Informationsvorlage BV als Text anzeigen
BV5/095/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Informationsvorlage
Betrifft:
Beschlusskontrolle der Bezirksvertretung 5 im Jahr 2026
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 5
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Bezirksvertretung 515.09.2026Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
In ihrer Sitzung am 27. Oktober 2015 hat die Bezirksvertretung 5 die Verwaltung gebeten,
analog zur Praxis im Rat der Stadt Düsseldorf einen Sachstandsbericht über die Umsetzung
ihrer Beschlüsse zu geben.
Die in der Vorlage anliegenden tabellarischen Aufstellungen sind aufgeteilt nach
Beschlüssen, deren Bearbeitung noch nicht abgeschlossen ist und solchen, deren
Bearbeitung abgeschlossen ist.
Anlagen:
Anlage 1 - Beschlüsse in Bearbeitung
Anlage 2 - Beschlüsse deren Bearbeitung abgeschlossen ist
Anlage 1 - Beschlüsse in Bearbeitung als Text anzeigen
Beschlüsse der Bezirksvertretung 5,
deren Bearbeitung noch nicht abgeschlossen ist
Lfd. Sitzungsdatum/ Antragsteller/in Thema Info Bearbeitungsstand
Nr. Vorlagennummer (Fraktion/en,
Einzelmitglied)
1 27. September 2016 CDU-Fraktion Herrichtung des Barbarossa- 11/2016 Die in der Grünanlage befindliche Treppe wird
175/ 140/2016 wall und Sanierung des Fuß- regelmäßig freigeschnitten. Vorhandene
weges Stammaustriebe der auf dem Wall befind-
lichen Linden werden zweimal jährlich ent-
fernt sowie ein ein Meter breiter Streifen
sechsmal jährlich gemäht. Der Maulbeer-
baum wurde überprüft und in die Arbeitspla-
nung bis Ende 2016 aufgenommen.
Die im ehemaligen Rheingraben stehenden
15 Kopfweiden werden alle 5- 7 Jahre zurück-
geschnitten. Weil der Brombeerwuchs auch
die aufkommenden Baumsämlinge der Kopf-
weiden bedrängt und beschattet, werden die
Kopfweiden bis Ende des Jahres frei ge-
schnitten. Zwei Sichtfenster im Randbewuchs
der Obst-wiese wurden verbreitert um so
Blickbeziehungen zwischen Barbarossawall
und der Obstwiese wieder her zu stellen.
Die beschädigten Laternen wurden in-
zwischen instandgesetzt.
02/2017 Die Maßnahmen der Grünpflege wurden
durchgeführt. Bezüglich der Wegefläche ist
die Sanierung abhängig von zur Verfügung
stehenden finanziellen Mitteln und Personal.
Ein Zeitpunkt kann nicht genannt werden. Bis
zur Sanierung wird der Weg vom zuständigen
Unterhaltungsbezirk verkehrssicher gehalten.
06/2017 Sachstand unverändert
11/2017 Sachstand unverändert
02/2018 Im Rahmen der Beantwortung der Anfrage
„Herrichtung Barbarossawall", Vorlage 175/
29/2018 teilte die Verwaltung zur BV5-
Sitzung am 27. Februar 2018 erneut mit, dass
der Weg verkehrssicher gehalten wird und die
Sanierung von den zur Verfügung stehenden
finanziellen und personellen Ressourcen ab-
hängig ist.
09/2019 Sachstand unverändert
08/2020 Sachstand unverändert
08/2021 Die Instandsetzung der Gehwegfläche ist ent-
sprechend des Straßen- und Wegekonzepts
der Landeshauptstadt Düsseldorf (Vorlage
OVA/110/2020) im Jahr 2022 vorgesehen.
09/2022 Die ursprünglich geplante Instandsetzung der
Gehwegfläche wird nicht mehr als Instand-
setzungsmaßnahme, sondern bed ingt durch
die gegebenen Randbedingungen als eige-
nes Projekt geführt. Für das Projekt ist eine
Planung zu erstellen. Ein konkreter Zeitraum
wann die Planung vorliegt und somit die
Umsetzung der Maßnahme erfolgt, kann
aufgrund einer Vielzahl von Maßnahmen
noch nicht genannt werden.
2 25. April 2017 CDU-Fraktion Änderungsantrag Umgestaltung 06/2017 Eine Stellungnahme steht noch aus.
175/ 58/2017 Kaiserswerther Markt - Pkw-
Stellplätze bestmöglich erhalten 09/2017 Der Beschluss wird, soweit möglich, bei der
Fortsetzung der Planung berücksichtigt.
im nördlichen Randbere ich der Mittelinsel
flächig vorhandenen und zu erhal tenden
hinsichtlich Archäologie, Fördermöglichkei-
dann kann beurteilt werden, inwieweit der Än-
derungsantrag weiterhin relevant ist.
