Einrichtung einer Geschwindigkeitsmessanlage (Blitzer) auf der Kevelaerer Straße in Düsseldorf-Heerdt
Worum es geht
Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.
Aus „Sachdarstellung“
Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 04.02.2026 nimmt das Ordnungsamt wie folgt Stellung: Die Durchführung kommunaler Geschwindigkeitsmessungen ist gemäß § 48 Abs. 2 des Ordnungsbehördengesetzes nur unter den dort näher bestimmten rechtlichen Voraussetzungen zulässig.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 24. März 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Vorgang · BV4/054/2026
Unterlagen und Sitzungsverlauf
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Die belegten Schritte
So entwickelt sich der Vorgang
Ursprüngliche Vorlage
Informationsvorlage BV · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Sitzung · TOP 33
Bezirksvertretung 4. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV4/054/2026