schaffen - 100 Parkplätze- Programm" widerspricht. Der Ausführung zur Einrichtung der Sperr- flächenmarkierung wurde beauftragt. 09/2023 Zu den einzelnen Maßnahmen folgender Die Sperrflächenmarkierung wurde ausge- führt. 10/2024 Zu den einzelnen Maßnahmen folgender Bei dem Schützenplatz handelt es sich um keine schulische Fläche. Früher hatte der Schützenplatz eine schulische Teilrelevanz, da er als Sammelpunkt ausgewiesen war. Der Sammelpunkt wurde auf das Schulareal verlegt, so dass der Schützenplatz für den Schulbetrieb ohne Relevanz ist. Neben dem Hauptzugang der Schule an der Straße Grenzweg und einem Nebenzugang am Fritz- Köhler-Weg besteht ein zweiter Nebenzu- gang direkt am Schützenplatz. Dieser zweite Nebenzugang ist potentiell entbehrlich und wird hauptsächlich von Schülerinnen und Schülern genutzt, deren Erziehungsberech- tigte den Schützenplatz leider als Park&Ride- Fläche für „Elterntaxis" gewohnheitsmäßig zweckentfremden. Die Herrichtung des Schützenplatzes als offizielle Park&Ride- Fläche ist kein schulorganisatorisch aner- kannter Bedarf und würde auch das bedeu- tende Ziel der Schulwegsicherheit konter- karieren. Zudem ist der unverhältnismäßige Aufwand einer Platzertüchtigung für jegliche Nutzung aufgrund der angrenzenden Wasserschutzzone zu bedenken. Das Amt für Schule und Bildung sieht keinen Hand- lungszwang für den Bereich Schule. Das Liegenschaftsamt setzt bekanntermaßen die notwendigen Arbeiten für die Verkehrssiche - rung zum Schützenfest um, indem jährlich zum Schützenfest die durch Fahrzeuge ent- standenen Schlaglöcher mit Schotter aufge- füllt und verdichtet werden. Der Bezirksverwaltungsstelle 5 liegen keine neuen Informationen vor. 09/2025 Grenzweg/Fritz-Köhler-Weg 09/2026 Grenzweg/Fritz-Köhler-Weg Die Beschilderung rund um Fritz-Köhler-Weg, Holtumer Weg und Grenzweg wurde auf ihre Sinnhaftigkeit und Standorte hin überprüft. Es bedarf keiner Änderung, da die vorhandene Beschilderung grundsätzlich Durchgangs- verkehre aus dem Wohngebiet abseits der Bockumer Straße fernhält. 2 23. Juni 2020 SPD-Fraktion Nutzung des Spazierweges ent- 08/2020 Gesperrt wurde nicht der Weg nördlich BV5/085/2020 lang des Schwarzbachs in Witt- sondern südlich des Schwarzbachs (östlich laer der Brücke zu den Häusern Einbrunger Stra- ße 82 a-d). Der gesperrte Weg ist Teil eines Flurstücks im Eigentum der Stadt Düsseldorf. Das Amt für Verkehrsmanagement (Amt 66) ist in diesem Fall das grundstücksver waltende Amt. Amt 66 kam zu dem Schluss, dass der Weg nicht mehr verkehrssicher ist und hat daher das Schild „Durchgang verboten" aufgestellt. Weil Wege in der Landschaft nur mit Geneh- migung der Unteren Naturschutzbehörde gesperrt werden dürfen, nahm das Gartenamt Kontakt mit Amt 66 auf. Das danach vom Gartenamt beteiligte Rechtsamt gelangte zu der Auffassung, dass eine Mithaftung der Stadt bei Unfällen nicht ausgeschlossen ist, weil auf dem engen Pfad zwischen Bach und der Einfriedigung der angrenzenden Häuser Einbrunger Straße 82 a-d keine Ausweich- möglichkeiten vorhanden sind. Auf Grundlage des Rechtsgutachtens erteilte das Gartenamt als Untere Naturschutz-behörde dem Amt 66 eine Sperrungsgenehmigung, jedoch wider- ruflich, falls sich die Situation künftig ändern sollte. Am 20. Juli 2020 fand ein Ortstermin zwischen Gartenamt und Amt 66 statt, um zu klären, ob durch Rückschnitt von Brom- beeren, Brennnesseln