Beschränkungen zur Bekämpfung des Coro-
na- Virus kurzfristig abgesagt werden. Der
Termin wird schnellstmöglich nachgeholt.
und 2022 sind für dieses Projekt keine
in Aussicht gestellt, in Verbindung mit klei-
neren Maßnahmen in den Seitenräumen.
Durchführung eines Reallabors mit beglei-
tender Bürgerbefragung vorgeschlagen.
am 8. Oktober 2024 die vorgenannte In-
formationsvorlage (OVA/126/ 2024) zur
Kenntnis genommen. Der in der Vorlage an-
gekündigte Bürgerworkshop hat am 14. Mai
ger ein zentrales Thema darstellt. Als Grund-
3 25. April 2017 CDU-Fraktion Änderungsantrag Umgestaltung 06/2017 Eine Stellungnahme steht noch aus.
175/ 59/2017 Kaiserswerther Markt - Begeg-
nungsfläche zentralisieren und 09/2017 Die Zentralisierung der Begegnungsfläche
Platzmitte aufhellen wird bei der Fortschreibung der Planung be-
rücksichtigt. Eine Aufhellung der Planung
durch die von der BV5 gewünschte Anord-
nung von Baumstandorten ist nicht möglich,
da die Denkmalbereichssatzung einen
Alleen-Charakter vorgibt.
flächig vorhandenen und zu erhaltenden Kul-
turschichten wird derzeit durch einen Sach-
verständigen geprüft, inwieweit Eingriffe in die
archäologische Substanz durch eine Sonder-
bauweise der Verkehrsfläche n vermieden
oder zumindest deutlich reduziert werden
können. Die Prüfergebnisse werden mit dem
LVR (Amt für Bodendenkmalpflege) abge-
stimmt und fließen in die weitere Planung ein.
wonnenen Erkenntnisse wurden geprüft . Das
am 26. November 2019 die Durc hführung
dann kann beurteilt werden, inwieweit der
06/2021 Als Voraussetzung für den Workshop „Um-
gestaltung Kaiserswerther Markt" müssen zu-
und 2022 sind für dieses Projekt keine Fi-
nanzmittel im städtischen Haushalt vorgese-
hen.
Durchführung eines Reallabors mit be-
gleitender Bürgerbefragung vorgeschlagen.
am 8. Oktober 2024 die vorgenannte Informa-
tionsvorlage (OVA/126/ 2024) zur Kenntnis
genommen. Der in der Vorlage angekündigte
Bürgerworkshop hat am 14. Mai 2025 stattge-
funden. Die Ergebnisse des Bürgerwork-
shops werden der Bezirksvertretung 5 zeitnah
präsentiert.
ger ein zentrales Thema darstellt. Als Grund-
4 25. April 2017 CDU-Fraktion Änderungsantrag Umgestaltung 06/2017 Eine Stellungnahme steht noch aus.
175/ 62/2017 Kaiserswerther Markt - Poller
auf notwendiges Minimum redu- 09/2017 Der Beschluss wird, soweit möglich, bei der
zieren Fortsetzung der Planung berücksichtigt.
flächig vorhandenen und zu erhaltenden Kul-
turschichten wird derzeit durch einen Sach-
verständigen geprüft, inwieweit Eingriffe in die
archäologische Substanz durch eine Sonder-
bauweise der Verkehrsflächen vermieden
oder zumindest deut lich reduziert werden
können. Die Prüfergebnisse werden mit dem
LVR (Amt für Bodendenkmalpflege) abge-
stimmt und fließen in die weitere Planung ein.
wonnenen Erkenntnisse wurden geprüft . Das
dann kann beurteilt werden, inwieweit der
06/2021 Als Voraussetzung für den Workshop
„Umgestaltung Kaiserswerther Markt" müs-
sen zunächst die Ausgangskomponenten und
Bedingungen klar vereinbart werden. Für
2021 und 2022 sind für dieses Projekt keine
nis genommen. Der in der Vorlage angekün-
digte Bürgerworkshop hat am 14. Mai 2025
stattgefunden. Die Ergebnisse des Bürger-
workshops werden der Bezirksvertretung 5
zeitnah präsentiert.
5 25. April 2017 CDU-Fraktion Änderungsantrag Umgestaltung 06/2017 Eine Stellungnahme steht noch aus.
175/ 63/2017 Kaiserswerther Markt - abge-
rundete Kopfenden für eine ver- 09/2017 Eine Verlängerung der Mittelinsel kann im
längerte Mittelinsel Gegensatz zu den abgerundeten Kopfenden
bei der Fort schreibung der Planung nicht be-
rücksichtigt werden.
