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Informationsvorlage BV als Text anzeigen
Title: 00371231.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00371231.pdf
Published Time: Mon, 10 Feb 2020 12:30:04 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BV8/039/2020
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# Informationsvorlage
Betrifft:
Gebäude Gumbertstraße / Alt-Eller
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 8
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 8 19.03.2020 Kenntnisnahme
Für das Gebäude Gumbertstraße / Alt-Eller - Gumbertstraße 172 - liegt dem zustän-digen Fachamt ein Bauantrag vor, wonach im Erd- und Dachgeschoss neue Wohnungen geplant sind. Die vorhandenen Wohnungen in den Obergeschossen sollen neu aufgeteilt werden. Da es sich um ein Baudenkmal handelt, wird die Untere Denkmalbehörde beteiligt. Nach der Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum kann das zuständige Fachamt einen länger als 6 Monate andauernden Leerstand von Wohnungen ahnden, bei einer Sanierung eines Objektes, wie im vorliegenden Fall, erst nach 12 Monaten.
Baurechtlich können keine vorsorglichen Forderungen gestellt werden, sofern keine Gefahr durch das Gebäude besteht. Aus denkmalrechtlicher Sicht sind Maßnahmen gegen eine Nutzung möglich, wenn von dieser eine Gefahr für die denkmalgeschützte Substanz ausgeht. Im laufenden Baugenehmigungsverfahren wird das Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege als Untere Denkmalbehörde beteiligt und die denkmalrechtliche Zulässigkeit prüfen. Ein Leerstand kann durch das Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege als Untere Denkmalbehörde auf der Basis des Denkmalschutzgesetzes jedoch nicht verhindert werden. Falls der Leerstand eines Baudenkmals mit sich bringt, dass Schäden am Objekt entstehen und zum Beispiel Wasser eindringt, kann die Untere Denkmalbehörde die Eigentümer auffordern, ihrer Erhaltungspflicht nachzukommen und eine Sicherung vorzunehmen.