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Beschlussvorlage_BV als Text anzeigen
Title: 00400979.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00400979.pdf
Published Time: Thu, 18 Feb 2021 10:31:49 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BV1/035/2021
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses - Fischmärkte auf dem Tonhallenufer im Jahre 2021
Amt / Institut:
01/18 - Bezirksverwaltungsstellen
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 1 05.03.2021 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 1 genehmigt den am 29.01.2021 von Bezirksbürgermeisterin Klinke und der 1. stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin Schmidt gemäß Anlage gefassten Dringlichkeitsbeschluss.
Sachdarstellung:
In der Angelegenheit war eine Beschlussfassung gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 in Verbindung mit § 60 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung NRW herbeizuführen, da seitens der Bezirksbürgermeisterin Klinke, in Abstimmung mit den Mitgliedern der Bezirksvertretung 1, unter Berücksichtigung des aktuellen Erlasses des MHKBG NRW vom 11.01.2021 bezüglich der Durchführung des nächsten Sitzungszuges und gemäß der Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 07.01.2021, die Sitzung der Bezirksvertretung 1 am 29.01.2021 absagt worden ist.
Des Weiteren hätte die Bezirksvertretung 1 von ihrem Anhörungsrecht gem. § 36 Abs. 5 Gemeindeordnung NRW nicht Gebrauch machen können, da die Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses, in dem der obenstehende Beschluss gefasst werden soll, vor der nächsten regulären Sitzung der Bezirksvertretung 1 stattfindet.
Anlagen:
OVA_005_2021_Dringlichkeitsbeschluss Fischmärkte OVA_005_2021_Fischmärkte 2021
OVA_005_2021_Dringlichkeitsbeschluss Fischmärkte als Text anzeigen
Title: 00400982.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00400982.pdf
Published Time: Wed, 03 Feb 2021 06:22:41 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Entscheidung gem. § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW
Betrifft:
Fischmärkte auf dem Tonhallenufer im Jahre 2021
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 1 wurde angehört und empfiehlt dem Ordnungs - und
Verkehrsausschuss unter dem Vorbehalt, dass es zu keinen hinderlichen
Überschneidungen mit anderen kurzfristig anberaumten Veranstaltungen kommt, die
Festsetzung von acht Fischmärkten auf dem Tonhallenufer als Jahrmärkte gemäß § 68
Abs. 2 der Gewerbeordnung an folgenden Te rminen zu beschließen :
Sonntag: 04.04.2021 22.08.2021
02.05.2021 12.09.2021
06.06.2021 03.10.2021
01.08.2021 07.11.2021
Öffnungszeiten: 11.00 bis 18.00 Uhr
Sachdarstellung:
Die Veranstalterin beantragt die Festsetzung von acht Fischmärkten auf dem
Tonhallenufer im Jahre 2021. Die Termine wurden so ausgewählt, dass es zum
Zeitpunkt der Vorlagenerstellung keine hinderlichen Überschneidungen mit anderen
Großveranstaltungen gibt. Eventmanager*innen sind derzeit bestrebt, zurückliege nd
der Corona -Pandemie geschuldet ausgefallene Veranstaltungen im Laufe des Jahres
nachzuholen, sofern die Lage dies wieder zulässt. Um hier durch die Festsetzung der
Fischmärkte keine unumkehrbaren hinderlichen Gegebenheiten zu schaffen, ist die
Vorlage u nter dem Vorbehalt anderer kurzfristig anberaumter Veranstaltungen gefasst
worden. Die Verwaltung erteilt die Festsetzungen der Märkte bei entsprechender
Beschlussfassung im monatlichen Rhythmus, so dass andere Veranstaltungen bei
Bedarf noch realisiert werden können. Rechtliche Einschränkungen in Bezug auf die
Sonntage 04.04.2021 (Ostersonntag) und 03.10.2021 (Tag der deutschen Einheit) gibt
es nicht. Die Anforderungen zum Schutz vor einer Weiterverbreitung des Coronavirus
SARS -CoV -2 in ihrer jeweils geltenden Fassung sind vorrangig zu beachten. Dies kann
Änderungen am Aufbau und Ablauf des Marktes bis hin zu einem völligen Verbot zur
Folge haben. Es bestehen keine Ablehnungsgründe, so dass empfohlen wird, dem
An trag zu entsprechen.