02/2018 Aufgrund der im gesamten Straßen raum und
im nördlichen Randberei ch der Mittelinsel
flächig vorhandenen und zu erhal tenden Kul-
turschichten wird derzeit durch einen Sach-
verständigen geprüft, inwieweit Eingriffe in die
archäologische Substanz durch eine Sonder-
bauweise der Verkehrs flächen vermieden
oder zumindest deutlich reduziert werden
können. Die Prüfergebnisse werden mit dem
LVR (Amt für Bodendenkmalpflege) abge-
stimmt und fließen in die weitere Planung ein.
schlusses vom 17. November 2016, unter Be-
rücksichtigung der aktuellen Erkenntnisse
hinsichtlich Archäologie, Fördermöglichkei-
nungsvariante weiter verfolgt werden soll. Erst
dann kann beurteilt werden, inwieweit der
und 2022 sind für dieses Projekt keine Fi-
nanzmittel im städtischen Haushalt vorgese-
hen.
10/2024 Es wird eine Informationsvorlage „Umgestal-
tung Kaiserswerther Markt - Weiteres Vor-
gehen" präsentiert.
nis genommen. Der in der Vorlage angekün-
digte Bürgerworkshop hat am 14. Mai 2025
stattgefunden. Die Ergebnisse des Bürger-
workshops werden der Bezirksvertretung 5
zeitnah präsentiert.
sich insbesondere gezeigt, dass die Park -
ger ein zentrales Thema darstellt. Als Grund-
henden Verkehrs (Quartiersgarage) durchge -
6 25. April 2017 CDU-Fraktion Änderungsantrag Umgestaltung 06/2017 Eine Stellungnahme steht noch aus.
175/ 64/2017 Kaiserswerther Markt - kombi -
niertes Beleuchtungskonzept mit 09/2017 Der Beschluss wird, soweit möglich, bei der
Traufbeleuchtung und Anstrah- Fortsetzung der Planung berücksichtigt.
lung historischer Gebäude
02/2018 Aufgrund der im gesamten Straßen raum und
großflächig vorhandenen und zu erhal tenden
abgestimmt und fließen in die weitere
Planung ein.
bisherige Planung oder eine andere
Planungsvariante weiterverfolgt werden soll.
Erst dann kann beurteilt werden, inwieweit
der Änderungsantrag weiterhin relevant ist.
Unabhängig davon sind bei diesem Thema
auch der Ratsbeschluss vom 14. Mai 2020
zum Masterplan „Energieeffiziente und
historische Straßenbeleuchtung, inkl usive
Erhaltungsvorschlag für die Gasbeleuch-
tung" sowie dessen weitere Konkretisierung
zu berücksichtigen.
staltung Kaiserswerther Markt" müssen
zunächst die Ausgangskomponenten und
Bedingungen klar vereinbart werden. Für
2021 und 2022 sind für dieses Projekt keine
in Aussicht gestellt, in Verbindung mit
kleineren Maßnahmen in den Seitenräumen.
Durchführung eines Reallabors mit be-
gleitender Bürgerbefragung vorgeschlagen.
nis genommen. Der in der Vorlage ange-
kündigte Bürgerworkshop hat am 14. Mai
7 25. April 2017 CDU-Fraktion Änderungsantrag Umgestaltung 06/2017 Eine Stellungnahme steht noch aus.
175/ 65/2017 Kaiserswerther Markt - Fahrrad-
abstellplätze besser integrieren 09/2017 Der Beschluss wird, soweit möglich, bei der
Fortsetzung der Planung berücksichtigt.
großflächig vorhandenen und zu erhal tenden
hinsichtlich Archäologie, Fördermög lichkei-
dann kann beurt eilt werden, inwieweit der
Corona-Virus kurzfristig abgesagt werden.
06/2021 Als Voraussetzung für den Workshop „Umge -
staltung Kaiserswerther Markt" müssen
zunächst die Ausgangskomponenten und
Bedingungen klar vereinbart werden. Für
2021 und 2022 sind für dieses Projekt keine
nis genommen. Der in der Vorlage ange-
kündigte Bürgerworkshop hat am 14. Mai
8 25. April 2017 CDU-Fraktion Änderungsantrag Umgestaltung 06/2017 Eine Stellungnahme steht noch aus.
175/ 67/2017 Kaiserswerther Markt - Muster-
flächen und Ortstermin zur Aus- 09/2017 Der Beschluss wird bei der Fort schreibung
gestaltung der weiteren Planung der Planung berücksichtigt.
großflächig vorhandenen und zu erhal tenden
dann kann beurt eilt werden, inwieweit der
und 2022 sind für dieses Projekt keine
10/2024 Es wird eine Informationsvorlage „Umgestal-
tung Kaiserswerther Markt - Weiteres Vor-
gehen" präsentiert.
nis genommen. Der in der Vorlage ange-
kündigte Bürgerworkshop hat am 14. Mai
9 25. April 2017 Fraktion Bündnis 90/ Änderungsantrag Umgestaltung 06/2017 Eine Stellungnahme steht noch aus.