und einzelnen Gehöl- zen oder Ästen ausreichend Ausweichmög- lichkeiten geschaffen werden können, um den Weg wieder freigeben zu können. Dies gelingt zwar überwiegend, jedoch nicht auf den ersten 15 m nahe der Brücke. Hier ist der Pfad sehr schmal, weil er hier unmittelbar zum Bach abfällt, und zugleich seitlich geneigt. Am 3. August 2020 fand ein weiterer Ortster- min statt mit Gartenamt, dem Umweltamt als Untere Wasserbehörde und dem Bergisch- Rheinischen Wasserverband (BRW) als zuständigem Gewässerunterhaltungsver- band. Es galt, nach einer technischen Lösung zur Optimierung des Weges zu suchen. Der Bach darf dabei nicht in einen ökologisch schlech- teren Zustand versetzt werden, da dies die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verbie- tet. Im Gegenteil ist aufgrund der WRRL ein guter ökologischer Zustand anzustreben und herzustellen. Die Untere Wasserbehörde und der BRW prüfen nun, ob der WRRL- Fahrplan für den betroffenen Schwarzbach- Abschnitt Aussa- gen enthält, die einen ökologischen Umbau des Baches zum Inhalt haben, bei dessen Umsetzung auch ein Wegeumbau mit vor- genommen werden kann. Das Ergebnis der Prüfung ist abzuwarten. Solange sich keine Möglichkeit ergibt, den Zustand der 15 m langen Engstelle zu ver- bessern, muss die Sperrung des Wegeab- schnittes aufrecht erhalten bleiben. 08/2021 Das Umweltamt teilte nach Abstimmung mit dem Bergisch- Rheinischen Wasserverband (BRW) folgendes Prüfergebnis mit: Zur Umsetzung einer kurzfristigen Lösung wurde der betroffene Bachabschnitt auf beiden Seiten des Spazierweges eingehend begutachtet. Landseits ist eine Flächeninanspruchnahme zur Verbreiterung des Weges aufgrund eines Privatgrundstückes nicht möglich Somit müsste der Flächengewinn bachseits erfol- gen, was wiederum einen negativen Eingriff in das Gewässerprofil bedeuten würde. Aktuell ist ein technischer Umbau des Spazierweges im betroffenen Abschnitt somit nicht möglich, ohne dabei eine Verschlech- terung des ökologischen Zustandes des Ge- wässers zu bewirken. Dies ist laut § 27 Wasserhaushaltsgesetz verboten und daher mit einfachen Mitteln nicht realisierbar. Der Umsetzungsfahrplan sieht für den betroffenen Schwarzbach- Abschnitt jedoch mehrere Maßnahmen vor, um einen öko- logisch besseren Zustand des Gewässers zu erreichen. Unter anderem den Rückbau von Uferverbauungen und die Entwicklung eines Uferstreifens. Im Zuge dieser Gewässerunterhaltungs- maßnahmen oder ge gebenenf alls -ausbau- maßnahmen wird ebenfalls eine Optimierung der Spazierwege angestrebt, um somit die Erlebbarkeit des Gewässers inklusive der Erholungsfunktion zu gewährleisten. Kon- krete Planungen seitens des BRW liegen jedoch noch nicht vor. 09/2022 Sachstand unverändert 09/2023 Sachstand unverändert 10/2024 Sachstand unverändert 05/2025 Sachstand unverändert 09/2026 Seitens des BRW liegen weiterhin keine Planungen vor. Diese sind jedoch Grundlage für die Umsetzung des Beschlusses. Die Angelegenheit ruht bis zur Einreichung der Planunterlagen durch den BRW. 3 31. August 2021 CDU-Fraktion Schaffung von ausgewiesenen 09/2022 Eine Stellungahme liegt noch nicht vor. BV5/160/2021 Sammelparkflächen für E-Roller in Lohausen 10/2022 Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 27. Oktober 2021 die „Stra- tegie zum Umgang mit E-Scooter-Sharing in Düsseldorf" (OVA/ 118/2021) beschlossen. Die