Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV4/054/2026

Einrichtung einer Geschwindigkeitsmessanlage (Blitzer) auf der Kevelaerer Straße in Düsseldorf-Heerdt

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Kevelaerer Straße · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 1Dokument 24. März 2026veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 04.02.2026 nimmt das Ordnungsamt wie folgt Stellung: Die Durchführung kommunaler Geschwindigkeitsmessungen ist gemäß § 48 Abs. 2 des Ordnungsbehördengesetzes nur unter den dort näher bestimmten rechtlichen Voraussetzungen zulässig.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 24. März 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Vorgang · BV4/054/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Informationsvorlage BV · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 33

    Bezirksvertretung 4. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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Title: Informationsvorlage BV URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00581496.pdf Published Time: 2026-03-24T14:04:00.000Z Number of Pages: 1 Markdown Content: BV4/054/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Einrichtung einer Geschwindigkeitsmessanlage (Blitzer) auf der Kevelaerer Straße in Düsseldorf-Heerdt Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 4 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 4 29.04.2026 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 04.02.2026 nimmt das Ordnungsamt wie folgt Stellung: Die Durchführung kommunaler Geschwindigkeitsmessungen ist gemäß § 48 Abs. 2 des Ordnungsbehördengesetzes nur unter den dort näher bestimmten rechtlichen Voraussetzungen zulässig. Voraussetzung ist insbesondere das Vorliegen einer sogenannten Gefahrenstelle. Diese wird gesetzlich unter anderem definiert als Unfallhäufungsstelle, als besonders schutzwürdiger Bereich etwa im Umfeld von Schulen, Kindertageseinrichtungen oder Altenheimen oder als Strecke, auf der überdurchschnittlich häufig Geschwindigkeits- verstöße festgestellt werden. Nach Mitteilung der Polizei liegt auf der Kevelaerer Straße keine Unfallhäufungsstelle vor. Auch dem Ordnungsamt liegen keine Erkenntnisse vor, dass dort überdurch- schnittlich häufig zu schnell gefahren würde. Im Bereich der Kreuzung Kevelaerer Straße und Heerdter Landstraße befindet sich zwar die Kindertagesstätte Pastor Klinkhammer. Die Querungssituation ist dort jedoch durch Lichtzeichenanlagen geregelt und kann aus verkehrsrechtlicher Sicht als gesichert bewertet werden. Im weiteren Verlauf der Kevelaerer Straße ist die Fahrbahn in beide Richtungen zweispurig ausgebaut und im Mittelstreifen durch eine bauliche Trennung mit Zaun gesichert, sodass ein unkontrolliertes Queren zusätzlich erschwert wird. Vor diesem Hintergrund liegt auf der Kevelaerer Straße keine Gefahrenstelle im Sinne der rechtlichen Vorgaben vor. Kommunale Geschwindigkeitsmessungen sind daher dort derzeit nicht zulässig.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV4/054/2026