175/ 68/2017 Die Grünen Kaiserswerther Markt - Anpas-
sung der Entwurfsplanung 09/2017 Der Beschluss wird bei der Fortschreibung
der Planung berücksichtigt.
02/2018 Aufgrund der im gesamten Straßen raum und
im nördlichen Randbere ich der Mittelinsel
großflächig vorhandenen und zu erhaltenden
am 26. November 2019 die Durc hführung
eines qualitätssichernden Verfahrens (Work -
shop) zur Quali fizierung des Bedarfsbe-
dann kann beurt eilt werden, inwieweit der
und 2022 sind für dieses Projekt keine Fi-
nanzmittel im städtischen Haushalt vorgese-
hen.
Durchführung eines Reallabors mit b-gleiten-
nis genommen. Der in der Vorlage angekün-
digte Bürgerworkshop hat am 14. Mai 2025
stattgefunden. Die Ergebnisse des Bürger-
workshops werden der Bezirksvertretung 5
zeitnah präsentiert.
10 27. Juni 2017 CDU-Fraktion, SPD- Bedarfsabfrage für Fahrrad- 11/2017 Die Bedarfsabfrage wurde mit folgendem
175/ 111/2017 Fraktion, Fraktion ständer aller Grundschulen im Ergebnis durchgeführt:
Bündnis 90/ Die Stadtbezirk 5
Grünen und FDP-
Fraktion GGS Am Litzgraben
Es sind zusätzliche Fahrradständer ge-
wünscht, es ist wahrscheinlich, dass beste-
hende Fahrradständer erneuert werden
müssen. Aufgrund anstehender Tiefbaumaß-
nahmen können jedoch derzeit keine kon-
kreten Angaben gemacht werden. Dies ist
erst nach Abschluss der Arbeiten möglich.
KGS Grenzweg
Die KGS Grenzweg benötigt 17 neue Fahr-
radständer.
GGS Fliednerstraße
Die GGS Fliednerstraße wünscht sich Fahr-
radständer, verfügt jedoch nicht über eine
entsprechend nutzbare Stellfläche.
KGS Im Grund
Die KGS Im Grund hat keinen Bedarf.
MGS Farnweg
Die MGS Farnweg benötigt neue Fahrrad-
ständer und hat hierfür eine Fläche von 20 x
9 Metern zur Verfügung. Die Stellfläche muss
befestigt werden.
GGS Beckbuschstraße
Die GGS Beckbuschstraße benötigt neue
Fahrradständer und hat hierfür eine Fläche
von 10 x 4 Metern zur Verfügung. Auch hier
muss die Stellfläche befestigt werden.
09/2018 Die Bezirksvertretung 5 hat in ihrer Sitzung
am 27. Februar 2018 die Finanzierung von
Fahrradabstellanlagen an den Grundschulen
MGS Farnweg und GGS Beckbuschstraße
aus Bauunterhaltungsmitteln beschlossen.
09/2019 Die Installierung der Fahrradabstellanlagen
an den Grundschulen MGS Farnweg und
GGS Beckbuschstraße ist erfolgt.
Bezüglich der Standorte GGS Am Litzgraben,
KGS Grenzweg und GGS Fliednerstraße ist
der Sachstand unverändert.
08/2020 Sachstand unverändert
08/2021 Die KGS Grenzweg verfügt inzwischen über
eine ausreichende Zahl an Fahrradabstell-
anlagen und hat keinen weiteren Bedarf an-
gemeldet.
Bezüglich der Standorte GGS Am Litzgraben
und GGS Fliednerstraße ist der Sachstand
unverändert.
09/2022 Am Standort GGS Am Litzgraben sind weitere
Arbeiten im Außengelände vorgesehen. Erst
nach Abschluss sämtlicher Maßnahmen im
Außengelände kann geprüft werden, inwie-
weit zusätzliche Fahrradabstellanlagen ge-
schaffen werden können.
Am Standort GGS Fliednerstraße 32 steht
weiterhin keine Fläche für die Installierung
von Fahrradabstellanlagen zur Verfügung.
Aufgrund der geringen Flächenv erfügbar keit
an diesem Standort, ist eine Änderung der
Situation nicht erkennbar. Daher ruht an
diesem Standort bis auf Weiteres das Anlie-
gen.
10/2024 Sachstand unveränd ert
11 29. Mai 2018 CDU-Fraktion und Erhöhung der Sicherheit für Fuß- 09/2018 Eine Stellungnahme liegt bisher nicht vor.
