Bezirksvertretung Beschlussvorlage Aktenzeichen BV1/035/2021

Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses - Fischmärkte auf dem Tonhallenufer im Jahre 2021

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Rotterdamer Straße 65 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 3Dokumente 3. Februar 2021veröffentlicht

Beschluss & Empfehlung

  • Die Bezirksvertretung 1 wurde angehört und empfiehlt dem Ordnungs - und
  • Die Veranstalterin beantragt die Festsetzung von acht Fischmärkten auf dem
  • Frau Bezirksbürgermeisterin Klinke hat, in Abstimmung mit den Mitgliedern der

URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00400982.pdf Published Time: Wed, 03 Feb 2021 06:22:41 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Entscheidung gem. § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW Betrifft: Fischmärkte auf dem Tonhallenufer im Jahre 2021 Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 1 wurde angehört und empfiehlt dem Ordnungs - und Verkehrsausschuss unter dem Vorbehalt, dass es zu keinen hinderlichen

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Title: 00400979.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00400979.pdf Published Time: Thu, 18 Feb 2021 10:31:49 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV1/035/2021 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses - Fischmärkte auf dem Tonhallenufer im Jahre 2021 Amt / Institut: 01/18 - Bezirksverwaltungsstellen Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 1 05.03.2021 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 1 genehmigt den am 29.01.2021 von Bezirksbürgermeisterin Klinke und der 1. stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin Schmidt gemäß Anlage gefassten Dringlichkeitsbeschluss. Sachdarstellung: In der Angelegenheit war eine Beschlussfassung gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 in Verbindung mit § 60 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung NRW herbeizuführen, da seitens der Bezirksbürgermeisterin Klinke, in Abstimmung mit den Mitgliedern der Bezirksvertretung 1, unter Berücksichtigung des aktuellen Erlasses des MHKBG NRW vom 11.01.2021 bezüglich der Durchführung des nächsten Sitzungszuges und gemäß der Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 07.01.2021, die Sitzung der Bezirksvertretung 1 am 29.01.2021 absagt worden ist. Des Weiteren hätte die Bezirksvertretung 1 von ihrem Anhörungsrecht gem. § 36 Abs. 5 Gemeindeordnung NRW nicht Gebrauch machen können, da die Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses, in dem der obenstehende Beschluss gefasst werden soll, vor der nächsten regulären Sitzung der Bezirksvertretung 1 stattfindet. Anlagen: OVA_005_2021_Dringlichkeitsbeschluss Fischmärkte OVA_005_2021_Fischmärkte 2021
OVA_005_2021_Dringlichkeitsbeschluss Fischmärkte als Text anzeigen
Title: 00400982.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00400982.pdf Published Time: Wed, 03 Feb 2021 06:22:41 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Entscheidung gem. § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW Betrifft: Fischmärkte auf dem Tonhallenufer im Jahre 2021 Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 1 wurde angehört und empfiehlt dem Ordnungs - und Verkehrsausschuss unter dem Vorbehalt, dass es zu keinen hinderlichen Überschneidungen mit anderen kurzfristig anberaumten Veranstaltungen kommt, die Festsetzung von acht Fischmärkten auf dem Tonhallenufer als Jahrmärkte gemäß § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung an folgenden Te rminen zu beschließen : Sonntag: 04.04.2021 22.08.2021 02.05.2021 12.09.2021 06.06.2021 03.10.2021 01.08.2021 07.11.2021 Öffnungszeiten: 11.00 bis 18.00 Uhr Sachdarstellung: Die Veranstalterin beantragt die Festsetzung von acht Fischmärkten auf dem Tonhallenufer im Jahre 2021. Die Termine wurden so ausgewählt, dass es zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung keine hinderlichen Überschneidungen mit anderen Großveranstaltungen gibt. Eventmanager*innen sind derzeit bestrebt, zurückliege nd der Corona -Pandemie geschuldet ausgefallene Veranstaltungen im Laufe des Jahres nachzuholen, sofern die Lage dies wieder zulässt. Um