Begründung der Dringlichkeit:
Frau Bezirksbürgermeisterin Klinke hat, in Abstimmung mit den Mitgliedern der
Bezirksvertretung 1, unter Berücksichtigung des aktuellen Erlass es des MHKBG NRW
vom 11.01.2021 bezüglich der Durchführung de s nächsten Sitzungszuges und gemäß
der Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 07.01.2021, die Sitzung der
Bezirksvertretung 1 am 2 9.01.2021 abgesagt
Die Bezirksvertretung 1 könnte von ihrem Anhörungsrecht gem. § 36 Abs. 5
Gemeindeordnung NRW nicht Geb rauch machen, da die Sitzung des Ordnungs - und
Verkehrsausschusses, in dem der obenstehende Beschluss gefasst werden soll, vor der
nächsten regulären Sitzung der Bezirksvertretung 1 stattfindet. Daher ist dieser Dringlichkeitsbeschluss erforderlich.
Dü sseldorf, 29.01 .202 1
Bezirksbürgermeisterin 1. stellvertretende
Fraktion Bündnis90/Die Grünen Bezirksbürgermeisterin
CDU -Fraktion
OVA_005_2021_Fischmärkte 2021 als Text anzeigen
Title: Ö
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00400983.pdf
Published Time: Wed, 03 Feb 2021 06:22:41 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
OVA/005/2021
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Fischmärkte auf dem Tonhallenufer im Jahre 2021
Fachbereich:
32 - Ordnungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Christian Zaum
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 1 29.01.2021 Anhörung
Ordnungs - und
Verkehrsausschuss
17.02.2021 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt unter dem Vorbehalt, dass es zu keinen hinderlichen Überschneidungen mit anderen kurzfristig anberaumten Veranstaltungen kommt, die Festsetzung von acht Fischmärkten auf dem Tonhallenufer als Jahrmärkte gemäß § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung an folgenden Terminen:
Sonntag: 04.04.2021 22.08.2021
02.05.2021 12.09.2021
06.06.2021 03.10.2021
01.08.2021 07.11.2021
Öffnungszeiten: 11.00 bis 18.00 Uhr
Sachdarstellung:
Die Veranstalterin beantragt die Festsetzung von acht Fischmärkten auf dem Tonhallenufer im Jahre 2021. Die Termine wurden so ausgewählt, dass es zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung keine hinderlichen Überschneidungen mit anderen Großveranstaltungen gibt. Eventmanager*innen sind derzeit bestrebt, zurückliegend der Corona-Pandemie geschuldet ausgefallene Veranstaltungen im Laufe des Jahres nachzuholen, sofern die Lage dies wieder zulässt. Um hier durch die Festsetzung der Fischmärkte keine unumkehrbaren hinderlichen Gegebenheiten zu schaffen, ist die Vorlage unter dem Vorbehalt anderer kurzfristig anberaumter Veranstaltungen gefasst worden. Die Verwaltung erteilt die Festsetzungen der Märkte bei entsprechender Beschlussfassung im monatlichen Rhythmus, so dass andere Seite 2
Veranstaltungen bei Bedarf noch realisiert werden können. Rechtliche Einschränkungen in Bezug auf die Sonntage 04.04.2021 (Ostersonntag) und 03.10.2021 (Tag der deutschen Einheit) gibt es nicht. Die Anforderungen zum Schutz vor einer Weiterverbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in ihrer jeweils geltenden Fassung sind vorrangig zu beachten. Dies kann Änderungen am Aufbau und Ablauf des Marktes bis hin zu einem völligen Verbot zur Folge haben. Es bestehen keine Ablehnungsgründe, so dass empfohlen wird, dem Antrag zu entsprechen.