175/ 96/2018 Fraktion Bündnis 90/ gänger und Radfahrer im südli-
Die Grünen chen Ortseingang Anger mund 11/2018 Der Verwaltung sind keine Konflikte zwischen
Fußgängern und Radfahrern bekannt. Um
Fußgänger*innen und Radfahrer*innen früh-
zeitig vor dem Einmündungsbereich Anger-
munder Straße/Pfarrer-Holl- Weg aus Rich-
tung Westen auf die südliche Straßenseite zu
führen, ist in Höhe der Tankstelle die Planung
einer Querungsmöglichkeit der Fahrbahn mit
Weiterführung des Geh- und Radweges vor-
gesehen.
Als kurzfristige Maßnahme ist die Erneueru
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.
Anlage 2 - Beschlüsse deren Bearbeitung abgeschlossen ist als Text anzeigen
Beschlüsse der Bezirksvertretung 5,
deren Bearbeitung abgeschlossen ist
Lfd. Sitzungsdatum/ Antragsteller/in Thema Info Bearbeitungsstand
Nr. Vorlagennummer (Fraktion/en,
Einzelmitglied)
1 28. November 2017 CDU-Fraktion, SPD- Verkehrssicherheit in Wittlaer - 02/2018 Auf Basis des Beschlusses schlägt die Ver-
175/ 200/2017 Fraktion, Fraktion Bockumer Straße, Fritz-Köhler- waltung folgende Maßnahmen vor:
Bündnis 90/ Die Weg, Kalkstraße und Schulvor-
Grünen und FDP- platz Bockumer Straße
Fraktion Im Abschnitt zwischen Hinacker und Grenz -
weg werden die zulässige Höchstgeschwin-
digkeit auf 30 km/h reduziert und wechsel-
seitige Parkflächen zur Unterstützung einer
niedrigeren Fahrgeschwindigkeit markiert.
Im Bereich Bockumer Straße/ Grenzweg wird
eine Hol- und Bringzone für zunächst sechs
Fahrzeuge vorgehalten .
Der Fußgängerüberweg in Höhe Kalkstraße
wird mit Reflektoren ausgerüstet.
Die Fläche des Schützenplatzes wird
hinsichtlich der Belange des Schulbus-
betriebs und Fußgängerverkehrs überprüft.
Margaretenweg/Bockumer Straße
Eine Umlaufschranke ist bereits angeordnet.
Der Weg wird zudem als Gehweg, Radfahrer
frei ausgewiesen.
Die Beschilderung rund um Fritz-Köhler-Weg,
Holtumer Weg und Grenzweg wird auf ihre
Sinnhaftigkeit und Standorte hin überprüft.
Ziel ist es weiterhin, Durchgangsverkehre aus
dem Wohngebiet abseits der Bockumer Stra-
ße fernzuhalten.
Der Knotenpunkt erhält an allen vier Ein-
mündungen Sperrflächenmarkierungen.
Franz-Vaahsen-Weg/Bockumer Straße
Bauliche Veränderungen be ziehungs weise
Markierungen werden von der Verwaltung als
unverhältnismäßig abgeleh nt, da kein Gewinn
der Verkehrssicherheit zu erwarten ist.
09/2018 Zu den einzelnen Maßnahmen folgender
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde
im oben genannten Abschnitt auf 30 km/h re-
duziert. Der FGÜ ist mit Reflektoren aus-
gestattet.
steht noch aus. Die Hol- und Bringzone soll
nunmehr auf dem Schulvorplatz/Schützen-
platz eingerichtet werden.
Margaretenweg/Bockumer Straße
Die Umlaufschranke wurde insta lliert, die Be-
schilderung verändert.
Die Maßnahme wurde noch nicht ausgeführt.
09/2019 Zu den einzelnen Maßnahmen folgender
steht weiterhin aus.
Die Bezirksvertretung 5 hat mit Beschluss
vom 26. März 2019 (Vorlage 175/ 44/2019)
die Verwaltung gebeten, die notwendigen
Maßnahmen (Vorbereitung eines Bedarfs-
beschlusses sowie weiterer erforderlicher Be-
schlüsse und etwaige Planungen) vorzube-
reiten und zu ergreifen, damit der Schützen-
platz -mindestens teilweise- befahren werden
kann und dort Parkmöglichkeiten, sowohl für
den Schulbetrieb wie auch bei künftiger Nut-
zung der neuen Zweifach- Halle, eingerichtet
werden können.
Hierzu liegt eine Stellungnahme der Ver-
waltung noch nicht vor.
Der Planungsauftrag zur Einrichtung der
Sperrflächenmarkierung wurde erteilt.
Planung und Ausfüh rung stehen noch aus.
08/2020 Zu den einzelnen Maßnahmen folgender
steht weiterhin aus.