Strategie sieht unter anderem vor, ver- schiedene Gebiete für rein stationsbasiertes und free- floating Sharing zu definieren. In den aktuellen Plänen wird in Stockum und Lohau- sen zunächst kein flächendeckendes sta- tionsgebundenes E-Scooter-Sharing einge- führt. Sowohl für Stockum als auch Lohausen wird im Rahmen der Strategie-Umsetzung geprüft, ob und an welchen Orten Stationen für E- Scooter-Sharing umgesetzt werden können. Grundsätzlich ist geplant, die Bezirksvertre- tungen am weiteren Prozess zu beteiligen, um die bestmöglichen Standorte zu defi- nieren, die von den Nutzern angenommen werden, um eine für alle Beteiligten ver- besserte Situation zu schaffen. 09/2023 Mit der Eröffnung der 100. SharingStation wurde die flächendeckende Umsetzung des stationsbasierten Sharing- Angebots im Be- reich des Sharing-Gebiets A (Altstadt, Carl- stadt und Stadtmitte) umgesetzt. Neben der flächendeckenden Parkverbotszone im Sharing- Gebiet A ist im gesamten Stadtgebiet in sensiblen, besonders beanspruchten Be- reichen (zum Beispiel Stadtteilzentren, Ein- kaufsstraßen, POIs) die Einrichtung von Sharing- Stationen mit entsprechenden Park- verbotszonen vorgesehen. Grundlage dafür sind Gründe der Sicherheit, der Leichtigkeit des Verkehrs, des Ausgleichs zeitlich und örtlich gegenläufiger Interessen verschiede- ner Straßenbenutzer*innen oder die Belange des Straßen- und Stadtbildes. Die Verwaltung erarbeitet aktuell die Fortführung der gesamt- städtischen Strategie für Sharing- Stationen. 10/2024 Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 17. Januar 2024 den stadt- weiten Ausbau von Sharingstationen be- schlossen (OVA/014/2024). Der Beschluss sieht die bedarfsorientierte Errichtung von einzelnen Sharingstationen sowie kleineren Netzwerken mit entsprechenden Parkver- botszonen im gesamten Stadtgebiet, Priorität in Stadtteilzentren, an Haltepunkten des ÖPNVs und POIs vor. Bisher konnten stadtweit über 160 Sharing- stationen umgesetzt werden. Darunter auch 9 temporäre Sharingstationen im Umfeld der Messe und Arena in Stockum, die aktuell in einer Testphase mit dem Ziel der langfristigen Verstetigung erprobt werden. Die weiteren Ausbauplanungen sehen aktuell bis zum Sommer 2025 die Einrichtung von etwa sieben weiteren Sharingstationen in Stockum und etwa vier Sharingstationen in Lohausen vor. Sowohl für Stockum als auch für Lohausen wird im Rahmen der zukünftigen Ausbau- schritte geprüft, ob und an welchen Orten weitere Sharingstationen umgesetzt werden können. Grundsätzlich ist vorgesehen, die Bezirksvertretungen frühzeitig über geplante Standorte zu informieren sowie eingereichte Standortvorschläge zu prüfen. 09/2025 Bisher wurden stadtweit rund 250 Sharing- stationen errichtet. Die Erprobung der tempo- rären Sharingstationen im Umfeld der Messe und Arena verlief erfolgreich, sodass die Stationen bereits verstetigt werden konnten. Die Einrichtung der weiteren Sharing- stationen in Stockum und Lohausen ist weiterhin im Zuge des laufenden stadtweiten Ausbaus vorgesehen. Das ursprüngliche zeitliche Ziel Sommer 2025 musste aufgrund einer Überarbeitung interner Entwicklungs- und Beteiligungsprozesse jedoch angepasst werden, mit einer Realisierung ist im Frühjahr 2026 zu rechnen. Es ist weiterhin vorgese- hen, die Bezirksvertretung frühzeitig über gepla

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/095/2026