Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV7/093/2026

Fahrradspur auf der Ludenberger Straße: Informationsvorlage zur BV 7

Amtlicher Titel: Fahrradspur auf der Ludenberger Straße - Informationsvorlage zum Beschluss der BV 7 vom 27.05.2025 -

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Ludenberger Straße · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 1Dokument 16. April 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung 7 nimmt am 26. Mai 2026 die Informationsvorlage zur Fahrradspur auf der Ludenberger Straße zur Kenntnis. Der Beschluss erfolgt in der Sitzung um 17:00 Uhr.

Einordnung

Die Informationsvorlage zur Fahrradspur auf der Ludenberger Straße wird am 26. Mai 2026 in der Sitzung der Bezirksvertretung 7 behandelt. Die Sitzung beginnt um 17:00 Uhr. Die Vorlage trägt die Referenznummer BV7/093/2026.

Hintergrund

Die Fahrradspur soll die Sicherheit und den Komfort für Radfahrer auf der Ludenberger Straße erhöhen. Dies ist Teil eines größeren Plans zur Förderung des Radverkehrs in Düsseldorf.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Kenntnisnahme der Vorlage ist ein Schritt zur Umsetzung der Fahrradspur. Eine positive Entscheidung könnte die Verkehrssituation für Radfahrer verbessern.

Nächste Schritte

Die Bezirksvertretung 7 entscheidet am 26. Mai 2026 über die Vorlage.

Die wichtigsten Punkte

  • Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 26. Mai 2026 um 17:00 Uhr
  • Thema: Fahrradspur auf der Ludenberger Straße
  • Referenznummer: BV7/093/2026
  • Vorlage zur Kenntnisnahme
  • Ziel: Verbesserung der Verkehrssituation für Radfahrer

Themen

Beschluss & Empfehlung

  • Ergebnisse sind der BV 7 und dem OVA vorzustellen.
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Dokumenttexte

Informationsvorlage BV als Text anzeigen
Title: Informationsvorlage BV URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00584125.pdf Published Time: 2026-04-16T09:13:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV7/093/2026 X öffentlich nicht öffentlich # Informationsvorlage Betrifft: Fahrradspur auf der Ludenberger Straße - Informationsvorlage zum Beschluss der BV 7 vom 27.05.2025 - Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 7 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 7 26.05.2026 Kenntnisnahme Die Bezirksvertretung 7 fasste in ihrer Sitzung am 27.05.2025 folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung 7 bittet die Verwaltung zu prüfen, ob auf der Ludenberger Straße stadteinwärts ab Kreuzung Rennbahnstraße/Benderstraße bis Haltestelle Pöhlenweg der MIV auf den Gleisen geführt werden kann und die rechte Fahrspur in einen Fahrradstreifen umgewandelt werden kann. Dabei ist insbesondere die Auswirkung auf die Fahrzeiten für den ÖPNV und dem MIV zu untersuchen. Die Ergebnisse sind der BV 7 und dem OVA vorzustellen. Hierzu teilt die Verwaltung mit: Die verkehrliche Machbarkeit einer Führung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf Straßenbahngleisen ist gemäß den einschlägigen Vorgaben ausschließlich dann gegeben, wenn hierdurch keine Beeinträchtigungen für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eintreten. Bei der Bewertung sind insbesondere die Taktfrequenz sowie die planmäßige Geschwindigkeit der Stadtbahnlinien zu berücksichtigen. Im betroffenen Abschnitt verkehren die Linien U73, U83 und 709 mit hoher Frequenz, sodass ein Konfliktpotenzial mit dem MIV vorliegt. Aus Sicht der ÖPNV-Beschleunigung ist die Freigabe von Sonderfahrstreifen für den Individualverkehr grundsätzlich als kritisch zu betrachten. Bereits aus praktischer Erfahrung resultieren hieraus regelmäßig Fahrzeitverlängerungen und Einschränkungen der betrieblichen Zuverlässigkeit. Während auf der Ludenberger Straße stadteinwärts gegenwärtig keine Fahrzeitverluste zu verzeichnen sind, ist im Falle einer gemeinsamen Nutzung der Gleisanlagen mit Verspätungen zu rechnen. Modellrechnungen weisen insbesondere in den Hauptverkehrszeiten auf deutliche Fahrzeitverluste hin. Dies steht im Widerspruch zu den im Nahverkehrsplan sowie durch die Landeshauptstadt Düsseldorf festgelegten Grundsätzen der ÖPNV-Beschleunigung. Aus den oben genannten Gründen hält die Verwaltung eine tiefergehende Untersuchung für nicht erforderlich. Seite 2

KI-gestützt aufbereitet am 13. Mai 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV7/093/2026