Die Bezirksvertretung 5 hat mit Beschluss
vom 26. März 2019 (Vorlage 17 5/ 44/2019)
die Verwaltung gebeten, die notwendigen
Maßnahmen (Vorbereitung eines Bedarfsbe -
schlusses sowie weiterer erforderlicher Be-
schlüsse und etwaige Planungen) vorzube-
reiten und zu ergreifen, damit der Schützen-
platz -mindestens teilwei se- befahren werden
kann und dort Parkmöglichkeiten, sowohl für
den Schulbetrieb wie auch bei künftiger Nut-
zung der neuen Zweifach- Halle, eingerichtet
werden können.
Hierzu liegt eine Stellungnahme der Ver-
waltung noch nicht vor.
Die Bezirksvertretung 5 hat mit Beschluss
vom 26. Mai 2020 (Vorlage BV5/056/2020)
erneut die Verwaltung gebeten, die notwen-
digen Maßnahmen (Vorbereitung eines Be-
darfsbeschlusses sowie weiterer erforder-
licher Beschlüsse und etwaige Planungen) zu
ergreifen. Zudem wurde die Verwaltung ge-
beten kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen
oder Lösungen zu finden, um Überschwem-
mungen im Haupteingang sbereich der
Grundschule zu verhindern.
Hierzu liegt eine Stellungnahme der
Verwaltung noch nicht vor.
Der Planungsauftrag zur Einrichtung der
Sperrflächenmarkierung wurde erteilt. Die
Planung liegt inzwischen vor, die Ausführung
steht noch aus.
08/2021 Sachstand unverändert
09/2022 Zu den einzelnen Maßnahmen folgender
steht weiterhin aus. Die Verwaltung nimmt
hiervon jedoch Abstand, da dieses zu weite-
ren Parkraumverlusten führt und dem BV-
Beschluss „Dringend benötigte Parkflächen
im Stadtbezirk 5 schaffen - 100 Parkplätze-
Programm" widerspricht.
Der Ausführung zur Einrichtung der Sperr-
flächenmarkierung wurde beauftragt.
09/2023 Zu den einzelnen Maßnahmen folgender
Die Sperrflächenmarkierung wurde ausge-
führt.
10/2024 Zu den einzelnen Maßnahmen folgender
Bei dem Schützenplatz handelt es sich um
keine schulische Fläche. Früher hatte der
Schützenplatz eine schulische Teilrelevanz,
da er als Sammelpunkt ausgewiesen war. Der
Sammelpunkt wurde auf das Schulareal
verlegt, so dass der Schützenplatz für den
Schulbetrieb ohne Relevanz ist. Neben dem
Hauptzugang der Schule an der Straße
Grenzweg und einem Nebenzugang am Fritz-
Köhler-Weg besteht ein zweiter Nebenzu-
gang direkt am Schützenplatz. Dieser zweite
Nebenzugang ist potentiell entbehrlich und
wird hauptsächlich von Schülerinnen und
Schülern genutzt, deren Erziehungsberech-
tigte den Schützenplatz leider als Park&Ride-
Fläche für „Elterntaxis" gewohnheitsmäßig
zweckentfremden. Die Herrichtung des
Schützenplatzes als offizielle Park&Ride-
Fläche ist kein schulorganisatorisch aner-
kannter Bedarf und würde auch das bedeu-
tende Ziel der Schulwegsicherheit konter-
karieren. Zudem ist der unverhältnismäßige
Aufwand einer Platzertüchtigung für jegliche
Nutzung aufgrund der angrenzenden
Wasserschutzzone zu bedenken. Das Amt für
Schule und Bildung sieht keinen Hand-
lungszwang für den Bereich Schule. Das
Liegenschaftsamt setzt bekanntermaßen die
notwendigen Arbeiten für die Verkehrssiche -
rung zum Schützenfest um, indem jährlich
zum Schützenfest die durch Fahrzeuge ent-
standenen Schlaglöcher mit Schotter aufge-
füllt und verdichtet werden.
Der Bezirksverwaltungsstelle 5 liegen keine
neuen Informationen vor.
09/2025 Grenzweg/Fritz-Köhler-Weg
09/2026 Grenzweg/Fritz-Köhler-Weg
Die Beschilderung rund um Fritz-Köhler-Weg,
Holtumer Weg und Grenzweg wurde auf ihre
Sinnhaftigkeit und Standorte hin überprüft. Es
bedarf keiner Änderung, da die vorhandene
Beschilderung grundsätzlich Durchgangs-
verkehre aus dem Wohngebiet abseits der
Bockumer Straße fernhält.
2 23. Juni 2020 SPD-Fraktion Nutzung des Spazierweges ent- 08/2020 Gesperrt wurde nicht der Weg nördlich
BV5/085/2020 lang des Schwarzbachs in Witt- sondern südlich des Schwarzbachs (östlich
laer der Brücke zu den Häusern Einbrunger Stra-
ße 82 a-d).