hier durch die Festsetzung der Fischmärkte keine unumkehrbaren hinderlichen Gegebenheiten zu schaffen, ist die Vorlage u nter dem Vorbehalt anderer kurzfristig anberaumter Veranstaltungen gefasst worden. Die Verwaltung erteilt die Festsetzungen der Märkte bei entsprechender Beschlussfassung im monatlichen Rhythmus, so dass andere Veranstaltungen bei Bedarf noch realisiert werden können. Rechtliche Einschränkungen in Bezug auf die Sonntage 04.04.2021 (Ostersonntag) und 03.10.2021 (Tag der deutschen Einheit) gibt es nicht. Die Anforderungen zum Schutz vor einer Weiterverbreitung des Coronavirus SARS -CoV -2 in ihrer jeweils geltenden Fassung sind vorrangig zu beachten. Dies kann Änderungen am Aufbau und Ablauf des Marktes bis hin zu einem völligen Verbot zur Folge haben. Es bestehen keine Ablehnungsgründe, so dass empfohlen wird, dem An trag zu entsprechen. Begründung der Dringlichkeit: Frau Bezirksbürgermeisterin Klinke hat, in Abstimmung mit den Mitgliedern der Bezirksvertretung 1, unter Berücksichtigung des aktuellen Erlass es des MHKBG NRW vom 11.01.2021 bezüglich der Durchführung de s nächsten Sitzungszuges und gemäß der Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 07.01.2021, die Sitzung der Bezirksvertretung 1 am 2 9.01.2021 abgesagt Die Bezirksvertretung 1 könnte von ihrem Anhörungsrecht gem. § 36 Abs. 5 Gemeindeordnung NRW nicht Geb rauch machen, da die Sitzung des Ordnungs - und Verkehrsausschusses, in dem der obenstehende Beschluss gefasst werden soll, vor der nächsten regulären Sitzung der Bezirksvertretung 1 stattfindet. Daher ist dieser Dringlichkeitsbeschluss erforderlich. Dü sseldorf, 29.01 .202 1 Bezirksbürgermeisterin 1. stellvertretende Fraktion Bündnis90/Die Grünen Bezirksbürgermeisterin CDU -Fraktion
OVA_005_2021_Fischmärkte 2021 als Text anzeigen
Title: Ö URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00400983.pdf Published Time: Wed, 03 Feb 2021 06:22:41 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: OVA/005/2021 X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Fischmärkte auf dem Tonhallenufer im Jahre 2021 Fachbereich: 32 - Ordnungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Christian Zaum Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 1 29.01.2021 Anhörung Ordnungs - und Verkehrsausschuss 17.02.2021 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt unter dem Vorbehalt, dass es zu keinen hinderlichen Überschneidungen mit anderen kurzfristig anberaumten Veranstaltungen kommt, die Festsetzung von acht Fischmärkten auf dem Tonhallenufer als Jahrmärkte gemäß § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung an folgenden Terminen: Sonntag: 04.04.2021 22.08.2021 02.05.2021 12.09.2021 06.06.2021 03.10.2021 01.08.2021 07.11.2021 Öffnungszeiten: 11.00 bis 18.00 Uhr Sachdarstellung: Die Veranstalterin beantragt die Festsetzung von acht Fischmärkten auf dem Tonhallenufer im Jahre 2021. Die Termine wurden so ausgewählt, dass es zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung keine hinderlichen Überschneidungen mit anderen Großveranstaltungen gibt. Eventmanager*innen sind derzeit bestrebt, zurückliegend der Corona-Pandemie geschuldet ausgefallene Veranstaltungen im Laufe des Jahres nachzuholen, sofern die Lage dies wieder zulässt. Um hier durch die Festsetzung der Fischmärkte keine unumkehrbaren hinderlichen Gegebenheiten zu schaffen, ist die Vorlage unter dem Vorbehalt anderer kurzfristig anberaumter Veranstaltungen gefasst worden. Die Verwaltung erteilt die Festsetzungen der Märkte bei entsprechender Beschlussfassung im monatlichen Rhythmus, so dass andere Seite 2 Veranstaltungen bei Bedarf noch realisiert werden können. Rechtliche Einschränkungen in Bezug auf die Sonntage 04.04.2021 (Ostersonntag) und 03.10.2021 (Tag der deutschen Einheit) gibt es nicht. Die Anforderungen zum Schutz vor einer Weiterverbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in ihrer jeweils geltenden Fassung sind vorrangig zu beachten. Dies kann Änderungen am Aufbau und Ablauf des Marktes bis hin zu einem völligen Verbot zur Folge haben. Es bestehen keine Ablehnungsgründe, so dass empfohlen wird, dem Antrag zu entsprechen.

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV1/035/2021