Bezirksvertretung Beschlussvorlage Aktenzeichen BV9/037/2026

Fastenbrechen in Kooperation mit dem Bürgerhaus Reisholz

Amtlicher Titel: Collage e.V. - Fastenbrechen in Kooperation mit dem Bürgerhaus Reisholz

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Werstener Friedhofstraße 51 · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 1Dokument 6. Februar 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung 9 entscheidet am 13. März 2026 über die Beschlussvorlage BV9/037/2026 zur Veranstaltung "Fastenbrechen" des Collage e.V. in Zusammenarbeit mit dem Bürgerhaus Reisholz.

Einordnung

Die Bezirksvertretung 9 wird am 13. März 2026 um 16:00 Uhr über die Beschlussvorlage BV9/037/2026 entscheiden. Diese Vorlage betrifft eine Veranstaltung des Collage e.V. zum Fastenbrechen in Kooperation mit dem Bürgerhaus Reisholz.

Hintergrund

Die Veranstaltung zielt darauf ab, interkulturellen Austausch zu fördern und die Gemeinschaft zu stärken. Solche Veranstaltungen sind wichtig für das soziale Miteinander in den Stadtteilen.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Entscheidung könnte Auswirkungen auf die Durchführung der Veranstaltung haben, die voraussichtlich Bürger aus Reisholz und Umgebung ansprechen wird. Eine genaue Anzahl der betroffenen Personen ist nicht angegeben.

Nächste Schritte

Die Bezirksvertretung 9 entscheidet am 13. März 2026 über die Vorlage.

Die wichtigsten Punkte

  • Entscheidung der Bezirksvertretung 9 am 13. März 2026
  • Veranstaltung zum Fastenbrechen des Collage e.V.
  • Kooperation mit dem Bürgerhaus Reisholz
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Dokumenttexte

Beschlussvorlage_BV als Text anzeigen
BV9/037/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Collage e.V. - Fastenbrechen in Kooperation mit dem Bürgerhaus Reisholz Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 9 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 9 13.03.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 9 gewährt der Collage e.V. aus bezirklichen Verfügungsmitteln als Festbetrag einen Zuschuss in Höhe von 1.000,00 Euro zweckgebunden für die Durchführung des Fastenbrechens in Kooperation mit dem Bürgerhaus Reisholz 2026.

KI-gestützt aufbereitet am 6. April 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV9/037/2026