Der gesperrte Weg ist Teil eines Flurstücks im
Eigentum der Stadt Düsseldorf. Das Amt für
Verkehrsmanagement (Amt 66) ist in diesem
Fall das grundstücksver waltende Amt. Amt 66
kam zu dem Schluss, dass der Weg nicht
mehr verkehrssicher ist und hat daher das
Schild „Durchgang verboten" aufgestellt. Weil
Wege in der Landschaft nur mit Geneh-
migung der Unteren Naturschutzbehörde
gesperrt werden dürfen, nahm das Gartenamt
Kontakt mit Amt 66 auf. Das danach vom
Gartenamt beteiligte Rechtsamt gelangte zu
der Auffassung, dass eine Mithaftung der
Stadt bei Unfällen nicht ausgeschlossen ist,
weil auf dem engen Pfad zwischen Bach und
der Einfriedigung der angrenzenden Häuser
Einbrunger Straße 82 a-d keine Ausweich-
möglichkeiten vorhanden sind. Auf Grundlage
des Rechtsgutachtens erteilte das Gartenamt
als Untere Naturschutz-behörde dem Amt 66
eine Sperrungsgenehmigung, jedoch wider-
ruflich, falls sich die Situation künftig ändern
sollte.
Am 20. Juli 2020 fand ein Ortstermin
zwischen Gartenamt und Amt 66 statt, um zu
klären, ob durch Rückschnitt von Brom-
beeren, Brennnesseln und einzelnen Gehöl-
zen oder Ästen ausreichend Ausweichmög-
lichkeiten geschaffen werden können, um den
Weg wieder freigeben zu können. Dies gelingt
zwar überwiegend, jedoch nicht auf den
ersten 15 m nahe der Brücke. Hier ist der Pfad
sehr schmal, weil er hier unmittelbar zum
Bach abfällt, und zugleich seitlich geneigt.
Am 3. August 2020 fand ein weiterer Ortster-
min statt mit Gartenamt, dem Umweltamt als
Untere Wasserbehörde und dem Bergisch-
Rheinischen Wasserverband (BRW) als
zuständigem Gewässerunterhaltungsver-
band.
Es galt, nach einer technischen Lösung zur
Optimierung des Weges zu suchen. Der Bach
darf dabei nicht in einen ökologisch schlech-
teren Zustand versetzt werden, da dies die
EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verbie-
tet. Im Gegenteil ist aufgrund der WRRL ein
guter ökologischer Zustand anzustreben und
herzustellen.
Die Untere Wasserbehörde und der BRW
prüfen nun, ob der WRRL- Fahrplan für den
betroffenen Schwarzbach- Abschnitt Aussa-
gen enthält, die einen ökologischen Umbau
des Baches zum Inhalt haben, bei dessen
Umsetzung auch ein Wegeumbau mit vor-
genommen werden kann. Das Ergebnis der
Prüfung ist abzuwarten.
Solange sich keine Möglichkeit ergibt, den
Zustand der 15 m langen Engstelle zu ver-
bessern, muss die Sperrung des Wegeab-
schnittes aufrecht erhalten bleiben.
08/2021 Das Umweltamt teilte nach Abstimmung mit
dem Bergisch- Rheinischen Wasserverband
(BRW) folgendes Prüfergebnis mit:
Zur Umsetzung einer kurzfristigen Lösung
wurde der betroffene Bachabschnitt auf
beiden Seiten des Spazierweges eingehend
begutachtet.
Landseits ist eine Flächeninanspruchnahme
zur Verbreiterung des Weges aufgrund eines
Privatgrundstückes nicht möglich Somit
müsste der Flächengewinn bachseits erfol-
gen, was wiederum einen negativen Eingriff in
das Gewässerprofil bedeuten würde.
Aktuell ist ein technischer Umbau des
Spazierweges im betroffenen Abschnitt somit
nicht möglich, ohne dabei eine Verschlech-
terung des ökologischen Zustandes des Ge-
wässers zu bewirken. Dies ist laut § 27
Wasserhaushaltsgesetz verboten und daher
mit einfachen Mitteln nicht realisierbar.
Der Umsetzungsfahrplan sieht für den
betroffenen Schwarzbach- Abschnitt jedoch
mehrere Maßnahmen vor, um einen öko-
logisch besseren Zustand des Gewässers zu
erreichen. Unter anderem den Rückbau von
Uferverbauungen und die Entwicklung eines
Uferstreifens.
Im Zuge dieser Gewässerunterhaltungs-
maßnahmen oder ge gebenenf alls -ausbau-
maßnahmen wird ebenfalls eine Optimierung
der Spazierwege angestrebt, um somit die
Erlebbarkeit des Gewässers inklusive der
Erholungsfunktion zu gewährleisten. Kon-
krete Planungen seitens des BRW liegen
jedoch noch nicht vor.
09/2022 Sachstand unverändert
09/2023 Sachstand unverändert
10/2024 Sachstand unverändert
05/2025 Sachstand unverändert
09/2026 Seitens des BRW liegen weiterhin keine
Planungen vor. Diese sind jedoch Grundlage
für die Umsetzung des Beschlusses. Die
Angelegenheit ruht bis zur Einreichung der
Planunterlagen durch den BRW.
3 31. August 2021 CDU-Fraktion Schaffung von ausgewiesenen 09/2022 Eine Stellungahme liegt noch nicht vor.
BV5/160/2021 Sammelparkflächen für E-Roller
in Lohausen 10/2022 Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss hat in
seiner Sitzung am 27. Oktober 2021 die „Stra-
tegie zum Umgang mit E-Scooter-Sharing in
Düsseldorf" (OVA/ 118/2021) beschlossen.
Die Strategie sieht unter anderem vor, ver-
schiedene Gebiete für rein stationsbasiertes
und free- floating Sharing zu definieren. In den
aktuellen Plänen wird in Stockum und Lohau-
sen zunächst kein flächendeckendes sta-
tionsgebundenes E-Scooter-Sharing einge-
führt.
Sowohl für Stockum als auch Lohausen wird
im Rahmen der Strategie-Umsetzung geprüft,
ob und an welchen Orten Stationen für E-
Scooter-Sharing umgesetzt werden können.
Grundsätzlich ist geplant, die Bezirksvertre-
tungen am weiteren Prozess zu beteiligen,
um die bestmöglichen Standorte zu defi-
nieren, die von den Nutzern angenommen
werden, um eine für alle Beteiligten ver-
besserte Situation zu schaffen.
09/2023 Mit der Eröffnung der 100. SharingStation
wurde die flächendeckende Umsetzung des
stationsbasierten Sharing- Angebots im Be-
reich des Sharing-Gebiets A (Altstadt, Carl-
stadt und Stadtmitte) umgesetzt. Neben der
flächendeckenden Parkverbotszone im
Sharing- Gebiet A ist im gesamten Stadtgebiet
in sensiblen, besonders beanspruchten Be-
reichen (zum Beispiel Stadtteilzentren, Ein-
kaufsstraßen, POIs) die Einrichtung von
Sharing- Stationen mit entsprechenden Park-
verbotszonen vorgesehen. Grundlage dafür
sind Gründe der Sicherheit, der Leichtigkeit
des Verkehrs, des Ausgleichs zeitlich und
örtlich gegenläufiger Interessen verschiede-
ner Straßenbenutzer*innen oder die Belange
des Straßen- und Stadtbildes. Die Verwaltung
erarbeitet aktuell die Fortführung der gesamt-
städtischen Strategie für Sharing- Stationen.
10/2024 Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss hat in
seiner Sitzung am 17. Januar 2024 den stadt-
weiten Ausbau von Sharingstationen be-
schlossen (OVA/014/2024). Der Beschluss
sieht die bedarfsorientierte Errichtung von
einzelnen Sharingstationen sowie kleineren
Netzwerken mit entsprechenden Parkver-
botszonen im gesamten Stadtgebiet, Priorität
in Stadtteilzentren, an Haltepunkten des
ÖPNVs und POIs vor.
Bisher konnten stadtweit über 160 Sharing-
stationen umgesetzt werden. Darunter auch 9
temporäre Sharingstationen im Umfeld der
Messe und Arena in Stockum, die aktuell in
einer Testphase mit dem Ziel der langfristigen
Verstetigung erprobt werden. Die weiteren
Ausbauplanungen sehen aktuell bis zum
Sommer 2025 die Einrichtung von etwa
sieben weiteren Sharingstationen in Stockum
und etwa vier Sharingstationen in Lohausen
vor.
Sowohl für Stockum als auch für Lohausen
wird im Rahmen der zukünftigen Ausbau-
schritte geprüft, ob und an welchen Orten
weitere Sharingstationen umgesetzt werden
können. Grundsätzlich ist vorgesehen, die
Bezirksvertretungen frühzeitig über geplante
Standorte zu informieren sowie eingereichte
Standortvorschläge zu prüfen.
09/2025 Bisher wurden stadtweit rund 250 Sharing-
stationen errichtet. Die Erprobung der tempo-
rären Sharingstationen im Umfeld der Messe
und Arena verlief erfolgreich, sodass die
Stationen bereits verstetigt werden konnten.
Die Einrichtung der weiteren Sharing-
stationen in Stockum und Lohausen ist
weiterhin im Zuge des laufenden stadtweiten
Ausbaus vorgesehen. Das ursprüngliche
zeitliche Ziel Sommer 2025 musste aufgrund
einer Überarbeitung interner Entwicklungs-
und Beteiligungsprozesse jedoch angepasst
werden, mit einer Realisierung ist im Frühjahr
2026 zu rechnen. Es ist weiterhin vorgese-
hen, die Bezirksvertretung frühzeitig über
gepla
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.